R223   U163 

Beschreibung von Boltenhagen, das im Distrikt Wolgast liegt und eine

eigene aus Stein gemauerte Kirche mit Turm besitzt. Es grenzt im Norden an Stilow, Gustebin und Spiegelsdorf; im Osten an Lodmannshagen, im Südosten an Kühlenhagen, im Südwesten an Karbow, und im Westen an Rappenhagen.1 

Namen der Einwohner

1 . Sophia Hedwig von Jasmund, die Mutter des Leutnants
2 . Leutnant Philip Adam von Wakenitz2  mit seinem Bruder
3 . Johannis Kratius,Pastor
4 . Petter Schiällhorn, Halbbauer A, doch ist er nicht untertänig, hat für ein Jahr einen halben Bauernhof übernommen
5 . Christian Schmitt,Kossat3  A:
6 . Görgen Lüder, Knecht des Leutnants, hat aber die Hütte Nr. 6 für sich und seine Frau
7 . Georg God, auch Knecht des Leutnants, hat die Hütte No 7 für sich und seine Frau
8 . Adam Kell, ein Schmied, ernährt sich mit seinem Handwerk, und pachtet Acker von der Herrschaft
9 . Hans Hansson, ebenfalls Knecht des Leutnants
Görgen Janken ist Schneider; er wohnt in einem Haus mit Hansson, dafür gibt er Mietzins.
10 . Andreas Andersson, Kossat A.
Jochim Swen, dient beim Pastor und dessen Frau, wohnt in der Kate bei Andersson
11 . Christian Pulow, Halbbauer B und Krüger, gibt für den Krug einen bis anderthalb Rthl. je nachdem, wie es von der Kanzel verkündet wird. Zum Krug gehört ein Morgen Acker.
12 . Görgen Jencken, Leineweber, hat eine eigene Hütte auf einem Platz gebaut, der der Kirche gehört.
13 . Marcq Schmitt, Leineweber, hat ein eigenes Haus auf dem Pastorenacker gebaut.
14 . Jochim Üker, Schafhirte hat ein Häuschen, das der Herrschaft gehört.
 R224  U164 15 . Michel Schmitt, Kossat A.
16 . Lorentz Thison, Rademacher, hat ein Haus vom Leutnant gemietet.
Philip Schröder, Gärtnermeister, ist untertänig
17 . Michel Butz, Kuhhirt
18 . Christopher Lindeman, Schweinehirt
19 . Görgen Leesch, Halbbauer B.
20 . Henning Schröder, Halbbauer A.
21 . Michel Heiden, Halbbauer A.
22 . Christopher Schröder, Halbbauer A.
23 . Henrich Meyer, Vollbauer A. und Schulze
24 . Michel Ribow, Knecht des Leutnants, hat früher auf dem Hof gelebt, den nun die Mutter des Leutnants bewohnt.
25 . Der Küster
Anm: Die mit A bezeichneten Bewohner gehören zum Leutnant Wakenitz, die mit B zu Wrangelsburg.

Von der Herrschaft

Dieses Dorf hat der letzte Herzog4  von einem Adligen gekauft, der Heiden hieß, und es dann an den Oberjägermeister Otto Wakenitz5 , den Großvater des Leutnants, verkauft. Er wird zu fünf Ritterhufen gerechnet. Damals lebten hier neun Vollbauern, die dem Ritteracker als Dienstbauern zugeteilt waren, und 15 Kossaten, von denen sechs zum Rittersitz gelegt wurden; die anderen neun hat der Herzog für sich  R225  selbst behalten. Sie taten Dienst auf dem Schloss, aber kamen dann zu Wrangelsburg.6  Jeder von ihnen hatte drei Morgen Acker, doch während der Zeit Banèrs7  wurde alles zerstört. Seitdem bewirtschaften zwei alle diese neun Kossatenteile und die Hofstellen. Auf den anderen Kossatenstellen, die dem Leutnant gehören, sind nun drei Kossaten und die vierte bewohnt ein Halbbauer, die fünfte der Schmied, die sechste  U165  liegt wüst. Ein Voll- und vier Halbbauern leben nun hier auf der Hofstelle des Herrn Wakenitz. Die anderen liegen alle wüst, doch der Leutnant lässt die Äcker und die Obstgärten bestellen.

