Beschreibung Kühlenhagens1
Dieses Dorf liegt im Distrikt Wolgast, eine Meile von der Stadt und zwei Meilen von Greifswald entfernt. Es gehört zum Amt Wrangelsburg2 und zum Kirchspiel Boltenhagen. Im Nordwesten grenzt es an Boltenhagen, im Norden und Nordosten an Lodmannshagen; im Osten an Katzow und den wüsten Hof Wiendorf, im Süden an den Kronwald Prägel und im Westen an Karbow.
Namen der Einwohner
1 . Adam Hess, Pächter.
| 2 . Hans Thurow,
Schulz. 3 . Matthis Pulow. 4 . Jochim Menik. |
Vollbauern |
5 . Hans Bägerow hat seine Hausstelle
von Martin Puhlow gepachtet, Einlieger.
6 . Reichelt Hanson, Heidereiter3 . Er wohnt nicht dort, wo das Haus des Heidereiters ist, Nr.7 in der Nähe des Landweges, ist jetzt wüst. Der Acker
jedoch nicht.
Über die Herrschaft
In herzoglichen Zeiten4 gehörte dieses Dorf zum Wolgaster Schloss5 und hat dort gedient. Aber danach ist es zu Wrangelsburg6 gelegt worden. Von alters her haben hier vier Bauern gewohnt, noch vor Banérs Zeit7 - danach haben die Bauern ihre Zeitrechnung eingerichtet – als dieses Dorf etwa zehn Jahre verwüstet war, und R 210 dieser bewachsene wüste Acker erstmalig wüst gelegt wurde. Diese vier Bauern haben früher gleich viel besessen; aber der eine Hof, Nr. 4, hat seit den herzoglichen Zeiten für einen halben Bauernhof Steuern gezahlt. Denn der Acker, der dazugehört, ist jetzt noch wüster und überwachsener, als der Acker der drei anderen Höfe. Doch gehört jener wüster Acker noch immer zu dem Hof. Auf dem Hof Nr. 1 hat bis zum letzten Brandenburgischen Krieg8 ein Bauer gewohnt, aber danach hat die Wrangelsburger Herrschaft 9 den Hof bis jetzt vor vier Jahren bewirtschaften lassen. Sie ließ Heu und Korn mit dem Stroh nach Wrangelsburg fahren, daher war der Acker sehr mager, als der Pächter ihn übernahm. Diesen Hof haben verschiedene übernehmen wollen, um ihn zu bewirtschaften und zu versteuern oder dafür Abgaben für einen ganzen Bauernhof zu zahlen. Aber wie die Bauern sagen, hat der Major in Wrangelsburg das nicht zulassen wollen, dadurch wäre das Herrschaftsinteresse angegriffen. Aber die hohe Obrigkeit wies das zurück, denn ohne dass der Acker hier nahezu ausgemagert ist, weil Heu und Korn fortgefahren worden sind und sich dagegen der in Wrangelsburg verbesserte. Der hohen Obrigkeit ist dafür auf so lange Zeit U 157 keine Hufensteuer10 zugefallen, die gegeben worden wäre, wenn ein Bauer dort gewohnt hätte, nämlich seit dem letzten Brandenburgischen Krieg. Zusammen R 211 mit Kopf-11 , Vieh-12 und anderen Steuern hat der Verwalter den Hof für fünf Jahre übernommen. Er gab die ersten beiden Jahre jedes Jahr 15 Rthl, und die letzten drei Jahre gab er 25 Rthl pro Jahr. Kommenden Frühling hat er hier vier Jahre gewohnt und den Acker ziemlich verbessert. Aber er war frei von aller Hufensteuer, das war Reitersteuer13 oder andere, außer Kopf- und Viehsteuer, sowie Akzise14 . Der Heidereiter hat hier im Acker 15 Morgen und die Wohnstelle ist mit Nr. 7 bezeichnet. Einer, der beim