R 765   U 540 

Beschreibung vom wüsten Hof Warnekow, der im Juni 1694 geometrisch vermessen wurde1 

Warnekow ist ein wüster oder wüstgelegter Adelshof, im Distrikt Wolgast gelegen. Mit seinen Grenzen stösst es im Westen mit Buggow zusammen, im Norden mit Zemitz, im Osten mit Pulow und im Süden mit Krenzow. Früher, als es bewohnt war, hat es zur Kirche von Lassan gehört.

Dieser Hof war eine Pertinenz2  unter dem Lehn der Lepel3  gewesen, wie es der Major Weissenstein dem Besitzer Leutnant von Treskow berichtet hat und ist von der Reduktion4  unberührt geblieben. Wie viele Einwohner diesen Hof bewohnt haben, als er in Stand war, weiß der Eigentümer nicht zu berichten, und er ist in Banérs Zeit5  zerstört und wüstgelegt worden. Trümmer von den Hofstellen sind noch zu sehen in FK unten beim Morast, der die Felder von Buggow und Warnekow trennt.

Der Art nach ist alles Land steuerpflichtig, das dazu gehört und ist seine neue Hufenzahl unter den zwei reduzierten Hufen6  erfasst, die sein Eigentümer in Pulow versteuert aber von welcher Größe, weiß der Besitzer selbst nicht. Die alte Hufenzahl soll die Kirchenmatrikel7  angeben, dass es vier Hakenhufen sind.

 R 766   U 619 

Arealausrechnung vom wüsten Hof Warnekow8 

Der Acker

Der Acker des wüsten Hofs Warnekow ist zum größten Teil unbewirtschaftet, jedoch der Teil, der bestellt ist, dessen Land wird in drei Felder geteilt.

A

Aa  sandvermischter Lehmhumus, an den Seiten zum wüsten Acker schärfer von Sand,  20M 240R

B

Ba  besteht aus Sandhumusland, das zum Morast hin kaltgründig ist,  19M 120R

C

[C]   13M 210R
Ca  Humusland, etwas lehm- und sandvermischt,  8M 60R
Cb  Acter Hufwen, besteht aus Humusboden,  5M 150R

Wüster Acker

[D]   150M 240R
Da  zwischen der Grenze von Krenzow und Pulow und dem bewirtschafteten Land ist eine Kiefernheide von großem Kiefernwald, zu Bauholz brauchbar, von Sandboden und mit Heidekraut bewachsen. Diese ganze Gegend war in alten Zeiten Acker gewesen und kann größtenteils noch dazu taugen,  124M 150R
Db  flaches, unbewachsenes Sandhumusland, altes wüstes Land, als Acker tauglich,  8M 180R
Dc  sandiger wüster Acker, mit Heidekraut und einigen Kiefern darauf, der als Acker nicht mehr zu taugen scheint,  17M 210R

 R 767   U 620 

Wiesen

[E]   11M
Ea  Grotwisch , ist eine sumpfige und bewachsene Wiese, trägt dickes Gras,  6M 120R
Eb  eine Wiese zur Grenze von Krenzow von gleicher Art, jedoch besser tragend,  4M 180R

Die Heufuder

Laut Angabe des Besitzers, bekommt er von diesen Wiesen zusammen 11 Heufuder.

Wald und Weideland

[F]   164M 120R
Fa  Skarpwisch , war früher Wiese, liegt jetzt aber wüst,  3M 210R
Fb  ein Erlenbruch bei selbiger Wiese mit einem Stück Kiefernheideland,  22M 240R
Fc  kleiner Morast im wüsten Acker,  2M 30R
Fd  sumpfiger Erlenbruch an der Grenze von Buggow, gute Viehweide,  34M
Fg  der Erlenmorast , der beim Mühlenbach an der Grenze zu Krenzow verläuft,  6M 240R
Fh  Torffmoor , ein bültiger morastiger Ort, worin nichts wächst, das als Viehweide dient,  14M 180R
Fi  Kiefernheide , mit Heidekraut bewachsen, darin sind an einigen Orten Spuren von Furchen sichtbar, weil diese in alten Zeiten Acker war,  76M 210R
FK  Trümmer, wo das Dorf gestanden hat,  3M 210R