Hufenzahl

Nach der Kirchenmatrikel8  gehören diese Dörfer zum Kirchspiel Boltenhagens. Sie sollen dem Pastor für jede Landhufe einen Scheffel Roggen geben, berechnet werden die Dörfer nach Landhufen
Boltenhagen 33
Kühlenhagen 12
Lodmannshagen 22
Spiegelsdorf 8
Netzeband 16
ein Hof in Schalense 3
[Insgesamt] 94 Landhuf.

Der Pastor hat zwei Hufen, demnach bleiben insgesamt für alle 26 1/2 Landhufen. In früheren Zeiten wurden hier bisweilen 30, 22 oder elf Landhufen versteuert, aber nun sind es vier reduzierte Hufen, 9  außerdem wird ein halbes Lehnspferd gehalten.
Die Kirche hat sechseinhalb Scheffel Aussaat
Die drei Wrangelsburger Halbbauern versteuern eine Landhufe.

 R226   U25 

Arealausrechnung des Wolgaster Amtsdorfes Boltenhagen, das im August 1694 geometrisch vermessen wurde

Acker

Der Acker ist hier überall dreischlägig. Die Felder Aα und Aβ sind, nach Aussage des Leutnants Philip Adam von Wakenitz, Ritteracker und werden zu fünf Landhufen gerechnet, wie die Annotationen zeigen, doch wie der Gärtnermeister Philip Schröder mir berichtete, reichte er nicht weiter als zu der Linie, die auf der Karte an beiden Enden mit NB bezeichnet ist. Er sagte, das so von seinem Vater gehört zu haben, wollte dies aber nicht in der Gegenwart des Herrn Leutnants zugestehen. Der Acker ist von folgender Bodengüte

Aα Feld Aα oder Winterfeld

[Aα]   73M 240R
1  Humuserde, je näher am Hof je mehr schwarzhumos  48M 75R
2  Sandhumus, bei Aα 1. humoser, zur Grenze hin sandiger  25M 165R

Aβ Feld Aβ oder Brachfeld

[Aβ]   71M 225R
3  Humuserde  33M 105R
4  Sandhumus  38M 120R

Aγ Feld Aγ

lässt die Herrschaft für sich bewirtschaften, doch ist es mit allen
[Aγ]   61M 180R
5  anderen Äckern steuerpflichtig, davon ist sandhaltiger Humusboden  26M 30R
6  Sanderde, etwas humushaltig  33M 210R
7  magerer Sand  1M 240R

 R227   U26 

B Feld B wird Bolbecksfält genannt, ist teils mit Sommer- teils mit

Wintergetreide besät; es liegt nicht in einem bestimmten Schlag und besteht aus
[B Insgesamt]   28M 270R
8  Humusboden, der bei den Wiesenstücken etwas tief liegend ist  12M 15R
9  guter Sandhumus  16M 255R

C Die Felder C, D und E wurden einst alle von Bauern bewirtschaftet,

doch nun bestellt die Herrschaft den größten Teil davon, sie sind nun nicht so eingeteilt wie früher, als die Bauern sie bewirtschafteten, damals waren sie so geteilt, sagte mir der Schulze, wie die Karte es nun ausweise.

C Feld C hat folgende Bodengüte und war Sommerfeld

[C Insgesamt]   209M 30R
10  drei Stücke gute Humuserde, ein großes und zwei kleine, ergibt  30M 15R
11  zwei Stücke Humuserde  16M 150R
12  Humusboden, je näher am Haus, je mehr schwarzhumos, gegen Feld D mehr sandhaltig  111M 210R
13  zwei Stücke lehmhaltige Humuserde  12M 105R
14  Humusboden  3M 75R
15  humushaltiger Sandboden  27M 255R
16  zwei Stücke aus magerem Sand  7M 120R

 R228   U27 

D Feld D war Winterfeld und hat folgende Bodengüte

[D Insgesamt]   161M 75R
17  sand- und lehmhaltige Humuserde  14M 30R
18  sand- und lehmhaltige Humuserde, bei Feld C humoser, zum Feld E hin sandiger, die zwei Stücke ergeben an Fläche  116M 255R
19  etwas magerer Sand  14M 60R
20  magerer und etwas hoch liegender Sand  8M 240R
21  Sandboden, etwas mit Humus vermengt  7M 90R

