U 263 

Beschreibung und Annotation des Hofes Groß und Klein Zarnewanz, der im September des Jahre 1697 vermessen wurde1 

Dieser Hof liegt zu einem Teil im Amt und zum anderen Teil im Distrikt Loitz und er gehört zum Kirchspiel Groß Bisdorf. Über dieses Dorf gebieten vier Herrschaften:
Zum ersten: Das Amt Loitz über die drei Vollbauern Kasten Möller, der Schulz ist, Petter Hasch und Jochom Michel. Aber wie es scheint, gehörten zum Amt früher fünf Voll- und zwei Halbbauern, ausgenommen dem Halbbauern, der jetzt zur Kirche Loitz gezählt wird. Folglich müssten die drei Vollbauern doppelt viel Land besitzen, nämlich das, welches die fünf Halb- und zwei Halbbauern hatten.
2. Zu Griebenow gehören die zwei Vollbauern Marten Braut und Jochom Gronow.
3. Zur Kirche in Loitz gehört der Halbbauer Martin Dust.
4. Unter die Herrschaft Pustows gehört ein Halbbauer oder Einviertel Kossate2 .
Früher soll es hier zwei Besitzer gegeben haben, nämlich das Amt Loitz und das Amt Griebenow, diese hatten fünf Vollbauern und drei Halbbauern, von denen wurde ein Halbbauer an die Kirche in Loitz verschenkt. Das Amt besaß hier einen Viertelbauern, der in der herzoglichen Zeit an Pustow verschenkt wurde.
Griebenow hatte früher fünf hier wohnende Bauern sowie zwei Kossaten, die jeder eine Wurte3  bei ihren Häusern hatten: die eine zu vier Scheffeln, die andere zu fünf Scheffeln Aussaat.
Oben genannte Vollbauern, sie mögen dahingehört haben wozu man will, diese waren in allem gleich. Aber die Halbbauern des Amtes machten zu zweit einen Vollbauern aus, wo der Kossate Griebenows oben genannten Anteil nutzte.
Mit den hiesigen Amtsbauern ist es so zu verstehen, dass sie die Wohnstellen des wüsten Hofes unter sich aufgeteilt haben und jeder Bauer nun soviel besitzt und bewirtschaftet wie zuvor zwei Bauern. Das gleiche ist für die Untergebenen Griebenows anzumerken, Braun bewirtschaftet zwei Teile der oben erwähnten Hufenzahl und Gronow die Hälfte im Verhältnis zu seinem Nachbarn, oder: er hat ein Drittel und Braun besitzt zwei Drittel. Die Amtsbauern sind  U 264 alle untertänig, aber von Griebenow ist nur einer untertänig, nämlich Braun, Gronow ist ein freier Mann. Der Kirchenbauer ist ein untertäniger der Kirche, aber der, der zu Pustow gehört ist ein freier Mann und gibt zehn Rthl Pacht. Braun gibt 44 Rtl Dienstgeld,4  Gronow gibt 26 Rthl und der Kirchenbauer gibt 20 Rthl, er gibt auch zwei Rthl Pacht. Aber die Amtsbauern dienen das Jahr hindurch in Poggendorf jede Woche,5  drei Tage mit zwei Personen und vier Zugtieren sowie einen Tag zu Fuß.6  Wenn Saatzeit ist dienen sie jede Woche mit vier Zugtieren und zwei Personen vier Tage lang. Aber in der Erntezeit dienen sie jede Woche so lange das Getreide steht mit vier Zugtieren und vier Personen.

Abgaben

Abgaben und Steuern zahlen die Amtsbauern für dreieinhalb reduzierte Hufen,7  darin ist der Kirchenbauer inbegriffen. Braun versteuert eineinhalb Hufen an Griebenow, die anderen gehören dem Pächter. Hufensteuer8  wird gegeben, wie es ausgeschrieben ist.
Früher gab jeder Vollbauer dreieinhalb Mark Akzise,9  aber nun gibt jeder der Amtsbauern sieben Mark. Der Vollbauer Griebenows, der früher gleichviel gab, zahlt nun fünf Mark. Der Grund dafür ist, weil sich niemand für die Sache der Amtsbauern hat empfehlen wollen.
Der Halbbauer gibt nun vier Mark und zwei Rthl. Während meiner Anwesenheit zahlten die Bauern einen Rthl und 29 Mark Tribunalsteuer,10  wovon ein Gulden war und das übrige zwölf Groschen. Nichts desto weniger nimmt man sechs Mark Aufgeld.
Jeder Amtsbauer gibt fünf Gulden vorpommersch sowie acht Mark an Pacht sowie drei Scheffel Gerste, drei Scheffel Hafer und drei Scheffel Roggen. Der Halbbauer, der zur Kirche in Loitz gehört gibt zwei Rthl. Die anderen Einwohner sind davon frei. Oben erwähnte Pacht nimmt deren Verwalter Baumann entgegen.
Die Einlieger geben im Quartal insgesamt 14 Mark.

