R133   U7 

Arealausrechnung von Pritzier im Amt Wolgast, das im Juni des Jahres 1694 geometrisch vermessen wurde.1 

Acker

Der Acker ist hier teils Ritteracker2 , teils steuerpflichtig, wie in den Annotationen zu sehen ist; die Bodengüte im Ackerwerk ist wie folgt

A Brachfeld A

[A]   78M 150R
1  sandhaltiger Lehmhumus, je näher zum Haus je mehr humos  72M 210R
2  Sand  5M 240R

B Winterfeld B

[B]   86M 180R
3  sandhaltiger Lehmhumus, zum Haus hin besser und humoser, zum Ackerstück B4 hin sandiger  46M 240R
4  magerer hoch liegender Sandboden, von dem gesagt wird, dass er mit Hafer besät wird, wenn hier Sommerfeld ist. Er kann keine Gerste tragen  32M 90R
4T  magerer Sand, der jedes sechste Jahr mit Roggen besät wird  4M 135R
5  etwas humoser Sandboden  3M 15R

C Sommerfeld C

[C]   137M 60R
6  etwas sandhaltiger Lehmhumus, besonders zum Ackerstück C7, aber je näher zum Hof hin je humoser  72M 15R
7  Sandboden, der etwas humushaltig ist  23M 30R
 U8 8  magerer Sand, der nun jedoch mit Hafer besät wird  13M 90R
9  harter Sand, der jedes sechste Jahr besät wird, die beiden Stücke ergeben an Fläche  28M 225R

 R134 

D Feld D

Hat früher zu Katzow gehört, deshalb wird es noch Katzows Feld genannt. Doch ist es von dort fort genommen und zum Ackerwerk Pritzier gelegt worden. Nur ein Stück davon, das dem Katzower Pastor gehört und mit 18 bezeichnet ist, haben sie behalten. Wann das passierte oder wer das veranlasste, wissen sie nicht. Dieses Feld besteht aus Sanderde, an einigen Stellen ist es humoser an
10  anderen mehr sandhaltig, an Fläche  45M 180R

E Über das Baurfeld E siehe die Annotationen, es hat folgende Bodengüte.

[E]   237M 195R
11  direkt am Haus ist ein Stück, das Würd heißt, es besteht aus Humusboden der etwas sand- und lehmhaltig ist und jedes Jahr besät und gedüngt wird, wenn Dünger gefunden wird, hat an Fläche  26M 225R
12  Sandhumus, je näher am Ackerstück E11, je humoser  29M 225R
13  leicht sandhaltiger Lehmhumus, vor allem zum sandigen Acker E15 hin, beinhaltet  26M 45R
14  ein Stück, Gilland genannt, besteht aus schwarzem Sand, etwas humos  2M 90R
15  magerer Sand, voller kleiner Steine, ein Sechstel davon wird jedes Jahr laut Bericht der Bauern mit Roggen oder Buchweizen besät, und hat insgesamt vier Stücke  152M 180R

 R135   U9 

F Nachfolgende Ackerstücke F werden nun vom Dorf bewirtschaftet,

sind aber von dem wüsten Acker aufgepflügt, der den 16 Kossaten gehört
16  zwei der wüsten Höfe, die in den Annotationen erwähnt sind, sind magerer Sand, der nach Aussage der Bauern jedes sechste Jahr mit Roggen oder Buchweizen besät wird, und umfasst  26M 180R
17  drei Stücke davon, die vor drei Jahren aufgepflügt und besät wurden,  23M 240R
18  vom Feld D gehört, wie bereits gesagt, ein Stück dem Pastor in Katzow, an Größe 1M 45R, etwas humushaltiger Sandboden, der am Ende der Ausrechnung von Katzow aufgeführt ist  50M 120R
19  zwei Stücke, die Schalense gehören, Sandboden, zur Wiese hin humos und zum Weg hin sandiger, die fünf Morgen umfassen und am Ende der Ausrechnung desselben Dorfes aufgeführt sind

G Wüster Acker

[G]   542M 45R
20  Im Feld C in der Nähe zur Grenze nach Hohendorf ist hoch gelegener harter und sandiger wüster Acker, an Areal  20M
21  im Feld E ist sandiger wüster Acker, der voller kleiner Steine ist, an Fläche  117M 195R
22  wüster Acker, der mit Heide bewachsen ist und vermutlich im Kaiserlichen Krieg3  verwüstet wurde, ist zu den Tümpeln L42 und dem Morast J33 hin etwas tiefer gelegen, an einigen Stellen sandiger und an einigen Stellen besser und brauchbar, um bewirtschaftet zu werden, umfasst insgesamt  404M 150R

