R 304   U 190 

Beschreibung des Kronguts Hohendorf, das im Juni 1694 geometrisch vermessen wurde1 

Dieses Gut liegt im Distrikt Wolgast am Peenestrom eine halbe Meile von der Stadt Wolgast entfernt und grenzt an folgende Dörfer: an der nördlichen Seite mit Pritzier, im Westen an den Kronwald Prägel , im Süden an den wüsten Hof Buddenhagen und an Zarnitz und im Osten fließt der Peenestrom entlang. Es hat zu Wrangelsburg2  gehört. Jetzt ist es aber wieder durch die Reduktion3  zur Krone eingezogen worden. Es ist eine Kirche in diesem Dorf.

Die Namen der Einwohner

1 . Jacob Mol, Schulze
2 . Michael Höker
3 . Clas Wikman
4 . Casper Digel
5 . Hans Berent
Bauern

6 . Hans Kops Witwe
7 . Christopher Höker, Krüger
8 . Jacob Tabert
9 . Christian Berntz
10 . Frantz Scharling
11 . Christian Salkow
12 . Clas Winholt
13 . Hans Molis
Kossaten

14 . Herr Petter Schult,Pastor
15 . Jacob Mejer,Küster
16 . Christian Warnt, Bauer, der den Pastorenacker bewirtschaftet

17 . Michael Lucht
18 . Petter Reüter
Leinweber

19 . Christian Kröger
20 . Magnus Aders
21 . Hans Kofoot
Tagelöhner

22 . Daniel Svartz,Müller

23 . Bartolomeus Wulf, Kuhhirt
24 . David Rik, Schweinehirt
diese wohnen einliegend bei anderen

Zwei Bauernhöfe liegen wüst und ein Kossatenhof, deren Acker die Bauern bewirtschaften, obgleich die Höfe nicht bebaut sind und geben dafür Pacht, die bei den Abgaben erwähnt werden wird.

 R 305   U 191 

Arealausrechnung von Hohendorf

Acker

[A]   644M 247 1/2R
Aa  mittelmäßig guter Sandboden, etwas lehmhaltig und hügelig, wird jedes Jahr besät,  203M 60R
Ab  steiniger Sandboden,  7M 90R
Ac  guter steiniger Sandboden,  15M 255R
Ad  mittelmäßig guter Sandboden, etwas hügelig,  51M 120R
Ae  hochgelegener magerer Sandboden, wird jedes sechste Jahr besät,  90M 60R
AF  Sandboden, etwas hügelig,  26M 7 1/2R
Ag  Sandboden, wird jedes sechste Jahr besät,  12M 60R
Ah  roter Sandboden, hochgelegen, wird jedes dritte Jahr besät,  44M 60R
Ai  roter Sandboden, kleinsteinig und wird jedes sechste Jahr besät,  45M 90R
Ak  Sandboden, wird jedes dritte Jahr besät,  6M 30R
AL  Sandboden, neu bewirtschaftet,  15M 150R
Am  Sandboden mit kleinen Steinen darin,  32M 240R
An  neu bewirtschafteter Sandboden,  3M
 R 306  U 192 Ao  flacher, magerer Sandboden,  23M 15R
Ap  Sandboden mit vielen kleinen Flintsteinen darin,  62M 270R
Aq  tiefliegender Sandboden,  2M 195R
AR  zwei kleine Ackerflecken beim See, in den Heidekrauthügeln umgepflügt,  1M 225R
AS  Ackerstück vorn bei den Häusern,  1M
At  kleines Leinfeld,  120R

wüster Acker

[B]   41M 240R
Ba  tiefliegender, sandiger wüster Acker,  5M 120R
Bb  einige kleine Ackerflecken im Acker Ad, die wüst liegen und mit Dornensträuchern bewachsen sind,  2M 120R
Bc  wüster Acker, mit Heidekraut bewachsen,  6M 90R
Bd  sandiger wüster Acker, mit kleinem Kiefernwald bewachsen,  23M 120R
Be  hochgelegener wüster Acker, mit Heidekraut bewachsen,  4M 90R

