U 271 

Beschreibung und Annotation des Hofes Kandelin, der im September des Jahre 1697 vermessen wurde.1 

Dieser Hof gehört teils zum Amt und teils zum Distrikt Loitz und liegt im Kirchspiel Groß Bisdorf.
Der Hof gehört unter drei Herrschaften, zunächst dem Amt mit drei Vollbauern, nämlich Jacob Lemle, Petter Stüff und Jochom Kisow sowie den zwei Halbbauern Christian Wis und Michel Wulff. Früher hatte das Amt fünf Vollbauern, die zusammen zehn Hakenhufen bewirtschaftet haben, so wie vier Kossaten,2  wieviel diese bestellt haben weiß niemand zu berichten. Jetzt bewirtschaften oben genannte Bauern und Halbbauern den Amtsanteil im gleichen Verhältnis, auf diese Weise, dass alle Bauern gleich viel nutzen und die beiden Halbbauern im Vergleich dazu soviel wie ein Vollbauer.
Zum Zweiten: Die Herrschaft von Daberkow besitzt drei Hufen, die eine Hälfte davon hat Thomas Schiol gepachtet, die andere Kasten Hufen für 22 Rthl. Die beiden sind freie Männer und Einlieger bei anderen, weil sich hier weder Kate noch Haus finden ließen, die zu Daberkow gehören. Sie haben von Schmitelows Erben ein Haus mit acht Morgen Acker, dafür geben sie 17 einhalb Rthl im Jahr.
Zum Dritten: Ein Adliger mit Namen Berendt Rickwall Janick, der auch hier wohnt, besitzt drei Hufen, die er selbst zur Bewirtschaftung hat.
Zum Vierten: Die Erben des verstorbenen Bürgermeisters Schmitelow besitzen sechs Hufen, die sie an Hans Christoffer Schiönrock für 60 Rtl verpachtet haben. Dieser Anteil kommt  U 272 eigentlich den Herren von Wakenitz3  zu, die diesen Anteil an die oben genannten Erben des Bürgermeisters verpachteten.
Was den Pächter betrifft, so gibt er nicht mehr als seine Pacht und es wird ihm auch gutgeschrieben, was hier an Hufen-4  und allgemeiner Steuer ausgegeben wird ohne die eigentliche Personalsteuer5 , Das hier ist alles zusammen steuerpflichtiges Land, sowohl das des Adligen als auch das der anderen Besitzer und Einwohner.Die Amtsbauern versteuern vier reduzierte Hufen.6 
Der Adlige Janick versteuert eine halbe reduzierte Hufe.
Der Pächter Schmitelows zahlt Steuern für eine reduzierte Hufe und 20 Morgen.
Der Pächter Daberkows versteuert nichts.
Jeder Bauer hat früher dreieinhalb Mark Akzise7  im Quartal gegeben, aber nun geben sie sechs Mark.Die Halbbauern gaben im Quartal 18 ß, aber nun geben sie 24 ß. Im vergangenem Jahr haben die Bauern nach ihrem Brauch gegeben, nämlich dafür, dass sie mahlen lassen, aber sie mussten doch danach dafür einen halben Rthl wider jedes Recht bezahlen. Der Pächter Schmitelows gibt jedes Quartal acht Mark, die Pächter Daberkows geben jedes Quartal zehn Mark vier ß.An Pacht gibt jeder Amtsbauer sechs Gulden oder drei Rthl und jeder Halbbauer gibt vier Mark. Jeder Bauer gibt vier Viertel von jedem Korn, aber die Halbbauern geben nichts.Vor zwei Jahren gab dieser Hof 20 Rtl an dessen Inspektor, aber sie wissen nicht, wofür das gewesen sein soll. Weder vorher noch danach gaben sie derartiges, berichten sie.
Die Hirten geben 14 Sch jedes Quartal an Akzise.