 R136   U10 

H Wiese

[H]   101M 225R
23  Zwischen dem Ackerfeld B und dem Ziesenteich ist eine Wiese, die Radewisch genannt wird, mit durchschnittlichem Graswuchs etwas feucht à  6M 150R
24  feuchte und moosige Wiese von kurzem Gras mit einigen Büschen  14M 150R
25  sumpfiger, besonders zum Ziesenteich hin  20M 60R
25T  eine Wiese, die Zieswisch genannt wird und beim Acker von durchschnittlichem Grasbewuchs ist  3M 195R
26  etwas sumpfig und hier und dort mit Büschen  14M 135R
27  feuchte und moosige Wiese mit kurzem dünnen Gras  20M 285R
28  Erlenbüsche mit Wiesenflecken dazwischen  19M 240R
29  im Feld B ist ein Stück Wiese mit einigen Büschen mitten darauf  1M 60R
30  beim Ackerstück C 14 sind zwei kleine Rasenstücke à  140R

J Wald

[J]   308M 45R
31  In der Wiese Zieswisch sind drei Stücke sumpfiger Erlenbruch, die jedoch in früheren Zeiten eine Wiese waren, und umfassen  43M 195R
32  zwei ebensolche Stücke in der Wiese Radewisch  23M 210R
33  zwischen den wüsten Höfen G 22 und den Grenzen sind drei Stücke sumpfige Erlenbrüche, sie umfassen  161M 225R
34  ein Erlenbruch im selben wüsten Acker mit einigen Eichen- und Birkenbüschen darunter  17M 75R
35  eine mit Birken und Heidekraut bewachsene Sandheide  39M 150R
36  zwei Hügel bei B und C mit Eichen- und Haselbüschen darauf  6M 30R
 R137  U11 J 37  zwischen den Feldern A und D ist ein Teil mit Hasel- und Eichenbüschen dazwischen, ebenfalls fünf andere Stücke im selben und im anderen Feld mit solchen Büschen, zusammen umfassen sie  9M 210R
38  mit Erlenbüschen bewachsen und zur Pferdekoppel hin sumpfig  6M 150R

K Viehweide

[Insgesamt]   114M 105R
39  Eine Pferdekoppel, die Koppel genannt wird ist etwas feucht und von durchschnittlichem Gras, zum Ackerfeld E hin, zur Katzower Grenze sumpfiger und von groberem Gras  39M 270R
40  Heidekrautweideland  5M 285R
41  feuchte ebene Weide von kurzem Gras, und einem Stück direkt an der Grenze zu Hohendorf, das mit kleinem Heidekraut bewachsen ist, macht zusammen  68M 150R

L Morast und Tümpel

[L]   36M 45R
42  Im wüsten Acker G 22 sind verschiedene moosige und sumpfige Moraste und Tümpel, die zusammen enthalten  28M 15R
43  ein Flachmoor bei J33  4M 120R
44  verschiedene kleine Tümpel, die hier und dort liegen, beinhalten  3M
45  ein alter Fischteich bei J 38, in dem doch noch Fische sind  210R
M : der Mühlenteich beim Bach, sowie vier kleine Inseln darin, der zur Ziesenmühle gehört, auch dort gibt es Fische, macht zusammen  17M 270R

 U12 

N Hofstellen und anderes bei den Häusern

[N]   20M 270R
Sowohl die bebauten, als auch die wüsten Hofstellen werden zusammen mit den Straßen mit N  bezeichnet, dazu ein löchriger Hügel zwischen B 4 und F 19, macht  17M 210R
O  Obst- und Gemüsegärten ergeben zusammen  3M 60R
 R138  Nachfolgende Besitzungen liegen bei anderen Dörfern und gehören zu Pritzier; man findet sie auf den Karten und Ausrechnungen der Dörfer mit folgenden Bezeichnungen wieder:
Wiesen, die in anderen Dörfern liegen und diesem Dorf gehören.
J55  auf Lodmannshagens Feldern und der Karte ist eine sumpfige Wiese, die mit Dreiblatt und anderem mittelmäßigen Gras bewachsen ist und zu Pritzier gehört.  7M 75R
H39  Auf Netzebands Feldmark und der Karte ist eine Wiese namens Hoffkoppel , die zu Pritzier gehört und durchschnittlichen Graswuchs ausweist, macht  20M 150R
H39T  noch ein Stück Wiese, Sieben Morgen genannt, die buschig, aber von besserem Grasbewuchs ist  5M 150R
[H39T]  auf den Feldern Hohendorfs ist auch eine Wiese, die hierher gehört, diese Wiese umfasst  8M 150R
Anm. Diese Wiese, sagen die Bauern in Hohendorf, hat ganz und gar zu Pritzier gehört, und außerdem so viel an Wiesen des Dorfes, wie zu den zwei wüsten Höfen gehört, die nun unter der Verwaltung von Pritzier stehen.
Im wüsten Hof Buddenhagen ist auch eine Wiese, Sackfürer Wisch genannt, die zu Pritzier gehört. Arvid Carlmark, der das Dorf vermessen hat, sagt von ihr, dass ihm damals niemand ihren Namen oder wem sie gehöre, genannt habe, siehe dazu Buddenhagen.
E34  Auf Schalenses Feldern gibt es eine sumpfige Wiese von durchschnittlich grobem Gras, die zu Pritzier gehört und beinhaltet  435M 225R
Über die Fuder Heu auf all den Wiesen, die hierher gehören, siehe die Annotationen, laut Aussage sind es 123.