letzten Herzog15 Tafeldecker16 war, bekam dieses als seinen Lohn, als der Herzog tot war. Jener Tafeldecker hieß Granzow / seine Söhne leben jetzt in Friedland in Mecklenburg / sie ließen hier eine Kate bauen, die im Polnischen Krieg17 zerstört. wurde. Seitdem ist dort kein Haus mehr gebaut worden. Jetzt hat Mattis Pulow den Acker sieben Jahre lang bewirtschaftet und der Heidereiter zwei Jahre, jeder hat zwei Rthl im Jahr gegeben. Aber zuvor hat seit dem Polnischen Krieg ein Bauer, der früher auf dem Hof Nr. 3 wohnte, Jochim Bagerow genannt, den betreffenden Acker bestellt. Weil dieser damals größtenteils wüst lag, gab er jährlich einen halben Rthl. Jetzt meinen die Bauern, der Acker sei reduziert. Der eine Bauernhof Nr. 4 hat eine Zeit zu Wrangelsburg gehört, ungefähr 24 Jahre lang. Nach dem Wort des Schulzen war ein Lenhard Martin Reiterschmied oder Hufschmied bei dem letzten Herzog gewesen. Und nach des Herzogs R 212 Tod, hatte er etwas als seinen Lohn zu fordern. Da hat der damalige Hausvogt Bolt18 dem genannten Hufschmied diesen Hof als Lohn zugewiesen. Der Schulz sagt, dieses sei auch bei vielen anderen Bediensteten des Herzogs erfolgt. Wie auch bei den beiden Boltensternschen19 Höfen in Netzeband. Die Tochter des Hufschmiedes heiratete Johan Barnsten, den Vogelfänger20 des damaligen Feldherrn21 . Und mit ihr bekam er den oft genannten Hof. Vor 24 oder 25 Jahren hat der Feldherr Wrangel den Hof von dem Vogelfänger für 100 Rthl gekauft, wie Pulow meint, es gehört zu haben. Da wurde damals ein Bauer eingesetzt, aber der war nicht lange dort. Die Stelle wurde zu dreiviertel gegenüber den anderen Höfen gerechnet, aber jetzt ist er innerhalb von zehn Jahren als ein halber Bauernhof gerechnet worden. Weil der Acker, der dabei liegt sehr wüst ist, doch ist gleichwohl Acker für einen ganzen Hof dabei, mit dem, was nun bestellt ist. Der wüste Acker liegt zusammen.
U 158Die Hufenzahl
In herzoglicher Zeit hat dieses Dorf Steuer für viereinhalb Landhufen gegeben, als jeder der vier Höfe zu einer Landhufe
gerechnet wurde. Und der Hof, den der Heidereiter nun gepachtet hat, wird zu einer halben Landhufe gerechnet. Jetzt aber
sagen die Bauern, dass sie seit dem Tod des damaligen Feldherrn mehr versteuert haben. Wenn nun verkündet wird, dass Steuer
gegeben werden soll und in Boltenhagen für eine reduzierte Hufe ein Rthl gegeben wird, geben die zwei Vollbauern hier fünfeinhalb
Mark oder 44 lß. Und in Lodmannshagen gibt jeder Vollbauer einen Rthl vier lß, wie die Bauern hier sagen.
Und Menik, hier Nr. 4, gibt für einen halben Bauernhof.
Arealausrechnung von Kühlenhagen, das im Distrikt Wolgast gelegen ist, zu Wrangelsburg gehört und im August 1694geometrisch vermessen wurde.
Acker
Die Ackerfelder A, B und C sind dreischlägig und von folgender Bodenart im
A Winterfeld
[A insgesamt:]
39M 120R
A1
zwei Stücke Humusboden, von denen das bei Feld B liegende Weitzland heißt. Es ist drei M und 105 Ruten, das andere ist vier M 285 Ruten.
