Beschreibung des Adelsgutes Lentschow, das im Wolgaster Distrikt liegt und im August 1694 geometrisch vermessen wurde1
Namen der Einwohner
1 . Von Steding Adliger und Besitzer des Gutes
| 2 . Frans
Stäckmesser 3 . Lorentz Bluhmholtz |
Haben jeder bis zu acht Morgen steuerpflichtigen Acker, den sie bewirtschaften. |
4 . Georg Fraas, ein Schneider und Widbom,
Leinweber, in einem Haus
5 . Mathias Nilsson Einlieger
6 . Cumerow ein Einlieger
7 . Christoffer Johan Schäfer
8 . Johan Wranck Einlieger
9 . Mechow ist ein Kuhhirte
10 . Hans Widman Tagelöhner
Lentschow ist ein Lehngut, das im Wolgaster Distrikt liegt, eine halbe Meile von Lassan entfernt. Es war seit alten Zeiten ein Stedingsches Lehngut. Vor einiger Zeit lebten hier zwei Parteien der von Steding, doch nun wohnt und besitzt ein von Steding das ganze allein. Er hat seinen Partner und Mitbesitzer aus dem Gut ausgelöst. Das Land in seiner Beschaffenheit besteht zum großen Teil aus Ritterhufen, die aus neun Stücken und zweieinhalb Morgen bestehen, für die der Besitzer ein Lehnpferd2 vorhält. Er sagt, er wisse nicht, ob diese neun Hufen R 872 sich allein auf den Lentschower Feldern finden, oder zusammen mit den Pinnower. Aber wie die Kirchenmatrikel3 ausweist, liegen seit Alters her neun Hufen in Lentschow, doch wird nicht weiter ausgeführt, welcher Natur diese Hufen damals waren. Das steuerpflichtige Land ist 16 Morgen oder eine Hakenhufe und ein Morgen, was aus der Aussaat der Kossaten4 zu entnehmen ist, die sich auf acht Morgen beläuft, die jeder bewirtschaftet und versteuert. Darüber hinaus sind noch zwei Hufen auf den Lentschower Feldern, die Münkenhufe oder Papenhufe U 662 heißen, und nicht versteuert wurden, da sie in alten Zeiten von einem Prediger oder Geistlichen in Pinnow für 100 Gulden an einen Steding verpfändet worden waren, wie die Kirchenmatrikel beweist. Daher haben die Stedings besagte zwei Hufen noch immer im Besitz. Sollte der Pastor in Pinnow diese zwei Hufen nun selbst bewirtschaften wollen, kann der Besitzer Steding ihm dies verweigern, denn er gibt dem Pastoren jährlich dafür vier Rtlr 16 lß Pachtgeld. Diese zwei Hufen sind in die neun Hufen Land mit eingeschlossen, die seit alters her in Lentschow gelegen haben. Wie die Kirchenmatrikel beweist. Der Pastor bekommt jährlich von Lentschow und dem zugehörigen Gut Pinnow insgesamt 23 Scheffel Gerste und 13 Stiegen oder 13 Stück Garben Roggen, zu welchen er auch ein so großes Fuder Roggen, wie er aufladen kann, bekommt. Mit seinen Grenzen schließt dieses Dorf im Süden an Pinnow und Klotzow, im Osten an Wangelkow und Lassan, im Norden an Lassans Felder, die Streitheide und Pulow heißen, im Westen an Krenzow und Zarrentin. Es gehört zum Kirchspiel Pinnow.
R 873 U 684Arealausrechnung von Lentschow
Es gibt drei Ackerfelder
A War während der Messung Brache
[A]
52M 120R
Aa
Humusboden
18M 60R
Ab
Sandboden, etwas humushaltig
30M 210R
Ac
zwei Humuskämpen5
3M 150R
B. Sommersaat
[B]
41M
Ba
Sandland, das nur jedes vierte Jahr besät wird
9M 150R
Bb
hoch liegender guter Humusboden, der an einigen Stellen sandhaltig ist
29M 210R
Bc
eine Ackerlücke aus Humusboden südlich des Hofes
1M 240R
C. Wintersaat
[C]
55M 30R
Ca
Lehmboden, etwas sandhaltig
24M 270R
Cb
Sandhumus
24M 60R
Cd
Sandboden
2M 90R
Cf
Humusboden
3M 210R
Wüster Acker
Da Sandiger wüster Acker, teils mit Heidekraut 7M 90R
Weideland
[E]
573M 60R
Ea
Tümpel und Morast im Feld
8M 30R
Eb
ein Kiefernhügel im Feld Bb
180R
R 874 U 685 Ec
großer Kiefernwald auf Heideland, als Bauholz dienlich, der zum Morast an der Zarrentiner
Grenze und nach Krentzow hin mit Eichen, Buchen und anderem Laubwald bewachsen ist, umfasst einschließlich des Erlenbruches
an
der Grenze
431M 180R
Ed
das Seeholtz ist ein Eichenwald mit einigen
Kiefern darunter
94M 240R
Ef
fester Heideboden am Beeksee , mit anderem
sumpfigen Land, das an diesem See liegt
17M 60R
Eg
morastiges Land, das am Hoffsee
6 und am Wortsee
7 liegt und zwischen dem Feld A und dem Hoffsee
20M 270R