 R139   U13 

Fischgewässer

Auf der Karte von Schalense ist ein See namens Ziesenteich, zumeist mit Schilfrohr bewachsen, doch zu einem Teil frei, er ist der Wasserteich der Ziesenmühle. Mitten durch geht ein Flüsschen, das die Ziese heißt. In herzoglichen Zeiten war sie so tief, dass man mit kleinen Booten auf ihr vom Peenestrom bis nach Greifswald kommen konnte, doch nunmehr ist es so, dass sie an einigen Stellen kaum sichtbar ist, wenn die Jahre trocken sind. Doch in nassen Jahren führt sie genug Wasser, dass sie großen Schaden auf den Wiesen anrichten kann, die an ihren Ufern liegen. Dann steigt der Wasserstand im genannten See, er wird größer und wieder kleiner, wenn das Wasser ausfließt. Im selben See sind vier Fischarten vorhanden, nämlich Hechte, Karauschen, Aale und Schleien, Er betrug jetzt im Moment an Fläche 67M 60R
Dieser See gehör zu Pritzier; aber die in Schalense und in Groß Ernsthof haben hier freies Fischen. Die Bürger von Wolgast dürfen auf ihrer Landseite ebenfalls ihre Reusen auslegen so weit sie im Wasser waten können, aber keine Boote oder Eichenstämme verwenden

Summe

Acker: 635M 285R
Wüster Acker: 542M 45R
Wiese: 137M 150R
Heu: 123 Fuder
Wald: 308M 45R
Viehweide, Tümpel und Fischgewässer: 235M 180R
Hofstellen, Obst- und Gemüsegärten: 20M 270R

 R140   U118 

Beschreibung von Pritzier

Am 26. Juni kam ich nach Pritzier, das im Distrikt Wolgast liegt und zum Kirchspiel Hohendorf gehört. Es grenzt im Norden an Wiendorf, Katzow und Schalense, östlich an die Stadt Wolgast, südlich an Hohendorf und im Westen an den Kronwald Prägel . Hier leben nun ein Verwalter, ein Vollbauer und zwei Kossaten4  und die anderen in der Liste Verzeichneten, nach deren Aussage und Angaben dieses Dorf von folgender Beschaffenheit ist.

Namen der Einwohner

1 . Johan Abt Verwalter
2 . Jochim Winholt Vollbauer

3 . Hans Jarling
4 . Martin Dikelt
Kossaten, werden als Viertelbauern gerechnet

5 . Mattis Tabert Schafhirt
6 . Hans Kofål Viehhirt
7 . Petter Möller Dorfvogt des Verwalters

