Beschreibung und Annotation des Hofes Groß und Klein Zetelvitz, der im August des Jahre 1697 vermessen wurde.1
Dieser Hof liegt zu einem Teil im Amt und zum anderen Teil im Distrikt Loitz und er gehört zum Kirchspiel Groß Bisdorf. Dieses
Dorf
ist von zweierlei Beschaffenheit: zum einen ist es Ritterland2 zu sieben Hakenhufen, zum anderen ist es steuerpflichtiges Land zu 20 Hakenhufen. Das letztgenannte gehört zwei Herrschften,
zunächst gehören dem Amt elf Hakenhufen und die anderen neun sowie die oben genannten Ritterhufen gehören dem hiesigen
Besitzer.
Ein altes Register hat den Inhalt festgehalten, aber die Kirchenmatrikel3 verzeichnet insgesamt 26 Hufen.
Dieses Gut gehörte früher dem Herrn Schmalensee, aber nun ist es, durch eine gewisse Summe an den jetzigen Besitzer gekommen, der er es als Pfand behält, bis er sein Geld
zurück bekommen hat. Ansonsten gehört das Gut dem Lehensrecht nach unter die Schmalenseesche Linie.
Die zuvor genannten
Amtshufen gehörten früher der Stadt Greifswald, aber nun sind sie reduziert worden und das Amt hat sie für 157 vorpommersche
Gulden
gepachtet. Die Besichtigung zeigte, dass man keine Untertänigen der Hufen hier beim Gut findet, denn sie sind alle
verstorben.
Anzumerken ist, von den obengenannten 157 Gulden erhält die Kirche in Loitz zwei Stück, wie es ihr seit alters her
zukommt.
Auf der Hofstelle des Amtes wohnen zwei Häker und ein Schäfer, die auf dem Hof dienen. Die Untertanen des Hofes sind
der Halbbauer Jochom Westfale und der Kossate4 Petter Kräge.
Hofdienst5
Diese dienen jeder Woche auf dem Hof, der Halbbauer zwei Tage mit zwei Personen und Zugtieren und dazu zwei Tage mit einer Person. In der Erntezeit dient er vier Tage jede Woche mit zwei Personen und wenn man sie braucht, muss er die Zugtiere herbeiholen. Der Kossate dient jede Woche vier Tage mit einer Person zu Fuß,6 aber während der Erntezeit muss er mit zwei Personen zu Fuß dienen. Außerhalb dieses Dienstes muss er zwei Häker, drei Knechte und vier Mägde haben.
U 256Die Hufensteuer7 beläuft sich hier auf drei reduzierte Hufen8 sowie sechs Morgen. Dafür hat der gegenwärtige Besitzer mit allen Abgaben und Auslagen vergangenes Jahr 60 Rtl und drei ß
sowie 32 einhalb Scheffel Magazinkorn9 gegeben. Er gibt nicht jedes Jahr gleichviel Akzise10 und er sagt, er wisse nicht, wie hoch diese dieses Jahr sei.
Die Abgaben an den Pastor betragen 13 Scheffel Roggen, die
an den Küster 13 Scheffel Hafer. Und sonst gibt es die anderen, kleinen Abgaben, wie es gebräuchlich ist.
Acker
Der Boden ist insgesamt recht gut, wie es aus der Ausrechnung ersichtlich ist. Jedoch ist das, was ringsum den Hof liegt immer
dem
vorzuziehen, was hiervon entfernt liegt. Teilweise deswegen, weil der Boden in sich nicht so gut zu sein scheint und teilweise
deswegen, weil man den anderen wegen seiner Lage nicht so gut besäen und düngen kann.
Der Acker wird in vier Schläge aufgeteilt
oder in A das Kirkfelt und G Die Motell , das nun
die Hafersaat trägt, F Das Hinnerste lange Felt ist die Brache und Das Förderste lange Felt trägt jetzt die Roggensaat. Die Gerstensaat tragen C Krogstücken , D Barkfelt und B Dorpsted . Es ist überall anzumerken, dass sich an gleicher Stelle ein Teil als sandig erweist,
jedoch scheint er nicht sehr schadhaft zu sein, aus dem Grunde, weil man ihn nicht in großer Menge findet.
Die Aussaat
Die Aussaat, sowohl des einen als auch des anderen Anteils, soll unbekannt sein, weil man steif und fest behauptet, darauf nie geachtet zu haben.
