Beschreibung von Zarnitz1 , das im Juli 1694 geometrisch vermessen wurde2 

 R 314   U 200 

Dieses Gut liegt im Distrikt Wolgast am Peenestrom , dreiviertel wegs von der Stadt Wolgast und hier auf dem Gut sind drei Besitzer. Fünf Bauernhöfe gehören zu Wrangelsburg3 , einen besitzt ein Bauer, die anderen vier hat ein Verwalter in Pacht. Ein Bauernhof zusammen mit einem Kossatenhof gehört dem Herrn Inspektor Forsman. Der Bauernhof ist bebaut und wird von einem Bauern besessen, der auch den Acker eines Kossatenhofes unter sich hat. Herr Steding von Lentschow hat einen Bauernhof und Kossatenhof. Der Bauernhof ist bebaut. Der Kossatenhof liegt wüst, aber der Bauer bewirtschaftet dessen Acker. Nachfolgende Güter grenzen hieran: im Norden Hohendorf, im Westen der wüste Hof Buddenhagen, im Süden Hohensee und im Osten fließt der Peenestrom entlang.

Die Namen der Einwohner

1  der Verwalterhof
2  Christopher Hempel, der Bauer, der zu Lentschow gehört
3  Chasper Timmermans Witwe
4  Petter Justow, der Bauer, der zu Wrangelsburg gehört
5  Michael Vinholt, Herr Forsmans Bauer
6  Vieh- und Schafhirt
7  unbewohntes Haus; Dieses Gut gehört zur Kirche oder zum Pastorat Hohendorf.

 R 315   U 201 

Arealausrechnung von Zarnitz

Acker

A bezeichnet das Roggenfeld

[A]   86M 30R
Aa  guter Sandhumus, ebenes Land4 ,  61M 15R
Ab  Sandhumus, hügeliges Land,  25M 15R

B  guter Sandhumus, ebenes, flaches Land, war in diesem Jahr Brache,  61M 45R

C  guter Sandboden5 , ebenes Land, war in diesem Jahr Sommerfeld,  60M 30R

D: bezeichnet den sandigen Acker, wird jedes dritte Jahr besät

[D]   34M 60R
Da  hochgelegener steinig-kiesiger Sand,  13M
Db  hochgelegener Sand, war umgepflügt, um mit Roggen besät zu werden,  3M 240R
Dc  hochgelegener steinig-kiesiger Sand, war dieses Jahr mit Roggen besät,  17M 120R

Wüster Acker

[E]   3M 90R
Ea  wüster Acker, mit Dornensträuchern bewachsen,  2M
Eb  wüster Acker, sandig mit Heidekraut bewachsen6 ,  1M 90R

Wiese

[Fa-Fc]  80 Heufuder,  52M 270R
Fa  trockene, hochliegende Wiese,  8M 150R
Fb  tiefliegende, sumpfige Wiese, etwas mit Weidenbüschen bewachsen,  24M 120R
Fc  flach, gute Seewiese, kurzes Gras,  20M

Fd  dicht am Peenestrom , sehr große Schilfwiesen,  7M

 R 316   U 202 

Viehweide

[G]   54M 280R
Ga  sumpfige, bültige Viehweide beim Peenestrom,  48M 280R
Gb  Viehweide mit Dornensträuchern darauf,  6M

Wald

[H]   159M 145R
Ha  Sandboden mit jungem Kiefernwald bewachsen,  139M 130R
Hb  schlichte, hohe Sandhügel mit einigen Eichen darauf,  20M 15R

Brüche und Moräste

[I]   76M 270R
Ia  sumpfige, kleine Moräste, bültig und Riedgras darin,  25M 165R
Ib  sumpfiger Bruch mit Erlen und Birkenbüschen bewachsen,  38M 90R
Ic  Erlenbruch, sumpfig,  13M 15R

Grundstücke und Hofstellen

[K,L,M]   16M 210R
K  zwei wüste Hofstellen,  1M 150R
L  das Gut, zusammen mit den Grundstücken, auf denen die Häuser gebaut sind,  10M 30R
M  zwei kleine Ackerstücke bei den Häusern,  5M 30R

Summe7 

Acker: 241M 165R
Wüster Acker: 3M 90R
Wiese: 59M 270R
Heu: 80 Fuder
Viehweide: 54M 280R
Wald: 236M 115R
Hofstellen: 16M 210R

 R 317   U 203 

Annotationen von Zarnitz

Über die Beschaffenheit des Ackers

Der Acker liegt in drei Schlägen, nämlich zwei Teile werden jedes Jahr besät und der dritte liegt in Brache. Außerdem werden die Sandhügel nur jedes dritte Jahr mit Roggen besät. Von welcher Güte und Bodenart der Acker ist, ist schon bei den Ausrechnungen notiert.

