Beschreibung des Ackerwerkes Kreutzmannshagen zusammen mit dem Ort Richte, die im Distrikt Loitz liegen und im September des Jahre 1697 vermessen wurden.1
Dieses Dorf oder Ackerwerk2 gehört zu Oberst Rhenschiöld und soll in alten Zeiten mit vielen Bauern bewohnt gewesen sein. Außerdem war es dreigeteilt:
Nedder Een Kreutzmannshagen und Open Richte ,
aber in kaiserlichen Zeiten wurde es zerstört. In Nedder Een wohnten fünf Bauern und zwei
Kossaten. Zu der Zeit lebte hier auf dem Hof ein Freischulz.
Wie lange dieses hier nun schon Ackerwerk ist weiß keiner der
Einwohner, nun wohnen hier nur die nachfolgenden.
Dieses soll ebenso wie Griebenow und Willershusen einem Adligen gehört haben,
der Rusch hieß.
Die Orte grenzen im Norden an Willerhusen und Jarmshagen, im Osten an Levenhagen und Griebenow, im Süden an Groß
Bisdorf, im Westen an Behnkenhagen.
Einwohner
1. Christopher Bohlmann, Pächter, gibt jährlich 500 Rthl Pacht.
| 2. Baltzer
Poggendorff, Kronbauer, in seiner Kate wohnt der Tagelöhner Tijs Kraus. 3. Claus Wegner, Kronenkossate. |
Diese sind alle in die königliche Reduktion3 aufgenommen, deren kleines Dorf heißt Richte. |
| 4. Michel Smitendorff, Vollbauer. 5. Marten Below. 6. Baltzar Anders, sein Schwiegervater, ein alter Mann, ist Einlieger bei ihm. 7. Hans Swart, Vollbauer. 8. Henning Baugmann, Vollbauer. |
Untertänige Vollbauern.. |
9. Claus
Craus, untertäniger Kossate.4
10. Marten Conrad, Kossate der Kirche und Schneider.
11. Michel Kröger, Küster.
12. Casten Arendt,
Kossate.
13. Christian Höksted, Kuhhirte, außerdem die Witwe des Schweinehirten im selben Haus wohnend.
14. Göris Strut,
Bauer.
15. Goris Didrick, Kossate der Kirche und Leinenweber.
16. Hinrick Stöffen, Bauer des Pastors, pachtet den
Pastorenacker.
Früher wohnte hier auch ein Pastor, aber nun lebt er in Levenhagen.
R 537 17. Jacob Böttker.
18. Die Frau des Knechts Tems, wohnt in einem alten
Haus.
Sie haben hier im Dorf eine Kirche, aber der Pastor wohnt in Lebenhagen.
Arealausrechnung von Kreutzmannshagen.
Der Acker
wird in vier Felder geteilt: Hofacker:
A: Das diesjährige Roggenfeld
[Aa1-Ab1] 81M 270R
Aa1 Lehmhumus auf ebenem Land, liegt hier an der westlichen Seite des Baches, der hier durch das Dorf
verläuft. Umfasst: 45M 180R
Ab1 an der Ostseite des Baches, sandvermischter Lehmhumus, auf ebenem Land, ergibt 36M 90R
B: Das diesjährige Gerstenfeld
[Ba1-Bb1] 72M 105R
Ba1 Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land, zwei Stücke liegen an der Grenze zu Behnkenhagen und eines
an der Grenze zu Groß Bisdorf. Umfassen zusammen 62M 105R
Bb1 gut gelegener Lehmhumus, an der östlichen Seite des Baches,
zwei Stücke zu 10M
H: Das Haferfeld
[Ca1-Cb1] 71M 195R
Ca1 eben liegender Lehmhumus an der Westseite des Baches, an einem Abschnitt etwas niedrig liegend,
ergibt für zwei Stellen 38M 60R
Cb1 etwas humoser Lehm auf durchschnittlich hohem Land, liegt an der Ostseite des Baches,
ergibt für zwei Stellen 33M 135R
D: Das Brachfeld
[Da1-Db1] 81M 225R
Da1 Lehmhumus auf ebenem Land, sandvermischt, findet man an acht Stellen auf der Westseite des Baches.