Ergeben zusammen
8M 90R
A2
Lehmhumus, zwei Stücke, die mitten darin etwas sandiger sind. Sie umfassen
6M 240R
A3
Humusboden, etwas lehmvermischt, Pralsberg
genannt. Ist an Areal
5M 120R
AT
ein Stück, das jetzt gerodet ist und vorher Wiese gewesen war, aber eine Zeit mit
Büschen bewachsen war, die nun aber abgeschlagen worden sind, und man sagt, es solle jetzt aufgepflügt werden. Umfasst
120R
A4
Sandhumus, je näher am Karauschensoll und D14,
desto sandiger
18M 150R
B Sommerfeld
[B5-B7]
50M 165R
B5
Humusboden, zum Waldstück J 32 hin etwas lehmvermischt. Und zum Ackerstück B6 hin
sandig und etwas höher gelegen; aber zum Wiesenstück hin lehmiger
12M 75R
B6
Sandboden etwas humos
2M 210R
B7
lehm- und sandvermischter Humusboden, zum Wiesenstück J 27 schwarzlehmig und etwas
humos
35M 180R
C Das Brachfeld oder die Brache
[C8-C13]
72M
C8
guter lehm- und sandvermischter Humusboden zu D14 hin etwas sandiger, es sind sechs
Stücke
51M 90R
C9
Lehm- und Sandhumus
6M 210R
C10
zwei Stücke Sandboden
2M 150R
R 214 U 72 C11
zwei Stücke humusvermischter Lehm- und Sandboden
5M 30R
C12
zwei Stücke Sandboden
2M 90R
C13
Lehm- und Sandhumus, zwei Stücke
4M 90R
D 14
[D14]
38M 150R
die Ackerstücke
D14
sind zusammen acht Stücke Sandboden, von denen das eine dicht an den Feldern A, C etwas
humusartig ist und 11 M 150 R umfasst.
Die anderen sind sandiger und man sagt, dass alle zusammen zwei Jahre
hintereinander mit Roggen oder Buchweizen besät werden und dann drei Jahre unbesät liegen bleiben, in denen sie keine Saat
tragen können.
Diese acht Stücke ergeben zusammen
38M 150R
ein Stück Sand, das nun mit Buchweizen besät war, und man sagte, dass es zugleich mit dem Stück F nun erstmalig von dem alten wüsten Acker umgepflügt worden war. Die Wildschweine haben dort etwas von der Saat aufgefressen. An Areal 1M 285R
Dito, von gleicher Bodenart, war nun mit Buchweizen besät, der wohl reichlich gewachsen ist, aber von den Wildschweinen gänzlich aufgefressen wurde. Daher meinten die Bauern, diese Ackerstücke nicht mehr besäen zu können. Sie umfassen: 2M 180R
U 73Wüster Acker22
[H20-H21]
180M
H20
an der Grenze zu Boltenhagen ist ein Stück sandiger wüster Acker, teils mit Kiefernwald,
teils auch abgeschlagen. Und ein Stück, auf dem der Wald abgeschlagen ist, liegt beim Ackerstück D 14, welche umfassen
15M 60R
H21
sandiger, wüster Acker, mit mittelmäßig großem Kiefernwald bewachsen, der als Bau- oder
Brennholz brauchbar ist. Umfasst
164M 240R
G Wiese
[G15-G19]
22M 210R
G15
zwischen Pralsberg A3 und B14 sowie im Feld B
sind drei Stücke gute Graskoppel und eines dicht beim Ackerstück C9, die zusammen umfassen
7M
G16
drei Stücke von schlechterem Graswuchs, eines über A2, das zweite in C8, das dritte bei
B6, zusammen
