R 189   U 63 

Beschreibung Katzows1 

Katzow liegt im Distrikt Wolgast, gehört zu Wrangelsburg und hat eine eigene Kirche, die ohne Turm gemauert und mit Ziegeln gedeckt ist. Dieses Dorf grenzt im Norden und Nordosten an Lodmannshagen und Netzeband, im Osten an Schalense, im Süden an Pritzier und den wüsten Hof Wiendorf und im Westen an Kühlenhagen und erwähnten wüsten Hof.

Namen der Einwohner

1 . Andreas Petters, ist Pächter auf dem Hof des Oberstleutnants Manteuffel2 

2 . Jochim Boich
3 . Christian Greendrei
4 . Jacob Weinholt
Vollbauern

5 . Hans Krüger, der Pächter des Pastors
6 . Claus Ragow, Kossat3 
7 . Jochim Solkow, hat einen Hof, den hat er bebaut. Den hat sein Vater, der ein Schneider war, vom letzten Herzog4  bekommen, Aber er hat keinen Acker oder anderes mehr als einen kleinen Gemüsegarten mit einigen Bäumen dicht bei den Häusern.
8 . Jochim Leewerens, Viehhirte. Er hat keinen Acker oder anderes mehr als ein kleines Haus und bekommt vom gesamten Dorf drei Drömt Roggen dafür, dass er das Vieh hütet.
9 . Arent Ackerman, ein Schneider. Er hat vorher auf Boltensterns5  Hof in Netzeband gewohnt und kam vergangenen Herbst hierher. Hat eine Kate bei Christian Green  R 190   U 149  für sich, seine Ehefrau und seine Kinder, aber nicht mehr Acker oder Wiese als er von den anderen pachtet. Kopfsteuer6  hat er 24 lß am 16. März 1694 gegeben, Nebenmodus7  am 20. Juni einen Rthl 24 lß, das gibt er zwei Mal im Jahr, doch nicht immer gleich viel. Akzise8  14 lß jedes Quartal.
10 . Christian Weinholtz Witwe, hat hier eine Kate bei Christian Green. Aber nicht mehr Acker oder Wiese als für drei Sch Aussaat auf dem Acker dieses Hofes, den Green nun bestellt und ihr Ehemann früher bewohnte.
 U 150 11 . Der Küster hat früher keinen Acker gehabt, aber vor 28 Jahren hat der damalige Feldherr Wrangel9  vom Acker der Bauern fünf Ruten oder 40 Ellen breit von jedem Feld genommen und dann alles dem Küster zuerkannt. Der hat dafür jedoch nicht die geringste Steuer oder anderes gegeben, sondern alles ist nun steuerfrei. Die Freiheit ist ihm hier wohl wegen seines Dienstes zum Nutzen.

Nach eigener Aussage der Einwohner ist dieses Dorf von folgender Beschaffenheit:

Über die Herrschaft

Hier im Dorf gibt es zwei Herrschaftsanteile, der gehört nun den Erben des Oberstleutnant Manteuffel und ist ihnen als lebenslanges Privileg von seiner Königlichen Majestät zuerkannt worden. Der Verwalter, der den Teil der erwähnten Erben nun bestellt, gibt jedes Jahr 40 Rthl Pacht. Er bewirtschaftet diesen mit eigener Viehzucht, er ist frei von Hufensteuer und gibt sechs Rthl Kopfsteuer, jedoch nicht jedes Jahr gleichviel. Akzise gibt er jedes Quartal einen Rthl neun lß,  R 191  Nebenmodus sechs Rthl und einige lß, doch nicht jedes Jahr gleich.
Drei Vollbauernhöfe und ein Kossatenhof gehören zu Wrangelsburg10 , diese dienen in Pritzier. Während der Zeit des Pflügens jeden Tag mit einem Pflug, zwei Ochsen und einer Person, die Sonntage ausgenommen

Über Dienst

Während der Ernte und der Mahd jeden Tag mit zwei Personen, sie fahren Heu und Gerste in die Scheune. Der Kossat dient immer zu Fuß oder nur mit Leuten, in den angekündigten Zeiten mit einer Person täglich, aber in der Getreideerntezeit mit zwei Personen. Zwischen den Erntezeiten leistet jeder Bauer vier Tagwerke11  jede Woche mit zwei Personen und drei Pferden, und der Kossat vier Tage die Woche im Winter und Sommer.

Pastor

Der Pastor aus Hohendorf ist auch Pastor der Kirche in Katzow, er besitzt hier Acker und Wiese zu einer Hakenhufe berechnet, diese bestellt nun Hans Krüger und gibt dafür 15 Rthl Pacht.

