R 169   U 140 

Beschreibung Krittowerhofs bei Netzeband1 

Über die Herrschaft

Dieses Dorf grenzt im Nordwesten, Norden und Nordosten an Netzeband, und im Süden an Schalense. Es gehört zum Kirchspiel Katzow und hat in herzoglichen Zeiten2  zu den Tafelgütern3  des Wogaster Schlosses4  gehört. Aber nach Aussage Henning Kelles verschenkte es ein Herzog an einen Adeligen, der dort Gerichtsverwalter war5 . Damals hat bei ihm eine Magd gedient, die ihren Lohn nicht bekommen hatte, sondern er schuldete zehn Rthl. Diese schenkte sie der Stadtkirche in Wolgast6 , wenn der Provisor oder Vorstand der benannten Kirche die Schulden eingefordert bekommen konnte. Doch haben sie die Schulden nicht von den Erben des erwähnten Gerichtsverwalter nicht vor dem letzten Krieg bekommen; als ein Teil der Häuser zerstört und verfallen war. Und als der Kurfürst von Brandenburg7  Pommern8  abtrat, haben die Provisoren der genannten Kirche in dem Dorf Häuser aufbauen und reparieren lassen, deren Reperatur- oder Meliorationskosten sie nach Aussage Casten Häkers zu 300 Vorpommerschen fl oder 150 Rthl berechnet haben. Erwähnte Kirche hat dort damals einen Verwalter eingesetzt, der Christian Sureck hieß, und dort seit dem letzten Krieg wohnte und jährlich 20 Rthl Pacht gab. Er war frei von aller Hufensteuer9 , die er zwar zahlte, ihm aber von der Pacht abgerechnet wurde. Jedoch war er nicht frei von der Viehsteuer10 , dem Kopfgeld11  und der Akzise12 .  R 170  Im Jahr 1693 ist der Hofrat Boltenstern13  mit dem letzten Erben dieses Dorfes, Weisenfelt mit Namen, und dem Vorsteher benannter Kirche übereingekommen – und nun besitzt er das Dorf. Besagter Verwalter gab ihm für das vergangene Jahr 30 Rthl Pacht, aber weil er damit nicht zurecht kommen konnte, übergab er es. Er war vier Jahre lang Heidereiter14  im Kronwald Prägel , aber vergangenen Frühling zog er von hier nach Wolgast. Dieses Jahr hat der genannte Hofrat in dem Dorf mit einer eigenen Viehzucht begonnen. Betreffendes Dorf ist nun reduziert15  und wurde in früheren Zeiten zu drei steuerpflichtigen Hakenhufen berechnet. Aber zu wieviel Hufen es zuvor berechnet worden ist, wisse er nicht, so sagte er, denn er sei erst kürzlich hier hingekommen. Jetzt ist es auch reduziert, doch er meint, es zu Lebzeiten behalten zu können. Sonst liegt der Acker gesondert und getrennt, wie es die Karte zusammen mit den Häusern ausweist. Der größte Teil Krittowerhofs ist Holz, doch es gibt keine bestimmte Grenze zwischen dem betreffenden Wald und Netzeband. Das Dorf hat einige Morgen Acker auf Netzebands Feld Cγ dicht beim Ackerstück Radberg – wie es aus der Karte und der Ausrechnung ersichtlich ist.

 R 171   U 50 

Arealausrechnung zu Krittowerhof, das in Wolgasts Distrikt und Amt liegt und im Monat Juli 1694 geometrisch vermessen wurde.

