Beschreibung und Annotation des Hofes Groß Bisdorf, der im August des Jahre 1697 vermessen wurde.1
Der Hof liegt ungefähr ein einviertel Meilen von Greifswald entfernt im Südwesten und ist ein Kirchendorf.
Groß Bisdorf ist ein Amtsdorf, das unter Loitz gehört und die Ackerbewirtschaftung, also den Hofdienst,2 in Schmietkow verrichtet. Früher sollen hier zwölf Vollbauern und acht Kossaten3 gelebt haben, von denen die letztgenannten recht wenig Acker hatten. Sie hatten alle zusammen nämlich den, der Rathland genannt wird. Das Stück neben Überdik im Feld
Brakfeltzberg gelegen, soll auch in dieses Areal eingeschlossen sein. Jetzt bewohnen
vier Vollbauern und zwei Kossaten, die den gesamten Acker unter Kultur haben, jedoch so, dass die zwei Kossaten soviel haben
wie ein
Vollbauer.Insgesamt nutzen diese vier Vollbauern und zwei Kossaten elf Hufen, die Landhufen sein sollen. Und den alten
Kossatenanteil haben sie auch unter sich aufgeteilt. Den zwölften Bauernacker besitzt der hiesige Pastor, für die wüste Hufe,
die
die Bauern unter sich bewirtschaften. Denn sie haben kein anderes Zahlungsmittel dafür, als diese Bauernhufe, die seit langer
Zeit
dem Pastor gehören soll. Er hat die genannte Hufe nicht nur für die wüste Hufe des Dorfes, sondern für alle hier im
Kirchspiel.
Der eigene, seit früher hier her gehörige Acker des Pastors, soll drei Hakenhufen umfassen, diese, mit dem vorher
genannten Acker hat der hiesige Pastor an Hans Schröder für 30 Rthl verpachtet.
Hier befinden sich auch ein Krug und eine
Schmiede, die früher eine Kossatenstelle war, aber nun hat der hiesige Krüger oder Schmied hier soviel Acker wie ein Vollbauer.
So
ist er also hier ein Bauer, mit Ausnahme des Hofdienstes. Für diesen muss er alle Geräte für die Ackerbewirtschaftung Schmietkows
bereit halten. Diese Schmiede soll sonst an Acker und Wiese eine halbe Hakenhufe besitzen, die sein eigen sind.
Was die Hufenzahl angeht, so meint man, sie beträgt 28 Hakenhufe, weil der Anteil der Bauern 24 Hufen beträgt. Der Anteil der Kossaten ist eine Hufe des Pastors und drei Hakenhufen. Nun versteuern sie vier einviertel reduzierte Hufen.4 Die Hufensteuer beträgt5 soviel, wie es hier üblich ist, nachdem sie von der Kanzel abgekündigt wurde.
U 248Akzise6
Der Krüger gibt jedes Quartal zehn einhalb Mark für den Krug und alles, an Pacht gibt er vier Rthl, sonst gibt er insgesamt
gleichviel wie ein Vollbauer.
Jeder Vollbauer gibt jedes Quartal sieben Mark. Die zwei Kossaten geben entsprechend zu einem
Vollbauern. Früher haben sie die Hälfte gegeben.
Pacht
Ein Vollbauer gibt im Jahr zehn Mark Pacht, die Kossaten geben zusammen einen halben Rthl. Ansonsten gibt das gesamte Dorf zusammen zwei Scheffel Pachthafer.
Reitersteuer7
Alle geben zusammen vier Rthl Reitersteuer und außerdem haben sie ständig einen Reiter bei sich im Qurtier.
Holzgeld8
Holzgeld haben sie, das gesamte Dorf, vor zwei Jahren zur Zeit Mariä Himmelfahrt an den Pächter 18 Rthl gezahlt. Aber dafür bekamen sie keinerlei Quittung, worüber sie sich sehr beklagen, weil sie nicht wissen, wem es zugute kommt. Zunächst mussten sie Baumaterial für den Aufbau der wüsten Höfe nach Sassen und Treuen fahren, und dann mussten sie doch das obengenannte Geld zahlen.
