R 558   U 408 

Beschreibung von Willershusen, das im Kirchspiel Kreutzmannshagen und im Distrikt Loitz liegt und August des Jahre 1697 vermessen wurde.1 

Das Dorf gehört dem jungen Rhenschiöld.

Namen der Einwohner

1: Auf dem Hof lebt ein Holländer, Paul Sax mit Namen, der gehört zum Verwalter aus Kreutzmannshagen, welcher den Hof hier gepachtet hat. Der Holländer pachtet Vieh und gibt dafür 200 Rthl.
2: Jacob Schumacher, Bauer des Pastors oder Pächter.

3: Casten Thurow, untertäniger Bauer.
4: Marten Türik, untertäniger Bauer.
Jeder soll eine Hakenhufe haben..

5: Fridrich Petters, Kuhhirte.
Jochom Sigmund, Untertan und Häker, Einlieger bei Nr. 3.
Notiz: Hier findet man, nach Ausweisung der Bauern, Ritteracker2  zu einer Landhufe 25 Morgen 290 Ruten.
Anmerkung: Eine Landhufe wird zu 300 Morgen gerechnet, die Ausrechnung wird zeigen, wieviel das ist.
Hier hat früher ein Adliger mit Namen Berendt Rusch gewohnt, ihm gehörte der Ritteracker sowie fünf Bauern, die den Bauern- oder steuerpflichtigen Acker bewohnten. Nun leben hier nur zwei, die jeder acht Morgen Acker auf  R 559 dem Feld in Kreutzmannshagen haben, sowie 20 Morgen hier auf der Feldmark. Nach ihrer Aussage mit Wiesen und Acker. Der übrige Acker wird zusammen mit dem Ritteracker vom Hof bewirtschaftet, ausgenommen der Pastorenacker, den nutzt der Pächter des Pastors für 14 Rthl jährlich.
Dieses Dorf grenzt im Norden an Horst, im Osten an Jarmshagen, im Süden und Südosten an Kreutzmannshagen und im Westen an Neuendorf.

 R 560   U 412 

Arealausrechnung von Willershusen.

Der Acker

wird in vier Felder geteilt. Hier findet man dreierlei Acker, nämlich: Ritteracker, steupflichtigen Acker und Pastorenacker. Nr. 1 ist der Ritteracker, Nr: 2 ist der steuerpflichtige Acker und Nr. 3 ist der Pastorenacker.

A: Das diesjährige Roggenfeld

[A] 44M 90R
A1 [Ritteracker] besteht aus eben liegendem, sandvermischten Lehm, teils etwas niedrig liegend, ergibt 3M 135R
A2 steuerpflichtiger Acker im selben Feld und mit gleicher Bodenart 34M 165R
A3 Pastorenacker ergibt in diesem Feld 6M 90R

B: Das diesjährige Kornfeld

Hier befindet sich kein Ritteracker

[B] 29M 90R
B2 Acker, der aus niedrig liegendem Sandhumus besteht, umfasst mit dem Ackerkamp im Borgwald , der höher liegend ist 24M 125R
B3 Pastorenacker an drei Stellen mit niedrig liegendem Sandhumus 4M 285R

 R 561 

C: Das Haferfeld

[C] 42M 75R
C1 Lehmhumus auf durchschnittlich hoch liegend, drei Stücke zu 24M 150R
C2 steuerpflichtiger Acker von gleicher Bodenart, drei Stücke zu 17M 225R

Hier im Feld befindet sich kein Pastorenacker in Bewirtschaftung.

D: Die diesjährige Brache

[D] 58M 45R
D1 Ritteracker, besteht aus eben liegendem, sandvermischten Lehmhumus und umfasst 25M 255R
D2 besteht aus gleichem Boden, umfasst sechs Stücke zu 25M 240R
D3 Pastorenacker mit der Wurte3  bei den Häusern, ergibt 6M 150R

[E] 5M 255R
E1 eine Ackerwurte, die zum Hof gehört 2M 150R
E2 drei Stücke, gehören den Bauern 3M 105R

 R 562   U 413 

F: Wüster Acker

[F] 156M 240R
Fa wüster Acker auf ebenem Land, mit Heide bewachsen, wo man diese Zeichen findet Symbol 15 Symbol 36 sind Bäume oder Büsche darauf 84M 105R
Fb niedrig liegender wüster Acker, ist als Acker oder Wiese nutzbar, hier zwischen ist Pastorenacker zu vier Morgen und 30 Ruten, der mit P gekennzeichnet ist, weil er ist sehr niedrig liegend ist, ergibt 46M 30R
Fc ist teils mit Heide, teils mit Gras bewachsener wüster Acker 26M 105R

