Beschreibung des Bauerndorfes Karrin im Distrikt Wolgast, das im Juni 1694 vermessen wurde.1
Dieses Dorf liegt norddordöstlich ungefähr zweidrittel Meilen von Wolgast entfernt. Seinen Namen soll es von seinen vorherigen
Besitzern, die Karrin hießen, bekommen haben, nach deren Tod soll das Dorf an das herzogliche Haus in Pommern2 gefallen sein. Als Pommern dann unter die schwedische Krone kam, soll das Dorf zur Zeit im Angedenken des
hochseligen und glorwürdigsten König
Karls X.3 in den Besitz des Feldherrn
Wrangel4 gekommen sein. Zu dessen Zeit war es so gewesen, wie man es nun findet: nämlich vier bebaute Hofstellen und fünf wüste mit der Signatur
Aber kurz vor der Ankunft im
Angedenken des glorwürdigsten König
Gustav Adolfs5 auf deutschem Boden soll das Dorf ganz bebaut gewesen sein. Dann wurde es in den Kriegszeiten6 schließlich zerstört und danach haben hier
nicht mehr als vier Bauern gewohnt und die anderen Wohnungen haben immer zur Wirtschaft des Pächters gehört. Sie gehören nun zum Pächter
Adam
Will aus Ernsthof, der für diese wüsten
Höfe zusammen mit dem Dienst der Einwohner zusammen mit Ernsthof jährlich 1000 Rthl an Wrangelsburg7 gibt; und drei Last Korn an die Marienkirche in Wolgast. Dieses muss man so verstehen, dass zur Zeit der Herzöge8 ein Dorf mit dem Namen Papendorf auf dem Grund Ernsthofs lag. Es gehörte zur Marienkirche in Wolgast. Auf Anordnung der Herzöge war dieses Dorf R 1056 wüst gelegt worden unter der Bedingung, dass das Amt, dem dieser wüste Hof zuerkannt war, an die Marienkirche drei Last Korn
geben solle. Von denen jeder Last acht Drömt enthält und jedes Drömt zwölf Sch, wofür der obengenannte Pächter das Land bestellt, drei Last außer der Pacht erstatten muss.Was die Hufenzahl sonst angeht, so
bestellen die unten verzeichneten Einwohner zusammen elfeinhalb Landhufen. Die wüsten Höfe, die
dem Pächter gehören, sind zu 14 einhalb Landhufen berechnet, das ergibt zusammen 52 Hakenhufen. Diese
Einwohner haben außer dem Dienst, den sie Jahr um Jahr jede Woche für Ernsthof verrichten müssen,9 im Winter vier Tage mit zwei Leuten und drei Pferden, aber am fünften Tag arbeiten sie mit zwei Fußleuten.10
In der Erntezeit die Woche hindurch mit vier Personen und vier
Ochsen; außer diesem Dienst zahlen sie wie die umliegenden DörferKopf-11 , Hufen-12 undViehsteuer13 an die Krone. Sowie auchAkzise14 , aberReitersteuer15 einen Rthl pro Mann jeden Monat zusammen mit der Pacht für 14 vorpommersche Mark jedes Vierteljahr für
alle zusammen. Was ihre Kirche angeht, so soll eine Jungfrau aus der letzten adligen Familie
der Patrone, das Dorf zur Marienkirche in Wolgast gerechnet haben. Dort sollten sie alle Zeit
R 1057 zur Kirche gehen. Da das aber
zu weit für sie war, gehört das Dorf nun zum Kirchspiel Kröslin. Daher müssen sie hierhin ihrKirchenkorn16 geben, jeder gibt sechs Sch Roggen und sechs Sch Gerste und drei Sch Hafer. Also geben sie ihrem Pastor nichts Beträchtliches, außer dass ihm von