Fa das Dorf mit seinen Wegen, Koppeln, Gehegen und Obst- und Gemüsegärten, die es dort gibt 15M 180R
Fischgewässer
[Insgesamt] 20M 60R
Ga
Hoffsee ist ein tiefer See mit schlammigem
Grund, dort gibt es Schleien und Karauschen
14M 60R
Gb
Stedingssee oder Wortsee , ein tiefer See
2M
Gc
der Beeksee ein durchschnittlich tiefer und
fischreicher See mit verschiedenen Fischsorten
4M
Summe
Acker: 148M 150R
Wüster Acker: 7M 90R
Wald und Weideland: 573M 60R
Grunstücke: 15M 180R
Fischgewässer: 20M 60R
Annotationen von Lentschow
Über den Acker
In Lentschow gibt es durchschnittlich guten Acker, der in drei Felder geteilt ist. Das Feld B ist das beste und trägt besser Gerste als Roggensaat, dann folgt Feld A in der Güte und Bodenart, das in tragenden Jahren sehr reich an Gerstensaat ist. Feld C ist das schlechteste unter ihnen; da es sandigen Boden hat, trägt es besser Roggen als Gerstensaat. Der Acker allgemein kann nach der Aussage des Besitzers nicht über das dritte Korn vom gesäten Korn tragen, wenn er ein Mal gedüngt wurde. In einem Morgen werden drei Sch gesät, wenn das Land gut ist, aber nicht im Sand. Wo der Acker aus reinem Sand besteht, kann er jedes vierte, fünfte oder sechste Jahr besät werden. Im Allgemeinen kann der andere und gute Acker in durchschnittlichen Jahren sicher das dritte oder vierte Korn wieder geben, wenn seine Fruchtbarkeit beurteilt werden soll.
Über die Aussaat
Die Aussaat des Hofes belief sich nach den Angaben des Besitzers im vergangenen Jahr auf
Wintersaat 7 Drömt 3 Sch
Sommersaat an Gerste und Hafer 7 Drömt
Die Aussaat der Kossaten an Wintersaat ist 8 Sch
an Sommersaat auch genau so hoch 8 Sch
Die Summe der Aussaat in beiden Feldern beträgt 203 Sch
Über Wiesen
In Lentschow liegt genug Heuschlag, aber er ist sehr weit abgelegen und liegt nicht mehr auf Lentschows Grund, sondern auf Pinnows Feldmark an der Peene . Diese Wiesen, die innerhalb der Gutsgrenzen U 663 und dem Revier liegen, gehören aber nicht alle zu Lentschow, sondern ein großer Teil davon gehört zu Vorwerk. Sie sind auf der Karte mit Ec bezeichnet, und darüber hinaus kann ihre Größe der Arealausrechnung entnommen werden. Diese Wiesen, die zu Vorwerk gehören, haben in alten Zeiten zu Wolgast und Pritzier gehört, wie der von Steding berichtete. Er sagte außerdem, sie seien unter die Reduktionen8 gefallen und davon betroffen. Diese Wiesen liegen Streifen um Streifen mit Stedings im Revier Ec und sind ebenso groß wie seine. Doch der Besitzer berichtete, seine Wiesen, die unter denen Vorwerks liegen, hätten in alten Zeiten unter den Wiesen Lentschows gelegen. Bei dem Bruchwerk, das zwischen den genannten Wiesen und dem Eichenwald liegt, ist ebenfalls zu beachten, dass Vorwerk an der einen Hälfte davon Besitzrechte hat. Der Besitzer in Vorwerk verpachtet den größten Teil dieser Wiesen, die ihm an diesen Orten gehören. Der Lentschower Besitzer bewirtschaftet nun alle seine Wiesen R877 wieder selbst. Um sie leichter bewirtschaften zu können, hat er dieses Jahr wegen ihrer Abgelegenheit eine Holländerei9 bei den Wiesen auf der Pinnower Feldmark errichtet. Ein großer Teil dieser Wiesen wurde dort zugeschlagen. Früher hatte der Besitzer auch einen großen Teil der Wiesen jährlich an die Bürger Lassans verpachtet. Die Heufuderzahl auf Stedings Teil beträgt nach seinen eigenen Angaben 60 gute Fuder mit vier vorgespannten Pferden, aber die Heuhaufen auf den Wiesen schienen bei der Messung so groß, dass die Zahl um ein gutes Quantum höher steigen könnte.
Über Weideland
Gute Weide für Pferde und für Ochsen ist in Lentschow vorhanden. Außerdem gibt es dort auch Weideland für Schafe.
Über Wald
U 664 In Lentschow gibt es prächtigen Wald, allerdings meist aus Kiefern. Sie sind zum größten Teil so groß, dass sie als Bauholz genutzt werden. Der Besitzer verkauft einen Großteil seines Holzes jährlich nach Lassan und an andere Dörfer. Was sie als Brennholz und zum Bauen benötigen, ist auch teils im Eichenwald auf dem Acker zum Morast hin.