G: Wiesen

[G] [Ertrag:] 53 Heufuder 60M 210R
Ga Bredewisch , durchschnittlich gute Wiese, mit gutem Gras, ergibt 16M 150R
Gb Lange Wisch und Korte Wisch , buschige Riedgraswiese 33M 150R
Gc Wiesenstücke in und neben den Feldern 10M 210R

 R 563 

Wald

[H] 91M 120R
Ha Wald aus vielen Arten wie Eichen, Espen, Birken und einigen Kiefern sowie Haselsträuchern bestehend, teils auf niedrigem, teils auf festem Boden, ergibt 47M 180R
Hb ist ein hoher Wall, der Borgwall genannt wird. An der breiten Seite mit großen Eichen, darinnen zumeist aus Kiefern- und Haselwald bestehend, umfasst 7M
Hc Wide Koppel , besteht aus allerhand Laubwald, teils auf festem, teils auf niedrigem Boden, ergibt 36M 240R

 U 414 

Weideland

[J] 168M 210R
Ja buschige, morastige Weide, unweit des Rickgrafwen , mit Drebladswisch , umfasst 119M 150R
Jb flache, morastige Weide mit sechs Tümpeln in und neben den Feldern 24M 195R
 R 564 Jc festes Weideland vorn bei den Häusern, mit den Wegen und einer alten Trift durch den wüsten Acker 24M 165R

Hofstellen

[Hofstellen insgesamt:] 6M 255R

Symbol 68  Hofstellen
öd. wüste Hofstellen
f ein Karauschenteich
g. sind Ruinen eines alte Schlosses, die von einem Graben umgeben sind
6M 255R

Summe

Acker: 179M 120R
Wüster 156M 240R
Wiese: 60M 210R
Heufuder: 53
Wald: 91M 120RWeideland: 168M 270R
Hofstellen: 6M 255R

 RRev 565   URev 361 

Am 3. Juni des Jahres 1705 wurde das Dorf Willershagen revidiert und wie folgt befunden

Neu aufgebrochener Acker seit der vorigen Vermessung

[F1-F3; H4; J5-J6] 29M 255R
F1 sechs Stücke des wüsten Acker Fa, aufgebrochen, werden in vier Schlägen beim Feld D bewirtschaftet, humusvermischter Sandboden 12M 180R
F2 zwei Stücke des wüsten Ackers Fb aufgebrochen, von der Beschaffenheit wie F1, werden beim Feld A bewirtschaftet 240R
F3 ein Stück des wüsten Ackers Fc, aufgebrochen, ist ebener Sand, aber ein wenig niedrig gelegen, wird beim Feld D bestellt 8M 150R
H4 ein Stück des Waldes Hc aufgebrochen, oder Wide Koppel , ist ebener Sand und wird beim Feld D2 bewirtschaftet 1M 210R
J5 drei Stücke von der Wiese Jc aufgebrochen, sind ebener Sand, werden hier und da mit Leinsaat oder anderer Saat besät 3M 150R
J6 ein Stück, ebenso von Jc aufgebrochen, ist guter humusvermischter Sandboden, wird beim Feld B2 bewirtschaftet 2M 225R

 RRev 566   URev 362 

Der Pastorenacker

ist zum größten Teil bei der letzten Messung abgeteilt worden und wurde mit A3, B3 und D3 gekennzeichnet.

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Von Fa mit Nr: 1 gekennzeichnet, könnte wohl zur Kultur geeignet sein, ist humusvermischter Sandboden, aber niedrig gelegen 10M 105R

Das übrige von Fa ist nicht besonders zur Kultur brauchbar, weil man unter eine Viertel Elle tiefen, schwarz-moorigem Boden klaren, weißen Sand findet. Außerdem findet man verschiedene sumpfige Flecken, war nun mit kurzer Heide bewachsen.

Von Fb mit Nr. 8 gekennzeichnet, könnte wohl zur Kultur geeignet sein, weil es ebener, sandvermischter Boden ist, der eine halbe Elle tief liegt. Aber er ist doch etwas niedrig gelegen, ist überall mit Gras bewachsen. Die Bauern berichten, sie können ihn nicht gut als Weide entbehren. 34M 135R

 RRev 567  Das übrige von Fb ist sehr niedrig und zur Kultur ungeeignet.

 URev 363  Von Fc mit Nr. 9 gekennzeichnet, ist gleicher Boden wie Nr. 8, aber mit festerem Grund und überall mit kurzem Gras bewachsen. 13M 270R

Das übrige von Fc ist sehr niedrig, mit Gras bewachsen, war früher Wiese und ist als Acker nicht geeignet.