Umfassen: 77M 240R
Db1 zwei Flecken an der östlichen Seite des Baches, bestehen aus Lehmhumus. Umfassen: 3M 285R
[Pastorenacker] 30M 255R
| A2 zu 10M 120R B2 zu 5M C2 zu 6M 90R D2 zu 9M 45R |
Der Acker des Pastors ist in allen vier Feldern von gleicher Güte wie die vorherigen, sind an der Westseite des Baches gelegen. |
R 540 U 397
Kirchenacker
[Kirchenacker] 16M 60R
| A3 zu 4M 120R B3 zu 3M 135R C3 zu 4M 285R D3 zu 3M 120R |
Der Kirchenacker ist in allen vier Feldern, liegt an beiden Seiten des Baches. |
Bauernacker, der von den Bauern bewirtschaftet wird, man findet ihn an der Ostseite des Baches.
A4 wird Husschlag genannt, besteht aus Lehmhumus auf ebenem Land, sind zwei Stücke zu
94M 255R
B4 Holtschlag , Lehmhumus auf durchschnittlich hohem Land, etwas niedrig
liegend an den Enden, ergibt mit einem Stück Sandhumus an der Grenze zu Griebenow 96M 60R
C: Lantwegschlag
[Ca4-Cb4] 100M 15R
Ca4 sandvermischter Lehmhumus auf ebenem Land, sind drei Stücke zu 85M 15
R 541 Cb4 Sandhumus im selben Feld, besteht aus zwei Stücken und umfasst 15M
D4 Jölkschlag , eben liegender, sandvermischter Lehmhumus, mit einem Ackerkamp an der Grenze zu Griebenow, ergibt 84M 135R
Acker des kleinen Dorfes Richte oder Amtsacker,
der bei der königlichen Reduktion aufgenommen wurde, ein Bauern- und ein Kossatenhof.
[Rb, Rc] 67M 240R
Rb der Anteil der Bauern besteht aus höher liegendem, sandvermischten Lehmhumus, teils auch aus eben
liegendem Lehmhumus, und umfasst acht Stücke zu 55M 180R
Rc Anteil des Kossaten, besteht aus eben liegendem Lehmhumus, und
umfasst auf vier Stellen 12M 60R
Wüster Acker
[E] 384M 30R
Ea ist all der wüste Acker, den man an der Westseite des Baches findet. Er besteht zu einem Teil aus guter Wiese,
zum Teil mit Heide darauf, ergibt für 14 Stellen 189M 120R
Eb davon ist der wüste Acker des Pastors und der Kirche mit Eb
gekennzeichnet und umfasst sieben Morgen und 45 Ruten an vier Stellen.
Ec ist der gesamte wüst Acker, den man an der Ostseite
des Baches findet, liegt zumeist durchschnittlich hoch, ergibt 155M 180R
Ed niedrig liegender wüster Acker, mit guter Wiese,
ergibt 16M 165R
Ee wüster Acker oder Dresch, der ebenso gut wie der bewirtschaftete Acker ist, hat nur drei oder vier Jahre wüst
gelegen 18M 75R
Ef Notiz: wüster Acker, der zu einem Teil mit Wald bewachsen ist und zum reduzierten Hof gehört, ergibt 4M 90R
F: Wiese
[Fa, Fb, Fd] [Ertrag:] 60 Heufuder 75M 240R
[Fc, Fe] 21M 270R
Fa sind alle Wiesenecken, die man an der Westseite des Baches
findet, im und neben dem Feld, ausgenommen sind die Amtswiesem. Ergibt 17M 150R
Fb sind alle Wiesen, die man an der Ostseite des
Baches findet und die hier beim Dorf bewirtschaftet werden. Sie sind alle von durchschnittlichem Graswuchs, und nur zwei können
jährlich gemäht werden, nämlich Dannwisch und Lütkewisch . Beide umfassen zusammen 19 Morgen.
Die anderen, ebenso wie die vorherigen, werden nur gemäht, wenn
das Feld daneben besät ist. Die umfassen zusammen an 18 Stellen 51 Morgen.
Notiz: Die Kirche hier hat 210 Ruten.
R 544
U 399 Fc Grotewisch wird bei Griebenow
bewirtschaftet, gehört aber hierhin, besteht aus sumpfiger, moosiger Wiese, buschig an der Grenze zu Griebenow, ergibt 21M
60R
Fd Amtswiesen, die zum zweiten Hof gehören und reduziert sind. Bestehen aus fester Wiese und sind durchschnittlich
ertragreich, ergeben 21M 60R
Fe die Pastorenwiese in Groß Bisdorf 7M 90R
Wald
[Ga-Gd]133M 240R
Ga Eichen- und anderer Laubwald von durchschnittlichem Wuchs, unweit der Grenze zu Jarmshagen und Willershusen
74M 90R
R 545 Gb junger Laubwald mit allerhand Arten auf gutem Weideland,
ergibt mit Jölkbusch 22M 120R
Gc all der Wald und das Unterholz, das man aun der
westlichen Seite des Baches findet. Ergibt insgesamt 35M 30R
Gd Erlenwald des Amtes zu den zwei Hufen 2M
Hiervon hat der
Pastor seinen Hufenschlag zu einem Morgen.