 R 192   U 63 

Arealsausrechnug für Katzow, das Dorf gehört zum Amt Wrangelsburg im Distrikt Wolgast und wurde im August 1694 geometrisch vermessen.

Acker

Aus den Annotationen gehen die Herrschaftsanteile hier im Dorf hervor, alle drei Felde A gehören den Erben des Oberstleutnants Manteuffel und sind von folgender Bodenart, im:

Feld Aά, das in diesem Jahr Sommerfeld war

[Aά]   15M 120R
Aά 1  Sand und lehmvermischter Boden, etwas humos:  11M 120R
Aά 2  magerer Sandboden, der nun mit Hafer besät war  4M

Aβ Winterfeld Aβ

[Aβ]   11M 15R
Aβ 3  Sandhumus  5M 75R
Aβ 4  Sand etwas humos zum Stück Aβ 3 und zum Weg hin mager, besät mit Hafer, wenn dieses Sommerfeld ist  5M 240R

Aγ Brachfeld oder die Brache Aγ

[Aγ]   23M 90R
Aγ 5  Humusboden, der nun mit Sommergerste besät war  4M 60R
Aγ 6  sand- und lehmvermischter Humusboden  11M 285R
Aγ 7  magerer Sand, der jedes dritte Jahr mit Roggen besät wird  4M 225R
Aγ 8  magerer Sand, der wie gesagt wird, jedes fünfte oder sechste Jahr besät wird  2M 120R
Vom Brachfeld besät der Verwalter soviel mit Sommergerste, wie er düngen kann, sowie einen Teil mit Roggen. Das muss er, sagt er, wenn er seinen Unterhalt und Futter für für das Vieh haben will. Sonst ist der Boden nicht so gut, dass er jedes Jahr Saat tragen kann, abgesehen vom Stück Aγ 5 und etwas daneben von Aγ 6.

 R193   U 64 

Nachfolgende Ackerfelder gehören zu Wrangelsburg und sind von folgender Bodenart:

B. Das Winterfeld, das Karkenfelt genannt wird,

weil es bis zur Kirche hin liegt:
[B]   80M 105R
B9  sand- und lehmvermischter Humusboden, an einigen kleinen Stellen sandig, ringsum von den Tümpeln und der Wiese F27 schwarzhumos  73M 165R
B10  Sandboden etwas humos  6M 240R

C Das Brachfeld oder die Brache

[C]   84M 75R
C11  Sand- und Lehmhumus, je näher zum Winterfeld B, desto lehmiger. Zu den Stücken C 12, 13 und 14 sandiger  45M 60R
C12  Sandboden etwas lehm- und humusvermischt  6M 120R
C13  zwei Stücke Sandboden etwas humusvermischt  5M 285R
C14  magerer Sand, der jedes vierte oder fünfte Jahr besät wird, es sind sechs Stücke, an Areal  14M 270R
C15  zwei Stücke Sandboden, dieses Jahr erstmalig vom alten wüsten Acker aufgepflügt, sind an Areal  6M 120R
C16  ein Stück, das Seebergkamp genannt wird, gehört der Kirche und ist humoser Sandboden am Ende nach Süden sandiger  5M 120R

D:Das Sommerfeld, genannt Hakfelt

[D]   88M 60R
D17  Sand und Lehmhumus, zum Gut hin humoser und zum anderen sandigen Acker hin sandiger  42M 105R
D18  etwas humusvermischter Sandboden  6M 30R
D19  magerer Sand, der wie gesagt wird, jedes dritte Jahr besät wird und aus drei Stücken besteht, zusammen  15M 90R
 R 194  U 65 D20  Sandboden, der jedes dritte, vierte oder fünfte Jahr besät wird, es sind drei Stücke  18M 240R
D21  Humusboden, ein Stück, welches Krogkamp genannt wird. Der Verwalter aus Pritzier besät es jedes Jahr größtenteils mit Lein- oder Hanfkorn zu einem Morgen 45 Ruten. Das andere gehört den Bauern zu zwei morgen 225 Ruten, diese ergeben zusammen  3M 270R
D22  Humusboden, den der Kossate jedes Jahr besät  1M 225R

Dδ Das Feld, genannt Das Alte Katzowfelt ,

ein Drittel davon wird jedes Jahr besät, doch der Boden ist nicht so schlecht, dass es nicht auch dreischlägig sein könnte, wenn es Dünger bekäme. Nur an dem Ende zum wüsten Acker E 23 hin ist er sandiger und von magerer Bodenart.
[Dδ]   42M 270R
Dδά  humusvermischter Lehm- und Sandboden, je näher an der Grenze zu Pritzier, desto humoser, zu Dδβ hin sandiger  31M 150R
Dδβ  Sandboden, beim Stück Dδά etwas humos, zum Weg hin magerer  11M 60R

