Beschreibung von Wrangelsburgs Bauerndorf Hollendorf, das im Juni 1694 vermessen wurde1
Dieses Dorf ist ungefähr zwei Drittel Meilen nordnordwestlich von Wolgast gelegen, in dessen Distrikt es auch liegt. Es ist zur selben Zeit und auf die gleiche Weise vom Amt Wolgast, zu dem es seit uralten Zeiten gehörte, unter die gegenwärtige Herrschaft von Wrangelsburg2 gekommen, wie es auch mit Karrin geschehen ist, bei dessen Beschreibung dies zu finden ist. Davor sollen hier drei Bauern gelebt haben, von denen ein Hof, der zusammen mit den anderen im letzten Krieg von den Brandenburgern ausgeplündert und zerstört wurde,3 nicht mehr wiedererbaut werden kann, da sich kein Bewohner finden lässt. So wurde das Land und die Wiese dieses Bauernhofes den anderen Einwohnern zugeschlagen. Dafür leisten sie Dienste und Abgaben genau wie für ihren Hof an den Ackerhof Groß Ernsthof, und zwar das ganze Jahr über mit zwei Personen und zwei paar Zugtieren für vier Tage, sowie den fünften Tag mit zwei Personen zu Fuß. Jeder einzelne muss das alles bis zur Erntezeit leisten. Dann erhalten sie die Erlaubnis, einen Arbeitsmann hinzu zu nehmen, schuften aber weiterhin mit drei Pferden, und so müssen sie Woche für Woche arbeiten, so lange die Ernte dauert. Sie bewirtschaften jeder anderthalb Hufen, wissen allerdings selbst nicht, ob ihre Hufenzahl Haken- oder Landhufen sind. Darüber hinaus geben sie an die Krone wie die anderen Dörfer von R1066 gleicher Hufenart. Doch werden sie wegen des schlechten Sandes, aus dem ihr Land besteht, milder behandelt, so dass dieHufensteuer4 für sie nicht über einen halben Rthl. geht, wenn die anderen einen ganzen geben.. DieAkzise5 beträgt viertel jährlich 21 Schilling,Kopfsteuer6 drei Gulden,Tribunalsteuer7 vier bis fünf Mark, Kommissroggen8 sieben bis neun Scheffel pro Jahr, je nachdem, wie die Jahre sind, alles in vorpommerschen Maßen. Sie gehören zu Kröslins Kirchengemeinde, aber geben doch ihrKirchenkorn9 an die Marienkirche in Wolgast; jedes Jahr vier Scheffel Roggen, vier Gerste und zwei Hafer, zusammen zehn Scheffel, und für ihren Pastor in Kröslin10 für Karrin und dieses Dorf jährlich zehn Rthl. Außerdem nicht mehr als von jedem Haus ein Brot, eine Wurst und 20 Eier, sowie jeden Herbst einen lübischen Schilling von jeder Person, die zum Abendmahl geht. Erlegt werden soll außerdem ihr Beichtgeld11 , das jeder gibt, wenn er zum Abendmahl geht; es scheint höchstens 1 lübischer Schilling zu sein. Der Schulze im Dorf hat für sein Amt nicht mehr Land als für zwei Scheffel Aussaat. Der Grenzverlauf ist überall unbestritten, allerdings nicht überall mit sicheren Grenzzeichen versehen, bis auf ein Stück im Süden mit Karrin, wo zwei Steinhaufen liegen, und außerdem ist auch ein Stück der Grenze mit einem Graben abgetrennt. Im Westen läuft Kröslin ganz ohne Grenzzeichen, nördlich und östlich läuft der Peenestrom, der Peenemünde und dieses Dorf von einander trennt.
Nr., Bewohner
| 1 . Hans
Holtz
Schulze 2 . Knut Nils |
9 Hakenhufen |
R1067 U1040
Arealausrechnung von Hollendorf
Ackerbau
A Der Acker, der in keine bestimmten Felder verteilt ist, sondern stellenweise besät wird, ist überall von lehmhaltigem Sandhumusboden, der in dem Feld nah bei der Grenze zu Kröslin zum Fluss hin, der die Peene 12Gemeint ist wohl der Teil, der heute den Namen Alte Peene trägt genannt wird, etwas leichter zu sein scheint. 107M 120R
Wiese
[Insgesamt]
[Ertrag] 60 Heufuder
30M 90R
112
Borgwisch, eine prächtige Wiese nahe der Peene
6M 60R
2
Forwisch, ebenfalls von oben genannter
Qualität
8M 210R
3
Woglabk, sowie ein Wiesenstück neben den Häusern im Acker, ebenfalls von oben genannter Güte. Diese Wiesen können pro Morgen bis zu zwei Fuder Heu abwerfen.