obengenannter Kirche jährlich zehn Rthl zuerkannt werden, weil das das Dorf zu seiner Gemeinde
geht. Die Einlieger geben nur Kopfgeld, Nebenmodus17 und Akzise, außer diesem geben sie nichts. Der Schulze im Dorf hat seine Amtswiese zu zwei Fuder Heu und Land zu fünf Sch Roggenaussaat. Der Grenzverlauf ringsum ist unstrittig, obwohl er nicht überall mit genauen Grenzzeichen ausgezeichnet ist, außer im Westen mit Ernsthof, wo ein großer Graben trennt. Aber
Voddow geht ohne irgendein Grenzzeichen nach Norden wie auch Kröslin. Während Hollendorf zum
Teil mit Grenzzeichen zum Teil ohne zum Peenestrom verläuft, der dann die Grenze im Osten bildet. Schließlich grenzt im Süden die Stadt Wolgast mit
und ohne bestimmte Grenzzeichen an den Ort. Dieses ist alles aus der Karte zu entnehmen. Was
sonst über U 1033 Monumente zu verzeichnen ist: so soll hier früher R 1058 eine Windmühle im Mühlenbergsfeld auf einem hohen Hügel mit der Sign. s 1 gestanden
haben, der deshalb Mühlenberg heißt. Schließlich hat das ganze Feld von dem Hügel seinen Namen bekommen. Dieser Berg war auch sehr passend dafür, weil er
für alle vier Hauptwindrichtungen offen liegt, außer wenn der Ostwind bläst, dann wird der Windzug etwas von den um das Dorf
herumstehenden Bäumen behindert. Weiterhin findet man auf der Karte zwei Schanzen
aufgezeichnet, die von den Dänen18 mit der Sig. a
ganz und gar, die andere mit der Sig. b ist größtenteils ruiniert, jedoch sind beide in ihrer Lage und Geräumigkeit so erfasst
wie
sie auf dem Feld zu finden sind.19
Namen der Einwohner
| 1 . Frins
Knut, Schulz.
2 . Ertman Potenberg. 3 . Petter Husgelt. 4 . Michel Lüder. |
52 Hakenhufen |
Einlieger
5 . Chaspar
Wasmund, Leinweber.
6 . Hans
Kesk.
7 . Christian
Anners.
8 . Jochom
Engelsk.
9 . Marten
Bowens
Witwe.
Nicolas
Erick, Kuhhirte.
10 . Andris
Blumm, Schweinehirte.
Arealausrechnung des Dorfes Karrin
Ackerbau
[Aa, Ab, Ba, Bb,Ca, Cb, Da, Db, E] 560M 60R
Aa
Mülenfelt ist bei diesem Zeichen von Lehmhumus,
wenig sandvermischt
95M 60R
Ab
ist im selben Feld lehmvermischter Sandhumus
35M
Ba
ist Lehmhumusgrund im Mittelfelt von geringer
Sandmischung
117M 180R
Bb
gleiches Feld, doch von lehmigen Sandhumus
17M
Ca
Stigwischenfelt, welches bei diesem Zeichen von
obengenanntem gutem Lehmhumusboden ist
120M 210R
Cb
gleiches Feld, aber von lehmigem Sandhumus
30M
Da
ist im Domfelt der bessere hier oben genannte
Lehmhumusboden
80M 30R
Db
dieselbe Bodenart im selben Feld, welche aus lehmvermischtem Sandhumus besteht
20M
E : Sandfelt, von lehmvermischtem Sandhumus 44M 210R
Wiese und Heuernte
[x1, X0, x2, x3, x4]
[Ertrag:] 89 Heufuder
109M 180R
x1
Stigwisch eine Wiese, die neben der Wolgaster
Grenze liegt, die halb eben und von verdichtetem Boden ist, sowie neben der Grenze halb buschig und von sumpfigem Grund, kann
zumindest überall einen halben Fuder pro Morgen geben.