E. Wüster Acker

[E]   199M 45R
E23  zwischen den Feldern A, D und der Grenze zu Pritzier sandiger, ebener Acker zwei Stücke mit Heide bewachsen und ein kleines Stück bei dem Ackerstück D18, ergibt  133M 165R
E24  neun Stück ebenso, zwischen den Ackerstücken D 20, die ergeben zusammen  16M 210R
E25  ebenso mit einigen kleinen Kiefernbüschen darauf im Ackerfeld C, es sind sieben Stücke an Areal  38M 150R
E26  eben und abgeschlagen, ebenso mit Heide bewachsen, wo noch hier und da einige Stoppel stehen  10M 120R

 R 195   U 66 

F. Wiese

[F]  [Ertrag] 16 Heufuder  15M 245R
F27  sumpfige Wiese an der Grenze zu Netzeband und Schalense, zwischen den Äckern und dem Gut von besserem Gras und festerem Grund, doch mitten darin sumpfig, gehört zum Manteuffel-Hof  14M 165R
F28  im Feld B ist ein Stück und beim Ackerstück D 22 ein Stück von mittelmäßiger Grasweide, die ergeben  1M 90R
Diese geben nach eigener Aussage, wie es die Annotationen zeigen, 16 Fuder Heu.

G. Wald

[G]   86M 45R
G29  An den Grenzen zu Lodmannshagen und Netzeband ist ein Wald aus kleinen Buchen und Eichenwald mit Haselbüschen dazwischen, welcher der Krone gehört. Rings herum geht ein Graben, der den Wald von Katzow, Lodmannshagen und Netzebands Grund trennt. Der betreffende Wald umfasst  25M
G30  von gleichem Schlag auf dieser Seite des Grabens, gehört zu Katzow  18M 120R
G31  Eichen-, Buchen- und Haselbüsche  12M 150R
G32  im Feld C ist ein Stück mit Espen, Eichen und anderen Büschen  7M 150R
G33  in den Feldern A, D sind zehn Stücke mit Eichen, Buchen und Hasel bewachsen, zu  9M 225R
G34  Espen, Eichen, Hasel und mitten darin Erlenbüsche  13M

Tümpel

[H, J, K]   53M 180R
H  im Ackerfeld sind 20 buschige Tümpel mit H bezeichnet, die umfassen zusammen  11M 180R
J  andere Tümpel und Moraste, die im wüsten Acker E 23 liegen. Es sind zwölf, teils ebene und mit grobem Gras, teils mit Büschen. Mit zwei Stücken beim Gut umfassen sie  40M 210R
K  zwei kleine Fischteiche, einer in F 27 der andere bei L 35, umfassen  1M 90R

 R 196 

L. Viehweide

[L]   17M 90R
L35  Viehweide etwas sumpfig nach G 34 und mit einigen Büschen  10M 270R
L36  ein Platz zwischen den Grundstücken mit wenig Gras und Lehmgruben, dient als Weide für Schafe, Gänse und Schweine  4M
L37  ein Sandhügel, auch dafür geeignet  2M 120R

Obst- und Gemüsegärten mit Hofstellen

[Insgesamt]   7M 240R
M  Der Bauer Nr. 4 hat einen Obstgarten und Nr. 2 hat auch einen, beide umfassen:  240R
Alle haben ihren Gemüsegarten und die anderen Einwohner haben einige Bäume dazwischen. Beim Hof Nr. 1  ist ein verwilderter Obstgarten mit einigen Bäumen darin. Alle umfassen mit den Hofstellen und N  dem Kirchhof, der allein mit dem Buchstaben N bezeichnet ist:  7M

[J52-J54]  [Ertrag] 26 1/2 Heufuder  31M 240R
J52  Auf Lodmannshagens Grund hat Katzow ein Stück Wiese, die an den Enden nach Netzeband hin fest und bültig ist. Auf dem anderen Ende dicht an der Roorwisch niedrig liegend, gehört dem Pastor, zu  1M 30R
J53  ebenso, dicht am Landgraben Die Ziese und der Grenze zu Netzeband ist eine sumpfige Wiese, Kahtzow Wisch genannt, mit schilfvermischtem Dreiblattgras, an Areal  11M 90R
J54  von betreffender Wiese ist ein Stück von festerem Grund und besserem Weidegras, etwas sumpfig gegen J 33 und der Grenze zu Netzeband, zu  19M 180R
Nach eigener Aussage geben diese Wiesen, wie aus den Annotationen ersichtlich, 26 einhalb Heu Fuder

