Beschreibung von Netzeband, welches im Wolgaster Distrikt liegt1
Namen der Einwohner:
1 . der Hofrat Boltenstern2 oder seine Leute
| 2 . Georg
Rubeck, Schulze, hat für sein Schulzenamt zwei Scheffel Aussaat frei 3 . Casten Häker 4 . This Weinholt 5 . Jochim Frÿs |
Bauern |
6 . Hening Kell, Kossat und
Stellmacher
7 . Jochim Blom, Viehhirte
8 . Christian Krüger, Diener des
Hofrats
9 . Michel Haker,
Schweinehirte
10 . Christian Höger, ein
Zimmermann, ernährt sich durch solche und andere Arbeit und hat eine Hütte bei Jochim Frÿs.
Dieses Dorf liegt im Wolgaster Distrikt, dreiviertel Meilen von besagter Stadt entfernt, gehört zur Kirche von Boltenhagen und grenzt im Norden an Rubenow und Netzeband Heide, im Osten an Schalense und Krittowerhof, im Süden an Krittowerhof und Katzow und im Westen an Lodmannshagen. Nach den Angaben der gegenwärtigen Einwohner ist dieses Dorf von folgender Beschaffenheit:
Über die Herrschaft
In herzoglichen Zeiten3 hat es zum Wolgaster Schloss4 und zu den herzoglichen Tafelgütern5 gehört. Danach hat Oberst Mardefeld6 dort zwei Kossatenhöfe gehabt und drei Bauernhöfe, die dann zu Wrangelsburg gehörten, siehe die Annotationen von Pritzier.
R 154Der andere Teil hier im Dorf gehörte dem Hofrat Boltenstern7 . Er besteht aus zwei Vollbauernhöfen und einem Kossatenhof. Der Kossatenhof wird zu einer Hakenhufe gerechnet oder 15 Morgen. Der eine von den beiden Bauernhöfen ist bebaut, auf dem jetzt der Hofrat selber wohnt, aber der andere liegt direkt daneben und ist nicht bebaut. Auf dem Kossatenhof wohnt jetzt Henning Kell.
Ein Bauernhof, welcher zur Herrschaft Wrangelsburg gehört, hat seit dem kaiserlichen Krieg8 bei selbigen Häusern wüst oder unbebaut gelegen, jedoch hat der Acker nicht wüst gelegen. Auf diesen zwei Kossatenhöfen wohnen jetzt Casten Häker und This Winhålt. Und vor drei Jahren haben sie jeder für ihre Kossatenhöfe und den wüsten Bauernhof, von dem jeder die Hälfte bewirtschaftet, für einen Halbbauern Steuern gezahlt. Die anderen zwei Bauern haben jeder einen von den anderen zwei Höfen bewohnt. Aber vor drei Jahren haben sie alle vier den Acker untereinander getauscht, so dass jeder von ihnen jetzt gleich viel hat und dafür auch Steuern zahlt. Zu wieviel Hufen dieses Dorf gerechnet wird, wissen sie nicht. Auch ist es nicht einzeln in den Quittungen verzeichnet. Jedoch meinen sie, dass dieses Dorf insgesamt zu sieben Landhufen gerechnet wird. Ob aber Krittowerhof auch darin einberechnet ist, wissen sie nicht. Denn man kann hierüber nichts Genaueres erfahren. Früher ehe diese Bauern und Kossaten den Acker untereinander aufteilten, sagen sie, dass, wenn von der Kanzel bekannt gegeben wurde für eine reduzierte Hufe9 einen Rthl zu zahlen, jeder von den zwei Bauern einen Rthl gegeben hat und jeder von den zwei Kossaten vier bis viereinhalb Mark. Es werden für jede Mark acht lß vorpom. gerechnet.
R 155 U 40Arealausrechnung von Netzeband, das im Juli 1694 geometrisch vermessen wurde
Acker
Der Acker ist vollständig dreischlägig und gehört teils zu Wrangelsburg und teils Herrn Boltenstern.
