Beschreibung Lodmannshagens1 , das im
Distrikt Wolgast liegt und zu Wrangelsburg2 gehört. Das Dorf zählt zum Kirchspiel Boltenhagen und grenzt im Norden an Konerow und Pritzwald, im Osten an Netzeband und im Süden an Katzow und Kühlenhagen sowie im Westen an Boltenhagen und Spiegelsdorf.
Namen der Einwohner
1 . Jochim
Max, Verwalter.
2 . Claus Houg, Kossat.3
3 . Jochim Nelling, Vollbauer.
4 . Martin Stolp, Halbbauer.
5 . Hans Henrich Ludwig, Halbbauer.
6 . Jochim Wichman, Vollbauer.
7 . Christopher Pomin, Vollbauer und
Schultze.
8 . Jochim Häker, Vollbauer.
9 . Jochim Rubak, Halbbauer.
10 . Jacob Lüders Witwe,
bewirtschaftet den ganzen Bauernhof.
11 . Clas Folkman, Halbbauer.
12 . Hans Holt, Vollbauer.
13 . Claus Berlin, Müller. Hat keinen
steuerbaren Acker, außer zwei Kämpen4 , wie die Karte und die Ausrechnungen angeben, sie befinden sich nun unter der gleichen Pacht wie die
Mühle.
Einlieger oder Einhäusler
14 . Jochim
Meyer hat eine Kate beim Häker.
15 . Martin Kleinsorg, Schneider, hat
eine Kate bei Lüders Witwe.
16 . Petter Lorentz hat eine Kate bei
Wichman und ist Leinweber.
17 . Michel Stenbrink, genannt der
Nachbar Kätner, weil seine Kate dem gesamten Dorf gehört.
18 . Friedrich Bock,Schäfer und
Schweinehirte.
19 . Thomas Martins, Schäfer.
20 . Georg Lorentz hat eine Kate bei
Stolpe.
21 . This Lorentz hat hier einen
halben Bauernhof bewirtschaftet, der nun Ludwig gehört. Aber seit zehn bis zwölf Jahren hat er seine eigene Kate, die er sich
selbst aufgebaut hat.
22 . Thomas Martins Witwe hat eine
Kate bei Hans Holtz und arbeitet am Spinnrad.
23 . Petter Witt dient in Kühlenhagen,
seine Frau hat hier eine Kate bei Nelling.
Zu wem die Katen gehören, die nicht aus der Karte ersichtlich sind, kann man bei jedem Namen sehen, wo sie als Einlieger seßhaft sind.
R 240 U 143Nach den Worten und Aussage der Einwohner ist das Dorf von folgender Beschaffenheit:
Über die Herrschaft
In herzoglicher Zeit5 gehörte das Dorf zum Wolgaster Schloss6 und zu den Tafelgütern7 , dann haben nacheinander einige Bediente davon Steuern genommen. Aber jetzt nach 46 oder 47 Jahren haben es der damalige
Feldherr8 und danach seine Erben besessen9 , so berichtet es Martin Stolpe. Er meint auch, dass der Feldherr das Dorf nicht gekauft hat, allerdings weiß er es nicht
genau zu sagen. Jetzt besitzt es die Gräfin Wittenberg10 , die manchmal in Hamburg und manchmal in Bremen ist.
Anmerkung: Später ist das Dorf der Reduktion11 unterworfen worden.
Über die Hufenzahl
Dieses Dorf ist früher zu 22 Landhufen gerechnet worden, die jährlich versteuert oder wofür Abgaben gegeben wurden. Alle
sind
steuerpflichtig. In herzoglicher Zeit gab es hier acht Vollbauernhöfe und sechs Kossaten, von denen jeder nur fünf bis sechs
Scheffel Aussaat hatten. Und die acht Bauern hatten das andere. Aber nach dem Kaiserlichen Krieg12 lebten hier sechs Vollbauern und vier Kossaten. Den einen wüsten Bauernhof hat Burmeister, der hier damals Müller war,
gepachtet. Den anderen Hofacker pflügten verschiedene, sowohl hier als auch in anderen Dörfern, dafür gaben sie einen Rthl
für
jeden Morgen an die Herrschaft. Vor 29 Jahren hat der damalige Feldherr einem seiner Hofmeister, der R 241 Sternberg13 hieß, vier Landhufen gegeben und ließ diesen dafür die Häuser bauen, in denen jetzt der Verwalter wohnt. Im
Brandenburgischen Krieg14 verstarben er und seine Erben und danach lag dieser Hof vier oder fünf Jahre wüst. Seitdem hat dort ein Pächter gewohnt
und zahlte dafür manche Jahre mehr, manche weniger Pacht. Der jetzige Verwalter kam vor sieben Jahren hierher und gab im ersten
Jahr 36 Rthl, das zweite 40 Rthl zusammen mit dem Müller, der in den zwei Jahren die Hälfte bewirtschaftete. Im dritten Jahr
gab
er 46 Rthl, aber jetzt 100 Gulden und ist frei von Hufensteuer.