Ebenes Weideland
[Weideland insgesamt:] 165M 120R
Ha flaches, festes Weideland, teils mit Heide, teils mit Gras bewachsen 68M 240R
Hb
Richter Mohr und Brenshorst Mohr , mit allen
sumpfigen Tümpeln, die man in und neben den R 546 Feldern findet, diese werden
mit p gekennzeichnet 32M 210R
Hc die Wege, die durch das Dorf führen, sind mit Weiden bewachsen und gute Weide. In Needer Een Kreutzmannshagen stehen einige alte, unfruchtbare Birnenbäume, hinter den wüsten
Hofstellen. Diese Wege ergeben mit einem sumpfigen Platz neben dem Bach, der mit Riedgras bewachsen ist 52M 270R
Triften, die durch die Felder verlaufen 11M
[Hofstellen insgesamt] 16M 240R
Hofstellen die Kircheö:d:t: wüste Hofstellen5 |
Diese Abschnitte ergeben zusammen 16M 240R |
j Acker, teils sandvermischter, lehmig-humos, teils sandig-humos 36M 60R
k Wiese, die von Willerhusen genutzt wird 8M
105R
Notiz: Dieser Acker und diese Wiese werden von Willerhusen genutzt, aber sie liegen hier auf der Feldmark.
Fc und Fe
werden ebenfalls nicht vom hiesigen Dorf bewirtschaftet, obwohl sie auf ihrer Feldmark liegen, ergeben zusammen 21M 270R
Summe
Acker: 798M 15R
Wüster 384M 30R
Wiese: 75M 240R
Heufuder: 60 Heufuder
Wald: 133M 240R
Weideland: 165M
120R
Hofstellen: 16M 240R
Am 6. Juni des Jahres 1705 wurden die Dörfer Kreutzmannshagen und Richte revidiert und wie folgt befunden
Neu aufgebrochener Acker seit der vorigen Vermessung
[E] 107M 120R
E: ein Stück des wüsten Ackers Ea aufgebrochen, ist ebener Sand, etwas tief liegend, wird nicht bei einem Feld
bewirtschaftet, sondern wird hier und da mit Roggen besät 1M 15R
E1 zwei Stücke, ebenfalls von Ea aufgebrochen, sind
lehmvermischter Sandboden und werden zusammen mit Da1 bewirtschaftet 4M 15R
| E2
drei Stücke ebenso von Ea aufgebrochen, werden bei Ba1 bewirtschaftet 9M 240R E3 ein Stück des wüsten Ackers Ea, aufgebrochen, ist ebener Sand und wird zusammen mit dem Feld R genutzt 11M 180R |
Stücke des Amtes, die zum kleinen Dorf Richte gehören. |
E4 zwei Stücke von Ec aufgebrochen, sind lehmvermischter
Sandboden, werden bei Ca4 bewirtschaftet 1M 240R
E5 fünf Stücke des wüsten Ackers Ec, aufgebrochen, werden beim Feld D4
bewirtschaftet, sind lehmvermischter Sandboden 7M 210R
RRev 548 E6 vier
Stücke aufgebrochen von Ec, sind ebener Sand, und werden zusammen mit B4 bewirtschaftet 17M 90R
URev 365 E7 ein Stück des wüsten Ackers Ec aufgebrochen, ist ebener Sand und wird beim Feld
Bb1 bestellt 12M 150R
E8 ein Stück des wüsten Ackers Ed aufgebrochen, wird bei Cb1 bewirtschaftet, ist ebener Sand 2M
165R
E9 drei Stücke des wüsten Ackers Ec, aufgebrochen, alle sind ebener Sand, aber sehr niedrig gelegen, so dass sie in nassen
Jahren nicht besät werden können. Werden dennoch beim Feld Ab1 genutzt 22M 45R
E10 vier Stücke von Ed aufgebrochen, sind von
gleicher Beschaffenheit und Art wie E9 3M 270R
E11 acht Stücke des wüsten Ackers Ec, wie E9 zu 9M 90R
RRev 549 E12 ein Stück von ED aufgebrochen, ist humusvermischter Sandboden, wird bei A4
bewirtschaftet 3M 210R
Der Pastorenacker
ist zum größten Teil bei der letzten Messung abgeteilt worden, und auf der Karte mit A2, B2, C2 und D2 gekennzeichnet.
