R 121   U 1 

Arealausrechnung von Groß Ernsthof, welches ein Ackerwerk ist, im Amt Wolgast liegt und im Juni 1694 geometrisch vermessen wurde.1 

Acker

Der eigentlich zum Ackerwerk2  gehörende Acker des Verwalters ist gänzlich dreischlägig und von folgender Bodenart

Feld A, welches Das Hinterste Feldt genannt wird und dieses Jahr mit Sommersaat besät war

[A]   133M 150R
A1  sand-, lehm- und humusvermischter Boden,  68M
A2  lehm- und sandvermischter Humusboden, zur Wiese hin humoser und schwärzlich,  18M 270R
A3  scharfer Sand und lehmhaltiger Boden,  3M 120R
A4  Sandboden, von dem gesagt wird, dass er jedes dritte Jahr mit Roggen besät wird, lag jetzt unbesät3 ,  43M 60R

Das Feld B heißt Das Mittelste Fäldt und war Winterfeld

[B]   135M 135R
B5  sand- und lehmvermischter Humusboden, dicht beim Ackerstück B8 sandiger, je näher zum Dorf desto humoser,  91M 285R
B6  Humusboden4 , etwas mit Lehm und Sand vermischt, je näher zur Wiese desto humoser,  17M 240R
B7  Kleine Kamp ist von gleicher Bodenart,  6M 90R
B8  Sandboden, der mit Hafer besät wird, wenn dieses Sommerfeld ist,  19M 120R

Das Feld C hat keinen anderen Namen als von der Aussaat und war jetzt Brache.

[C]   107M 60R
C9  humus-, sand- und lehmvermischter Boden, zu Karrins Grenze hin sandiger, je näher zum Dorf hin und dem Feld B desto humoser,  58M 150R
C10  sand- und lehmvermischter Humusboden,  12M 75R
C11  Ein Stück, wird Vorderste Kamp genannt, ist von lehm- und sandvermischtem Humusboden, zur Wiese hin schwärzlich und auf dem Stück östlich vom Weg nach Rubenow sandiger,  16M 225R
 R 122  U 2 C12  Sandboden, der nur mit Hafer besät wird, wenn dieses Sommerfeld ist,  7M 15R
C13  Sandboden, etwas humos zu C9 hin, zur Grenze hin sandiger,  12M
CSymbol 19  schwarzer Sandhumus neben der Wiese I30, umfasst  195R

Das Feld D wird Wotkefelt genannt (siehe davon die Annotationen). Dieses wird auch zum Feld C als Dorfland gerechnet und hat folgende Bodenart

[D]   22M 165R
D14  Sand, der jedes dritte Jahr mit Roggen besät wird, laut Aussage und ist  7M 255R
D15  Sandhumus, zur Wiese hin schwarz vermischt,  11M 150R
D16  tiefliegender, sandvermischter schwarzer Humus,  3M 60R

Cotzenfält wird der Acker der Kossaten genannt, welcher steuerpflichtig ist, (siehe die Annotationen) und in drei Felder geteilt wird, die nach der Aussaat ihren Namen haben.

Sommerfeld E

[E]   26M 270R
E17  humusvermischter Sandboden,  16M 75R
E18  magerer Sand, der jedes dritte Jahr mit Roggen besät wird,  10M 195R

Winterfeld F

[F]   20M
F19  Sandhumus,  10M 15R
F20  humusvermischter Sandboden,  7M 90R
F21  magerer Sand, der jedes dritte Jahr mit Roggen besät wird,  2M 195R

[G]   20M 180R
G22  Brachfeld oder die Brache G hat humusvermischten Sandboden,  8M 90R
G23  an beiden Enden von diesem Feld ist magerer Sand, der jedes dritte Jahr mit Roggen besät wird,  12M 90R

 R 123   U 3 

H Wüster Acker

[H]   54M 210R
H24  im Feld B an der Grenze zu Voddow ist sandiger wüster Acker mit Heidekraut darauf,  2M 165R
H25  ebenso im Feld G,  2M 225R
H26  ebenso beim Wotkefeld ,  6M 30R
H27  ebenso etwas tiefliegend, mit Heidekraut bewachsen, zwei Stücke,  39M 285R
H28  ebenso sand- und lehmvermischt, mit Heidekraut bewachsen, im Feld A,  3M 105R