3M 270R
G17
tief liegende Wiese und mit einigen Büschen darauf
2M
G18
eine Wiese, Diepswisch genannt, an der Grenze
sumpfig und mit Dreiblatt und anderem Gras, zum Acker hin von besserem Gras
6M 150R
G19
eine sehr sumpfige Wiese, Holtwisch genannt, mit
Dreiblatt und anderem groben Gras
3M 90R
I Wald
[I22-I31]
186M 105R
I22
junger Eichen- und Buchenwald mit Haselbüschen, Kiefern und anderen dazwischen
20M 180R
I23
drei Stücke mit Kiefernwald bewachsen
66M
I24
sumpfiger Erlenbruch
49M 90R
I25
Erlen- und Haselbüsche, zwei Stücke a
1M 240R
I26
ein sumpfiges Moor, mitten darin und an der Grenze mit Erlen- und Weidenbüschen; beim
Acker von festerem Boden und mit Eichen-, Buchen- und Haselbüschen bewachsen, wird Pralshagen genannt und umfasst:
14M
I27
ein Bruch, der Koppel genannt wird, und
vermutlich Wiese gewesen ist, ist nun mit Erlen-, Birken-, Weiden- und Haselbüschen bewachsen, sowie mit Buchen- und
Eichenbüschen beim Acker und dem Landweg. Da sind einige Grasflecken hier und da zwischen den Büschen, die, wie gesagt, als
Viehweide genutzt werden
15M 210R
I28
Erlenbüsche nahe an der Grenze zu Lodmannshagen
240R
I29
zwischen dem Acker C sowie den Hofstellen und dem Bach ist ein Hügel mit Eichen-, Buchen-
und Haselbüschen bewachsen. An Areal
8M 240R
I30
beim Weideland Kuehewisch ist eine kleine Insel
mit festem Grund, mit mittelmäßigen Eichen und Buchenbäumen bewachsen, sowie Haselbüschen dazwischen. Diese heißt Filsbruch , und dort haben die Wildschweine zeitweise ihr Lager
2M 195R
I31
beim wüsten Acker H21 sind einige Eichen- und Haselbüsche, beim Bach Erlenbüsche
6M 210R
K Viehweide
[K32-K33]
33M 165R
K32
buschiges, tief liegendes Weideland
10M 150R
K33
ein sumpfiges Moor, zum größten Teil mit Erlenbüschen bewachsen, das Kuehewisch genannt wird, ist jedoch teils eben, teils uneben, wird nun als Weideland genutzt.
In nassen Jahren ist es so feucht, dass das Vieh dort nicht voran kommen kann
23M 15R
L Tümpel
sechs Wassertümpel mit dem kleinen Tümpel, unweit von Nr. 3, die auf der Karte mit dem Buchstaben L bezeichnet sind. Ergeben 2M
M Hofstellen etc.
M Jeder hat einen Gemüsegarten und einige Bäume, womit beide sowohl die bewohnten als auch die wüsten Hofstellen sowie die Straßen, sind mit dem Buchstaben M bezeichnet. Umfassen zusammen 11M
Über Wiesen, die das Dorf in anderen Dörfern besitzt
[Ertrag:] Heufuder 1M 32
J57
In Lodmannshagen ist ein Stück tiefliegende Wiese unter dem Zeichen J57, das diesem Dorf
gehört und umfasst
1M
Siehe die Annotation von diesem Dorf über die Wiese. Mehr Wiesen als
dort angegeben sind, haben sie nicht.
Auf diesen Wiesen bekommen sie nach eigenen Worten 32 Heufuder, aus den Annotationen ist
es besser ersichtlich, wieviel jedes Stück gibt.