Nebenmodus9
Der Krüger gibt alleine Nebenmodus und Kopfgeld wie es abgekündigt wird, die anderen geben nichts. Im vergangenen Jahr hat er sechs Rthl gegeben und dafür keine Quittung erhalten.
Hofdienst
Den Hofdienst verrichten sie wie die Einwohner Neuendorfs. Die Einwohner beklagen sich sehr über die Grobheit des Verwalters. Der Schulz hier hatte vor zwei Jahren eine Anordnung am Hals, weil die Ehefrau einer seiner Einlieger oder Knechte auf dem Ackerwerk keinen Dienst verrichten wollte. Wobei er, der Schulz, doch seinen vollständigen Dienst wie die anderen verrichtete. Bloß deswegen, weil der Knecht eine Frau hat, wollte der Verwalter, dass auch sie ihren Dienst verrichten sollte. So berichtet man.
U 249Der Acker
Der gesamte Acker verteilt sich auf vier Felder: zunächst A: Bauten und C: Binnenfelt , diese liegen jetzt brach und sollen die besten sein, wegen ihrer guten, höheren Lage.
D ist Hoppenhöwerschlag und trägt nun die Hafersaat, es wird für das schlechteste Feld
gehalten, weil es größtenteils tief liegend ist, besonders an den Enden, wo die Wiesenflecken darinnen liegen. Die Gerstensaat
trägt
E: Brakfeltsberg , es ist ein gutes Feld wie auch F: Mühlenfelt , das nun Roggensaat trägt.
Wenn man sich diese Felder genauer ansieht, so sind es alles gute Felder
für die Aussaat, obgleich die Bauern diese nicht so sehr loben wie es bei solchen Gelegenheiten oft geschieht.
Anmerkung. Die
Kirche hier im Dorf soll Acker zu acht Scheffeln Aussaat besitzen, den der Krüger hier nutzt und dafür jährlich fünf Gulden
gibt.
Außerdem hat der Schulz für seine Mühen und Umstände vier Morgen Acker.
Was die Aussaat angeht, so soll jeder Bauer an
Roggen 24 Scheffel, an Hafer 18 Scheffel aussäen. Es wird berichtet, man bekäme zumeist das dritte Korn. Der Pächter des Pastors
soll an die 50 Scheffel insgesamt aussäen können.
Der Heuschlag
Hier gibt es viele Wiesen, diese scheinen alle ziemlich gut zu sein. Sie werden jährlich zwischen den Bauern aufgeteilt, wie
jeder
sie nutzt. Es wird gesagt, jeder Vollbauer soll pro Mann sechs bis sieben Heufuder bekommen können und die anderen im Verhältnis
dazu.
Sie sagen, die Wiesen sollen nicht so fruchtbar sein wie sie aussehen.
Weideland und Vieh
Bei diesem Hof gibt es sehr viel wüsten Acker, der auch eine gute Weide ist, denn der erwähnte Grund ist überall zwischen der Heide sehr grasreich. Hier kann man folglich viel Sommervieh halten, obgleich man sagt, jeder Bauer habe nicht mehr als fünf Kühe, acht Zugtiere und acht Schafe. Der Pastor und dessen Verwalter besitzen an die 20 Stück Großvieh.
Bienenstöcke hat hier jeder drei bis vier Stück.
Obstgärten
Hier gibt es viele Obstgärten, nur sind die meisten nicht eingezäunt und liegen wüst. Alle diese behält der Verwalter aus Schmietkow für sich. In einem guten Jahr kann man hier einen Haufen Äpfel und Birnen verkaufen, obwohl zumeist Kirschbäume hier stehen.
Die Grenzen
Im Norden grenzt das Dorf an Kreutzmannshagen und Griebenow, im Osten an Alt Pansow, im Süden an Groß und Klein Zetelvitz und Groß und Klein Zarnewanz, im Westen an Lüssow und Behnkenhagen, alles ohne Streitigkeit.