E Feld E war Brachfeld oder Brache

[E Insgesamt]   151M 285R
22  Sandboden, etwas mit Humus vermengt  33M 150R
23  Sandhumus  36M 255R
24  feine Sanderde, etwas humos  50M 75R
25  etwas magerer Sand, der aber, wie es scheint, mit Dünger verbessert werden kann  16M 105R
25T  hochgelegener Sandboden  15M

F drei Stücke Sandboden, die, so sagt man, mit Roggen und Buchweizen besät werden

[F Insgesamt]   10M 175R
26  das erste etwas humushaltig  4M 60R
27  das zweite heißt Pipenbrink  1M 90R
28  das dritte Baurwisch Kamp ist von kaltem Grund  4M 275R

G29  zwischen den Feldern Aα, Aγ und dem Haus sind zwei Stücke von guter Humuserde, die den Kossaten gehören, die zu Wrangelsburg gehören; beide Stücke umfassen  10M 285R

 R229   U28 

Wüster Acker

[H]   70M 180R
30  Bei den Ackerstücken D 17 und E 25 ist ebener, sandiger, wüster Acker, der mit Heide bewachsen ist.  15M 120R
31  Zwischen den Äckern C 13 und 15 und F 23 ist ebener wüster Acker mit Heide bewachsen  39M 240R
32  zwei Stücke etwas tief liegendes Ödland, das doch, wird gesagt, zwei Mal besät wurde, doch seitdem als Weide genutzt wird. Fläche  5M 90R
33  Beim Ackerstück F 26 ist sandiger wüster Acker, der mit Heide bewachsen ist, zu  10M 30R

Wiese

[J]   73M 45R 68 Heufuder
34  Zwischen den Feldern A und C ist eine Wiese mit gutem Rasen, die Gartwisch heißt und zwei Mal im Jahr gemäht wird, die Fläche ist  9M 60R
35  daneben ist eine, Baurwisch , genannt, etwas sumpfig und mit schlechterem Gras, zwei Stücke ergeben zusammen  13M 15R
36  zwischen diesen beiden Stücken ist bessere Grasfläche  1M 180R
37  zwei Stücke buschige, tief liegende Wiese, von denen einige Flecken zwischen den Büschen besät werden  5M 120R
38  zwischen dem letzten Stück und dem Acker ist Rasenfläche zu  3M 180R
39  in den Feldern B und C sind sechs kleine Rasenstücke, die zusammen an Fläche ergeben  4M 150R
 R230  U29 40  in den Feldern C und D sind sechs Stücke Rasen, zusammen  22M 165R
41  am Ende des Feldes E ist im Erlenbruch buschige und tiefliegendeWiese  2M 210R
42  zwischen den Feldern D und E beim Acker sind ebenfalls zwei Grasstücke mit Büschen darauf, die zusammen ergeben  4M 180R
43  Ein sumpfiges Wiesenstück im Erlenbruch beim Feld D mit kurzem Gras  3M 135R
44  Bei der Grenze zu Rappenhagen ist im Erlenbruch ein sumpfiges Stück Wiese, ebenfalls ein gleiches beim Weg zu genanntem Dorf, das der Viehhirt abmäht, ergibt zusammen  2M 150R
Nach eigener Aussage ergeben diese erwähnten Wiesen gesamt 68 Heufuder, siehe die Annotationen zum Punkt Wiese

Viehweide

[K Insgesamt]   120M 210R
K45  Ebenes Weideland, beim Erlenbruch L51 sumpfiger, beim Acker und wüsten Acker von besserem Boden und Gras, zwei Stücke KSymbol 52  KSymbol 52  ist von festerem Boden liegt höher, macht zusammen mit K45  112M 150R
K46  drei Graskoppeln, die, wie gesagt wird, als Kälber- oder Pferdekoppel benutzt wird, macht zusammen  6M 210R
K46T  unmittelbar bei Feld B ist Grasweide  1M 150R

 R231   U30 

Wald

[L]   238M 285R
47  Sechs Stücke, die mit Eichen und Haselbüschen bewachsen sind, ergibt zusammen  6M 30R
48  Erlenbruch mit Eichen und Haselbüschen beimAcker  9M 30R
49  Ebenso  69M
50  zwei Stücke Kiefernwald beim und auf dem Acker F26, ergeben  3M 180R
51  zwei ziemlich sumpfige Erlenbrüche, die bei den Feldern E und D beim Acker einige Eichen und Haselbüsche haben, das andere ist sehr sumpfig, besonders bei den Grenzen, umfasst  151M 45R