Summe

Acker: 53M 270R
Wüster Acker: 150M 240R
Wiese: 11M
Heu: 11 Fuder
Wald und Weideland: 164M 120R

 R 768   U 541 

Annotationen von Warnekow9 

Über den Acker

Der gerodete Acker auf Warnekows wüsten Feldern wird in drei Felder geteilt und das bewirtschaftete Land ist in seiner Natur besser als das in Pulow. Eins aber mangelt daran, daß es wegen seiner Entlegenheit nicht gedüngt werden könne. Der Lage nach ist es nich so bergig wie in Pulow und ist im Untergrund teils guter Boden, teils auch sandig und kaltgründig. Außerdem ist der wüste Acker, der mit Kiefernwald bewachsen ist, zum großen Teil gutes Land, das zu gutem Acker gemacht werden könnte, besonders an den Seiten, die an Krenzow grenzen. Auf der anderen Seite nach Zemitz zu ist sehr sandiges Land, jedoch stellenweise gut und tauglich. Aber das sandige könnte wohl als reiner Sandlandacker gelten, wenn Mühe darauf verwandt würde, jedoch mit geringem Gewinn.

Über die Aussaat

Die Aussaat auf dem bewirtschafteten Acker kann nach dem Bericht des Besitzers nicht genau angegeben werden, jedoch sagt er, daß in einen Morgen drei Scheffel eingesät werden können.

Über Wiesen

Die Wiese, die beim wüsten Hof von Warnekow liegt, ist von sumpfigem Grund, trägt sehr spitzes Gras, etwas dick und kann laut Bericht fünf gute Fuder Heu einbringen. Die Wiese, die an der Grenze von Krenzow liegt, ist besser von Beschaffenheit,  R 769  jedoch im Untergrund sumpfiger, von der man sechs schwere Fuder bekommen kann. Scharpwisch ist auch eine Wiese, die zu Warnekow gehört und bei der Walkmühle10  liegt, diese wird nicht gehegt oder gemäht,  U 542  sondern als Viehweide abgegeben an die Einwohner in Krenzow, die dafür bestimmte Tage Dienst dem Verwalter in Pulow leisten. Diese Wiese hat früher der Kirche in Lassan gehört und ist von dort für 100 Mark pommersch abgelöst worden.

Über Wald

Auf dem wüsten Acker, der bei Warnekow zu finden ist, ist größerer Kiefernwald und besser gewachsen als auf den Feldern von Pulow. Er ist an den Seiten nach Krenzow zu weiter und man kann gerade genug Baumstämme zum Bauen daraus bekommen. Von manchen Hölzern in den Morästen ist dabei auch Erlenholz zu bekommen, jedoch nicht von eingermaßen vollständiger Größe.

Über Abgaben

An das Amt Wolgast wird jährlich von Warnekow eine Art Korn gegeben, das Bedekorn heißt und vier Sch Roggen, vier Sch Gerste und vier Sch Hafer sind, die der Besitzer abgibt. Ergibt zusammen zwölf Sch. Dazu werden auch 32 ß vorpomm. Bedegeld11  gegeben, wie es genannt wird. Woher diese Abgaben ihren ersten Ursprung haben, darüber meint der Besitzer keine Kunde zu haben.

 RRev 128   URev 204 

1704 ist das Dorf Warnekow revidiertund wie folgt befunden worden

Im Feld A

Ab , ein Stück, Sandboden, von Da gerodet  30R

Im Feld B

Bb , drei Stücke, reines Sandland, die jedes sechste Jahr besät werden, von Da aufgepflügt  5M 120R

Anmerkung: Was den wüsten Acker betrifft, so besteht Da aus reinem Sand, überall mit mittelmäßigem Kiefernwald bewachsen, der allem Anschein nach nicht bewirtschaftet werden kann, beinahe wie auf dem Teil, der zwischen dem Feld A und dem Weg, der die Grenze zwischen hier und Pulow darstellt. Er könnte schließlich zur Not bewirtschaftet werden, besteht auch aus Sand, etwas festem Boden, der alle sechs bis neun Jahre besät werden könnte. Dc besteht aus sandigem Boden, aber doch nur mit Heidkraut überwachsen, soll überall sehr kaltgründiges Land sein, so dass er nicht leicht wird bewirtschaftet werden können.

