R 40   U 33 rechts 

Beschreibung vom Dorf Krakow, welches im August 1696 vermessen wurde

Dieses ist ein Bauerndorf des Amts von Tribsees und gehört zum Kirchspiel Drechow und grenzt im Süden an Tribsees, im Westen an Landsdorf, im Norden an Rönkendorf sowie Pantemühl und Drechow und im Osten auf der anderen Seite der Trebel an Pöglitz und Rekentin.
Hier wohnen fünf Vollbauern, aber das ganze Dorf besteht laut Kirchenmatrikel1  aus 14 Landhufen. Diese leisten Tagewerk2  zum Amt in Tribsees.

Namen der Bauern

1 . Stoffer Seger, Schulze
2 . Hindrich Knebus, Bauer
3 . Jacob Seger, Bauer
4 . Casper Seger, Bauer
5 . Jochim Kisow, Bauer

Einlieger

6 . Andres Köpke, Einlieger beim Schulzen, untertänig
7 . Martin Erich, Kuhhirte, frei
8 . Hans Swerin, Leinweber, frei
9 . Christian Warnick, Tagelöhner, untertänig
10 . Harwig Röth, Tagelöhner, frei

 R 41   U 34 

Arealausrechnung von Krakow

Der Acker liegt in vier Schlägen.

[A1,B1,C1,D1]   227M 210R
A1 , zwei Stücke, das Gerstenfeld, zumeist ebener Sandhumus, beim Dorf ziemlich gut, aber um das Heideland herum sandiger und magerer,  57M 90R
B1 , ein Stück, das Brachfeld, von gleicher Beschaffenheit,  67M 270R
C1 , drei Stücke, das Roggenfeld, gleiche Art Acker wie A1,  48M 180R
D1 , fünf Stücke, ebenso, der Haferschlag,  53M 270R

Wüster Acker

E , sechs Stücke, flaches Heideland, alter Acker, zur Trebel hin hügelig,  232M 180R

Wiese

F , acht Stücke, Wiesenflecken bei der Trebel sumpfig und flach, 8 Heufuder,  5M 180R

 R 42 

Weide und Wald

[g]   106M 120R
ga , drei Stücke, flaches, sumpfiges Weideland,  52M 90R
gb , ein Stück, sumpfige, buschige und morastige Weide,  26M 180R
gc , zwei Stücke, Eichenbüsche auf festem Heideland,  25M 150R
gd , vier Stücke, Wassertümpel mit Gras,  2M

Hofstellen

Symbol 68  Hofstellen und Wegstücke, sowie kleine Gemüsegärtchen für den Hausbedarf, desgleichen fünf kleine Hügel im Acker,  7M 210R

Fischgewässer

Die Trebel, die vorbeiläuft, gehört zur Hälfte hierher. Insgesamt ist sie so lang, wie sie hier entlangläuft, 3M 240R

Summe

Acker: 227M 210R
wüster Acker: 232M 180R
Wiese: 5M 180R
Heufuder: 8
Wald und Weide: 106M 120R
Hofstellen: 7M 210R
Fischteich: 3M 240R

 R 43   U 35 

Annotationen von Krakow

Über den Acker

Der Acker liegt in vier Schlägen - zumeist durchweg von einer Bodenart, welche mittelmäßig guter Sandhumus ist - je näher zum Dorf hin desto besser, weil er immer besser genutzt und gedüngt wird. Der andere ist magerer. In nassen Jahren wächst hier passables Getreide, in mittelmäßigen Jahren rechnen sie das vierte bis fünfte Korn, aber in guten Jahren wohl das sechste. Jeder sät jährlich 2 Drömt Roggen, 1 ½ Drömt Hafer, 14 Scheffel Gerste, ein paar Scheffel Erbsen.

Wüster Acker

Wüster Acker ist hier wohl schon mit Heidekraut bewachsen, aber sandig. Außerdem schaffen es die Bauern nicht ihn aufzupflügen. Er könnte jedoch wohl teilweise Getreide tragen, wenn er seinen nötigen Dünger bekäme.

Über Wiese

Ihre Wiesen liegen an der Trebel, die sehr sumpfig sind und meistens dickes Gras tragen - fürs Vieh geeignet. Jeder erhält in mittelmäßigen Jahren zwei kleine Fuder.

 R 44 

Weideland und Wald

Das Weideland liegt an der Trebel, das sehr sumpfig ist, teils flach, teils auch mit kleinen Büschen bewachsen. Wenn trockene Jahre sind, sodass das Vieh wohl überall umher gehen kann, haben sie notdürftig Weide. Jeder hält 6 Pferde, 2 Ochsen, 2, 3 bis 4 Kühe, sowie ein paar Jungrinder.