Hofstellen mit anderem bei den Häusern

Symbol 53  Zwei Tümpel mit Weidenbüschen, andere Wassertümpel sind mit
Symbol 55  diesem Zeichen bezeichnet, machen zusammen  6M 240R
[Hofstellen Insgesamt]   32M 150R
Symbol 54  wüste Hofstellen, Wege und Straßen von der Lodmannshagener Grenze zum wüsten Acker H 31, ergeben zusammen  17M 240R
Auf den wüsten, unbewohnten Hofstellen sind einige Apfel- und Birnbäume, von denen die Herrschaft die Früchte abernten lässt, wenn sie reif sind.
2  Die Obstgärten Nr. 2 besitzen verschiedene prächtige Obstbäume und ergeben  1M 60R
[Hofstellen]  die anderen Hofstellen haben jeweils einen Gemüse- und Obstgarten, die unterschiedlich gut sind, sie sind nummeriert nach dem Namen des jeweiligen Einwohners, wie in der Beschreibung aufgeführt, beinhalten zusammen mit den Hofstellen  13M 120R
#  ein Gemüsegarten, mit Fischteichen umgeben, bei symbol Symbol 58  # und ein Fischteich unter symbol # der auch unter die letzten gerechnet wird:  13 M 120R

Summe

Acker: 779M 215R
Wüster Acker: 70M 180R
Wiese: 73M 45R
Heu: 68 Fuder
Weide undWald: 359M 195R
Hofstellen Gärten und Tümpel etc.: 39M 90R

 R232   U165 

Annotationen von Boltenhagen

VomAcker

Die Beschaffenheit des Ackers zeigen Karte und Ausrechnung, die Aussaat ist nach Aussage wie folgt:
im Feld Aα 20 Drömt, Wintersaat, Roggen
im Feld Aβ 18 Drömt, Wintersaat, Roggen
im Feld Aγ 16 Drömt, pro Morgen drei Sch Roggen, vier Sch Gerste, zwei Sch Hafer gerechnet.
Der Schulze sät in das eine Feld fünf Drömt Wintersaat und drei Drömt Sommergetreide, in das andere drei Drömt und zwei Scheffel Winter- und 20 Scheffel Sommergetreide, in das dritte drei Drömt und zwei Scheffel Winter- und 20 Scheffel Sommergetreide.
Jeder der vier Halbbauern 20 Scheffel Roggen in jedes ihrer Felder, an Sommersaat 14 Sch, 2 Sch Hafer und 1 1/2 bis 2 Sch Erbsen, manchmal mehr, manchmal weniger, doch werden Erbsen ständig in der Brache ausgesät
Jeder der Kossaten A: 10 Sch Roggen, 8 Sch Gerste, 2 Sch Hafer, 1 1/2 Sch Erbsen Sommersaat
Jeder der beiden Halbbauern B: 15 Sch Roggen, 24 Sch Gerste, 2 bis 3 Sch Erbsen Sommersaat
 U166  Die Frau, die nun auf einem Bauernhof lebt, sät 30 Sch Roggen, 18 Gerste, 12 Sch. Hafer und 3 bis 4 Sch Erbsen, ganz wie es ihr gefällt.

 R233 

Wiese

Anzahl und Qualität der Wiesen zeigen Karte und Ausrechnung, nach eigener Aussage erhält
Der Herr Leutnant: 16, 18 bis 20 Fuder Heu
Die Frau: 6 Fuder Heu
DerSchulze: 5 bis 6 Fuder Heu
Jeder der vier Halbbauern halb so viel, macht zusammen: 10 bis 12 Fuder Heu
Jeder Kossat zwei manchmal 1 1/2 Fuder, ergibt für alle: 4 1/2 bis 6 Fuder Heu
Jeder Wrangelsburger Halbbauer drei Fuder Heu, ergibt: 6 Fuder Heu
[Insgesamt Leutnant, Frau, Schulze, Halbbauern, Kossaten, Wrangelsburger Halbbauern] 56 Fuder
Der Pastor wird an Aussaat und Heu wie ein Vollbauer zu 5 bis 6 Heufuder gerechnet
Die Wiese des Viehhirten gibt nach dem Wort des Gärtners 6 Fuder Heu
[Insgesamt Pastor, Viehhirte] 12 Fuder
[Insgesamt Wiese] 68 Fuder