Nun leben hier sechs Vollbauern, von denen jeder zwei
Landhufen hat. Und vier Halbbauern, von denen jeder eine Landhufe hat. Jetzt gibt jeder Vollbauer, nach eigenen Worten, Steuer
für eine reduzierte Hufe15 ; die vier Halbbauern geben für zwei reduzierte. Folglich müssen für das Dorf nun acht reduzierte Hufe versteuert werden.
Claus Houg hat vier Morgen Acker, und wenn jeder Vollbauer vier Mark gibt oder 32 ß Vorpommersch, dann gibt er acht ß.
U 144 Der Acker des Müllers, der jetzt der Mühle zugeschlagen ist, ist frei
von Steuern.
Arealausrechnung des Wrangelsburger Amtsdorfes Lodmannshagen, das im Juli 1694 vermessen wurde.
Acker
Nach Claus Hougs Wort / der mich begleitete während ich maß / wird der mit A bezeichnete Acker, jedes Jahr besät. Die Bauern verneinten das, allerdings ist es guter Humusboden und an Areal folgendermaßen:
[A]
49M 75R
A1,A2,A3,A4,A5,A6
sieben Stücke, davon war A 1 mit Erbsen besät und die übrigen mit anderer Saat,
teils mit Winter-, teils mit Sommerkorn, die zusammen umfassen
19M 295R
A7,A8
zwei Stücke ergeben zusammen. Davon war A 7 dieses Jahr gesamt besät und A 8 zum
größten Teil mit Erbsen
10M 135R
A9
ist
12M 240R
A10
ein Stück bei der Mühle, das dem Müller gehört. Ergibt zusammen mit einem kleinen Stück auf
der anderen Seite unterhalb der Mühle
1M 240R
A11
ein Stück, das Mühlenkamp genannt wird. Es liegt
an der Grenze zu Kühlenhagen
4M 75R
Diese beiden besät der Müller nach eigener Aussage jedes Jahr, er düngt sie jedes dritte und vierte Jahr. Die Aussaat beträgt
18 Sch, wenn gesät werden kann.
Das Feld B
war Sommerfeld und ist von folgenden Bodenarten:
[B]
88M 225R
B12
sand- und lehmvermischter Humusboden, an einigen Stellen und insbesondere zu den
Wiesenflecken mehr schwarz-humos:
75M 120R
B13
kaltgrundiger und sumpfiger Boden
6M 165R
B14
magerer Sand
5M 150R
B15
Sandhumus
1M 90R
Das Winterfeld C
hat folgende Bodenarten:
[C]
76M 195R
C16
sand- und lehmvermischter Humusboden an einigen Stellen humoser, besonders beim
Wiesenstück; umfasst:
54M 75R
C17
sandvermischter Humusboden, zur Grenze hin humoser, zum Ackerstück C 18 sandiger
8M 180R
C18
zwei Stücke Sandboden, wie gesagt. Sie werden jedes dritte Jahr mit Roggen besät
13M 240R
D Das Brachfeld oder Brache:
[D]
78M 75R
D19
Humusboden, in der Mitte etwas sand- ind lehmvermischt
18M 285R
D20
sand- und lehmvermischter Humusboden, zwei Stücke ergeben
45M 60R
D21
Lehmhumus, zwei Stücke
8M 60R
D22
sand- und lehmvermischter Boden, etwas humos und tiefliegend zur Wiese Nachtkoppel hin. Dieses Stück wird Borkwald genannt
und umfasst
5M 270R
Der Acker ist unter den Bauern verteilt, und die obenstehenden Felder B, C und D gehören dem Verwalter, den drei Vollbauern Jochim Nelling, Jochim Häker und Hans Holtz. Sowie dem einen Halbbauern Claus Folkman. Das Ackerstück A gehört teils den erwähnten und teilweisen anderen. Die nachfolgenden drei Felder E, F und G werden jetzt von den drei Vollbauern Pomin, Wichman und der Witwe Lüders bestellt. Ebenso von den drei Halbbauern Ludowig, Rubach und Stolpe. Diese Aufteilung erfolgte vor ungefähr 30 Jahren und derjenige, der das vermaß kostete den damaligen Feldherrn Wrangel 16 Wochen – nach Aussage des Schulzen und dessen Ehefrau.