Summe

Acker12 : 345M 135R
Wüster Acker: 199M 45R
Wiese: 47M 165R
Heu: 421/2Fuder
Wald und Tümpel: 139M 225R
Viehweide und Hofstellen etc.: 25M 30R

 R 197   U 68 

Ausrechnung für den wüsten Hof Wiendorf, der zu Katzow gehört

Zwischen Katzow, Pritzier und dem Kronwald Prägel war in alten Zeiten ein Dorf gewesen, das Wiendorf hieß. Dessen Grund hat seit einer langen Zeit zu Katzow gehört und wurde als Weideland genutzt. Vor einigen Jahren haben sie zwei Ackerstücke aufgepflügt,

P  die kaltgrundig sind oder auch von „Foßgrund “. Diese werden mit dem Buchstaben P bezeichnet und umfassen  7M 120R

Wüster Acker

[Wüster Acker insgesamt]   150M 135R
Qa  ebener und mit Heide bewachsener, sandiger, wüster Acker  103M 240R
Qb  ebenso, mit Kiefernbüschen bewachsen  5M 75R
Qc  wüster Acker, über den gesagt wird, er sei der Kirche geschenkt worden. Er ist mit einigen Kiefern sowie Eichen hier und da bewachsen. An Areal  15M
Qd  Im Kronwald Prägel ist ein Stück wüster Acker teils mit Kiefern teils mit Birkenbüschen bewachsen, wie der Heidereiter13  aus Kühlenhagen sagt, gehört es zu Wiendorf, man findet es auf der Karte. Es beträgt an Areal  26M 120R

Wald

[R]   39M 285R
R1  Erlenbüsche mit einigen Eichenbüschen dazwischen  4M 130R
R2  sumpfiger Erlenbruch  21M 105R
R3  Eichen- und Haselwald mit Grasflecken zwischen den Bäumen  2M 150R
R4  ein Stück mit mittelmäßig großen Eichen bewachsen, sowie Haselbüschen und Grasflecken dazwischen, das Kirkenholt genannt wird. Und Jochim Solkow sagte, dass dieses der Kirche geschenkt wurde. Es umfasst  6M 150R
R5  ein Erlenbruch  5M

 R 198   U 69 

S Wüste Wiese

S  Als dieses Dorf bewohnt war, so meint man, habe eine Wiese dazu gehört, die nun Brakwisch heißt, ist nun sumpfig sowie mit Birken und anderen Büschen bewachsen, an Areal  43M 120R

[Moraste]   23M 60R
T  im wüsten Acker sind einige Tümpel und Moraste, teils eben teils mit einigen Büschen, die umfassen  6M 60R
TT  ebener und sumpfiger schwarzer Schlammboden  17M

Summe

Acker: 7M 120R
Wüster Acker: 150M 135R
Wald: 39M 125R
Wüste Wiese und Morast: 66M 180R

 R 199   U 151 

Annotationen zu Katzow

Über Acker

Die Beschaffenheit des Ackers ist aus der Karte und der Ausrechnung ersichtlich, also wieviel dreischlägig ist und wieviel jedes dritte oder vierte Jahr besät wird. Das Feld dicht bei Pritzier heißt Altes Kahtzowfelt und ein Drittel davon wird jedes Jahr besät. Doch der Boden ist nicht so schlecht, als dass er nicht öfter besät werden könnte, aber sie meinen, ihn nicht düngen zu können.
Der Acker A des Verwalters Andreas Petters wird wohl in drei Felder geteilt, nämlich in die Felder Aά, Aβ und Aγ. Jedoch sät er jedes Jahr in das Feld, das als Brache liegt soviel wie er düngen kann. Außerdem hat er im Karkfelt oder Winterfeld 20 Ruten breit und außerdem dreieinhalb Morgen, die zum Teil bewachsen sind.

Aussaat

Betreffender Verwalter kann in jedes dieser Felder drei Drömt Roggen säen und soviel Sommergerste, wenn dieselben Sommerfeld sind, ergibt insgesamt für alle drei Felder 108 Sch.

In den Teil, den er im Karkfelt hat, sät er nach eigenen Worten: 21 Sch.
Der Pächter des Pastors sät an Wintersaat 20 Sch Roggen und zwölf Sch Sommergerste, Erbsen anderthalb Sch für die zwei Felder, das dritte liegt brach: 33 einhalb Sch.
Als Summe 162 einhalb Sch.