 U 273 

Der Acker

Alle Felder scheinen recht gut zu sein, sie sind jedoch etwas abgelegen, das beste, mit Namen Stenbergzfelt , liegt bei Lüssow. Es trägt nun Gersten- und Hafersaat. Dann soll Morfelt in Erachtung seiner Güte folgen, obgleich sich sowohl hier als auch im Hünenkeller hier und da ein wenig Sand zeigt. Als drittes folgt das Schmitkows Felt , das nun die Hafersaat trägt, während das Morfelt mit Roggen besät ist. Zuletzt kommt die Brache oder Hünenkeller . Das ist das Urteil der Bauern, obwohl mir jedes Feld an Grund und Lage gut vorkommt.

Die Aussaat

Die Aussaat beträgt für jeden Amtsbauern drei Drömt Roggen, eineinhalb Drömt Gerste und drei Drömt Hafer, die Halbbauern säen beide zusammen soviel aus wie ein Vollbauer. Der Pächter Schmitelows sät vier Drömt Roggen, zwei Drömt Korn und drei Drömt Hafer. Die Pächter Daberkows säen zusammen 40 Scheffel Roggen, 24 Scheffel Gerste und ebensoviel Scheffel Hafer. Soviel soll auch der Adlige Janik aussäen.

 U 274 

Der Heuschlag

Hier beim Hof gibt es keine große Mengen Wiesen, außer wenn das Stenbergzfelt besät wird, soll jeder Vollbauer zwei Heufuder ernten. Die Pächter Schmitelows ernten ebensoviel, aber die anderen zwei Pächter erhalten zusamen zwei und Janick erntet zwei Heufufer. Von der Wiese, die Dik genannt wird, an der alle zusammen Anteil haben, soll man in guten, trockenen Jahren pro Mann zwei Fuder Heu bekommen und sonst wird sie neben dem festen Land gemäht.

Weide, Wald und Vieh

Die Weide ist hier eben und knapp, denn sie besteht nur aus der Weide, die an der Grenze zu Wüsteney und Lüssow liegt. Diese besteht aus vielen niedrigen und morastigen Erlenbrüchen, obgleich der Großteil guter und fester Weidenboden ist. Ansonsten unterstützt der wüste Acker, der an den Enden der Felder liegt das Sommervieh des Hofes..Der Wald besteht vornehmlich aus dem kleinen Eichengehölz, der Hinnenholt genannt wird, worin ziemlich große Eichen sind. Wenn Mastjahre sind, gehört es zu Poggendorf, ansonsten haben sie etwas Brennholz von der Weide in diesem Wald.
An Vieh befinden sich auf dem Hof 100 Stück. Die Vollbauern haben acht Pferde, der Verwalter Schmitelows hat sechs und die anderen Verwalter zusammen ebensoviel und der Adlige besitzt vier.

 U 275 

Obstgärten

Die hiesigen Obstgärten sind nicht sehr ansehnlich, ausgenommen die, die man bei Lemkens Haus findet. Da kann man wohl einiges über haben.

Der Grenzverlauf

Im Osten grenzt Groß und Klein Zarnewanz an das Dorf, im Süden Schmietkow, im Westen Poggendorf und im Norden Wüsteney und Lüssow.

Einwohner

1 . Berendt Rickwald Janick, Adliger.

2 . Jacob Lemke.
3 . Petter Stüs.
4 . Jochom Kisow.
Amtsvollbauern.

5 . Christian Wis.
6 . Michell Wulff.
Amtshalbbauern.

7 . Hans Christoffer Schiönrock, der Pächter Schmitelows.

8 . Torsten Schiol.
9 . Kasten Husen.
Pächter Daberkows.

Jochom Franik, Amtsuntertan und Kuhhirte.
Hans Kisow, Amtsuntertan und Schweinehirte.
10. 

11 . Lorens Bohl, freier Mann.

Jacob Hahn
Klaus Westphahlen.
Amtsuntertanen.

Henrik Kindt, freier Mann.

Michel Kisow.
Marten Ditman.
Jochom Ditman.
Untertänige.

