Beschreibung von Boltenhagen, das im Distrikt Wolgast liegt und eine
eigene aus Stein gemauerte Kirche mit Turm besitzt. Es grenzt im Norden an Stilow, Gustebin und Spiegelsdorf; im Osten an Lodmannshagen, im Südosten an Kühlenhagen, im Südwesten an Karbow, und im Westen an Rappenhagen.1
Namen der Einwohner
1 . Sophia Hedwig
von Jasmund, die Mutter des Leutnants
2 . Leutnant
Philip Adam
von Wakenitz2 mit seinem Bruder
3 . Johannis
Kratius,Pastor
4 . Petter
Schiällhorn, Halbbauer A, doch ist er
nicht untertänig, hat für ein Jahr einen halben Bauernhof übernommen
5 . Christian
Schmitt,Kossat3 A:
6 . Görgen
Lüder, Knecht des Leutnants, hat aber die Hütte Nr. 6 für sich und seine Frau
7 . Georg
God, auch Knecht des Leutnants, hat die Hütte No 7 für sich und seine
Frau
8 . Adam
Kell, ein Schmied, ernährt sich mit
seinem Handwerk, und pachtet
Acker von der Herrschaft
9 . Hans
Hansson, ebenfalls Knecht des Leutnants
Görgen
Janken ist Schneider; er wohnt in
einem Haus mit Hansson, dafür gibt er Mietzins.
10 . Andreas
Andersson, Kossat A.
Jochim
Swen, dient beim Pastor und dessen Frau, wohnt in
der Kate bei Andersson
11 . Christian
Pulow, Halbbauer B und Krüger, gibt für den Krug einen bis anderthalb
Rthl. je nachdem, wie es von der Kanzel verkündet wird. Zum Krug gehört ein Morgen Acker.
12 . Görgen
Jencken, Leineweber, hat eine eigene
Hütte auf einem Platz gebaut, der der Kirche
gehört.
13 . Marcq
Schmitt, Leineweber, hat ein eigenes
Haus auf dem Pastorenacker gebaut.
14 . Jochim
Üker, Schafhirte hat ein Häuschen,
das der Herrschaft gehört.
R224 U164 15 . Michel
Schmitt, Kossat A.
16 . Lorentz
Thison, Rademacher, hat ein Haus vom Leutnant gemietet.
Philip
Schröder, Gärtnermeister, ist
untertänig
17 . Michel
Butz, Kuhhirt
18 . Christopher
Lindeman, Schweinehirt
19 . Görgen
Leesch, Halbbauer B.
20 . Henning
Schröder, Halbbauer A.
21 . Michel
Heiden, Halbbauer A.
22 . Christopher
Schröder, Halbbauer A.
23 . Henrich
Meyer, Vollbauer A. und Schulze
24 . Michel
Ribow, Knecht des Leutnants, hat früher auf dem Hof gelebt, den
nun die Mutter des Leutnants bewohnt.
25 . Der Küster
Anm: Die mit A bezeichneten Bewohner gehören zum Leutnant
Wakenitz, die mit B zu Wrangelsburg.
Von der Herrschaft
Dieses Dorf hat der letzte Herzog4 von einem Adligen gekauft, der Heiden hieß, und es dann an den Oberjägermeister Otto Wakenitz5 , den Großvater des Leutnants, verkauft. Er wird zu fünf Ritterhufen gerechnet. Damals lebten hier neun Vollbauern, die dem Ritteracker als Dienstbauern zugeteilt waren, und 15 Kossaten, von denen sechs zum Rittersitz gelegt wurden; die anderen neun hat der Herzog für sich R225 selbst behalten. Sie taten Dienst auf dem Schloss, aber kamen dann zu Wrangelsburg.6 Jeder von ihnen hatte drei Morgen Acker, doch während der Zeit Banèrs7 wurde alles zerstört. Seitdem bewirtschaften zwei alle diese neun Kossatenteile und die Hofstellen. Auf den anderen Kossatenstellen, die dem Leutnant gehören, sind nun drei Kossaten und die vierte bewohnt ein Halbbauer, die fünfte der Schmied, die sechste U165 liegt wüst. Ein Voll- und vier Halbbauern leben nun hier auf der Hofstelle des Herrn Wakenitz. Die anderen liegen alle wüst, doch der Leutnant lässt die Äcker und die Obstgärten bestellen.
