Beschreibung und Annotationen des Dorfes Rolofshagen, das im Oktober des Jahre 1696 vermessen wurde1
Dieser Ort liegt im Distrikt Grimmen, ungefähr eine halbe nordöstlich von der Stadt entfernt. Es ist ein Kirchendorf und
gehört unter zwei Herrschaften, die erste mit dem Namen Oertz ist ein Adliger, der im Mecklenburger Land wohnt. Er soll hier zwei Landhufen, die Ritterhufen2 sind, besitzen. Der zweite Anteil kommt der Küssowschen Adelslinie zu und soll drei steuerpflichtige Landhufen umfassen, dieser Anteil wurde an die Kirche im Dorf verschenkt und soll auf diese
Weise steuerfrei geworden sein.3
Oertzens Teil wird durch einen Schreiber, zwei Knechte und ebensoviele Mägde verwaltet, hier sind auch Männer, die nur für
den Wald arbeiten, denn aus diesem lässt man hier jährlich an die Admiralität in Stralsund ausführen, wovon man den größten
Profit hat. Das Ackerwerk4 ist nämlich nicht besonders gut. Sonst findet man auf diesem Anteil nicht mehr Einwohner außer die Kate eines Waldarbeiters
im Wald, worin er wohnt, wenn er im Wald Holz schlägt.
Den anderen Teil des Hofes bewirtschaftet ein Verwalter, der dafür 25 Rthl Pacht gibt. Von den obengenannten Anteilen besitzt
der Pastor für 13 Scheffel Aussaat Land, ebenso hat der Küster, der auch hier wohnt, vier Morgen.
R 194 Anmerkung: Wegen der obengenannten Schenkung des Küssowschen Anteils erhält die Kirche in Vorland die Hälfte dieser Pacht.
Der Acker
Der Acker hier im Dorf ist ziemlich gut, aber knapp. Davon kann man, wie man sagt, kaum das Gutsvolk satt bekommen. Man soll darin drei Drömt und neun Scheffel Gerste und Roggen, vier Drömt und neun Scheffel Hafer säen können. Die Ackerstücke werden jährlich besät, sonst ist zum wüsten Acker anzumerken, dass dieser seit fünf Jahren unbewirtschaftet liegt, als man begann, Holz zu schlagen, da ließ man den für die Zugtiere liegen, die sie benötigen, das Holz zu befördern. Manchmal wird ein Teil des wüsten Ackers U 135 für Heu eingehegt, weil dieser sehr niedrig liegend ist.
Die Aussaat
Die Aussaat des Küssowschen Anteils soll drei Drömt und sechs Scheffel Gerste, sechs Drömt Hafer und drei Drömt Roggen betragen. Anmerkung: Der Acker soll in vier Schlägen liegen, so dass jedes Stück jedes vierte Jahr brach liegt. Beide Anteile wissen nicht genau zu berichten, wie viel Korn jeder bringen kann. Außerdem klagen sie, sie lägen so zwischen den Wäldern, und litten daran großen Schaden, denn das Korn werde selten trocken, insbesondere in nassen Jahren.
R 195Der Heuschlag
Die Heuernte soll für das Gut insgesamt 28 Fuder betragen und für den Küssowschen Anteil 16 Fuder.
Anmerkung: Ellerwisch gehört zu Hohen Barnekow und soll vier Fuder Heu geben.
Das Weideland
Die Weide ist ziemlich gut und man kann wohl viel Weidevieh halten, dennoch findet man auf dem Hof nicht mehr als zwei Kühe und zehn Pferde. Und beim zweiten Anteil findet man 20 Rinder und sechs Pferde.
Wald
Der Wald ist, wie oben gesagt, das allerbeste, womit man hier etwas verdienen kann. Früher war der Wald recht schön, aber
nun wird viel ausgeschlagen. Es ist ein guter Eichenwald, worin man in guten Mastjahren wohl an die 200 Schweine für den Dung
halten kann. Das soll aber nicht gehen, weil man jährlich soviel Holz abführen muss.
Anmerkung: Was man auf dem Küssowschen Anteil an Wald findet, das gehört zur Hälfte Oertz, man findet es Kawel um Kawel. Die
Hälfte der Haanwisch gehört auch Oertz.