12  Die Kapelle im Dorf.

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Arealausrechnung des Hofes Kandelin

Der Acker

[Acker insgesamt:]   588M

Moorfelt

A  Amtsacker 17 Stücke zu  87M 60R
Ab  Herrenacker, 18 Stücke zu  61M
Ist zumeist überall wohl gelegener, höher liegender Lehmhumus, jedoch hier und da ein wenig torfiger Sand, besonders zu Poggendorf hin.

Hünenkiellerfelt

B  Amtsacker 21 Stücke zu  106M 210R
Ba  Herrenacker, 22 Stücke zu  83M 30R
Von gleicher Natur und Beschaffenheit wie Morfelt .

Schmitkowsfelt

C  Amtsacker, 7 Stücke zu  56M 150R
Ca  Herrenacker, 7 Stücke zu  39M 60R
Ist gut gelegener lehmig-humoser Grund, zumeist ebenes Land und nicht besonders höher liegend.

Steenbergzfelt

da  Amtsacker, 28 Stücke zu  83M 180R
db  Herrenacker, 18 Stücke zu  71M
Ist gut gelegener, höher liegender Lehmhumus.

Wüster Acker

E  ist ein wüster Acker, grasreich mit Heide- und Wiesenboden. Das meiste und beste davon liegt im Hünenkieller und Morfelt . Es ist von gleichem Boden wie die hieran anstoßenden, oben erwähnten Felder, ausgenommen, was neben dem Wald Hinnenholt liegt, das ist recht niedrig liegend. Die bei Schmitkow und Stenbergzfelt befindliche wüste Ackerecke ist von gleichem Grund wie das Feld, mit Ausnahme dessen das bei der Genze zu Groß und Klein Zarnewanz liegt, das ist ein wenig grasreich und niedrig liegend  144M

Wiese und Heuschlag

[F]  [Ertrag:] 29 Heufuder  42M 210R
F  Dikwisch ist neben der Grenze sehr tief und morastig, jedoch überall flach  26M 150R
 U 277 F1  Kapellenwisch gehört der Kapelle hier im Dorf, der Wiesengrund ist gut, niedrig und fest  1M 120R
F2  andere, kleine Wiesenflecken, zwischen denen, die an der Grenze zu Lüssow und Groß und Klein Zarnewanz liegen, die größten sind alle aus gutem, grasreichen Wiesengrund  14M 240R
Die oben genannten Wiesen und Wiesenflecken geben wohl auf einen Morgen ein gutes Fuder Heu, ausgenommen die Dikwisch , sie soll nicht viel über einen halben Fuder geben. Das ergibt 29 Heufuder.

Wald und Weideland

[G, Symbol 29 ]  152M 150R

[G und o ergeben zusammen]   40M 120R
Hinenholt ist zumeist Eichenwald vermengt mit Haselbüschen, überall fester, grasreicher Weidengrund
o  eingeschlossen sind drei Anhöhen im Feld mit dem Zeichen o. Ergeben insgesamt  40M 120R

G1  ist eine Weide an der Grenze zu Wüsteney und Lüssow, die überall, außer an der Grenze, ein morastiger Erlenbruch ist. In trockenen Jahren ist sie eine gute Weide.
Aber zum Acker hin ist sie flache Weide, die früher teilweise Acker war. Hier eingeschlossen sind die Buschecken in Stenberg mit dem gleichen Zeichen  99M 30R
g  sind kleine Tümpel und Moraste  3M
Symbol 29  Hof- und Wegstellen, die letzteren mit gutem Weidengrund  10M

Obst- und Gemüsegärten

h  die hier befindlichen Gärten bestehen meistens aus Gemüsegärten, jedoch findet man hier und da auch einige Apfel- und Birnenbäume  6M

Anmerkung: Hier im Acker beträgt der Anteil des Amtes 334M
Die Anteile der anderen Besitzer betragen 254M 90R
Das ergibt zusammen: 588M 90R

Summe

Acker: 588M 90R
Wüster Acker: 144M
Wiese: 42M 210R
Heufuder: 29 Heufuder
Wald und Weideland: 152M 150R
Obst- und Gemüsegärten: 6M

 RRev 376   URev 73 

Am 18. Juni des Jahres 1705 wurde das Dorf Kandelin revidiert und wie folgt befunden

Neu aufgebrochener Acker seit der vorigen Vermessung.

