Beschreibung vom Adelsgut Pulow,1 das im Juni 1694geometrisch abgefasst wurde2
Die Namen der Einwohner
1
Christian Rudolph von Treskow, Adelsmann
2
Jacob Österyk, Verwalter
3
Antonius Blanck, Häker und freier Mann
4
Hans Bysch, Untertäniger
Pulow ist ein Adelshof, im Distrikt Wolgast gelegen, anderthalb Meilen von Wolgast und von Anklam entfernt, ist seiner Lage nach hochgelegen. Mit seinen Grenzen stösst es im Osten mit dem wüsten Hof Klein Jasedow und Papendorf zusammen, im Süden mit der Streitheide bei Lassan und Lentschow, im Westen mit dem wüsten Hof Warnekow und im Norden mit Zemitz. Kirchlich gehört es zu Lassan.
Seiner Art nach war dieses Gut ein herzogliches Tafelgut gewesen, wie die Beobachtungen der königlichen Reduktionskommission3 ausweisen. Pulow hat dem verstorbenen Herzog Bogislaw XIV.4 jährlich 52 Mark pom. und einen Schilling Steuern gezahlt.Aber der Eigentümer wendet dagagen ein, daß dieses Dorf kein herzogliches Tafelgut5 war, sondern eine Pertinenz6 von Vorwerks Lehngut, dass er aus der Kirchenmatrikel7 und der Chronik von Friedeborn8 meint beweisen zu können, und deshalb ist bis heute noch kein Urteil von der hohen Obrigkeit in R 756 dieser Sache gefallen, sondern es wird noch von besagtem Leutnant von Treskow besessen.
U 535Nach der Kirchematrikel, sagt der Besitzer, waren früher sechs Hakenhufen für dieses Dorf berechnet worden, welche Bauern
bewirtschaftet haben, die damals Pulow bewohnt und versteuert haben. Weil man hier keine Ritterhufen findet, haben deshalb
selbige Bauern unter Vorwerk gedient.
Jetzt versteuert der Besitzer für Pulow und Warnekow zwei reduzierte Hufen9 . Aber wie hoch die Hufenzahl eigentlich für jedes Dorf von diesen beiden Hufen ist, meinte der Besitzer nicht zu wissen,
weil die beiden bis heute zu einem Besitzer gehört haben und deshalb darin kein Unterschied gemacht worden ist.
Den Acker sowohl in Pulow als auch in Warnekow läßt der Eigentümer gegen Pacht10 bewirtschaften11 ,und der Verwalter gibt jährlich 123 Rthl. Pacht für besagte Dörfer, von welcher Summe er vom Eigentümer nun gerichtlich Milderung fordert, weil er sich beschwert, nicht damit auskommen zu können, dessen Streit aber noch nicht geschlichtet und abgehandelt ist.
R 757 U 616Arealausrechnung von Pulow12
Die Ackerfelder
Der Acker wird in drei Felder geteilt, die von folgender Art sind:
Das Feld A war Brache
[A]
46M 150R
Aa
Sandboden,
3M 60R
Ab
Sandhumus,
7M 60R
Ac
Lehmhumusland,
20M 210R
Ad
sandvermischter Lehmhumus,
15M 120R
Das Feld B war die Sommersaat
Ba das ganze Feld besteht aus einerlei Art, nämlich hochgelegenem Humusland, das jedoch an einigen Orten mehr sandvermischt ist, irgendwo wieder von Sand-Lehm, humushaltig, 31M 30R
Im Winterfeld C ist
[C]
46M 210R
Ca
mageres Humusland, sandvermischt,
12M 120R
Cb
ein Humuskamp13 von
2M 60R
Cd
hochgelegenes und auf dem Berg sehr sandiges, mageres Sandhumusland,
32M 30R
Wüster Acker
[D]
347M 90R
Da
alter, sandiger wüster Acker, nur mit Heidekraut bewachsen, kann als Acker geeignet
sein,
51M 210R
R 758 Db
sandiges wüstes Land im Feld C, das mit kleinem Heidekraut und Gras bewachsen ist,
9M 120R
Dc
Das ganze Gebiet, das zwischen den Grenzen von Warnekow, Lentschow und der Streitheide
liegt, ist mit großem Kiefernholz bewachsen, das zum Teil als Bauholz dienlich ist und es ist sehr dünn gewachsen. Die
Bodenart besteht aus Sandboden, der an eingen Orten mehr von Humusland durchmischt ist, an anderen Orten wiederum reiner Sand
ist. Und diese ganze Gegend war in alten Zeiten Acker gewesen, wie es die Furchen ausweisen, und kann noch dazu geeignet sein,
worin gutes Weideland für Großvieh vom Heideland ist.