Wiese

[C]  197 Heufuder,  176M 110R
Ca  gute Wiese, etwas bültig,  37M 150R
Cb  gute flache Seewiese trägt kurzes Gras,  31M 15R
Cc  sumpfige Wiese, mit Schilf und Röhricht,  17M 30R
 R 307  U 193 Cd  flache Wiese, etwas sumpfig und braunfleckig,  25M 60R
Ce 4  Pritzerwisch , gute Wiese,  8M 140R
Cf  sumpfige Wiese, Cronowisch,  8M
Cg  strauchige und sumpfige Wiese,  49M 15R

Viehweide

[D]   128M 180R
Da  flache, bültige und sumpfige Weide,  95M 120R
Db  sumpfige Riedweide unmittelbar beim Dorf,  1M 165R
Dc  Heidekrauthügel,  4M 270R
Dd  hochgelegenes Land mit Dornenbüschen darauf,  7M 60R
DE  sumpfiges Land mit Riedgras darauf,  2M 15R
DF  zwei Hügel im Feld Aa mit Dornenbüschen bewachsen,  4M 150R
Dg  Heidekrauthügel,  5M
Dh  Sumpf, mit kleinen Büschen darauf,  8M

Wald

[E]   239M 180R
Ea  Heideland mit lichtem Kiefernwald darauf,  197M 150R
Eb  Heide mit kleinem Kiefern- und Birkenwald darauf,  42M 30R

 R 308   U 194 

Brüche und Moräste

[F]   112M 75R
Fa  drei kleine Moräste an Pritziers Grenze, mit Riedgras darin,  5M
Fb  Morast beim Kronwald Prägel ,  1M 150R
Fc  Bruch mit Erlen- und Birkenbüschen bewachsen,  14M 15R
Fd  sumpfiger Bruch mit Erlenbüschen bewachsen,  60M 150R
Fe  zwei Brüche mit kleinen Erlenbüschen darin, beim Mühlenteich,  6M 120R
FF  Bruch mit kleinen Büschen darin,  4M 120R
Fh  Bruch mit kleinen Erlenbrüchen,  7M 60R
Fi  mooriger Sumpf an der Grenze zu Zarnitz,  1M 30R
Fk  Bruch mit Erlenbüschen bewachsen,  12M 30R

Seen

[G]   86M 82 1/2R
Ga  Mühlenteich bei der Getreidemühle,  15M 7 1/2R
Gb  Mühlenteich bei der Walkmühle5 ,  1M 60R
Gc  der See, den die Bauern sich zueigen machen, ist eine Binnenbucht des Peenestroms ,  70M 15R

Grundstücke

H  Grundstücke, auf denen Häuser gebaut sind, sowie wüste Grundstücke und Stücke zwischen den Häusern,  22M 60R

Summe6 

Acker: 644M 247 1/2R
Wüster Acker: 41M 240R
Wiese: 176M 110R
Heu: 197 Fuder
Viehweide: 128M 180R
Wald: 351M 255R
Seen: 86M 82 1/2R
Grundstücke und Hofstellen: 22M 60R

 R 309   U 195 

Annotationen von Hohendorf

Über die Beschaffenheit des Ackers

Der Acker ist nicht in einige bestimmte Felder geteilt, sondern der beste Acker wird jedes Jahr besät, der andere jedes zweite, einiges jedes dritte Jahr, einiges jedes sechste Jahr. Der Acker ist sehr mager und sandig. Die Ausrechung und die Karte geben die Stücke an, die in verschiedenen Jahren besät werden.