Hufenzahl
Nach der Kirchenmatrikel8 gehören diese Dörfer zum Kirchspiel Boltenhagens. Sie sollen dem Pastor für jede Landhufe einen
Scheffel Roggen geben, berechnet werden die Dörfer nach Landhufen
Boltenhagen 33
Kühlenhagen 12
Lodmannshagen 22
Spiegelsdorf 8
Netzeband 16
ein Hof in Schalense 3
[Insgesamt] 94 Landhuf.
Der Pastor hat zwei Hufen, demnach bleiben insgesamt für alle 26 1/2 Landhufen. In früheren Zeiten wurden hier bisweilen 30, 22 oder elf Landhufen versteuert, aber nun sind
es vier reduzierte Hufen, 9 außerdem wird ein halbes Lehnspferd gehalten.
Die Kirche hat
sechseinhalb Scheffel Aussaat
Die drei Wrangelsburger Halbbauern versteuern eine
Landhufe.
Arealausrechnung des Wolgaster Amtsdorfes Boltenhagen, das im August 1694 geometrisch vermessen wurde
Acker
Der Acker ist hier überall dreischlägig. Die Felder Aα und Aβ sind, nach Aussage des Leutnants Philip Adam von Wakenitz, Ritteracker und werden zu fünf Landhufen gerechnet, wie die Annotationen zeigen, doch wie der Gärtnermeister Philip Schröder mir berichtete, reichte er nicht weiter als zu der Linie, die auf der Karte an beiden Enden mit NB bezeichnet ist. Er sagte, das so von seinem Vater gehört zu haben, wollte dies aber nicht in der Gegenwart des Herrn Leutnants zugestehen. Der Acker ist von folgender Bodengüte
Aα Feld Aα oder Winterfeld
[Aα]
73M 240R
1
Humuserde, je näher am Hof je mehr
schwarzhumos
48M 75R
2
Sandhumus, bei Aα 1. humoser, zur Grenze hin sandiger
25M 165R
Aβ Feld Aβ oder Brachfeld
[Aβ]
71M 225R
3
Humuserde
33M 105R
4
Sandhumus
38M 120R
Aγ Feld Aγ
lässt die Herrschaft für sich bewirtschaften, doch ist es mit allen
[Aγ]
61M 180R
5
anderen Äckern steuerpflichtig, davon ist sandhaltiger
Humusboden
26M 30R
6
Sanderde, etwas humushaltig
33M 210R
7
magerer Sand
1M 240R
B Feld B wird Bolbecksfält genannt, ist teils mit Sommer- teils mit
Wintergetreide besät; es liegt nicht in einem bestimmten Schlag und besteht aus
[B Insgesamt]
28M 270R
8
Humusboden, der bei den Wiesenstücken etwas tief liegend
ist
12M 15R
9
guter Sandhumus
16M 255R
C Die Felder C, D und E wurden einst alle von Bauern bewirtschaftet,
doch nun bestellt die Herrschaft den größten Teil davon, sie sind nun nicht so eingeteilt wie früher, als die Bauern sie bewirtschafteten, damals waren sie so geteilt, sagte mir der Schulze, wie die Karte es nun ausweise.
