U 241 

Beschreibung und Annotation des Hofes Lüssow, der im Juli des Jahre 1697 vermessen wurde1  und im Distrikt Loitz sowie Kirchspiel Groß Bisdorf gelegen ist.

Lüssow gehörte früher teils unter Klevenow, teils unter Trissow, die ebenfalls zum Distrikt Loitz gehören. Das kam so: Klewenow ist ein Stammhaus der Linie Wakenitz2  und darunter gehörten dieses Lüssow und oben genanntes Trissow. Mit der Zeit wurden diese beiden Höfe zwischen den Erben Klevenows aufgeteilt. So sind also diese Höfe durch die Erfolge an den jetzigen Besitzer gefallen. Es ist bekannt, dass diese Hufen alle steuerbare sind. Früher vor 70 Jahren war dieser Hof mit lauter Bauern wie drei Vollbauern und sechs Kossaten,3  bewohnt, diese sind nun alle verstorben. Von diesen alten Einwohner dienten einige in Trissow, nämlich zwei Vollbauern. Alle anderen verrichteten ihren Hofdienst4  in Klevenow. Wie erwähnt, sind diese verstorben, also hat der jetzige Besitzer einen Hof aufbauen lassen, den er zumeist mit eigenem Gesinde bewirtschaftet, mit Ausnahme der zwei Vollbauern aus Wüsteneiy, die hier dienen müssen, wie es in der Beschreibung des Ortes zu sehen ist. An Hufen sollen hier zehn Hakenhufen zu finden sein, die nun für zwei reduzierte Hufen5  veranschlagt werden.

 U 242 

Der Acker

Der Acker liegt in vier Schlägen, wie: 1. Der Schlag nach Bisdorf , er trägt die Gerstensaat. 2. Der Schlag nach Düning , trägt nun die Roggensaat. 3. Der Schlag nach Pupert , trägt die Hafersaat. und schließlich 4. Der Wüsteneuer Schlag , der nun die Brache ist. Das Ackerfeld ist insgesamt von ziemlich gutem Grund, ausgenommen dem, was was man niedrig liegend beschrieben findet, dieses nimmt in nassen Jahren Schaden. Man sagt, in einem durchschnittlich guten Jahr wohl das dritte Korn bekommen könne.

Die Aussaat

Die Aussaat soll insgesamt, also mit Gerste, Roggen, Hafer, Erbsen und Leinen, hier in jedem Feld oder Schlag sechs Drömt betragen. Und da jährlich drei Felder besät werden, beläuft sich die Aussaat auf 18 Drömt, denn das vierte Feld liegt immer brach.

Der Heuschlag

Die beste Wiese ist die Koppelwisch , daneben findet man in und neben den Ackerfeldern einige gute Wiesenecken, die auch nicht schlecht sind. Der jetzige Besitzer berichtet, man könne zwölf gute Fuder Heu bekommen.

 U 243 

Die Weide und das Vieh

Die Weide hier beim Dorf ist ziemlich gut, weil hierin sehr viel wüster Acker inbegriffen ist, wie der Abschnitt nach Behnkenhagen hin, der überall mal Acker war. Ausgenommen ist der Teil davon, der als buschige Weide beschrieben wird, dieser soll zumeist wegen seiner Niedrigkeit Weide gewesen sein. Der Abschnitt, der Pupert heißt, ist außerdem recht grasreich und gut. Die andere Weide ist überall buschig und grasreich, sowie zumeist niedrig liegend, so dass sie in trockenen Jahren die allerbeste ist. Sie liegt neben der Grenze zu Kandelin und heißt Koppelbruck , sowie die neben der Grenze zu Groß und Klein Zarnewanz und Groß Bisdorf gelegene, die Düning heißt. Diese besteht zumeist aus einem tiefen Weiden- und Erlenmorast.

Vieh

An Rindern sollen 40 Stück gehalten werden, an Zugochsen acht Stück und die Anzahl der Schafe in der Schafherde beträgt an die 300 Stück. Anmerkung: Hier könnten nicht soviele Schafe gehalten werden, wenn man keine guten Nachbarn hätte, wie Behnkenhagen, Neuendorf, Groß Bisdorf und Wüsteney, die es zulassen, dass die Schafe auf ihre Feldmark gehen.

Gesinde

Hier auf dem Gut sind an Gesinde zwei Knechte und drei Mägde. Sonst ist hier noch der Schäfer mit Namen Michel Jagow, er ist untertänig. Er isst hier auf dem Gut und erhält zudem sechs Rthl Lohn jedes Jahr.