R 244 U 34Das Feld E
war das Winterfeld des zuletzt genannten Bauern und ist von
folgender Bodengüte:
[E]
66M 15R
E23
sechs Stücke guter Schwarzhumus, an den Wiesenstücken etwas niedrig liegend; ergeben
zusammen
13M
E24
guter Humusboden, je näher zur Wiese J 37 desto humoser. Bei der Kate Nr. 9 sandvermischt,
umfasst
42M 270R
E25
lehmvermischter Humusboden
10M 45R
F Brachfeld oder die Brache
[F]
69M 30R
F26
guter Humusboden von gleicher Art wie E 24. Zu Wichmans
Koppel K 64 hin etwas sandvermischt
39M 165R
F27
lehmvermischter Humusboden
13M 30R
F28
sand- und lehmvermischter Boden, zum Wiesenstück 37 humoser und niedrig liegender. Zum
wüsten Acker H 34 sand- und lehmvermischter
16M 135R
G
[G]
63M 225R
G29
guter Humusboden, etwas sandig zum Demsa Moor L 66 hin. Zum Wiesenstück J 37 humoser
32M 135R
G30
etwas humoser, sand- und lehmvermischter Boden
13M 210R
G31
lehmvermischter Humusboden
9M 150R
G32
zwei Stücke Sand- und Lehmboden, etwas humos an einigen kleinen Stellen und an anderen
sandiger
6M 210R
G33
Sand, der jedes dritte Jahr besät wird, wenn dieses Winterfeld ist
1M 120R
H Wüster Acker
[H]
38M 60R
H34
Dicht beim Ackerstück F 28 ist ebener wüster Acker, bei dem sich keiner erinnern konnte,
dass er bewirtschaftet war. Er ist jedoch brauchbar und umfasst:
22M 240R
H35
Ebenso. Mit etwas Heidekraut bewachsen und brauchbar zur Bewirtschaftung
14M 240R
H36
Ein sandiges Stück an der Grenze zu Netzeband
180R
Wiese
[J]
[Ertrag] 141 einhalb Heufuder
134M 210R
J T
tief liegende Wiese bei der Grenze zu Spiegelsdorf.
1M 225R
J37
zwischen den Ackerfeldern D, E, F, G ist guter Rasen, der hier auch zwischen den Äckern
wächst und umfasst
28M 195R
J38
zwischen der Grenze zu Kühlenhagen und den Feldern E, F und G ist ein sumpfiges Stück Wiese
dicht beim Erlenbruch. Und bei dem Acker mit dem besseren Gras sind zwei Stücke, die umfassen
4M 60R
J39
vier kleine Stücke im gleichen Feld, die zusammen ergeben
270R
J40
in und zwischen den Feldern C und D befinden sich vier Stücke. Ebenso auch drei Stücke
zwischen C und B mit mittelmäßigem Rasen, etwas niedrig liegend. Die sieben Stücke umfassen zusammen
5M 45R
J41
ein Wiesenstück mit gutem Rasen, bei dem Acker und bei den Büschen etwas sumpfig
3M
J42
vier Stücke niedrig liegendes Gras im Feld B, wenn die Tümpel abgezogen werden ergeben
sie
1M 195R
J43
drei Stücke gutes Gras, die zusammen ergeben
4M 120R
R 246 U 36 J44
niedrig liegende Wiese, die Rorwisch genannt wird
und hier und da einige Büsche hat
5M 180R
J45
ein Stück, das dem Müller gehört. An den Enden zur Netzebander Grenze hin ist es ein harter
Brink
1M
J46
sumpfige Wiese an der Grenze zu Netzeband mit Gras, das Dreiblatt genannt wird
5M 240R
J47
ebenso mit gleichem Gras an der Grenze. Zum wüsten Acker H 35 hin mit besserem Gras und
nicht so sumpfig
13M 210R
J48
sumpfige Wiese mit mittelmäßigem Riedgras und Dreiblatt
17M
J49
ebenso mit etwas besserem Boden und Gras
9M 210R
J50
ein sumpfiges Wiesenstück, das Gerden genannt
wird, an Areal
6M 180R
J51
eine Wiese, die etwas tief liegend ist und Nachtkoppel genannt wird. Mit gutem Graswuchs. Die Einwohner meinen, dass sie diese immer als Viehweide
nutzen, doch in nassen Jahren wird sie gemäht. Siehe die Annotationen. Ist an Areal
25M 180R
Über die Heufuder siehe die Annotationen:.