15M 120R
Weideland
[Insgesamt]
311M 120R
113
ist ihre Weide beim Peenestrom, von festem Wiesengrund, wird meist für Pferde, sowie bei den Häusern für anderes Kleinvieh benutzt.
21M
2
Kiefern- und Sandheidehügel, mit wenigen
Büschen bewachsen
18M
3
ist ebenes Heide- und Sandland, hier und da mit dicht bewachsenen
Grassenken besetzt. Hierunter rechnet man auch die Höfe.
272M 120R
a
Kohlgärten
90R
Summe
Acker: 107M 120R
Wiese: 30M 90R
Heu: 60 Fuder
Weide: 311M 120R
Kohlgärten: 90R
Annotationen von Hollendorf
Ackerbau und Aussaat
Was den Boden über alle Felder hinweg betrifft, so ist er von sehr schwerem Sand, der nicht besonders zu tragen pflegt, vor allem in trocknen Jahren, da dann alles verbrennt. Doch sonst, wenn das Land richtig gedüngt würde, sollte es leidlich gut tragen können. Besonders die Sommersaat braucht gute Pflege, andernfalls will sie nichts tragen. Man soll nach der Auskunft der Bewohner in jeden Morgen ihres besten Landes zwei Scheffel aussäen können, also werden jährlich 18 Scheffel Sommersaat und genau soviel Wintersaat gesät. Aber ich denke, dass sie in ihr gedüngtes Land wohl gegen drei Scheffel pro Morgen säen können. Hier ist zu bemerken, dass keine bestimmten Felder bestehen, sondern die Bewohner zur Saat hier und dort etwas aussuchen und Flecken weise als Brache liegen lassen. Darüber hinaus könnte man sich reichlich Acker aus der Heide urbar machen, wenn man nur wollte, denn der Boden ist so gut wie der des Ackers. Früher, zur Zeit der Herzöge14 , soll hier überall Acker gewesen sein.
Wiese und Heuernte
Die Wiesen, die es hier gibt, sind ziemlich gut und sollen das gesamte Dorf genügend mit Heu versorgen können, obwohl der Pächter von Groß Ernsthof hier auch eine Wiese zu fünf Fuder Heu in Wolgast hat, die er von hier zu seinem Ackerwerk fährt. R1069 Aus derselben Wiese soll auch jeder Bewohner hier bis zu zwei Fuhren bekommen, aus Forwisch nicht mehr als drei und schließlich soll Borgwisch nicht mehr als ein Fuder pro Mann geben. Aber zumindest scheint man etwa zwei Fuder pro Morgen zu erhalten, obwohl es hier fast überall nur sehr kurz bewachsen ist.
Vieh und Weideland
Bei diesem Dorf ist sehr gute Weide wegen der grasreichen Heide, die hier herum ist, die die Schafe des Pächters von Groß Ernsthof meist gut ausnutzen, weil es hier im Dorf nicht ein Schaf gibt, sondern nur etwas Großvieh, bis zu 30 Köpfen insgesamt: zwölf Pferde, gegen 100 Gänse und über 20 Schweine. Das ist alles Vieh des Dorfes. Sie könnten wohl mehr auf der Sommerweide halten, wenn Mittel und Gelegenheit über den Winter bestünden. Im übrigen besteht ihr Gewinn zumeist in der Aufzucht von Jungvieh, womit sie sich zur Genüge ihre Abgaben und Steuern beschaffen können sollten.
U1042Fischerei
Auch wenn die Peene an ihren Häusern vorbeifließt, sollen sie sich doch trotz eigener Freiheit nicht mit der Fischerei befassen dürfen, außer sie R1070 geben auch für eine Wade15 einen Rthl, wie die aus Karrin. Wenn sie Aale fangen, müssen sie an den Kiper in Lassan16 , der hier das ganze Wasser gepachtet hat, sechs Gr bezahlen. Wenn dies geschehen ist, können sie fischen, was sie wollen. Und wenn sie sehr schlechten Ackerertrag haben, so verlegen sie sich meist auf den Fischfang, der ihr bester Broterwerb ist.