 R 200 

Jeder Bauer sät in das Alte Katzowfelt , wenn es überall gerechnet wird, 15 Sch, ergibt: 45 Sch.
Der Pächter des Pastors hat dort soviel wie einer der Bauern, zu 15 Sch.
Der Kossat hat, wie sie sagen, drei Fünfruten nach der Breite berechnet zehn Sch.
Der Küster hat ein Fünfruten, zu fünf Sch.
Ergeben zusammen 75 Sch.
Im Brachfeld sät jeder Vollbauer 34 Sch, ergibt zusammen: 102 Sch.
Der Kossat sät sechs Sch.
Auch noch das Ackerstück bei der Kate Nr. 8, das jedes Jahr besät wird, zu dreieinhalb Sch.
Der Küster sät acht gute Scheffel.
Der Pächter des Pastors sät: 20 Sch.
Ergeben zusammen139 einhalb Sch.

 U 152 

Im Sommerfeld, genannt Hakfelt , sät jeder Bauer 18 Sch Gerste, acht Sch Hafer, ergibt: 78 Sch.
Der Bauer des Pastors sät sieben Sch Gerste, anderthalb Sch Hafer, sind achteinhalb Sch.
Der Kossat sät drei Sch Gerste, fünf Sch Hafer, sind acht Sch.
Der Küster sät vier Sch Gerste, zwei Sch Hafer, sind sechs Sch.
Ergeben zusammen 100 und einen halben Sch.

 R 201 

Im Kirchenacker Seebergkamp , um den sie nun über einen Teil mit der Kirche streiten, was mir jedoch nicht gesagt wurde, als betreffender Acker vermessen wurde, sondern erst danach. Dicht am Weg sind vier Sch strittiges Land und das andere gehört der Kirche ohne Streit, zu: 7 Sch
Land nach Jochim Scheffers Wort, ergibt zusammen: 11 Sch
Wenn dieses Winterfeld ist sät jeder Bauer 30 Sch Roggen oder14 , ergibt: 90 Sch
In einem Morgen guten Acker werden fünf Sch Hafer, drei Sch Roggen oder Gerste gesät Der Kossat sät neun Sch Roggen.
Der Küster sät fünf Sch
Der Bauer des Pastors sät 19 Sch
Ergibt zusammen123 Sch

In das Böökfelt oder die Brache sät jeder Bauer, wenn es besät wird 24 Sch, das ergibt 72 Sch.
Der Bauer des Pastors sät 17 Sch
Der Kossat sät neun Sch Roggen.
Der Küster sät sieben Sch.
Ergibt zusammen 105 Sch.
 R 202  Wenn dieses Sommerfeld ist sät jeder Bauer 14 Sch Gerste, 13 Sch Hafer, ergibt 81 Sch.
Der Bauer des Pastors sät fünf oder sechs Sch Gerste, fünf Sch Hafer, ergibt elf Sch.
Der Kossat sät drei Sch Gerste, drei Sch Hafer, ergibt sechs Sch.
Der Küster auch soviel: sechs Sch.
Ergibt zusammen 104 Sch
 U 153  In das Ackerstück, das auf dem Acker Wiendorfs aufgepflügt ist, werden elf Sch Roggen gesät

Wiese

Zwischen den Feldern A B ist eine Wiese, die zum Manteuffel-Hof gehört, zu12 Heufuder.
Dicht an der Grenze zu Netzeband gehört dem Pastor ein Stück, zu drei Heufuder.
Ein Stück beim Kossatenacker, zu einem Heufuder
Die anderen Bauern und der Kossate haben ihre eigenen Wiesen bei Lodmannshagen, wo jeder Bauer acht durchschnittliche und der Kossat zwei Heu Fuder bekommt, das ergibt zusammen: 26 Heufuder
Der Pastor hat einen Morgenam Ende zur Grenze nach Netzeband hin, der jedoch nicht überall als Wiese brauchbar ist, sondern zum größten Teil bültig ist und wenig Gras trägt, besonders in trockenen Jahren. Aber am Ende zur Grenze nach Lodmannshagen kann, nach Krögers Wort, ein Stück zu einem halben Fuder Heu gemäht werden. Mehr Wiese haben sie nicht.

 R 203 

Viehweide

Weide ist hier im Dorf wenig, auf dem Wiendorfer Feld und im Kirkholt sind ihre Weiden. Sie haben die Erlaubnis, im Kronwald Prägel ihr Vieh zu weiden, wo Heidekrautland ist, aber nicht in den Brüchen.

