R 106   U 74 

Beschreibung des Adelsgutes Wendisch Baggendorf, das im September 1696 geometrisch abgefasst wurde1 

Namen der Einwohner

1 . Niclas Bring
2 . Johann Cornell
3 . Hans Schult
4 . Jochim Tijdböhd
Diese vier sind kleine Pächter, die zusammen 21 Landhufen zum Bewirtschaften haben sollen. Jeder von ihnen besitzt davon den gleichen Anteil und leistet 45 Rtlr Pacht. Das Land gehört Oberstleutnant Mevius, der es gepachtet hat. Sie versteuern jeder eine Hufe, doch wissen sie nicht, ob Ritterland2  darunter ist.
5 . Henrich Dubbertin, ist auch ein Pächter, der zu Schwerin3  auf Leyerhof gehört. Er hat drei Hufen Land gepachtet und zahlt seiner Herrschaft 35 Rtlr Pacht. Er bebaut lauter Ritteracker.
6 . Christian Wulff, ist ein Kuhhirt
 R 107  Wendisch Baggendorf ist ein Adelsgut, dass im Distrikt Grimmen und im Kirchspiel Kirch Baggendorf liegt. Es wird von zwei Eigentümern besessen, deren Namen und Anteil angegeben sind. Seine Grenzen stoßen im Westen mit Kirch Baggendorf zusammen, im Norden mit Bassin, im Osten mit Leyerhof und im Süden mit Turow und Brönkow.
Hier liegen zwei Morgen Acker, die der Kirche in Baggendorf gehören, von denen der eine an der Grenze zu Kirch Baggendorf liegt und bewirtschaftet wird, und der andere beim Eichenwald Im Gohl ein wüster Acker ist.

 R 108   U 97 

Arealausrechnung von Wendisch Baggendorf

Der Acker liegt in vier Feldern

Das Feld A heißt Nach dem Baggendorfer Kirchweg

[A]   91M
A1 , hoch liegendes Humusland, etwas sandhaltig und an den Grenzen tiefer liegend  72M 180R
A2 , niedriges Humusland, an einigen Stellen schwarzhügelig  18M 120R

Das Feld B Up dem Mühlenweg

[B]   79M 90R
B1 , beim Weg hoch liegend, doch zum wüsten Acker hin tief liegender Sandhumusacker  75M 30R
B2 , Sandhumusland, hoch liegender Acker, neu aufgebrochen  4M 60

Das Feld C Am Strelowweg

[C]   65M 120R
C1 , Humusacker, an der Brönkow zugewandten Seite etwas sandhaltig  61M 120R
C2 , vor zwei Jahren aufgebrochenes Land, Humusland, das etwas sandhaltig ist  4M

 R 109 

D Nach dem Hohenholz

[D]   113M 90R
D1 , Humusacker, zur Wiese hin etwas niedrig  35M 90R
D2 , Humusacker, zum Wald hin etwas tief liegend und sandvermengt  33M 90R
D3 , schwarzer Humusacker, etwas sandvermengt  27M 210R
D4 , guter, doch tief liegender Humusacker  17M

Wüster Acker

[E]   186M 90R
E1 , mit Heide bewachsener alter wüster Acker, liegt an drei Stellen  5M 270R
E2 , an vier Stellen gelegen, sehr alter wüster Acker, der mit Gras bewachsen und tief liegend ist  84M 60R
E3 , bergiger und hoch liegender wüster Acker an vier Stellen, der mit Heide bewachsen ist  32M
 R 110 E4 , sehr alter und bültiger, mit Heide bewachsener wüster Acker  12M 180R
Kann nicht mehr als Acker genutzt werden.
E5 , sehr alter wüster Acker, der mit kurzer Heide und Gras bewachsen ist, kann aufgebrochen werden  40M 180R
E6 , etwas niedriger und sehr alter wüster Acker, kann aufgebrochen werden  11M 30R