C Feld C hat folgende Bodengüte und war Sommerfeld
[C Insgesamt]
209M 30R
10
drei Stücke gute Humuserde, ein großes und zwei kleine, ergibt
30M 15R
11
zwei Stücke Humuserde
16M 150R
12
Humusboden, je näher am Haus, je mehr
schwarzhumos, gegen Feld D mehr sandhaltig
111M 210R
13
zwei Stücke lehmhaltige Humuserde
12M 105R
14
Humusboden
3M 75R
15
humushaltiger Sandboden
27M 255R
16
zwei Stücke aus magerem Sand
7M 120R
D Feld D war Winterfeld und hat folgende Bodengüte
[D Insgesamt]
161M 75R
17
sand- und lehmhaltige Humuserde
14M 30R
18
sand- und lehmhaltige Humuserde, bei Feld C humoser, zum Feld E hin sandiger, die zwei
Stücke ergeben an Fläche
116M 255R
19
etwas magerer Sand
14M 60R
20
magerer und etwas hoch liegender Sand
8M 240R
21
Sandboden, etwas mit Humus vermengt
7M 90R
E Feld E war Brachfeld oder Brache
[E Insgesamt]
151M 285R
22
Sandboden, etwas mit Humus vermengt
33M 150R
23
Sandhumus
36M 255R
24
feine Sanderde, etwas humos
50M 75R
25
etwas magerer Sand, der aber, wie es scheint, mit Dünger verbessert werden kann
16M 105R
25T
hochgelegener Sandboden
15M
F drei Stücke Sandboden, die, so sagt man, mit Roggen und Buchweizen besät werden
[F Insgesamt]
10M 175R
26
das erste etwas humushaltig
4M 60R
27
das zweite heißt Pipenbrink
1M 90R
28
das dritte Baurwisch Kamp ist von kaltem
Grund
4M 275R
G29 zwischen den Feldern Aα, Aγ und dem Haus sind zwei Stücke von guter Humuserde, die den Kossaten gehören, die zu Wrangelsburg gehören; beide Stücke umfassen 10M 285R
R229 U28Wüster Acker
[H]
70M 180R
30
Bei den Ackerstücken D 17 und E 25 ist ebener, sandiger, wüster Acker, der mit Heide bewachsen ist.
15M 120R
31
Zwischen den Äckern C 13 und 15 und F 23 ist ebener wüster Acker mit Heide bewachsen
39M 240R
32
zwei Stücke etwas tief liegendes Ödland, das doch, wird gesagt,
zwei Mal besät wurde, doch seitdem als Weide genutzt wird. Fläche
5M 90R
33
Beim Ackerstück F 26 ist sandiger wüster Acker, der mit Heide bewachsen ist, zu
10M 30R
Wiese
[J]
73M 45R 68 Heufuder
34
Zwischen den Feldern A und C ist eine Wiese mit gutem Rasen, die
Gartwisch heißt und zwei Mal im Jahr gemäht wird, die Fläche ist
9M 60R
35
daneben ist eine, Baurwisch , genannt, etwas
sumpfig und mit schlechterem Gras, zwei Stücke ergeben zusammen
13M 15R
36
zwischen diesen beiden Stücken ist bessere Grasfläche
1M 180R
37
zwei Stücke buschige, tief liegende Wiese, von denen einige
Flecken zwischen den Büschen besät werden
5M 120R
38
zwischen dem letzten Stück und dem Acker ist Rasenfläche zu
3M 180R
39
in den Feldern B und C sind sechs kleine Rasenstücke, die zusammen an Fläche ergeben
4M 150R
R230 U29 40
in den Feldern C und D sind sechs Stücke Rasen, zusammen
22M 165R
41
am Ende des Feldes E ist im Erlenbruch
buschige und tiefliegendeWiese
2M 210R
42
zwischen den Feldern D und E beim Acker sind ebenfalls zwei
Grasstücke mit Büschen darauf, die zusammen ergeben
4M 180R
43
Ein sumpfiges Wiesenstück im Erlenbruch beim Feld D mit kurzem
Gras
3M 135R
44
Bei der Grenze zu Rappenhagen ist im Erlenbruch ein sumpfiges Stück Wiese, ebenfalls ein gleiches beim Weg zu genanntem Dorf, das der Viehhirt abmäht, ergibt
zusammen
2M 150R
Nach eigener Aussage ergeben diese erwähnten Wiesen gesamt 68 Heufuder, siehe die Annotationen zum
Punkt Wiese
Viehweide
[K Insgesamt]
120M 210R
K45
Ebenes Weideland, beim Erlenbruch L51 sumpfiger, beim Acker und wüsten Acker von
besserem Boden und Gras, zwei Stücke
K
K
ist von festerem Boden liegt höher, macht zusammen mit K45
112M 150R
K46
drei Graskoppeln, die, wie gesagt wird, als Kälber- oder Pferdekoppel benutzt wird, macht zusammen
6M 210R
K46T
unmittelbar bei Feld B ist Grasweide
1M 150R
Wald
[L]
238M 285R
47
Sechs Stücke, die mit Eichen und Haselbüschen
bewachsen sind, ergibt zusammen
6M 30R
48
Erlenbruch mit Eichen und Haselbüschen beimAcker
9M 30R
49
Ebenso
69M
50
zwei Stücke Kiefernwald beim und auf dem
Acker F26, ergeben
3M 180R
51
zwei ziemlich sumpfige Erlenbrüche, die
bei den Feldern E und D beim Acker einige Eichen und Haselbüsche haben, das andere ist sehr sumpfig, besonders bei den Grenzen, umfasst
151M 45R
Hofstellen mit anderem bei den Häusern
Zwei Tümpel mit Weidenbüschen, andere
Wassertümpel sind mit
diesem Zeichen bezeichnet, machen zusammen
6M 240R
[Hofstellen Insgesamt]
32M 150R
wüste Hofstellen, Wege
und Straßen von der Lodmannshagener Grenze zum wüsten Acker H 31, ergeben
zusammen
17M 240R
Auf den wüsten, unbewohnten Hofstellen sind einige Apfel- und Birnbäume, von denen die Herrschaft die Früchte abernten lässt, wenn sie reif sind.