Über Abgaben und Hufen

Wie viele Hufen hier gerechnet werden, meinen sie nicht zu wissen, das sagte auch Major Peterswald15  aus Wrangelsburg. Hier sagen die Bauern, dass sie, wenn sie öffentlich aufgefordert werden, jede reduzierte Hufe16  zu einem Rthl versteuern. Jeder dieser drei Bauern gibt 40 lß oder fünf Mark und der Kossat gibt einviertel gegenüber jedem Bauern. Zu wievielen Hufen der Manteuffel-Hof gerechnet wird wissen sie auch nicht. Der Pastor hat hier eine Hakenhufe.
Kopfsteuer gab jeder Bauer im vergangenen Frühjahr anderthalb Rthl, wieviel sie kommenden Herbst geben müssen wissen sie noch nicht. Der Kossat gibt einviertel Teil gegenüber den Bauern.  U 154  Der Pächter des Pastors bleibt dieses Jahr von solchen Abgaben verschont, denn sein Haus brannte vergangenen Frühling ab.
 R 204  Die Witwe Weinholtz gibt zwölf lß Kopfsteuer, 18 lß Akzise das ganze Jahr. Viehsteuer17  für eine Kuh acht vorpom: lß .
Jochom Solchow gibt einen Rthl Kopfsteuer, 28 lß Akzise, 16 lß Viehsteuer für zwei Kühe.
Jeder Bauer gibt pro Quartal 28 lß Akzise und der Kossat 14 vorpom: lß.
Im Monat gibt jeder Bauer 16 Groschen Reitersteuer, der Kossat vier Groschen einen Dreier.
Für jedes Stück Vieh, das über zwei Jahre alt war, wurden acht lß Viehsteuer gegeben. Vergangenen Herbst wurden vom Schulzen für sechs Pferde, vier Ochsen, fünf Kühe und keine Schafe gegeben.
Christian Gren gab damals für sechs Pferde, vier Ochsen und drei Kühe.
Der dritte Bauer hat noch keine Viehsteuer gegeben.
Magazinkorn18  gibt das gesamte Dorf 20 Sch
Zu Banérs Zeit19  haben hier sechs Vollbauern und ein Kossate gewohnt.

Annotationen zum wüsten Hof Wiendorf

Zwischen den Grenzen dieses Dorfes und Pritzier, Kühlenhagen und dem Kronwald  R 205  Prägel , befindet sich ein wüster Hof. Man glaubt, diese habe zum Schloss Borkwald 20  gehört, welches im Kronwald Prägel lag. Aber nun sind nur Ruinen der Mauern und Wälle zu sehen, wie die Karte des besagten Waldes angibt. Keiner meint sich zu erinnern, von anderen gehört zu haben, zu welcher Zeit es an der Macht gewesen sein soll. Dieses wüste Anwesen, das bei Katzow liegt, grenzt im Norden und im Osten an Katzow, im Süden an Pritzier und den Kronwald Prägel und im Westen an Kühlenhagen. Sein Grund und Boden ist aus der Arealausrechnung ersichtlich.

 RRev 113   URev 186 

1704 wurde das Dorf Katzow revidiert und wie folgt befunden.

Im Feld A

Aγ9  ein Stück, besteht zumeist aus klarem Sand vom wüsten Acker E 23 her aufgepflügt.  270R

Im Feld C

[C17-C18]   28M 7 1/2 R
C17  zwei Stücke, vom wüsten Acker E 26 her vor zwei Jahren aufgepflügt, von etwas grobem Sandboden, etwas humusvermischt, sollen sehr kaltgründiges und schluffiges21  Land sein, werden jedes dritte und vierte Jahr besät  7M 135R
C18  sieben Stücke, vom wüsten Acker E 25, wenig humusvermischter Sandboden, hier und da etwas feiner und lockerer Sand dazwischen, sollen auch kaltgründiges Land sein  20M 172 1/2R

Im Feld D

[D22-D24]   21M 150R
D22  sieben Stücke, vom wüsten Acker E 24 her aufgepflügt, besteht aus etwas tiefer liegendem, kaltgründigem und magerem Sandboden, werden jedes fünfte bis sechste Jahr besät  7M 30R
D23  ein Stuck, vor einem Jahr umgepflügt vom wüsten Acker E 23, besteht zumeist aus grobem steinig- kiesigem Sandboden, wird zwischen jedem dritten, viertem und fünftem Jahr besät  12M 180R
D24  zwei Stücke, lehmvermischter Sandboden, aus dem wüsten Acker E 23 aufgepflügt  1M 240R

 RRev 114 

Im Feld Dδa oder Ollen Katzow

[D1a-D1b]   4M 60R
D1a  ein Stück, vom wüsten Land E 23, Sand, wenig lehmvermischt  2M 210R
D1b  zwei Stücke, klarer Sand, etwas kaltgründiges Land, wird jedes sechste bis siebente Jahr besät wird  1M 150

Arealausrechnung für den Pastoren-, Kirchen und Küsteracker, der bei der Revision abgeteilt wurde.