Nachfolgende Dörfer haben Wiesen auf dem Grund und Boden dieses Dorfes liegen. Diese sind aber bei jedem Dorf am Ende der Ausrechnungen bei deren Areal mit den folgenden Symbolen aufgeführt und deshalb hier ausgeschlossen.
[J 52-60]
59M 90R
J52
Katzow hat ein Stück tief liegende Wiese dicht an der Rorwisch
1M 30R
J53
In der Nähe des Landgrabens und der Grenze zu
Netzeband liegt eine Wiese, die Katzows Wisch genannt wird. Dicht an der Grenze ist
sie sumpfig und mit Riedgras und Dreiblatt bewachsen
11M 30R
J54
Ebenso mit festem Boden und besserem Gras. Zum Stück J 53 zu sumpfiger
19M 180R
R 247
U 37
J55
Pritziers Wiese: Ein Wiesenstück, das zu Pritzier gehört, es ist sumpfig und mit Dreiblatt
bewachsen sowie anderem mittelmäßigem groben Gras
7M 75R
J56
Boltenhagens Wiee: Der Pastor aus Boltenhagen hat ein Wiesenstück, das am westlichen Ende
sumpfig ist und zur Netzebander Grenze hin ist es ein harter Brink. An Areal
1M 255R
J57
Kühlenhagens Wiese: Ein Stück, das Kühlenhagen gehört und tief liegend ist. Es umfasst
1M
J58
Wrangelsburgs Wiese: Eine Wiese, die Hinterste
Herrwisch heißt, von mittelmäßigem Gras. Sie gehört zu Wrangelsburg und umfasst
11M 270R
J59
Wrangelsburgs Wiese: Cronowisch Wiese mit
mittelmäßigem Gras
4M 30R
J60
Wrangelsburgs Wiese: Ein Stück Wiese, das auch Cronowisch genannt wird, liegt zwischen dem Feld E und dem Mühlbach.
Am Bach ist sie niedrig liegend, beim Acker besseres Weidegras
1M 120R
Diese zwei Wiesen gehören zu Wrangelsburg und sie sind alle, wie gesagt, in der Ausrechnung des jeweiligen Ortes
aufgeführt.
Wald
[K61-K64; L65-L67; L]
112M 195R
K61
im Feld C sind sieben Stücke kleine und große Plätze mit jungen Eichen, Buchen und
Haselbüschen bewachsen. An Areal
30M 240R
K62
zwischen der Grenze zu Kühlenhagen und den Feldern D, E und F sowie an beiden Seiten des
Mühlbaches sind dicht am Acker Eichen-, Hasel- und Buchenbüsche. Beim Bach sumpfig und Erlenbüsche. Das umfasst mit dem Bach,
dem Teich und einer kleinen Insel unterhalb der Mühle
23M 30R
K63
zwei Stücke Eichen, Hasel und andere Büsche, die zusammen mit dem Weg, an dessen beiden
Seiten Büsche sind, umfassen
7M 180R
K64
ein Stück von gleicher Art, das Wichmans Koppel
genannt wird
8M 90R
R 248 U 38
L65
bei der Grenze zu Boltenhagen ist ein Erlenbruch mit Eichen-, Buchen und Haselbüschen beim
Acker und Weg. Dieser gehört zu einem Teil Boltenhagen und der ist dort aufgeführt; ein Teil davon gehört hierher. An Areal
beträgt dieser
8M
L66
ein sumpfiger Erlenbruch, der Demsa Moor genannt
wird. Umfasst
4M 180R
L67
drei Stücke sumpfiger Erlenbruch, die Wittkoppel,
Hoppenhof und Kackel Ry heißen. Sind an
Areal
15M 225R
L
Der andere sumpfige Erlenbruch hat keinen Namen und ist auf der Karte mit dem Buchstaben L
gekennzeichnet ohne Nummer. Zusammen sieben Stücke und an Areal:
14M 150R
Viehweide
[M]
187M 150R
M68
ein Stück liegt etwas hoch und ist bültig bei H 35 teils Wiese brauchbar. Doch von sehr
kurzem Gras, und scheint als Viehweide genutzt zu werden
7M 60R
M69
sumpfige Viehweide, doch in Nähe des wüsten Ackers H 34 von härterem Grund und mit
verschiedenen großen Steinen. Umfasst
178M 150R
M70
zwei Stücke Graskoppel unweit des Dorfes, von denen man sagt, dass sie als Weide für
Pferde und Kälber genutzt werden
1M 240R
Obst- mit Gemüsegärten und Hofstellen
[Gärten und Hofstellen gesamt]
18M 60R
Z
die Voll- und Halbbauern haben Obst- und Gemüsegärten, einige sind größer, einige kleiner.