Gesinde
Für den schweren Herrenhofdienst17 , den sie leisten müssen, was die Beschreibung enthält, müsste jeder mindestens zwei kräftige Arbeitsleute haben, die immer auf dem Hof wären und einer zu Hause. Diese Zahl gibt es beim Bauern Knut Nils, der für seinen Ackerbau zwei große Söhne, sowie eine Magd zu Hause hat. Beim Schulzen gibt es einen Knecht und eine Magd, sowie einen kleinen Jungen.
Bienen
Ungefähr sechs bis sieben [Stöcke] gibt es bei jedem, die auch ein wenig bei den Abgaben helfen sollen, in manchen Jahren besonders. Doch soll es hier für Bienen nicht sonderlich gut sein, da sie so nah am Wasser und am Meer leben, was, wenn es windig ist, die Bienen ermatten und verderben soll, denn oft, wenn sie in der Heide auf der anderen Flussseite Tracht sammeln, ertrinken die Bienen beim Heimflug wegen des windigen Wetters.
RRev211 URev317Im Jahr 1704 ist das Dorf Hollendorf revidiert und wie folgt befunden worden
[Aa, Ab]
23M
Aa , fünf Stücke, Von C3
bewirtschaftet, sind sehr sandig und haben noch keine Gerste getragen. Der Boden ist aus reinem Sand, der alle vier bis sechs
Jahre besät wird
9M 240R
Ab , ein Stück, ist reiner Sand, der
alle neun bis zwölf Jahre besät wird,
13M 60R
bewirtschaftet von C3.
Wüster Acker
C4 kann durchaus als Acker genutzt werden, da es von selber Güte ist wie der neu bewirtschaftete Acker. 17M 120R.
Summe
Neuer Acker: 23M
1 Wurde laut Urkarte von Anders Jernström vermessen.
2 Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden. Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.
3 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.
4 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
5 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
6 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
7 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
8 Kommissroggen: Der Kommissroggen ist eine Abgabe für das Brot der Soldaten, das zum größten Teil aus Roggenmehl und -kleie gebacken wurde. LAGreifswald Rep6a Band 4, Beschreibung von Karbow, Fol. 429.
9 Kirchenkorn: Das Kirchenkorn war eine Unterhaltsabgabe an die Geistlichen in Form von Geld oder Naturalien. Backhaus, Helmut: Reichsterritorium und schwedische Provinz. Vorpommern unter Karls XI. Vormündern 1660-1672, Göttingen 1969, S. 243f. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 25
10 Johann Eichmann aus Greifswald, am 2. September 1658 in seiner Heimatstadt als Student immatrikuliert, war in Kröslin Pastor von 1682 bis 1726. 1715 wurde ihm Tobias rennert aus Gotha als Substitut gesetzt, der im Wechsel mit ihm die Predigten und die Beichte halten sollte. Rennert wurde vom Gehalt Eichmanns die Hälfte und von den Akzidentien ein Drittel zugesagt. Doch gerieten beide wegen der Gebühren in Streit. Rennert ging 1719 als Pastor nach Groß Zicker, Eichmann wurde 1723 wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt zu öffentlicher Abbitte verurteilt. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 24, Berlin 1790, Sp. 961
11 Beichtgeld. Das Beichtgeld war eine freiwillige Abgabe des beichtenden an den Pfarrer, es wird auch zu geistliche Akzidenzien gezählt. Während diese Abgabe in der katholischen Kirche aufgegeben wurde behielt es die evangelisch-lutherische Kirche noch lange Zeit bei, da die Einkommen der Geistlichen sehr gering ausfielen. Sehling, Emil (Hg.): Die evangelische Kirchenordnung des XVI. Jahrhunderts, Leipzig 1913, S. 5.
12 In der Urschrift findet sich statt des Symbols jeweils der Großbuchstabe B.
13 In der Urschrift findet sich statt des Symbols jeweils der Großbuchstabe C.
14 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
15 Eine Wade ist eine Art Fischernetz, das in Teichen und seichtem Wasser gebraucht wird. Helmut Backhaus, Reichsterritorium und schwedische Provinz. Vorpommern unter Karls XI. Vormündern 1660-1672, Göttingen 1969, S. 106 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 25
16 Der Kiper ist der Aufseher über die Fischerei und der Einnehmer der Wasserpacht. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 534.
17 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.