Aussaat

Jeder der Bauern sät auf den Acker des Bauern- und Kossatenhofes:
Roggen: 24 Sch, beträgt für zwei Bauern: 48 Sch
Gerste: 18 Sch, beträgt für zwei Bauern: 36 Sch
Hafer: 6 Sch, beträgt für zwei Bauern: 12 Sch
Erbsen: 2 Sch, beträgt für zwei Bauern: 4 Sch
Der Wrangelsburger Bauer sät 18 Sch Roggen, zwölf Sch Gerste und sechs Sch Hafer.
Auf dem Verwalterhof werden 96 Sch Roggen, 72 Sch Gerste, 24 Sch Hafer und zehn Sch Erbsen gesät.
Die Bauern meinen von einem Scheffel Aussaat nicht mehr, als das sechste Korn von jedem Schlag zu bekommen. Aber die Frau, die den Verwalterhof in Pacht hatte, sagte, dass ihr Knecht einen Sch Roggen und einen Sch Gerste ausgesät hat und vom Roggenscheffel 18 Sch wiederbekam, von der Gerste 16 Sch.

Über die Beschaffenheit der Wiesen

Die Wiesen, die am Peenestrom liegen, sind etwas sumpfig und darauf wächst kurzes Gras. Laut Bericht der Bauern kann jeder nicht mehr als sechs Fuder bekommen. Es sind sieben Bauernhöfe auf dem ganzen Gut. Wenn das mit sechs multipliziert wird, ergibt das 42 Fuder, was nicht genug ist. Die Angabe der Bauern mit einem Fuder pro Morgen scheint ausdrücklich falsch zu sein.

 R 318   U 204 

Über Wald und Viehweide

Vom Wald haben sie ihr notwendiges Brennholz und etwas zum Verkaufen. Aber in diesem Wald ist nichts, das zum Bauen geeignet ist, sondern nur kleines und junges Kiefernholz, wie es in der Ausrechnung ersichtlich ist. Außer das sie im Wald und in den Brüchen, sowie Morästen gute Viehweide haben, haben sie eine flache Wiese Ga unten am Peenestrom , die sie als Pferdeweide nutzen.

Vieh

Auf dem Verwalterhof sind acht Ochsen, fünf Pferde und 17 Kühe. Die Schäferei besteht aus 450 Schafen. Die Bauern haben jeder ein paar Ochsen, vier Pferde, vier Kühe und 16 Schafe.

Gesinde

Auf dem Verwalterhof werden ein Knecht, zwei Mägde und ein Bursche gehalten. Jeder der Bauern hat einen Knecht und einen Burschen.

Hufen

Aus wieviel Hufen dieses Gut besteht oder früher in alten Zeiten berechnet wurde, wusste keiner der Bauern mir zu berichten. Sondern der Wrangelsburger Bauer versteuert fünf Teile8  von einer reduzierten Hufe9 . Die anderen jeder drei Teile10  von einer reduzierten Hufe.

Abgaben

Pacht11  für den Verwalterhof 150 Rthl
Akzise12  pro Quartal sechs stett. ß
Kopfsteuer13  wurde dieses Jahr gegeben 3 Rthl
Der Bauer von Forsmans Hof 24 Rthl
Reiterhufensteuer14  geben sie auch aber wissen selbst nicht, wieviel das im Jahr beträgt.