[Neuer Acker, der dem Amt gehört]   9M 135R
[Neuer Acker, der dem Adligen gehört ]   18M 285R
E1  zwei Stücke des wüstes Ackers E, aufgebrochen, bestehen aus etwas humusvermischtem Sandboden, werden in vier Schlägen beim Feld A bewirtschaftet und gehören zum Amt  4M 75R
E2  vier Stücke des wüsten Ackers E, aufgebrochen, von gleicher Bodenart und Natur wie E1, gehören zum adligen Anteil  6M 255R
E3  drei Stücke von E aufgebrochen, bestehen aus humusvermischtem Sandboden und werden in vier Schlägen beim Feld B bestellt, gehören zum Amt  3M 195R
E4  fünf Stücke von E aufgebrochen, von gleicher Beschaffenheit und Natur wie E3. Gehören zum adligen Anteil  4M 210R
 RRev 377  URev 74 E5  zwei Stücke von E aufgebrochen, sind etwas höher liegender Sandboden, werden ebenfalls in vier Schlägen beim Feld C bewirtschaftet, gehören zum adligen Anteil  1M 150R
E6  drei Stücke von E aufgebrochen, sind etwas magerer Sandboden, der, da er gedüngt wird, ebenfalls in Schlägen beim Feld D genutzt werden kann. Gehört zum Amt  1M 165R
E7  zwei Stücke von E aufgebrochen, von gleicher Bodenart und Natur wie E6, gehören zum adligen Anteil  5M 270R

Die Kirchenwiese wurde bei der letzten Messung abgeteilt, man findet sie unter dem Zeichen F1.

 RRev 378   URev 75 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

E

Ein Teil von E, mit Nr. 8  gekennzeichnet besteht aus etwas tief liegendem Sandboden, der aufgebrochen werden kann.  3M
Der mit Nr. 9  gekennzeichnete Teil kann schon mit genutzt werden, ist von E aufgebrochen worden,. Er besteht aus humusvermischtem Sandboden, der eine halbe Elle tief liegt, eben gelegen und mit viel Heide bewachsen ist.  58M 285R
Sechs Stücke von E, die mit Nr. 6  gekennzeichnet werden, bestehen zumeist aus magerem, höher liegenden Sandboden und können aufgebrochen werden  6M 120R
Das übrige von E wird für die Ackerbewirtschaftung als unbrauchbar eingeschätzt, denn ein Teil sind sumpfige, Riedgrastümpel und Moraste, die nie Acker waren. Und ein Teil ist niedrig, das Grasland davon wird als Wiese genutzt und das übrige als Weide. Man kann es alles im Konzept sehen, wo man es abgeteilt findet.

Summe

Neuer Acker des Amtsanteils: 9M 135R
Neuer Acker des adligen Anteils: 18M 285R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Aners Jernström vermessen.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Schreibweise nach Vitae Pomm. S. 359. Zu den ältesten und auch angesehensten pommerschen Adelsgeschlechtern gehört die Familie von Wakenitz. Im Raum Wolgast war sie wohlbegütert, viele männliche Familienmitglieder zeichneten sich im preußischen und dänischen Militärdienst aus. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit der Familie von Lancken, die ebenfalls alt und angesehen war. Die von Lancken besaßen u.a. Kiesow, Klotzow, Boltenhagen und Rappenhagen. Von dem Hauptmann von Torgelow und Oberjägermeister Otto von Wakenitz ist überliefert, dass er am 20. April 1620 heiratete. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 1, Berlin 1782, Sp. 825.

4  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

5   

6  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

7  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.