Die Ackerfelder des Hofrats sind A, B und C und von folgender Bodenart:
A Das Feld A war Sommerfeld und umfasst:
[A]
32M 135R
A1
Humusboden, mitten auf dem Feld etwas sandvermischt, an den Enden
humoser,
20M 105R
A2
Sandhumus,
8M 120R
A3
etwas schärferer Sand,
3M 210R
B das Feld B war Winterfeld, von folgender Bodenart:
[B]
38M 30R
B4
Humusboden, mitten im Feld etwas sandvermischt,
29M 30R
B5
zwei Stücke sand- und lehmvermischter Humusboden auf beiden Seiten vom
Wiesenstück,
7M
B6
Sand, mitten darin mager, zu den Seiten hin etwas humos,
2M
C Das Brachfeld oder die Brache C
[C]
40M 60R
C7
Humusboden, sand- und lehmvermischt,
16M 180R
C8
Sandhumus, etwas lehmvermischt und an einigen Stellen sandiger,
22M 60R
C9
Sand,
1M 120R
Nachfolgende Felder gehören den Bauern, die zu Wrangelsburg gehören, wo auch der Kossat Nummer sechs 15 Morgen hat, siehe dazu die Annotationen.
Von diesen war D Winterfeld und umfasst:
[D]
55M 150R
D10
sand-, lehm- und humusvermischter Boden, der auch hier und da einige
kleine Flecken mageren Sand hat, die mit Hafer besät werden, wenn es Sommerfeld ist, umfasst
42M 135R
D11
magerer Sand, drei Stücke, die mit Roggen besät werden, wenn dieses
Winterfeld ist, oder jedes dritte Jahr, jedoch sind einige kleine Flecken hier und da etwas humos.10
13M 15R
E Das Sommerfeld E besteht aus folgenden Bodenarten:
[E]
59M 165R
E12
Lehmhumus, zum Weg hin etwas sandvermischt,
7M
E13
Sandhumus, an einigen kleinen Stellen humoser und an anderen sandiger,
umfasst
33M 225R
E14
Sandboden, an einigen kleinen Stellen mit Humus vermischt,
7M 210R
E15
magerer Sand, wird jedes dritte Jahr mit Roggen besät,
6M
E16
ein Ackerstück dicht bei den Häusern nördlich davon, wird Mühlenberg genannt, ist Lehmhumus, an Areal
5M 30R
F Das Feld F
[F]
125M 195R
war dieses Jahr zum größten Teil Brachfeld oder Brache,
jedoch werden dort jedes Jahr einige Stücke mit Winter- und einige mit Sommergetreide besät, weil dieses größer
ist als die oben beschriebenen Felder D und E, die auch brach liegen, wenn die anderen Felder Brachfeld sind.
