Beschreibung Seckeritz, das im Juni 1694 geometrisch vermessen wurde.1
Seckeritz ist ein adliges Lehen oder ein Herrensitz2 , gelegen im Distrikt Wolgast, eine Meile von der Stadt Wolgast entfernt. Dieses soll von alters her so gewesen sein. Der Besitzer hat selbst den Hof. Dieses Dorf grenzt im Norden und Westen an Hohensee und im Süden an Zemitz und Bauer, im Osten fließt hier der Peenestrom entlang.
Namen der Einwohner
1 .Hinrik von Lepel3 , Besitzer.
2 .Hindrik Christopher, Kossate4 und Untertan.
3 .Christopher Zorn, freier Mann.
Dieses Gut gehört zur Hohendorfer Kirche.
Arealausrechnung für Seckeritz5
Acker
Aa
Klippenfelt war dieses Jahr mit Roggen besät,
mittelmäßig guter Sandboden, ebenes Land
53M 30R
Ab
Lüttendal war mit Roggen besät, Sandhumus,
ein wenig lehmvermischt
38M 30R
[B]
74M 30R
Ba
Ekrämelsfelt , lag dieses Jahr brach, ebener
Sandboden
63M 180R
Bb
guter Sandboden
10M 150R
[C]
70M 105R
Ca
Lelkowsfelt , war dieses Jahr mit
Sommergerste besät, Sandboden, ebenes Land, etwas kleinsteinig
37M 15R
Cb
Sandboden, ebenes Land, etwas tiefliegend
15M 270R
Cc
Sand, der nach Aussage des Besitzers, jedes neunte Jahr einmal mit Roggen besät
wird
15M 270R
Cd
Sandboden
1M 150R
D strittiges Land zwischen Zemitz und Seckeritz. Zemitz hat dieses im Besitz und es ist dort in deren Feld Cf mit eingerechnet. 1M 120R
R 332 U 218Wüster Acker
[E]
90M 105R
Ea
sandiger wüster Acker mit Heide bewachsen
43M 30R
Eb
wüster Acker mit Heide bewachsen, sandig
19M 15R
Ec
hohe Heidekrauthügel
3M
Ed
wüster Acker mit Heide bewachsen
18M 180R
Ee
wüster Acker mit kleinen Birkenbüschen bewachsen
3M 180R
Ef
wüster Acker mit Heide bewachsen
3M
Wiese
[F]
[Ertrag] 30 Heufuder
27M 30R
Fa
flache Seewiese, riedgrasartig
13M 150R
Fb
mittelmäßig gute Wiese, kurzes Gras
9M 90R
Fc
sumpfige Riedgraswiese
2M 120R
Fd
Riedgraswiese an der Flußbreite
1M 270R
Wald und Viehweide
[Ga, Gb, Gc, Gd]
51M 30R
Ga
kleiner junger Eichenwald
14M 195R
Gb
junger Kiefernwald auf Heidekrautland
13M 15R
Gc
kleiner Birkenwald
9M 90R
Gd
Heidekrauthügel mit einigen kleinen Kiefernbüschen darauf
14M 30R
Bruch und Moraste
[H]
68M 105R
Ha
Bruch mit allerhand Laubwald bewachsen
36M 45R
Hb
Bruch mit Weiden und Erlenbüschen bewachsen
32M 60R
Grundstücke und Hofstellen
[Grundstücke insgesamt]
11M 90R
Ja
Ackerstücke
2M 30R
A
das Gut mit den Grundstücken, auf denen die Häuser gebaut sind, zusammen mit wüsten Höfen
und unbrauchbaren Obstgärten sowie zwei kleinen Wassertümpeln
9M 60R
Über die Beschaffenheit des Ackers
Der Acker ist dreischlägig, zwei Felder werden jährlich besät und das dritte liegt brach außerhalb des Ackers, der sehr sandig ist. Dieser wird nur jedes sechste und neunte Jahr besät. Was die Güte des Ackers anbelangt, findet man genug in den Ausrechnungen verzeichnet.
Summe
Acker: 235M 195R
Wüster Acker6 : 90M 105R
Wiese7 : 27M 30R
Heu´fuder: 30 Fuder
Wald und Viehweide: 119M 135R
Grundstücke: 11M 90R
Annotationen zu Seckeritz
Aussaat
Im Klippenfelt und Lüttendal werden, wenn sie mit Roggen besät werden, elf Drömt und drei Sch gesät. In Lelkowsfelt werden zwölf Drömt Roggen, in Ekrämelsfelt elf Drömt gesät. Sommerkorn kann im Klippenfelt sechs Drömt Gerste, drei Drömt Hafer ausgesät werden, im Lelkowsfelt sechs Drömt Gerste, drei Drömt Hafer und im Ekrämelfelt vier Drömt Gerste, vier Drömt Hafer. Andere Saat als genannt ist, wird hier auf dem Gut nicht ausgesät. Weizen will der Acker nicht tragen, denn er ist etwas sandig. Der Kossate kann im Klippenfelt 13 Sch Roggen, neun Sch Roggen, drei Sch Hafer aussäen, im Lelkowsfelt zwei Drömt Roggen, zehn Sch Gerste, sechs Sch Hafer, im Ekrämelsfelt 14 Sch Roggen, fünf Sch Gerste, sechs Sch Hafer. Der zweite freie Mann Christopher Zorn kann ebensoviel in die drei Felder aussäen wie der Kossate.