Aussaat

Jeder Bauer sät 24 Sch Roggen aus, 16 Sch Gerste und acht Sch Hafer. Wenn das mit fünf multipliziert wird, beträgt das für alle Bauern zusammen: 120 Sch Roggen, 40 Sch Hafer und 80 Sch Gerste. Jeder Kossat sät vier Sch Hafer aus, vier Sch Gerste und vier Sch Roggen. Das beträgt für alle acht Kossaten: 32 Sch Roggen, 32 Sch Gerste und 32 Sch Hafer. Die Angabe dieser Bauern ist nur von dem Acker, der jedes Jahr besät wird.

Über die Beschaffenheit der Wiesen

Die Wiesen sind etwas feucht und sumpfig. Sie liegen neben dem Peenestrom , welcher hin und wieder ansteigt, wenn sie das Gras abmähen, und dann alles fortschwemmt. Laut Bericht der Bauern kann jeder Bauer nicht mehr als acht Fuder bekommen. Es sind fünf Bauern, ergibt also 40 Fuder. Jeder Kossat bekommt zwei Fuder. Es sind acht Kossaten, ergibt 16 Fuder. Wenn ich die Angabe dieser Bauern mit der Morgenzahl der Wiesen vergleiche, so bekommen sie nicht mehr als ein Fuder auf zwei Morgen Wiese. Wenn ich meine Meinung äußern sollte, so sind die Wiesen von der Güte, dass sie von jedem Morgen mindestens zwei Fuder bekommen.

 R 310   U 196 

Über den Wald

Von dem Wald, der auf ihrer Feldmark liegt, haben sie ihre notwendiges Brennholz aber nichts zum verkaufen. Bauholz wird von anderen Orten gekauft.

DieViehweide

Hier im Gut ist gute Viehweide, nicht nur unten bei den Wiesen, welche sie für ihre Pferde haben, sondern auch im Wald und in den Brüchen.

Vieh

Arbeitsvieh hat jeder Bauer sechs Pferde, vier Ochsen, vier Stück Kühe. Schafe zu halten ist jedem Bauern nicht mehr erlaubt als 10 Stück.

Gesinde

Jeder Bauer hat einen Knecht und eine Magd. Die Kossaten haben kein Gesinde.

Hufen

Zu wieviel Hufen dieses Gut in alten Zeiten berechnet worden ist, meinten die Bauern nicht zu wissen, sondern sie versteuern gegenwärtig eine reduzierte Hufe7 .

 R 311   U 197 

Herrenhofdienst

Auf dem Ackerhof8  Pritzier leisten die Bauern ihren Dienst. Jeder Bauer dient fünf Tage in jeder Woche, vier mit Vieh und den fünften zu Fuß. Die Kossaten dienen fünf Tage nur zu Fuß.

Abgaben

Akzise9  gibt jeder Bauer pro Quartal acht ß, jeder Kossat im ganzen Jahr 14 ß.
Für den Acker der beiden Höfe, die wüst liegen, wird 20 Rthl Pacht10  gezahlt.
Pacht gibt jeder Bauer anderthalb Rthl.
Reitersteuer11  geben die Bauern jeden Monat einen Rthl acht Groschen, vier Kossaten geben so viel wie ein Bauer
Der Krüger zahlt für den Krug 12 Rthl. Von allen 20 Tonnen, die er vom Amt abzapft, bekommt er eine Tonne. Das Bier bezieht er von Wrangelsburg.
Die beiden Leinweber geben jeder Grundpacht12  2 Rthl.
Nebenmodus13  1 Rthl jeder

 RRev 121   URev 194 

1704 ist das Dorf Hohendorf revidiert und wie folgt befunden worden

[Au-Az,Aα]   75M 45R
Au  ein Stück, vom wüsten Acker Ba, von reinem, losem Sand, der bisweilen jedes sechste Jahr mit Roggen besät wird,  5M 60R
Aw  ein Stück, grober Sandboden, von Dc umgepflügt,  1M 90R
Ax  zwei Stücke, von Ea, grober Sand und kiesiger Boden,  2M 120R
Aÿ  ein Stück, zwischen Ai, AL und Am, von Ea umgepflügt, von steinig-kiesigem Sandboden,  12M 60R
Az  zwei Stücke, Stücke mit kleinen Steinen vermischt, grober, kiesiger Sandboden, von Ea umgepflügt,  35M 75R
  zwei Stücke, vom wüsten Acker Bd, steinig-kiesiger Sandboden,  18M 240R