IWiese

[I]   95M 120R
I29  zwischen den Ackerfeldern A, B und C und dem Morast L ist eine Wiese beim Acker von gutem Rasen, zum Erlenbruch hin sumpfiger und von schlechterem Gras, an Areal  45M 270
I30  beim Obstgarten des Verwalters ist eine tiefliegende Wiese von sehr kurzem Gras,  6M 135R
I31  zwischen Wotkefelt und dem Erlenbruch ist eine Wiese von sehr kurzem Gras, je näher zum Morast desto sumpfiger und etwas moosbewachsen, an Areal  16M 120R
I32  zwischen dem Cotzenfält E und F ist eine Wiese von niedrig liegendem Rasen und hier und da einigen Weidebüschen, sie umfasst  16M 225R
I33  im Feld A ist ein Stück mit Büschen mitten darin und tiefliegendem Rasen, beim Acker von sehr kurzem Gras,  6M 90R
I34  im Erlenbruch an der Grenze zu Voddow ist ein Stück Wiese, sumpfig und von sehr kurzem Gras, die dem Kuhhirten zusteht, die er abmäht, wenn trockene Jahre sind,  3M 180R

Laut Aussage geben diese Wiesen, siehe die Annotationen, insgesamt 162 gute Fuder Heu.

 R 124   U 4 

KViehweide

[K]   100M 240R
K35  sumpfig und mit Weidenbüschen bewachsen, Grasflecken zwischen den Büschen, die abgemäht werden, wenn trockene Jahre sind, umfasst  22M
K36  ebenes und mit Heidekraut bewachsenes Weideland,  45M 180R
K37  sumpfig, ebenso von kurzem Gras,  5M 60R
K38  tiefliegende Viehweide mit Erlenbüschen hier und da,  14M 75R
K39  Sandheide mit Wacholderbüschen und Heidekraut bewachsen,  8M 30R
K40  eine Pferdekoppel  5M 195R

LWald

[L]   198M 240R
L41  neben dem Landgraben ist ein sumpfiger Erlenbruch von der Voddower zur Wolgaster Grenze und umfasst  157M 150R
L42  mitten in derWiese5  I 32 ist ein sumpfiger Erlenbruch, der umfasst  9M 180R
L43  ein ebensolcher zwischen Cotzenfält und der Grenze von Karrin und Wolgast welcher Grämitz genannt wird und an Areal beträgt  22M 210R
L44  ein ebensolcher zwischen I32 und dem Weideland K38, ist sehr sumpfig,  3M 210R
L45  In den Feldern A und B sind drei Stücke mit Büschen bewachsen, an Areal  2M 30R
L46  neben der Grenze zu Wolgast ist ein Sandhügel mit Eichenbüschen darauf,  3M 60R

 U 5 

M Sandhügel

M  in den Feldern G und D sind neben der Grenze zwei Sandhügel, Buchstabe M, und der dritte bei der Wiese I31 mit Wacholderbüschen darauf; die anderen sind mit Heidekraut bewachsen, welche zusammen ergeben  4M 120R

 R 125 

Tümpel

N  die Tümpel sind mit dem Buchstaben N bezeichnet, und alle zusammen betragen  2M
O  vier Schanzen oder Brustwehre, welche die Dänen angelegt haben6 , umfassen  1M 30R

Hofstellen etc.

[Insgesamt]   13M 285R
Z  Der Verwalter hat zwei Obstgärten mit Apfel-, Birn- und Kirschbäumen,  255R
Symbol 21  Die Gemüsegärten, in denen jeder der Kossaten in seinem auch einige Bäume hat, betragen zusammen  1M 120R

Symbol 08  zwei alte Fischteiche
Symbol 47  Hofstellen mit Wegen undStraßen
betragen zusammen  10M 180R

Auf der Karte von Schalense ist eine Wiese neben Zietentheich die Gregerort genannt wird, die diesem Hof zusteht, ist sehr sumpfig, besonders zum Zietentheich hin und kann zum größten Teil nicht abgemäht werden, besonders in nassen Jahren, wenn das Wasser aus dem See ansteigt und der Wiese großen Schaden zufügt, dieselbe umfasst 28M 90R