Der Kirchenacker
ist auch abgeteilt, und mit A3, B3, C3 und D3 gekennzeichnet.
K drei Stücke Kirchenacker seit der vorigen Messung von Eb aufgebrochen, Sandboden 1M 60R
Der Küsteracker
ist nun abgeteilt.
[Kl1, Kl2] 2M 105R
Kl1 ein Stück wie A4 1M 45R
Kl2 ein Stück wie D4 1M 60R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Ea mit Nr. 1 gekennzeichnet, könnte wohl zur Kultur URev 367 geeignet sein,
weil es höher liegend ist und eine Viertel Elle tiefer, humusvermischter Sandboden. Man findet ihn an einigen Stellen tiefer,
aber
darunter liegt eisenrostiger Boden, war nun mit kurzem Gras und kurzer Heide bewachsen. Aber es wird gesagt, man könne diesen
nicht
als Viehweide entbehren. 89M 270R
Das übrige von Ea ist als Acker ungeeignet, weil ein Teil sehr sumpfig und der andere zumeist
mit Büschen, Heide und Moos bewachsenerTorfboden ist.
Ein Teil, der mit Nr. 4 gekennzeichnet ist, ist eine gute Wiese und man
erntet davon gutes Heu, wie der Pächter Krase berichtete.
RRev 551 Eb das übrige von Eb ist niedrig, ein Teil wird als Wiese genutzt und ein Teil ist mit Büschen bewachsen, alles ein wenig ungeignet als Acker.
Ec von Ec mit Nr. 3 gekennzeichnet, könnte wohl als Acker geeignet sein, aber das Stück unweit des Feldes R ist ein wenig niedrig URev 368 zum Graben hin, der bei der Griebenower Mühle ist. Jedoch könnte der Graben helfen, davon ist der ebene Sand eine halbe Elle tief und mit kurzem Gras und kurzer Heide bewachsen. Man sagt, er könne als Weide für das Vieh nicht entbehrt werden.
Das übrige von Ec ist größtenteils nicht zur Kultur geeignet, weil es ein sehr unebener und schwarzer Moorboden ist, der mit Wachholderbüschen, Heide und Moos bewachsen ist. Ein Teil wird als RRev 552 Wiese Nr. 5 gekennzeichnet, die wegen ihrer Niedrigkeit als Acker unbrauchbar ist.
Das übrige von Ed ist sehr tief liegend und sumpfig, kann als Wiese genutzt werden, ist aber nicht als Acker brauchbar, wegen des niedrigen und kalten Grundes.
EF lag nun wie vorher wüst, ist tief liegend, mit Wald und Büschen bewachsen und als Acker nicht geeignet.
Summe
Neuer Acker: 107M 120R
Kirchenacker: 1M 60R
Küsteracker: 2M 105R
Annotationen
Über den Acker
Die Qualität des Ackers ist gut und durchschnittlich, er besteht aus fünf Schlägen: Hofacker, Bauernacker, Pastorenacker,
Kirchenacker und Kronenacker, der letztgenannte gehört zur Bauern- und Kossatenstelle, die reduziert sind. Hier im Dorf gibt
es auch
Acker, der den Bauern aus Willerhusen gehört, zu 16 Morgen, nach Aussage eines jeden Bauern.
Der Acker wird überall in vier
Schlägen bewirtschaftet und jedes vierte Jahr gedüngt.
Aussaat
Die Aussat ist folgendermaßen:
Der Pächter sät jährlich zwei Drömt Roggen, zwei Scheffel Gerste, zwei Drömt Hafer und einen
Drömt Erbsen.
Jeder der Bauern sät nach Aussage zwei Drömt Roggen, 20 Scheffel Gerste, zwei Drömt Hafer und keine
Erbsen.
Das ergibt für sieben Bauern: 14 Drömt Roggen, 140 Scheffel Gerste und 14 Drömt Hafer.
Die Kossaten säen jeder:
einen Drömt Roggen, zehn Scheffel Gerste und einen Drömt Hafer.
Das ergibt für drei: drei Drömt Roggen, 30 Scheffel Gerste und
drei Drömt Hafer.
Hier kann, laut Aussage, in guten Jahren nicht mehr als das fünfte Korn wieder eingebracht werden.
Über Wiesen
Wiesen sind hier wenige, der Pächter kann von seinem Anteil insgesamt 30 Fuder Heu bekommen.
Jeder Bauer erntet vier Fuder, das
ergibt für sieben: 28 Heufuder.