Dieses Feld ist von folgender Bodenart:
R 157
U 42 F17
Humusboden, etwas sand- und lehmvermischt, zwei Stücke zu
8M 240R
F18
sand- und lehmvermischter Humusboden,
53M 165R
F19
Humusboden, etwas mehr sand- und lehmvermischt,
25M 225R
F20
Sand- und Lehmboden, etwas mit Humus vermischt,
14M 15R
F21
ein Stück, das Radeberg genannt
wird und guter Humusboden ist, etwas sand- und lehmvermischt,
9M
F22
Sandhumus, gehört zu Boltensterns Hof,
2M 270R
F23
Sand, etwas mager, sind drei Stücke, die umfassen
3M 225R
F24
Sandhumus,
1M 15R
F25
Sandboden, an den Enden humos und mittendrin magerer,
1M 270R
F26
hochgelegener, sandvermischter Lehmboden,
4M 270R
Wüster Acker
G Der wüste Acker ist auf der Karte mit dem Buchstaben G bezeichnet und es sind zwei Stücke im Feld F, eins im Feld D, ebenso eins im Feld E, die zum bewirtschaften brauchbar sind und umfassen zusammen11 3M 150R
H Wiese
[H27-H38]
92M 165R
H27
im Feld F ist eine Wiese, die Gatkenwisch genannt wird, von mittelmäßigem und etwas tiefliegendem Rasen sowie einigen Büschen
hier und da,
7M 60R
H28
ebenso, wird Baurwisch genannt, von
mittelmäßigem Rasen,
3M 270R
H29
sumpfige Wiesenstücke im selben Feld und an der Grenze von Katzow,
1M
R 158
U 43 H29
eine sumpfige Wiese von mittelmäßigem Gras, die Koppel genannt wird, umfasst
5M 240R
H30
Eine Wiese mit Büschen bewachsen, von der jetzt nur einige kleine Flecken
abgemäht werden,
4M 30R
H31
Wiese von mittelmäßigem Rasen, liegt an den Enden der Felder A, B und C und
gehört größtenteils zu den zwei Höfen von Boltenstern,
8M 90R
H32
An der Grenze zu Schalense sind zwei kleine Stücke von mittelmäßigem Rasen
zu
2M
H33
eine Wiese, die Kaselaus Wisch
genannt wird, von mittelmäßigem Rasen,
14M 240R
H34
tiefliegende Wiese von mittelmäßigem Rasen, wird Koterwisch genannt,
2M 90R
H35
ein Stück mit Büschen und Wiesenflecken zwischen den Büschen,
2M 75R
H36
sumpfige Wiese von sehr kurzem Gras,
1M 240R
H37
etwas sumpfige Wiese von mittelmäßigem Gras,
13M 150R
H38
eine Wiese, die Nitzbandz Häge
genannt wird, ist sumpfig, besonders zum Landgraben hin und von Dreiblatt-Gras12 bewachsen,
25M 180R
Nachfolgende Wiesen gehören zu anderen Dörfern:
[H39-H41]
51M 270R
Pritziers Wiesen:
H39
eine Wiese, die Håffkoppel genannt
wird, von mittelmäßig gutem Graswuchs, ist etwas sumpfig, an Areal
10M 150R
H39
ein Stück von derselben Wiese ist buschig und von besserem Gras,
5M 150R
Diese beiden Stücke gehören Pritzier, und das erste Stück
H39 gab dieses Jahr 30 Fuder Heu, mit drei Pferden vor der Fuhre. Das zweite war nicht abgemäht.
Schalenses Wiese:
H40
sumpfige Wiese von mittelmäßig dickem Gras, mit Dreiblatt-Gras vermischt,
gehört zu Schalense und heißt Schalens Wisch , umfasst
21M 30R
Wolgaster Wiese:
H41
eine Wiese, die Kläpperwisch genannt
wird und als diese Wiese zum Wolgaster Schloss gehörte, den Namen daher hat, weil die Herzöge hier kleine Pferde
zum Weiden hatten, die damals Kläpper genannt wurden. Jetzt aber gehört sie der Stadt Wolgast laut Aussage der
Bauern von Netzeband aber wer sie nutzt, wussten sie nicht.13 Die Wiese umfasst
14M 240R
Diese Wiesen sind am Ende der Ausrechnung jeder Dörfer angeführt, zu denen sie gehören.
Wie viele Fuder Heu die Wiesen geben, die Netzeband gehören, ist aus den Annotationen ersichtlich und betragen laut Aussage der Bauern zusammen mit der Wiese von Krittowerhof 108 Heufuder.