 U 244 

Abgaben

Der Besitzer gibt jährlich drei Rthl Kopfsteuer6  für sich, und für sein Gesinde gibt er im Quartal 72 Rthl. Reitersteuer:7  entweder muss er jeden Monat einen einquartieren oder er gibt soviel, wie auf seine Hufen berechnet wird, wie es veröffentlicht ist. Magazinkorn8  werden hier 22 Scheffel gegeben, die Tribunalsteuer9  beträgt 22 Rthl von einer Hufe und sonst bezahlt er die andere Hufensteuer10  wie es veröffentlicht ist. Was die Agabe an den Pastors angeht, so gibt er ihm fünf Scheffel Roggen und dem Küster fünf Scheffel Hafer.11 

Gemüse- und Obstgärten

Obst- und Gemüsegärten sind hier nicht ansehnlich, ausgenommen die früheren Sorten, die einen kleinen Beitrag zum Haushalt liefern. Die anderen hat man nach Bedarf. Die besten Gärten hier sind beim Gut, sie sind gute Pferde- und Kälberkoppeln mit grasreichem Weidegrund. Sie könnten wohl auch als Wiese eingezäunt werden, wenn man auf die Weide verzichten will. Die gesamten Koppeln befinden sich beim Haus, zumeist aus einem großen Stück Weide bestehend. Ausgenommen ist das Stück neben dem Haus, dort hat man einige Stücke als Gemüse- und Obstgärten eingezäunt, wovon die letztgenannten zumeist aus einigen Kirschbäumen und recht wenigen Apfelbäumen bestehen.

Der Grenzverlauf

Im Norden gibt es einen Grenzstreit mit Behnkenhagen, wie in deren Beschreibung nachzulesen ist. Aber sonst sind die Grenzen ringsum unstrittig. Im Osten grenzt das Dorf an Groß Bisdorf und Groß und Klein Zarnevanz, im Süden an Kandelin, im Westen an Wüsteney, da ist ebenfalls ein kleiner Streit vermerkt. Gleichwohl ich nichts von meiner Seite weiß, denn deren Besitzer sagte, es soll dabei um die äußerste Grenzlinie gehen und niemand hat etwas dagegen, aber dann haben die Einwohner Wüsteneiys gewiss eine andere Grenze gemeint.

Einwohner

1 . Otto von Wakenitz.

 U 245 

Arealausrechnung des Gutes Lüssow.

Der Acker

[A-D]   132M 60R
Aa  Der Schlag nach Bissdorf ist überall höher liegender, lehmig-humoser Boden, der ganz bis zur Weide Pupert hin verläuft  41M 210R
Ba  Der Schlag nach der Düning ist überall höher liegender Lehmhumus, ausgenommen bei den darin befindlichen Wiesenflecken, dort ist er etwas niedrig  32M 270R
Bb  Hahnhörn ist ein Ackerfleck, der an den Grenzen zu Groß und Klein Zarnewanz und Kandelin liegt, ist auch Lehmhumus  2M
Ca  Der Schlag nach [Wüsteneu] höher liegender Lehmhumus  10M 240R
Cb  [Der Schlag nach] Wüsteneu niedrig liegender Lehmhumus  23M 60R
Da  Der Schlag nach Pupert besteht überall aus höher liegendem, lehmig-humosen Grund  21M 180R

Wüster Acker

Ea  Pupert war früher Acker, wie man es an den Furchen noch sehen kann, aber nun ist es eine flache Weide mit grasreichem Grund, wie diese es auch mit zumeist niedrigem Grund sind  33M 90R

 U 246 

Wald und Weideland

[Wald und Weideland insgesamt]   54M 60R
Ga  Koppelbruch liegt neben dem Ackerland, ist eine buschige Weide, aber an der Grenze ist ein buschiger, tiefer Erlen- und Weidenmorast. Ist jedoch überall grasreiche Weide  20M 150R
Gb  Dünning ein Erlen- und Weidenmorast mit recht tiefem, moorigen Grund  12M 120R

[Gc und G2 ergeben zusammen]   16M 120R
Gc  neben Dünning ist eine buschige Weide mit grasreichem Grund. Darin eingeschlossen sind:
G2  eine buschige Weidenecke neben dem Hof, mit Nr. 2 gekennzeichnet, und ebenso unter dem selben Zeichen, eine buschige, gute Weide bei Pupert . Ergeben zusammen  16M 120R

G3  sind drei Tümpel und Moraste, alle zumeist nutzbar  3M 30R
Symbol 29  Hof- und Wegstellen beim Hof  1M 240R

Wiesen und Heuschlag

[F]  [Ertrag:] 24 Heufuder  24M 240R
Fa  Koppelwisch mit den im Ackerfeld verlaufenden Wiesenecken, ist ein flacher, guter Weideboden  7M 180R
Fb  sind acht flache, gute und grasreiche Wiesenflecken, die im und neben dem Ackerfeld liegen  11M 240R
Fc  neben der Grenze zu Kandelin liegt eine recht buschige, jedoch grasreiche Wiesenecke  5M 120R
Diese obengenannten Wiesen können pro Morgen überall mindestens einen Fuder Heu geben, das ergibt insgesamt 24 Heufuder.