Nach den Worten Martin Dikelts, eines alten Mannes, hat dieses Dorf in herzoglichen Zeiten den damaligen Herzögen gehört, welcher das aber gewesen sei, wisse er nicht. Dann habe ein Adliger mit Namen Bukow es besessen und dann mit dem Herzog getauscht und dafür Waschow bekommen, das bei Lassan liegt, und früher ein herzogliches Dorf gewesen ist. So blieb dieses Dorf in herzoglichem Besitz bis zur Zeit König Gustavs5 , glorwürdigsten Andenkens, als Oberst Mardefeld6  es von seiner königlichen Majestät bekommen hat. Dem König war das Dorf als kleines Fischerdorf angegeben worden. Mit ihm zusammen wurden Hohendorf, Katzow, Netzeband und die, die in Pritzier steuerpflichtigen Acker besitzen, unter das gleiche Ackerwerk, das in herzoglichen Zeiten7  eingerichtet wurde, als Dienstdörferzugeteilt. Von dem erwähnten Oberst Mardefeld hat der damalige Feldherr Wrangel8  es für  R141  22.000 Rthl gekauft, außerdem bekam er fünf Bauernhöfe in Zarnitz, von denen vier nun zu einem Ackerwerk zusammengelegt worden sind, und der fünfte Hof und ein Kossat dienen unter diesem Ackerwerk, wie in den Annotationen zu sehen ist. Das ganze Dorf ist aber nicht Ackerwerk, sondern nur die drei Felder A, B, und C, die keinen besonderen Namen haben, und alle als Ritteracker gerechnet werden. Das Feld D ist von Katzow genommen und zu diesem Ackerwerk gelegt worden, und heißt darum Katzows Feld , und war damals steuerpflichtig. Das vierte E heißt  U119  Baurfeld und ist steuerpflichtig. Es wird vom Bauern und den Kossaten bewirtschaftet. So lange wie sich die, die nun hier leben, erinnern können, gab es das Ackerwerk. Es wird nach Angaben des Verwalters nunmehr zu 14 Landhufen gerechnet, die allerdings Ritterhufen und somit frei von Abgaben sind. Den steuerpflichtigen Acker ließ Oberst Mardefeld vermessen, so der Bauer Jochim Winholt, und wurde nach dieser Messung zu drei Landhufen gerechnet. Damals lebten hier drei Vollbauern, von denen jeder eine Hufe Land hatte. Sie wohnten hier bis zum letzten Brandenburgischen Krieg9  als die Ställe und Scheunen zerstört worden sind. Seitdem wird Martin Dikelt, der vorher Bauer war, als Kossat gerechnet, denn er konnte die zerstörten Häuser nicht wieder aufbauen, zumal ihm weder die Herrschaft noch jemand anderes dabei helfen wollte. Als der andere Bauer, Hinrich Lang, starb, und  R142  und auch sein Hof Kossatenhof wurde; behielten diese zwei Kossatenhöfe soviel Acker zusammen wie ein Halbbauer. Das Übrige des steuerpflichtigen Ackers, das den gleichen früheren Bauernhöfen gehört hatte, wurde von der Herrschaft eingezogen und zum Ackerwerk gelegt und seitdem als Ritteracker und steuerfrei gerechnet. Die Hälfte dieses steuerpflichtigen Ackers liegt im Feld E, das andere Teil ist noch steuerpflichtig. Davon bewirtschaftet und versteuert der Bauer eine Landhufe und die beiden Kossaten eine halbe, doch geben sie an, für anderthalb  U120  reduzierte Hufen10  besteuert zu werden, wenn Abgaben geleistet werden sollen. Vor dem kaiserlichen Krieg11  haben auf diesem steuerpflichtigen Acker 16 Kossaten gelebt, doch dann wurden der Hof zerstört und die Äcker verwüstet, die vorher alle bewirtschaftet worden waren. Von der kaiserlichen Zeit bis zu Banérs Zeit12  waren hier lediglich sechs Kossaten auf dem gleichen steuerpflichtigen Hof, die anderen lagen wüst, nachdem die Kaiserlichen dieses Land zerstört hatten. Von Banérs Zeit bis zum letzten Brandenburgischen Krieg13  haben drei Vollbauern darauf gelebt, daran anschließend, wie gesagt, ein Bauer und zwei Kossaten. Das Ackerwerk hat der damalige Feldherr bis sechs Jahre vor dem letzten Brandenburgischen Krieg mit eigener Viehzucht bewirtschaften lassen. Damals hatte Hauptmann Niclas Baumann, der in Stralsund lebt, es für drei Jahre zusammen mit den anderen zugehörigen Gütern gepachtet, doch wie viel er  R143  an Pacht gab, weiß hier keiner mehr. Seitdem hat der nun hier lebende Verwalter es gepachtet und gab die drei Jahre nach dem erwähnten Krieg jährlich 1000 Rthl. Er nahm nicht nur Acker und Wiese sowie die anderen Besitzungen des Hofes an sich, sondern auch die Viehzucht des damaligen Feldherren von 50 Stücken Vieh und 800 Schafen. In den Jahren, in denen der Kurfürst Pommern besetzte14 , lag der Hof wüst, als er es wieder abtrat, übernahm der Verwalter das Ackerwerk, um es mit eigener Viehzucht zu bewirtschaften, seitdem gibt er jährlich 925 Rthl. Zur Pacht gehören auch zwei wüste Bauernhöfe in Hohendorf, die dem Verwalter seit der letzten Belagerung gehören. Diese bewirtschaften nun die vier Bauern und geben dem Verwalter dafür 20 Rthl, doch die Höfe werden wüst oder öde gerechnet, da die Häuser alle zerstört sind. Anm. Doch sind eine wüste Hofstelle und eine wüste Ackerhufe zwei ganz verschiedene Dinge.  U121  Dienstdörfer und Dienstbauern sind 1. Hohendorf vier Vollbauern und sieben Kossaten, 2. Katzow drei Bauern, ein Kossat 3. Netzeband vier Bauern 4. in Pritzier der Bauer und beide Kossaten. Die Bewohner dieser Dörfer verrichten hier beim Ackerwerk alles, was ihnen befohlen wird und nötig ist, wie Äcker und Wiesen in der Pflug-, Saat- und Erntezeit jeden Tag mit Leuten und Pferden oder Ochsen, und in der Zeit zwischen Winter und Sommer vier Tage mit Pferden oder Ochsen und Leuten und  R144  den fünfen Tag zu Fuß oder allein mit Leuten zu bewirtschaften, und der sechste Tag ist frei. So lang die Erntezeit dauert, dient jeder Kossat so viel wie jeder der Bauern mit zwei Leuten jeden Tag, aber sonst immer zu Fuß, eine Person fünf Tage in der Woche für jeden Kossaten und in der Pflugzeit machen sie ihren Dienst zu Fuß.

Annotationen von Pritzier

Vom Acker

Der Acker des Ackerwerks ist überall dreischlägig und die Brache wird gemacht, wie der Dünger reicht. Die Hälfte davon wird gleich nach dem Düngen mit Roggen besät die andere mit Gerste, das dritte Jahr ist Brache. Dann wird Roggen gesät und das vierte Mal Hafer. Dann muss es gedüngt werden, bevor es erneut Saat tragen kann. Ein Teil davon ist magerer Sand wie die Karte zeigt, dort kann nicht gedüngt werden, er wird jedes sechste Jahr mit Roggen und Buchweizen besät. Feld C oder Brachfeld ist das  U122  beste. Das andere Feld E heißt Baurfeld und ist nah am Hof von besserer Erde und auch dreischlägig. Ein Stück E 11 wird auch jedes Jahr besät, wie Karte und Ausrechnung zeigen, und wird Würd genannt, es liegt nah bei den Häusern und wird jedes vierte Jahr gedüngt. Das andere, das dreischlägig ist, wird gedüngt wie Dünger vorhanden ist, ein Teil ihres Ackers wird jedes sechste Jahr besät und nicht gedüngt.