 U 265 

Der Acker

Der gesamte Acker verteilt sich auf drei Felder, zunächst das Mölenfelt , das bei Groß Bisdorf liegt und nun die Roggensaat trägt. Dann Stütfelt , das bei Sassen liegt und nun die Brache ist. Barkfelt liegt hin zu Kandelin und trägt nun Gersten- und Hafersaat. Der Boden soll nicht besonders gut sein, obwohl er dem Aussehen nach gut sein müsste, er wird in der Ausrechnung noch beschrieben und berechnet. Das beste Feld soll die jetzige Brache sein, danach das Mölenfelt und schließlich das Barckfelt . Hier soll nach Aussage der Bauern Gerste nicht besonders gedeihen, dafür müssen sie fleckenweise die besten Stellen suchen.

Die Aussaat

Die Aussaat der Vollbauern des Amtes soll pro Mann drei Drömt Roggen, 20 Scheffel Gerste und zwei Drömt Hafer betragen. Der Bauer der Kirche sät dagegen die Hälfte aus, und im Verhältnis zu ihm sät der Viertelbauer, der zu Pustow gehört, wiederum die Hälfte aus. Marten Braun sagt, er könne an Roggen fünfeinhalb Drömt aussäen und an Hafer und Gerste soviel wie die anderen Vollbauern.

Der Heuschlag

Hier gibt es keine festgelegten Wiesen, außer den Wiesenflecken, die in den Ackerfeldern liegen. Wenn die Felder besät werden, müssten darin die meisten Flecken zu finden sein, so bekommen sie auch die meisten Heufuder. So auch in diesem Jahr, da hat jeder Vollbauer sechs Fuder Heu geerntet, und die anderen im Verhältnis dazu.

 U 266 

Das Weideland

Hier gibt es viel Weideland, aber zum größten Teil bestehen es aus Heidesandland, das zwar eine gute Weide für Schafe ist, aber nicht für das Großvieh. Denn die Heide überwächst das Gras über weite Stellen. Hier sind ebenfalls ziemlich reichhaltige Grassenken, und außerdem ist Heidholt teilweise ein guter Weidegrund und zumeist morastiger Boden, der diesen unterstützt. Im Wald befinden sich nicht viel andere als einige Weiden- und Erlenbüsche, die als Brennholz dienen. Obwohl die Bauern die Freiheit haben, wie auch die anderen Höfe, finden sie dort nichts und schlagen pro Mann fünf Fuhren Holz aus dem Löitzer Wald .
An großem und kleinen Vieh sowie Rindern sollen 24 Stück zu finden sein. Jeder Vollbauer hat acht Pferde und Zugtiere, die anderen im Verhältnis dazu. Das gesamte Gut besitzt 60 Schafe.

Obstgärten und Bienenstöcke

Die Gärtchen, die sich bei den Häusern befinden, sind meist Gerstenkoppeln und sollen nicht viel zum Verkaufen einbringen.
Bei Marten Dust findet man drei Bienenstöcke.

 U 267 

Der Grenzverlauf

Im Norden grenzt Groß Bisdorf an das Dorf, im Osten Groß und Klein Zetelvitz, im Süden Sassen und Schmietkow und im Westen Kandelin.

Einwohner

1 . Kasten Möller, Schulz
2 . Petter Kasch.
3 . Jochom Michel.
Amtsbauern.

4 . Marten Dust, Bauer der Kirche.

5 . Marten Brauhn.
6 . Jochom Gronow.
Gehören zu Griebenow.

7 . Kasten Brauhn, gehört zu Pustow.

Einlieger

Dunitz Pohl, Untertäniger des Amtes.
Jochom Hopp, freier Mann und Radmacher.
Jochom Michel, freier Mann.
Balthar Moller, Kuhhirte.
Daniel Dreijer, Schweinehirte.

Anmerkung: Dieser Bauernanteil, der einem jeden mit recht gehört und von ihnen bewirtschaftet wird, insbesondere Acker und Wiesen hat man nicht besonders festgehalten und ausgerechnet, weil niemand der leidlich bekannten eine Furche mehr besitzt als er sollte, wie man es auch in den Annotationen findet. Ein jeder hat an Ort und gutem Land seinen gebührlichen Teil. Will man also einen jeden Anteil erfahren, kann man das leicht in den oben genannten Verhältnissen:
So ist das Verhältnis des jetzigen Amtsanteils 6 zu 5 3/4 zu den übrigen Anteilen. Außer den beiden Kossaten Griebenows, die haben zu neun Scheffeln Aussaat und pachten zusammen drei Morgen. Oder die Bewirtschaftung des Amtes beträgt 24 zu den anderen 23 Anteilen. Alles weitere siehe in der folgenden Ausrechnung.