Von dieser Wiese wird gesagt, dass sie oft wegen des Wassers nicht gemäht werden kann, und deshalb wird keine bestimmte Heufuderzahl angegeben, sondern manche Jahre werden einige Fuder gemäht, in trockenen Jahren mehr, in nassen weniger und oft überhaupt nicht. Jetzt als sie vermessen wurde, war sie gänzlich ungemäht und größtenteils an dem Ende zur Pritzirs Wisch hin anderthalb Ellen tiefes Wasser.

Summe

Acker: 466M 60R7 
Wüster Acker: 54M 210R
Wiese: 123M 210R
Heu: 162 Fuder
Viehweide: 299M 180R
Hofstellen, Obst- und Gemüsegärten, Tümpel undSandhügel: 20M 105R

 R 126   U 113 

Beschreibung von Groß Ernsthof

Am 20. Juni kam ich nach Groß Ernsthof, das im Wolgaster Amt und Distrikt liegt. Es grenzt im Norden und Nordwesten an Voddow, im Osten an Karrin und den Morast Grämitz im Süden an die Stadt Wolgast und im Westen an die Netzebander Heide . In diesem Dorfoder Ackerwerk wohnen jetzt der Verwalter Adam Wilde und vier Kossaten, nach deren Bericht dieses Dorf von der Beschaffenheit ist, wie nachfolgend beschrieben wurde:

Namen der Einwohner

1 .Adam Wilde,Verwalter

2 . Paul Nils
3 . Hans Asmus, Däne
4 . Hans Petters, Däne
5 . Jochom Dicfelt
Diese vier sind Kossaten, haben eine Landhufe, für die sie auch Steuern zahlen, jedoch entsprechend weniger. Wenn für die Hufe ein Rthl gegeben wird, gibt jeder von diesen Kossaten acht lß vorpom. oder zusammen einen Stettiner Gulden, welches nebst ihrer eigenen Aussage auch aus einer Quittung vom 15. Mai dieses Jahres ersichtlich ist.

6 . Hans Vierow, Schäfer

Annotationen von Groß Ernsthof8 

1.) Über die Hufenzahl und Herrschaft

Dieses Ackerwerk ist eingepfarrt nach Kröslin, wird jetzt zu 20 Landhufen gerechnet, und die Pacht, die der Verwalter zahlt, bekommt die Herrschaft in Wrangelsburg9 . Die Steuern aber, welche die Kossaten zahlen, nimmt der Inspektor in Wrangelsburg entgegen und liefert sie an den Distriktseinnehmer Kratzius in Wolgast ab.

Laut Aussage des besagten Inspektors Petter Schytz hat hier in herzoglichen Zeiten10  ein Adliger gewohnt, Apenburg11  genannt. Damals war dieses Dorf ein Rittersitz12  gewesen, aber der damalige Herzog, wer es war, weiß er nicht, hat dieses eingetauscht und besagtem Adligen dafür Pentin gegeben, das bei Gützkow liegt. Damals wurde dieses Dorf Bruggendorf genannt und war nicht so groß wie jetzt. Wie lange hier ein Ackerwerk gewesen ist, meint besagter Inspektor nicht zu wissen, sondern es sei hier von alters her so gewesen. Der derzeitige Verwalter hat hier seit dem letzten Brandenburgischen Krieg13  gewohnt und übernahm es 1678. Damals gab er ein Jahr 300 Rthl Pacht an die Brandenburger, man rechnete einen Rthl für jeden Morgen. Dann das zweite Jahr 200 Rthl, und als der Kurfürst Pommern abtrat14 , kam es wieder unter Wrangelsburg. Gegenwärtig gehört es auch den Erben des damaligen Feldherrn  R 127  Carl Gustav Wrangel15  und Hermann von Wrangel16 , der damals in Livland wohnte, mit besagtem Feldherrn Wrangel getauscht hat und ihm andere Güter in Livland gab. Aber Hermann von Wrangel hat diese Güter von König Gustav II. Adolf17  als Lohn erhalten oder, wie die Worte des Verwalters waren: "vor sein Lohn oder Vorschuß" und sagte, dass er gehört hat, dass damals die Offiziere ihre Kompanie unterhalten oder geworben haben und dafür wiederum Güter bekamen. Jedoch kann er das nicht18  genauer sagen als nach den Schilderungen anderer. Nun ist dieses Gut durch die königliche Reduktion19  wieder eingezogen worden.20 