Pastoren Acker im Feld B.

[Pa, Pb]   9M 127 1/2 R
Pa  fünf Stücke, wie B9  7M 135R
 URev 187  Pb  drei Stücke, wie B10  1M 2921/2R

Im Feld C

[Pc-Pf]   10M 150R
Pc  zwei Stücke, von der Güte wie C11  3M 45R
Pd  ein Stück, wie C13  2M 120R
Pe  drei Stücke, wie C14  3M 195R
Pf  zwei Stücke, wie C15  1M 90R

[Pg, Ph]   4M 270R
Pg  ein Stück, neu aufgepflügter Acker, von der Güte wie C17  2M 30R
Ph  vier Stücke, wie C18  2M 240R

Im Feld D

[Pi-Po]   9M 60R
Pi  sieben Stücke, wie D17  5M 90R
Pk  drei Stücke, wie D18  1M 195R
Pl  zwei Stücke, wie D19  165R
Pm  zwei Stücke, wie D20  1M 210R
 RRev 115 Pn  zwei Stücke, neuer Acker, Sandboden  90R
Po  direkt daneben ein Stück wüstes Land, mit kleinen Büschen bewachsen, genannt Heidberg , von sandigem Grund und kaltgrundig. Umfasst  1M 120R

Im Feld Dδά oder Ollen Katzow .

[Pp-Pr]   7M 270R
Pp  drei Stücke, wie Dδά  5M 90R
Pq  zwei Stücke,wie Dδβ  2M 180R
Pr  zwei Stücke, neuer Acker im selben Feld, von der Güte wie D1 B  120R

 URev 188 

Kirchenacker im Feld C

Ka  ein Stück, von der Güte wie C16  5M 120R

Im Feld D

[Kb-Ke]   8M 210R
Kb  ein Stück, nicht weit vom Dorf, von der Güte wie D21  2M 30R
Kc  ein Stück, an der Grenze zu Wiendorf und Pritzier, zumeist von klarem Sand von D20  2M 270R
Kd  zwei Stücke, neuer Acker daneben, von der Güte wie Kc  1M 195R
Ke  ein Stück, neuer Acker direkt bei Kb, von lockerem Sand  2M 15R

 RRev 116 

Küsteracker

Im Feld B

Ta  drei Stücke, wie B9  3M 255R

Im Feld C

[Tb, Tc]   285R
Tb  ein Stück, direkt beim Stück des Pastors Pg von der Güte wie Pg  180R
Tc  neuer Acker wie C 18 bei Ka gelegen  105R

Im Feld D

[Td, Te, T]   4M 195R
Td  zwei Stücke, wie D 17  1M 195R
Te , ein Stück, wie D 19  270R
T  neuer Acker von G 34 aufgepflügt, etwas tiefer gelegener Sandboden  2M 30R

Im Feld Dδά oder Ollen Katzow .

[Tf-Th]   2M 240R
Tf  zwei Stücke, wie Dδά  1M 135R
Tg  ein Stück, wie Dδβ  1M
Th  neuer Acker von klarem Sand  105R

Summe

Acker: 54M 187 1/2 R
Pastoren-Acker: 42M 187 1/2R
Kirchen-Acker: 14M 30R
Küster-Acker: 12M 75R

 URev 189 

Was den wüsten Acker hier im Feld angeht, so hat E23 zumeist überall einige Hügel hier und da, meistens von klarem Sand, an einigen Stellen etwas humusvermischt. Laut Aussage soll er überall sehr kaltgründig sein und wenn hier etwas aufgebrochen würde, könnte es nicht häufiger als jedes sechste bis neunte Jahr besät werden. Deshalb lassen sie es als Weide liegen.
Der übrige Teil von E24 kann wohl umgepflügt werden, aber er ist etwas tief liegend und kaltgründig mit etwas grobem Sandboden
E25 ist zumeist bewachsen, bis auf das beim Dorf zwischen dem Feld B und dem Weideland L35. Es liegt hoch und ist kahl, wird aber als Trift oder Viehweg genutzt. Alles besteht aus wenig humusvermischten etwas grobem Sandboden, soll überall kaltgründig sein.

