R 201   U 139 

Beschreibung und Annotationen des Adelssitzes Quitzin, der im Oktober des Jahre 1696 vermessen wurde1 

Quitzin liegt im Distrikt Grimmen und gehört zum Kirchspiel Rolofshagen, obwohl es eine eigene Kirche im Dorf gibt, welche eine Tochterkirche von Rolofshagen ist. Jeden Freitag wird dort gepredigt. Dieses Gut besteht aus zweierlei Hufen, zum einen aus drei Hufen und zehn Morgen kuliviertem Land sowie aus 20 Morgen unbewirtschaftetes Land, beides ist Ritterland.2  Dann findet man hier sechs Hufen und 20 Morgen kultivierte Bauernhufen sowie eine Hufen und zehn Morgen wüstes Land.
Anzumerken ist, dieses Gut gehört dem Erben des verstorbenen Erasmus Küssow, der noch unmündig ist und bei seiner Mutter lebt, die nun mit dem Landrat von der Lancken verheiratet. Hier findet man einen Verwalter, der das Gut beaufsichtigt und dieses für die Vormünder des obengenannten Besitzers berechnet. Man sagt, dieses Gut soll höchstens 300 Rthl einbringen.
Anmerkung: Die erwähnte Kirche oder Kapelle besitzen hier beim Gut ein gutes Stück Eichenwald, das gleich neben dem Hof liegt, und man könnte einen kleinen Profit davon haben, wenn man die eine oder andere Eiche verkaufte.

Der Acker

Der Acker ist an Boden und Beschaffenheit so, wie man ihn in der Arealausrechnung findet und er wird in drei Schläge oder Felder geteilt, wovon Mollenschlag  R 202 nun die Hafer- und Gerstensaat war. Burow war die Roggensaat, Beckschlag und Kritfelt sind ein Feld zusammen und waren dieses Jahr die Brache. Es ist anzumerken, der Acker neben Das Grosse Mohr soll sehr kaltgründig sein.

Über Aussaat

Auf diesem Hof soll man zwei Last und zwei Drömt Roggen, einen Last Gerste, zwölf Drömt Hafer und acht Scheffel Erbsen aussäen. Jeder Bauer soll 20 Scheffel Roggen, acht Scheffel Gerste und 24 Scheffel Hafer. Jeder der Kossaten3  sät drei Gerste, zehn Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer. Man sagt einmütig, man könne hier nicht mehr als das dritte Korn bekommen.

 U 140 

Heuschlag

Es ist anzumerken, alle diese Wiesen, die bei der Trebel liegen, sind jährlich großer Gefahr ausgesetzt, denn sind sie so sumpfig und morastig, dass man auch in trockenen Jahren kaum Heu davon bekommen kann. Dann ist zu bemerken, der Strom die Trebel bedeckt in nassen Jahren sehr schnell die gesamten Wiesen und schwemmt das wenige, das gemäht wurde, fort. Bemerkenswert dazu, wenngleich man von den Trebel-Wiesen etwas ernten kann, so sollte man auf bestimmte Zeichen von Misswuchs der Saat achtgeben.

Der Hof

Der Hof erhält in guten Jahren von den Wiesen an der Trebel 20 Fuder Heu, von der Wolfsbrukswisch fünf Fuder, von der Lehmburgs Stell acht Fuder und von Nienland vier Fuder Heu. Jeder Bauer soll vier Fuder Heu ernten können und ein Kossate zwei Fuder. Anzumerken ist, der Anteil der Bauern liegt zwischen denen des Gutes.

 R 203 

Über Wald

Der Wald ist meistenteils jung, jedoch ziemlich gut. Man weiß nichts genaues über dessen Mast zu berichten, gleichwohl ist das meiste Eichenwald, wie aus der Ausrechnung ersichtlich ist.

Die Weide

Die Weide ist für so ein großes Gut wenig genug, weil der meiste und größte Anteil neben der Trebel liegt, wo das Land überall morastig und schlammig ist, jedoch in trockenen Jahren ist es ziemlich gut. Die andere hoch liegende Weide und die im Wald sind recht gut.