Der Grenzverlauf
Der Grenzverlauf ist ringsum richtig, im Süden mit Quitzin, im Westen mit Splietsdorf und Klein Barnekow, im Norden mit R 196 Bokholt, im Westen mit Papenhagen und Müggenwalde.
Anmerkung: Zu dieser Kirche gehört Stoltenhagen, dessen Pastor auch hier wohnt und der Schwiegersohn des hiesigen Pastors
ist.
Einwohner
1 . Jacobus Sager, Pastor in
Rolofshagen.
2 . Albertus
Brach, Pastor in Stoltenhagen.
3 . Thimotheus Sager, Schreber auf dem Gut.
4 . Hans Ott, Verwalter des Küssowschen Anteils.
5 . Jean Brant, Küster.
Einlieger
6 . Jean
Flecke.
7 . Jeans Kanstens
Kleensmedh.
8 . Christopher
Hennel.
Arealausrechnung des Hofes Rolofshagen
Der Acker
A ist der Acker, der überall aus ziemlich gut gelegenem, höher liegenden Lehmhumus besteht 24M 90R
Wüster Acker
A1 ist niedrig liegender Lehmhumus, im vierten Jahr unbewirtschaftet 23M 180R
Wiese und Heuschlag
[B]
[Ertrag:]
38M 19M 30R
B
Ellerwisch gehört zu Hohen Barnekow, ist niedrig
liegend und zumeist flach, an den Seiten etwas buschig
3M 4/10R
B1
Überdinck , ist eine gute, flache, niedrige
Wiese
3M
B2
meist sumpfige Wiese, jedoch zum Acker hin festere Wiese
3M 8/10R
B3
sind drei zumeist niedrig liegende, flache Wiesenflecken, welche wie die obenstehenden
überall zwei Fuder Heu pro Morgen geben können
8M 9/10R
Wald und Weideland
[Wald und Weideland insgesamt] 183M 90R
[C und c ergeben zusammen:]
182M 3/10R
C
Berenwinkel und Hanberg , die man auf der Karte ausgezeichnet findet, werden in das allgemeine Waldareal eingerechnet, weil
sie R 198 nicht deutlich voneinander getrennt sind. Der Wald besteht überall zumeist aus
Eichen, dazwischen jedoch aus Hasel-, Espen- und Erlenwald. Der Boden ist meistens fest, jedoch sind hier und da kleine
Moraste.
c
hierunter versteht man drei kleine Tümpel mit der Signatur c, sind an Areal
4/10R
Obst- und Gemüsegärten
d neben dem Gut ist eine Koppel, worin teils einige Kirschbäume, teils einige Kohlgärten stehen, ist zumeist aus Wiesengrund 2M 90R
Summe
Acker: 24M 90R
Wüster Acker: 23M 180R
Wiese: 19M 30R
Heufuder: 38 Heufuder
Wald und Weideland: 183M 90R
Hofstellen: 2M 90R
Arealausrechnung des Gutes Rolofshagen
Der Acker
[E]
79M 120R
E1
meist gut gelegener, höher liegender Lehmhumus, obgleich die Ackerstücke an den Enden etwas
niedrig sind
35M
E2
halb höher liegender und halb niedrig liegender Lehmhumus
24M 9/10R
E3
ist recht niedrig liegender Lehmhumus
19M 5/10R
Wiesen und Heuschlag
[F1-F3, f]
[Ertrag] 38 Heufuder
19M 120R
F1
Hanwisch , zu einem Teil buschig und tief
liegend
4M 7/10R
F2
Kuhlwisch , teils flach, teils recht buschig,
nämlich zwischen den Ackerkampen, überall mit tief liegendem Grund
3M 7/10R
F3
ist eine Wiese, die in der Mitte sehr morastig ist, aber zu den Seiten hin eine gute, feste
Wiese. Hierunter versteht man die zwei Wiesenflecken, die daneben liegen, sie sind etwas buschiger
7M 7/10R
f
sind fünf flache Wiesenflecken, sind alle gute Wiese und die obengenannten Wiesen können
überhaupt zwei Heufuder pro Morgen geben
3M 3/10R
Wald und Weideland
[Wald und Weideland insgesamt]
166M 120R
G1