2
Die Obstgärten Nr. 2 besitzen verschiedene prächtige Obstbäume und ergeben
1M 60R
[Hofstellen]
die anderen Hofstellen haben jeweils einen Gemüse- und Obstgarten, die unterschiedlich gut sind, sie sind nummeriert
nach dem Namen des jeweiligen Einwohners, wie in der Beschreibung aufgeführt, beinhalten zusammen mit den Hofstellen
13M 120R
#
ein Gemüsegarten, mit Fischteichen
umgeben, bei symbol
#
und ein Fischteich unter symbol # der auch unter die letzten
gerechnet wird: 13 M 120R
Summe
Acker: 779M 215R
Wüster Acker: 70M 180R
Wiese: 73M 45R
Heu: 68 Fuder
Weide undWald: 359M 195R
Hofstellen
Gärten und Tümpel etc.: 39M 90R
Annotationen von Boltenhagen
VomAcker
Die Beschaffenheit des Ackers zeigen Karte und Ausrechnung, die Aussaat ist nach Aussage wie folgt:
im Feld Aα 20 Drömt, Wintersaat, Roggen
im Feld Aβ 18 Drömt, Wintersaat, Roggen
im Feld Aγ 16 Drömt, pro Morgen drei Sch Roggen, vier Sch Gerste, zwei
Sch Hafer gerechnet.
Der Schulze sät in das eine Feld fünf Drömt Wintersaat
und drei Drömt Sommergetreide, in das andere drei Drömt und zwei Scheffel Winter- und 20 Scheffel Sommergetreide, in das dritte
drei
Drömt und zwei Scheffel Winter- und 20 Scheffel Sommergetreide.
Jeder der vier Halbbauern 20 Scheffel Roggen in jedes ihrer Felder, an Sommersaat 14 Sch, 2 Sch Hafer und 1 1/2 bis 2 Sch Erbsen, manchmal
mehr, manchmal weniger, doch werden Erbsen ständig in der Brache ausgesät
Jeder der Kossaten A: 10 Sch Roggen, 8 Sch Gerste, 2 Sch
Hafer, 1 1/2 Sch Erbsen
Sommersaat
Jeder der beiden Halbbauern B: 15 Sch Roggen, 24 Sch
Gerste, 2 bis 3 Sch Erbsen Sommersaat
U166 Die Frau, die nun auf einem Bauernhof lebt, sät 30 Sch Roggen, 18 Gerste, 12 Sch. Hafer und 3 bis 4 Sch Erbsen,
ganz wie es ihr gefällt.
