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Description und Annotation über das Adelich Guth Grischow

Im Rakowschen Kirchspiel und Loitzer District von Strahlsundt 4 Meilen, Greiffswaldt 2 und Loitz 1 Meile Grim ½ Meile belegen - und grentzet Norden mit Boldten hagen, Ostwerts mit Wüsten Bilow, Süden mit Grabow und - westen mit Rackow, Nordt west mit Dönninge an.

Der itzige Possessor - Herr Vlldrich von Bülow - hat solches von sein Vattern und haben allhie von undencklichen Zeiten Bülowen gewohnt Daß gantze Guth stehet sonst in den allten Registern für 9 landh Huefen - im Kirchen Matriculen1  aber 20 Huefen - davon 5 ½ alß den allte Lehn, Ritterhuefen2  - Von den übrigen 5 ½ H. seindt I Baurhöeffe von dem He. Burgm: Michalßen auß Greiffs waldt gekauft, welcher denselben pfandt=weise von den Rowschen Erben versetzt geweßen , die es bißhero inne gehabt, Vom Hertzogh Phillipus Jullius seindt gegen anleihung 2700 fl. vorpommersch 3 Baurhöefe und 3 Co=saten3  welche hochstgedachte S. Hochp. Gnaden alß ein heimge=fallenes Rauschen lehe bekommen, itzo aber von der königl. Reduction4  zwar angseh woh. aber Noch I sein entschaft erreicht jegliche von den Baur höefen. sollen sonst 1 ½ Landt Hufen sein welcher acker itzo zum Hoeffe gelegt und gerechnet wurden,
Die in Grabow belegenen 2 Baurhoefe - welche 3 Landthuefen hallten sollen - sein besage Producirte Kauffbrief von Ißer= Kruckowen alß - Schmalensee sein Creditorius mit denselben - Consens gekaufft und von Ihm daß lehn gerechtigkeit abgetreten - so ligt auch in Klein Rackow ein Kath mit ein Garten - Von Ihr. H. Vlldrich von Bülowen - Alß denselben Lehn, vor - 100 rthl. gekaufft

Sonsten wohnet allhir Ein Baur und 4 Cosaten

Nometl:

N. 1  Vollbaur - Hanß Mörslich

[N.] 2  Hans Martens
[N.] 3  Hanß Hageman
[N.] 4  Jacob Martens
[N.] 5  Jochim Eggert
Cossaten

[N.] 6  Clauß Burwitz Inlieger aber unterthan
[N.] 7  Schäffer - Gößlich Hellm frei
[N.] 8  d. Kuhirte Hans Winnkorp auch frembde

 U 65 links 

In Grabow wohnen auff vorgemelte angekaufte Hoeffen

N. 4 Hans Starkewahldt ein New eingerichteter unterthan und soll hernach Dienst thun
N. 5 Rohrberg genandt ein Frembder gibt Pension5  vor ein von bemelten Höefen - alß 1 ½ Landt huefen - 16 rthl. die Contribution6  werden vom Hoeffe entrichtet, thut sonst kein ander Praetation alß Prister und Küster gebühr
No. 10 in Kleinen Rackow - gibt vom Kathe des Jahrs 5 rthl. Heur itzd ein Leinweber - Bartolomeus Fritz.

Allhie im Dorffe wohnende vorgemelte 1 Baur und 4 Cosaten thun ordinaire Hoffdienst No 1: dreÿ tage mit pferde und den 4ten tagh mit ein persohn, Handtdinst, in der Erndte tägl. mit 3 per=sohnen - Die Cosaten wochentl. ein jed 4 tage Handt Dienste.

Contribution wirdt von Grischow und in Grabow habenden Antheile - von - 2 Huef. 9 ½ Morg Reducirte7  zu Negtl. Contribuirt davon - der Baur und die Cossten pro quta geben Priesterglt: Dem Pastoren jahrl. - vom Hoeffe 8 schfl. Rogken - 2 Mettwürste 40 Eÿer.
Der obgemelte Baur Mörslich gibt gehäuffte mas 1 ¾ schefl.
Deßgl.n wirdt auch vor ein wüste Hoffe von den sambtl. Cosaten gegeben und darüber 2/4 für Ihr eigen Kathen thut zu sammen - 2 ¼ schfl.

Ausaadt von Grabow

Wirdt von ein jeder - 18 schfl. winter korn außgesejt und 2 drbd: Summer korn, so aber einer irgendt ein Stück zu buchweitzen oder sonst auß d. Heide weiter auf brechen wills stehts Ihm frej, seitem etl. ein jed sein Stück (wovon die Progen noch zu sehen als bis an di Weide durch gehen.