Obst- und Gemüsegärten

Ha  die Koppeln, die sich neben dem Haus befinden, bestehen aus einigen Obst- und Gemüsegärten, aber zumeist aus Weiden, die für die Pferde und das Kleinvieh des Gutes sind  16M 90R

Strittige Grenze mit Wüstenei

[ja, jb]   7M
ja  ist eine buschige und grasreiche Weide  6M
jb  ein kleiner Erlenbruch  1M

Summe

Acker: 132M 60R
Wüster Acker: 33M 90R
Wiese: 24M 240R
Heufuder: 24 Heufuder
Wald und Weideland: 56M 60RR
Obst- und Gemüsegärten: 16M 90R
Strittige Grenze: 7M

 RRev 374   URev 71 

Am 16. Juni des Jahres 1705 wurde das Dorf Lüssow revidiert und wie folgt befunden

Neu aufgebrochener Acker seit der vorigen Vermessung

[G1, H2]   4M 30R
G1  drei Stücke von Gf aufgebrochen, bestehen aus tief liegendem Sand- und Lehmhumusboden, werden in vier Schlägen beim Feld Ba bewirtschaftet  2M 15R
H2  zwei Stücke von Ha aufgebrochen, bestehen aus lehmvermischten Sandhumus, sind nicht immer Acker, sie werden nicht in einem bestimmten Feld bestellt, sondern werden hier und da mit Leinen und Hanf besät.
Ansonsten werden sie als Weide genutzt  2M 15R

Beschreibung des wüsten Ackers

Ea Von Ea mit E3  gekennzeichnet, besteht aus durchschnittlich hoch gelegenem, sandvermischten Boden, der eine Viertel Elle tief ist, der Grund darunter ist goldfarbener Sand. Dieses Stück könnte wohl aufgebrochen werden, aber es wird vorgegeben, dieses nicht als Weideland entbehren zu können.
Das übrige von Ea ist wohl größtenteils von gleicher Bodenart, aber sehr niedriges Grasland, teils auch sumpfige Grassenken, die nun voller Wasser stehen. Es wird als zum Acker unbrauchbar eingeschätzt, wenn man es nicht mit Teichen oder Gräben verbessern könne.

 RRev 375   URev 72  Das übrige von Gc soll in alten Zeiten zumeist wohl Acker gewesen sein, aber es ist sehr niedriger sand- und lehmvermischter Boden, dicht mit Erlen- und Weidenbüschen bewachsen. Nun steht hier überall meistens Wasser, wird als zum Acker unbrauchbar eingeschätzt, wegen des niedrigen und kalten Grundes.
Die strittige Stelle L1  ist alter, wüster Acker und besteht aus Sandboden, der eine halbe Elle tief unter dem roten Sandboden ist. Diese Stelle könnte zur Not aufgebrochen werden, aber der Abschnitt der gewonnen werden kann, können sie nicht als Weideland entbehren. Denn dieser Teil war bei der letzten Vermessung besät, siehe die Ausrechnung zu Behnkenhagen Signatur L, aber danach wurde er aus Ermangelung von Weideland nicht mehr bewirtschaftet.
Anmerkung: Die Stücke von Aa in Ea liegen nun wüst und wurden nach der vorigen Vermessung nicht mehr bewirtschaftet. Der Besitzer gibt an, er sei gezwungen gewesen, diese liegen zu lassen, weil das Weideland knapp ist.

Summe

Neuer Acker: 4M 30R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.

2  Schreibweise nach Vitae Pomm. S. 359. Zu den ältesten und auch angesehensten pommerschen Adelsgeschlechtern gehört die Familie von Wakenitz. Im Raum Wolgast war sie wohlbegütert, viele männliche Familienmitglieder zeichneten sich im preußischen und dänischen Militärdienst aus. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit der Familie von Lancken, die ebenfalls alt und angesehen war. Die von Lancken besaßen u.a. Kiesow, Klotzow, Boltenhagen und Rappenhagen. Von dem Hauptmann von Torgelow und Oberjägermeister Otto von Wakenitz ist überliefert, dass er am 20. April 1620 heiratete. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 1, Berlin 1782, Sp. 825.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

5  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

6  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

7  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

10  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

11  Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor.  Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69