Wiese
Anzahl und Qualität der Wiesen zeigen Karte und Ausrechnung, nach eigener Aussage erhält
Der Herr
Leutnant: 16, 18 bis 20 Fuder Heu
Die Frau: 6 Fuder Heu
DerSchulze: 5 bis 6 Fuder Heu
Jeder der vier Halbbauern halb
so viel, macht zusammen: 10 bis 12 Fuder Heu
Jeder Kossat zwei manchmal 1 1/2 Fuder, ergibt für alle: 4 1/2 bis 6
Fuder Heu
Jeder Wrangelsburger Halbbauer drei Fuder Heu, ergibt: 6 Fuder Heu
[Insgesamt
Leutnant, Frau, Schulze, Halbbauern, Kossaten, Wrangelsburger Halbbauern] 56 Fuder
Der Pastor wird an Aussaat und Heu wie ein Vollbauer zu 5 bis 6 Heufuder gerechnet
Die Wiese des Viehhirten gibt nach dem Wort des Gärtners 6 Fuder Heu
[Insgesamt Pastor, Viehhirte] 12 Fuder
[Insgesamt Wiese] 68 Fuder
Viehweide
Die Viehweide ist in der Karte und der Ausrechnung zu sehen, Bauholz wird, wenn es benötigt wird in der Kuhlenborner Heide oder Karbower Heide gekauft, zum Brennen ist etwas aus den Brüchen vorhanden, doch wird das meiste von den nächstliegenden Wäldern gekauft. Der Leutnant hat zwei Obstgärten auf beiden Seiten des Hauses, mit Apfel-, Birn-, Kirsch- und anderen Bäumen, über die Straße hinweg ebenfalls die Gemüse- und Kräutergärten Nr. 1 mit einigen kleinen Bäumen und Hopfenstangen, darüber hinaus gibt es Obstgärten bei jeder Hofstelle wie auf der Karte zu sehen ist.
Herrenhofdienste
Hier auf dem Hof sind nicht mehr Dienstbauern als nun im Dorf, nämlich ein Vollbauer, der mit einem Pflug sechs Tage in der Woche in der Pflugzeit dient, jeder der vier R234 Halbbauern drei Tage, jeder Kossat zwei Tage mit einem Pflug und zwei Tage zu Fuß. In der Ernte der Vollbauer mit vier Mann jeden Tag, jeder Halbbauer mit zwei Mann, jeder Kossat mit einem Mann die ganze Woche. Wenn der Roggen geschnitten wird, hält jeder Kossat zwei Mann. In der Heuernte ist ebenso wie in der Getreideernte zu mähen und Heu und Getreide einzufahren. Darüber hinaus dienen beide im Winter und im Sommer die halbe Woche entweder allein zu Fuß oder zusätzlich mit einem Pferd. U167 Die anderen Halbbauern B dienen in Wrangelsburg in der Saatzeit zwei Tage in der Woche mit einem Pflug und einen Tag zu Fuß. In der Getreideernte, wenn der Roggen geschnitten wird, mit vier Mann die ganze Woche; in der Heuernte eine Person die ganze Woche, manchmal auch mehr, wenn es gefordert wird. Außerdem dienen sie das ganze Jahr zwei Tage in der Woche mit dem Pferd und einen zu Fuß.
Über Abgaben
Der Leutnant gibt seit etlichen Jahren drei Rthl Kopfsteuer. 10 Akzise11 wird jedes Vierteljahr für das ganze Dorf gegeben, je nachdem wie viel Bewohner es gibt.
Der Schulze gab im letzten Jahr zwei Rthl zwölf lß Kopfsteuer, manchmal auch weniger, je nachdem, was vom
den Kanzel verkündet wird.
Akzise jährlich zwei Rthl 16 lß
Viehsteuer12 fünf lß für jedes Tier, das über zwei Jahre alt ist.
R235 Die Halbbauern geben halb so
viel Kopfsteuer und Akzise.
Jeder Kossat pro Jahr 40 lß
an Akzise.
Jeder der Wrangelsburger Bauern
Der Krüger gab wegen des Kruges 1 1/2 Rthl Kopfsteuer, die anderen 36 lß Reitersteuer für
den Leutnant, seinen Bruder und den Kossaten
jeden Monat drei Rthl acht lß, jeder der Bauern B jeden Monat in Winter 16 lß, im Sommer 15 lß Tribunalsteuer13 von jeder reduzierten Hufe14 zwei Mal im Jahr 22 lß . Magazinkorn15 32 Sch für die reduzierten Hufen des Leutnants, die zwei
Wrangelsburger Bauern sieben Sch zusammen.Immengeld16 für jeden Stock zwei lß. Manche haben einen oder zwei Stöcke, manche keine.