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Arealausrechnung des Hofes Groß und Klein Zarnewanz

Der Acker

[Der Acker insgesamt]   450M 270R

Mühlenfelt

A  ist im Grunde höher liegender Lehmhumus, mit Ausnahme dessen, was neben den Wiesenecken liegt, das ist niedrig liegender Lehmhumus. Sonst ist er neben dem Weg nach Groß Bisdorf ein wenig sandig  135M 150R

Stüffelt

B  ist ziemlich guter, lehmig-humoser Grund, der etwas höher liegt, und hinab zum Weideland verläuft  144M 180R
Ba  ist neuer vom Heidesandland aufgerissener Acker, der Boden ist ziemlich höher liegender Sandlehmhumus  50M 60R

Barkfelt

C  ist überall höher liegender, lehmig-humoser Grund  59M 180R
Ca  mitten im Feld höher liegend und an den Enden niedrig liegender, sandiger Lehmhumus  49M
D  Ackerstücke bei den Häusern, alle mit lehmig-humosen Boden  13M

Wüster Acker

[E]   449M 60R
E  kahler, flacher Sandheideboden, der zum Teil auch grasreich ist und an der nördlichen Seite neben dem Morast mit ein wenig Weideland. Das übrige ist überall als Acker geeignet, denn genannter Acker ist höher liegend und von gleicher Natur wie der wüste Acker. Er liegt zumeist bei den Grenzen zu Groß und Klein Zetelvitz, Sassen und Schmietkow, ein Teil liegt in und neben Barkfelt . Hier eingeschlossen sind die Triften, die vom großen Morast zum Dorf hin verlaufen.  445M 240R
 U 269 E1  ist ein kleines buschiges Heidesandland, die Hügel des wüsten Ackers liegen an der Grenze zu Groß Bisdorf  3M 150R

Wiese und Heuschlag

[F]  [Ertrag:] 55 Heufuder  55M
F  sind überall flache und gute Wiesenecken, sieben Stücke im Mühlenfelt und zwei im Barkfelt  39M 180R
F1  sind zwei etwas buschige Wiesenecken, von denen man eine im Mühlenfelt findet und die andere im Barkfelt , die nur an der Grenze etwas buschig und niedrig sind  15M 120R
Diese Wiesen sollen einen Fuder Heu pro Morgen geben können, das ergibt 55 Fuder.

Wald und Weideland

[Wald und Weideland insgesamt]   182M 180R

[G und b ergeben zusammen]   97M
G  Heidenholtz ist ein Weiden- und Erlenmorast, jedoch teilweise kahl und neben dem Ackerland mit festem Grund, ist überall grasreich. Hierin eingeschlossen sind zwei buschige, hügelige Wege, einer an der Grenze zu Groß Bisdorf
b  und einer neben dem Dorf, sowie zwei im Feld, die auch ziemlich gute Weide sind, mit der Signatur b. Zusammen:  97M

[G1 und 1 ergeben zusammen]   75M 180R
G1  ist ein bültiger Morast mit einigen kahlen Wassertümpeln, die voller Karauschen sind, worin sowohl alle kleinen und großen Tümpel inbegriffen sind
1  die Anzahl beträgt 37 und sie werden mit K gekennzeichnet. Insgesamt:  75M 180R
Symbol 29  sind Weg- und Hofstellen, von denen die erstgenannten aus gutem Weideboden bestehen  10M

Obst- und Gemüsegärten

h  diese bestehen aus Apfel- und Birnen-, sowie Kirschbäumen und einigen Gemüsegärten  10M 60R

Da der Anteil des Amtes hier im Dorf nicht von den anderen geometrisch getrennt ist, soll das doch hier noch geschehen: Inzwischen kann das frühere Verhältnis von 24 zu 23 Teilen fügsam untersucht werden. Siehe dazu Pagina 238. Zuletzt betrug der Anteil des Amtes also ein wenig mehr als die Hälfte, nämlich 229M 90R
Die übrigen Anteile Griebenows, der Kirche in Loitz und Pustows ergeben zusammen 219M 180R
Die zwei Äcker, die Griebenow zu neun Scheffeln Aussaat besitzt umfassen 3M.
Alles zusammen: 451M 270R

Summe

Acker: 451M 270R
Wüster Acker: 449M 60R
Wiese: 55M
Heufuder: 55 Heufuder
Wald und Weideland: 182M 180R
Hofstellen: 10M 60R

 RRev 358   URev 54 

Am 26. Juni des Jahres 1705 wurde das Dorf Groß und Klein Zarnewanz revidiert und wie folgt befunden