Viehweide

Die Viehweide ist in der Karte und der Ausrechnung zu sehen, Bauholz wird, wenn es benötigt wird in der Kuhlenborner Heide oder Karbower Heide gekauft, zum Brennen ist etwas aus den Brüchen vorhanden, doch wird das meiste von den nächstliegenden Wäldern gekauft. Der Leutnant hat zwei Obstgärten auf beiden Seiten des Hauses, mit Apfel-, Birn-, Kirsch- und anderen Bäumen, über die Straße hinweg ebenfalls die Gemüse- und Kräutergärten Nr. 1 mit einigen kleinen Bäumen und Hopfenstangen, darüber hinaus gibt es Obstgärten bei jeder Hofstelle wie auf der Karte zu sehen ist.

Herrenhofdienste

Hier auf dem Hof sind nicht mehr Dienstbauern als nun im Dorf, nämlich ein Vollbauer, der mit einem Pflug sechs Tage in der Woche in der Pflugzeit dient, jeder der vier  R234  Halbbauern drei Tage, jeder Kossat zwei Tage mit einem Pflug und zwei Tage zu Fuß. In der Ernte der Vollbauer mit vier Mann jeden Tag, jeder Halbbauer mit zwei Mann, jeder Kossat mit einem Mann die ganze Woche. Wenn der Roggen geschnitten wird, hält jeder Kossat zwei Mann. In der Heuernte ist ebenso wie in der Getreideernte zu mähen und Heu und Getreide einzufahren. Darüber hinaus dienen beide im Winter und im Sommer die halbe Woche entweder allein zu Fuß oder zusätzlich mit einem Pferd.  U167  Die anderen Halbbauern B dienen in Wrangelsburg in der Saatzeit zwei Tage in der Woche mit einem Pflug und einen Tag zu Fuß. In der Getreideernte, wenn der Roggen geschnitten wird, mit vier Mann die ganze Woche; in der Heuernte eine Person die ganze Woche, manchmal auch mehr, wenn es gefordert wird. Außerdem dienen sie das ganze Jahr zwei Tage in der Woche mit dem Pferd und einen zu Fuß.

Über Abgaben

Der Leutnant gibt seit etlichen Jahren drei Rthl Kopfsteuer. 10 Akzise11  wird jedes Vierteljahr für das ganze Dorf gegeben, je nachdem wie viel Bewohner es gibt.
Der Schulze gab im letzten Jahr zwei Rthl zwölf lß Kopfsteuer, manchmal auch weniger, je nachdem, was vom den Kanzel verkündet wird.
Akzise jährlich zwei Rthl 16 lß
Viehsteuer12  fünf lß für jedes Tier, das über zwei Jahre alt ist.
 R235  Die Halbbauern geben halb so viel Kopfsteuer und Akzise.
Jeder Kossat pro Jahr 40 lß an Akzise.
Jeder der Wrangelsburger Bauern
Der Krüger gab wegen des Kruges 1 1/2 Rthl Kopfsteuer, die anderen 36 lß Reitersteuer für den Leutnant, seinen Bruder und den Kossaten jeden Monat drei Rthl acht lß, jeder der Bauern B jeden Monat in Winter 16 lß, im Sommer 15 lß Tribunalsteuer13  von jeder reduzierten Hufe14  zwei Mal im Jahr 22 lß . Magazinkorn15  32 Sch für die reduzierten Hufen des Leutnants, die zwei Wrangelsburger Bauern sieben Sch zusammen.Immengeld16  für jeden Stock zwei lß. Manche haben einen oder zwei Stöcke, manche keine.