Kurten Kammerholt , ist ein zumeist sumpfiger
Eichen-, Hasel und Erlenbruch, R 200 doch beim Acker mit festem
Wiesengrund und Eichenwald
47M
G2
ist zumeist guter Eichenwald, der jedoch teilweise mit Hasel-, Espen- und Erlenwald
vermischt ist, meistens niedriger Grund
74M
G3
flaches Weideland, recht grasreich, teilweise mit Heideland und Wachholderbüschen
31M 5/10R
G4
ist meistenteils ein Morast, ringsum mit einigen Eichen und Erlen bewachsen, jedoch zumeist
überall als Weide nutzbar
5M 8/10R
sind sieben Eichenwaldhügel, im und neben den Feldern liegend
1M 5/10R
o
sind vier Teiche im Ackerfeld
1M 1/10R
G5 ist ein
etwas niedriger Erlenbruch
2M 2/10R
Weg- und Hofstellen
3M 3/10R
Obst- und Gemüsegärten
h sind Obstgärten mit einigen Apfel-, Birnen- und Kirschbäumen, sowie dazwischen einige Gemüsegärten 4M
Summe
Acker: 79M 120R
Wiese:19M 120R
Heufuder: 38 Heufuder
Wald und Weideland: 166M 120R
Hofstellen: 4M
Arealausrechnung des Ackers in Rolofshagen, der seit 1696 aufgebrochen wurde, und bei der Revisionsmessung im November des Jahres 1704 untersucht wurde
Im Feld A
[A1, E4]
27M 225R
A1
drei aufgebrochene Stücke, gehören Hauptmann Anger, der in Rolofshagen wohnt. Diese werden nun mit Roggen besät, sind humusvermischter Sandboden, deren Areal findet man
unter gleicher Signatur, nämlich
23M 180R
E4
ein Stück, oben bei Bookholtz und an der Grenze zu
Papenhagen, sind von G3 aufgebrochen und meist kahler Sand, werden bei E3 bewirtschaftet
4M 45R
Pastorenacker im obengenannten Dorf
[P1, P2, Kp, Kl]
3M 60R
P1
zwei Stücke, eins beim Wald G4 und das andere beim Haus des Pastors, sind von der
Beschaffenheit wie E1
1M 240R
P2
ein Stück unten beim Dorf, stößt an die Wiese G3 und ist von der Güte wie E2
210R
Kp
ein Stück nahe bei den obengenannten, ist von gleicher Beschaffenheit wie E2, dieses Stück
gehört zur Hälfte der Kirche, zur anderen Hälfte dem Pastor
210R
Kl ein Stück das dem Küster gehört, wie E2, zu drei Morgen und sechs Ruten
RRev 517Arealausrechnung des Pastoren- und Kirchenackers, der in Rolofshagen seit 1696 abgeteilt ist, und bei der Revisionsmessung im November des Jahres 1704 untersuchtwurde
Im Feld A
[P1-P5]
19M 60R
P1
drei Stücke von der Beschaffenheit wie Aa
8M 60R
P2
ein Stück wie Ab, ergibt
3M 60R
P3
ein Stück wie Ac, ergibt
2M 120R
P4
drei Stücke wie Ad, ergeben
4M 180R
P5
ein Stück neu aufgebrochener Acker vom wüsten Acker Ea, ist reiner Sand
240R
P6 zwei Stücke wüster Acker im gleichen Feld 10M 150R
Im Feld B
[P7-P9]
15M 195R
P7
ein Stück wie Ba
7M 240R
P8
ein Stück wie Bb
1M
P9
ein Stück wie Bd
6M 255R
P10 ein Wiesenstück im gleichen Feld wie Fa 285R
Im Feld C
P11 elf Stücke wie Ca 10M 30R
Im Feld D
[P12-P13]
10M 120R
P12
drei Stücke wie Da
5M 210R
P13
drei Stücke wie Db
4M 210R
P14 vier Stücke wüster Acker im gleichen Feld 2M 120R
P15 zwei Wiesenstücke im gleichen Feld wie Fa 270R
Summe
Pastorenacker: 55M 150R
Wüster Pastorenacker: 2M 120R
Pastorenwiese: 1M 155R
1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
3 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
4 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.