 U 65 rechts 

Annotations

Der Acker lieget allhir in dreÿ Schlägen kan jährl. ein jeder Schlag 2 Last Rogken geseÿt werden sonst Summer - Saadt auch so viel zu weilen aber etwas mehr insonber heit wan - etzliche wegen ein stück dresch auß gerißen und beseÿt - undt daß Ander schlag mit Gerst, und Haber beseÿt, kan woll 2 ½ Last außgeseÿt werden, das landt kan nicht lange wie Vorgegeben. alß 2 Jahr den meist fehlen - und Nach solchen daß 4te - korn durch gehnds gehends gebawet.
[wüster Acker soll es a. Noch zum seÿen auf zureißen]8  ist zwar mit Leim gemengt dabej aber auff - grob sandig Boden sonst ist Es und sonderl. d. Brackschlagh - Sildt Feldt sehr Niedrig soll zu weilen meist mit waßer überg. können.

Wiesenwachs

jährl. irgendt ein Fuhder - so auch in ein allt inventarus zu finden wahr, muß sonst für seine arbeits ochsen - baldt an diesen baldt an jenen ohrt ein Fuhder kauffen.

Fischenf.

kan man auß den pöhlen nach verlangen ein Eßen Carusen zu Zeiten habhaft werden.

Holltz

muß so woll Baw alß Brenn holltz gehauft werden.

Vieh

wirdt irgendt 30 Heübter gehallten und - 6 biß 9 pferde kan sonst nichts mehr so wenig geweidet als ausgefuttert werden. Schäffereÿ kan im winter nichts den 400 außgefüttert werden.

Der Nahrung bestehet aus allein im Korn Baw - weill wegen schlechter weide - und wießwachs - kein Vieh= noch pferde zugth allhie kan gehallten - so ist ein Mangel des Holltzes auch sonst ander wegen nichts zu machen. Ermelte schlechte weide Causiert auch daß die Bauren allhir sehr schlecht stehen - v. nichts vor sich bringen können.

Der hiesige bewohnte Baur besät jährl. 2 drbd: Rogken und so itzl. od. dreÿ drömbt Sommer korn zu Weiden.
Die Coesaten haben vnselbsten jeder - 5 schfl. Saadt So haben sie auch d. wüste Huff in Gebrauch darin sejdte jed. 6 schfl. thut zusammen - 24 schfl.

Waß sonst bej den acker und dergl.n zu observiren wird in der auß rechnung angemercket werden.

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Areal Aus Rechnungh des Adelichen Guths Grischow, im Rackowschen Kirchspiel belegen welches anfang Junÿ des abgewichen 1697ten Jahrs abgemeßen

beÿ diesem Guth liegt der acker in dreÿ Schlägen

A. Dieses Jahr der Gersten Schlag sonst Blancke Mohr schlag genandt durchgehendh Eben von qualitet wie follget

[A,Aa-Af]   121M 225R
A , 1 [Stück], Ebenen mit Leimgenten guten mittelßmigen grundt,  89M 30R
Aa , 2 [Stücke], seindt Baur wörde geweßen sonst guth Leimgemengter grundt,  5M 225R
Ab , 2 [Stücke], sandig und mager,  15M 130R
Ac , 1 [Stück], kaldtgrundig mit grob sandt vermengt,  8M 270R
Ad , 1 [Stück], ein naße kaldt grundig stück, so etwan bej trockenen jahren mit Haber zu beseÿen,  1M
Af , 1 [Stück], mager sandig wirdt irgendt alle 5 od. 6 jahren beseÿt,  1M 120R

B. Rogken Schlag Grawen Mohr genandt

[B,Ba,Bb]   91M 180R
B , 1 [Stück], Etwaß Bergicht, undt mehr Sandt als Leimicht - sonst mittelmäßiger acker je mehr nach der Heide je sandiger,  87M 60R
Ba , 3 wörter9  guten wallgemengter schwärtzlicher grundt,  4M 90R
Bb , 1 [Stück], zwischen den wegen liegendes stück zu lein od. dergl.n,  30R

C. Brackschlag, sonst Siedt Felldt genandt

Dieser schlag bestehet in guten leimgemengten grundt aber sehr niedrig so gahr dem vorgeben Nach, das bej Naßen jahren das waser über v. über gehen sollen

[C,Ca-Cd]   88M 150R
C , 1 [Stück], feim eben leimgemengter grundt, aber sehr niedrig kan nicht den mit viel grabens geholffen werden,  56M 60R
Ca , 1 [Stück], noch niedriger dabeÿ auch kaldt gründig,  6M 270R
Cb , 1 [Stück], magerer und mit grob Sandt vermengt dabej auch kaldtgründigh,  21M 60R
Cd , 1 [Stück], Stark mit Leim vermengt auff fruchtbahren grundt, kan aber itzo der Näße halber, ungegraben nichts thun - weil es gahr niedrig liegt,  4M 60R

D. wüsten Acker

[D,Da,Db]   268M 210R
D , 2 [Stücke], wüsten Acker gut eben und leicht auffzubrechen auch guter grundt,  1M 15R
Da , 4 [Stücke], durch gehends gahr allten mit Heide bewuchsen, und verwuchsenen wüsten acker, itzo zur weide zu gebrauchen, und ist davon theilß zum auffbrechen nunmehro ungepflükt. theils mager v. vnütz, jedoch kan auch ein theil auffgebrochen werden,  265M
Db , 1 [Stück], mit besen und rusch bewuchsen,  2M 195R

 U 116 

E wischen

beÿ dießem Guth ist sonst gahr kein wiesenwachs, wo sonst nicht in den Möhren zwischen d. korn in dem Rogken schlag, ein leder voll gesamlet wirdt - zu dem wan die schläge beseÿt kan gahr nicht - sollen.