 RRev 131   URev 210 

1704 ist das Dorf Zarnitz revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld D

[Dd,De]   6M 120R
Dd , fünf Stücke, von reinem Sand, wird bisweilen jedes vierte, fünfte oder sechste Jahr besät, von Ha umgepflügt,  3M 270R
De , ein Stück, an Hohendorfs Grenze von etwas grobem Sandboden, von Ha bewirtschaftet,  2M 150R

Die wüsten Äcker Ea (ist überall mit kleinen Büschen bewachsen) und Eb, ein löchriger und trockengelegter Platz, bestehen alle beide aus reinem Sand und sind nahezu als Acker unbrauchbar. Sonst ist ein Platz an der Grenze von Hohendorf zwischen Ib und De, wo der Wald überall abgeschlagen ist und er kann vermutlich mit der Zeit umgepflügt werden, besteht aus etwas grobem Sandboden, zum Bruch Ib etwas tiefliegend und könnte wohl jedes fünfte, sechste oder siebente Jahr besät werden, wenn er umgepflügt würde.

Summe

Neuer Acker: 6M 120R

 RRev 329 

Arealausrechnung vom Amtsacker in Zarnitz, der zuletzt im Juni 1708 ausgemessen15  und wie folgt befunden wurde

Acker

Im Feld A:

[C1,C2]   52M 150R
C1 , dreizehn Stücke, in Aa,  37M 180R
C2 , sieben Stücke, in Ab,  14M 270R

Im Feld B:

C3 , dreizehn Stücke, in B,  41M 210R

Im Feld C:

C4 , zwölf Stücke, in C,  39M 180R

Im Feld D:

[C5-C7]   23M 270R
C5 , sechs Stücke, in Da,  9M 90R
C6 , ein Stück, in Db,  2M 90R
C7 , vier Stücke, in Dc,  12M 90R

C8 , ein Stück, in M,  3M 30R

[C9,C10]   5M 240R
C9 , vier Stücke, in Dd,  3M 90R
C10 , ein Stück, in De,  2M 150R

Neu bewirtschafteter Amtsacker seit der letzten Revisionsvermessung:

[C11,C12]   9M 210R
C11 , ein Stück, mageres Sandland von Ha bewirtschaftet, das jedes zweite oder dritte Jahr einmal besät wird,  3M
C12 , ein Stück, ebenso von Ha bewirtschaftet, hochgelegenes Sandland, das nur jedes vierte oder fünfte Jahr einmal besät werden kann,  6M 210R

Wüster Acker

[C13,C14]   1M 165R
C13 , zwei Stücke, in Ca  1M 105R
C14 , ein Stück, in Cb  60R

Anmerkung

Dd , ein Stück, mageres Sandland, dass seit der letzten Revisionsvermessung von Ha getrennt bewirtschaftet wurde und zu einem von den anderen zwei Anteilen hier im Dorf gehört:  210R

Summe

Acker: 176M 90R
Wüster Acker: 1M 165R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Arvid Carlmark
Revision:
Anmerkungen:

1 In der Urschrift stand ursprünglich vor dem Ortsnamen noch Adelshof und darüber Lehen. Beides wurde aber durchgestrichen.

2 Zarnitz ist von Arvid Carlmark vermessen worden.

3  Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden.  Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.

4 Laut Urschrift beträgt die Arealsgröße von Aa: 61 M 15 R. In der Reinschrift steht stattdessen: 64 M 15 R.

5 Das Wort Sandboden ist Textbestandteil der Urschrift. In der Reinschrift steht stattdessen Sandhumus.

6 In der Urschrift wurden die Angaben zur Arealsgröße mit anderer Schrift überschrieben, so dass die Größen wie folgt angegeben sind: für das Areal Eb 2 M 90 R und für das Areal E insgesamt 4 M 90 R.

7 In der Urschrift ist die Flächenangabe des wüsten Ackers mit anderer Schrift wie folgt korrigiert bzw. überschrieben worden: 4 M 90 R.

8 Laut Reinschrift könnten anstelle von Teilen auch Taler gemeint sein. Das konnte nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

9  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

10 Laut Reinschrift könnten anstelle von Teilen auch Taler gemeint sein. Das konnte nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

11  Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

12  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

13  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

14  Ritterhufen waren in Schwedisch-Pommern durch die zu leistenden Roßdienste bis 1715 von Abgabenlasten und Steuern befreit, außer wenn die Ritterschaft freiwillig Ritterhufensteuer zahlte. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 12ten April 1681.  Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 6, Seite 402 ff.

15 Im Schwedischen steht an dieser Stelle das Wort utmäta, das zum einen mit ausmessen aber auch mit pfänden übersetzt werden kann.