Einwohner
1 . Ulricus Krüsenius, Pastor.
| 2 . Klaes Bales. 3 . Hans Georgen. 4 . Wilhelm Rubbert, freier Mann. 5 . Klaes Bales |
Vollbauern. |
| 6 . Michel
Kröger. 7 . Georgen Hagman. |
Kossaten. |
8 . Christian Brakenwagen,
Schmied, freier Mann.
9 . Hans Schröder, Pächter des Pastors.
Einlieger
10 . Samuel
Sölwerlad, Küster.
11 . Michel Kows, freier Mann.
12 . Hans Kröger, freier Mann.
13 . Jacob Bales, untertänig.
14 .
Kirche im Dorf.
Arealausrechnung des Gutes Groß Bisdorf.
Der Acker
[Der Acker insgesamt:] 432M 60R
Butenfelt
| A
zehn Stücke Bauernacker
41M 60R a fünf Stücke Pastorenacker 7M 90R |
Durchschnittlicher, höher liegernder Lehmhumus. |
Binnenfelt
| C
sechs Stücke Bauernacker
42M 240R c sechs Stücke Pastorenacker 7M 270R |
Gut gelegener, höher liegender Lehmhumus. |
Hoppenhöwerfelt
| D
16 Stücke Bauernland
20M 180R d zehn Stücke Pastorenacker 16M 60R |
Ist zu den Triften hin und mitten darin höher liegend, aber bei und neben den Wiesen ist ein großer Teil tief liegender Lehmhums. |
Brakfeltsberg
| E
13 Stücke Bauernacker
96M 90R e zehn Stücke Pastorenacker 12M 120R |
Überall ziemlich hoch liegender Lehmhumus. |
Mühlenfelt
| F
zehn Stücke Bauernacker
86M 120R f acht Stücke Pastorenacker 17M 90R |
Ist gut gelegener, höher liegender Lehmhumus. |
Mühlenstücken
| G
vier Stücke Bauernacker
17M 120R g drei Stücke Pastorenacker 2M 180R |
Ist recht gut gelegener, höher liegender Lehmhumus. |
H Ackergärten bei den Häusern, alle mit gutem, lehmig-humosen Grund 3M 240R
Wüster Acker
J ist ein flaches Heide- und Weideland, aber von gleicher Art und Beschaffenheit wie die daran anstoßenden Felder, die zum größten Teil aus gutem, höher liegendem, lehmig-humosen Grund sind, sieben Stücke zu 251M 150R
U 252Wiese und Heuschlag
[K]
[Ertrag:] 111 Heufuder
111M 270R
K
Überdik , ist zumeist flach, neben dem
Grenzgraben, recht tief liegende Wiese, aber sonst gegen den Acker hin ein Morast mit höher liegendem Boden
34M 210R
K1
sind 18 kleine und große Wiesenecken im und neben dem Ackerfeld liegend, alle aus gutem,
flachen Wiesengrund, der sehr grasreich ist
61M
K2
neben der Grenze zu Groß und Klein Zarnewanz ist eine niedrige Wiese, die neben dem Acker
und dem Grenzgraben recht buschig ist, aber ansonsten darin flach und überall grasreich
8M 270R
K3
zwischen Buten - und Hoppenhöwerfelt befindet sich eine Wiese, die in der Mitte aus recht morastigem Boden besteht, aber an den
Seiten aus gutem Wiesengrund
7M 90R
Diese oben genannten Wiesen und Wiesenecken sollen wohl pro Morgen überall
einen Fuder Heu geben können, ergibt 111 Heufuder.