Das übrige von Jc könnte wohl als Acker geeignet sein, weil es sehr hoch gelegen, mit ebenem Sandboden ist. Aber es kann nicht entbehrt werden, so berichten die Bauern, denn jeder nutzt den größten Teil davon als Wiese.

 RRev 568  Sonst gibt es hier weder etwas von der Wiese noch vom Wald was zur Kultivierung brauchbar wäre. Denn die Wiesen sind so sumpfig und der Wald besteht aus großen Bäumen und ist dicht mit Büschen bewachsen.

Summe

Neuer Acker: 29M 255R

 R 569   U 409 

Annotationen zu Willershusen

Über Acker

Hier ist der Acker zum größten Teil durchschnittlich, aber das übrige ist tief liegend und kaltgründig. Es leidet großen Schaden an Überschwemmungen im Herbst und Frühjahr, weil die alten Gräben nicht geöffnet werden. Der durchschnittliche Acker besteht aus ebenem Land und kann in durchschnittlichen Jahren am besten tragen. Der Acker wird in vier Felder aufgeteilt und es werden drei Scheffel Roggen und Gerste sowie vier Scheffel Hafer ausgesät. Er gibt drei bis vier, höchstens fünf Scheffel wieder.

Die Aussaat

Der Verwalter sät in den Ritteracker und den übrigen Bauernacker, den er bewirtschaftet, elf Drömt Roggen, elf Drömt Gerste, elf Drömt Hafer und keine Erbsen.
Jeder Bauer sät, laut Aussage, jährlich 16 Scheffel Roggen, 16 Scheffel Gerste, 16 Scheffel Hafer und keine Erbsen.
Dieses ist mit dem Acker, den sie auf dem Feld in Kreutzmannshagen haben, zu verstehen.
 R 570 Nr. 2 hat nun drei Schläge in Bewirtschaftung, der vierte liegt wüst. Er sät folglich im Jahr zwölf Scheffel Roggen, zwölf Scheffel Gerste und zwölf Scheffel Hafer. Und sonst kann er nicht mehr als zwei Felder besäen, denn das eine liegt wüst.

Über Wiesen

Der Verwalter kann in guten Jahren 30 Fuder Heu ernten.
Jeder Bauer kann acht Fuder Heu bekommen, wenn sie es denn ernten können. Aber nicht immer können sie es vor der Überflutung einbringen. Ergibt für zwei: 16 Fuder.
Von dem Anteil des Pastors bekommt man sieben Fuder.

 U 410 

Über Weideland

Weideland ist hier genügend, damit man über den Sommer gut Vieh halten kann, das man im Winter weiter füttern könnte. Besonders in trockenen Jahren ist die Weide ausreichend, da sie dann ihr Vieh in die Moraste treiben könnten, wenn sie es wollen.

Über Vieh

Der Pächter hält hier auf dem Hof insgesamt 40 Rinder, wovon  R 571 20 Kühe sind. Dafür gibt der Holländer dem Pächter für jede Kuh dreieinhalb Rthl, das ergibt 70 Rthl.
Jeder Bauer muss acht Pferde und acht Kühe oder Rinder halten.
Der Bauer des Pastors hält vier Pferde und acht Rinder.
Der Kuhhirte hat eine Kuh.
Das ergibt: 20 Pferde und 25 Rinder, die die Bauern halten können.

Über den Wald

Der Wald, sowohl Eichenwald als auch anderen für Brennholz, findet man hier das notwenige und die Bauern nutzen diesen wohl bisweilen, um etwas zu verkaufen.

Über Hofdienst4 

Diese Bauern dienen ebenso wie die Bauern in Kreutzmannshagen und jeder Bauer muss einen Knecht und eine Magd in seinen Dienten haben.

 R 572   U 411 

Über Obstgärten

Jeder besitzt bei seinem Hof Obst-, Gemüse- und Hopfengärten für den Hausbedarf und wohl auch etwas zum Verkaufen

Über Abgaben

Der Bauer des Pastors gibt insgesamt an Nebenmodus5  und Kopfsteuer6  drei Rthl und 19 ß jährlich, an Akzise7  jedes Quartal 36 lß.Was der Verwalter zahl findet man in der Beschreibung Kreutzmannshagens angegeben.Jeder Bauer zahlt hier so wie einer aus Kreutzmannshagen.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Abraham Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Abraham Hesselgreen vermessen.

2  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

3  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

4  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

5  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

6  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

7  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.