286M 60R
Wiesen
Ea eine Wiese von feuchtem Grund und morastig, teils auch bewachsen, aber nicht sonderlich fruchtbar, 7M 120R
Die Heufuderzahl
Laut Angabe des Besitzers, kann man höchstens bis zu drei schwere Fuder von selbiger Wiese bekommen.
R 759 U 618Wald und Weideland
[F]
132M 270R
Fd
Lyticke Holt ein Grasmorast mit Erlenbüschen
an einer Stelle bewachsen, der bei der Grenze von Papendorf liegt,
3M
Fe
Kiefernholz, als Brennholz dienlich, auf Heideland, darin scheint es irgendwo wie
Anzeichen von Furchen zu geben,
61M 90R
Fg
morastiges Land, mit Gras bewachsen und Buschwerk an den Seiten,
34M 180R
Fh
morastiges Land an der Grenze von Klein Jasedow und Pulow, mit Erlen und Eichenwald
sowie anderem Buschwerk an den Seiten bewachsen,
24M 30R
Fi
Hasel- und Eichenwald um Pulows See gelegen
und in den Ackerfeldern,
9M 270R
Ga der Umfang des Dorfes mit Hofstellen, Gärtchen und Triften14 durch die Felder, 5M 30R
Fischgewässer
Ha Pulows See ist ein tiefer See von überall acht bis neun Faden und festem Boden, worin allerhand Arten Fisch sind. Aber wegen seiner Tiefe und weil es vom selbigen Ufer ganz abschüssig ist, kann man mit keinem Fischgerät gut darin hantieren. 18M 60R
Krebs See gehört zu Papendorf.
Summe
Acker: 124M 90R
Wüster Acker: 347M 90R
Wiese: 7M 120R
Heu: 3 Fuder
Wald und Weideland: 132M 270R
Hofstellen: 5M 30R
Fischgewässer: 18M 60R
Annotationen von Pulow15
Über den Acker
Das Ackerland in Pulow ist sehr hochgelegenes Land und hat an allen Seiten tiefe Täler, ist in drei Schläge geteilt, die von solcher Art sind, wie der Besitzer sagt, daß sie große Mißernte in trockenen Jahren geben, die ihre hohe Lage verursachen soll. In nassen Jahren sind sie gut tragend. Wenn es aber so geschieht, dass starker Regen in der Pflug- und Saatzeit fällt, wird die Saat von den Bergen in die Täler gespült und es bleibt dadurch sehr dünne Saat auf den Bergen zurück. Das Feld B ist das fruchtbarste bei Roggensaat, jedoch stand schöne Gerstensaat darauf, als die Vermessung erfolgte. Die anderen beiden werden auf gleiche Güte geschätzt. Meines Erachtens scheint an einigen Stellen in den Feldern gute wohltragende Erde zu sein, wenn sie nur gut gedüngt und mit brauchbarem Dung bestellt und gepflegt werden, da sie sich entweder als kaltgründig erweisen oder wieder von heißerer Natur sind.
Über die Aussaat
Vergangenes Jahr, als Wintersaat im Feld B war, ist darin an Wintersaat bis zu zehn Drömt ausgesät worden, ergibt 120 Sch
Sommersaat kann als höchstes sieben Drömt gesät werden, ergibt 84 Sch
Die Ursache dafür, daß sich die Sommersaat sich nicht so hoch wie die Wintersaat beläuft, sagt der Besitzer, ist, dass jedes Jahr einige Stücke brachliegen, die sehr sandig sind und keine Sommersaat vertragen.
