R261   U170 

Beschreibung von Spiegelsdorf, das im Wolgaster Distrikt liegt und

zu Wrangelsburg gehört, nach Boltenhagen eingepfarrt ist, im Norden an Gustebin und Konerow grenzt, im Osten an Lodmanshagen und südlich und westlich an Boltenhagen1 

Namen der Einwohner

1 . Erenst Sachow, Pächter, gibt jährlich 30 Rthl Pacht, 5Rthl Kopfgeld2 , 3Rthl 24lß Akzise3 , 3Rthl 14lßViehsteuer4  oder Nebenmodus5 

2 . Hans Kruus 8Rthl Reitersteuer6 , 2Rthl 32lßPachtgeld7 , 10Rthl Magazinkorn8  oder Roggen im Jahr 1692
3 . Hans Bernstein 2Rthl 8lßKopfgeld,2Rthl 16lßAkzise, 8RthlReitersteuer, 2Rthl 32lßPachtgeld,10Rthl Magazinkorn oder Roggen
Die Bauern geben jedes Jahr unterschiedlich Kopfsteuer, Anno 1692

4 . Jacob Fulian, hat eine Hütte beim Schulzen 1Rthl 28lßKopfgeld,38lßAkzise, 30lßViehsteuer oder Nebenmodus
5 . Petter Mirik, Kossat9  1Rthl 28lßKopfgeld,38lßAkzise, 46lßViehsteuer oder Nebenmodus, 16lßPachtgeld
6 . Jochim Pens dient als Knecht bei Hans Bernstein und seine Frau hat die Hütte, die dem Bauern gehört 28lßKopfgeld,18lßAkzise,16lßViehsteuer oder Nebenmodus,
7 . Martin Vollentin, Kuhhirt 1Rthl Kopfgeld,28lßAkzise,
Nach dem Bericht der Bewohner ist dieses Dorf von folgender Beschaffenheit:

Über Herrschaft und Dienste

In herzoglichen Zeiten10  hat dieses Dorf zum Wolgaster Schloss11  gehört, aber nun, seit etwa 40 Jahren gehört es zu Wrangelsburg12  und dient unter dem Ackerwerk Krepsow. Jeder Vollbauer dient zur Saat mit vier Pferden und zwei Personen die ganze Woche, in der Ernte aber so lang, bis der Roggen gemäht ist, jede Woche mit vier Personen; so lang die Getreideernte ist, mit drei Mann und einem Wagen mit vier Pferden; während der Heuernte mit zwei Mann die ganze Woche. Sonst in den Ernten dienen sie im Winter und das ganze Jahr über vier Tage die Woche mit zwei Mann und drei Pferden, sowie einen Tag zu Fuß. Am Sonnabend haben sie frei. Seit alters her haben hier drei Vollbauern und drei Kossaten gelebt, doch recht schnell nach dem Tod des letzten Herzogs wurde auf den einen Hof mit der Nr. 1 ein Pächter gesetzt und das ist seitdem so geblieben. Seit der Zeit Banérs13  ist hier nicht mehr als ein Kossat gewesen, die anderen beiden wüsten Katen sind mit Äckern und anderem zum Pächterhof gelegt worden. Dieser Kossat hat 16 Scheffel Aussaat, und die anderen zwei Kossatenhöfe waren etwa so groß wie dieser allein.

 R262   U58 

Arealausrechnung von Spiegelsdorf  das im Amt und Distrikt Wolgast liegt, und imAugust 1694 geometrisch vermessen wurde

Acker

Der Acker ist dreischlägig und von folgender Bodengüte

Winterfeld A

[A]   57M 90R
1  sandvermischter Humusboden, zur Grenze hin sandiger  50M 165R
2  etwas magerer Sandboden  6M 225R

Brachfeld oder die Brache B

[B]   53M 270R
3  Humusboden, besonders zur Grenze hin etwas sandvermischt  46M 150R
4  etwas tief liegender Humusboden, beim Wiesenstück D 7 von nassem Grund  7M 120R