 U 114 

2.)Acker

Der Acker wird hier zunächst in zwei Arten Felder eingeteilt:

1. Die Ackerfelder des Verwalters A, B und C liegen in drei Schlägen. Das Wotkefelt D ist dieses Jahr durch Reduktion eingezogen worden, weil der damalige Feldherr Wrangel es von einem Bürger aus Wolgast gekauft hat, der Schultz hieß und der es von einem der letzten Herzöge für seinen Dienst bekommen hatte.

2. Cotzenfält E, F und G ist von der Art, wie es die Ausrechnung angibt und ist steuerpflichtig. Aber der Acker vom Ackerwerk wird als Ritteracker oder freier Acker gerechnet, für den ein Lehnpferd gehalten wird. Die Bodenart in den betreffenden Feldern wird auf der Karte dargestellt und in der Ausrechnung.

Aussaat des Ackerwerkes

In das diesjährige Sommerfeld oder Das Hinterste Feldt kann Roggen gesät werden, wenn es Winterfeld ist: drei Last und drei Drömt. Man rechnet für jede Last acht Drömt und jedes Drömt zwölf Sch, ergibt zusammen 324 Sch.
Wenn es Sommerfeld ist, wird an Getreide oder Gerste zweieinhalb Last gesät.
Anmerkung: In einen Morgen werden drei Scheffel Roggen gesät, Gerste vier Sch. Wenn es Sommerfeld ist, bleibt der sandige Acker liegen.

 R 128 

In das Winterfeld oder Das Mittelste Fäldt werden dreieinhalb Last Roggen gesät, Sommergetreide vier Last, wenn es überall besät wird.

In das Brachfeld dieses Jahr insgesamt 13 Last21  Wintergetreide, zweieinhalb Drömt Sommergetreide und 20 Scheffel Erbsen, sofern Wotkefelt zu dreieinhalb Drömt Aussaat und Vorderste Kamp sowie Kleine Kamp zu dreieinhalb dazugerechnet werden
Anmerkung: zweieinhalb Scheffel Erbsen können in einen Morgen gesät werden.

Die Aussaat der Kossaten

Die Kossaten säen jeder in das Ackerstück, das bei den Häusern liegt, fünf Scheffel Roggen, zwei Scheffel Sommergetreide und vier Scheffel Hafer.
In das Brachfeld sät jeder elf Scheffel Roggen und an Sommergetreide acht Scheffel Gerste, drei Scheffel Hafer.
In das Winterfeld auf der anderen Seite vom Erlenbruch sät jeder viereinhalb Scheffel Roggen und an Sommergetreide sechs Scheffel Getreide oder Gerste.
In das Sommerfeld wird Wintergetreide oder Roggen zu zwölf Scheffel gesät, Sommergetreide jeder für sechs Sch.

3.) Über Wiese und Heufuderzahl

Wie viele Wiesenstücke hier bei den Häusern sind, wird auf der Karte dargestellt. Die Kossaten können laut Aussage von Hans Asmus jeder drei Fuder Heu bekommen, ergibt zusammen zwölf Fuder Heu.

 U 115 

Was die Wiesen des Ackerwerkes betrifft, so sagt der Verwalter, dass in früheren oder herzoglichen Zeiten, als die Wiesen gut gerodet waren, sie 250 bis 300 Fuder Heu geben konnten. Da sie aber jetzt sehr bewachsen sind, meint er, höchstens 140 bis 150 kleine Fuder Heu oder Bauernfuder, wie er es nannte, bekommen zu können.

4.) ÜberViehweide

Viehweide ist hier ziemlich gut, wie die Karte sowie die Arealausrechnung angibt. Jedoch ist davon ein großer Teil als Wiese brauchbar und war wohl auch früher Wiese gewesen.

