Beschreibung Voddows, das im Juli 1694 vermessen wurde1
Im Distrikt Wolgast liegt dieser Hof, ungefähr eine kleine Meile im Nordwesten bis Norden. In früheren Zeiten soll er zum Amt Wolgast gehört haben, aber im Dreißigjährigen Krieg zur Zeit des letzten Wolgaster Herzogs2 , wurde der Ort dessen Rentmeister3 anstelle des Geldanteils zuerkannt. Diesen hatte er auf die Amtsgeschäfte verwendet, denn zu der Zeit war das gesamte Amt Wolgast ausgeplündert und ruiniert worden. Weshalb ihm dieses Gut für 3051 Rthl Anteil eingeräumt worden war. Dafür, dass er es wieder aufrichten und auf die Füße stellen ließ, wurde ihm außerdem versichert, dass das obengenannte Geld voll bezahlt werden sollte, da das Amt das Gut zurückhaben wollte. In der Zwischenzeit sollten er und seine Erben, denen es jetzt noch gehört, mit vollem Besitzrecht besitzen. Jetzt wohnt die Schwiegertochter des Rentmeisters hier, sie ist ein zweites Mal verheiratet und bekam den Namen Lorentz Köler, dessen Name man auch unterzeichnet findet. Diese Besitzer haben dieses Gut früher gegen Pacht veräußert, es soll nicht mehr als 124 Rthl haben einbringen können. Woraus ersichtlich ist, wenn es so ist, dass obengenannte ausgegebene Gelder wohl größere Zinsen hätten geben können, wenn sie ausgegeben und anderwärts angewandt worden wären. Ihre Hufenzahl soll ihnen zu sieben Landhufen überlassen sein, welche ihnen alle als steuerpflichtig zuerkannt sind. Man sagt, dass der Herzogbrief sie von allen Landsteuern4 befreit haben soll, R 1088 aber sie haben gleichwohl immer Steuern für zwei einviertel, manchmal für anderthalb, manchmal für zwei und schließlich für zwei einviertel reduzierte Hufen5 gegeben, wie sie angekündigt werden. Und der Patron weiß für das Jahr 1692 auf 100 Gulden zu verweisen, wie Kopf-6 , Vieh-7 und Reitersteuer8 etc. Akzise9 beträgt für das ganze Dorf vierteljährlich zwei Rthl 21 lß, sowie Landkastensteuer10 20 ß. Magazinkorn11 von einer reduzierten Hufe beträgt acht Sch, macht zusammen 18 Sch. Zur Kirche gehen sie nach Kröslin12 , wo man dem Pastor sieben Sch Roggen gibt, nämlich einen Sch pro Hufe. Dem Küster gibt man sieben Sch Hafer, sonst gibt man kein Kirchenkorn13 . Zu bemerken sei, dass unten verzeichnete Kossaten14 untertänig sind und Land nach Anordnung ihres Patrons besitzen. Ihr Land und ihre Abgaben sind sind in die obengenannte Steuer einbezogen. Sie verrichten ihren Dienst hier auf dem Hof15 , weil sie Land haben. Was den Grenzverlauf anbelangt, so ist er nach allen Seiten unbestreitbar, wie im Norden mit Freest und Kröslin, nach Osten zu mit Karrin und südlich ganz bis zum Westen mit Groß Ernsthof und der Netzebander Heide und im Westen Rubenow und Nonnendorf.
Namen der Einwohner
| Herr Lorents Köler, Besitzer.1 Sacharias Hake, Kossat.2 Jacob Podenberg ,Kossat.3 Ertman Fausele, Kossat4 |
14 Hakenhufen. |
Lorents Lorenßen ,Viehirte. 5
R 1089 U 963Arealausrechnung für Voddow
Ackerbau
[Aa, Ba, Bb, Ca, Cb, Cc] 236M 270R
Aa
Zisenfelt, das nun mit Sommersaat besät ist, ist
von Lehmhumus, ein wenig sandvermengt
51M 210R
Ab
sandiger Lehmhumus im selben Feld
22M
Ba
Die bessere Bodenart in Das Morfelt, die mit
obengenanntem gutem Lehmhumusboden übereinstimmt. Dieses Feld ist jetzt Brache
56M 90R
Bb
Der schlechtere Boden, der sandiger Lehmhumus ist
8M
Ca
Lehmhumusboden in Das Kröselinske Felt, der auch
etwas sandvermischt ist. Dieses Feld hat Roggensaat
26M
Cb
Der sandige Lehmhumusboden, der zu einem großen Teil steinig ist
56M 270R
Cc
Sandhumusboden im selben Feld, worin der Sand auf weiten Wegen gegenüber dem Lehmhumus
überhand nimmt
16M
Wiese und Heuernte
[X1, X2]
[Ertrag:] 68 Heufuder
58M
X1
ist eine buschige und sumpfige Wiese am Landgraben, genannt die Ziese, die zumindest einen Fuder Heu pro Morgen abwirft
47M
X2
ebene Wiese, die daneben bei dem Ackerfeld liegt, ist von gutem Wiesengrund. Man versteht
hierunter auch andere kleine Wiesenflecken an den Ackerfeldern, die wenigstens zwei Fuder pro Morgen geben können
11M
Anmerkung: Auf dem Lubminer Boden befindet sich eine Wiese, die hierher gehört
bei dem Zeichen
2M 150R
Wüster Acker und Weideland
[Wüster Acker und Weideland insgesamt]
300M 120R
D
Heideland überall von sandigem Lehmhumusgrund, war früher Acker gewesen, wird nun aber
als Weide genutzt, ist teilweise Wiesengrund. Hierunter
versteht man auch das Dorf mit dessen Grundstücken, das mit dem Teich sechs Morgen
beträgt.