Viehweide
[I]
79M 210R
I42
eine Kälberkoppel zu zwei Morgen und 60 Ruten zusammen mit einer Pferdekoppel
ergeben
22M
I43
tiefliegende Viehweide,
24M 90R
I44
Viehweide, teils sumpfig, teils von festerem Boden, teils auch mit einigen Büschen
darauf, umfasst
31M 150R
I45
ein Stück, das Dißelbruk genannt wird,
ist flach, von gutem Boden und Gräben ringsum,
1M 210R
Außer der oben beschriebenen Viehweide sind auch die Waldstücke brauchbar, die in den Feldern C und F liegen. Außerdem haben sie hier freie Weide für ihr Vieh im Kronwald Netzeband Heide, der am Ende der Ausrechnung dieses Dorfes folgt.
Wald
[K]
102M 255R
K46
im Feld F sind neun Waldstücke, kleine und große, bestehend aus Eichen-, Buchen-,
Hasel- und anderen Büschen mit einigen mittelmäßig großen Bäumen dazwischen, an Areal
37M 285R
K47
im Weideland I44 ist ein Stück, desgleichen fünf kleine Stücke im Feld C, und ein
größeres, das Rotbäck genannt wird, von gleicher Art Wald wie K46 und
umfasst
28M 30R
K48
zwischen und in den Feldern A, D und E sind Waldstücke von gleicher Art wie alle,
umfassen
12M 90R
K49
zwischen Krittowerhof und Netzeband ist ein Wald, der Kritoer Hålt genannt wird, besteht aus ziemlich guten Eichenbäumen sowie Eschen- und Buchenbäumen,
mitten darin ist ein tiefes Tal mit einigen Erlenbüschen und Haselbüschen zwischen den anderen Hölzern. Dieser Wald
gehört teils zu Netzeband, teils zu Krittowerhof. Jedoch wussten sie keine genaue Grenze dazwischen; betreffender Wald
umfasst
23M 150R
ein Fischteich, der im selbigen Wald liegt, beträgt
1M
L Erlenbruch
[L]
10M 165R
L50 14
im Feld F ist ein sumpfiger Erlenbruch, der Baur
Bruk heißt mit einem kleinen Bruch in der Wiese des betreffenden Feldes, umfasst
5M 45R
L51
ein ebensolcher beim Ackerstück B5 und einer bei der Wiese H36, umfassen
4M 90R
L52
zwei Brüche, einer mit Weidenbüschen im Wiesenstück H29 und ein Erlenbruch in der
Wiese H29
, ergeben
1M 30R
Tümpel und Hofstellen, etc.
M
vier kleine Tümpel bei den Häusern und sechs weiter weg in den Feldern, sind mit
dem Buchstaben M bezeichnet, insgesamt zehn Stück, an Areal
10M 270R
N
zwei Stücke von den wüsten Höfen, die mit Lein- und Hanfsamen besät wurden,
1M 180R
[O, P]
10M 210R
O
Obst- und Gemüsegärten sind mit dem Buchstaben O bezeichnet, wovon der Bauer
Nummer fünf den besten hat, und sie haben Apfel-, Birn- und Kirschbäume. Auf dem Schulzenhof sind einige Apfel- und
Birnbäume mit einer ganzen Menge Kirschbäume, insbesondere rheinische Kirschen15 und dazwischen junge Eschen- und Eichenbäume. Die Bauern Nummer drei, vier und fünf haben auch jeder ihren
kleinen Obst- und Gemüsegarten. Diese betragen insgesamt
3M 210R
P
Die Hofstellen mit den Wegen betragen zusammen
7M
Summe
Acker: 353M 15R
Wüster Acker: 3M 150R
Wiese: 92M 165R
Heu: 108Fuder
Viehweide und Wald: 193M 30R
Tümpel und Hofstellen etc.: 21M 180R
Arealausrechnung des Kronwalds Netzeband Heide, welcher im Juli 1694 geometrisch vermessen wurde
Wald
[Q]
426M 210R
Dieser Wald gehört dem Schloss Wolgast, hat seinen Namen vom Gut
Netzeband, das dort angrenzt und ist von folgender Beschaffenheit:
Q52