Acker

Der Acker ist dreischlägig und von folgender Bodenart im

A: Sommerfeld A:

[A1-A2]   15M 135R
A1  sand- und lehmvermischter Humusboden  10M 135R
A2  Sandboden an einigen Stellen humos  5M

Das Winterfeld B

B 3  ist sand- und lehmvermischter Humusboden, zum Feld C sandiger  8M 255R

C Das Brachfeld oder die Brache:

[C4-C6]   27M 90R
C4  Sandhumus, etwas lehmvermischt  8M 150R
C5  Sandboden, etwas lehmig, der teils mit Hafer besät wird, wenn er Sommerfeld ist; nach Aussage teilweise jedes dritte Jahr, und umfasst  17M 195R
C6  ein Stück Humusboden.  1M 45R

Wüster Acker

[D7-D8]   1M 270R
D7  dicht an der Grenze zu Schalense ist ein Stück ebener, wüster Acker.  1M
D8  ein Stück mit Eichen und anderen Büschen bewachsen:  270R

 R 172   U 50 

Wiese

[Ertrag] 3 Heufuder
E  eine sumpfige Wiese, die Kritoer Koppel genannt wird, umfasst  1M 240R
Die Heufuderanzahl der Wiesen des Hofrats Boltenstern in Netzeband und Krittowerhof ist nach Aussage des Kossaten16  Henning Kelles zusammen in den Annotationen aufgeführt. Er sagt, diese Wiesen geben allerhöchstens drei Fuder Heu. 3 Heufuder

 U 51 

Wald

F9 . Zwischen dem Acker und der Grenze zu Schalense ist ein Eichen-, Buchen- und Haselgebüsch mit einigen großen Eichen dazwischen. Desgleichen vier kleine Stücke im Acker, die alle zusammen umfassen  10M 90R
Über den Wald Kritoerholt mit dem Zeichen K49 siehe auch die Ausrechnung zu Netzeband, denn dieser gehört teils zu diesem Dorf und teils zu Netzeband

Tümpel und Hofstellen

[Tümpel und Hofstellen insgesamt]   3M 150R
Symbol 57  im Wald F 9 sind drei Tümpel an der Grenze, davon sind zwei ganz schwarze Sölle und der dritte ein roter Soll. An Areal:  2M 210R
G  Die Hofstelle mit zwei kleinen Gemüsegärten beträgt:  240R

Summe

Acker: 51M 180R
Wüster Acker: 1M 270R
Wiese: 1M 240R
Heufuder: 3 Fuder
Wald: 10M 90R
Tümpel und Hofstellen: 3M 150R

 R 173   U 141 

Annotationen zu Krittowerhof.

Über Acker und Aussaat

Die Beschaffenheit des Ackers ist, wie es die Ausrechnung angibt. In jedes Feld können zweieinhalb Drömt gesät werden, sowohl nach Aussage des Hofrats als auch nach Henning Kelles. Dessen Schwiegervater hat dort 30 Jahre lang gewohnt und zog acht Jahre vor dem Brandenburgischen Krieg fort. Er hat auch die Scheune oder Dreschtenne und Scheuer aufgebaut, die dort noch stehen. Jedoch sagt er, dass man Sommerkorn nicht gleichmäßig in alle drei Felder säen kann. Der Boden ist am besten im Sommerfeld A, dann im Feld B oder Winterfeld, und das Feld C oder Brachfeld ist das schlechteste. Dieses ist aber in der Morgenland-Berechnung das größte. So beträgt die Aussaat in allen drei Feldern, nach ihrer Aussage, siebeneinhalb Drömt oder 90 Sch.

Wiese

Eine Wiese hat das Dorf, etwas sumpfig, dicht am Wald Kritoerholt . Sie wird Kritoer Koppel genannt, ist sumpfig und von mittelmäßig langem Gras; nach Aussage Henning Kelles höchstens drei Fuder Heu.
Von der Wiese Nitzebands Häge besitzt das Dorf nach erwähnter Aussage vier M zu acht Fuder Heu. Mehr Wiesen liegen nicht bei diesem Dorf.

Wald

Den Wald, der dazugehört, geben die Karte und die Arealausrechnung an. Für Holz und Brennholz ist dort genug, aber Kiefernholz zum Bauen muss gekauft werden. Für das „Säulenholz“ oder die untersten Gebäudestöcke sind wohl Eichen vorhanden, die dafür genutzt werden können.  R 174  Von demselben Wald, der Kritoerholt heißt, gehört der größte Teil zu Krittowerhof und ein Teil zu Netzeband, wie bereits gesagt ist.