Neu aufgebrochener Acker seit der vorigen Vermessung

[Ea-Ef]   127M 135R
Ea  drei Stücke des wüsten Ackers E aufgebrochen, bestehen aus Sandboden, der ein wenig humusvermischt ist, wird in drei Schlägen beim Feld A bewirtschaftet  15M 240R
Eb  zwei Stücke von E1 aufgebrochen, von gleicher Beschaffenheit und Art wie Ea  225M
Ec  ein Stück, das der Besitzer aus Groß und Klein Zetelvitz aufgebrochen hat, dieser Winkel der zwischen Groß Bisdorf und Groß und Klein Zetelvitz liegt und den er sich aneignete. Das aufgebrochene Stück besteht aus humusvermischtem Sandboden, der in drei Schlägen bewirtschaftet werden kann, wenn er gedüngt wird. Umfasst 2 Morgen und 180 Ruten. [ 2M 180R]
Ed  drei Stücke von E aufgebrochen, sind humusvermischer Sandboden, werden in drei Schlägen beim Feld B bewirtschaftet  2M 60R
Ee  sieben Stücke von E aufgebrochen, sind humusvermischter Sandboden, werden in drei Schlägen beim Feld C bewirtschaftet  3M
 RRev 359  Ef  acht Stücke, aufgebrochen vom wüsten Acker E, bestehen aus durchschnittlich hoch liegendem, etwas humosen Sandboden, der wohl in drei Schlägen bewirtschaftet werden könnte, wenn man ihn düngt. Aber da dieser Acker so weit abgelegen ist und die Einwohner diesen nicht düngen möchten, wird gewöhnlich nur ein dritter Teil davon jährlich mit Roggen oder Buchweizen besät. Und das, was sie zum Düngen erreichen, wird mit Sommergerste besät. Umfasst zusammen  105M 210R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

E

Das eine Stück von E wird mit Eg  gekennzeichnet, es ist als Acker geeignet und besteht aus ebenem Sandboden, der eine halbe Elle tief ist, mit Heide bewachsen  80M 240R
 RRev 360   URev 55 Ein weiteres Stück von E, das mit Eh  gekennzeichnet ist, besteht aus etwas humusvermischtem und mit Heide bewachsenem Sandboden, soll in Kürze aufgebrochen werden  5M 90R
Ebenso ein Stück von E, es wird mit Ei  gekennzeichnet, kann ebenfalls aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes dritte Jahr besät werden, denn es besteht aus magerem Sandboden, der eine Viertel Elle tief ist, darunter rotgolden farbener Sand  45M 90R
Fünf Stücke von E mit E5  gekennzeichnet, bestehen aus der gleichen Bodenart wie Cf11  und sollen zuerst aufgebrochen werden, denn hier und da sind einige Furchen aufgepflügt  22M 210R
 RRev 361   URev 57 Fünf Stücke von E, die mit EL  gekennzeichnet werden und zur Not aufgebrochen werden könnten, aber sie können nicht häufiger als jedes dritte bis vierte Jahr besät werden, weil es hoch liegender, magerer Sand ist, der mit Heide bewachsen ist  9M
Ein Stück von E mit Em  gekennzeichnet, das aufgebrochen werden kann. Es besteht aus ebenem Sandboden, etwas humos und mit kurzem Gras und Heide bewachsen. Die Einwohner geben vor, dieses nicht als Weide entbehren zu können, weil es mitten im Weideland gelegen ist.  16M 270R
Ein Stück von E mit En  gekennzeichnet, das sich Groß und Klein Zetelvitz aneignete, besteht aus humosen Sandboden und kann aufgebrochen werden. 2 Morgen 60 Ruten. [ 2M 60R]

 RRev 362   URev 58  Das übrige von E ist als Acker unbrauchbar, ein Teil sind sumpfige Tümpel und Moraste und ein Teil ist tief liegender Boden, der als Weide genutzt wird und nie Acker war. Teilweise gibt es hohe Sandhügel, teilweise tief liegenden Boden, der als Wiese genutzt werden kann, wie man es im Konzept sehen kann, wo man dieses ein wenig abgeteilt findet.

E1

Ein Stück von E1, mit Ea  gekennzeichnet, kann aufgebrochen werden, es besteht URev 59 aus etwas humosem Sandboden zu  137R.

 RRev 363  Das übrige von E1 ist sehr tief liegend, mit kleinen Büschen bewachsen und wird wegen dessen Niedrigkeit als ungeeignet zur Ackerbewirtschaftung eingeschätzt.

Summe

Neuer Acker: 127M 135R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Anders Jernström
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

4  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

5  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

6  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

9  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

10  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

11 In der Urschrift steht Ef.