 U 98 

Wiese

[F]   25M 180R
F1 , drei Wiesen, die im Acker liegen, sumpfig und etwas bewachsen  9M 60R
F2 , drei unbewachsene, sumpfige Wiesenflecken, die auch im Acker liegen  13M 270R
 R 111 F3 , In Diep Wisch , eine morastige Wiese, die im Wald liegt  2M 150R

Heufuderzahl

In ertragreichen Jahren können sie nach eigenen Angaben 30 Fuder erhalten

Wald und Weideland

[G]   157M 150R
G1 , zwei sumpfige Stellen oder Tümpel, ein Streifen mit Buschwerk und außerdem eine Stück flaches und sumpfiges Land  4M
G2 , ein hoher Heideberg  3M 270R
G3 , niedriges Heideland  2M 270R
 R 112 G4 , großer Eichen- und Birkenwald, mit Birken und Haselbüschen zugewachsen  48M 270R
G5 , morastiges Land, beim Graben, der die Grenze ist, mit hohem Gras, Weiden und anderen Laubbüschen bestanden  4M 180R
G6 , bültige, feste, unbewachsene Viehweide  11M 30R
G7 , Im Göhl , ein Eichenwald, der mit Haselbüschen bestanden ist, macht an Fläche zusammen mit einem Eichenwaldhügel, der beim Dorf liegt  52M 270R
G8 , es gibt zwei Weidenkoppeln beim Dorf  18M 30R
G9 , dieses Stück ist sumpfiges Grasland, gute Viehweide, könnte gemäht werden, wenn es eingzäunt würde  11M 30R  R 113 

Das Dorf

Ha , beinhaltet auch Koppeln und alte verwilderte Obstgärten, in denen es auch einige gute Apfelbäume gibt  25M 210R

Summe

Acker: 349M 270R
Wüster Acker: 186M 90R
Wiese: 25M 180R
Heufuder: 30
Wald und Weideland: 157M 150R
Hofstellen: 25M 210R

 R 114   U 75 

Annotationen über Wendisch Baggendorf

Der Acker

Der Acker liegt in vier Feldern und das Feld A ist das beste, dann folgt das Feld D, das an Güte besser als die anderen ist. Die anderen beiden haben die gleiche Qualität, hier wächst die Gerste am besten. Nach eigener Aussage erhalten sie in guten Jahren überall das fünfte Korn.

Die Aussaat

Die vier Bewohner, die zu Oberstleutnant Mevius gehören, säen jeder drei Drömt und einige Scheffel Roggen, dreineinhalb Drömt Gerste, zwei Drömt Hafer und fünf Scheffel Erbsen.
Nr. 5 sät 18 Scheffel Roggen, drei Drömt Gerste, sieben Scheffel Hafer und drei Scheffel Erbsen.

Wiesen

Von den schönen Wiesen, die es hier gibt, können sie in durchschnittlichen Jahren jeder vier kleine Fuder Heu bekommen, doch in guten Jahren bekommen sie ein oder zwei Fuder mehr.

 R 115 

Weideland

Gibt es nicht so viel, da der wüste Acker von den benachbarten Schafherden aufgebraucht wird, dennoch haben sie ihr Vieh den Sommer über auf den wüsten Äckern, wo auch die Schafe laufen.

Wald

Eichenwald gibt es hier genug, der auch an einigen Stellen zum Schiffbau genutzt werden kann. Sie kaufen ihr Brennholz in den umliegenden Dörfern, die betreffenden Wald haben.

Vieh

Jeder kann 24 Stück großes und kleines Vieh über den Winter bringen, sowie sechs Pferde. Nr. 5 besitzt 16 Stück Vieh und vier Pferde. Jeder von ihnen besitzt zehn Schafe.

Bienenstöcke

Nr. 1 besitzt drei Stöcke, Nr. 2 zehn, Nr. 3 zwei und Nr. 5 hat einen Stock.

 R 116 

Gesinde

Jeder muss einen Jungen, einen Knecht und eine Magd halten.

 U 76 

Von Obstgärten

Hier sind einige alte Obstgärten; die von Nr. 2 und Nr. 3 sind die besten. Von denen können sie durchaus zehn Tonnen Früchte ernten, es sind auch viele süße Früchte darunter. Die Gärten der anderen sind nicht von großer Bedeutung.