[E,Ea]  1 ½ Fuhdr Hew,  6M 150R
E , 8 Wischen flecken in den schlägen belegen von mittelmäsigen wachsthum,  2M 150R
Ea , 1 [Stück], hohe und magere wischen wirdt zu zeiten geheget zu zeiten aber nicht, weilen es kaum die Mühe lohnte,  4M

F weide - worunter holltz, Bröcke Möhren v. Morasten mit verstanden

[F,Fa-Fg]   90M 180R
F , 5 [Stücke], allerleÿ grüne Flecken lindten siemes v. Graben zusammen gutd weide,  17M 30R
Fa , 1 [Stück], Niedrig, und theils mit Ellern und Haßelln büschen bewuchsen,  12M 60R
Fb , 3 [Stücke], mager und sandig taucht auch kaum die Helffte zur weide,  14M 240R
Fc , 3 [Stücke], mit weich holltz und büschen bewuchsen, auff guten harten grundt,  1M 210R
Fd , 1 [Stück], Ein naße Ellerbruch, so der Näße halber nicht allerweg od. wenig betrieben werden kann,  17M 180R
Fe , 1 [Stück], Eich holltz mehren theils mit jung eichen doch mit von schlechten wachsthum, und bircken und Hasel unter büschen,  10M 210R
Ff , 2 Stücke harte weide koppeln beÿ dem Dorff die auch können beseÿet werden,  4M 150R
Fg , 5 Möhren mit Mos v. bülten bewuchsen zu nichts nütze, außer daß sich in dem an wüsten Bilower grentzen belegenen, zwischen büllten einige Carußen auffhalten die aber nicht woll zu fangen sein,  12M

[Fh,Fi]   17M 240R
Fh , 3 Bläcken, worin vorhin allemahl ein gericht Carußen - außzuhoelen stünde, itzo soll die pest unter denen ein Blaack mehr gekommen, v. meistens auß gestorben sein, in die andren beiden Bleecken halten sich noch notthurft. auf,  15M
Fi , 10 pöele10 , worin kein graß noch sonst waß nutzbahres wechset,  2M 240R

G Baum vnd Kohlgartens A: Hoffthuhme Stras und wege

[G,Ga]   11M 60R
G , 7 Baum und Kohlgartens sambtl.  3M
Ga , 1 Hofftuhm, Straße, und sembtl. wege so durch den acker gehen,  8M 60R

+  an der drift11  bej dem dorff soll vormahls ein Mühle gestanden haben.

S[umm]a

Cultovirten acker: 301 Morgen 255 Ruten
wüsten acker: 268 Morgen 210 Ruten
Wischen: 6 Morgen 150 Ruten
Fuhdr Hew: 1 ½
Heide Holltz v. weide: 90 Morgen 180 Ruten
Fisch=waser v. pöele: 17 Morgen 240 Ruten
Straße und Hofftuhme: 11 Morgen 60 Ruten

 RRev 444   URev 152 

Anno 1705 d: 22 Julÿ ist Grischow Revidiret worden und befunden wie folget.

Neuer acker Seit der Voriegen Vermesung.

[D,D1,F2]   15M 30R
D  Daß wüste D ist gantz außgepflüget bestehet der grund auß sandver=mengter Erden und ist eben belegen,  1M 15R
D1 , 7 [Stücke], von dem Wüsten Da außgepflüget bestehet auß schwartzer sandvermengter Erden und ist theils hoch theils mittelmäßig niedrig belegen,  13M 150R
F2 , 2 [Stücke], von Fb. außgepflüget, bestehet auß schwartzer sandiger Erden ist niedrig belegen wirdt beÿ naßen Jahren wieder von dem teiche überschwimmet,  165R

Beschreibung des übrigen wüsten ackers.

Da , Db , Af  Ist zwar in etzlichen Orten etwaß niedrig belegen, sonsten aber meistentheÿls überall eben, bestehet der grund ¼ Elle tieff auß guter sandvermengter Erden, und ist mit Heidekraut bewachsen, ist zwar zur Cultur wohl tüchtig, allein Possessor giebt vor daß Ers von der Schaff weide nicht entrahten kan.

Summa

Neuer acker: 15M 30R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Petersen
Revision: Samuel Griese
Anmerkungen:

1 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

2 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

5 Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

6 Allgemeine Bezeichnung für Abgaben jeglicher Art.  

7 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8 Diese geklammerte Textstelle steht als Einfügung oder Anmerkung am linken Blattrand.

9  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

10 "pöl" (schw.) bedeutet Tümpel, Senke.

11  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.