Sommerfeld C

[C]   60M 270R
5  Humusboden, gegen C 6 und die Boltenhagener Grenze hin etwas lehm- und sandvermischt  49M 150R
6  Sandboden  11M 120R

Wiese

[D7-D10T]  Ertrag 30 Heufuder  37M 165R
D7  Im Feld C sind drei Stücke durchschnittliches Weidegras und eines beim Feld nördlich davon, an Fläche  6M 210R
8  Wiese mit einigen Büschen darauf  4M 90R
9  eine Weide, die Portwisch genannt wird und drei Stücke durchschnittlichen Weidegrases beim Feld A, beinhaltet zusammen  11M
10  eine Wiese, die Barkwisch genannt wird, etwas sumpfig und von durchschnittlichem Gras  12M 90R
10T  eine Wiese, die Hirtwisch genannt wird, voller Erdlöcher, an Fläche  3M 75R

Laut Aussage der Bewohner geben diese Wiesen, wie aus den Annotationen ersichtlich wird 30 Heufuder
 R263   U59  [D11, D12]  Ertrag 22 Heufuder  22M
D eine Wiese, Langwisch genannt, von durchschnittlichem Weidegras, gehört zu Wrangelsburg und ist gegen Barkwisch hin etwas tief liegend; zum Acker hin
11  von besserem Gras, an Fläche insgesamt  19M 90R
12  mit Büschen und auf derselben Wiese mit Grasflecken dazwischen  2M 210R
Diese Wiese ist bei Wrangelsburg mit aufgeführt, nach Aussage der Bauern hier im Dorf kann sie 20 Heufuder geben

Viehweide

[Insgesamt]   106M 30R
Gute Viehweide, zum Graben hin etwas sumpfig; aber gegen den Acker
13  von besserem Boden und Gras ebenfalls zum Graben hin sumpfig und bültig, außerdem gibt es dort einige sumpfige Stellen, die das Vieh in nassen Jahren nicht überqueren kann.  32M 180R
14  Zum Acker und zum Erlenbruch F:15 hin besserer und ebenerer Boden  72M 150R
14T  voller Erdlöcher und mit Weiden bestanden, sie dient als Weide für Gänse und Schweine  1M

Wald

[Insgesamt]   8M 75R
F15  ein Erlenbruch mit durchschnittlich großen Eichen mittendrin, beinhaltet  6M 225R
16  Eichen- und Haselbüsche  1M 150R

Hofstellen

[Insgesamt]   4M 270R
G  Am Hof des Verwalters ist ein Garten, der nun aber sehr verwildert ist..
Die Bauern besitzen Obstgärten mit Apfel-, Birn-, Kirsch- und Pflaumenbäumen außerdem auch einige Hopfenstangen. Auch der Hirte hat bei seiner Hütte einen Obstgarten, der zusammen mit eines jeden Gemüsegarten und der Hofstelle umfasst  3M 90R
Die Straße ist 1M 180R

Summe

Acker: 172M 30R
Wiese: 37M 165R
Heu: 30 Fuder
Viehweide: 106M 30R
Wald und Hofstellen: 13M 45R

 R264   U171 

Annotationen von Spiegelsdorf

Acker

Die Beschaffenheit des Ackers ist aus der Karte und der Ausrechnung ersichtlich, die Aussaat beträgt nach eigener Aussage:
Der Roggen des Verwalters in jedem Feld nahezu gleich viel 36 Scheffel Roggen
jeder der Bauern sät ebenso viel, ergibt 72 Scheffel Roggen
[Insgesamt] 108 Scheffel Roggen
Sommergetreide säen alle drei gleich, in jedem Feld 18 Scheffel Gerste, ergibt für alle drei 54 Scheffel Gerste
Hafer für jeden zwölf Scheffel, ergibt 36 Scheffel Gerste
[Insgesamt] 90 Scheffel Gerste
Doch können sie im Feld B jeder dreieinhalb Drömt Sommergetreide säen aber in die anderen beiden nicht so viel.
Die Aussaat der Kossaten ergibt in allem 16 Sch
Sie säen ihren Acker jedes Jahr, und düngen ihn jedes dritte Jahr.
Die anderen düngen so wie der Dünger reicht.