Viehweide

Weide hat dieses Dorf gemeinsam mit Netzeband, sowohl in der Netzebander Heide als auch auf dem anderen Weideland. Siehe die Ausrechnungen und Annotationen über das Weideland in Netzeband. Jetzt wohnt dort ein Holländer17  und hält vom Hofrat 25 Kühe, wie es mir von dem Bauer Winholt aus Netzeband berichtet wurde. Und er gibt für jede Kuh drei Rthl im Jahr, da der Hofrat für sie über Winter Futter halten muss. Vorige Ostern erst kam er hierher. Und was an Kopfgeld und anderen Abgaben ausgeben wird, konnte man noch nicht in Erfahrung bringen, da er erst kürzlich hergezogen ist und noch nichts ausgegeben hat.

 RRev 179   URev 273 

1704 ist das Dorf Netzeband revidiert und wie folgt befunden worden18 

Der wüste Acker in Krittowerhof liegt noch unbestellt
D7  kann bewirtschaftet werden, ist etwas lehmvermischter Sand.
D8  ist mit Eichenbüschen dicht bewachsen.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2008, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Simon Skragge vermessen.

2  Herzog Philipp Julius (1584-1625), von 1603 bis zu seinem Tod 1625 führte er die Regierung des Herzogtums Pommern-Wolgast. Wehrmann, Martin: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. (Veröffentlichenungen der landesgeschichtlichen Forschungsstelle für Pommern. Bd. 1, H. 5) Stettin 1937. S. 130f.

3  Tafelgut: eine landesherrliche Besitzung.  Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.

4  Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde.  Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.

5  Gerichtsverwalter: Das Hofgericht gehörte zur Kanzlei, diese war die älteste Zentralbehörde und Beurkundungsstelle der herzoglichen Regierung, an ihrer Spitze fungierte der Kanzler. In der Stettiner Hofgerichtsordnung aus dem Jahr 1560 heißt es, der Stellvertreter des Kanzlers vor Gericht sei der Gerichtsverwalter. Auf Drängen der Landstände erfolgte 1575 die Trennung von Kanzlei und Hofgericht, das letztgenannte sollte der Hofgerichtsverwalter, ein gelehrten Jurist, betreuen. In Wolgast hob Herzog Philipp Julius die Trennung in der Zeit 1603 bis 1613 auf.  Hasenreiter, Fritz: Die pommerschen Hofordnungen, Baltische Studien, Bd. 39 (1937), Stralsund 1937, S. 168.

6  Schreibweise nach Vitae Pomm. S. 359. Zu den ältesten und auch angesehensten pommerschen Adelsgeschlechtern gehört die Familie von Wakenitz. Im Raum Wolgast war sie wohlbegütert, viele männliche Familienmitglieder zeichneten sich im preußischen und dänischen Militärdienst aus. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit der Familie von Lancken, die ebenfalls alt und angesehen war. Die von Lancken besaßen u.a. Kiesow, Klotzow, Boltenhagen und Rappenhagen. Von dem Hauptmann von Torgelow und Oberjägermeister Otto von Wakenitz ist überliefert, dass er am 20. April 1620 heiratete. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 1, Berlin 1782, Sp. 825.