Wüster Acker

Der wüste Acker hier entstand, so sagt man, im Kaiserlichen Krieg. Er ist durchaus brauchbar, um ihn wieder zu kultivieren, obwohl er sehr sandig ist. Doch ist er an einigen Stellen besser, er gehört zum wüsten Hof der oben genannten 16 Kossaten.

 R145 

Aussaat

Der Verwalter kann säen:
In Feld A oder Sommerfeld drei Last Roggen, zwei Last Gerste und eine Last Hafer, ergibt 288 Sch.
in Feld B, Winterfeld drei Last Roggen, zwei Last Gerste, eine Last Hafer, ergibt zusammen 288 Sch.
in Feld C oder Brachfeld drei Last Roggen, zwei Last Gerste, und eine Last Hafer, ergibt zusammen 288 Sch.
Erbsen werden im Brachfeld ein Drömt oder acht Scheffel gesät, ergibt für alle drei Felder15  24 Sch.
in das Ackerstück Gilland 5 Sch.
in die anderen Ackerstücke daneben drei Drömt oder 36 Sch.

Katzows Feld , das vor 30 Jahren durch Wrangels Verwalter, der Johann Richter hieß, von Katzow genommen und unter das Ackerwerk gelegt wurde, von dem der Pastor auf Befehl des Feldherrn ein Stück von zweieinhalb Scheffel Aussaat behalten hat, wie der Verwalter sagt, wird zum Winterfeld gerechnet, an Aussaat beide zusammen zu drei Last. Alle sind dreischlägig. Als sie noch zu Katzow gehört haben waren sie steuerpflichtig, doch seitdem werden sie als Ritteracker gerechnet.

Saat:
Buchweizen jährlich 6 Sch.
Leinsamen 3 Sch.
Hanf 2 Sch.
Wicken 1/2Sch.
Summe 940 1/2Sch.
Das ist die Aussaat vom gesamten Acker.

 R146   U123 

Aussaat der Bauern

Der Bauer
Roggen 2 Drömt 24 Sch.
Gerste 1 Drömt 12 Sch.
Hafer 8 Sch.
Erbsen 3 Sch.
Leinsamen 2 Sch.
Hanfsamen 1/2 Sch.
Buchweizen 2 Sch.
Wicken 151 1/2 Sch.

Jeder der Kossaten
Roggen 1 Drömt 12 Sch
Gerste 7 Sch.
Hafer 4 Sch.
Erbsen 2 Sch.
Leinsamen 3/4 Sch.
Hanfsamen 1 Sch.
Buchweizen 1 Sch.
27 3/4 Sch.
Ergibt für beide Kossaten 55 1/2 Sch.

Die Aussaat des Verwalters in den Acker, den er in Baurfelt hat, ist zwei Drömt, Winter- oder Sommerkorn , die wäre jedoch, wie er meinte, bei der vorigen Aussaat 24 Sch mitgerechnet. Bei den anderen Feldern bis zu drei Last in jedes der Felder.
Summe 1047 1/2 Sch.

 R147   U124 

Wiese

Der Verwalter kann auf den hiesigen Wiesen nach eigenen Worten bekommen: 30 Heufuder
Der Bauer sechs Last, jeder Kossat hat soviel an Wiese wie der Bauer, da der Acker allein von den beiden wüsten Höfen genommen wurde, aber die Kossaten haben noch die Wiese von beiden, von jeder bekommen sie sechs Heufuder, macht 18 Heufuder
[Insgesamt Verwalter und Bauer hiesige Wiesen] 48 Heufuder
Der Verwalter erhält von einer Wiese bei Netzeband, die Sieben Morgen heißt, in trockenen Jahren 20 Fuder, von einer anderen, die Koppel heißt, 20 Fuder, macht 40 Heufuder
Im wüsten Dorf Buddenhagen ist eine Sackfürer Wisch genannte Wiese, siehe die Ausrechnung von derselben Wiese 10 Heufuder
In einem Stück des Ziesenteichs, das nah bei der Ziesenmühle liegt und zum Ackerwerk gehört, was mir allerdings erst gesagt wurde als alles fertig vermessen war, kann der Verwalter bekommen 10 Heufuder
[Insgesamt Verwalter auswärtige Wiesen] 60 Heufuder
In einer Wiese, die an der Grenze zu Hohendorf liegt, und zu den zwei Wüstungen gehört, die von dort unter das hiesige Ackerwerk gelegt wurden, kann man erhalten 15 Heufuder
Summe 123 Heufuder
Mehr Wiesen aus anderen Dörfern kommen nicht hierzu.
Die Beschaffenheit dieser Wiesen zeigt die Karte und die Ausrechnung.

Viehweide

Was hier an Weide ist, zeigt die Karte und die Ausrechnung. Aus der Pferdekoppel könnte wohl eine Wiese gemacht werden, doch kann dies nicht wegen der für Pferde und Rindvieh benötigten Weiden geschehen.