Davon hat der Bauer Nr. 6 einen ziemlich guten Obstgarten, wie auch Nr. 7, wenn auch nicht so gut. Die Nummern 8, 7, 5 und
12
auch. Die anderen haben einige Bäume, die zusammen mit den Grundstücken umfassen
9M
Z4
die Straßen auf beiden Seiten des Mühlbaches und zwischen den Häusern umfassen
9M 60R
R 249
Ein Stück, das der Müller diesen Sommer in Nähe der Grenze zu Kühlenhagen von Baumwurzeln
befreien ließ. Er beabsichtigt, es im Herbst oder im kommenden Frühjahr umzupflügen. Umfasst
1M 105R
N. Tümpel
U 39 N Wassertümpel, die hier und da liegen, bezeichnet mit dem Buchstaben N sind an Areal insgesamt 4M
Summe
Acker: 493M 45R
Wüster Acker: 38M 60R
Wiese: 134M 210R
Heufuder: 141 einhalb Heufuder
Wald und Viehweide: 300M
45R
Obst- und Gemüsegärten, Hofstellen: 18M 60R
Tümpel: 4M
Annotationen zu Lodmannshagen
Über den Acker
Der Acker hier ist ziemlich gut, und das scheint am besten aus der Karte und der Ausrechnung ersichtlich. Nach Claus Hougs Wort, wird der Acker A jedes Jahr besät. Das jedoch leugnen die Bauern, die Wahrheit kann ein anderes Mal besser erfragt werden. Der Müller besät seinen Acker jedes Jahr und düngt ihn jedes dritte bis vierte Jahr. Der andere Acker ist vollständig dreischlägig und etwas sandig. Er wird jedes dritte Jahr mit Roggen besät.
Aussaat
[Insgesamt] 22 dreiviertel Sch
Der Müller kann in seinen Acker, der Mühlenkamp genannt
wird, Roggen oder Gerste säen. 18 Sch
In den anderen C vier Scheffel, 4 Sch
bei der Mühle einen halben bis dreiviertel Sch
Anmerkung: Sie meinen, auf einen Morgen nicht mehr als drei Sch säen zu können. Das Gegenteil siehe z.B. vom Ackerstück A
11,
das vier M und 75 R groß ist, und in das 18 Sch gesät werden können. So kommen beinahe viereinhalb Sch auf jeden Morgen.
Wintersaat im Winter-, Sommer und Brachfeld
Der Verwälter sät in das diesjährige Winterfeld sechseinhalb Sch Roggen, das sind: 78 Sch
In dieses Feld haben auch drei Voll-
und ein Halbbauer gesät, davon zwei soviel wie der Verwalter allein. Ergibt für alle vier zusammen:16 136 einhalb Sch
In das Sommerfeld B säte der Verwalter sieben Drömt, ergibt:
84 Sch
Die drei Vollbauern und ein Halbbauer zusammen: 147 Sch
In das Brachfeld D sät der Verwalter fünf Drömt Wintersaat,
sofern beide Brachfelder D einbezogen werden, und in die Brachweide 22 Sch Roggen und etwas Hafer. R 251a Er meint, es jetzt einige Jahre brach liegen lassen zu wollen. Doch ist es
vormals zwei Jahre im Schlag besät worden und wurde das dritte Jahr brach gelegt. Das ergibt zusammen: 82 Sch
Jeder Bauer sät
drei Drömt Wintersaat in beide Felder D, das ergibt für drei Vollbauern und einen Halbbauern zusammen: 128 Sch
An Sommersaat
kommt in diese Felder ungefähr gleich viel: U 145 Erbsen sät jeder vier, fünf bis
sechs Sch in das Brachfeld, wie jeder will, entweder mehr oder weniger.