Von Abgaben

Jeder hat dieses Jahr an zwei Terminen Kopfgeld4  in Höhe von acht Mark entrichtet, und acht Schilling haben sie für jedes Stück Vieh gegeben. Sie zahlen jedes Quartal 42 Lübschilling Akzise5 , macht dreieinhalb Rtlr im Jahr.
Nr. 5 gibt jährlich zwei Rtlr 36 Lübschilling Tribunalsteuer6 , die anderen geben keine Tribunalsteuer. Reitersteuer7  geben sie nicht. Jeder soll dieses Jahr fünf Scheffel Magazinkorn8  geben, Hundekorn9  gibt jeder der Leute des Oberstleutnants an das Amt Tribsees zwölf Scheffel Hafer, vier Scheffel Roggen und Gerste und dazu noch zwei Pfennige.

 RRev 519   URev 228 

Im November 1704 ist das Dorf Wendisch Baggendorf revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld A

A3 , ein Stück vom wüsten Acker E1 aufgebrochen, besteht zumeist aus Sand, der mit Humus vermengt ist und wird mit dem Feld A bewirtschaftet  2M 30R

Im Feld B

[B]   10M 90R
B3 , zwei Stücke, die vom wüsten Acker E2 aufgebrochen sind, zumeist reiner Sand, werden mit Feld B bewirtschaftet  3M 150R
B4 , ein Stück vom wüsten Acker E3 aufgebrochen, wird mit Feld B bebaut, zumeist reiner Sand  6M 240R

Im Feld C

C3 , fünf Stücke vom wüsten Acker E2 aufgebrochen, besteht zumeist aus reinem Sand, der mit Humus vermengt ist und wird mit dem Feld C bewirtschaftet  20M 120R

Im Feld D

[D]   17M 210R
D5 , fünf Stücke, die vom wüsten Acker E5 aufgebrochen wurden und beim Feld D bebaut werden, humusvermengte Sanderde  11M 270R
D6 , ein Stück, das vom wüsten Acker E6 aufgebrochen wurde, zumeist reiner Sand  4M 240R
D , ein Stück ebenfalls vor dem Dorf, guter Sandhumus, wird mit dem Feld D4 bewirtschaftet, ist vom wüsten Acker E1 aufgebrochen  1M

 RRev 520   URev 529 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Was den wüsten Acker E1  betrifft, der im Wald G7 bei der Grenze zu Bassin liegt, so ist dieser mit hohem Heidekraut bewachsen. Er könnte wohl aufgebrochen werden, doch ist er etwas abgelegen und von humushaltiger Sanderde  2M 240R
Das, was mit dem Symbol Symbol 132  bezeichnet und von E2 ist, kann durchaus aufgebrchen werden, es ist mit kurzem Gras und Heide bewachsen und von humushaltiger Sanderde. Es sind zwei Stücke, das erste liegt im Feld A bei der Baggendorfschen Grenze und das zweite beim Feld C  25M 270R
Der wüste Acker E2 , der mit dem Zeichen Symbol 55  auf der Karte gekennzeichnet ist, ist recht niedrig, mit kurzem Gras bewachsen und durchaus zu kultivieren, kann als Weide aber nicht entbehrt werden. Die vier Stücke haben eine Fläche von  32M 255R
Der wüste Acker, der mit dem Zeichen Symbol 27  gekennzeichnet ist, besteht aus zwei Stücken, die zur Not aufgebrochenn werden könnten. Doch bestehen sie aus reinem Sand und sind mit Heide bewachsen  16M 90R
Drei Sandhügel gehören zum wüsten Acker E3 , sie sind mit Heide bewachsen und dienen nicht als Acker  8M 60R
E4  ist reiner Sand und sehr uneben, wird ebenfalls nicht als Acker genutzt und ist mit Heide bewachsen  12M 180R
Doch E5  kann insgesamt durchaus aufgebrochen werden, es ist aus humusvermengter Sanderde, allerdings wird gesagt, man wolle nicht auf das Feld als Weide verzichten.
Der wüste Acker E6  könnte durchaus aufgebrochen werden, doch besteht er meist aus Sand und ist mit Heide bewachsen.