Eichenwald mit einigen Haselbüschen und einigen Erlenbäumen,
63M
Q53
Kiefernwald mit einigen Eichen hier und dort, insbesondere dicht beim Erlenbruch,
an Areal
225M 150R
Q54
sumpfige Erlenbrüche,
138M 60R
Viehweide
[R]
99M 180R
R55
Viehweide, die Klepperhorst genannt wird,
ist mitten darin sumpfig und beim Wald von festem Boden und besserem Weidegras,
37M
R56
flache, grasige Viehweide, an Areal
6M 150R
R57
Viehweide mit einigen Eichen und Erlenbäumen dicht am anderen Wald, umfasst
19M 90R
R58
ein sumpfiges Stück und mit dickem Gras bewachsen, dorthin kann jedoch das Vieh
nicht kommen, wenn nasse Jahre sind,
16M 210R
R 163
U 48 R59
war ehemals eine Wiese gewesen, die noch immer Ruhmakels Wisch genannt wird und jetzt als Viehweide genutzt wird, wovon ein Stück beträgt
12M 150R
R60
ein Stück von betreffender Wiese ist sumpfiger und mit Büschen bewachsen
umfasst
7M 180R
Außerdem ist im selben Wald gutes Weideland und die drei Dörfer Groß Ernsthof, Schalense und Netzeband haben dieses frei für ihr Vieh. Aber keiner von ihnen meinte zu wissen, ob etwas dafür gegeben wird. Über diesen Wald und den Kronwald Prägel wacht ein Heidereiter16 und wenn etwas hier- oder davon verkauft wird, haben diejenigen, welche etwas kaufen wollen, Zettel für den Heidereiter vom Amtsinspektor in Wolgast, der dafür die Gelder entgegennimmt. Der Heidereiter weist dann an, wo es geschlagen werden soll, entweder ist es für Brennholz oder Bauholz. Dieser Wald grenzt im Norden an Rubenow und Voddow, im Osten an Groß Ernsthof, im Süden and Schalense und Netzeband und im Westen nur an Netzeband
Summe
Wald: 426M 210R
Viehweide: 99M 180R
Annotationen von Netzeband
Über den Acker der Bauern und die Aussaat
Die Bodenart des Ackers und die Schläge zeigen die Karte und Ausrechnung.
Das Winterfeld ist das schlechteste. In das, welches jetzt Winterfeld ist, kann jeder von den vier Bauern 24 Scheffel Roggen
säen, ergibt 96 Scheffel. Der Kossat sät vier Scheffel Roggen, ergibt 4 Scheffel; insgesamt Wintersaat: 100 Scheffel
Wenn
es Sommerfeld ist, sät jeder Bauer Gerste zehn Scheffel und acht Scheffel Hafer, ergibt 72 Scheffel. Der Kossat sät vier
Scheffel Gerste, einen Scheffel Hafer, ergibt 5 Scheffel; insgesamt Sommersaat: 77 Scheffel
In das Sommerfeld ebensoviel, wenn es Winterfeld sind 100 Scheffel Wintersaat
Aber wenn es Sommerfeld ist, sät jeder Bauer
18 Scheffel, ergibt 72 Scheffel. Der Kossat sät vier Scheffel, ergibt 4 Scheffel; insgesamt Sommersaat: 76 Scheffel
Wenn
das Ackerstück Mühlenberg E16 dazugerechnet wird, wo außerdem jeder säen kann: der
Schulze drei Scheffel und jeder der anderen drei Bauern anderthalb Scheffel, ergibt in demselben siebeneinhalb Scheffel.17 Hafer vier, sechs oder acht Scheffel sät jeder Bauer,
beträgt höchstens 32 Scheffel Sommersaat
Das dritte Feld F hat keinen besonderen Namen und ist zum größten Teil in diesem Jahr Brachfeld. Aber einige Stücke werden auch davon als Winter- und einige Stücke als Sommerfeld bewirtschaftet. Dort kann jeder der Bauern zwei Drömt und vier Scheffel säen, beträgt für alle vier Bauern 208 Scheffel Wintersaat, 208 Scheffel Sommersaat.
