Beschreibung von Trissow, welches zwischen dem 13. und 15. September 1697 geometrisch vermessen worden ist
Trissow ist ein adliges Rittergut, im Distrikt Loitz und im Kirchspiel Görmin gelegen, zwei Meilen von Greifswald und fünf Viertelmeilen von Loitz entfernt. Es grenzt an nachfolgende Dörfer: im Norden an Böken, im Osten an Göslow und Jargenow, an der Südseite ist die Peene, im Westen an Görmin. Es ist ein Wakenitz Lehn. Jetzt sind hier zwei Besitzer, nämlich der eine Teil gehört Herrn Wakenitz, den anderen Teil besitzt Christopher Behr als Mitgift seiner Mutter. Das ganze Dorf besteht aus 8 Ritterhufen1 und 4 steuerpflichtigen Hufen, und es versteuert jetzt 3 reduzierte Hufen2 und 10 Morgen. Hier sind keine Dienstbauern, sondern [sie] wirtschaften mit eigenen Arbeitskräften.
Namen der Einwohner
1 . Wakenitz
2 . Christopher
Behr
3 . Christopher Freund,
Schäfer
4 . Petter Den,
Knecht bei Nr. 1
Arealausrechnung von Trissow
Acker
[A]
59M
Aa
das Roggenfeld, Lehmhumus, sandvermischtes, ebenes Land,
26M 60R
Ab
etwas hochgelegener Lehmhumus, sandvermischt,
32M 240R
B die Brache, Lehmhumus, sandvermischtes, ebenes Land, 58M
[C]
74M
Ca
Lehmhumus, sandvermischtes, ebenes Land, war dieses Jahr mit Sommergetreide besät,
32M 210R
Cb
Sandhumus,
41M 90R
D zwei Ackerstücke bei den Häusern, 4M 270R
Wüster Acker
[E]
115M
Ea
wüster Acker, mit Heidekraut bewachsen, zumeist von gleicher Bodenart wie der genutzte
Acker, außer an Jargenows Grenze sandiger und hügelig,
110M
Eb
hügeliger wüster Acker mit Dornensträuchern bewachsen, vier Stücke,
5M
Wiesen
[G]
6M 30R
Ga
sumpfige, moosbewachsene Wiese,
5M 60R
Gb
sumpfige Wiese,
270R
Viehweide, Wald und Moräste
[F]
142M 60R
Fa
gute Grasweide,
1M 240R
Fb
sehr sumpfiges, moosbewachsenes und bültiges Weideland, drei Stücke,
87M 270R
Fc
Heidekrauthügel, an der Grenze mit Erlenbüschen bewachsen, zwei Stücke,
5M 30R
Fd
Hügel mit einigen Eichen, sowie Erlen und Haselbüschen bewachsen,
10M 270R
Fe
junger Kiefernwald, gutes, sandiges Land, war Acker gewesen,
36M 30R
Ff
Grastümpel im Feld B,
120R
Höfe
H das Dorf mit den Höfen, worauf Häuser gebaut sind, sowie einige kleine Koppeln beim Dorf und der Viehweg, 18M 270R
I die Peene, soweit sie hier entlang läuft, ist 11 Morgen 240 Ruten, wovon die Hälfte hierher gehört, 5M 270R
Summe
Acker: 195M 270R
wüster Acker: 115M
Wiese: 6M 30R
Heufuder: -
Viehweide: 142M 60R
Höfe: 18M 270R
[Gewässer:]
5M 270R
Annotationen von Trissow
Beschaffenheit des Ackers
Der Acker liegt in drei Schlägen, von denen einer mit Wintergetreide besät wird und einer mit Sommergetreide. Einer liegt
brach.
Nach Aussage der Einwohner soll jeder 7 Drömt Wintergetreide und 7 Drömt Sommergetreide aussäen können, meinen nicht mehr
als das vierte Korn zu bekommen, höchstens das fünfte Korn und das in den besten Jahren.
[Wiesen]
Wiesen haben sie nur eine an der Peene, die sumpfig und moosbewachsen ist. Nr. 1 meinte nicht mehr als 4 ½ Fuder Heu zu bekommen. Nr. 2 bekommt 6 Fuder.