R 878Über Vieh
Als Arbeitsvieh muss der Besitzer für seinen Ackerbau acht Pferde und acht Ochsen halten, zusätzlich besitzt er 15 Fohlen, die dort ebenfalls die Arbeit leisten können. Darunter werden auch 50 bis 60 Köpfe Rindtvieh gerechnet, kleine und große, die er zusätzlich zu den Ochsen, mit denen er arbeitet, über den Winter bringen kann. Von der Schäferei werden im Winter 270 Tiere geschlachtet, um die anderen durchzufüttern.
Über Fischgewässer
In den Dorfgrenzen sind drei brauchbare Fischgewässer, die Beeksee , Hoffsee 10 und Wortsee 11 heißen. Im Herbst fischen sie mit dem Schleppnetz im Beeksee , in dem es reichlich verschieden Fische gibt. Die zwei anderen Seen haben sehr schlammigen Grund, dort gibt es keine anderen Fische als Karauschen und Schleien, mehr kann dort nicht bekommen werden.
Über Dienste
Die zwei Kossaten, die er auf Lentschow hat, dienen fünf Tage in der Woche auf dem Hof. Vier Tage davon mit zwei Mann täglich und einen Tag mit nur einer Person.
R879 U665Über Abgaben
An Magazinkorn12 geben Lentschow und die beiden dazu gehörigen Dörfer im Jahr 1693 ab 22 Sch
Geben auch Akzise13 für alle drei Dörfer Lentschow, Pinnow und Libnow im Jahr 1694 jedes Quartal zehn Rtlr 47 lß, macht im Jahr 43 Rtlr 44 lß.
Besagte Dörfer Geben Septima- oder Landkastensteuer14 pro Quartal einen Rtlr 40 lß, macht sieben Rtlr 16 lß
Letztes Jahr 1693 gaben sie Klassensteuer wie die Quittungen ausweisen 49 Rtlr 10 lß
Kapitations-oder Kopfsteuer15 für dasselbe Jahr 24 Rtlr 32 lß
Etatssteuer16 auch für das Jahr 93 5 Rtlr 24 lß
Tribunalsteuer17 2 Rtlr 26 lß
Etatssteuer wurde in dem Jahr noch einmal bezahlt 2 Rtlr 36 lß
Von diesen Posten beträgt die Menge, die die er angegeben hat 135 Rtlr 44 lß
Im Jahre 1704 wurde das Dorf Lentschow revidiert und wie folgt befunden
Im Feld B
Bc , ein Stück, Sandboden, von Da aufgepflügt 1M 120R
Im Feld C
[Cg-Ch]
4M 180R
Cg , ein Stück, Etwas hoch
liegender und magerer Sand, wird jedes fünfte bis sechste Jahr mit Roggen besät, von Da aufgepflügt
3M 180R
Ch , ein Stück, ebenso, ein Stück
von Ef aufgepflügt
1M
Anm. Ansonsten gibt es hier auf den Feldern keine Möglichkeit etwas aufzubrechen, außer dem Rest von Da, das aus magerem Sand besteht und mit Wald bewachsen ist.
Summe
Neuer Acker: 6M
1 Laut Urschrift Fol. 660 vermessen von Olaus Spaak.
2 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.
3 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Ackerkämpe ein Boden, der Getreide trägt oder tragen soll. Zum Schutz vor dem weidenden Vieh wird die Fläche mit Wällen und Hecken abgegrenzt. Seedorf, Heinrich und Meyer, Hans (Hg.): Landeskunde Niedersachsen. Natur- und Kulturgeschichte eines Bundeslandes. Band II Niedersachsen als Wirtschafts- und Kulturraum, Neumünster 1996.
6 Bildet heute zusammen mit den Stücken Eg das Hasenmoor, das Kienmoor und das Krähenmoor östlich von Lentschow.
7 Heute Kleiner See.
8 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
9 „Holländerei nennet man ein Etablissement, wo die Bewohner das ihnen zugeschlagene Land und Wiesen bei ihren Hofstellen in einem unzertrennten Zusammenhange liegen haben, und durch richtige Grenzen aus aller Gemeinschaft mit ihren Nachbarn gesetzt sind. Da diese Art der Einrichtung zuerst von der in Holland befindlichen entlehnet worden ist, so hat solches vermutlich Gelegenheit gegeben, dergleichen neue Anlagen Holländereien zu nennen. Besonders aber pflegt man denen Etablissements, bei welchen die Hauptsache in der Viehzucht und dem Wiesewachs besteht, diesen Nahmen beizulegen, indem auch in Holland die Haupteinnahme des Landmannes auf der Viehzucht beruhet.“ Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 343.
10 Bildet heute zusammen mit den Stücken Eg das Hasenmoor, das Kienmoor und das Krähenmoor östlich von Lentschow.
11 Heute Kleiner See.
12 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
13 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
14 Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss. Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.
15 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
16 Etats- oder Staatssteuer: eine Steuer, die an den Staat entrichtet wird.
17 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.