Der Acker des Hofrats und die Aussaat
Der Hofrat Boltenstern meint in jedes seiner Felder sechs Drömt Winter- oder Sommergetreide zu säen, ergibt zusammen für alle drei Felder A, B und C 216 Scheffel Wintersaat, 216 Scheffel Sommersaat.
R 165 U 137Wiese
Hier haben sie bei anderen Dörfern keine Wiesen. Wieviel sie hier beim Dorf haben, ist aus der Karte und der Ausrechnung ersichtlich.
In Kaselaus Wisch H33 standen dieses Jahr 34 Heuhaufen, von denen zwei eine Heufuhre mit vier Pferden davor ergeben und einige, die kleiner waren, zweieinhalb pro Fuhre. Dort kann jeder der Bauern drei Fuder Heu bekommen, ergibt 12 Heufuder, der Hofrat 2 Heufuder; insgesamt 14 Heufuder.
Auf Koterwisch bekommen die Bauern zusammen laut eigener Aussage 5 Heufuder, der Hofrat dicht am Acker 1 Heufuder.
Der Hofrat hat acht Morgen für die zwei Bauernhöfe, einen Morgen für den Kossatenhof und vier Morgen für Krittowerhof und davon bekommt er 22 Heufuder.
Auf Nitzbandz Häge zwei Fuder auf jeden Morgen, und jeder der Bauern hat dort vier Morgen, und sie bekommen acht Fuder Heu, ergibt 32 Heufuder.
Auf Gatkenwisch bekommt jeder zusammen mit dem auf der Wiese Baur Bruk und auf den anderen Flecken daneben zwei Fuder Heu, ergibt für sie alle 8 Heufuder.
Auf Bültse zusammen 1 Heufuder.
R 166Auf der Wiese Koppel bekommt jeder Bauer ein Fuder Heu, der Stellmacher alleine vier Fuder und der Hofrat drei Fuder, ergibt 11 Heufuder.
Auf Kritower håffs Wisch kann der Hofrat drei Fuder Heu bekommen, wie sie unter Eid sagten, ergibt 3 Heufuder.
Auf diesem kleinen Stück H32 zwischen Kaselaus Wisch und dem Acker dicht an der Grenze von Schalense 2 Heufuder.
Summe: 99 Heufuder
Viehweide
Die Weide ist hier im Dorf ziemlich gut, wie es die Karte sowie die Ausrechnung angeben. Sonst haben sie hier auch zusammen mit Groß Ernsthof und Schalense freie Viehweide auf Netzeband Heide.
Wald
Brennholz haben sie hier vom Erlenholz, das im Bruch wächst, aber Bauholz bekommen sie frei aus der Wrangelbruger Heide. Wer dem Heidereiter etwas dafür geben will, kann das tun. Jedoch hat er nichts dafür zu fordern, dass er ihnen anzeigt, wo sie im Wald Brennholz schlagen sollen.
R 167 U 138Über den Dienst
Für die Bauernhufen, die hier im Dorf sind, wird beim Amt in Pritzier gedient. Und jeder Bauer dient in der Zeit des Pflügens pro Woche vier Tage mit zwei Ochsen vor dem Pflug, einer Person, sowie ein Tagewerk zu Fuß. Wenn aber Saatzeit ist, dienen sie fünf Tage mit Ochsen und einer Person; in der Erntezeit jeder mit zwei Personen und wenn des Getreide eingefahren wird mit einem Wagen, drei Pferden und zwei Personen; in der Mahd mit zwei Personen, ein Mäher und einer, der das Gras zusammenharkt. Wenn das Heu eingefahren wird, halten sie zwei Personen und einen Wagen mit drei Pferden davor. Sonst leistet jeder das ganze Jahr hindurch zwischen den Erntezeiten vier Tagewerke in der Woche mit Pferd und Leuten um das auszuführen, was befohlen wird und den fünften Tag zu Fuß.