[Viehweide]
Die Viehweide ist mittelmäßig, jedoch nichts anderes als der wüste Acker und das sumpfige Weideland an der Peene, die im Frühling, wenn man sie meistens braucht, so sumpfig ist, dass kaum Vieh darauf gehen kann. Denn wenn der Frühling sehr nass ist, überflutet das Wasser die ganze Viehweide.
[Vieh]
Vieh hat Nr. 1: 6 Pferde, 4 Ochsen, 10 Rinder, Schäferei mit 200 Schafen
Nr. 2 hat 8 Pferde, 4 Ochsen, 10 Rinder, darunter sind
6 Kühe, das andere ist Jungvieh
[Gesinde]
Gesinde hat Nr. 1 einen Knecht, einen Burschen und zwei Mägde.
Nr. 2 hat einen Knecht, zwei Burschen und zwei Mägde.
[Abgaben]
Was die Steuern und Abgaben betrifft, meinen sie zu zahlen, hatten aber keine genauen Angaben wieviel.
RRev 432 URev 137Am 29. Juni 1705 wurde das Dorf Trissow revidiert und wie folgt befunden.
Neuer Acker, seit der vorigen Vermessung bewirtschaftet
[E1-E3]
20M
E1 , zwei Stücke, vom wüsten Acker Ea bewirtschaftet, besteht aus mittelmäßigem Sandboden auf ebener Stelle, der
sowohl Winter- als auch Sommergetreide trägt, wenn er mit Dünger versorgt wird, gehört zum Feld Aa,
8M
E2 , ein Stück, ebenso vom wüsten Acker Ea bewirtschaftet, ist von gleicher Beschaffenheit und Bodenart, wie der
unmittelbar davor beschriebene neue Acker mit dem Zeichen E1, wird aber mit dem Feld B genutzt,
11M 240R
E3 , ein Stück, vom wüsten Acker Eb bewirtschaftet, ist humoser Sandboden, gehört zum Feld
B,
60R
Beschreibung vom übrigen wüsten Acker
Ea, ein Stück, mit Nr. 4 bezeichnet, ist ebener Sandboden mit Heidekraut bewachsen, von der Beschaffenheit, dass es mit der Zeit
bewirtschaftet werden könnte, denn der Boden besteht aus derartiger Sanderde, die wohl allerlei Art Saat tragen könnte, wo
es
mit Dünger versorgt werden würde,
38M 30R
Ea, ein Stück, von Ea mit Nr. 5 bezeichnet, ist von gleicher Bodenart, aber hügeliger, umfasst
51M 90R
Das Übrige von Eb kann nicht bewirtschaftet werden. In Anbetracht dessen,
dass das eine Stück unten an der Peene aus einem Trift3 besteht, das notwendigerweise liegen muss, damit das Vieh darüber gehen kann. Der Boden ist außerdem nicht zur
Kultivierung geeignet, denn er besteht aus reinem Sand. Das andere beim Dorf ist mit großen Bäumen bewachsen und liegt ebenfalls
nahezu wie eine Trift, kann also nicht als Acker genutzt werden.
Anmerkung:
Die Einwohner sagen, dass der wüste Acker hier auf dem Feld unmöglich als Weide entbehrt werden kann, wo die Schäferei nicht völlig abgeschafft werden soll, und das andere Vieh ebenso Not leidet, weil das Weideland an der Peene so tief und morastig ist, dass dort selten etwas Vieh vor Mitte Sommer hinkommt, weil es ebenso oft mit großer Mühe wieder daraus getragen werden musste.
1. Die Windmühle wurde hier vor drei Jahren aufgebaut. Der Müller gibt 6 Drömt Roggen Pacht4 im Jahr und wohnt in dem neu gebauten Haus, mit Nr. 5 bezeichnet.
Außerdem ist hier ein Bauernhof aufgebaut, mit Nr. 6 bezeichnet.
Summe
wüster Acker: 89M 120R
neuer Acker: 20M
1 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
2 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
3 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
4 Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.