Wiese

Die Wiesen sind auf der Karte und in der Ausrechnung zu sehen. Jeder der zwei Bauern erhält nach eigener Aussage etwa sechs bis sieben

Heufuder
Der Pächter 8, 9 bis 10 Heufuder
mit vier Pferden davor

Der Kossat vier Heufuder
Der Kuhhirt zwei Heufuder
mit zwei Pferden davor

 R265   U171 

Wald

Bau- und Brennholz kaufen die hier im Dorf wohnenden im Prägel und in der Karbower Heide

Abgaben und Hufenzahl

Jeder von den Dreien hat anderthalb Landhufen. Die zwei Bauern leisten Steuern dafür, doch der Pächter ist von der Hufensteuer14  befreit. Insgesamt sind hier viereinhalb Landhufen, die alle steuerpflichtig gewesen sind, obgleich nun der eine Hof befreit ist, seit ein Pächter darauf gesetzt worden ist. In der Boltenhagener Kirchenmatrikel ist dieses Dorf zu acht Landhufen aufgeführt, wie in den Annotationen von Boltenhagen zu sehen ist.

Bienen

Immengeld15  hat der Pächter für vier Stöcke gegeben, drei Dreier pro Stück, macht 6 lß
Jochim Pens für einen Stock 1 1/2

 U172 

Viehsteuer im Jahr 1693

Der Pächter hat für zwölf Ochsen und Kühe, vier Pferde und 20 Schafe acht lß pro Stück gegeben, für jedes Schaf drei Dreier, wie vorn aufgeführt.
Der Schulze gibt für 14 Kühe und Ochsen und acht Pferde acht 8 lß pro Tier, zwölf Schafe à drei Dreier gibt zusammen 4 Rthl 2 lß
Bernstein für zwölf Ochsen und Kühe, acht Pferde und vier Schafe 3 20 lß
Obstgärten besitzen sie alle, aber die vom Schulzen und von Bernsteins sind die besten mit Apfel-, Birn-, Kirschen und Walnussbäumen. Beim Schulzen gibt es auch einen kleinen Hopfengarten in der einen Ecke.

 RRev169   URev259a 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Spiegelsdorf revidiert und wie folgt befunden worden

Seit der vorigen Vermessung ist in diesem Dorf keine Veränderung geschehen. Die Arealbezeichnungen F 15 ebenso wie F 16 sind als Acker unbrauchbar, da sie so sumpfig sind, dass das Wasser darauf steht. Sie sind mit Erlenbüschen bewachsen.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2008, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Reinschrift Fol. 261 von Simon Skragge vermessen.

2  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

3  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

4  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

5  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

6  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

7  Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

10  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

11  Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde.  Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.

12  Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden.  Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.

13  Nach dem Tod des letzten pommerschen Herzogs Bogislaw XIV im März 1637, forderte der Kurfürst von Brandenburg die vertraglich zugesicherte Sukzession in Pommern, das aber weiterhin von Schweden besetzt blieb. Verbündete brandenburgische und kaiserliche Armeen drangen in Pommern ein, die schwedischen Generäle Wrangel und Banér konnten das Land mit Mühe halten. Als 1638 der Gouverneur Sten Bielke starb, regierten Banér und seine Offiziere für drei Jahre faktisch das Land. Die Forderungen des Militärs, die Kriegslasten, die Pommern leisten musste, stiegen ständig an. Dies änderte sich erst 1641 mit einer Beruhigung der kriegerischen Lage und der Berufung Torstenssons zum Generalgouverneur und Axel Lilies zum Gouverneur von Hinterpommern.  Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 86. Stadtarchiv Wismar, Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 (x), Rep 3 (1) 0698.

14  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

15  Abgabe für die Erlaubnis der Bienenhaltung. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 6, Berlin 1784, Sp. 752.