Vieh und Pferde
Zur Ackerbestellung und dem Herrschaftsdienst benötigt jeder sechs Pferde, vier Ochsen, und jeder hat manches Jahr 14, 15
oder
höchstens 16 Stück an Jungvieh und zumeist Kühe, Schafe 8, 9 oder 10 Stück und geben für jedes Stück, das über zwei Jahre
alt
ist, fünf lß vorpom. und für jedes Schaf drei Witten oder anderthalb Dreier an Viehsteuer18 . Bienen- oder Immengeld19 hat der Stiefsohn des Schulzen für zwei Stöcke zwei Stempel oder drei Dreier pro Stück gezahlt.
Kopfgeld20 zahlt jeder der vier Bauern drei vorpom. Gulden oder anderthalb Rthl. Kurant.
R 168 Akzise21 hat jeder früher einen halben Rthl. jedes Vierteljahr gegeben, jetzt aber dreieinhalb Mark oder 28 lß vorpom.
Reitersteuer22 jeder im Monat vier Mark und drei Dreier
Magazinkorn23 jeder sechs Scheffel
Der Stellmacher gibt zwei Rthl. Kopfgeld
Akzise jedes Quartal 33 lß, vergangenes Jahr
36 lß
Nebenmodus24 oder Viehsteuer für jedes Stück über zwei Jahre alt, acht lß vorpom.
und gab vergangenes Jahr vier Rthl. 32 lß
als das auch für ihn gerechnet wurde. Mehr Abgaben hat er nicht.
Pacht25 hat er 18 Rthl für neun Jahre gegeben, und weil er dem Hofrat Steuern für seinen Acker zahlt, ist er vom Dienst
befreit.
U 139 Pachtgeld gibt jeder Bauer drei Rthl. und 24 lß vorpom.
Näheres über die Beschaffenheit des KronwaldesNetzeband Heide ist aus der Ausrechnung derselben zu ersehen.
1704 ist das Dorf Netzeband revidiert und wie folgt befunden worden
Im Feld E
G in E14 wurde ein kleiner wüster Streifen bewirtschaftet, besteht aus sandigem Boden wird jedoch gleich mit dem Feld besät, 1M 60R
Das Feld F
G zwischen den Ackerstücken F21 und F25 wurde ein Stück wüster Acker bewirtschaftet, ist Sand, ganz wenig lehmvermischt, ebenso Humusboden zwischen F23 und F24, 1M 90R
Anmerkung: Der noch daliegende wüste Acker ist von der Beschaffenheit, dass er nicht bewirtschaftet werden kann.
Der wüste Acker in Krittowerhof liegt noch unbestellt.
D7
kann bestellt werden, ist Sand, etwas lehmvermischt
D8
ist mit Eichenbüschen ganz dicht bewachsen.
Summe
Neuer Acker: 2M 150R
1 Netzeband und Netzeband Heide wurden 1694 von Simon Skragge vermessen.
2 Franz Michael von Boltenstern (2. Oktober 1657-17. Mai. 1716), Hofrat und königlicher Hofgerichtsdirektor in Greifswald. Verheiratet mit Juliane Katharina von Ehrenfels (24. April 1669 - 9. Oktober 1733), der Tochter des schwedischen Regierungsrats Heinrich Ernst von Ehrenfels (Sellius) und der Katharina Margarathe Stypmann. König Friedrichs I. Transsumt und Confirmation der Barthschen Privilegia vom 31. Januar 1663 im Jahre 1723, Dähnert, Pommersches Urkundenbuch, Band 2, S. 372-376, hier S. 374. Landesarchiv Greifswald, Domänenarchiv Stettin (012.02), Rep 12b 666, 20. Varia, Jochim Felix von Schwerin wegen eines Hofes in Müssow.