Summe
Acker: 205M
Wüster Acker: 180M
Wiese: 23M 210R
Heu: 32 Fuder
Wald und Viehweide: 219M 270R
Tümpel und Hofstellen: 13M
Annotationen zu Kühlenhagen
Über den Acker
Der Acker ist hier teils dreischlägig, teils wird er zwei Jahre besät und liegt dann drei Jahre, wie die Karte und die Ausrechnung angeben. Die Aussaat beträgt nach ihrem eigenem Bericht wie folgt:
Die Roggensaat des Verwalters 30 Sch
Gerste 24 Sch
Hafer zwölf Sch
Erbsen vier Sch, werden in die Brache gesät
Hanf- oder Leinkorn einviertel, einhalb oder einen Sch
Ergibt 71dreiviertel Sch
Jeder der zwei Vollbauern kann soviel wie der Verwalter säen, ergibt
für die zwei Felder der beiden 153 einhalb Sch
Buchweizen jeder zwei bis drei Sch, ergibt sechs Sch
In das Brachfeld kann ungefähr soviel gesät werden, wie in eines der anderen.
Jochim Meniks Aussaat
Roggen 20 Sch
Geste neun Sch
Hafer zwölf Sch
Buchweizen eineinhalb Sch
Erbsen zwei Sch
ergibt 44 einhalb Sch
Insegesamt 265 dreiviertel 23
Leinkorn und Hanfkorn säen sie nicht immer gleich aus, manche Jahre einviertel, einhalb oder einen Sch.
U 159Die Aussaat des Heidereiters ist nach Angabe der Bauern, da er selbst nicht anwesend war:
Roggen sieben Sch
Gerste sechs Sch
Hafer einen Sch
Buchweizen einen Sch
Erbsen einen Sch
[Insgesamt Heidereiter] 16 Sch
Ergibt 281 dreiviertel 24
Über die Wiese
Bei Lodmannshagen haben die Bauern Nr. 3 und 4 hier gemeinsam eine Wiese, jeder einen Morgen. Und Pulow bekommt drei Heufuder
und hat sein Stück mitten in der Katzowschen Wisch , was mir jedoch nicht gesagt wurde, als ich diese Wiese vermaß. Menik hat seine auf einem Brink oder einer trockenen,
hoch liegenden Wiese mit sehr kurzem Gras und er bekommt nach eigener Angabe einen Fuder Heu. Ergibt vier Heufuder
Diepswisch gehört Bauern Nr. 1, er bekommt dort zwei Heufuder. Nr. 2 bekommt sechs Heufuder, ergibt zusammen acht Heufuder
Die zwei anderen Bauern haben ihre Wiesen in der Zaltzwisch , der eine bekommt einen und der andere zwei Heufuder. Ergibt drei Heufuder
Von der Koppel wird ein Stück gemäht, sowie hier und da zwischen den Büschen zu vier Heufudern. Sind vier Heufuder
Auf den anderen Wiesenflecken bekommt
Nr. 1 der Verwalter sechs Heufuder
Nr. 2 zwei Heufuder
Nr. 3 einen Heufuder
Nr. 4 vier Heufuder
Ergibt13 Heufuder
Und sind insgesamt 32 Heufuder
Der Heidereiter hat in seiner Wiese bei Netzeband, Klepperwisch genannt, vier M. Aber er selbst ist nicht anwesend, und die Bauern wissen darüber nicht Bescheid. Wie auch bei der Menikenwisch , an der Grenze zu Brünzow. Diese Wiese hat ihren Namen nach einem Heidereiter, der war Jochim Meniks Vater. Sonst kann
der jetzige Heidereiter hier und da in den Brüchen einige Stücke abmähen. Insbesondere von der Pritziers
Wisch , dort kann man vier Heufuder abmähen. Die Wiese ist jetzt auch zum größten Teil bewachsen, aber wie weit sie in R 219
U 160 den Bruch reicht, konnte keiner genau sagen. Nun wohnt er frei im Dorf, dafür erlaubt er den Einwohnern, ihr Vieh im Kronwald
und in den Brüchen ganz bis zum Borkwald hin zu weiden.
Viehweide
Außerdem haben sie auf der Kuhewisch Viehweide ganz bis zum Bach. In der Borkwisch haben sie Viehweide sowie auch sonst im Wald und in den Brüchen, die hierher gehören, und die die Karte ausweist.