Vieh

Beim Gut gibt es an die 40 Stück Rinder, keine Pferde. Ansonsten besitzen die Bauern insgesamt 46 Stück Rinder und 25 Zugochsen. Anmerkung: Die Bauern müssen Vieh halten, weil der Hofacker mit diesem Vieh bewirtschaftet wird. Die Schafherde soll 400 Schafe umfassen.

 U 141 

Hofdienst4 

Zu diesem Gut gehören keine weiteren Dienstbauern, als jene hier befindlichen. Diese dienen hier, wie berichtet wird, und bewirtschaften das gesamte Gut mit ihrem eigenen Vieh. Dafür hält ihr Gutsherr sie von allen Abgaben frei. Ihr Dienst ist so, wie es in Pommern üblich ist.

Die Windmühle

Die Windmühle hat ein Müller hier für sieben Drömt Roggen gepachtet.

Der Grenzverlauf

Im Süden grenzen Grellenberg, Bassin und Leyerhof und getrennt davon ist  R 204 die Trebel . Im Westen liegt Splietsdorf, im Norden Rolofshagen und im Osten Müggenwalde.

Einwohner

1 . Gotthard Jochim Harder, Verwalter.

2 . Hans Ihlenfelt.
3 . Martin Winholt.
4 . Jacob Buckmann.
5 . Christian Kruger.
6 . Hans Went.
Vollbauern.

7 . Jean Tilman.
8 . Jacob Westphalen.
9 . Christian Ihlenfelt.
10 . Hans Friedrich.
Kossaten.

Einlieger

11 . Daniel Hins, Schäfer.
12 : Martin Drag, Schmied.
13 . Hans Kaß, Müller.
14 : Råbock, Häcker.
15 . Samuel Stumpfelt, Leinenweber.
16 . Klas Bookholt, Gutsvogt.
17 . Jochom Becker, Schulmeister.

Jacob Wolter, Kuhhirte.
Jacob Berens, Schweinehirte.
18 .

Symbol 78  Müggenwalds Wassermühle und deren Müller.
19 . Die Kapelle im Dorf.

 R 205   U 142 

Arealausrechnung von Quitzin

Der Acker

[Der Acker insgesamt] 454M 30R

A1  überaus gut gelegener, höher liegender Lehmhumus  113M 4/10R
A2  sandiger und hügeliger Lehmhumus  21M 7/10R
Möllenschlag

B1  Lehmhumus, hier durchschnittlich hoch gelegen, doch zur Grenze nach Rolofshagen hin etwas niedrig liegend  147M 9/10R
B2  sandiger Lehmhumus  9M
Burow

C1  gut gelegener Lehmhumus  30M
C2  zumeist niedrig liegender Lehmhumus  51M
C3  sandiger Lehmhumus  31M 8/10R
Bekschlag

D  Kritfelt , teils hoch liegend und sandig, teils niedrig liegender, kaltgründiger Lehmhumus  36M 3/10R

E  vier Ackerstücke um das Gut herum, sind alle gut gelegener Lehmhumus  13M

 R 206 

Wiese und Heuschlag

[F]  [Ertrag:] 116 Heufuder  116M
F  Lemburgs Stelle , ziemlich flache und zum Fluss hin niedrige Wiese  12M 1/10R
F1  Wolbrecktswisch , eine morastige, buschige Wiese  7M 7/10R
F2  Nienland , ist eine morastige und buschige sowie zum Teil flache, feste Weide  2M 8/10R
F3  Diepswisch , ist zum größten Teil eine flache und überaus morastige Wiese, die selten gemäht werden kann, denn dort steht das Wasser, das diese zumeist überläuft  58M 3/10R  U 143 

F4  flache, morastige Wiese  3M 6/10R
F5  recht buschige und morastige Wiese  3M
Die Wisch beijm Mühlenbeck

F6  zwei Wiesenflecke neben der Trebel , zumeist flach jedoch morastig. Neben dem genannten Strom sind die meisten Wiesenflecken mit lauter Buschwerk oder mit Weidenbüschen bewachsen  23M 7/10R
 R 207 F7  in und neben den Ackerfeldern liegen fünf Wiesenflecken, alle sind guter, flacher Wiesengrund  4M 8/10R