U 537Über Wiesen
Die Wiese, die unten vor der Brache und dem Winterfeld liegt, gehört zu Pulow, ist von sumpfigem und morastigem Grund, nicht besonders fruchtbar, kann nur höchstens drei schwere Fuder Heu bringen, nach Aussage des Eigentümers.
Über die Viehweide
Für Großvieh, Kleinvieh und Schafe ist gute Weide auf den Feldern von Pulow und Warnekow zu finden, sowie auf dem wüsten Acker, den man im Wald findet, von Heidekraut und Grasland, wie sonst in den Morästen und Tümpeln.
Über Wald
Der wüste Acker in Pulow ist zum größten Teil mit Kiefernholz bewachsen, das zumeist als Brennholz dienlich ist. R 762 Jedoch gibt es hier und da einige brauchbare Hölzer zum Bauen, ist auch dünn gewachsen und von solcher Beschaffenheit, dass es mit der Zeit nicht so besonders tauglich als Bauholz werden wird. Jedoch ist dem Besitzer vom Schlosshauptmann Borck16 verboten, als dieser Hof von der königlichen Reduktion betroffen worden ist, nichts von dem Wald abzuschlagen und zu veräußern, dem er auch nachgekommen ist. Deshalb beschwert er sich, gibt vor nicht weiter den Wald abschlagen lassen zu wollen als für die Bestellung des wüsten Ackers auf den Stellen, die am meisten als tauglich befunden werden. Er untersteht sich aber jetzt dieses nicht gegen das Verbot zu tun. Was das Land betrifft, auf dem der Wald steht, scheint es, nach meiner Überprüfung, seiner königlichen Majestät einträglich zu sein, wo er wieder zu Acker aufgebrochen wird, wie es früher gewesen ist, so dass das hohe Interesse seiner Majestät daran höher werden würde. Das beruht darauf, dass es mit solchem Wald, wie jetzt darauf zu finden ist, bewachsen bleiben würde und in solchem Zustand wie jetzt später fortgeführt werden würde, welches ich dem Urteil weiterer Überprüfung überlassen will.
R 763 U 538Über Arbeitsvieh
Zur Verwaltung des Pulower und Warnekower Ackerwerkes sind acht Pferde und acht Ochsen nötig.
Über Schäferei
Über Winter können in der Schäferei 340 Stück durchgefüttert werden und auf diesen Feldern ist gutes Viehfutter für Schafherden.
Bienenstöcke
Bienen haben so ziemlich gute Nahrung auf diesen Feldern, und der Adelsmann hat einige Bienenstöcke sowie der Verwalter auch einige Stück.
Über Fischgewässer
Pulows See ist ein sehr tiefer See von acht bis neun Faden überall. Die Tiefe beginnt gänzlich zwei bis drei Faden vom Land entfernt, weshalb man mit keinem Gerät darin fischen kann, außer was mit Schleppangeln geschehen könnte. Auch hat es der Besitzer versucht mit tiefen Netzen fischen zu lassen, jedoch war seine Mühe vergeblich gewesen. Dieser See soll aber reich an allerhand Fischen sein.
Über Gesinde
Zwei Häker sind hier in Pulow, von denen der eine, nämlich Hans Bysch, Untertäniger ist und sie dienen dem Verwalter. Sonst sind keine weiteren Untertänigen in Pulow.
R 764Über Obstgärten
Obst- oder Hopfengärten sind nicht in diesem Dorf. Einen Obstgarten hat der Besitzer wohl angelegt, ist aber noch nicht in Stand, jedoch können Kohl und Wurzeln darin angebaut werden.
U 539Über Abgaben
Kopfgeld17 gibt der Adelsmann jährlich 3 Rthl.
der Verwalter auch 3 Rthl.
Akzise18 beträgt pro Quartal vom Hof und dem Verwalter zwei Reichstaler, ergibt zusammen jährlich 8 Rthl.