U 257Der Heuschlag
Hier beim Hof findet man keine bestimmten Wiesen sondern einige Wiesenflecken, die teilweise im und teilweise neben dem Acker liegen. Die besten Wiesen liegen beim Dorpstedzfelt , der Besitzer sagt, er bekomme jährlich nicht mehr als sechs gute Fuder Heu und jeder Bauer ein Fuder Heu.
Weide, Wald und Vieh
Das umliegende Weideland besteht aus Heidekrautland, das sehr grasreich ist, wie in der Ausrechnung zu sehen ist.
Nichtsdestoweniger ist es dort zwischen den Grassenken, die für das Großvieh Wege sind, obwohl die meiste Weide gut für Schafherden
sind. Außerdem gibt es niedriges Weideland besonders für das Großvieh, das sich dort aufhält. Man berichtet, dass man sowohl
auf dem
Hof als auch mit dem Bauernpferden nicht über 60 Stück Großvieh hält. Auf dem Hof gibt es
zwölf Stück Zugvieh, beim Halbbauern sechs und beim Kossaten zwei Stück. Die Schafherde hat 400 Schafe.
Für Brennholz ist der
Wald hier sehr knapp, denn alles was hier steht, besteht zumeist aus gutem Eichenwald. Ausgenommen ist der kleine Erlenbruch,
der an
der Grenze zu Alt Pansow liegt, der dient für Brennholz. Ansonsten müssen sie ihr meistes und bestes Brennholz anderenorts
schlagen,
wie sie sagen.
Obstgärten
Hier gibt es ringsum die Häuser ziemlich viele Obstgärten, die ertragreich an guten Äpfeln und Birnen zu sein scheinen. Jedoch sollen sie nicht jedes Mal an Überfluss tragen. Dazwischen sind einige Flecken, die hier und da mit einigen Gemüsegärten besetzt sind.
Der Grenzverlauf
Im Norden grenzen Groß und Klein Zarnewanz sowie Groß Bisdorf an das Dorf, im Osten Alt Pansow, im Süden Pustow und im Westen Sassen. Die Grenzen sind alle richtig.
Einwohner
1 . Herr Jacob Lenk, Besitzer.
| 2 . Jochom Westfale, Halbbauer. 3 . Petter Krage, Kossate. |
Untertänige. |
4 . Jacob Matthies,
Häker.
5 . Thomas
Romschiöttell, Häker.
6 . Jochom Rädig, Schäfer.
7 . Paul Helike, Kuhhirte.
8 . Hans Thomas, Einlieger.
Arealausrechnung des Hofes Groß und Klein Zetelvitz
Der Acker
[Der Acker insgesamt] 299M 210R
Karchfelt
| Aa
Amtsacker, zwei Stücke zu
5M 270R
Ah Herrenacker, drei Stücke zu 12M 150R |
Eben liegender Lehmhumus, teilweise ein wenig sandig |
Dorpsted
| Ba
Amtsacker, vier Stücke zu
12M 150R
Bh Herrenacker, vier Stücke zu 29M 30R |
Höher liegender Lehmhumus |
Krogstücken
| Ca
Amtsacker, zwei Stücke zu
11M 30R
Ch Herrenacker, vier Stücke zu 12M |
Von der gleichen Natur wie Dorpsted . |
Barkfelt
| Da
Amtsacker, drei Stücke zu
11M 240R
Dh Herrenacker, drei Stücke zu 14M 60R |
Sind ziemlich guter Lehmhumus. |
Das forderste lange Felt
| Ea
Amtsacker, drei Stücke zu
31M 90R
Eh Herrenacker, drei Stücke zu 48M 240R |
Sind zum Hof hin guter, höher liegender Lehmhumus, aber zur Grenze nach Pustow hin von schlechter, niedrig liegender Beschaffenheit. |
Das hinnerste lange Felt
| Fa
Amtsacker, sechs Stücke zu
20M Fh Herrenacker, sechs Stücke zu 44M 30R |
Zum Hof hin guter, höher liegender Lehmhumus, aber zur Grenze nach Pustow ein wenig lehmig-humos, teils niedrig. |
Die Motell
| Ga
Amtsacker, sechs Stücke zu
21M 150R Gh Herrenacker, fünf Stücke zu 24M 270R |
Sind Lehmhumus, zumeist höherliegend, hinab zur Weide ist es ein wenig niedrig. |
U 260
Wüster Acker
H ist ein höher liegendes, flaches Heidekrautsandland, das teils voller Gras und nun eine gute Weide ist. Aber früher war es überall Acker, der Grund ist von gleicher Natur wie die darin liegenden Ackerfelder. Wird nach und nach als Acker gerodet, sechs Stücke zu 261M 120R
Wiese und Heuschlag
[j, i]
[Ertrag:] 22 Heufuder
17M 270R
j
ist eine Grassenke neben Dorpsted , die zumeist
gemäht wird, mit grasreichem und festem Grund, ausgenommen an der Grenze zu Alt Pansow, dort ist sie recht morastig
12M 240R
i
sind sechs kleine, weitere Wiesenflecken, die im und neben dem Ackerfeld liegen, diese sind
alle von gutem, grasreichen und festen Wiesengrund
5M 30R
Die ersten Wiesenecken sollen wohl einen Fuder Heu pro Morgen geben und die anderen Wiesenstücke zwei Fuder. Das ergibt 22 Heufuder.