 U 36 

Über Wald

Sowohl Brennholz als auch Bauholz müssen sie in Koitenhagen oder Leplow kaufen, aber Sträucher für Zaunholz gibt es hier notdürftig.

Fischerei

Die Fischerei in der Trebel nutzen sie nicht, jedoch gehört die Hälfte hierher.

Dienstleute

Von denen, die keine eigenen Kinder haben, beschäftigt jeder Bauer einen Knecht, einen Jungen und eine Magd.

 R 45 

Herrenhofdienst

Normal müssen sie jede Woche drei Tage mit Vieh und einen Tag zu Fuß dienen. In der Erntezeit dienen sie vier Tage mit Vieh und zwei Personen und noch einer zu Fuß. In der Erntezeit während der Roggen gemäht wird vier Personen jeden Tag in der Woche, aber wenn es vorbei ist, so dass die Gerste und der Hafer gemäht werden drei Personen jeden Tag. Und wenn es benötigt wird, müssen sie für das Einfahren ihre Pferde bereit halten.

Über Abgaben

Sie versteuern für 3 reduzierte Hufen3  aber früher für 2 ½.
Klassensteuer jeder Bauer 1 Rthl 24 ß.
Kopfsteuer4  gab am 22. Juni 1695 jeder Bauer 1 ½ Rthl.
Deputationsholzgeld zusammen 1 Rthl 14 ½ ß.
Am 7. Juli 1695 Tribunalsteuer5  zusammen 1 Rthl 27 lß.
Am 23. Oktober Hufensteuer6  und Wolfssteuer7  7 Rthl 14 lß.
Am 15. Dezember "eben noch die von october novemb und decemb. angeschriebene 3 rd. einjeder darzu bezahlet 1 rttl. 38 ½ lß.", zusammen 9 Rthl ½ lß, wie die Quittung lautet.

 R 46   U 37 links 

Kopie der Quittung:
"d. 20. martij trib. susam 1 rttl. 24 ½ lß.
d. 26. april gaben die 5 unterthanen auß Krakow ihrer contribution februarij monat 1 rttl. pro martio 1 rttl. kommet einen jeden 1 rd. 9 lß. ist zusamen. 5 rd. 45 lß."

Jeder gibt dem Pastor 1 Scheffel Roggen, dem Küster 1 Scheffel Hafer. Außerdem bekommen sie auch ein paar Würste, sowie ein Brot, 12 Eier und ein paar Sechslinge zusammen.

 RRev 240   URev 490 

Arealausrechnung von dem Acker, der seit 1696 in Krakow bewirtschaftet wurde, wie am 15. August 1704 beobachtet wurde

Acker

Im Feld C

Aa , zwei Stücke, von Beschaffenheit wie C1, von E bewirtschaftet,  6M

Im Feld D

Ba , sechs Stücke, sind von Beschaffenheit wie D1, von E bewirtschaftet,  7M 105R

Im Feld A

Ca , vier Stücke, sind vom wüsten Acker E bewirtschaftet8 , und bestehen aus einem mageren und etwas niedrigem sandvermischten Land, werden mit dem normalen Schlag bestellt,  7M 180R

Im Feld B

Da , drei Stücke, von Beschaffenheit wie B1, liegen auch beim normalen Schlag, von E bewirtschaftet,  4M 180R

Summe

Acker: 25M 165R

Was vom wüsten Acker E noch wüst liegt, besteht aus einem hochgelegenen und einem etwas niedrigeren und besseren Teil. Es soll allmählich mehr und mehr davon bewirtschaftet werden, wozu es auch einigermaßen geeignet ist.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: k. A.
Revision:
Anmerkungen:

1 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

2 Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“  Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.

3 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

4 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

5 Unsichere Übersetzung, denn im schwedischen Text steht nur die Abkürzung: "Trib.".
Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

6 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

7 Wolfsteuer: Die Wolfsteuer wurde erstmalig 1670 in einer Verordnung ausgeschrieben, davon sollten die Prämien für getötete Wölfe und Luchse bezahlt werden. Für ein erlegtes Tier, das als Beweis den Distriktkollektoren vorgezeigt werden musste, wurden drei Reichstaler gezahlt. In der schwedisch-pommerschen Polizeiordnung von 1681 wird erstmals offiziell darauf hingewiesen, dass die Wolfsteuer eine Landessteuer ist und damit vom Landkasten verwaltet werden sollte. Im Jahr 1721 erfolgte der Erlass einer allgemeinen Landessteuer zur „Vertilgung der Wölfe“.  Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 347-349.

8 In der Urschrift steht zusätzlich: "dieses Jahr".