Die Einlieger geben wie folgt
Der Schmied gab Kopfsteuer 3 1/2 Rthl
Akzise 1 Rthl 36 lß das ganze Jahr
Viehsteuer für zwei Pferde, eine Kuh und drei Schafe 30 lß
Görgen
Jencken, Leinweber gibt
Kopfsteuer 3 1/2 Rthl
Akzise 1 Rthl 8 lß im Jahr
Viehsteuer für eine Kuh 8 lß
R236
Görgen
Janken, Schneider
Kopfsteuer 2 Rthl 36 lß
Akzise 8 lß im Jahr
Viehsteuer für 2 Pferde und 2 Kühe 32 lß, 8 lß pro Tier
Matthis
Niclai, Schneider, 2 Rthl 36 lß Kopfsteuer
Akzise 1 Rthl 8 lß
Viehsteuer 8 lß
Der Wagenmacher
Kopfsteuer 2 Rthl 36 lß
Akzise 1 Rthl 8 lß
Viehsteuer 2 Kühe 16 lß
Schäfer
Kopfsteuer 3 Rthl
Akzise 3 Rthl
Viehsteuer für 300 Schafe 8 Rthl
2 Pferde 6 Kühe 1 Rthl 16 lß
Ein zweites MalNebenmodus17 1 Rthl 32 lß
U169 Der Viehhirt für zwei Mal Kopfsteuer 42 lß
Akzise 28 lß
Viehsteuer 1 Pferd 4 Kühe 40 lß
für 7 Ziegen 10 1/2 lß
R237 Der Schweinehirt
Kopfsteuer 42 lß
Akzise 28 lß
Viehsteuer 2 Kühe 8 lß
Hans
Thesis18 hat eine Stube bei Christian
Schmitt, hat gegeben
Kopfgeld 1 Rthl 28 lß
Akzise 5 lß pro Quartal, 20 lß
Im Jahr 1704 ist das Dorf Boltenhagen revidiert und wie folgt befunden worden.
[Aa, Ab]
16M 60R
Aa , zwei Stücke, Ödland und Zeichen
H31 ist reiner Sand, der jedes siebte oder achte Jahr ein Mal besät werden kann.
11M 180R
Ab , ein Stück, Ödland, und Zeichen
H30 ist Sandland, das jedes dritte Jahr besät werden kann.
4M 180R
Ausrechnung des Pastorenackers, der bei der Revision ausgeteilt wurde
[C, D, E, F26] 42M 270R
1. im Feld C
Pc , ein
Stück, von Beschaffenheit wie C10
4M 45R
Pd , zwei Stücke, wie C12
8M
2. im Feld D
Pe , zwei
Stücke, wie D18
12M 105R
Pf , ein Stück, wie D17
1M 210R
3. im Feld E
Pg , zwei
Stücke, wie E23
9M 120R
Ph , ein Stück, wie E24
2M 60R
4. Die Bezeichnung F26
Pm , ein
Stück, sandiger Acker
4M 60R
Pn , ein Stück, Ödland und
Zeichen H33 ist Sandland
270R
Kirchenacker
[K1, K2]
2M 105R
K1 , ein Stück, Von Beschaffenheit
wie B8
285R
K2 , ein Stück, magere Sanderde von
C11
1M 120R
Pastorenwiese
Po , drei Stücke, Ist von durchschnittlichem Grasbewuchs 4M 240R
Pastorenwald
Pq , zwei Stücke, Ist mit durchschnittlichem Kiefernwald bewachsen 3M 150R
Anmerkung
Pq ist ein Stück der Wiese und Zeichen J40 wie das kleine Weidestück mit der
Bezeichnung K46 gehört dem Pastor und wird als Kälberkoppel gebraucht, ergeben
zusammen zwei Morgen und 45 Ruten.
Pr ein Stück wüster Acker, der dem Pastor gehört, kann zum Acker gemacht werden, ist reiner Sand, ein Morgen 240 Ruten Ps ein Stück,
das nicht als Acker benutzt werden kann, da es nur eine niedrige Wassergrube
von 240 Ruten ist.
Summe
NeuerAcker: 16M 60R
Pastorenacker: 42M 270R
Kirchenacker: 2M 105R
Pastorenwiese: 4M 240R
Pastorenwald: 3M 150R
K3 ein Stück, gehört der Kirche, kann zum Acker aufgepflügt werden und ist etwas niedriger Humusboden 90 R.
Die beiden wüsten Stücke mit dem Zeichen H32 waren
schon immer als Acker unbrauchbar, sagen die Bewohner, was daher zu kommen scheint, dass sie so tief
liegen, dass meist das Wasser darauf steht. Der wüste Acker mit den Bezeichnungen H31 och H32 ist durchaus
als Acker zu nutzen, doch besteht er vollständig aus reinem Sand, der die Mühe kaum lohnen würde.