Wald
Hier neben liegt ein Kronwald, Prägel genannt, und in Grenzen und anderem in seiner Arealausrechnung und der Karte angegeben ist. Darin gibt es eine Menge Wildschweine, und einige Hirsche sowie Rehe oder Rehböcke, jedoch nicht besonders viele. Wenn der Oberjägermeister Befehl gibt, dass der Heidereiter etwas beschaffen soll, schießt dieser es und bringt es zum festgesetzten Ort, sonst nicht. Wenn aus dem Wald etwas verkauft werden soll, schickt der Amtsinspektor aus Wolgast einen Zettel mit. Sonst darf hier keiner etwas nach Hause bringen. Wieviel dafür gegeben wird und was die Heide jährlich einbringen kann, weiß hier keiner.
Arbeit auf dem Herrenhof
Der Pächter und die 15 Morgen, die der Heidereiter bestellt, sind nun dienstfrei. Die zwei Vollbauern dienen bei dem Ackerwerk
in Krebzow in der Zeit des Pflügens mit vier Pferden und zwei Personen. Der andere Bauer dient mit zwei Pferden und einer
Person vier Tage die Woche, sowie zwei Personen zu Fuß. Und der Halbbauer mit einer Person am Tag. Sie haben nur am Sonnabend
frei. Während der Erntezeit dient jeder Bauer die ganze Woche mit vier Personen, und R 220
U 161 der Halbbauer mit zwei Personen. Wenn die Saat eingefahren wird, mit drei Pferden für einen Wagen und drei Personen. Sonst
dient jeder Vollbauer das ganze Jahr hindurch vier Tage die Woche mit vier Pferden und zwei Personen. Der Halbbauer an zwei
Tagen mit vier Pferden und zwei Personen.
Gemüsegärten mit einigen Bäumen darin hat jeder bei seinem Haus, wie es auf der Karte zu sehen ist.
Über Vieh, Zugpferde und Viehsteuer
Nr. 1, der Pächter vier Pferde, zwei Ochsen, acht junge und alte Kühe, keine Schafe, zweialte Bienenstöcke und drei neue,
keine Ziegen
Nr. 2, sieben Pferde, zwei Ochsen, zehn junge und alte Kühe, zwölf Schafe, drei alte Bienenstöcke und zwei neue, zwei Ziegen
Nr. 3, sieben Pferde, zwei Ochsen, zwölf junge und alte Kühe, zwölf Schafe, sechs alte Bienenstöcke und sieben neue, sechs
Ziegen
Nr. 4, vier Pferde, zwei Ochsen, vier junge und alte Kühe, drei Schafe, zwei alte Bienenstöcke und zwei junge, keine Ziegen
Der Verwalter hat für jedes obenstehende Vieh acht lß gegeben.
Jeder Bauer hat, weil er untertänig ist, fünf lß pro Stück Vieh, für jedes Schaf drei Witten, jeden Bienenstock einen Groschen,
für jeder Ziege sechs Dreier gegeben.
Kopfgeld
Der Pächter hat drei Rthl und 24 lß Kopfgeld mit Nebenmodus am 20. Juni 1694 gegeben.