 R 129 

5.) Über Bauholz und Holzhieb

Bauholz und Holz zum Brennen wird aus dem Wald von Buddenhagen geholt, der auch derselben Herrschaft gehört.

6.) Vieh und Schafe

80 bis 90 Stück Großvieh könnten hier gehalten werden und zehn, zwölf oder 16 Pferde, wenn nicht auf Netzeband Heide gestattet wäre, freies Weideland zu haben. Jetzt aber meint der Verwalter, einigermaßen soviel füttern zu können, jedoch knapp. Der Verwalter hat momentan 1000 bis 1100 Schafe und der Schäfer sowie die Schäferknechte haben zusammen 360 Stück.

Über Pacht, andere Abgaben und Dienstdörfer

JährlichePacht22 : als es im letzten Krieg unter Brandenburg war, wurden das erste Jahr 300 Rthl gezahlt und das zweite Jahr 200 Rthl. Als der Kurfürst Pommern abtrat und diese Herrschaft ihr Gut wiederbekam, wurden ein bis zwei Jahre 500 Rthl gegeben, danach ein bis zwei Jahre 700 Rthl, wieder 800 bis 900 Rthl, jetzt aber auf neun Jahre, bis zur nächsten Osterzeit einschließlich gerechnet 990 Rthl jedes Jahr und außerdem jährlich ein Last Roggen, ein Last Gerste und ein Last Hafer an die Wolgaster Stadtkirche23  für sechs Hufen, die zu einem Dorf gehörten, welches Papendorf hieß und besagter Stadtkirche gehörte. Jetzt sind außerdem fünf wüste Bauernhöfe in Karrin, deren Acker momentan nicht wüst liegt, sondern er wird vom Verwalter bewirtschaftet.
Anmerkung: Ob von diesen Feldern die steuerpflichtigen Hufen als wüst aufgeführt sind, die jedoch, obwohl die Höfe noch nicht bebaut sind, jetzt nicht als wüst bezeichnet werden können, weil der Acker vollständig bestellt wird, kann erfragt werden. Aber der Verwalter sagt, dass die Herrschaft dafür Steuern gibt. Diese sind ihm aber von der Herrschaft zugeschlagen, weil seine Pacht so hoch angesetzt ist.

 R 130   U 116 

Unter diesem Ackerwerk dienen folgende Dörfer und Einwohner: in Karrin vier Vollbauern, in Hollendorf zwei Vollbauern, in Kröslin vier Vollbauern, ein Halbbauer und drei, die auf einem Bauernhof sitzen und jeder soviel Dienst leisten wie einer von den anderen Halbbauern, in Rubenow drei Halbbauern und die vier Kossaten in Groß Ernsthof. Zur Zeit des Pflügens hält der Verwalter einen Pflug mit vier Ochsen und einen Mann, der als Lohn jährlich nach königlicher Verordnung24  sieben Scheffel Gerste für Dünnbier bekommt, sechs Scheffel Roggen für Brot 1 Scheffel Erbsen und [Land zu] 2 Scheffel Aussaat, welches mit seinem eigenen Getreide besät wird, und außerdem fünf Rthl Lohn, ein Paar Schuhe und andere Kleinigkeiten.

Wenn Dung ausgefahren wird, hält der Verwalter zwei Wagen und Pferde mit eigenen Leuten und acht Pferde, um damit zu eggen. Dieses musste er selbst unterhalten, weil seine Arbeit nicht vorwärts kommen konnte und von den Bauern nicht allein getan wird, wie er sagt. Jedoch steht das nicht im Kontrakt des besagten Verwalters. Aber was sonst hier beim Acker und der Wiese auszuführen ist, sowohl zur Zeit des Pflügens als auch in der Mahd und Erntezeit, müssen besagte25  Dienstdörfer ausführen wie auch über Winter bei Bau- und Brennholz, sowie anderem, wie es angeordnet wird.

Obstgärten etc.

Zwei26  Stück Obstgärten sind beim Hof des Verwalters, der eine ist halb verwildert und halb mit großen Apfel- und Birnbäumen bewachsen. Der andere ist zur einen Hälfte ungefähr mit Apfel-, Kirsch- und Birnbäumen bewachsen und die zweite Hälfte ist Gemüsegarten. Und in der einen Ecke ist ein Fischteich.