Summe

Neuer Acker: 50M 150R

 URev 322 

Geometrische Ausrechnung über den Rosenbergschen Anteil in Wendisch Baggendorf

Kultivierter Acker

Der Kirchschlag

R1a , neun Stücke von der Qualität wie A1, an Fläche  43M 125R
R2a , sechs Stücke von der Qualität wie A2, an Fläche  9M 190R
R3a , ein Stück von der Qualität wie A3, von E1 aufgepflügt, an Fläche  1M 135R

Der Mühlenschlag

R1b , 13 Stücke von der Qualität wie B1, an Fläche  42M 60R
R2b , zwei Stücke von der Qualität wie B2, an Fläche  2M 60R
R3b , ein Stück von der Qualität wie B3, an Fläche  2M
R4b , zwei Stücke von der Qualität wie B4, an Fläche  4M

Der Schlag am Strelower Weg

R1c , sieben Stücke von der Qualität wie C1, an Fläche  33M
R2c , drei Stücke von der Qualität wie C2, an Fläche  2M
R3c , neun Stücke von der Qualität wie C3, an Fläche  12M 60R

Der Schlag am Hohen Holz

R1d , sieben Stücke von der Qualität wie D1, an Fläche  19M 210R
R2d , fünf Stücke von der Qualität wie D2, an Fläche  21M 250R
R3d , fünf Stücke von der Qualität wie D3, an Fläche  11M 60R
R4d , drei Stücke von der Qualität wie D4, an Fläche  9M 290R
R5d , fünf Stücke von der Qualität wie D5, an Fläche  5M 60R
R6d , drei Stücke von der Qualität wie D6, an Fläche  1M 270R

Wüster Acker

R , 23 Stücke von der Qualität wie E2, an Fläche  33M 260R
R , elf Stücke von der Qualität wie E3, an Fläche  12M 120R
R , fünf Stücke von der Qualität wie E5, an Fläche  8M 240R
R , drei Stücke von der Qualität wie E6, an Fläche  4M 60R

Wiese

R , sechs Stücke von der Qualität wie F1, an Fläche  5M 160R
R , vier Stücke von der Qualität wie F2, an Fläche  8M 240R
R , ein Stück von der Qualität wie F3, an Fläche  2M 60R

Weide und Wald

R , ein Stück von der Qualität wie G1, an Fläche  3M 165R
R , acht Stücke von der Qualität wie G4, an Fläche  17M 240R
R , vier Stücke von der Qualität wie G5, an Fläche  1M 150R
R , vier Stücke von der Qualität wie G7, an Fläche  14M 210R

Summe

Kultivierter Acker: 221M 225R
Wüster Acker: 59M 80R
Wiese: 16M 165R
Weide und Wald: 37M 165R

 URev 323 

Geometrische Ausrechnung über den Tribseeschen Anteil in Wendisch Baggendorf

Kultivierter Acker

Der Kirchplatz

F1a , sechs Stücke von der Qualität wie A1, an Fläche  19M 75R
F2a , fünf Stücke von der Qualität wie A2, an Fläche  4M 70R
F3a , ein Stück von der Qualität wie A3, an Fläche  150R

Der Mühlenschlag

F1b , acht Stücke von der Qualität wie B1, an Fläche  21M
F2b , zwei Stücke von der Qualität wie B2, an Fläche  2M
F3b , ein Stück von der Qualität wie B3, an Fläche  150R
F4b , zwei Stücke von der Qualität wie B4, an Fläche  1M 270R

Der Schlag am Strelower Weg

F1c , acht Stücke von der Qualität wie C1, an Fläche  19M 120R
F2c , drei Stücke von der Qualität wie C3, an Fläche  4M 90R