3 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
4 Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde. Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.
5 Tafelgut: eine landesherrliche Besitzung. Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.
6 Die Familie Mardefeld stammte aus Geldern und trug ursprünglich den Namen Maasberg. 1628 trat Conrad Maasberg in schwedische Kriegsdienste. Am 20. Januar 1646 wurde er geadelt und am 9. Juni 1677 als Feldmarschall und Vizegouverneur von Pommern unter dem Namen Mardefeld in den schwedischen Freiherrenstand erhoben. Koser: Mardefeld, Gustav v. M.In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 20, [Historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften] Leipzig 1884. Seite 308 f.
7 Siehe auch: "Verhandlungen über das dem Hofgerichtsdirektor von Boltenstern zustehende Tertial von den Gütern Netzeband und Schalensee im Amt Wolgast" (Landesarchiv Greifswald, Sign.: Rep. 10, 5022).
8 Dreißigjähriger Krieg 1618-1648.
9 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
10 Laut den Angaben in der Urschrift umfasst die Ackerfläche D11: 13 M 15 R. Die Flächengröße für D11 beträgt laut Reinschrift: 13 M 150 R.
11 In der Reinschrift sind in der Tabelle 3 M 90 R als Flächengröße für den wüsten Acker angegeben. Laut den Angaben in der Urschrift umfasst die wüste Ackerfläche G aber 3 M 150 R.
12 Dreiblatt, auch Futterklee, roter Wiesenklee, türkischer Klee, u.a. genannt (bot. trifolium pratense): ist überall in Europa verbreitet und wächst auf Wiesen, in Grasgärten und an Wegesrändern. Kleegras ein Gemisch aus Klee und Gras dient als gutes Viehfutter. Dietrich, Friedrich Gottlieb: Vollständiges Lexicon der Gärtnerei und Botanik. Bd. 10, Berlin 1810. S. 159 ff.
13 Das Wort nicht steht nicht in der Urschrift. Entweder wird es durch die Falz verdeckt oder es wurde zusätzlich in die Reinschrift eingefügt.
14 Auf der Reinkarte ist das betreffende Areal mit L50 gekennzeichnet und auf der Urkarte mit LK50.
15 Rheinische Kirschen (bot. Cerasa Rhenana; Cerasus dulcis), sind von dreierlei Farbe: ganz rot; ganz gelb; halb-rot und halb-gelb. Synonyme: wilde Vogelkirsche, Zwieselbeere, süße Pflaume, wilde süße schwarze Kirsche. Die Pflanze kommt in ganz Europa vor und wächst auf allen nicht zu feuchten Bodenarten. Kirschen. In: Hübner, Johann: Curieuses und reales Natur-Kunst-Berg-Gewercke- und Handlungs-Lexikon (Reales Staats-Conversations-Zeitungs-Lexici, Teil II), Leipzig 1762. Sp. 1090.; Bechstein, Joh. Matth.: Forstbotanik oder vollständige Naturgeschichte der deutschen Holzpflanzen und einiger fremden, Erfurt und Gotha 31819. S. 486 ff.
16 Heidereiter: ein Förster zu Pferde mit der Aufgabe, die Heide zu bereiten. Darüber hinaus hatte er ebenfalls die Aufsicht über den Wald. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 22, Berlin,1789, Sp. 739; LAGreifswald Rep6a Band 4, Beschreibung von Karbow, Fol. 421.
17 Die Summe wurde in der Übersetzung korrigiert. Im Original, sowohl in der Rein- als auch in der Urschrift, wurden ursprünglich achteinhalb Scheffel vermerkt.
18 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
19 Abgabe für die Erlaubnis der Bienenhaltung. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 6, Berlin 1784, Sp. 752.
20 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
21 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
22 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
23 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
24 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
25 Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.