Akzise für drei Personen 34 bis 35 lß jedes Quartal. Im Jahr 1692 hatte er ein Mädchen mehr und gab 42 lß jedes Quartal
für vier Personen drei Rthl und 24 lß
Ergibt 7 Rthl
R 221 Kopfgeld gibt jeder der beiden Vollbauer zweieinhalb Rthl, der Halbbauer einen Rthl zwölf lß.Sind sechs Rthl zwölf lß
Akzise geben die beiden Vollbauern 28 lß jedes Quartal, der Halbbauer 21 lß jedes Quartal, ergibt sechs Rthl 20 lß
Der Kossate25 gibt neuneinhalb lß Akzise jedes Quartal
Kopfgeld zwei Mal jeweils anderthalb Rthl
Der Kuhirte Akzise sieben lß jedes Quartal
Kopfgeld einen Rthl und für eine Kuh acht lß, ergibt vier Rthl2 lß
Reitersteuer gibt jeder der beiden Vollbauern das ganze Jahr acht Rthl 36 lß. Der Halbbauer gibt vier Rthl 18 lß, ergibt
21 lß
Tribunalsteuer26 gibt dieses Dorf bestimmt jährlich nach Anordnung zwei Rthl vierlß
Magazinkorn27 gibt das ganze Dorf, darunter sind die drei Bauern zu verstehen, 16 Sch Roggen
U 162 Pachtgeld geben die Bauern
Nr. 2 drei einhalb Rthl
Nr. 3 zwei einhaln Rthl
Nr. 4 einen Rthl40 lß
Ergibt 7sieben Rthl 40 lß
Der Heidereiter gibt jedes Jahr einen Rthl Akzise, von den anderen Abgaben ist er frei.
1704 ist das Dorf Kühlenhagen revidiert und wie folgt befunden worden.28
[Aa, Ac]
78M 30R
Aa , drei Stücke, von dem wüsten
Acker und der Bezeichnung H20. Sind Sandboden, die jedes dritte Jahr einmal besät werden können.
13M 180R
Ac , neun Stücke, vom wüsten Land
und der Bezeichnung H 21. Sind alle Sandland, die jedes sechste oder siebente Jahr einmal besät werden können:
64M 150R
Der gesamte neue Acker wird in keinen bestimmten Schlägen bestellt, sondern wenn er so lange wüst gelegen hat, dass er
wieder tragen kann, wird hier und da ein Stück aufgepflügt.
Notiz
Die fünf wüsten Stücke zwischen dem Acker, bezeichnet mit Ad , sind abgeschlagen und gerodet und
als Acker brauchbar. Sie sind von der Güte wie der neue Acker, der mit Hc bezeichnet ist.
Der gesamte andere, der noch wüst ist, bezeichnet mit Zeichen H 21, ist mit mittelmäßigen Kiefernwald bewachsen.
Summe
Neuer Acker: 78M 30R
1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.
2 Amt Wrangelsburg – Amt wurde in der Urschrift durchgestrichen.
3 Heidereiter: ein Förster zu Pferde mit der Aufgabe, die Heide zu bereiten. Darüber hinaus hatte er ebenfalls die Aufsicht über den Wald. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 22, Berlin,1789, Sp. 739; LAGreifswald Rep6a Band 4, Beschreibung von Karbow, Fol. 421.
4 Herzog Philipp Julius (1584-1625), von 1603 bis zu seinem Tod 1625 führte er die Regierung des Herzogtums Pommern-Wolgast. Wehrmann, Martin: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. (Veröffentlichenungen der landesgeschichtlichen Forschungsstelle für Pommern. Bd. 1, H. 5) Stettin 1937. S. 130f.
5 Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde. Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.
6 Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden. Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.
7 Nach dem Tod des letzten pommerschen Herzogs Bogislaw XIV im März 1637, forderte der Kurfürst von Brandenburg die vertraglich zugesicherte Sukzession in Pommern, das aber weiterhin von Schweden besetzt blieb. Verbündete brandenburgische und kaiserliche Armeen drangen in Pommern ein, die schwedischen Generäle Wrangel und Banér konnten das Land mit Mühe halten. Als 1638 der Gouverneur Sten Bielke starb, regierten Banér und seine Offiziere für drei Jahre faktisch das Land. Die Forderungen des Militärs, die Kriegslasten, die Pommern leisten musste, stiegen ständig an. Dies änderte sich erst 1641 mit einer Beruhigung der kriegerischen Lage und der Berufung Torstenssons zum Generalgouverneur und Axel Lilies zum Gouverneur von Hinterpommern. Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 86. Stadtarchiv Wismar, Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 (x), Rep 3 (1) 0698.