Reitergeld19 wird monatlich ein Rthl. 28 vorpomm. ß gegeben, die Summe beträgt das Jahr über 17 Rthl.
Magazinkorn20 wurde vergangenes Jahr gegeben 16 Sch
Tribunalsteuer21 pro Quartal 44 vorpomm. ß, die Summe beträgt im Jahr 3 Rthl. 32 lß
Die Summe vom erwähnten Geld ist 44Rthl. 32lß
1704 ist das Dorf Pulow revidiertund wie folgt befunden worden
Im Feld B
[Bb,Bc]
16M 150R
Bb
ein Stück, grober Sandboden, überall mit kleinen Steinen, wird jedes dritte, vierte bis
fünfte Jahr besät, vom wüsten Acker Da aufgepflügt,
10M
Bc
drei Stücke, von vorbenannter Art und Beschaffenheit, von Dc aufgepflügt,
6M 150R
Im Feld C
Cc ein Stück, zwischen Ca und Cb von der Güte Cb, vom wüsten Acker Db gerodet, 2M 120R
Anmerkung: die übrigen wüsten Äcker Da und Dc bestehen aus einerlei Bodenart, nämlich wie der kürzlich aufgebrochene Acker und könnten wohl zum Teil bewirtschaftet werden, wenn hier im Dorf einige Einwohner mehr vorhanden wären, und könnten wohl alle fünf bis sechs Jahre mit Roggen und Buchweizen besät werden.
Db besteht auch von der Güte des bewirtschafteten Ackers Cc, ist etwas hochgelegen und wird so oft besät wie die bestimmten Felder.
Summe
Neuer Acker: 18M 270R
1 In der Urschrift wird Pulow als Adelshof bezeichnet.
2 Pulow wurde von Oloff (Olaus) Spaak vermessen.
3 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
4 Bogislaw XIV. (1580-1637).
5 Tafelgut: eine landesherrliche Besitzung. Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.
6 Pertinenz ist ein Zubehör im rechtlichen Sinn: "Sache oder Recht als rechtlicher Bestandteil einer anderen Sache". Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 10. Weimar 1997 – 2001. Sp. 619f.
7 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
8 Friedeborn, Paul: Historische Beschreibung der Stadt Alten Stettin in Pommern : Sampt Einem Memorial unnd Außzuge etlicher denckwürdigen Geschichten/ Handlungen und Verträgen/ welche von zeit angenommenen Christenthumbs/ innerhalb fünff hundert Jahren/ daselbst begeben/ unnd etwan nützlich zu wissen. So dann auch Ein General Beschreibung des gantzen Pommerlandes: Fürstliche Stammlini der Hertzogen von Pommern/ und Fürsten zu Rügen ... / Beschrieben und in drey Bücher verfasset. Stettin 1613.
9 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
10 Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.
11 Siehe auch: Vermessung (Matrikel) der Güter des Amtes Wolgast und Dokumente über die einzelnen Güter und Ackerwerke. Enthält u.a.: Nachrichten von Christian Rudolph von Treschauen zur Verpachtung des Gutes Pulow. (Stadtarchiv Stralsund, Sign: Rep.HS, HS060).
12 In der Urschrift wird Pulow als Adelshof bezeichnet. Es wurde jedoch durchgestrichen.
13 Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.
14 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
15 In der Urschrift wird Pulow als Adelshof bezeichnet. Es wurde jedoch durchgestrichen.
16 Zur Zeit der schwedischen Landesvermessung war Paul Wedig von Borck (geb. 1641) Schlosshauptmann von Alt-Stettin. Seine Karriere begann als königlich-schwedischer Rittmeister, er war Hauptmann auf Pudagla, 1682 wurde er zum Oberjägermeister von Pommern und Rügen ernannt. Schließlich wurde er 1691 Schlosshauptmann und Regierungsrat von Alt-Stettin und 1696 Obrist über die Lehnspferde in Pommern und Rügen. v.Borck, In: Bagmihl, J. T.: Pommersches Wappenbuch. Bd. 4, Stettin 1854, S. 121-140.
17 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
18 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
19 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
20 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
21 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.