 R148   U125 

Vom Wald

An Brennholz ist leidlich so viel wie sie brauchen in den Erlenbüschen auf den Wiesen und auf den wüsten Äckern nah beim Kronwald vorhanden, an Bauholz haben sie genug auf der Wrangelsburger Heide , das Grote Hagen und Lütke Hagen genannt wird.

Vieh und Schafe

Der Verwalter kann Vieh halten, das hier Rindvieh heißt und Ochsen und Kühe zusammen à: 50 Tiere, Pferde 5 bis 6 Tiere, 1200 Schafe
Der Bauer Rindvieh: 10 Tiere, 6 Pferde, 4 Ochsen, 10 Schafe
Der Kossat Dikelt: 5 Rindviecher, 2 Pferde, 6 Schafe
Jarling 4 Ochsen und Kühe, 2 Pferde, 1 Schaf
Der Schäfer hat 8 Rindviecher. Seine Schafe und die seiner Knechte sind unter die 1200 mit einberechnet. Er hat drei Pferde.

Fischerei

Hier im Ziesenteich wird mit Reusen gefischt. Während der Verwalter frei fischen darf, geben der Bauer und der Kossat zusammen für das, was sie im Mühlteich von der Ziesenmühle bis zur Hohendorfer Grenze fischen, zwölf lß an Wrangelsburg und zwölf lß an Wolgast. Mehr Fischerei gibt es hier nicht.

Gärten und Wüstungen

Obstgärten gibt es im Ackerwerk zwei, der eine mit Apfel-, Birn- und Kirschbäumen und der andere mit Walnussbäumen. Sie wurden vor etwa 30 Jahren vom Verwalter Johan Richter angelegt. Der Bauer Winholt hat auch einen Gemüsegarten und einen guten Obstgarten mit Kirschbäumen, Apfel- und einigen Walnussbäumen. Die anderen haben Gemüsegärten mit einigen Bäumen darin. Wüste Hofstellen weist die Karte aus, teilweise sind sie mit Hanf besät, teilweise liegen sie noch wüst.

 R149   U126 

Von Monumenten

In der Pferdekoppel ist ein schöne sprudelnde Quelle, von der eine Wasserkunst über den Ziesaberg zum Wolgaster Schloss16  ging; das war mir aber weder in Wolgast gesagt worden noch hier, bevor ich alles vermessen hatte, so dass ich nicht überprüfen konnte, wo der Verlauf gewesen war. Es gibt auch kein Anzeichen mehr dafür.

Abgaben

Der Verwalter gab die ersten drei Jahre 1000 Rthl im Jahr, seit dem Brandenburgischen Krieg, 925 Rthl wird gesagt, außerdem neun Rthl Kopfsteuer17 , aber nicht jedes Jahr gleich.
Akzise18  1 Rthl 20 lß jedes Quartal macht 5 Rthl 32 lß
Nebenmodus für 25 Rindviecher 8 lß pro Tier 4 Rthl 8 lß
für drei Pferde 24 lß
für 500 Schafe à 1 Rthl 32 lß für jeweils 100, ergibt 8 Rthl 16 lß
nun hat er das zweite Mal 32 lß Kopfsteuer für sich und 24 lß
für seine Frau gegeben, ergibt 1 Rthl 8 lß
[Insgesamt Verwalter] 955 Rthl 40 lß

Der Schafhirt an Kopfsteuer für sich, drei Knechte und eine Magd zusammen 5 Rthl 6 lß
das zweite Mal 1 Rthl Kopfsteuer für sich, 32 lß für seine Frau, 12 lß für seine Tochter
für drei Knechte 2 Rthl, wie die Quittung zeigt, macht 3 Rthl 44 lß vorp.
Nebenmodus für 500 Schafe 13 Rthl 16 lß
für acht Rindviecher 1 Rthl 16 lß, für drei Pferde 24 lß, für drei Bienenstöcke 12 lß 2 Rthl 4 lß
Akzise jedes Quartal 1 Rthl 9 1/2 lß, macht im Jahr 4 Rthl 38 lß
[Insgeamt Schafhirte] 29 Rthl 12 lß
Summe 985 Rthl 4 lß

 R150   U127 

Jochim Winholt
Kopfgeld 1 Rthl 24 lß für sich, für einen Knecht 12 lß, für eine Magd 6 lß 1 Rthl 42 lß
Jeder Kossat 18 lß, macht zusammen 36 lß
Akzise jedes Quartal 21 lß, ergibt für das ganze Jahr 1 Rthl 34 lß
jeder Kossat 10 1/2 lß jedes Quartal, ergibt 1 Rthl 34 lß
Hufensteuer19  wird gegeben, wie sie von der Kanzel verkündet wird
von der Viehsteuer20  sind sie befreit
Reitersteuer21  gibt der Bauer 33 lß im Monat
Jeder Kossat 9 1/2 lß im Monat
für Bienenstöcke geben sie im Moment nichts, von denen besitzt
Winholt sechs alte und neun neue
Dichel zwei alte und vier neue
Jarling hat keine
Der Verwalter vier alte und sechs neue
Magazinkorn22  gibt der Bauer 6 Sch Roggen, jeder Kossat 2 Sch, macht 10 Sch