Jeder von den Bauern hat auch einen Gemüsegarten mit einigen Bäumen darin.

 R 131 

Monumente

Hier sind nichts als einige Schanzen, die der König von Dänemark, der Sage nach, hat aufwerfen lassen zu der Zeit, als er auf dem Wolgaster Stadtfeld geschlagen wurde.27  Hier beim Kreuzweg, der nach Kröslin, Wolgast und Rubenow von diesem Dorf führt, liegt noch ein Stein mit dem Wappen Dänemarks darauf, siehe Karte.

Abgaben

Der Verwalter gab vergangenes Jahr anKopfgeld28  zuerst neun dann sechs Rthl, macht zusammen 15 Rthl
Nebenmodus im selben Jahr neun Rthl 29 lß vorpom. für Vieh und Schafe
Akzise29  sechs Rthl 20 lß jährlich.
Der Pastor in Kröslin bekommt 40 Scheffel Roggen, beansprucht aber ein Last, welches jedoch bestritten wird, das er alles bekommt, nämlich 96 Sch. Aber die Herrschaft rechnet die 66 Sch. von der Pacht ab.
Der Küster bekommt neun Scheffel Hafer.

 U 117 

Die Abgaben der Kossaten

Vom Kopfgeld sind sie jetzt befreit, aber für zwei Jahre haben sie gezahlt
Akzise jeder jedes Vierteljahr zehn lß vorpom.
Reitersteuer30  jeder sechs lß vorpom. im Monat
Magazinkorn31  geben alle vier Kossaten drei Scheffel
Hufensteuer32  geben sie für ihren Acker, wie vorhin gesagt ist
Viehsteuer33  zahlen sie nicht.
Bienenstöcke haben sie jeder zwei bis drei Stück, geben aber nichts dafür.
Der Schäfer hat gezahlt:
Kopfgeld im Jahr zuerst drei Rthl und heute einen Rthl
Akzise 42 lß jedes Vierteljahr
 R 132 links  Nebenmodus oder Viehsteuer für 230 Schafe sechs Rthl 13 lß acht Kühe pro Stück acht lß, drei Pferde für acht lß pro Stück zwei Bienenstöcke für zwei lß pro Stück

Der Schäfer hat drei Schäferknechte und zwei von ihnen geben jeder einen Stettiner Gulden oder 16 Groschen Kopfgeld, der dritte 16 lß.
Der eine hat 70 Schafe und hat für sie einen Rthl 45 lß gegeben.
Der zweite hat für 60 Schafe einen Rthl 31 lß gegeben.
Der dritte hat keine Schafe, ist Junge oder ein Lehrjunge.

 RRev 178   URev 272 rechts 

Am 12. September 1704 ist das Dorf Groß Ernsthof revidiert und wie folgt befunden worden34 

Ein Stück, an der Grenze zu Voddow, zwischen den Feldern A und B, auf der Karte mit H 24  bezeichnet, das notwendigerweise wüst liegen muss, damit der Verwalter seine Schafe dort hinüber nach Karrin treiben kann, das er ebenfalls hier in Pacht hat. Könnte sonst wohl bewirtschaftet werden, denn es ist mittelmäßiger Sandhumus.
H 25  sind 4 wüste Stücke im Feld G aus Sandhumus, etwas hügelig, können und werden wohl mit der Zeit bewirtschaftet werden.
H 26  ist mehr sandig und hochgelegen, kann nicht besonders als Acker nützen; dazu gibt der Verwalter vor, dass er das als Schafweide benötigt.
H 27  sind zwei in der Weide gelegene wüste Stücke von kaltem und morastigem Grund, die in nassen Jahren vom Wasser überflutet werden, können nicht zu Acker gemacht werden, sondern werden jetzt als Schafweide genutzt. Dieses allein bleibt künftiger Kultur überlassen.
H 28  Ein Stück an der Grenze zu Voddow von mittelmäßigem Sandgrund, tiefliegend, kann wohl mit der Zeit bewirtschaftet werden.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Groß Ernsthof wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.