x0
zu bemerken ist, dass sie bei x0 zu fünf Morgen strittig ist
45M
x2
Remellswisch eine feuchtliegende Wiese mit dünnem
Gras bewachsen, doch von doppeltem Wert gegenüber obengenannter Ertragsfähigkeit
49M
R 1060 U 1035 x3
Tegelwisch, eine sumpfige Wiese mit dünnem Gras
bewachsen und gibt einen Fuder Heu pro Morgen
12M 90R
x4
Gilgwisch, liegt neben dem Dorf, die eine Hälfte
ist von sumpfigen, die andere von verdichtetem Boden, kann zwei Fuder Heu pro Morgen geben
3M 90R
Weideland
[Weideland insgesamt]
264M 180R
1
20 ist Weideland aus Heidekraut und
Sandboden, worunter man alle Heide und Sandflecken inner- und außerhalb des Ackerfeldes versteht
126M 180R
ÿ
bemerkt sei, dass sie bei dem Zeichen ÿ mit Wolgast strittig ist zu ein achtzehntel M
2
21 ist sumpfige, bültige und erlenbuschige Weide, worunter alle
Tümpel und Buschecken zu verstehen sind, sowie der Erlenbruch beim
Dorf
108M
3
22 ist ein Weideland, Woglabk genannt, das sie für die jungen Pferde haben und das von schönem Wiesengrund ist. Hierunter versteht man die
423
Koppel 4, sowie die Weg- und Hofstellen, da die Straßen mit der Koppel von prächtigem Weideboden sind
30M
Obst- undGemüsegärten
24
Obst- und Gemüsegärten, von denen die
ersteren aus einigen Apfel- und Birnenbäumen bestehen.
2M
Monumente
a
sind zwei Schanzen, die früher von den Dänen gegen ihre Feinde errichtet worden sein
sollen.
150R
Grenzsteine, die auf der Grenzlinie liegen, sind mit Punkten bezeichnet.
Summe
Acker: 560M 60R
Wiese: 109M 180R
Heufuder: 89 Heufuder
Weide: 264M 180R
Obst- undGemüsegärten: 2M
Hofstellen: 150R
Annotationen zum Amtsdorf Karrin
Ackerbau und Aussaat
Dicht beim Dorf findet man einen guten lehmig-humosen Acker, der nicht völlig frei von Sandmischung ist. Je näher zur Grenze hin, desto mehr nimmt der Sand zu, so dass das, was als lehmvermischter Sandhumus verzeichnet ist, nicht häufiger als jedes vierte Jahr mit Roggen besät wird. Aber die erstere Bodenart ist brauchbar für allerhand Aussaat, so dass sie fast kein Jahr fehlschlägt. Das ist zu einem großen Teil durch dessen gute Lage bedingt, weil es weder zu sumpfig noch zu erhöht liegt. Hier muss man gleichwohl beachten, dass nicht überall ebengelegene Felder sind, denn das Sandfeld kann wegen des schlechten Sandbodens, der dort überall ist, nicht häufiger als jedes vierte Jahr besät werden. Aber die anderen Felder werden im Schlag drei Jahre hintereinander besät und das vierte liegt als Brache, wie nun das Mittelfelt. Stigfelt ist mit Wintersaat, Mühlenberg und Domfelt sind jetzt mit Sommersaat besät. Was die Aussaat angeht, so sagen die Einwohner, dass man in das gute Land nicht mehr als drei Sch in einen Morgen säen kann, und in das Sandfelt zweieinhalb. Aber ich halte dafür, dass man in das beste Land wohl an die vier Sch und in das Sandland nicht viel mehr, als sie angegeben haben, wird aussäen können.
R 1062Wiese
Obwohl man hier eine ziemliche Menge und Auswahl Wiesen, wie Stigwisch, Remell, Tegell und Gilgwisch findet, sind sie doch alle von einem derartig schlechten, braunfleckigen und schlammigen Boden, dass sie nicht gut tragen können sollen. So dass jeder nicht mehr als vier Fuder Heu von der Stigwisch bekommen kann, ergibt für alle 16. Von der Remellwisch ebenso viel und schließlich von der Tegelwisch sechs Fuder, von Gilgwisch bekommen sie vier Heufuder; aber man soll wohl mehr erhalten, wie man es in der Ausrechnung findet, wo genug Einfriedung vorgenommen worden ist. Man merkt schließlich, dass diese Wiesen nicht das ganze Dorf versorgen können, denn sie müssen andernorts ihr Winterfutter suchen.