8 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.
9 Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746
10 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
11 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
12 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
13 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
14 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
15 Bogislaw XIV. (1580-1637).
16 Tafeldecker: war an Höfen und vornehmen Haushalten tätig. Zu dem Amt gehörte es, die Tische zu decken, Servietten zu kunstvoll Figuren gestalten und die Zuständigkeit über Besteck und das leinerne Tischgerät. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, Bd.179, Berlin 1842, Sp. 336.
17 Der Schwedisch-Polnische Krieg (Zweiter Nordischer Krieg): dauerte von 1655 bis 1660, daran beteiligte Parteien waren Schweden, Polen, Russland, Brandenburg und Frankreich. Vorrangig lieferten die polnischen Ansprüche auf den schwedischen Thron den Kriegsgrund. Allerdings rangen die beteiligten Kriegsparteien besonders um die Vorherrschaft im Baltikum. Dabei ging es Schweden besonders um die eroberten Gebiete Estland und Livland. Im Jahr 1655 fiel Karl X. Gustav von Schweden im Jahr 1655 in Polen ein. Mit dem Vertrag von Oliva 1660 wurde der Friedensschluss besiegelt. Darin verzichtet Polen auf Thronansprüche in Schweden. Livland und Estland verbleiben bei Schweden. Brandenburg musste sich aus Pommern, Holstein und Schleswig zurückziehen. Dafür erlangte das Kurfürstentum, mittlerweile ein politischer und militärischer Machtfaktor, die Souveränität über das Herzogtum Preußen. Frankreich garantierte für den Frieden. Branig, Hans: Geschichte Pommerns Teil 2. Von 1648 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Köln, Weimar, Wien 2000, S.11-15
18 Hausvogt: Ein Hausvogt besaß in einigen Ämtern und herrschaftlichen Schlössern die Aufsicht über die Gebäude. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 22, Berlin 1798, Sp. 431
19 Franz Michael von Boltenstern (2. Oktober 1657-17. Mai. 1716), Hofrat und königlicher Hofgerichtsdirektor in Greifswald. Verheiratet mit Juliane Katharina von Ehrenfels (24. April 1669 - 9. Oktober 1733), der Tochter des schwedischen Regierungsrats Heinrich Ernst von Ehrenfels (Sellius) und der Katharina Margarathe Stypmann. König Friedrichs I. Transsumt und Confirmation der Barthschen Privilegia vom 31. Januar 1663 im Jahre 1723, Dähnert, Pommersches Urkundenbuch, Band 2, S. 372-376, hier S. 374. Landesarchiv Greifswald, Domänenarchiv Stettin (012.02), Rep 12b 666, 20. Varia, Jochim Felix von Schwerin wegen eines Hofes in Müssow.
20 Vogelfänger: Gemeint ist der Vogelfänger des Generalgouvernuers Wrangel. Der Umfang und die Art des Vogelfangs sind von den jeweiligen Territorialrechten abhängig. Der Oberherr verleiht die Rechte für diese Form der Jagd, die mit Garnen und Netzen unterschiedlichster Art vonstatten geht. Auf größere Vögel wie Rebhühner und Fasane wird mitunter auch mit Hunden gejagt. Während der Nist- und Brutzeit ist der Vogelfang nicht gestattet. Zedler, Johann Heinrich: Grosses und vollständiges Universallexikon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 50, Leipzig 1746, Sp. 196-198.
21 Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746
22 Zum wüsten Acker: NB i renn skrifningen sättes ödes åkern på andra sidan hÿt fram. (Vermerk am linken Seitenrand).
23 In der Reinschrift als Summe 275 ¾.
24 In der Reinschrift steht als Summe 291 ¾.
25 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
26 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
27 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
28 Arealausrechnung für den Acker, der seit 1694 bewirtschaftet wird und bei der Revision 1704 angesehen wurde. (Überschrift der Revisions-Urschrift).