Der Schlag am Hohen Holz

F1d , sechs Stücke von der Qualität wie D1, an Fläche  10M 295R
F2d , vier Stücke von der Qualität wie D2, an Fläche  6M 120R
F3d , zwei Stücke von der Qualität wie D3, an Fläche  4M 150R
F4d , ein Stück von der Qualität wie D4, an Fläche  1M 150R
F5d , vier Stücke von der Qualität wie D5, an Fläche  4M 240R
F6d , ein Stück von der Qualität wie D6, an Fläche  210R

Wüster Acker

T , 15 Stücke von der Qualität wie E2, an Fläche  15M 90R
T , fünf Stücke von der Qualität wie E3, an Fläche  6M 55R
T , fünf Stücke von der Qualität wie E5, an Fläche  5M 90R
T , zwei Stücke von der Qualität wie E6, an Fläche  150R

Wiese

T , drei Stücke von der Qualität wie F1, an Fläche  1M 150R
T , fünf Stücke von der Qualität wie F2, an Fläche  3M 245R
T , zwei Stücke von der Qualität wie F3, an Fläche  90R

Weide und Wald

T , ein Stück von der Qualität wie G1, an Fläche  135R
T , sieben Stücke von der Qualität wie G4, an Fläche  8M 120R
T , acht Stücke von der Qualität wie G5, an Fläche  270R
T , drei Stücke von der Qualität wie G7, an Fläche  4M 60R
ÖT , ein Stück von der Qualität wie G7, ist strittig zwischen Schwerin, an Fläche  180R

Summe

Kultivierter Acker: 101M 200R
Wüster Acker: 27M 85R
Wiese: 5M 185R
Weide und Wald: 14M 165R

 URev 324 

Geometrische Ausrechnung über den Anteil des Herrn Kaptän Schwerin in Wendisch Baggendorf

Kultivierter Acker

Der Kirchschlag

S1a , fünf Stücke von der Qualität wie A1, an Fläche  9M 160R
S2a , fünf Stücke von der Qualität wie A2, an Fläche  3M 280R
ÖS 2a , ein Stück von der Qualität wie A3, an Fläche  180R
ist streitig zwischen Schwerin und Tribsees

Der Mühlenschlag

S1b , sechs Stücke von der Qualität wie B1, an Fläche  11M 220R
S3b , ein Stück von der Qualität wie B3, an Fläche  180R
F4b , ein Stück von der Qualität wie B4, an Fläche  240R

Der Schlag am Strelower Weg

S1c , vier Stücke von der Qualität wie C1, an Fläche  9M
S2c , ein Stück von der Qualität wie C2, an Fläche  1M 150R
S3c , drei Stücke von der Qualität wie C3, an Fläche  1M 30R
ÖS 3c , ein Stück von der Qualität wie C3, an Fläche  1M
ist streitig zwischen Schwerin und Tribsees

Der Schlag am Hohen Holz

S1d , drei Stücke von der Qualität wie D1, an Fläche  4M 225R
S2d , drei Stücke von der Qualität wie D2, an Fläche  5M 20R
S3d , ein Stück von der Qualität wie D3, an Fläche  6M 180R
S4d , drei Stück von der Qualität wie D4, an Fläche  4M 10R
S5d , drei Stücke von der Qualität wie D5, an Fläche  150R
S6d , ein Stück von der Qualität wie D6, an Fläche  1M

 URev 325 

Wüster Acker

S , 13 Stücke von der Qualität wie E2, an Fläche  8M 120R
S , fünf Stücke von der Qualität wie E3, an Fläche  6M 270R
S , zwei Stücke von der Qualität wie E5, an Fläche  2M 90R
S , ein Stück von der Qualität wie E6, an Fläche  240R
ÖS , ein Stück von der Qualität wie E5, an Fläche  1M 270R

Wiese

S , vier Stücke von der Qualität wie F1, an Fläche  2M 45R
S , drei Stück von der Qualität wie F2, an Fläche  1M 95R

Weide und Wald

S , fünf Stücke von der Qualität wie G4, an Fläche  3M 150R
S  vier Stücke von der Qualität wie G5, an Fläche  151R
S , drei Stücke von der Qualität wie G7, an Fläche  5M 30R
S , ein Stück von der Qualität wie G7, an Fläche  1M 180R
ist strittig zwischen Schwerin und Tribsees