 U168 

Die Einlieger geben wie folgt
Der Schmied gab Kopfsteuer 3 1/2 Rthl
Akzise 1 Rthl 36 lß das ganze Jahr
Viehsteuer für zwei Pferde, eine Kuh und drei Schafe 30 lß
Görgen Jencken, Leinweber gibt Kopfsteuer 3 1/2 Rthl
Akzise 1 Rthl 8 lß im Jahr
Viehsteuer für eine Kuh 8 lß
 R236  Görgen Janken, Schneider
Kopfsteuer 2 Rthl 36 lß
Akzise 8 lß im Jahr
Viehsteuer für 2 Pferde und 2 Kühe 32 lß, 8 lß pro Tier
Matthis Niclai, Schneider, 2 Rthl 36 lß Kopfsteuer
Akzise 1 Rthl 8 lß
Viehsteuer 8 lß
Der Wagenmacher Kopfsteuer 2 Rthl 36 lß
Akzise 1 Rthl 8 lß
Viehsteuer 2 Kühe 16 lß
Schäfer Kopfsteuer 3 Rthl
Akzise 3 Rthl
Viehsteuer für 300 Schafe 8 Rthl
2 Pferde 6 Kühe 1 Rthl 16 lß
Ein zweites MalNebenmodus17  1 Rthl 32 lß
 U169  Der Viehhirt für zwei Mal Kopfsteuer 42 lß
Akzise 28 lß
Viehsteuer 1 Pferd 4 Kühe 40 lß
für 7 Ziegen 10 1/2
 R237  Der Schweinehirt Kopfsteuer 42 lß
Akzise 28 lß
Viehsteuer 2 Kühe 8 lß
Hans Thesis18  hat eine Stube bei Christian Schmitt, hat gegeben
Kopfgeld 1 Rthl 28 lß
Akzise 5 lß pro Quartal, 20 lß

 RRev164   URev255 

Im Jahr 1704 ist das Dorf Boltenhagen revidiert und wie folgt befunden worden.

[Aa, Ab]   16M 60R
Aa , zwei Stücke, Ödland und Zeichen H31 ist reiner Sand, der jedes siebte oder achte Jahr ein Mal besät werden kann.  11M 180R
Ab , ein Stück, Ödland, und Zeichen H30 ist Sandland, das jedes dritte Jahr besät werden kann.  4M 180R

Ausrechnung des Pastorenackers, der bei der Revision ausgeteilt wurde

[C, D, E, F26]   42M 270R

1. im Feld C

Pc , ein Stück, von Beschaffenheit wie C10  4M 45R
Pd , zwei Stücke, wie C12  8M

2. im Feld D

Pe , zwei Stücke, wie D18  12M 105R
Pf , ein Stück, wie D17  1M 210R

3. im Feld E

Pg , zwei Stücke, wie E23  9M 120R
Ph , ein Stück, wie E24  2M 60R

4. Die Bezeichnung F26

Pm , ein Stück, sandiger Acker  4M 60R
Pn , ein Stück, Ödland und Zeichen H33 ist Sandland  270R

 RRev165   URev256 

Kirchenacker

[K1, K2]   2M 105R
K1 , ein Stück, Von Beschaffenheit wie B8  285R
K2 , ein Stück, magere Sanderde von C11  1M 120R

Pastorenwiese

Po , drei Stücke, Ist von durchschnittlichem Grasbewuchs  4M 240R

Pastorenwald

Pq , zwei Stücke, Ist mit durchschnittlichem Kiefernwald bewachsen  3M 150R

Anmerkung

Pq ist ein Stück der Wiese und Zeichen J40 wie das kleine Weidestück mit der Bezeichnung K46 gehört dem Pastor und wird als Kälberkoppel gebraucht, ergeben zusammen zwei Morgen und 45 Ruten.
Pr ein Stück wüster Acker, der dem Pastor gehört, kann zum Acker gemacht werden, ist reiner Sand, ein Morgen 240 Ruten Ps ein Stück, das nicht als Acker benutzt werden kann, da es nur eine niedrige Wassergrube von 240 Ruten ist.

Summe

NeuerAcker: 16M 60R
Pastorenacker: 42M 270R
Kirchenacker: 2M 105R
Pastorenwiese: 4M 240R
Pastorenwald: 3M 150R