Wald und Weideland
[L,
]
132M
L
ist ein Wald, der sich neben der Grenze zu Alt Pansow befindet, dieser besteht zumeist aus
Erlenwald sowie einigen Eichen. Der Grund ist überall niedrig liegend und morastig, mit Ausnahme nach Überdik hin, dort besteht er aus festem Heideboden
45M 150R
U 253
[L1 und L3 werden zusammen gerechnet:]
61M 90R
L1
neben Groß und Klein Zarnewanz befindet sich eine buschige Weide, teils aus höher
liegendem, festen Grund und Eichenbüschen, teils aus niedrig liegendem Grund und Erlenwald. In dieser Weide werden die darauf
verlaufenden Triften zum Dorf sowie vier buschige Weideflecken einbezogen in
L3
das Feld Nr. 3 ergeben zusammen
61M 90R
L4
sind vier kleine und große Moraste und Tümpel, die zumeist beweidet werden können
15M 120R
Hof- und Wegstellen, von denen letztgenannte von gutem Wiesengrund sind
9M 240R
Obst- und Gemüsegärten
M ist der Obst- und Gemüsegarten des Dorfes, er besteht aus Apfel-, Birnen, Kirsch- und Pflaumenbäumen 28M 90R
Summe
Acker: 432M 60R
Wüster Acker: 251M 150R
Wiese: 111M 270R
Heufuder: 111 Heufuder
Wald und Weideland:
132M
Hofstellen: 28M 90R
Am 17. Juni des Jahres 1705 wurde das Dorf Groß Bisdorf revidiert und wie folgt befunden
Neu aufgebrochener Acker seit der vorigen Vermessung
[Ja, Jb, Jc, Md]
43M 100R
Ja
zwölf Stücke vom wüsten Acker J aufgebrochen, sind ebener Sandboden und werden in vier
Schlägen beim Feld A bewirtschaftet
27M 255R
Jb
fünf Stücke von J aufgebrochen, sind ebener Sandboden, etwas humusvermischt, werden beim
Feld D oder Hoppenhöwer Schlag bewirtschaftet
7M 295R
Jc
vier Stücke an der Grenze zu Groß und Klein Zetelvitz gelegen, sind ebener,
humusvermischter Sandboden, aufgebrochen von J, werden zugleich mit dem Feld F bewirtschaftet, umfassen
7M 30R
Md
einAckerstück, aufgebrochen bei der Hofstelle M, ist humusvermischter Sandboden
120R
Der Pastorenacker
ist zum größten Teil bei der letzten Messung vermessen worden, das übrige ist nun abgeteilt.
[Fb, P1-P3]
5M
Fb
drei Stücke aus E
1M 225R
P1
zwei Stücke neu aufgebrochener Acker von J, von der Güte wie J
1M 195R
RRev 356 URev 52 P2
ein Stück, ebenso von J aufgebrochen, wie Jb
1M
P3
ein Stück von J aufgebrochen, wie F
180R
Wüster Pastorenacker
P4
zwölf Stücke von J, ergeben zusammen
18M 210R
Anmerkung: Seit der vorigen Vermessung wurden dem Pastor zwei Stücke
von F genommen, die mit o gekennzeichnet sind, sie umfassen einen Morgen und 165 Ruten.
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
J
Von J mit Nr. 1 gekennzeichnet ist ebenes Land aus Sandboden, der eine Viertel Elle tief ist. Mit Heide bewachsen, kann
wohl aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes dritte bis vierte Jahr besät werden. Nach Bericht der Einwohner
kann er aber nicht als Weide entbehrt werden.
85M 225R
Vom wüsten Acker J mit der Nr: 2 gekennzeichnet ist guter, humusvermischter RRev 357
URev 53 Sandboden, der eine halbe Elle tief ist. Könnte wohl zur
Kultur geeignet sein, denn der feste Grund ist mit Gras und kurzer Heide bewachsen. Jedoch sagen die Bauern, sie können
diesen nicht als Weide entbehren.
Das übrige von J ist als Acker insgesamt unbrauchbar, es besteht zu einem Teil
aus sumpfigen Tümpeln und Morasten, ein Teil ist tief liegender Boden und wegen dessen Niedrigkeit ungeeignet und ein weiterer
Teil besteht aus Sandhügeln und Gruben und ist wegen des schlechten Bodens als Acker nicht brauchbar.
Summe
Neuer Acker: 43M 100R
Pastorenacker: 5M
Wüster Pastorenacker: 18M 210R
1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
5 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
6 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
7 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
8 Holzgeld: Das Holzgeld ist zum Erwerb von Holz gedacht, es kann allerdings auch der Erlös aus dem Holzverkauf sein. Außerdem zahlten die Untertanen das Holzgeld an die Obrigkeit, damit sie Kleinholz in festgelegten Gebieten als Feuerholz sammeln durften.
9 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.