Beschreibung von dem Amtsdorf Vietlipp, welches zwischen dem 20. und 22. Juni 1697 geometrisch vermessen wurde
Vietlipp, auch "Phietlübbe" geschrieben, ist ein Amtsdorf von Hohenwarth, liegt im Distrikt und Kirchspiel Grimmen, dreieinhalb Meilen von Stralsund, zweieinhalb Meilen von Greifswald, eine halbe Meile von Grimmen und stößt an nachfolgende Dörfer: im Norden und Osten mit Grimmen, im Südosten mit Klevenow, im Süden Dönnie, im Westen Jessin.
Hier im Dorf wohnen zwei Vollbauern. Jeder hat eine Hufe. Das ganze Dorf besteht nur aus zwei Hufen, aber was für Hufen, das wussten sie nicht. Diese Bauern haben auf dem Ackerhof1 Barkow gedient, aber jetzt zahlen sie jeder 25 Rthl Dienstgeld2 .
Namen der Einwohner
1 . Michael
Pettson, Bauer
2 . Christian
Roht, Bauer
3 . Christian
Block, Leinweber, hat 6 Morgen Acker zum bestellen
4 . Hans Henning, Tagelöhner, freier Mann
5 . die Hirtenkate
Arealausrechnung von Vietlipp
Acker
[A]
22M 255R
Aa
das Roggenfeld, Lehmhumus, ebenes Land,
13M 225R
Ab
etwas schwerer Lehmboden,
9M 30R
B die Brache, Lehmhumus, sandvermischt, zwei Stücke, 15M 90R
C das Gerstenfeld, Lehmhumus, sandvermischt, zwei Stücke, 22M 90R
D das Haferfeld, Lehmboden, ebenes Land, zwei Stücke, 14M 60R
E drei Ackerstücke beim Dorf, 7M
Wüster Acker
[F]
27M 135R
Fa
flacher wüster Acker mit Heidekraut bewachsen, sechs Stücke,
20M 255R
Fb
niedriger wüster Acker mit Erlenbüschen bewachsen,
6M 180R
Wiese
[G]
16 Heufuder,
7M 105R
Ga
Graswiese, vormals Acker, 12 Heufuder,
4M
Gb
tiefliegende Wiese im Feld B, 1 Heufuder,
150R
Gc
drei kleine Wiesenflecken beim Feld C, 3 Heufuder,
2M 255R
Viehweide, Wald und Moräste
[H]
226M 225R
Ha
Heideland mit jungen Birken und Erlenbüschen bewachsen,
31M 210R
Hb
flaches Heideland, zwei Stücke,
13M 60R
Hc
junger Eichen-, Erlen-, Hasel- und Espenwald auf morastartigem Land,
27M 240R
Hd
festes Land mit jungem Eichen-, Erlen-, Hasel-, Birken- und Espenwald bewachsen, drei
Stücke,
122M 270R
He
zwei sumpfige Brüche mit allerlei Laubwald bewachsen,
31M
Hf
ein Tümpel in D,
45R
I das Dorf mit den Höfen, worauf Häuser gebaut sind, sowie einige kleine Koppeln, 10M 120R
[Summe]
Acker: 81M 195R
wüster Acker: 27M 135R
Wiese: 7M 105R
Heufuder: 16
Viehweide, Wald und Moräste: 226M 225R
Höfe
und Hofstellen: 10M 120R
Annotationen von Vietlipp
Über Beschaffenheit des Ackers
Der Acker liegt in vier Schlägen, von denen der erste mit Roggen besät wird, der zweite mit Gerste, der dritte mit Hafer,
der vierte
liegt brach. Der Acker ist sehr niedrig und tiefliegend, außerdem ist Wald auf allen Seiten, so dass die Sonne nicht die Wirkung
entfalten kann, wie auf dem flachen Feld. Dazu kommt, wenn sehr nasse Jahre sind und der Frühling kalt ist, verdirbt die Saat.
So
meinen sie, in solchen Jahren nicht die Aussaat wieder zubekommen. Sonst erhalten sie gewöhnlich das dritte Korn, in den besten
Jahren das vierte Korn.
Aussaat nach der eigenen Aussage der Bauern: dass jeder von ihnen dieses Jahr ausgesät hat: 18 Scheffel
Roggen, 18 Scheffel Gerste, 2 Drömt Hafer. Und hätten wohl noch dieses Jahr 1 Drömt im Frühjahr aussäen können, aber sie hatten
nichts.
Wiesen
Wiesen sind keine in diesem Dorf von besonderer Bedeutung, nur einige Flecken darin, die auch nicht immer gemäht werden, sondern wenn der Acker brach liegt, ruht auch die Mahd der Wiese und [sie] meinten jeder höchstens 8 Fuder Heu zu bekommen.
Viehweide und Wald
Gute Viehweide gibt es in diesem Dorf, so dass die Bauern selbst eingestanden, dass sie ihr meistes Auskommen vom Vieh haben. Notwendiges Brennholz haben sie hier auf den Feldern und können etwas verkaufen. Gute Weide für Bienen haben sie hier auch im Wald. Nr. 1 hat zehn Bienestöcke, Nr. 2 acht Stück.
Vieh
Nr. 1 hat 6 Pferde, 12 Kühe und einige Jungrinder, 25 Schafe.
Nr. 2 hat 4 Pferde, 12 Kühe und 26 Schafe.
Nr. 3 hat ein
Pferd, zwei Ochsen, 4 Kühe.
Keiner von diesen Bauern hat fremdes Gesinde, sondern beide haben zwei so große Kinder, dass sie sie
gebrauchen können.
Abgaben
Dienstgelder zahlt jeder von den Bauern 25 Rthl, ergibt zusammen 50 Rthl.
Reitersteuer3 zahlt jeder von den Bauern jeden Monat 32 ß, ergibt 16
Rthl.
Akzise4 zahlt jeder von ihnen
jedes Quartal 42 ß, beläuft sich für beide Bauern für das ganze Jahr auf 7 Rthl.
Andere Steuer und Kontributionen zahlen sie
auch, aber wissen nicht wieviel. Sie meinen auch keine Quittungen zu bekommen.
Nr. 3 zahlt für den Acker, den er hat 6 Rthl, [ergibt] 6 Rthl,
zahlt Nebenmodus5 für jedes Rind, das er hat 8 ß, beläuft sich für 7 Stück auf 1 Rthl 8
ß,
Akzise jedes Quartal 28 ß, beläuft sich für das ganze Jahr auf 2 Rthl 16 ß
[Summe:] 82 Rthl 24 ß
Anno 1704 d. 10 octobr. ist Phietlübbe revidiret und befunden wie folget
Neuer Acker seit voriger Vermeßung.
[Ac,Bb] 3M
Ac : von Fa. zwischen Aa ex Ab belegen, ist außgerißen A1 bestehet auß guter schwartzen Erde, daß übrige davon lieget noch wüste. Der grund ist gleicher qvalitet mit dem außgerißenen, 1M 270R
Bb : von Fa zwischen B ex Ab belegen, ist außgerißen bestehet auß schwartzer mürben Erde, 1M 30R
Fa zwischen B ex Aa belegen, lieget noch wie vordießem wüste, und ist mit Heidekraut bewachßen, der Grund bestehet auß schwartzer Erden.
Fb lieget gleichfals noch wüste, der Grund bestehet auß schwartzer Erden.
Summe
[neuer Acker:] 3M
1 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
2 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
3 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
4 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
5 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.