2  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

3 Die Angabe von 60 R wurde aus dem Text der Urschrift ergänzt.

4 Die Angabe Humusboden wurde aus dem Text der Urschrift ergänzt.

5 Der Begriff Wiese wurde aus dem Text der Urschrift eingefügt.

6 Siehe dazu in den Annotationen den Abschnitt Monumente.

7 Die Angabe von 60 R in der Spalte Acker wurde aus dem Text der Urschrift übernommen, weil die Angaben der Reinschrift Unstimmigkeiten aufweisen.

8 Der Beginn der Annotation wurde hier in der Edition inhaltlich bestimmt und weicht vom Original ab. Gemäß der Originalüberschriften auf den Blättern der Reinschrift, beginnt die Annotation erst ab Folio 128 und ist davor noch mit "Description" betitelt.

9  Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden.  Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.

10  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

11  Altes pommersches Adelsgeschlecht zu deren Gütern Tonnin, Mokratz, Haegenken und seit dem 15.Jh. Westenbrüggendorf (heute: Groß Ernsthof), Krienke, Suckow, Karnin, Pentin und Voddow zählten. Mit dem Tod 1779 des Majors Friedrich Wilhelm von Apenburg erlosch das Geschlecht und die bis dahin verbliebenen Güter gingen an die Familie von Hiller über.  Bagmihl, Julius Theodor: Pommersches Wappenbuch. Bd. 1, Stettin 1843. S.167f.

12  Herrensitz: der Wohnsitz des Herren eines Rittergutes. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 23, Berlin 1781, Sp. 89.

13  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

14  Im Verlauf des Krieges Schweden gegen Brandenburg-Preußen (1675 - 1679) hielt Kurfürst Friedrich Wilhelm mit seinen Truppen Ende 1678 ganz Schwedisch-Pommern besetzt. Jedoch konnte er nach dem Zerfall der Koalition mit Frankreich die Besetzung nicht aufrechterhalten und musste mit dem Friedensvertrag von St. Germain (29. Juni 1679) die vorpommerschen Gebiete westlich der Oder wieder an Schweden zurück geben.  Branig, Hans: Geschichte Pommerns. Teil II: Von 1646 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Köln [u.a.] 2000. S. 31 f.

15  Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen.  Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746

16  Feldmarschall Hermann Wrangel (1567-1643) bestritt eine erfolgreiche militärische Laufbahn in schwedischen Kriegsdiensten unter Gustav II. Adolf. 1630 wurde er zum schwedischen Reichsrat ernannt. Nach dem Tod Gustav II. Adolfs beendete er seine militärische Laufbahn und wendete sich der Politik zu. Als Gouverneur von Preußen und schwedischer Abgesandter war er an den Waffenstillstandvertrag-Verhandlungen zwisch Polen-Litauen und Schweden von Stuhmsdorf 1635 beteiligt. 1643 wurde er zum Generalgouverneur von Livland ernannt.  Wrangel, Hermann. In: Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon. Del II. Stockholm 21906 S. 745.

17  Gustav II. Adolf: Gustav II. Adolf wurde am 9. Dezember 1594 in Stockholm geboren. Seine Eltern waren Karl IX. von Schweden und Christine von Holstein-Gottorf. Nach dem Tod des Vaters 1611 wurde der 17-jährige Gustav Adolf für mündig erklärt. Bald darauf zog er erfolgreich in den Krieg gegen Dänemark, nur wenigespäter gegen Russland und einige Jahre darauf gegen Polen. Dabei gewann er den Ruf eines guten Strategen und eroberte für sein Reich u.a. Karelien und Ingermanland sowie Livland. Auch innenpolitisch wirkte der Gustav II. Adolf erfolgreich, indem er die Staatsverwaltung modernisierte wozu auch die Einrichtung der Hofgerichte in Stockholm und Åbo gehörte. Außerdem erhielt die Universität Uppsala mittels einer Schenkung eine wirtschaftlich solide Grundlage. 1620 heiratete der König Maria Eleonora von Brandenburg. Nachdem sich Dänemark aus dem Geschehen des Dreißigjährigen Krieges zurückziehen musste, sah Gustav II. Adolf die Möglichkeit, seinen Machtbereich im Ostseeraum auszudehnen. Im Jahr 1630 landete er mit seinen Truppen in Deutschland, wo er auf der protestantische Seite kämpfte, nur zwei Jahre später am 6. November 1632 fiel der schwedische König bei der Schlacht von Lützen. Da seine Tochter Christina zu diesem Zeitpunkt erst sechs Jahre alt war, übernahm zunächst ein Vormundschaftsrat die Regierungsgeschäfte. Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.I, Stockholm 1906, S. 413 f. Biewer, Ludwig: Ein Beitrag zum Bild Gustavs II. Adolf in der Geschichtsschreibung. Biewer, Ludwig, Ein Beitrag zum Bild Gustavs II. Adolf in der Geschichtsschreibung, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 121-124.