7  Der Große Kurfürst: Friedrich Wilhelm der Große Kurfürst geb. 16. Februar 1620 – gest. 9. Mai 1688. Da er mitten in die Wirren des Dreißigjährigen Krieges hineingeboren wurde, lebte er oft von seinen Eltern getrennt hinter Festungsmauern. Zu seiner Ausbildung gehörten körperliche Ertüchtigung, Sprachen und eine vom Calvinismus geprägte Erziehung. Wie für junge Adlige üblich verbrachte auch Friedrich Wilhelm einige Jahre im Ausland, wobei es ihm besonders in den Niederlanden gefiel. Nach dem Tod des Vaters im Jahr 1640 trat er die Regierung Brandenburgs an. In den Verhandlungen des Westfälischen Friedens bemühte er sich leidenschaftlich um den Erhalt des gesamten Gebiet Pommerns, schließlich musste er sich mit Hinterpommern zufrieden geben, während Schweden Vorpommern als Provinz bekam. Die darauffolgenden Jahrzehnte blieben auch weiterhin von kriegerischen Auseinandersetzungen mit Schweden geprägt. innenpolitisch bemühte sich Friedrich Wilhelm, der seit 1675 den Beinamen der Große Kurfürst trug, um den Wiederaufbau der vom Krieg zerstörten Gebiete. Dabei stärkte er die Einwanderung und bemühte sich um die Wirtschaft. Auf diese Weise wies er dem Kurfürstentum Brandenburg-Preußen den Weg zur Großmacht. Friedrich Wilhelm war 1646 in erster Ehe mit Louise Charlotte von Oranien verheiratet, nach ihrem Tod ehelichte er Dorothea von Holstein-Glücksburg.  Oestreich, Gerhard: Der Große Kurfürst, NDB, Herausgegeben von der Historischen Kommission. Bei der Bayerischen Akademie der Wissenschften, Bd. 5, Berlin 1961, S. 495-501.

8  Im Verlauf des Krieges Schweden gegen Brandenburg-Preußen (1675 - 1679) hielt Kurfürst Friedrich Wilhelm mit seinen Truppen Ende 1678 ganz Schwedisch-Pommern besetzt. Jedoch konnte er nach dem Zerfall der Koalition mit Frankreich die Besetzung nicht aufrechterhalten und musste mit dem Friedensvertrag von St. Germain (29. Juni 1679) die vorpommerschen Gebiete westlich der Oder wieder an Schweden zurück geben.  Branig, Hans: Geschichte Pommerns. Teil II: Von 1646 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Köln [u.a.] 2000. S. 31 f.

9  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

10  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

11  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

12  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

13  Franz Michael von Boltenstern (2. Oktober 1657-17. Mai. 1716), Hofrat und königlicher Hofgerichtsdirektor in Greifswald. Verheiratet mit Juliane Katharina von Ehrenfels (24. April 1669 - 9. Oktober 1733), der Tochter des schwedischen Regierungsrats Heinrich Ernst von Ehrenfels (Sellius) und der Katharina Margarathe Stypmann.  König Friedrichs I. Transsumt und Confirmation der Barthschen Privilegia vom 31. Januar 1663 im Jahre 1723, Dähnert, Pommersches Urkundenbuch, Band 2, S. 372-376, hier S. 374. Landesarchiv Greifswald, Domänenarchiv Stettin (012.02), Rep 12b 666, 20. Varia, Jochim Felix von Schwerin wegen eines Hofes in Müssow.

14  Heidereiter: ein Förster zu Pferde mit der Aufgabe, die Heide zu bereiten. Darüber hinaus hatte er ebenfalls die Aufsicht über den Wald. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 22, Berlin,1789, Sp. 739; LAGreifswald Rep6a Band 4, Beschreibung von Karbow, Fol. 421.

15  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

16  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

17  „Holländerei nennet man ein Etablissement, wo die Bewohner das ihnen zugeschlagene Land und Wiesen bei ihren Hofstellen in einem unzertrennten Zusammenhange liegen haben, und durch richtige Grenzen aus aller Gemeinschaft mit ihren Nachbarn gesetzt sind. Da diese Art der Einrichtung zuerst von der in Holland befindlichen entlehnet worden ist, so hat solches vermutlich Gelegenheit gegeben, dergleichen neue Anlagen Holländereien zu nennen. Besonders aber pflegt man denen Etablissements, bei welchen die Hauptsache in der Viehzucht und dem Wiesewachs besteht, diesen Nahmen beizulegen, indem auch in Holland die Haupteinnahme des Landmannes auf der Viehzucht beruhet.“  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 343.

18 Areal uthrechning öfwer den åcker som är upbruket i Nitzband sedan 1694 och wed revisions mätningen A.o 1704 observerat worden. (Überschrift der Revision in der Urschrift).