 RRev166   URev257 

K3 ein Stück, gehört der Kirche, kann zum Acker aufgepflügt werden und ist etwas niedriger Humusboden 90 R.
Die beiden wüsten Stücke mit dem Zeichen H32 waren schon immer als Acker unbrauchbar, sagen die Bewohner, was daher zu kommen scheint, dass sie so tief liegen, dass meist das Wasser darauf steht. Der wüste Acker mit den Bezeichnungen H31 och H32 ist durchaus als Acker zu nutzen, doch besteht er vollständig aus reinem Sand, der die Mühe kaum lohnen würde.
Der wüste Acker mit dem Zeichen H30 ist von etwas besserer Sanderde als der oben genannte und kann durchaus zum Acker aufgepflügt werden, doch die Bewohner sagen, wegen der knappen Weiden werde er nicht als Acker genutzt. Die Erlenbrüche mit dem Zeichen L51 sind nur mit kleinen Erlen bewachsen, die zu nichts zu gebrauchen sind.
Pc ein Stück Morast mit kleinen Erlenbüschen bewachsen, gehört dem Pastor, umfasst 240 Ruten.

 RRev167   URev258a 

Am 25. Juni 1707 ist auf Weisung der Amtsacker in Boltenhagen verteilt und wie folgt befunden worden.

Ba , zwei Stücke, in B8  2M 180R
Cb , ein Stück, in C10  1M 90R
Cc , drei Stücke, in C11  5M 210R
Cd , ein Stück, in C12  210R
Ce , ein Stück, in C 14  1M 210R
Cf , ein Stück, in C15  150R
Cg , ein Stück, in C16  1M 120R
Dh  in D17  10M 210R
K2 , in Cn, das bei der Revision als Kirchenacker angesetzt war, ist nun nach Angaben der BauernAmtsacker  1M 120R
Außerdem hat das Amt zwei Ackerstücke im Dorf, die bei der ersten Vermessung verteilt und mit der Bezeichnung G29  berechnet worden sind.  10M 285R
Dieser Amtsacker, der nun verteilt wurde, haben beide Amtsbauern sowie der Hofknecht oder der Vertreter ausgewiesen.

Summe

36M 285R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2008, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urschrift S. 23 vermessen von Simon Skragge.

2  Schreibweise nach Vitae Pomm. S. 359. Zu den ältesten und auch angesehensten pommerschen Adelsgeschlechtern gehört die Familie von Wakenitz. Im Raum Wolgast war sie wohlbegütert, viele männliche Familienmitglieder zeichneten sich im preußischen und dänischen Militärdienst aus. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit der Familie von Lancken, die ebenfalls alt und angesehen war. Die von Lancken besaßen u.a. Kiesow, Klotzow, Boltenhagen und Rappenhagen. Von dem Hauptmann von Torgelow und Oberjägermeister Otto von Wakenitz ist überliefert, dass er am 20. April 1620 heiratete. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 1, Berlin 1782, Sp. 825.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

5  Schreibweise nach Vitae Pomm. S. 359. Zu den ältesten und auch angesehensten pommerschen Adelsgeschlechtern gehört die Familie von Wakenitz. Im Raum Wolgast war sie wohlbegütert, viele männliche Familienmitglieder zeichneten sich im preußischen und dänischen Militärdienst aus. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit der Familie von Lancken, die ebenfalls alt und angesehen war. Die von Lancken besaßen u.a. Kiesow, Klotzow, Boltenhagen und Rappenhagen. Von dem Hauptmann von Torgelow und Oberjägermeister Otto von Wakenitz ist überliefert, dass er am 20. April 1620 heiratete. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 1, Berlin 1782, Sp. 825.

6  Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden.  Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.

7  Nach dem Tod Gustav Adolfs folgte ihm seine Tochter Christina (1626-1689) auf den schwedischen Thron, welche die Regierungsgeschäfte Ende 1644 nach Erreichung der Volljährigkeit übernahm. Ihre offizielle Krönung fand im Februar 1650 in Uppsala statt. 1654 dankte sie ab und bestimmte ihren Cousin Karl Gustav von Zweibrücken-Kleeburg als ihren Nachfolger. Danach konvertierte Christina 1655 zum Katholizismus und verlegte ihren Wohnsitz nach Rom. Bis zu ihrem Tod 1689 dienten u.a. die Einnahmen aus den pommerschen Domänen dem finanziellen Unterhalt der abgedankten Königin.  Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon. Del 1, Stockholm 1906. S. 614f.

8  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

9  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

10  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

11  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

12  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

13  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

14  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

15  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

16  Abgabe für die Erlaubnis der Bienenhaltung. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 6, Berlin 1784, Sp. 752.

17  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

18 Steht nicht im Einwohnerverzeichnis auf Fol. 223-224.