18 Die Verneinung wurde aus dem Text der Urschrift eingefügt.

19  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

20  Im Jahr 1643 verlieh Königin Christina dem Generalgouverneur Livlands Hermann Wrangel u.a. den Ackerhof Groß Ernsthof. Nach Wrangels Tod erhielten seine Kinder aus dritter Ehe den Besitz, den sie 1653 mit Carl Gustav Wrangels Besitzungen in Livland eintauschten. Seine Tochter Auguste Aurora erhielt den Ackerhof 1688, als Wrangels Nachlass aufgeteilt wurde. Als sie 1699 verstarb fiel der Besitz als ehemaliges herzogliches Tafelgut zurück an die schwedische Krone. Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-220.

21 Die Angabe von 13 Last wurde aus dem Text der Urschrift übernommen, anstelle der Angabe von 3 Last aus der Reinschrift.

22  Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

23  Die Wolgaster Stadtkirche ist die Petrikirche, deren Weihung im 12. Jahrhundert stattfand. Das Patronat hielten seit der Reformation die Herzöge inne, welches seitdem beim Landesherren blieb. In der Zeit, in der Wolgast herzogliche Residenz war, erlangte die Petrikirche in Wolgast als einzige Pfarrkirche der Stadt die Bedeutung einer fürstlichen Hofkirche, welches Ausdruckt in der Architektur der Kirche fand. Seit dem späten 14. Jahrhundert diente die Kirche auch als Grabstätte der pommerschen Herzöge.  Buske, Norbert; Bock, Sabine: Wolgast. Herzogliche Residenz und Schloß, Kirchen und Kapellen, Hafen und Stadt. Schwerin 1995. S. 26 ff.

24  Gesinde-, Tagelöhner-, Bauer- und Schäfer-Ordnung vom 7. Januar 1670. (Der Königlichen Regierung in Pommern Renovirte Gesinde-, Tagelöhner-, Baur- und Schäffer-Ordnung : wie solche auff vorher gepflogene Communication mit den ... Land-Ständen auff dem Land-Tage zu Wolgast im Decembri 1669 adjoustiret und beliebet worden. Stettin, 1673.) 

25 Der Begriff "besagt" ist aus dem Text der Urschrift übernommen.

26 Die Angabe von zwei ist aus dem Text der Urschrift übernommen, wegen vermutlichem Übertragungsfehler in der Reinschrift.

27  Im Dreißigjährigen Krieg in der Phase des Dänisch-Niedersächsischen Krieges landete der dänische König Christian IV. im August 1628 mit seiner Armee auf Usedom und setzte dann nach Wolgast über, welches sich kampflos ergab. Um Wolgast halten zu können, ließ Christian IV. eine Reihe von Schanzen aufwerfen. Daraufhin sammelte Wallenstein seine Truppen bei Greifswald, rückte nach Wolgast vor und schlug die Dänen erfolgreich zurück.  Rudel, Theodor: Die Lage Pommerns von Beginn des Dreißigjährigen Kiriegs bis zum Eintreffen Gustav Adolfs. In: Baltische Studien Jg. 40, Stettin 1890. S. 113f.

28  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

29  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

30  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

31  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

32  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

33  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

34 Das genaue Datum der Revisionsvermessung wurde am oberen Rand des Blattes notiert und ist im Original nicht Bestandteil der Überschrift.