Wald und Weideland
[K,
]
170M 150R
K
ist der Eichenwald, der sich neben und zwischen den Ackerfeldern befindet, er ist überall
fester Rasen mit großen, wohlgewachsenen Eichen, sind vier Stücke zu
40M 120R
U 260 a
K1
ist ein niedriges Weideland, teils mit nassem Grund, teils mit morastigem Grund und teils
mit Wachholderbuschhügeln
57M 240R
[K2 und 2 ergeben zusammen]
46M
K2
ist ein tiefer, bültiger Morast mit einigen kahlen Wassertümpeln, worin Fische sein sollen.
Hierunter versteht man 14 Tümpel und Moraste hier und da,
2
die sich in den Feldern und dem Weideland befinden mit der Signatur 2. Ergeben
insgesamt
46M
K3
ein morastiger Erlenbruch an der Grenze zu Alt Pansow
11M 60R
K4
liegt neben dem Acker mit Eichenwald und festem Weidengrund, neben der Grenze mit einem
Weidenmorast
6M 180R
sind Hof- und Wegstellen, von denen die letztgenannten gutes Weideland sind
8M 150R
Obst- und Gemüsegärten
l rings um den Hof befinden sich Gärtchen, die zum Teil Ackergärten, teils Gemüse- und Obstgärten sind 18M
Anmerkung: Im Acker befindet sich auch der Anteil des Amtes, nach der Messung beträgt die Teilung 114 Morgen zu 30 Ruten und die des adligen Anteils 185 Morgen zu 20 Ruten.
Summe
Acker: 299M 210R
Wüster Acker: 261M 120RR
Wiese: 17M 270R
Heufuder: 20 Heufuder
Wald und Weideland: 170M
150R
Hofstellen: 18M
Am 12. Juni des Jahres 1705 wurde das Dorf Groß und Klein Zetelvitz revidiert und wie folgt befunden
Neu aufgebrochener Acker seit der vorigen Vermessung
Amtsacker
H1 fünf Stücke von H aufgebrochen, bestehen aus etwas steinigem Sandboden, der Grund ist bloßer Sand, der nach Bericht des Besitzers nicht häufiger als jedes, vierte, sechste oder achte Jahr besät werden kann. Aber mir scheint es, als könne es wohl jedes vierte Jahr besät werden und das zweimal in einem Schlag. 11M 240R
Hofacker
[H2,H3]
20M 180R
H2
sechs Stücke von gleicher Güte wie H1 von J aufgebrochen
18M 150R
H3
ein Stück von H aufgebrochen, liegt am Weg, der nach Groß Bisdorf führt, besteht aus
niedrigem und eisenrostigen Sandboden. Nach Aussage des Besitzers soll es wieder besät werden
2M 30R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
H
Von H das Stück, das mit Nr. 4
gekennzeichnet ist, es besteht aus Sandhumus, der ein halbes Viertel tief ist, aber
darunter ist bloßer Sand. Es kann aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes vierte bis sechste Jahr besät
werden.
22M 150R
Zwei Stücke von H, die mit Nr. 5 gekennzeichnet werden, bestehen aus etwas niedrigem
Sandhumus, sind als Acker geeignet
8M 150R
Drei Stücke von H, die mit Nr. 6 gekennzeichnet sind, bestehen aus Sandhumus, der eine
Viertel Elle tief ist, aber darunter ein wenig sandiger. Kann wohl als Acker aufgebrochen werden, aber der Besitzer sagt,
es könne nicht als Weide entbehrt werden
13M 150R
Das übrige von H ist insgesamt als Acker nicht brauchbar, teils wegen
dessen sandigen Grund, teils wegen dessen Niedrigkeit, wie aus dem Konzept ersichtlich ist, wo man es abgeteilt und
beschrieben findet.
[Wüster Acker gesamt:] 44M 150R
Summe
Neuer Acker: 32M 120R
1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
3 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
6 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
7 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
8 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
9 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
10 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.