R 193   U 134 

Beschreibung und Annotationen des Dorfes Rolofshagen, das im Oktober des Jahre 1696 vermessen wurde1 

Dieser Ort liegt im Distrikt Grimmen, ungefähr eine halbe nordöstlich von der Stadt entfernt. Es ist ein Kirchendorf und gehört unter zwei Herrschaften, die erste mit dem Namen Oertz ist ein Adliger, der im Mecklenburger Land wohnt. Er soll hier zwei Landhufen, die Ritterhufen2  sind, besitzen. Der zweite Anteil kommt der Küssowschen Adelslinie zu und soll drei steuerpflichtige Landhufen umfassen, dieser Anteil wurde an die Kirche im Dorf verschenkt und soll auf diese Weise steuerfrei geworden sein.3 
Oertzens Teil wird durch einen Schreiber, zwei Knechte und ebensoviele Mägde verwaltet, hier sind auch Männer, die nur für den Wald arbeiten, denn aus diesem lässt man hier jährlich an die Admiralität in Stralsund ausführen, wovon man den größten Profit hat. Das Ackerwerk4  ist nämlich nicht besonders gut. Sonst findet man auf diesem Anteil nicht mehr Einwohner außer die Kate eines Waldarbeiters im Wald, worin er wohnt, wenn er im Wald Holz schlägt.
Den anderen Teil des Hofes bewirtschaftet ein Verwalter, der dafür 25 Rthl Pacht gibt. Von den obengenannten Anteilen besitzt der Pastor für 13 Scheffel Aussaat Land, ebenso hat der Küster, der auch hier wohnt, vier Morgen.
 R 194 Anmerkung: Wegen der obengenannten Schenkung des Küssowschen Anteils erhält die Kirche in Vorland die Hälfte dieser Pacht.

Der Acker

Der Acker hier im Dorf ist ziemlich gut, aber knapp. Davon kann man, wie man sagt, kaum das Gutsvolk satt bekommen. Man soll darin drei Drömt und neun Scheffel Gerste und Roggen, vier Drömt und neun Scheffel Hafer säen können. Die Ackerstücke werden jährlich besät, sonst ist zum wüsten Acker anzumerken, dass dieser seit fünf Jahren unbewirtschaftet liegt, als man begann, Holz zu schlagen, da ließ man den für die Zugtiere liegen, die sie benötigen, das Holz zu befördern. Manchmal wird ein Teil des wüsten Ackers  U 135 für Heu eingehegt, weil dieser sehr niedrig liegend ist.

Die Aussaat

Die Aussaat des Küssowschen Anteils soll drei Drömt und sechs Scheffel Gerste, sechs Drömt Hafer und drei Drömt Roggen betragen. Anmerkung: Der Acker soll in vier Schlägen liegen, so dass jedes Stück jedes vierte Jahr brach liegt. Beide Anteile wissen nicht genau zu berichten, wie viel Korn jeder bringen kann. Außerdem klagen sie, sie lägen so zwischen den Wäldern, und litten daran großen Schaden, denn das Korn werde selten trocken, insbesondere in nassen Jahren.

 R 195 

Der Heuschlag

Die Heuernte soll für das Gut insgesamt 28 Fuder betragen und für den Küssowschen Anteil 16 Fuder.
Anmerkung: Ellerwisch gehört zu Hohen Barnekow und soll vier Fuder Heu geben.

Das Weideland

Die Weide ist ziemlich gut und man kann wohl viel Weidevieh halten, dennoch findet man auf dem Hof nicht mehr als zwei Kühe und zehn Pferde. Und beim zweiten Anteil findet man 20 Rinder und sechs Pferde.

Wald

Der Wald ist, wie oben gesagt, das allerbeste, womit man hier etwas verdienen kann. Früher war der Wald recht schön, aber nun wird viel ausgeschlagen. Es ist ein guter Eichenwald, worin man in guten Mastjahren wohl an die 200 Schweine für den Dung halten kann. Das soll aber nicht gehen, weil man jährlich soviel Holz abführen muss.
Anmerkung: Was man auf dem Küssowschen Anteil an Wald findet, das gehört zur Hälfte Oertz, man findet es Kawel um Kawel. Die Hälfte der Haanwisch gehört auch Oertz.

