U 231 

Beschreibung des Dorfes Behnkenhagen, gelegen im Amt Loitz und zum Kirchspiel Bisdorf gehörig, das am 22. Juli des Jahre 1697 vermessen wurde.1 

Behnkenhagen ist ein Bauerndorf des Amtes Loitz und gehört unter Poggendorf. Es liegt fünfviertel Wegs von Greifswald entfernt und zahlt nun Steuern für vier reduzierte Landhufen,2  in alten Zeiten waren es neun Landhufen. Früher haben hier drei Vollbauern und drei Kossaten gewohnt,3  es gab einen Krug wo nun Brösel wohnt. Nun leben im Dorf nachfolgende Einwohner:

Nr. 1  Casten Timmerman, Schulz.
2 . Hans Brösel.
3 . Hans Bauman.
Alle drei sind Vollbauern und jeder versteuert seine Hufe.

4 . Claus Timmerman.
5 . Hans Timmerman.
6 . Claus Martens.
Kätner oder Kossaten, versteuern alle drei zusammen für eine Hufe.

7 . N Kröger, freier Mann, Einlieger bei Nr. 1.
8 . Jochom Westphal, untertänig, Einlieger bei Nr. 2.
9 . Hans Beggerow, untertänig, Einlieger bei Nr. 3.
10 . Gens Göring, untertänig, Einlieger.
11 . Claws Müns, untertänig, Einlieger.
12 . Viehhirte Möller.

Über den Acker

Ihr Acker liegt in vier Feldern:
1. Bornwinkelfelt ist dieses Jahr der Haferschlag.
2. Yergrundhschlag oder Hopnersolls-Schlag .
3. Möhlenschlag und Klewergrund tragen Roggensaat.
4. Langenholtz , Rorsolstück und Lütkenkoppel sind dieses Jahr die Brache.
Die Güte kann man aus der Ausrechnung ersehen, im allgemeinen ist es durchschnittlich guter Acker. In mittelmäßigen Jahren kann der Acker das vierte Korn erbringen, manchmal mehr, manchmal weniger, wie die Jahre sind. Zumeist besteht es überall aus Lehmhumus, teils fester, teils brüchiger.
In jeden Morgen werden drei Scheffel Roggen gesät.

 U 232 

Die Heuschlag

Die Hinnerste Wisch ist deren bester Heuschlag, jeder kann dort und wohl auch von anderen Flecken an die fünf Fuder bekommen, die Kossaten können zusammen fünf Fuder bekommen.

Weideland und Vieh

Die Weide ist, so viel wie da ist, annehmbar, jedoch reicht sie bei weitem nicht.
Brennholz ist hier sehr knapp, teilweise müssen sie etwas kaufen. Und sonst, sagen sie, können sie etwas aus dem Kiefernwald ohne Bezahlung bekommen.
Auf diesem Weideland kann jeder Bauer acht Zugtiere, zwei Ochsen und vier Kühe halten, sowie jeder ein, zwei oder drei Schafe. Die Kossaten haben jeder vier Pferde, zwei Kühe und eine junge Kuh. Die Einlieger besitzen meistens auch jeder eine Kuh.

Hofdienst4  und Gesinde

Jeder Bauer dient in Poggendorf das Jahr hindurch, drei Tage in der Woche mit zwei Knechten und vier Zugtieren und den vierten mit einer Person zu Fuß,5  außerhalb der Erntezeit. Jeder Kossate dient vier Tage in der Woche mit einer Person zu Fuß.
Aber in der Erntezeit dient jeder Bauer mit vier Personen und Zugtieren die gesamte Woche hindurch bis das Korn abgeerntet ist, dann bekommen sie einen von vier Tagen frei.
Die Kossaten dienen alle drei selbst die ganze Woche während der Erntezeit zu Fuß. Die Bauern und Kossaten sind nur zwei Tage frei vom Hofdienst bei ihrer Roggenmahd, insofern schicken sie an den Erntetagen eine Person, die hinter den Ernteleuten zusammenharkt.
Außerhalb des Hofdienstes müssen sie auch die auseinander gegegangen Leinen zusammenbinden, die im Herbst anfallen.6  Was den Bau des Amtshauses angeht, so mussten sie auch helfen, als das Haus gebaut wurde. Die Bauern sollten das Dach aufrichten, dafür mussten sie anpacken was sie konnten.
 U 233 An Gesinde muss jeder Bauer einen Knecht, eine Magd und einen Jungen haben. Und was ihre Einlieger angeht, ohne deren Hilfe sie in der Erntezeit nicht auskommen könnten, da sie so zahlreich wie sie auf dem Gut dienen sollen. Ebenso brauchen sie die Einlieger für ihre eigene Ackerbewirtschaftung.

