R 288   U 231 

Beschreibung von Alt Jargenow1 

Alt Jargenow liegt im Distrikt Loitz und im Kirchspiel Görmin an der Peene. Es grenzt im Westen an Trissow, im Norden an Göslow, im Osten an Schmoldow, im Süden an Kuntzow und über die Peene an Leußin und Bentzin. Es gehört dem Landrat Blixen. Das gesamte Dorf besteht aus acht Ritter2 - und acht steuerpflichtigen Hufen.

Namen der Einwohner

1. Herr Landrat Blixen

2. Jörgen Möller
3. Christian Erich
Diese beiden sind Bauern und untertänig

4. der Schäfer
5. der Häker
6. der Müller in der Wassermühle

 R 289   U 232 

Arealausrechnung von Alt Jargenow

Der Acker besteht überall aus flacher oder ebener Humuserde, teils etwas hügelig, kaltgrundig und sandig und nicht sonderlich ertragreich, trägt jedoch bei guter Pflege und Düngung durchschnittlich Saat.

[A-C] 288M 120
A1, ein Stück Gerstenfeld 116M
B1, ein Stück Roggenfeld 63M 210R
B2, ein Stück, gehört auch zu diesem Roggenfeld, ist aber mehr tief liegend und kaltgrundig 30M
C1, ein Stück Brachfeld 70M 60R
C2, ein Stück tief liegender schwacher Acker, gehört auch zu diesem Feld 8M 150R

Wüster Acker

[D] 217M 210R
D1, ein Stück tiefer wüster Acker, der meist als Weide genutzt wird, jedoch vor kurzem erst aufgepflügt worden ist 7M 210R
D2, zwei Stücke zumeist hohes teils auch hügeliges Heideland, sandiger alter wüster Acker, muss überall an den Seiten verbrannt werden 210M  R 290 

Wiese

[E] [Heuertrag] 20 Fuder 20M 180R
E, zwei tief liegende durchschnittlich gute Wiesen beim Acker 4M 180R
E1, eine flache, etwas feuchte Wiese, recht üppig 16M
Diese Wiesen, auch wenn sie so wie dieses Jahr sind, können vielleicht etwas mehr Heu bringen; wenn sie feucht sind, werden sie hier auf 20 Fuder Heu geschätzt, salvo judicio experientia3 , die zwei Wiesenflecken in den Feldern werden zur Brache mitgerechnet.

Weide und Wald

[F] 147M 210R
F1, ein Stück flaches, sumpfiges Weideland, wo das Vieh in nassen Jahren einsackt, und das daher nur sehr wenig nutzbar ist 101M
F2, drei Stücke flaches Grasland, etwas feuchte Weide 8M 150R
F3, ein kleiner Weidenbusch auf feuchtem Boden, der früher Wiese war und noch dazu gerodet werden könnte 7M 30R
 R 291  F4, Espenwald auf festem Grund 2M 120R
 U 233  F5, zwei morastige Erlenwälder 8M
F6, zwei Stücke von festem Boden mit Gebüsch bewachsen 1M 210R
F7, flache Kälberkoppel 1M 240R
F8, feste, hügelige Weide 3M 240R
F9, die Straße zwischen den Häusern wird als Weide genutzt 9M 120R
F10, ein Stück tiefes Land, das zu Kuntzow zu gehören scheint, aber auf keiner Seite ausgewiesen ist, besteht zum Teil aus festem flachem Grund, teils auch aus Erlen bestandenem Morast 4M

Hofstellen

Symbol 134  die Hofstellen mit einigen kleinen Gemüse- und Kräutergärten 4M 120R

 R 292 

Fischteiche

g, zwei Fischteiche mit kleinen Karauschen 2M 30R
g:a, der Mühlenteich 1M
g:b, die Peene, die hier vorbei fließt, gehört halb zu Alt Jargenow, ergibt 5M 150R

Summe

Acker: 288M 120R
Wüster Acker: 217M 210R
Wiese: 20M 180R
Heufuder: 20
Wald und Weideland: 147M 210R
Hofstellen: 4M 120R
Fischgewässer: 8M 180R

 R 293   U 234 

Annotationen über Alt Jargenow

Die Aussaat des Ackerwerkes beträgt zwei Fuder Roggen, zwei Fuder Gerste und sechs Drömt Hafer. Beide Bauern säen jeder 14 bis 16 Scheffel in jeden Schlag und erhalten jeder vier Fuder Heu.
An Vieh hält jeder drei Pferde und zwei Ochsen, sowie etwas Vieh, auch eine Magd.
Sie dienen vier Tage in der Woche mit Ochsen und einen Tag zu Fuß.
Der Pastor bekommt vom Hof acht Scheffel Roggen, der Küster vier Scheffel. Von jedem Bauern erhält der Pastor eine Scheffel Roggen, 20 Eier und eine Wurst, der Küster einen Scheffel Hafer, zehn Eier und eine Wurst.

 RRev 435   URev 141 

Am 17. Juni 1705ist das Dorf Alt Jargenow revidiert und wie folgt befunden worden

Neuer Acker, der seit der vorigen Messung aufgebrochen wurde

Da, ein Stück, von D aufgebrochen, besteht aus magerem Sandland, wird dennoch in drei Schlägen bei A bewirtschaftet 180R
Db, zwei Stücke, ebenso von D aufgebrochen, bestehen aus hoch liegender, magerer und körniger Sanderde, werden ebenfalls in drei Schlägen bebaut, bei Schlag B 8M 60R
Dc, zwei Schläge, ebenfalls von D aufgebrochen, sehr niedriges und kaltgrundiges Sandland, kann alle drei bis vier Jahre ein Mal bewirtschaftet werden. 3M 240R
Dd, zwei Stücke, auch von D aufgebrochen, hoch liegendes Sandland, das jedes dritte bis vierte Jahr bewirtschaftet werden kann 1M 180R
De, ein Stück, ebenfalls von D aufgebrochen, humose Sanderde, etwas niedrig, wird in drei Schlägen bei Ca bewirtschaftet 225R
Df, ein Stück, von D1 aufgebrochen, besteht aus einem sehr niedrigen, kaltgrundigen und eisenrostigen Sandland, das alle drei bis vier Jahre ein Mal bebaut werden kann 1M 30R
 RRev 436   URev 142 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

[Gesamt] 22M 150R
D, ein Stück von D mit dem Buchstaben G bezeichnet, besteht aus etwas hoch liegender magerer und körniger Sanderde, der Boden ist ein Quarter tief etwas mit Lehm vermengt und als Acker zu nutzen, und wenn derselbe aufgebrochen würde, könnte er nicht öfter als jedes dritte bis vierte Jahr genutzt werden, ist zudem mit Heide bewachsen 11M 210R
Noch ein Stück von D, das mit dem Buchstaben H bezeichnet ist, besteht aus etwas hoch liegender magerer Sanderde und ist mit langer Heide bestanden. Kann mit der Zeit sicher aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes fünfte bis sechste Jahr genutzt werden 10M 240R
Das Übrige von D ist teils von hoch liegendem, teils von sehr niedrigem kaltgrundigen und eisenrostigen Sandland, ganz mit Heide bewachsen, zum Acker unbrauchbar.
D1, Das Übrige von D1 besteht auch aus einem sehr niedrigen, kaltgrundigen und eisenrostigen Grund, mit Gras bewachsen und als Acker vollständig unbrauchbar.

Summe

Neuer Acker: 16M 15R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.

2  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

3 Wohl etwa "Gemäß dem Urteil, der Überlegung der Erfahrung".