 U 136 

Der Grenzverlauf

Der Grenzverlauf ist ringsum richtig, im Süden mit Quitzin, im Westen mit Splietsdorf und Klein Barnekow, im Norden mit  R 196 Bokholt, im Westen mit Papenhagen und Müggenwalde.
Anmerkung: Zu dieser Kirche gehört Stoltenhagen, dessen Pastor auch hier wohnt und der Schwiegersohn des hiesigen Pastors ist.

Einwohner

1 . Jacobus Sager, Pastor in Rolofshagen.
2 . Albertus Brach, Pastor in Stoltenhagen.
3 . Thimotheus Sager, Schreber auf dem Gut.
4 . Hans Ott, Verwalter des Küssowschen Anteils.
5 . Jean Brant, Küster.

Einlieger

6 . Jean Flecke.
7 . Jeans Kanstens Kleensmedh.
8 . Christopher Hennel.

 R 197   U 137 

Arealausrechnung des Hofes Rolofshagen

Der Acker

A  ist der Acker, der überall aus ziemlich gut gelegenem, höher liegenden Lehmhumus besteht  24M 90R

Wüster Acker

A1  ist niedrig liegender Lehmhumus, im vierten Jahr unbewirtschaftet  23M 180R

Wiese und Heuschlag

[B]  [Ertrag:]  38M 19M 30R
B  Ellerwisch gehört zu Hohen Barnekow, ist niedrig liegend und zumeist flach, an den Seiten etwas buschig  3M 4/10R
B1  Überdinck , ist eine gute, flache, niedrige Wiese  3M
B2  meist sumpfige Wiese, jedoch zum Acker hin festere Wiese  3M 8/10R
B3  sind drei zumeist niedrig liegende, flache Wiesenflecken, welche wie die obenstehenden überall zwei Fuder Heu pro Morgen geben können  8M 9/10R

Wald und Weideland

[Wald und Weideland insgesamt] 183M 90R

[C und c ergeben zusammen:]   182M 3/10R
C  Berenwinkel und Hanberg , die man auf der Karte ausgezeichnet findet, werden in das allgemeine Waldareal eingerechnet, weil sie  R 198  nicht deutlich voneinander getrennt sind. Der Wald besteht überall zumeist aus Eichen, dazwischen jedoch aus Hasel-, Espen- und Erlenwald. Der Boden ist meistens fest, jedoch sind hier und da kleine Moraste.
c  hierunter versteht man drei kleine Tümpel mit der Signatur c, sind an Areal  4/10R

Symbol 68  sind Weg- und Hofstellen  1M

Obst- und Gemüsegärten

d  neben dem Gut ist eine Koppel, worin teils einige Kirschbäume, teils einige Kohlgärten stehen, ist zumeist aus Wiesengrund  2M 90R

Summe

Acker: 24M 90R
Wüster Acker: 23M 180R
Wiese: 19M 30R
Heufuder: 38 Heufuder
Wald und Weideland: 183M 90R
Hofstellen: 2M 90R

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Arealausrechnung des Gutes Rolofshagen

Der Acker

[E]   79M 120R
E1  meist gut gelegener, höher liegender Lehmhumus, obgleich die Ackerstücke an den Enden etwas niedrig sind  35M
E2  halb höher liegender und halb niedrig liegender Lehmhumus  24M 9/10R
E3  ist recht niedrig liegender Lehmhumus  19M 5/10R

Wiesen und Heuschlag

[F1-F3, f]  [Ertrag] 38 Heufuder  19M 120R
F1  Hanwisch , zu einem Teil buschig und tief liegend  4M 7/10R
F2  Kuhlwisch , teils flach, teils recht buschig, nämlich zwischen den Ackerkampen, überall mit tief liegendem Grund  3M 7/10R
F3  ist eine Wiese, die in der Mitte sehr morastig ist, aber zu den Seiten hin eine gute, feste Wiese. Hierunter versteht man die zwei Wiesenflecken, die daneben liegen, sie sind etwas buschiger  7M 7/10R
f  sind fünf flache Wiesenflecken, sind alle gute Wiese und die obengenannten Wiesen können überhaupt zwei Heufuder pro Morgen geben  3M 3/10R