Der
wüste Acker mit dem Zeichen H30 ist von etwas besserer Sanderde als der oben genannte und kann durchaus
zum Acker aufgepflügt werden, doch die Bewohner sagen, wegen der knappen Weiden
werde er nicht als Acker genutzt. Die Erlenbrüche mit dem
Zeichen L51 sind nur mit kleinen Erlen bewachsen, die zu nichts zu gebrauchen sind.
Pc ein Stück Morast mit kleinen Erlenbüschen bewachsen, gehört dem Pastor, umfasst 240 Ruten.
Am 25. Juni 1707 ist auf Weisung der Amtsacker in Boltenhagen verteilt und wie folgt befunden worden.
Ba , zwei
Stücke, in B8
2M 180R
Cb , ein Stück, in C10
1M 90R
Cc , drei Stücke, in C11
5M 210R
Cd , ein Stück, in C12
210R
Ce , ein Stück, in C 14
1M 210R
Cf , ein Stück, in C15
150R
Cg , ein Stück, in C16
1M 120R
Dh
in D17
10M 210R
K2 , in Cn, das bei der Revision als
Kirchenacker angesetzt war, ist nun nach Angaben der BauernAmtsacker
1M 120R
Außerdem hat das Amt zwei Ackerstücke im Dorf, die bei der ersten
Vermessung verteilt und mit der Bezeichnung G29 berechnet worden
sind. 10M 285R
Dieser Amtsacker, der nun verteilt wurde, haben beide Amtsbauern sowie der Hofknecht oder der Vertreter ausgewiesen.
Summe
36M 285R
1 Laut Urschrift S. 23 vermessen von Simon Skragge.
2 Schreibweise nach Vitae Pomm. S. 359. Zu den ältesten und auch angesehensten pommerschen Adelsgeschlechtern gehört die Familie von Wakenitz. Im Raum Wolgast war sie wohlbegütert, viele männliche Familienmitglieder zeichneten sich im preußischen und dänischen Militärdienst aus. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit der Familie von Lancken, die ebenfalls alt und angesehen war. Die von Lancken besaßen u.a. Kiesow, Klotzow, Boltenhagen und Rappenhagen. Von dem Hauptmann von Torgelow und Oberjägermeister Otto von Wakenitz ist überliefert, dass er am 20. April 1620 heiratete. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 1, Berlin 1782, Sp. 825.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
5 Schreibweise nach Vitae Pomm. S. 359. Zu den ältesten und auch angesehensten pommerschen Adelsgeschlechtern gehört die Familie von Wakenitz. Im Raum Wolgast war sie wohlbegütert, viele männliche Familienmitglieder zeichneten sich im preußischen und dänischen Militärdienst aus. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit der Familie von Lancken, die ebenfalls alt und angesehen war. Die von Lancken besaßen u.a. Kiesow, Klotzow, Boltenhagen und Rappenhagen. Von dem Hauptmann von Torgelow und Oberjägermeister Otto von Wakenitz ist überliefert, dass er am 20. April 1620 heiratete. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 1, Berlin 1782, Sp. 825.
6 Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden. Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.
7 Nach dem Tod Gustav Adolfs folgte ihm seine Tochter Christina (1626-1689) auf den schwedischen Thron, welche die Regierungsgeschäfte Ende 1644 nach Erreichung der Volljährigkeit übernahm. Ihre offizielle Krönung fand im Februar 1650 in Uppsala statt. 1654 dankte sie ab und bestimmte ihren Cousin Karl Gustav von Zweibrücken-Kleeburg als ihren Nachfolger. Danach konvertierte Christina 1655 zum Katholizismus und verlegte ihren Wohnsitz nach Rom. Bis zu ihrem Tod 1689 dienten u.a. die Einnahmen aus den pommerschen Domänen dem finanziellen Unterhalt der abgedankten Königin. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon. Del 1, Stockholm 1906. S. 614f.
8 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
9 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
10 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
11 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
12 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
13 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
14 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
15 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
16 Abgabe für die Erlaubnis der Bienenhaltung. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 6, Berlin 1784, Sp. 752.
17 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
18 Steht nicht im Einwohnerverzeichnis auf Fol. 223-224.