Die anderen drei Felder E, F und G, davon sind einige
von besserem Acker werden von den drei Vollbauern Pomin, Wichman und Lüders Witwe bestellt. Sowie von den Halbbauern Ludwig,
Rubeck
und Stolp.
Wintersaat
Im Feld E oder Winterfeld kann jeder Vollbauer drei Drömt Roggen säen. Jeder Halbbauer eineinhalb Drömt. Entspricht: 162
Sch
In die anderen beiden Felder F, G können sie auch gleich viel an Roggen säen. Ergibt für beide: 324 Sch
Dicht bei den
Wiesenflecken und an den Nordenden der Felder ist schwärzlicher Boden. Dort sät jeder Vollbauer zwei und jeder Halbbauer einen
Sch
Weizen. Doch sie sagen, dass der Weizen nicht recht gedeihen will; sie haben diesen bei der vorhin angegebenen Aussaat mit
einberechnet. Sommersaat können sie beinahe soviel wie Wintersaat in jedes Feld säen.
Summe
Aussaat des Müllers: 22 einviertel Sch
Sommersaat: 1139 Sch
Über Wiesen
Die Wiesen ergeben zusammen 141 einhalb Heufuder
Die Wiesen, die hier liegen gehören teils diesem teils anderen Dörfern, sie
sind auf der Karte ersichtlich. Die Wiese Nachtkoppel wird so genannt, weil sie dort zur
Nacht ihre Pferde gehalten haben. Wenn aber nasse Jahre sind, so dass andere Wiesen nicht überall gemäht werden können, müssen
sie
auch diese mähen; was sie auch dieses Jahr getan haben. Sie sagen, sie nutzen diese sonst als Viehweide. Wenn sie gemäht wird,
haben
alle, die im Dorf wohnen, etwas zu mähen. Es ist alles in Ruten abgemessen. Jeder Vollbauer bekommt zweieinhalb Fuder, der
Verwalter
soviel wie ein Vollbauer. Und alle vier Halbbauern bekommen soviel wie zwei ganze, ergibt für neun Vollbauern: 22 einhalb
Fuder
Anmerkung: Nach Aussage der Bauern, des Schultzen und Pulows in Kühlenhagen wurde diese Wiese in den letzten 20 Jahren nicht
als
Viehweide genutzt und jeder Morgen dort kann vier gute Fuder Heu geben. Aber als ich dort gemessen habe, war sie abgezäunt
und
vollständig vom Vieh abgeweidet. Nach eigener Aussage kann dort jeder Vollbauer zwölf Fuder Heu und ein Halbbauer sechs Fuder
Heu
bekommen. Ergibt für acht Bauern: 96 Fuder
Der Verwalter hat mehr als zwei Vollbauern an der Wiese und kann, mit dem was er von
der Nachtkoppel hat, insgesamt bekommen: 20 Fuder
Der Müller hat zwei Morgen an der
Roorwisch zu zwei Fuder auf einem Morgen und auf dem anderen ein Fuder Heu, ergibt: 3
Fuder
Nach ihren Aussagen scheint die Anzahl der Heufuder zu gering zu sein, denn pro Morgen erhält man nicht mehr als einen
Fuder.
Über den Wald
Holz zum Hausbau haben sie frei aus dem Wrangelsburger Wald, und für Brennholz haben sie die Erlenbrüche.
Viehweide
Viehweide ist auf der Karte und der Ausrechnung zu sehen. Sie haben hier im Dorf Weide für ihr Vieh sowie auf den fremden Wiesen, die hier auf dem Grund liegen, wenn das Heu eingebracht ist.
Arbeit auf dem Herrenhof
Seit vier Jahren haben die Bauern nun Geld für den Dienst gegeben17 Jeder Vollbauer jährlich 30 Rthl und jeder Halbbauer 15 Rthl. Das ergibt zusammen: 240 Rthl
Früher haben sie auf
Wrangelsburg gedient und in der herzoglichen Zeit unter dem Wolgaster Schloss.
Abgaben
Jeder Vollbauer gibt fünf Gulden Vorpommersch und acht lß. Jeder Halbbauer gibt halb soviel. Das ergibt zusammen: 21 Rthl
16
lß
Der Pächter gibt jährlich Pacht an die Herrschaft: 50 Rthl
Notiz: Diese zwei Höfe waren früher Bauernhöfe gewesen und
steuerpflichtig; aber seit 29 Jahren ist dafür keine Steuer mehr gegeben worden.