221M 120R
E
Ist Voddows Bruch, das mitten darin von bültigem Morast und tiefem Schlammboden ist, kann
jedoch überall beweidet und an den Seiten für Heugras umzäunt werden. Hierunter versteht man alle Tümpel und Grasstreifen
G1 16
die mit 1 bezeichnet sind.
56M
H
17 Ein Erlenbruch zum Landgraben hin, genannt die Ziese, neben der Grenze zu Rubenow, ist von morastigem Grund. Sowie auch dicht beim Dorf die
Espenhügel, die
3
von prächtigem Wiesengrund sind und mit 3 bezeichnet werden. Auch die kleinen
4
Haselbuschhügel im Krösliner Feld mit der Nr.
4.
23M
Obst- und Gemüsegärten
a neben den Häusern gelegene Obst- und Gemüsegärten ohne besonderen Ertrag, mit Ausnahme der besten Obstgärten mit einigen Apfel-, Birnen und Kirschbäumen. 240M 240R
Strittige Grenze mit Nonnendorf und Freest
[ß1, ß2]
18M 210R
β1
das ebene Heideland, das ebenfalls mit dem obengenannten wüsten Acker einmal Ackerland
gewesen ist, jetzt aber als Weide genutzt wird.
14M 210R
β2
ist grasiges und sumpfiges Land.
4M
Falsch ausgewiesene Grenze
W auf der anderen Seite des Landgrabens Die Ziese ist ein morastiger und buschiger Platz, der auf keiner Seite ausgewiesen ist, wohin er gehört.
Grenzzeichen
Wo man Grenzsteine in der Grenze findet, sind sie mit Punkten angezeigt.
Summe
Acker: 236M 270R
Wiese: 58M
Heufuder: 68 Heufuder
Wüster Acker und Weideland: 300M 120R
Obst- und Gemüsegärten: 240R
Strittige Grenzen: 180M 210R
Annotationen von Voddow
Ackerbau und Aussaat sowie wüstes Land
Vor dem deutschen Krieg war hier überall Acker gewesen, aber zu der Zeit wurde dann hier das gesamte Land rundum sehr zerstört. Als dieser Hof 25 Jahre lang wüst gelegen hat, dass hier kaum noch Stock oder Stein zu finden waren, da soll schließlich obengenannter Rentmeister das Ackerland in den Zustand gebracht haben, in dem man es jetzt findet. Zuerst wurde das beste Land ausgesucht und schließlich so langsam nach und nach, das was schlechter ist, von der Heide befreit. Darauf hat der gegenwärtige Besitzer seinen größten Fleiß verwandt. Das ganze Dorf ist in drei Ackerfelder geteilt, die zumeist eben liegen, außer Kröslin, das etwas hügelig ist. Das Morfelt wird für das beste gehalten, wo der Besitzer wohl insgesamt zehn Drömt oder 120 Sch säen kann. Die Bauern können überhaupt drei bis zwei einhalb Drömt säen. Dann kommt das Zisenfelt, wo der Besitzer elf Drömt säen soll und die Bauern wie vorher säen. Aber in das Kräsliner Feld soll er wohl zwölf Drömt und die Bauern an die drei Drömt säen. Das wüste Land ist wohl zumeist sandig, doch kann es als Acker genutzt werden, was es mal gewesen war.
Wiese und Heuernte
Hier beim Dorf findet man keine besonderen Wiesen mehr als diejenige bei der Ziese. Diese ist sehr mit Gebüsch bewachsen und sehr mit Wasser überflutet, besonders in nassen Jahren. Dann können die Einwohner kaum Grashalme daraus bekommen, wofür man nun einen guten Beweis findet, denn das Wasser stand uns bis zu den Knien. Sonst in trockenen Jahren R 1092 U 965 soll sie ertragreich sein, wofür man keine bestimmte Menge ansetzen kann, denn das variiert nach der Lage des Jahres. In nassen Jahren soll sie zehn Fuder geben, aber in trockenen Jahren 20, obwohl man wohl mehr bekommen wird, als oben gesagt ist. Außer dieser Wiese suchen sie in allen Winkeln und um die Tümpel herum, sowie auf anderen kleinen Wiesenflecken, die man innerhalb und außerhalb der Ackerfelder findet. Schließlich haben sie auf dem Lubminer Boden eine eigene Wiese, die nicht über zehn Fuder Heu geben können soll.