Wiese
Die Wiesen, die an dem Peenestrom liegen, sind etwas sumpfig, so dass man, nach dem Bericht des Besitzers, nicht mehr als 20 Fuder Heu bekommen kann, wenn die Jahre fruchtbar sind. Die Wiesen werden jährlich weniger, denn bei der großen Flut im Frühling beim Aufbrechen des Eises, nimmt der Strom Land mit sich.
Wald und Viehweide
Ihre Viehweide haben sie auf dem wüsten Acker und im Wald sowie in den Brüchen. Brennholz, soviel wie sie notwendig haben, bekommen sie aus ihrem eigenen Wald - aber nichts, was zum Bauen brauchbar ist.
R 335 U 221Arbeitsvieh
Auf dem Hof werden acht Ochsen und vier Pferde für die Ackerbewirtschaftung gehalten, außerdem 20 kleine und große Rinder, Schäferei zu 300 Schafen.
Gesinde
Der Hof hat für die Ackerbewirtschaftung zwei Knechte, einen Jungen und drei Mädchen. Außerdem dient der Kossate an vier Tagen der Woche mit zwei Ochsen oder drei Pferden und den fünften dient er zu Fuß8 . Der freie Mann dient an drei Tagen mit zwei Ochsen oder drei Pferden und einen Tag zu Fuß.
Fischerei
Eigene Fischerei haben sie auf dem Gut nicht, sondern sie pachten von dem Kronwasser in dem Peenestrom , das zu Pudagla gehört. Besonders dafür haben sie einen Fischer, der unten bei dem Peenestrom in Gd wohnt und nirgends anders zu fischen braucht, als im Peenestrom .
Hufen
Der Besitzer sagte, er wisse nicht was für Hufen, also wie viele Ritter- oder steuerbare Hufen, auf diesem Hof gelegen sind. Es sollen von alters her sechs Hufen gewesen sein.
Jagd
Jagd ist sehr wenig, denn die Felder sind sehr klein, und man kommt so schnell auf Felder anderer. Dennoch gehört sie zum Hof.
Rechtsprechende Gewalt
Der Besitzer hat die rechtsprechende Gewalt über seine Leute oder auf deutsch das „Straßen Gericht“9 .
RRev 136 URev 2181704 ist das Dorf Seckeritz revidiert und wie folgt befunden worden
Im Feld A
Ac drei Stücke, von etwas tiefliegendem Sandboden, werden beim Feld A mit besät, vom wüsten Acker Ef und Ed aufgepflügt. 4M 60R
Im Feld B
Bd zwei Stücke, meist von klarem, lockerem Sand, ein wenig mit kiesigen Steinen. Zwischen den Feldern B und C vom wüsten Acker Eb und Ec aufgepflügt, kann nur jedes vierte, fünfte bis sechste Jahr besät werden. 10M 150R
Im Feld C
Ce ein Stück, wie Cb von Ed aufgepflügt 270R
Anmerkung: All der übrige wüste Acker hier im Feld besteht zumeist aus tiefliegendem Sandboden / hier und da in den Ackerfeldern sind einige unbrauchbare Sandhügel / der überall nicht zur Ackerbewirtschaftung brauchbar ist. Dieser kann auch nicht als Weide entbehrt werden.
Summe
Neuer Acker: 15M 180R
1 Wurde laut Urschrift von Arvid Carlmark vermessen.
2 Herrensitz: der Wohnsitz des Herren eines Rittergutes. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 23, Berlin 1781, Sp. 89.
3 Familie von Lepel: Vermutlich stammt das Adelsgeschlecht ursprünglich aus der Nähe von Clauen bei Hildesheim und nannten sich danach de Clowen. Für die Jahre 1236 bis 1241 ist der Ritter Gerhard als Truchseß des Herzogs von Mecklenburg bezeugt. Auf dieses Hofamt bezieht sich sein Spitzname „Lepell“ (plattdt.: Löffel). Die Söhne des genannten Ritters wurden auf Usedom ansässig und sind die Stammväter der mecklenburgisch-pommerschen Linie.Ulrich Joachim Lepel, geb. 1636 und gest. 1724 wurde vermutlich in der Nicolaikirche in Wehrland beigesetzt. Die Dörfer Wehrland und Bauer befanden sich bis 1823 im Besitz der Familie Lepel. Hey, Gerhard, in: NDB, Herausgegeben von der Historischen Kommission. Bei der Bayerischen Akademie der Wissenschften, Bd. 14, Berlin 1961, S. 301. Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. VII, Limburg 1989, S. 290.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Arelsausrechnung für das Adelsgut Zeckeritz (Überschrift der Urschrift).
6 In der Reinschrift die verkehrte Summe 89:105.
7 In der Reinschrift die verkehrte Summe 21:90.
8 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
9 Straßengericht: ein Gericht, das öffentlich abgehalten wurde, besonders vor dem Rathhaus. Es war aber auch üblich, die allgemeine Gerichtsbarkeit so zu bezeichnen. Im Unterschied dazu die Zaun- und Pfahlgerichte, die sich nur auf das Dorf beziehen. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 175, Berlin 1840, S. 378 f.