Der Müller hat für sich und seine Ehefrau 2
Rthl Kopfsteuer18 gegeben sowie fünf Rthl Nebenmodus19 , das ergibt: 7 Rthl.
Vergangenes Jahr gab er vier Rthl Kopfgeld, aber keinen Nebenmodus. Sonst gibt er zweimal im Jahr
jeweils zwei Rthl Kopfsteuer. R 253 Akzise20 jedes Quartal 42 lß, ergibt für das gesamte Jahr: 336 Rth.
Über die Mühle
Für die Mühle gibt er neun Drömt Roggen, sofern die Ackerstücke auch dazugerechnet werden. Im Jahr 1650 war diese Mühle abgebrannt,
und damit gleichzeitig deren Brief. Sonst erzählt der derzeitige Müller, dass er 1672 die Mühle als Mitgift seiner inzwischen
verstorbenen Frau bekam. Sie hatte sie von ihren Vorfahren geerbt, denn sie war seit herzoglichen Zeiten deren Erbgut. Der
Müller
berichtet, dass diese Mühle von einem der Herzöge für 150 Rthl gekauft worden ist. Der damalige Feldherr Wrangel bekam von
dem
Müller für die betreffende Mühle 20 Rthl, als dieses Gut unter seine Amtsgewalt kam.
Die Mühle geht mit U 147 Überfall, und damalige Müller hat die Mühle, nachdem sie abgebrannt war, wieder aufgebaut.
Was für die Mühle an Holz notwendig war, hat die Herrschaft übernommen; aber die Baukosten sowie Eisen und Mühlsteine trägt
der
Müller auf eigene Kosten. Jedoch hat er den Fuhren-Lohn für die Mühlensteine frei. Die Bauern hier im Dorf müssen sie von
dem Ort
herfahren, wo man sie am besten zu kaufen bekommt.
Der Verwalter gibt neben der Pacht:
Zwei Rthl Kopfsteuer, Nebenmodus sechs Rthl, Akzise 42 lß jedes Quartal. Das ergibt: elf
Rthl 36 lß
R 254 Kopfsteuer haben jeder Vollbauer wie auch jeder Halbbauer und auch
Einlieger gegeben wie im vergangenen Jahr 1693 einen Rthl pro Person.
Das ergibt für 19 Personen: 19 Rthl
Peter Witts
Ehefrau gab: sechs lß
Akzise: jeder Vollbauer hat früher jedes Quartal 28 lß gegeben. Aber nun für drei Quartale 35 lß. Jeder
Halbbauer gab 21 lß. Das ergibt: 24 Rthl 24 lß
Die Einlieger Kleinborg und Petter Lorents gaben jeder 14 lß jedes Quartal. Das
ergibt: zwei Rthl 16 lß
Die anderen zwei. Georg und This Lorentz jeder zehn lß jedes Quartal: 1einen Rthl 32 lß
Michel
Stenbrink zehn lß jedes Quartal. Das ergibt: 40 lß
Jochim fünf lß, Bork sechseinhalb, Thomas Martin sechseinhalb, Thomas
Martins Witwe viereinhalb. Das ergibt für das gesamte Jahr: einen Rthl 42 lß
Petter Witts Ehefrau gab viereinhalb lß pro
Quartal: 18 lß
Viehsteuer21 haben sie wie auch Hufensteuer22 im vergangenen Jahr für jedes Stück, das über zwei Jahre alt, ist fünf Rthl gegeben. Aber sie sagen, sie erinnern sich
nicht, wieviel jeder gab oder sie finden die Quittungen nicht mehr.
R 255
U 148 Vieh hat jeder Vollbauer fünf Pferde. Vier, fünf bis sechs Kühe, Ochsen vier.
Schafe acht, sieben oder sechs.
Jeder Halbbauer hat zwei Pferde, drei oder zwei Kühe. Ein oder zwei Ochsen und sieben oder
fünf Schafe.
Die Einlieger haben keine Pferde. Alle zusammen haben zehn Kühe.
Immengeld23 werden drei Dreier für jeden Bienenstock gegeben, wenn welche zu finden sind, denn einige haben keine Bienen.
Reitersteuer24 gibt jeder Vollbauer acht Rthl und 36 lß im Jahr und die vier Halbbauern geben geben für zwei ganze. Das ergibt für das
gesamte Jahr: 70 Rthl25
Kopfsteuer gab jeder Bauer anderthalb Rthl dieses Jahr, ein Halbbauer 36 lß.
Petter Lorentz gab einen Rthl und 24 lß am 15. März 94.