Summe

Kultivierter Acker: 62M 5R
Wüster Acker: 19M 240R
Wiese: 3M 140R
Weide und Wald: 10M 210R

Die Kirche zu Kirch Baggendorf hat in KBdK ein Stück Weide von der Qualität wie G7, an Fläche 1M 110R

Summe

Weide und Wald: 1M 110R

 URev 326 

Geometrische Ausrechnung über die Gemeinschaften des Dorfes Wendisch Baggendorf

Gemeinschaften hat dieses Dorf in den Gill Ländern 11#annot250

Gilland , ein Stück von der Qualität wie D3, an Fläche  5M 120R
Gilland , ein Stück von der Qualität wie D4, an Fläche  1M 150R
Gilland , zwei Stücke von der Qualität wie D6, an Fläche  1M 240R

Wüster Acker des Gilllandes

Gilland , ein Stück von der Qualität wie E2, an Fläche  2M 180R
Gilland , ein Stück von der Qualität wie E6, an Fläche  60R

Gemeinschaften des Dorfes in wüsten Äckern

Gm1 , ein Stück von der Qualität wie E1, an Fläche  3M 45R
Gm4 , ein Stück von der Qualität wie E4, an Fläche  12M 150R
Gm5 , ein Stück von der Qualität wie E5, an Fläche  12M 90R
Gm6 , ein Stück von der Qualität wie G2, an Fläche  3M 270R
Gm7 , ein Stück, von der Qualität wie G3, an Fläche  2M 270R
Gm8 , ein Stück von der Qualität wie G4, an Fläche  9M 60R
Gm9 , ein Stück von der Qualität wie G5, an Fläche  2M
Gm10 , ein Stück von der Qualität wie G6, an Fläche  11M 30R
Gm11 , zwei Stücke von der Qualität wie G7, an Fläche  25M 270R
Gm12 , zwei Stücke von der Qualität wie G8, an Fläche  18M 30R
Gm13 , zwei Stücke von der Qualität wie G9, an Fläche  11M 30R

Summe

Kultivierter Acker: 8M 210R
Wüster Acker: 32M 25R
Weide und Wald: 84M 60R

 URev 327 

Bei dieser Abtretung sind anwesend gewesen und haben angewiesen:
Der Verwalter von Zarrentin, Schubbe
die Verwalter von Wendisch Baggendorf, für den Oberst Mevius Casten Branst. Brandenborg, und für den Herrrn Kapitän Schwerin, der Verwalter Klug.
Anmerkung: Zwischen den Rosenbergschen und Tribseeschen Anteilen sind keine Grenzen oder Wegscheiden zu finden gewesen, da sie für lange Zeit von einem Besitzer bewirtschaftet worden sind. Es wurde aber am Tage vorher auf Anweisung des Herrn Oberst Mevius mit kleinen Pfählen kenntlich gemacht, wie weit der Rosenbergsche Anteil, den er verkaufen, und der Tribseesche Anteil, den er behalten möchte, gehe.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Olof Spaak.

2  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

3  Generalleutnant Nils Alexander Ungern-Sternberg: Die livländische Familie Ungern-Sternberg hat ihren Ursprung in einem böhmischen Adelsgeschlecht. Im Jahr 1653 wurden drei Mitglieder dieser Familie in den Freiherrenstand erhoben, einer davon war Volmar von Ungern-Sternberg. Er und die Freiherrin Kristina Beatrix Palbitsky sind die Eltern des genannten Generalleutnants.  Hofberg, Herman: Svenkt biografiskt handlexikon,Bd. II, Stockholm 1906, 661; 662.

4  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

5  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

6  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

7  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

8  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Hundekorn: Der Begriff Hundekorn war in Vorpommern seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekannt. Noch im 17. Jahrhundert war diese Abgabe gebräulich, die in Roggen, Hafer und Gerste zu entrichten war.  Wiggers, F. Gutachten über das Hundekorn. In: Baltische Studien, Band 29, (1878), S. 14; 38.