Einer der Kossaten bekommt zwei Fuder.
Aber Nr. 9 und Nr. 12 besitzen keine Wiesen und
ernten hier kein Heu.
Über Weideland
Das Weideland ist hier gut genug und wird überall sowohl von den Bauern als auch vom Pächter gemeinsam genutzt.
Wald für
Brennholz haben sie wohl, aber nichts zum Verkaufen. Junge Eichen findet man hier wohl auch auf dem Feld, wie es in der Ausrechnung
zu sehen ist, man findet viele und große davon.
Über das Vieh
Der Pächter hält acht Pferde, vier Ochsen, 30 Rinder und 1.000 Schafe.
Jeder Bauer hält acht Pferde und sechs Rinder.
Die
drei Kossaten halten zwei Pferde, zwei Ochsen und zwei Rinder.
Hofdienst6
Die Bauern dienen fünf Tage in der Woche das gesamte Jahr, vier Tage mit Pferden, einen zu Fuß und mit einem Knecht und einem
Jungen. In der Erntezeit dienen sie jeden Tag in der Woche.
Die Kossaten dienen auch fünf Tage in der Woche, vier mit Ochsen und
Gesinde sowie einen Tag zu Fuß.7 In der Erntezeit dienen sie im Verhältnis zu den Bauern. Sie sagen, früher haben sie nicht soviel Dienste leisten
müssen.
Über Abgaben
Der Pächter gibt für sich 14 Rthl Kopfsteuer.8
Für seine Frau gibt er 32 ßlß.
Nebenmodus9 gibt er für 40 Rinder pro Kopf acht ß, das ergibt: sechs Rthl und 32 lß.
Er gibt für 400 Schafe einen Rthl und 32 ß, für
die anderen zahlen der Schäfer und dessen Knecht sechs Rthl und 32 lß.
Die Bauern geben zwei Mal im Jahr Tribunalsteuer10 zu 22 lß, das ergibt für sieben Bauern und drei Kossaten: Drei Rthl und 32 lß.
Jeder zahlt drei Gulden Kopfsteuer im
Jahr, das ergibt für alle: zwölf Rthl.
R 556 Reitersteuer11 zahlt jeder im Monat einen Rthl, das ergibt jeden Monat acht Rthl und macht auf das gesamte Jahr: 96
Rthl.
Hufensteuer12 gibt man, wenn von den Hufen ein Rthl abgekündigt wird, jeder Bauer gibt fünf Mark. Es ist anzumerken: Griebenow,
Kreutzmannshagen und Willershusen versteuern zwölf Hufen und fünf Morgen und es wird alles einmal quittiert. Die Bauern hier
wissen
also nicht, auf wieviel sich das alles beläuft oder wie oft sie im Jahr bezahlen.
Akzise13 jedes Quartal fünf Mark und zwei lß, ergibt für acht: sieben Rthl und 24 lß.
Jeder gibt zehn Schaffel Magazinroggen14 und ein Viertel Teil Roggen zum Mahlen. Das gesamte Dorf gibt insgesamt 84 Scheffel.
Was sie sonst an anderen kleinen
Steuern zahlen wissen sie nicht.
Notiz: Hier geben drei Kossaten soviel wie ein Vollbauer.
Die Abgaben der Pastoren- und Kirchenbauern sowie der Einlieger.
Der Bauer des Pastors, Nr. 16, hat vier Pferde, zwei Ochsen und drei Kühe, er zahlt eineinhalb Rthl Kopfsteuer und Nebenmodus
acht ß
pro Stück.
R 557 Nr: 15 der Kossate der Kirche hat zwei Pferde, zwei Kühe, er
zahlt eineinhalb Rthl Kofsteuer und acht ß pro Stück.
Nr. 10 der Kossate der Kirche hat zwei Pferde und zwei Kühe, er zahlt
eineinhalb Rthl Kopfsteuer und Nebenmodus acht ß pro Stück.
Diese Einlieger haben ihre Kühe, sämtliche besitzen zwei Stück und
geben nichts anderes als Kopfsteuer und Nebenmodus. Es ist hier so wie anderenorts auch.
Nr. 16 zahlt vier Mark Akzise im
Quartal.
Nr. 15 der Kossate der Kirche zahlt 21 lüb ß.
Nr. 10 zahlt 21 lß.
1 Wurden laut Urschrift von Abraham Hesselgreen vermessen.
2 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
3 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 od. (Schreibweise in der Urschrift).
6 Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.
7 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
9 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
10 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
11 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
12 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
13 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
14 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.