U 1037ÜberWeideland
Das umliegende Heide- und Wiesen- sowie morastige Land ist die Weide des
Dorfes, und außer diesem haben sie eine Pferdekoppel beim Strom
Peene. Die stellen sie meist ihren Pferden zur Verfügung, denn sonst wäre es schlecht um sie bestellt. Dieses obengenannte Weideland
nutzt der Verwalter von Ernsthof und verfügt hier neben den Bauern über den
gesamten Grund und Boden für seine Schafherde, die die Weide für das Vieh der
Einwohner ziemlich schwächen soll. Diese Einwohner sollen wohl ihren Unterhalt besser ausnutzen können, wenn
sie mehr junges Vieh halten und aufziehen könnten, aus dem der Verkauf der jungen Pferde und Ochsen besteht.
Angemerkt sei, dass ein großer Teil dieses Weidelandes als Acker genutzt werden könnte, wenn die Weide das zulassen würde.
Fischerei
Obwohl der Peenestrom ihre Grenze festlegt, soll ihnen jedoch nicht gestattet sein, weiter darin zu fischen, als das Schilf steht. Wollen sie weiter, müssen sie demKiper25 von Lassan einen Rthl im Jahr für jedes Schleppnetz geben, an dem zwei und zwei teilhaben.
Vieh
Großvieh wie Pferde, Ochsen und Kühe gibt es nicht mehr als 100 Stück, Schafe nicht mehr als 30 Stück, Gänse 100 und Schweine 40 Stück.
Gesinde
Bei jedem Bauern findet man zwei Knechte und eine Magd nicht nur für ihre Ackerbestellung, sondern sie müssen auch für den Herrenhof arbeiten.
Bienen
Meistens findet man bei jedem Bauern zehn bis zwölf Bienenstöcke, die den Bauern eine so gute Milchkuh sein sollen, dass sie im Herbst in den Jahren in denen die Bienen sich gut entwickeln, hierdurch den besten Ochsenwert bekommen können, den einer verlangen will. Denn hier ringsum ist viel schönes Heidekraut und mit vielen Blumen bewachsener Boden, das den meisten im Honig im Herbst geben soll, wenn überall die schneeweiß blühende Heide in Blüte steht.
R 1064 U 1038Strittige Grenze
Als obengenanntes Dorf vermessen wurde, wußte man von keinem Grenzstreit, insofern als die jetzigen Einwohner sagten,sie haben die ausgewiesene Grenze seit Menschengedenken genutzt. Und niemals gab es Streit mit irgendjemandem aus den umliegenden Dörfern. Aber dann ist die obengenannte Streitigkeit von den Wolgastern angegeben worden, als die Stadt Wolgast vermessen wurde. Die Beschaffenheit der Streitigkeit besteht aus einer sumpfigen, buschigen Wiese zu fünf Morgen und ein achtzehntel Morgen des Heidelandes, wie oben gesagt. Derjenige, der also einigen Bescheid hierüber haben will, der soll sich die Ausrechnung und Beschreibung der Stadt Wolgast ansehen.
RRev 210 URev31501704 ist das Dorf Karrin revidiert und wie folgt befunden worden.26
Ea , zwei Stücke, von G1 bewirtschaftet und bestehen aus schwärzlichem Sand, sehr kaltgründig, werden zusammen mit den anderen Äckern besät. 4M 60R
Über den wüsten Acker
Der andere wüste Acker scheint teils wegen des kalten Bodens und teils wegen der hohen Berge nicht als Acker genutzt werden zu können. Die Bauern meinen auch, ihn nicht als Weide entbehren zu können. Ist bei der vorigen Vermessung 1694 nicht als wüster Acker aufgeführt.