Von der Ziesenmühle

Der Müller, der nun hier lebt, heißt Jochim Unferfärt. Nach seinem und Petter Asmus aus Bauwiek23  Wort, hat diese Mühle seit dem letzten polnischen Krieg24  zu Wrangelsburg gehört. Davor gehörte sie dem König. Nach dem Polnischen Krieg ließ der damalige Feldherr Wrangel sie  R151  wieder aufbauen, da die Stadt dies nicht tun wollte, obwohl sie auf dem Grund der Stadt und Bauwieks stand. Sie war früher von einem der Herzöge errichtet worden. Damals waren dort zwei Mühlen in einem Haus, aber seitdem nicht mehr als eine, für die der jetzige Müller an Wrangelsburg im Jahr neun Drömt Roggen oder 108 Sch. gibt. Die Herrschaft hält den Hof instand und alles Baumwerk, das benötigt wird, aber der Müller soll die Mühlsteine und alles an Eisengerät erhalten, das benötigt wird. Weil hier früher zwei Mühlen waren, gab man jährlich 24 Drömt Roggen oder 288 Sch an Pacht für sie. Damals war hier Wasser genug für beide, aber nun sind die Gräben zugewachsen, die folgende Dörfer sollten sie instand halten, Schalense, Pritzier, Netzeband und Lodmannshagen auf der Seite westlich des Ziesenteichs, auf der Stadtseite Groß Ernsthof, Rubenow, Pritzwalk, Konerow, Gustebin, Stilow und Neuendorf, von denen einige die Gräben erhalten, doch die anderen wollen dies nicht, sonst wäre hier wohl wie früher noch genug Wasser für zwei Mühlen, doch nun im Sommer in trockenen Jahren, gibt es gerade genug Wasser für die eine.Dieser Müller gab im letzten März zwei Rthl Kopfgeld. Nun wurde ihm gesagt, für sich drei, für seine Frau einen halben Rthl und für eine Magd sechs lß vorp. zu geben, doch nicht jedes Jahr gleich. Akzise jedes Quartal 35 lß vorp., ergibt im Jahr zwei Rthl 44 lß. Viehsteuer für 2 Pferde acht lß. Mehr Vieh und Abgaben hat er nicht.

 R152 

Das Ackerstück Happenbruks Kamp pachtet er von der Stadt für einen Rthl jährlich, dort sät er sechs Scheffel Roggen. Für das kleine Gärtchen bei der Mühle gibt er jährlich acht lß vorp. an die Stadt. Es wird zuweilen mit Gerste, manchmal mit Leinsamen und manchmal mit Hanf besät.

 RRev119   URev192 

Im Jahr 1704 ist das Dorf Pritzier revidiert und wie folgt befunden worden.

Im Feld E oder Baurfeld

E 16 , zwei Stücke, grober und kiesiger Sandboden, der jedes sechste Jahr mit Roggen und Buchweizen für zwei Jahre besät wird. Sind vor einem bis fünf Jahren aufgepflügt worden, von G 21 aufgebrochen  47M 90R
E 17  ebenfalls ein Stück etwas bessere Sanderde von G 21 aufgebrochen  2M 80R
E 18 , drei Stücke, sehr kiesige Sanderde, überall mit kleinen Feuersteinen und Granit durchsetzt, vom wüsten Acker G 21 gerodet  20M
E 19 , ein Stück, vom wüsten Acker G 20, von lockerer Sanderde, das die aus Hohendorf letztens aufgepflügt haben  90R
E 20 , ein Stück, in der Heide G 21 linkerhand vom Weg, der nach Wrangelsburg führt, vor einem Jahr von den Brüssowern und ein wenig noch dieses Jahr aufgepflügt, von grober Sanderde  3M 240R

 RRev120 

Anm.: was den wüsten Acker hier auf dem Feld anbelangt, so ist er überall von der Güte wie der neu aufgepflügte Acker, der, so sagen die Bauern, jedes sechste Jahr zweimal in der Art bearbeitet wird, als wären hier immer genügend Leute, die er nötig hätte, um ihn zu bewirtschaften. Er ist hier und dort mit kleinen Kieferbäumen und -büschen bewachsen, sowie einigen großen Kiefern dazwischen. Er ist in der Nähe des Morastes und der Tümpel etwas tief liegend und kaltgründig.