 RRev 118   URev190 

1704 ist das Dorf revidiert und wie folgt befunden worden.22 

Wiendorf, hier auf dem Feld ist seit der letzten Messung nicht verändert worden. Was den wüsten Acker angeht, so ist er überall aus etwas grobem Sand, etwas rötlich, hier und da mit einigen kleinen Büschen bewachsen. Alle umliegenden Dörfer treiben ihr Vieh darauf und nutzen es als Weide. Sollte hier aber etwas aufgepflügt werden, was mit der Zeit geschehen könnte, so kann das Feld alle sechs bis neun Jahre zuerst mit Buchweizen und danach mit Roggen besät werden.

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Übersetzung: 2008, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.

2  Familie von Manteuffel gehört zu den alten pommerschen Adelsgeschlechtern, die war Familie ist weitverzweigt und reichbegütert. Sie zählte zu den mächtigen und freien Herren, sowie zu den Schloss- und Burggesessenen. Viele männliche Mitglieder der von Manteuffels waren erfolgreich in militärischen Diensten. Die Familienzweige reichen bis Mecklenburg, Preußen, Sachsen, Polen, Kurland, Livland und Estland.  Knesche, Ernst: Neues allgmeines Adelslexikon, Bd. VI, Hildesheim 1996, S. 122-124.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Bogislaw XIV. (1580-1637). 

5  Franz Michael von Boltenstern (2. Oktober 1657-17. Mai. 1716), Hofrat und königlicher Hofgerichtsdirektor in Greifswald. Verheiratet mit Juliane Katharina von Ehrenfels (24. April 1669 - 9. Oktober 1733), der Tochter des schwedischen Regierungsrats Heinrich Ernst von Ehrenfels (Sellius) und der Katharina Margarathe Stypmann.  König Friedrichs I. Transsumt und Confirmation der Barthschen Privilegia vom 31. Januar 1663 im Jahre 1723, Dähnert, Pommersches Urkundenbuch, Band 2, S. 372-376, hier S. 374. Landesarchiv Greifswald, Domänenarchiv Stettin (012.02), Rep 12b 666, 20. Varia, Jochim Felix von Schwerin wegen eines Hofes in Müssow.

6  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

7  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

8  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

9  Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen.  Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746

10  Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden.  Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.

11  Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“  Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.

12 In der Reinschrift als Summe 345: 135.

13  Heidereiter: ein Förster zu Pferde mit der Aufgabe, die Heide zu bereiten. Darüber hinaus hatte er ebenfalls die Aufsicht über den Wald. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 22, Berlin,1789, Sp. 739; LAGreifswald Rep6a Band 4, Beschreibung von Karbow, Fol. 421.

14 Die andere Getreidesorte wird nicht erwähnt.

15  Major von Peterswald lebte auf Gut Divitz bei Barth, zu seinen Besitzungen gehörte Gahlkow. Im Jahr 1691 wird er als der Hauptmann von Wrangelsburg vermerkt. Asmus, Ivo, Das Testament des Grafen. Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen Jens: (Hg.) Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003, S. 217; 219.

16  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

17  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

18  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

19  Nach dem Tod des letzten pommerschen Herzogs Bogislaw XIV im März 1637, forderte der Kurfürst von Brandenburg die vertraglich zugesicherte Sukzession in Pommern, das aber weiterhin von Schweden besetzt blieb. Verbündete brandenburgische und kaiserliche Armeen drangen in Pommern ein, die schwedischen Generäle Wrangel und Banér konnten das Land mit Mühe halten. Als 1638 der Gouverneur Sten Bielke starb, regierten Banér und seine Offiziere für drei Jahre faktisch das Land. Die Forderungen des Militärs, die Kriegslasten, die Pommern leisten musste, stiegen ständig an. Dies änderte sich erst 1641 mit einer Beruhigung der kriegerischen Lage und der Berufung Torstenssons zum Generalgouverneur und Axel Lilies zum Gouverneur von Hinterpommern.  Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 86. Stadtarchiv Wismar, Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 (x), Rep 3 (1) 0698.

20  Schloss Borkwald: Die Ruinen im Wald Prägel, die als Schloss Borkwald bezeichnet werden, sind vermutlich die Überreste einer wendischen Burganlage.  Kasten, Friedrich Wilhelm Adalbert, Der Burgwall in der Prägel. Baltische Studien Bd. 29, Stralsund 1879, S. 33-49.

21  Schluff ist ein Lockergestein und eine Bodenart aus feinen Mineralkörnern mit einem Durchmesser von 0,002 bis 0,063 mm.  http://lexikon.meyers.de/wissen/Schluff.

22 In der Urschrift gibt keine Überschrift.