Summe

Neuer Acker: 5M 150R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Warnekow wurde von Oloff (Olaus) Spaak vermessen.

2  Pertinenz ist ein Zubehör im rechtlichen Sinn: "Sache oder Recht als rechtlicher Bestandteil einer anderen Sache".  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 10. Weimar 1997 – 2001. Sp. 619f.

3  Die Familie Lepel ist ein seit dem 14. Jahrhundert in Pommern und Mecklenburg bekanntes Adelsgeschlecht, welches über Güter auf der Insel Usedom, wie Karnin, Gnitz und Gellentin verfügte, sowie Pinnow bei Greifswald und anderen pommerschen Gütern, die im Verlauf des 15. und 16. Jahrhunderts hinzukamen. In Mecklenburg besaßen sie Grambow (Amt Lübs), Fincken (Amt Wredenhagen), Niederkrug bei Rostock und weitere Güter.  Kneschke, Ernst Heinrich: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon. Bd. 5, Hildesheim [u.a.] 1996. S. 474.

4  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

5  Nach dem Tod des letzten pommerschen Herzogs Bogislaw XIV im März 1637, forderte der Kurfürst von Brandenburg die vertraglich zugesicherte Sukzession in Pommern, das aber weiterhin von Schweden besetzt blieb. Verbündete brandenburgische und kaiserliche Armeen drangen in Pommern ein, die schwedischen Generäle Wrangel und Banér konnten das Land mit Mühe halten. Als 1638 der Gouverneur Sten Bielke starb, regierten Banér und seine Offiziere für drei Jahre faktisch das Land. Die Forderungen des Militärs, die Kriegslasten, die Pommern leisten musste, stiegen ständig an. Dies änderte sich erst 1641 mit einer Beruhigung der kriegerischen Lage und der Berufung Torstenssons zum Generalgouverneur und Axel Lilies zum Gouverneur von Hinterpommern.  Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 86. Stadtarchiv Wismar, Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 (x), Rep 3 (1) 0698.

6  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

7  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

8 In der Urschrift wird Warnekow auch als Adelshof bezeichnet.

9 In der Urschrift wird Warnekow als Adelshof bezeichnet.

10  Eine Walkmühle ist eine Art Stampfmühle, in der Stoffe und Leder gewalkt werden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 233, Berlin 1856, Sp. 218.

11  Allgemein geht die Bede ("Bitte") zurück auf eine ursprünglich unregelmäßige Abgabe zur Abdeckung außerordentlicher Bedürfnisse und Unterhaltung des Hofstaats eines weltlichen Herrn nach dem Vorbild der Lehenshilfe, die sich zur regelmäßigen zumeist jährlichen Abgabe weiterentwickelte. In Schwedisch Pommern hatte sich die Abgabe der Bede und des Hundekorns aus herzoglicher Zeit erhalten, die von ritterschaftlichen Gütern an die landesherrlichen Ämter entrichtet werden mussten.  Genicot, L.: Bede, 1. Allgemein. In: Lexikon des Mittelalters, Band 1. Stuttgart [u.a.] 1980, Sp. 1779f.; Ihro Königlichen Majestät Resolution, welche Sie auf dero Vor-Pommer- und Rügianischen Landständen von Prälaten und Ritterschaft, ..., schrift- und mündlich unterthänigst an- und vorgetragenen Beschwerden und Desiderien, gnädigst ertheilen wollen. Gegeben Stockholm, den 19. Dec. 1720. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765, X. Abteilung, Nr. 17, S. 1106.