Abgaben

Jeder Bauer gibt an Poggendorf sieben Gulden, eineinhalb Scheffel Roggen und eineinhalb Scheffel Gerste Pacht. Hafer wurde ihnen erlassen, weil sie nicht viel Saat haben, sie gaben davon eineinhalb Scheffel.
Die Kossaten geben jeder einen halben Rthl Pacht.
Hufensteuer geben sie wie es von der Kanzel abgekündigt wird.
Akzise7  gab jeder Bauer dreieinhalb Mark im Quartal, es wurde ihnen durch Richter Bernt ein Nachlass angeordnet, sie sollen nun sieben Mark zu geben.8 
Jeder Kossate gab 17 einhalb lß, aber nun dreieinhalb Rthl, ebensoviel geben die Einwohner in Neuendorf.
Das gesamte Dorf gibt monatlich vier Rthl Reitersteuer,9  das ergibt 48 Rthl im Jahr.
Magazinroggen10  beläuft sich auf elf gut gemahlene Scheffel pro Hufe, das ergibt für das gesamte Dorf 44 Scheffel.
Anmerkung: Für den Weg, der am Land des Krügers vorbei, aus Poggendorf gegen den Möhlenhoff verläuft, müssen sie jeder einen Fuder Heu im Jahr geben. Nämlich für das Recht, die Schafe auf dem Weg zum Gut trotten lassen zu können. Sonst droht er ihnen, den Weg zu schließen, wenn er hier die Vollmacht dafür hat, muss er diese wohl ausweisen.

Die Mühle

Sie müssen alle ihr Korn in der Schoppenmühle mahlen lassen, und wenn sie nicht dorthin kommen, schickt ihnen der Müller eine Anordnung auf den Hals.

Obstgärten

Jeder hat in seinem Garten oder auf seinem Grundstück einige Apfel-, Kirsch- und Walnussbäume, die, wenn sie reichlich tragen, ihnen ein wenig Einkommen für den Haushalt bringen können. Ebenso die Gemüsegarten.

 U 234 

Über die Grenzen und einen strittigen Ort mit Lüssow

Behnkenhagen grenzt im Westen an Wüstenei, im Norden an Neuendorf, im Osten an Kreuzmannshagen und im Süden an Lüssow.
Aber zwischen diesem Dorf und Lüssow befindet sich eine umstrittene Stelle, teilweise durch den aufgepflügten Acker gehend, diesen gaben sie mit b an. Die Stelle geht von a, einem Grenzgraben, über einen Berg hinunter zum wüsten Acker und dann zu einem anderen Graben mit dem Zeichen cd. Aber der Graben b scheint danach unwichtig, denn sie gaben vor, derselbe sei in Lüssow aufgepflügt.Der Besitzer Lüssows dagegen sagt, er meine seine Grenze verlaufe zwischen dem Greifswalder Weg ef und dann über den Acker ohne Zeichen. Ein alter Weg scheint wohl ein Stück daneben zu sein. Aber dem Grenzverlauf folgt er nicht ganz, sondern er wandert manchmal auf der einen, machmal auf der anderen Seite entlang.
Aber wie das Weideland beider zuvor quer überall über die sichtbaren Furchen des wüsten Ackers verläuft, scheint es, da es auf beiden Seiten ungewiss ist, dass sowohl der eine als auch der ander Part die richtige Grenze angezeigt hat.
Die Karte weist beides deutlich aus, durch alles hindurch, und daneben ist anzunehmen, dass diese umstrittene Stelle, sowohl Acker als auch Weide, sich in Behnkenhagens Besitz befinden, die den Acker aufgepflügt haben. Siehe dazu die Ausrechnung.