Wald und Weideland

[Wald und Weideland insgesamt]   166M 120R
G1  Kurten Kammerholt , ist ein zumeist sumpfiger Eichen-, Hasel und Erlenbruch,  R 200 doch beim Acker mit festem Wiesengrund und Eichenwald  47M
G2  ist zumeist guter Eichenwald, der jedoch teilweise mit Hasel-, Espen- und Erlenwald vermischt ist, meistens niedriger Grund  74M
G3  flaches Weideland, recht grasreich, teilweise mit Heideland und Wachholderbüschen  31M 5/10R
G4  ist meistenteils ein Morast, ringsum mit einigen Eichen und Erlen bewachsen, jedoch zumeist überall als Weide nutzbar  5M 8/10R
Symbol 32  sind sieben Eichenwaldhügel, im und neben den Feldern liegend  1M 5/10R
o  sind vier Teiche im Ackerfeld  1M 1/10R
G5  ist ein etwas niedriger Erlenbruch  2M 2/10R
Symbol 68  Weg- und Hofstellen  3M 3/10R

Obst- und Gemüsegärten

h  sind Obstgärten mit einigen Apfel-, Birnen- und Kirschbäumen, sowie dazwischen einige Gemüsegärten  4M

Summe

Acker: 79M 120R
Wiese:19M 120R
Heufuder: 38 Heufuder
Wald und Weideland: 166M 120R
Hofstellen: 4M

 RRev 148   URev 295   URev 295b 

Arealausrechnung des Ackers in Rolofshagen, der seit 1696 aufgebrochen wurde, und bei der Revisionsmessung im November des Jahres 1704 untersucht wurde

Im Feld A

[A1, E4]   27M 225R
A1  drei aufgebrochene Stücke, gehören Hauptmann Anger, der in Rolofshagen wohnt. Diese werden nun mit Roggen besät, sind humusvermischter Sandboden, deren Areal findet man unter gleicher Signatur, nämlich  23M 180R
E4  ein Stück, oben bei Bookholtz und an der Grenze zu Papenhagen, sind von G3 aufgebrochen und meist kahler Sand, werden bei E3 bewirtschaftet  4M 45R

Pastorenacker im obengenannten Dorf

[P1, P2, Kp, Kl]   3M 60R
P1  zwei Stücke, eins beim Wald G4 und das andere beim Haus des Pastors, sind von der Beschaffenheit wie E1  1M 240R
P2  ein Stück unten beim Dorf, stößt an die Wiese G3 und ist von der Güte wie E2  210R
Kp  ein Stück nahe bei den obengenannten, ist von gleicher Beschaffenheit wie E2, dieses Stück gehört zur Hälfte der Kirche, zur anderen Hälfte dem Pastor  210R

Kl  ein Stück das dem Küster gehört, wie E2, zu drei Morgen und sechs Ruten

 RRev 517 

Arealausrechnung des Pastoren- und Kirchenackers, der in Rolofshagen seit 1696 abgeteilt ist, und bei der Revisionsmessung im November des Jahres 1704 untersuchtwurde

Im Feld A

[P1-P5]   19M 60R
P1  drei Stücke von der Beschaffenheit wie Aa  8M 60R
P2  ein Stück wie Ab, ergibt  3M 60R
P3  ein Stück wie Ac, ergibt  2M 120R
P4  drei Stücke wie Ad, ergeben  4M 180R
P5  ein Stück neu aufgebrochener Acker vom wüsten Acker Ea, ist reiner Sand  240R

P6  zwei Stücke wüster Acker im gleichen Feld  10M 150R

Im Feld B

[P7-P9]   15M 195R
P7  ein Stück wie Ba  7M 240R
P8  ein Stück wie Bb  1M
P9  ein Stück wie Bd  6M 255R

P10  ein Wiesenstück im gleichen Feld wie Fa  285R

Im Feld C

P11  elf Stücke wie Ca  10M 30R

Im Feld D

[P12-P13]   10M 120R
P12  drei Stücke wie Da  5M 210R
P13  drei Stücke wie Db  4M 210R

P14  vier Stücke wüster Acker im gleichen Feld  2M 120R

P15  zwei Wiesenstücke im gleichen Feld wie Fa  270R

Summe

Pastorenacker: 55M 150R
Wüster Pastorenacker: 2M 120R
Pastorenwiese: 1M 155R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.

2  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

3  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

4  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.