Die obenstehenden Wiesen können und werden jährlich gemäht, so dass man nicht daran zweifeln sollte, überall einen Fuder von einem Morgen erhalten zu können. Insgesamt: 116 Heufuder

Wald und Weideland

[Wald und Weideland insgesamt] 423M 90R

[G und g ergeben zusammen]   184M 150R
G  ist flaches, überaus morastiges Weideland, das neben der Trebel recht mit Erlen-und Weidenwald bewachsen ist, wird manchmal gemäht, da dort, wegen des schlammigen Grundes, kein Vieh hin gelangen kann.
g  in G ist eine Trift eingeschlossen, die gepflügt wird, ist von gutem, höher liegenden lehmig-humosen Grund zu drei Morgen. Insgesamt:  184M 150R

 R 208  U 144 G1  Ekkoppel aus Eichenwald und nahe beim Fluss aus Erlenwald  11M 240R

[G2 und 2 ergeben zusammen:]   22M 210R
G2  Das Grosse Mohr, ist zum größten Teil Morast, jedoch an den Seiten mit gutem Eichenwald
2  hierin eingeschlossen Nr. 2, das von gleicher Beschaffenheit ist. Ergeben zusammen  22M 210R

[G3, 3, Symbol 78  ergeben zusammen]  93M 180R
G3  in und neben den Ackerfeldern befindliche Eichenwaldecken, ist zumeist großer und guter Eichenwald, überall von höher liegendem Grund.
3  die kleinen Ecken sind mit Nr. 3 gekennzeichnet, mit kleinen Büschen. Sonst ist der Eichenwald mit Hasel und Erlenwald vermischt. Ergeben insgesamt  93M 180R

G4  sind zwei hohe Eichenbuschhügel mit Eichen. Der bei Kritfelt befindliche ist hier und da mit Eichenwald vermischt, besonders zum Möhlenbek hin. Aber der zweite, der sich beim Möhlenfelt befindet, besteht zu einem Teil Kiefernwaldhügeln. Der Grund ist überall Weideland.
Symbol 78  hierunter versteht man die Windmühle mit der Signatur Symbol 78  . Ergeben zusammen  61M 210R

G5  zumeist Erlenwald, jedoch hier und da einige Eichen, überall eine grasreiche, sumpfige Weide, besteht aus zwei Flecken neben dem Hof  27M

Symbol 29  Weg- und Hofstellen, waren früher gutes Weideland  14M

h  sind zwei Fischteiche, die sich neben dem Hof befinden, sowie vier Tümpel in den Feldern. Der Strom Trebel soll fischreich sein  8M

 U 145 

Obstgärten

i  sind zwei gute und rare Obst- und Kräutergärten neben dem Hof. Bei den Bauernhäusern findet man einige kleine, bedeutungslose Gemüsegärtchen, sie sind in die Weg- und Hofstellen eingeschlossen.  3M

Summe

Acker: 454M 30R
Wiese: 116M
Heufuder: 116 Heufuder
Wald und Weideland: 423M 90R
Hofstellen: 3M

 R 210   U 145 

Arealausrechnung des Mühlendorfes Müggenwaldermühl

Der Acker

K  Acker, der aus Lehmhumus besteht  1M 60R

K1  diese Weide ist teilweise aus Eichenwald zum Mühlenbek und teils aus Erlenwald bei Diepwisch , besteht aus grasreichem Weidegrund  2M 210R

Anmerkung: Obengenanntes Mühlendorf gehört eigentlich zu Müggenwalde, dort findet man auch die Annotation hierzu. Nichts desto trotz, hat es sich am besten gefügt, dass man es auf dieser Karte aufführt, folglich wird dessen Areal in Quitzins eingeschlossen.

Summe

Acker: 1M 60R
Wald und Weide: 2M 210R

 RRev 155   URev 309 

Im November des Jahres 1704 wurde das Dorf Quitzin revidiert ,und es wurde seit der letzten Vermessung kein neu aufgebrochener Acker gefunden. Es wurde ebenso wenig etwas gefunden, was zum Acker geeignet wäre.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.

2  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.