Summe
Neuer Acker: 4M 60R
1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
3 Gustav II. Adolf: Gustav II. Adolf wurde am 9. Dezember 1594 in Stockholm geboren. Seine Eltern waren Karl IX. von Schweden und Christine von Holstein-Gottorf. Nach dem Tod des Vaters 1611 wurde der 17-jährige Gustav Adolf für mündig erklärt. Bald darauf zog er erfolgreich in den Krieg gegen Dänemark, nur wenigespäter gegen Russland und einige Jahre darauf gegen Polen. Dabei gewann er den Ruf eines guten Strategen und eroberte für sein Reich u.a. Karelien und Ingermanland sowie Livland. Auch innenpolitisch wirkte der Gustav II. Adolf erfolgreich, indem er die Staatsverwaltung modernisierte wozu auch die Einrichtung der Hofgerichte in Stockholm und Åbo gehörte. Außerdem erhielt die Universität Uppsala mittels einer Schenkung eine wirtschaftlich solide Grundlage. 1620 heiratete der König Maria Eleonora von Brandenburg. Nachdem sich Dänemark aus dem Geschehen des Dreißigjährigen Krieges zurückziehen musste, sah Gustav II. Adolf die Möglichkeit, seinen Machtbereich im Ostseeraum auszudehnen. Im Jahr 1630 landete er mit seinen Truppen in Deutschland, wo er auf der protestantische Seite kämpfte, nur zwei Jahre später am 6. November 1632 fiel der schwedische König bei der Schlacht von Lützen. Da seine Tochter Christina zu diesem Zeitpunkt erst sechs Jahre alt war, übernahm zunächst ein Vormundschaftsrat die Regierungsgeschäfte. Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.I, Stockholm 1906, S. 413 f. Biewer, Ludwig: Ein Beitrag zum Bild Gustavs II. Adolf in der Geschichtsschreibung. Biewer, Ludwig, Ein Beitrag zum Bild Gustavs II. Adolf in der Geschichtsschreibung, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 121-124.
4 Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746
5 Karl X. Gustav, König von Schweden: Karl X. Gustav wurde am 22. November in Nyköping geboren, seine Eltern waren der Pfalzgraf Johann Kasimir von Zweibrücken und Katarina, die Schwester Gustav II. Adolf. Im Jahr 1649 wählte der Reichstag Karl zum Thronfolger, da dessen Cousine Königin Christina, nicht gewillt war eine Ehe einzugehen. Im darauffolgenden Jahr wurde die schwedische Krone, gegen den Widerstand des Hochadels, für die Linie Pfalz-Zweibrücken als erblich erklärt.Christina dankte schließlich am 6. Juni 1654 in Uppsala als Königin ab. Am gleichen Tag erfolgte die Krönung Karls X. Gustav im Dom zu Roskilde. Nur wenige Monate später vermählte er sich mit Hedvig Eleonora von Holstein-Gottorp. Karl war ehrgeizig und besaß eine große Leidenschaft für die Kriegsführung. Sein Feldzug gegen Polen, mit dem Ziel die polnische Königswürde zu gewinnen, blieb trotz anfänglicher Siege, erfolglos. Dänemark nutzte diese Lage und erklärte Schweden den Krieg, der 1658 mit dem Frieden von Roskilde endete. Da aber Karl den Eindruck gewann, die Dänen hielten sich nicht an die Bedingungen, brach er das Abkommen. Allerdings verliefen die Kämpfe für die schwedische Seite unglücklich und Karl berief 1660 den Reichstag in Göteborg ein, um Geldmittel zu erlangen. Doch bevor er sein Vorhaben umsetzen konnte verstarb er überraschend am 13. Januar 1660. Aus der Ehe mit Hedvig Eleonora ging der 1655 geborene Sohn Karl XI. hervor. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.I, Stockholm 1906, S. 156f.
6 Mit den Kriegszeiten ist der Dreißigjährige Krieg gemeint.
7 Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden. Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.
8 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
9 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
10 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
11 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
12 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
13 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
14 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
15 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
16 Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor. Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69
17 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
18 kurz vor der Ankunft König Gustav II. Adolf erbaut worden war, zerfallen und die eine Schanze ist mit dem Zeichen a gekennzeichnet (Texbestandteil aus der Urschrift).
19 Die zwei verzeichneten Ruinen sind vermutlich zerstörte Schanzen, die während des Dreißigjährigen Krieges von Dänen errichtet worden waren. Beschreibung des Ortes Karrin, Rep 6a, Band 4, Folio 1058, sowie Rep 6a, Band 35, Folio 1033.
20 In der Urschrift: G 1.
21 In der Urschrift: G 2.
22 In der Urschrift: G 3.
23 In der Urschrift: G 4.
24 In der Urschrift: o.
25 Der Kiper ist der Aufseher über die Fischerei und der Einnehmer der Wasserpacht. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 534.
26 Areal uthräkning öfwer åckeren som är upbrukatt sedan 1694 uti Karin och med revision (d 12 sept:)1704 observerat är (Überschrift in der Urschrift).