Beschreibung von Splietsdorf, das im August 1696vermessen wurde1
Splietsdorf liegt im Distrikt Grimmen und im Kirchspiel Vorland. Es grenzt im Süden über die Trebel hinweg an Baggendorf und Bassin, westlich an Vorland, im Norden an Klein Barnekow und im Osten an Quitzin. Insgesamt liegen hier acht Hufen Land, sieben davon sind vom König reduziert worden, als sie noch zum Amt Franzburg gehörten, doch Herr Küssow, dem sie früher gehörten, hat sie nunmehr für 134 Rtlr gepachtet. Die achte Hufe soll eine Ritterhufe sein und gehört auch jenem Küssow, doch ist sie nicht unter die Reduktion2 gefallen. Einst wohnten hier acht Bauern und ein Kossat3 .
Namen der Einwohner
1 . Jacob
Puchman, Schulze, hat eine Hufe, ist untertänig
2 . Christian Schiel, freier Mann, sitzt
auf einer Ritterhufe
3 . Jocom Hoppenrath, freier Mann, hat
eine Hufe Land
4 . Jocom Blank, freier Mann und
Zimmermann, hat eine Hufe
5 . Jocom Lübk, freier Mann, hat eine
Hufe
6 . Tomas Nesbel, freier Mann, hat eine
Hufe
7 . Martin Lükow, freier Mann, besitzt
zwei Hufen
Einlieger
8 . Capar
Knüppel, hat zwei Morgen
9 . Jocom Kristen, Tagelöhner
10 . Peter Smitt, Kuhhirt
Arealausrechnung von Splietsdorf
Der Acker liegt in drei Schlägen
Das Roggenfeld oder Beckenschlag
[A]
102M
Aa , neun Stücke eben liegender
Lehmhumus, durchschnittlich gut
33M 180R
Ab , ein Stück durchschnittlich
hoch liegender Lehmhumus, teils etwas sandig, durchschnittlich gut
68M 120R
Gerstenfeld oder Dwer- und Köterfeld
[B]
115M 30R
Ba , ein Stück, Köterfeld , Lehmhumus, je näher am Dorf, desto höher und besser, doch zur nördlichen Seite
hin tief und kaltgrundig
38M 120R
Bb , eine Ackerwurte4 , guter Humus
1M 270R
Bc , ein Stück sehr kaltgrundiger
Acker, mitten darauf zwei Morgen, die nicht sehr brauchbar sind
12M 120R
Bd,
vier Stücke eben liegender humoser Acker, teils etwas sandig und zur Heide kaltgrundig
und schwächer
61M 120R
Brachfeld oder Trebelschlag
C , zwei Stücke recht guter Lehmhumus, mitten darauf höher liegend, an beiden Seiten, nördlich wie südlich, sandiger, tiefer liegend und schwächer 119M 150R
Wüster Acker
D , elf Stücke flaches Heideland, alter wüster Acker, etwas tief liegend und kaltgrundig 74M 30R
Wiese
[E]
[Heuertrag] 30 Fuder 30M
Ea , ein Stück feuchte Wiese bei der
Trebel , zumeist durchschnittlich gut, aber von grobem Gras
19M 180R
Eb , drei Stücke Imbecks flache Wiese, beim Bach tief liegend, sonst fester Boden
3M 210R
Ec , zwei Stücke sumpfige flache
Wiesen, die zu Vorland gehören
6M 210R
Anmerkung: Die sechs Fuder Heu von Ec müssen von hier weggenommen und nach Vorland gebracht werden, so dass für Splietsdorf
noch 24 Fuder Heu übrig bleiben.
Wald und Weideland
[F]
325M 90R
Fa , zwei
morastige Erlengesträuche
5M 240R
Fb , zwei Stücke mit etwas niedrigem festen Boden, mit Eichen, Erlen und Birken bestanden, wird als Weide genutzt
116M
Fc , neun
flache niedrige Weidenflecken
4M 150R
Fd , zwei Stücke, zumeist festes Weideland, das mit Eichen, Erlen, Birken usw. bestanden ist
21M
Fe , zwei
Stücke mit festem Boden, die mit Eichen, Haseln und Birken bewachsen sind
126M 90R
Ff , drei Stücke sumpfige Weide, flacher zur Trebel hin, mit kleinen Eichen - und
Birkenbüschen bewachsen, morastig
38M
Fg , ein Stück etwas niedriges festes
Weideland, das mit Eichen, Erlen und Birken bestanden ist, von dem ich nicht weiß, ob es hierher oder zu Quitzin gehört.
13M 210R
Hofstellen
[Hofstellen gesamt]
24M 120R
Hofstellen, sowohl bebaut wie unbebaut, mit einigen kleinen Gemüsegärtchen, die jeder für
den eigenen Bedarf beim Haus hat
13M
g , zwei Viehtriften5 , die bisweilen stückweise aufgebrochen weden
11M 120R
Fischgewässer
[Fischgewässer gesamt]
4M 150R
h , ein Teich, der Dijk , im Dorf beim Bach
1M
die Trebel , die hier vorbei fließt, füllt wohl
sieben Morgen, hierher gehört davon die Hälfte
3M 150R
S:p: , Acker bei Vorland mit einem Umfang von 1M 120R gehört hierher.