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Arealausrechnung des Gutes Behnkenhagen

Der Acker

Bornwinkellfelt

[Der Acker insgesamt] 253M

A  ist ziemlich hoch liegender Lehmhums, so dass das Feld insgesamt sowohl in trockenen als auch in nassen Jahren recht gut tragen kann  57M 90R

Hopnersolenfelt

B  ist von gleicher Güte und Beschaffenheit wie oben genanntes Feld  69M 90R

Lange Holtzfelt

C  auch von oben genannter Güte und Beschaffenheit  15M 90R

Mühlenfelt

D  ist teils von wenig sandigem Lehmhumus, in dem der Lehmhumus hier in weiten Wegen die Oberhand vor dem Sand hat, doch ohne großen Schaden, wie es sich dort zeigt  32M 270R

 U 236 

Klewergrund

E  überall gut gelegener, höher liegender Lehmhumus  28M 240R

Lütke Koppelfelt

F  ist überall von obenstehender Güte und Beschaffenheit, außer was bei den hier befindlichen Wiesen liegt, das ist ziemlich niedrig liegend  49M 253R

Wüster Acker

[G]   107M 180R
G  Die Fälling ist eine flache und eben liegende Heide sowie Weideland des wüsten Ackerstückes  46M 120R
G1  sind drei andere wüste Ackerflecken von gleicher Güte und Beschaffenheit wie Die Fällning es ist, gleichwohl sie etwas bültig sind, besonders das Stück, das an der Grenze zu Lüssow liegt  61M 60R

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Wiese und Heuschlag

[H]  [Ertrag] 39 Heufuder  39M 190R
H  Die Hinnerste Wisch ist eine flache und teils niedrige Wiese nämlich neben der Grenze, wo dieselbe niedrig ist, aber wieder neben dem Acker von höher liegendem Wiesengrund und zum Gut hin ein wenig buschig  19M 90R
H1  Hoppnersoll ist ein Wiesenstück voller Tümpel, jedoch grasreich  4M 210R
h  sind neun gute Wiesenflecken alle mit ein wenig festem Wiesenboden, im und neben den Ackerfeldern liegend  15M 180R

Diese Wiesen können mindestens einen guten Fuder Heu pro Morgen geben, weil sie alle von einem guten Wiesenboden sind 39 Heufuder

 U 238 

Wald und Weideland

[J]   49M 150R
J  Koppell ist zumeist ein niedrig liegender Erlenbruch, jedoch überall recht grasreich. Sonst besteht der hier befindliche Wald zumeist aus Erlenbüschen und zum Möhlenfelt hin aus einigen Eichen  12M 210R

[J1 und i ergeben zusammen]   16M 180R
J1  die Weiden um das Dorf herum sind eine recht morastige jedoch grasreiche Weide, aber Lüttke Koppelfelt ist mit festem Wiesenboden und eine gute Eichenecke, die in das Feld neben der Grenze zu Wüstenei hineingeht. Sonst ist es an den Ecken etwas buschig und mitten drin flach.
i  Hierunter versteht man einen Espenwaldhügel beim Bornwinkelfelt mit der gleichen Signatur, und einen Erlenbruch mit einem buschigen Hügel im und neben dem Koppelfelt  16M 180R liegend

J2  ist die zwischen den Ackerfeldern liegende Weide und besteht überall aus einem guten, flachen und neben den Feldern festen mitunter ein wenig niedrig liegendem Wiesenboden, auch wenn Wege die genannten Koppeln trennen. Bei dieser Weide ist außerdem guter Wiesenboden, wird auch mit den Hofstellen hier eingeschlossen, wie ein kleiner Teich bei Klewergrund und einer in Isergrund mit Nr. 2 ergeben  20M 60R

Obst- und Gemüsegärten

K  sind die Obst- und Gemüsegärten, die um die Häuser herum liegen. Die erstgenannten bestehen aus Apfel-, Birnen- und Walnussbäumen, sie gehen nach Westen. Das übrige sind Gemüsegärten  10M 60R

Umstrittene Stelle mit Lüssow

[L, o]   19M 270R
L  ist ein Ackerstück mit höher liegendem und etwas festem Humusboden, dort wurde vor kurzem die Heide zum Acker aufgebrochen  5M 90R
L1  ist eine flache jedoch teils bültige wiesengründige Weide, die früher nur Acker war und wäre dafür nicht ungeeignet. Gleichwohl sie zu einem Teil niedrig ist  14M
o  sind die Tümpel, die man in der obengenannten Weide findet  180R