Anmerkung: All dieser Acker wird alle sechs Jahre besät, da und dort zwei Mal nacheinander mit Buchweizen als Sommergetreide und dann danach mit Roggen. Die Arealausrechnung vom Pastorenacker, Pastorenwiese, Kirchenwiese und den Küsteracker ist wie bei der Revisionsvermessung verteilt worden.

1.Pastorenacker

[Pa-Ph]   52M 240R
Pa  zwei Stücke, von der Güte wie Aa,  19M 60R
Pb  zwei Stücke, bei der Grenze von Zarnitz, von etwas schlechterer Bodenart, in Aa gelegen,  270R
Pc  ein Stück, wie Ab,  210R
Pd  vier Stücke, wie Ac,  6M 195R
Pe  ein Stück, wie Ad,  180R
Pf  drei Stücke, wie AF,  2M 240R
Pg  sechs Stücke, wie Aa, von denen eines bei der Brücke oder den Mühlenteichen liegt, von unbrauchbarem Sand zu 240R, ergibt zusammen  17M 105R
Ph  zwei Stücke, wie Ap,  4M 180R

 RRev 122   URev 195 

Pastorenwiese

[Pi, Pk]   5M 270R
Pi  eine Wiese in Ca,  2M 150R
Pk  drei Stücke, in Cb,  3M 120R

Kirchenwiese

Ka , zwei Stücke, nördlich vom Mühlenbach in der Wiese Cg,  2M 90R
klock  Ackerstück des Küsters, zwischen Pc außen beim Haus des Pastors gelegen,  150R

Anmerkung: Was den übrigen Teil des wüsten Ackers betrifft, so ist Bb  sehr dicht mit kleinen Bäumen bewachsen.
Bc  und Be  sind kahl mit Heidekraut auf sandigem Boden, sollen sehr kaltgründig sein, so dass es nicht die Mühe lohnt sie zu bewirtschaften.
Bd  ist ganz mit großem Kiefernwald bewachsen, wie der Plan zeigt und der Grund könnte wohl auch bewirtschaftet werden, wie der neu bewirtschaftete Acker Aa.

Summe

NeuerAcker: 75M 45R
Pastorenacker: 52M 240R
Pastorenwiese: 5M 270R
Kirchenwiese: 2M 90R

Küsteracker: 150R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Arvid Carlmark
Revision:
Anmerkungen:

1 Hohendorf ist von Arvid Carlmark vermessen worden.

2  Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden.  Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.

3  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

4 In der Urschrift steht links neben dem symbol eine Bleistiftnotiz geschrieben: siehe Folio 12. (Der Verweis deutet auf die Arealsausrechung von Pritzier hin, in der auch auf der angegeben Seite auf ein Areal von Hohendorf Bezug genommen wird.)

5  Eine Walkmühle ist eine Art Stampfmühle, in der Stoffe und Leder gewalkt werden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 233, Berlin 1856, Sp. 218.

6 Die Summe für die Wiese ist in der Urschrift mit 176 M 120 R angegeben. Rechnerisch richtig ist aber die Angabe der Reinschrift mit 176 M 110 R. Außerdem wurde in der Urschrift eine Bleistiftnotiz hinzugefügt, die in der Spalte mit den Flächenangaben der Wiesen folgenden Hinweis vermerkt: siehe Folio 12: 176 M 120 R [-] 8 M 150 R [=] 167 M 270 R.

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

9  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

10  Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

11  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

12  Grundpacht ist die Grundsteuer für Grund und Boden.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd. 4. Weimar 1939 – 1951. Sp. 1206

13  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.