Summe
Acker: 330M 180R
Wüster Acker: 74M 30R
Wiese: 30M
Heufuder: 30
Wald und Weideland: 325M 90R
Hofstellen: 24M 120R
Fischgewässer: 4M 150R
Annotationen über Splietsdorf
Vom Acker
Der Acker liegt in drei Feldern oder Schlägen und ist durchschnittlich ertragreich, wenn das Wetter günstig ist. Das Roggenfeld
ist dieses Jahr A, es ist das beste, danach folgt das Brachfeld C. Vom Sommerfeld B wird gesagt, dass es selten gute Saat
trage, da es fast überall kaltgrundig sei, vor allem Bc und Bd zur Heide hin.
Jeder Bauer, der eine Hufe bebaut, sät das gleiche, nämlich zwei Drömt Roggen, sechs Scheffel Gerste und anderthalb Drömt
Hafer, zuweilen auch 18 bis 20 Scheffel. Wenn sie weniger Gerste aussäen, wird dafür mehr Hafer gesät. Die zwei Hufen werden
mit der doppelten Menge besät; in durchschnittlichen Jahren können sie das dritte Korn erhalten, und wenn sie gut tragen,
das vierte.
Die Heide ist kaltgrundig und sandig und könnte durchaus aufgebrochen werden, doch die Bauern sagen, sie würde nicht tragen.
Wiese
Beide Wiesen an der Grenze zu Klein Bandekow gehören zu den Wiesen der Bauern aus Vorland, die eine bei der Trebel ist sumpfig und zum Teil mit grobem Gras bewachsen; es wurde angegeben, sie könne jährlich 16 Fuder Heu erbringen. Von der Wiese, die Die Beck heißt, kann wohl jeder ein kleines Fuder bekommen, diese Wiese ist von besserem und festerem Grund.
R 39 U 322Weideland
Weideland ist hier etwas knapp bemessen, wie sie sagen, das bei der Trebel sei wohl recht eben, doch so sumpfig, dass es nur für Großvieh geeignet sei. Doch der Teil nördlich des Dorfes, der mit Wald bewachsen ist, ist von festem Grund und durchmischt mit kurzer Heide und Gras bewachsen. Jeder hält vier Pferde und zwei Ochsen, mit Ausnahme von Nr. 6, der keine Tiere besitzt. Jeder hält drei bis fünf Kühe. Schafe sowie einige Bienenstöcke haben hier keine gute Entwicklung.
Wald
Die Bewohner haben das Recht, soviel Erlen, Birken usw. zu schlagen, wie sie als Brennholz benötigen.
Fischerei
Sie haben die Erlaubnis in der Trebel zu fischen, doch tun sie es nicht, da die Mühe sich nicht groß lohne.
Gesinde
Nr. 4 und Nr. 3 haben jeder eine Magd, die anderen verfügen über kein Gesinde. Einige nehmen ihre Kinder, andere müssen selbst mit ihren Frauen die Arbeiten verrichten.
Abgaben
Sie entrichten Dienstgelder6 und verrichten kein Tagwerk.
Martin Lukow gibt für seine beiden Hufen etwas mehr als die anderen, da er die Hälfte der Kontributionen leistet, die auf
seinen Teil fallen. Doch die anderen geben alle zusammen jeder 16 Rtlr und ebenso alle Kontributionen die darauf liegen.
R 40
U 323 Christian Schiel auf dem Ritterland7 leistet 24 1/2 Rtlr und soviel an Abgaben wie einer der anderen Bauern, doch die Abgaben, die für einen Adelsreiter anfallen, müssen dem Eigentümer in Quitzin gezahlt werden. Jeder dieser Bauern muss für eine reduzierte Hufe8 Abgaben leisten.
Nr. 1, Nr. 5 und Nr. 6 geben jedes Quartal 21 lübsche Schilling Akzise9 , die anderen leisten 42. Jeder gibt drei Gulden Kopfsteuer10 , doch Nr. 4 zahlt zu den drei Gulden noch einen Reichstaler und 36 Schilling. Jeder gibt entweder sechs oder sieben Scheffel
Magazinroggen11 .
Der Pastor erhält von jedem 5/4 Scheffel Roggen, zwölf Eier und eine Wurst.
Der Küster erhält 5/4 Scheffel Hafer, zwölf Eier und eine Wurst.
Gehorsam wird nach den geneigten Befehlen des Generaldirektors aufgeführt, das ich, der Unterzeichnende, den Revisionsacker in Splietsdorf im Kirchspiel Vorland, und noch mehr, was vorhanden war, überprüft und wie folgt befunden habe, nämlich
Splietsdorf
Bl , acht
Stücke vom wüsten Acker D aufgebrochen, besteht aus durchschnittlicher Sandhumuserde
20M 120R
Bearbeiteter Acker seit der Revisionsmessung
Bl 1 , drei Stücke im wüsten Acker D, die im vergangenen Frühling aufgepflügt wurden, von derselben Qualität wie Bl 4M 90R
Wüst gelegter Acker seit der ersten Vermessung
Bc 1 , in Bc, ist wegen seiner tiefen
Lage vor einigen Jahren wüst gelegt worden, und wird wohl nicht weiter bebaut werden.
Der noch vorhandene wüste
Acker scheint zum größten Teil aufgebrochen werden zu können, er besteht aus humushaltiger Sanderde, ist aber auch zum Teil
tief
liegend und kaltgrundig, so dass die Mühe nicht lohnt, ihn aufzubrechen.
Splietsdorf, den 22. August 1707, M. Siöman
Summe
Revisionsacker: 20M 120R
Seit der Revision aufgebrochen: 4M 90
Alter wüst gelegter Acker: 240R
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.
2 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist. Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.
5 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
6 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
7 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
8 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
9 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
10 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
11 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.