Summe

Acker: 253M
Wüster Acker: 107M 180R
Wiese: 39M 130R
Heufuder: 39 Heufuder
Wald und Weideland: 49M 150R
Hofstellen: 10M 60R
Strittige Stelle: 19M 270R

 RRev 370   URev 67 

Am 11. Juni des Jahres 1705 wurde das Dorf Behnkenhagen revidiert und wie folgt befunden

Neu aufgebrochener Acker seit der vorigen Vermesseung

[Ga-Ge]   21M 165R
Ga  von G aufgebrochen, sandvermischter Boden, wird in vier Schlägen im Feld A bewirtschaftet  10M 150R
Gb  von G zum Acker aufgebrochen und nun im Feld B bewirtschaftet  2M 75R
Gc  aufgebrochen von G1, gehört zum Feld C, magerer Sandboden  1M 135R
Gd  neulich von G1 aufgebrochener Sandboden, wird im Acker D bewirtschaftet  1M 240R
Ge  neulich von G1 aufgebrochen, gehört zum Feld F, ist schwarzmooriger Sandboden  5M 165R

 RRev 371   URev 68 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

G von G mit Nr. 3  gekennzeichnet, besteht aus einem ebenen und daneben niedrig gelegenen, vermischten Sandboden. Bis zu einer Viertel Elle dicht, dann roter Sandboden mit Gras und Heidebülten bewachsen. Könnte insgesamt als Acker geeignet sein, wenn man den alten Graben oder Teich ausheben und es als Weide entbehren könnte, die hier nur wenig vorhanden ist.  24M 30R

G1 das Stück von G1 gekennzeichnet mit Nr. 4 , kann zur Not bewirtschaftet werden, wenn Graben und Teich ausgehoben werden. Sonst liegt es niedrig, der Boden ist nicht eine Viertel Elle tief dicht, aus Sand und dabei kaltgründig  5M 165R

 RRev 372   URev 69  Ebenso ein Stück von G1 mit Nr. 5  gekennzeichnet, kann aufgebrochen werden. Der Boden ist eine Viertel Elle tief aus Sand, dann goldfarbener Sandboden.  7M 255R
Diese beiden Stücke können nicht als Weideland entbehrt werden, weil sie in der Trift zwischen den Feldern A und B liegen, sonst können sie nicht mit ihrem Vieh auf den wüsten Acker gelangen.Außerdem drei weitere Stücke.

Ein weiteres Stück von G1, mit Nr. 6  gekennzeichnet, das zur Not aufgebrochen werden könnte, aber es kann nicht häufiger als jedes neunte bis zwölfte Jahr einmal besät werden. Der ganze Boden ist aus Sand mit rotem, feinem Boden weniger als drei Finger breit tief, trockenes Heidesandland darauf  9M 30R

Auch von G1 mit Nr. 7  gekennzeichnet, kann zur Not wohl aufgebrochen werden, obwohl es niedrig liegt. Jedoch ist der Sanderde eine Viertel Elle tief, danach Sand.  5M 90R

 RRev 373   URev 70  Ebenfalls von G1, nun mit Nr. 8  gekennzeichnet, das wohl als Acker geeignet wäre. Ist eine Viertel Elle tief schwarzmooriger Sandboden, danach Sand.

Das übrige von G1  ist von geringem Wert und als Acker nicht brauchbar, weil es in einer Viehtrift liegt und als Weide nicht entbehrt werden kann. Nach Aussagen der Einwohner kann nicht mehr vom wüsten Acker aufgebrochen werden, weil sie vom alten Acker etwas als Weide liegen lassen wollen, die hier sehr knapp ist. Insbesondere sollen sie mit Lüssow um das umstrittene Weideland L1 streiten.

Summe

Neuer Acker: 21M 160R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.

2  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

5  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

6  Werg ist das Abfallprodukt vom Flachs- oder Hanfhecheln. Gesponnen wurde es zu grobem Leinen oder zu Seilen weiterverarbeitet.  Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 29, Leipzig 1960. Sp. 312 ff.

7  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

8 Vermutlich sieben Mark insgesamt im Jahr.

9  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

10  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.