Summe

Neuer Acker: 73M 150R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2008, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Reinschrift Fol. 132a vermessen von Simon Skragge

2  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

3  Dreißigjähriger Krieg 1618-1648. 

4  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

5  Gustav II. Adolf: Gustav II. Adolf wurde am 9. Dezember 1594 in Stockholm geboren. Seine Eltern waren Karl IX. von Schweden und Christine von Holstein-Gottorf. Nach dem Tod des Vaters 1611 wurde der 17-jährige Gustav Adolf für mündig erklärt. Bald darauf zog er erfolgreich in den Krieg gegen Dänemark, nur wenigespäter gegen Russland und einige Jahre darauf gegen Polen. Dabei gewann er den Ruf eines guten Strategen und eroberte für sein Reich u.a. Karelien und Ingermanland sowie Livland. Auch innenpolitisch wirkte der Gustav II. Adolf erfolgreich, indem er die Staatsverwaltung modernisierte wozu auch die Einrichtung der Hofgerichte in Stockholm und Åbo gehörte. Außerdem erhielt die Universität Uppsala mittels einer Schenkung eine wirtschaftlich solide Grundlage. 1620 heiratete der König Maria Eleonora von Brandenburg. Nachdem sich Dänemark aus dem Geschehen des Dreißigjährigen Krieges zurückziehen musste, sah Gustav II. Adolf die Möglichkeit, seinen Machtbereich im Ostseeraum auszudehnen. Im Jahr 1630 landete er mit seinen Truppen in Deutschland, wo er auf der protestantische Seite kämpfte, nur zwei Jahre später am 6. November 1632 fiel der schwedische König bei der Schlacht von Lützen. Da seine Tochter Christina zu diesem Zeitpunkt erst sechs Jahre alt war, übernahm zunächst ein Vormundschaftsrat die Regierungsgeschäfte. Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.I, Stockholm 1906, S. 413 f. Biewer, Ludwig: Ein Beitrag zum Bild Gustavs II. Adolf in der Geschichtsschreibung. Biewer, Ludwig, Ein Beitrag zum Bild Gustavs II. Adolf in der Geschichtsschreibung, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 121-124.

6  Die Familie Mardefeld stammte aus Geldern und trug ursprünglich den Namen Maasberg. 1628 trat Conrad Maasberg in schwedische Kriegsdienste. Am 20. Januar 1646 wurde er geadelt und am 9. Juni 1677 als Feldmarschall und Vizegouverneur von Pommern unter dem Namen Mardefeld in den schwedischen Freiherrenstand erhoben.  Koser: Mardefeld, Gustav v. M.In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 20, [Historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften] Leipzig 1884. Seite 308 f.

7  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

8  Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen.  Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746

9  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

10  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

11  Dreißigjähriger Krieg 1618-1648. 

12  Nach dem Tod des letzten pommerschen Herzogs Bogislaw XIV im März 1637, forderte der Kurfürst von Brandenburg die vertraglich zugesicherte Sukzession in Pommern, das aber weiterhin von Schweden besetzt blieb. Verbündete brandenburgische und kaiserliche Armeen drangen in Pommern ein, die schwedischen Generäle Wrangel und Banér konnten das Land mit Mühe halten. Als 1638 der Gouverneur Sten Bielke starb, regierten Banér und seine Offiziere für drei Jahre faktisch das Land. Die Forderungen des Militärs, die Kriegslasten, die Pommern leisten musste, stiegen ständig an. Dies änderte sich erst 1641 mit einer Beruhigung der kriegerischen Lage und der Berufung Torstenssons zum Generalgouverneur und Axel Lilies zum Gouverneur von Hinterpommern.  Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 86. Stadtarchiv Wismar, Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 (x), Rep 3 (1) 0698.

13  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

14  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

15 Hier liegt ein Berechnungsfehler vor, ein Drömt hat zwölf Scheffel, korrekt müsste es also 36 Sch heißen,

16  Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde.  Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.

17  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

18  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

19  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

20  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

21  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

22  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

23  Bauwiek, Fischerwiek und Kornwiek waren drei wendische Siedlungen neben denen die Stadt Wolgast errichtet wurde. In der Bauwiek, westlich vor den Mauern der Stadt, stand - und steht - die Gertrudenkapelle, die um 1420 von Wartislaw IX als zwölfeckige Hospital- oder Herbergskapelle vor den Mauern der Stadt errichtet worden war.  Pierer’s Universal-Lexikon, Bd. 2, Altenburg 1857, S. 488.

24  Der Schwedisch-Polnische Krieg (Zweiter Nordischer Krieg): dauerte von 1655 bis 1660, daran beteiligte Parteien waren Schweden, Polen, Russland, Brandenburg und Frankreich. Vorrangig lieferten die polnischen Ansprüche auf den schwedischen Thron den Kriegsgrund. Allerdings rangen die beteiligten Kriegsparteien besonders um die Vorherrschaft im Baltikum. Dabei ging es Schweden besonders um die eroberten Gebiete Estland und Livland. Im Jahr 1655 fiel Karl X. Gustav von Schweden im Jahr 1655 in Polen ein. Mit dem Vertrag von Oliva 1660 wurde der Friedensschluss besiegelt. Darin verzichtet Polen auf Thronansprüche in Schweden. Livland und Estland verbleiben bei Schweden. Brandenburg musste sich aus Pommern, Holstein und Schleswig zurückziehen. Dafür erlangte das Kurfürstentum, mittlerweile ein politischer und militärischer Machtfaktor, die Souveränität über das Herzogtum Preußen. Frankreich garantierte für den Frieden.  Branig, Hans: Geschichte Pommerns Teil 2. Von 1648 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Köln, Weimar, Wien 2000, S.11-15