Jetzt zu Pfingsten gab er einen Rthl und 16 lß Kopfsteuer für sich und
für seine Frau 16 lß.
Kleinhorg hat auch soviel gegeben, die anderen Einlieger gaben jeder zwölf lß.
Vier der Bauern haben jeder ihren Knecht und gaben jeder acht lß Kopfgeld; für eine Magd gaben sie sechs lß.
RRev 168 URev 2591704 ist das Dorf Lodmannshagen revidiert und wie folgt befunden worden.
Seit der vorigen Vermessung ist bei diesem Dorf keine Veränderung geschehen, außer was das wüste Land angeht. So ist die Bezeichnung H 34 als Acker brauchbar und scheint guter Sandboden zu sein. Die Bezeichnung H 35 kann wohl auch als Acker gebraucht werden, aber das Stück ist ziemlich steinig, scheint aber guter Sanboden zu sein. Der allerdings, wenn man etwas tief geht, roter Sandboden ist, der nicht sehr fruchtbar sein wird. Die Bauern sagen, dass es nicht von der Weide abgeteilt oder zu einem Acker gemacht werden kann.
1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.
2 Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden. Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.
5 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
6 Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde. Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.
7 Tafelgut: eine landesherrliche Besitzung. Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.
8 Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746
9 Die Familie des Genaralgouverneurs Carl Gustaf Wrangel (1613-1676). Da er ohne männlichen Erben verstarb, ging sein umfangreicher Nachlass an seine Töchter b.z.w. an deren Ehemänner Nils Brahe und Leonhard Johan Wittenberg. Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 195-226.
10 Gräfin Wittenberg: Mariana Wittenberg geb. 16? – gest. 9. August 1720. Sie ist eine Enkeltochter Carl Gustav Wrangels. Ihre Eltern waren Leonhard Johan Wittenberg und Polidora Christina Wrangel. Da es keine männlichen Nachkommen in der Familie gibt, erbt Mariana Wittenberg 1679 Wrangelsburg von ihrem Vater (der es von seinem Schwiegervater bekommen hatte). 1698 heiratet Mariana in Stockholm Christian Ludwig von Ascheberg, Graf zu Sövdborg und Ågrup, der als Oberst beim Leibregiment der Königinwitwe diente. Im Jahr 1700 schlossen die schwedisch-pommersche Regierung und Christian Ludwig von Ascheberg im Namen seiner Ehefrau einen Pachtvertrag über das Gut Wrangelsburg mit seinen Besitzungen. Nach dem Tod der Eheleute fiel ein Großteil des Besitzes zurück an die Krone, da die Ehe kinderlos geblieben war. Wrangelsburg und Krebzow mit Kessin verblieben bei der Familie Brahe. Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 197-223.
11 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
12 Dreißigjähriger Krieg 1618-1648.
13 Der Schwedisch-Polnische Krieg (Zweiter Nordischer Krieg): dauerte von 1655 bis 1660, daran beteiligte Parteien waren Schweden, Polen, Russland, Brandenburg und Frankreich. Vorrangig lieferten die polnischen Ansprüche auf den schwedischen Thron den Kriegsgrund. Allerdings rangen die beteiligten Kriegsparteien besonders um die Vorherrschaft im Baltikum. Dabei ging es Schweden besonders um die eroberten Gebiete Estland und Livland. Im Jahr 1655 fiel Karl X. Gustav von Schweden im Jahr 1655 in Polen ein. Mit dem Vertrag von Oliva 1660 wurde der Friedensschluss besiegelt. Darin verzichtet Polen auf Thronansprüche in Schweden. Livland und Estland verbleiben bei Schweden. Brandenburg musste sich aus Pommern, Holstein und Schleswig zurückziehen. Dafür erlangte das Kurfürstentum, mittlerweile ein politischer und militärischer Machtfaktor, die Souveränität über das Herzogtum Preußen. Frankreich garantierte für den Frieden. Branig, Hans: Geschichte Pommerns Teil 2. Von 1648 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Köln, Weimar, Wien 2000, S.11-15
14 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.
15 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
16 In der Reinschrift steht als Wert 135 1/2 .
17 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
18 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
19 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
20 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
21 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
22 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
23 Abgabe für die Erlaubnis der Bienenhaltung. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 6, Berlin 1784, Sp. 752.
24 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
25 In der Reinschrift sind es 68 rdl und 36lß. In der Urschrift ist die andere Berechnung ist durchgestrichen.