Weide und Vieh
U 966 Auf dem gesamten Grund des Hofes findet man kein besonderes Weideland, außer den wüsten Acker, der hier und da zwischen dem Heidekraut ist. Durch einige niedrig liegende Grasstreifen und Tümpel ist er sehr grasreich. In Anbetracht dessen kann man sehen, dass man hier nicht viel Vieh halten kann, denn die Schafherde übersteigt nicht 400 Stück, dazu an die 40 Großvieh, dann Schweine und Gänse von jeder Art 30 Stück und an die 20 Stück Zugtiere.
Gesinde
Der Besitzer hat zwei Knechte und zwei Mägde, welche neben dem Bauerndienst, den die Dörfer tun müssen, zur Genüge die Acker- und Hausarbeit des Hofes erledigen können.
Bienen
Beim Besitzer findet man 30 Bienenstöcke, die ihm in manchen Jahren einen ziemlichen Gewinn einbringen sollen, so dass er für einen guten Ochsenwert verkauft.
R 1093 U 967Strittige Grenze, die Voddow mit Nonnendorf und Freest hat
Der sich ebenfalls in der Ausrechnung befindliche Grenzstreit hat erst bei dieser Vermessung insofern begonnen: als die Grenzen
östlich davon gingen, blieb man bei obengenanntem Ort mit der Sig.
zuerst bestehen, und man fand keinen anderen Grund der Einwohner vorgebracht, als dass der eine sagte, er wolle hierhin
und der andere er wolle dorthin gehen. Inzwischen scheinen die Einwohner Voddows näheren Grund zu haben, denn sie wollen
dem Grenzgraben entlang folgen, den jede Partei früher als Grenzgraben anerkannt hat. Die anderen hingegen gehen wieder
vom Graben ohne irgendein Zeichen rechts über den wüsten Acker mit einer kleinen Krümmung bis zur Nonnendorfer Grenze beim
Zeichen
- wie auf der Karte zu sehen ist.
Falsch ausgewiesene Grenze
Wie es sich mit dieser Grenze verhält, ist mir ganz unbekannt. Ich und mein Kollege, der Netzeband vermessen hat, wußten nichts von dem Ort, ehe die Generalkonnektion erfolgte. Damals kam es zu dieser Differenz, welche ich auf Befehl hier auf meine Karte übertragen habe. Diese Angelegenheit muss man ebenso bei der falsch ausgewiesenen Grenze bei Rubenow beachten. Zu bemerken R 1094 sei, dass ich den ersten Graben bei der Sign. # vermessen habe, den die Einwohner Landgraben nennen. Aber ob es außerdem irgendeinen Grenzgraben im Erlenbruch bei Netzeband gibt, weiß ich nicht. Doch dort musste ich auf Befehl des Herrn Direktors hin einen Graben verzeichnen, auf den Bericht des obengenannten Kollegen hin. Der Graben wird mit y bezeichnet. Dieses wird so lange vermerkt, bis weitere Untersuchungen hierüber erfolgen. Es scheint jedoch so, dass dieser umstrittene Ort zu Netzeband gehören muss.
RRev 173 URev 2661704 ist das Dorf Voddow revidiert und wie folgt befunden worden.
Cd , 3 Stücke, aus dem
wüsten Teil und mit dem symbol D
, Sandboden, die jedes vierte Jahr besät werden können.
17M 210R
Notiz
Aller wüster Acker, der hier als Acker brauchbar und von solcher Beschaffenheit wie der neue obenstehende Acker beschrieben
ist. Aber die Einwohner sagen, dass sie diesen wegen der Viehweide nicht bestellen können, was wohl wahr zu sein scheint.
Das Stück an der Grenze zu Netzeband mit dem symbol w haben die Netzebander Einwohner in ihrem Besitz.
Summe
Neuer Acker: 17M 210R
1 Wurde laut Urschrift von Anders Jernström vermessen.
2 Bogislaw XIV. (1580-1637).
3 Rentmeister: Ein Rentmeister ist ein Rechnungsbeamter, der regelmäßige Einnahmen berechnet und einzieht. Außerdem steht er der Rentkammer vor. Johann und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 14, Leipzig 1893, Sp. 817.
4 Generalleutnant Nils Alexander Ungern-Sternberg: Die livländische Familie Ungern-Sternberg hat ihren Ursprung in einem böhmischen Adelsgeschlecht. Im Jahr 1653 wurden drei Mitglieder dieser Familie in den Freiherrenstand erhoben, einer davon war Volmar von Ungern-Sternberg. Er und die Freiherrin Kristina Beatrix Palbitsky sind die Eltern des genannten Generalleutnants. Hofberg, Herman: Svenkt biografiskt handlexikon,Bd. II, Stockholm 1906, 661; 662.
5 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
6 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
7 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
8 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
9 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
10 Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss. Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.
11 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
12 Voddow gehört zum Kirchspiel Kröslin.
13 Priesterkorn, auch Priestergerechtigkeit. Eine Getreideabgabe der Bauern eines Kirchspiels an ihren Pastor. Tobien, Alexander: Die Agrargesetzgebung Livlands Bd. I, Berlin 1899, S. 69
14 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
15 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
16 In der Urschrift fehlt das G.
17 In der Urschrift das Symbol:
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