U 140v 

Annotation und Description über die Stadt Löitz vormahls Lositz genandt welche den 7d August Anno 1697 abgemeßen worden

Wie dieße Stadt unter andern auch ein alt Pommmersche Stadt sey solches zeiget derohalb annoch habend Acten= und Berichtschafft mit mehren an. Wie den auch auß beliegende dem Original gleichlautendt Lit.A. zu sehen, daß sie mit sonderbahr Freyheit begabet selbige ihre Privilegien und Gerechtigkeiten haben sie auch von denen auff ein ander gefolgten Regierenden Herrn, mit Confirmation und Ernewern woll versehen laßen.
Ferner ermelter Stadt umbstend von Ackern, Wiesen weid und Holtzung, ihre Fruchtbahrkeit und abnützung item fischereyen Kruegen und bierbrawen, alß wozu sonst die Städten haubtsächliche Nahrung haben, solches kann deroselben eigenen Profession nach beiliegender Lit. B. weitläufftiger ersehen werden. Deßgleich vom modo contribuendo dieser Punct betreffendt hat es vorhin einige Streitigkeiten wegen gegeben, die von ein Königl. Commission dergestaldt behoben sein, daß gewisse Classen und darin ein jeder nach Vermöegen gesetzt und geschätzt formiret worden. Es könnte auch auch auff solche ahrt die nechste billigkeit observirt werden, wie den auch E.E. Rath dieser Stadt (nicht aber die Gemeinen) hiemit woll zufrieden. Wan die Gemeine und Bürgerschaft die itzo wenigstenso wol by der Repartition als der Rath zu sagen hetten, so aber auch nicht woll sein kan. Es würde nun ein ordnung daraus entstehen, das aber denen Bürgern und Einwohnern hierunter sollte zu nahe geschehen kann eben nicht sagen, Man müßt den Ihren monatl. Steuer=Register sehen. Auß einigen umbstenden aber ist einiger Maßen zu schließen. Zum Exempl. der Stadt Richter hat sich daselbst als ein Barbierer der Rath zu bedienen angegeben, und mit Ihnen sein damahl.n schlecht einkommen halber die Contribution auff ein gewisses nembl. jährl. 14 Rthl behandelt, hat nach gehends nicht allein ein zieml. theil der Stadt eigenthümbl. Acker von bedrengten  U 141r  Einwohnern an sich erhandelt, und starcke ackerbaw treibet sondern brawet und brennet, und wen sich jemandt von den Bürgern dieses bedienen will, Ihnen eigenes gefallens mit der Accise (anges. Er selbst Collector ist) dermaßen anzusehen weiß daß sie es halb gezwungen müßte anstellen laßen darbey auch sein Barbier Kunst braucht, wovon auch ein ander leben könne, und giebt od. steüert den noch nicht mehr den jährl. jedoch D 14 Rthl. Darnechst ist bekandt, daß der Stadt acker mehrenteils - den Rath Viertel und 8 Menner welche die Contribution auff vorgedachte ahrt selbst repartirn, eigenthümbl. gehört, den gar wenig von den anderen die ein Stück eigenen Acker haben, sondern werden Nach und Nach armuthhalber an Obigen abgetreten und verkaufft, wie denn 3tes auch auff eig. Specification Lit: B. hinten angefügt zu sehen, daß in der gantzen Stadt kein Brawer, Wirth oder Ackersmann sich findet der nicht bey der Statt ein Ambte hat. Mit den übrig handtwerkern ist es mehrenteils Anni auß, und laßen sich für Tagelöhner guten theils gebrauchen, und stehet zu besorgen daß wo kein ander Mittel ergriffen, die letzteren ihre Häuser auch heuten nach außern müßten. Mit Heürung der Kirchen haben sich einige bishero auffgehalten als aber der Vorschuß Ihnen hiernechst fehlet, hat solches auch meistens obgedachter Rath=Viertels und 8 Männer unter sich, mit den Wiesen hat es fast gleiche Beschaffenheit, doch behalten die Einwohner solches mehrenteils bei sich, anerwaegen solche an den schlechten öhrtern und theils ihn mehr kostet ein zu erndten, als er einbringen kan, belegen. Sonst würde Er auch woll mit St Jacobs Leitern aufgeflog sein, sonst seind auch gutt wiesen da by Wiepkenbrinck belegen. Ist zwar niedrig und naß kan aber (wan nicht gahr die naße jahren) 2 mahl. gemehet werdem, wird E.E. Rath zugeeignet, die übrigen Wiesen werden auch nach guth befinden  U 141v  oft umbgetheilet so daß einer nicht weiß, wie mir berichtet, wie lange es sein ist, worauß den follget daß keiner suchet solche auß zu raeden weill er besorget er müchte nur sein arbeit jemand anders zu nützen annoch daher die meisten wießen sehr mit weiden büschen bewachsen und wenig tragen künnen, mehr kann in die außrechnung erseh. werden.

Mit Verheürung und nützung des Kirchen Ackers hat es folgende bewandtnis.

Das erstl. der solch acker haben will, für jeden Morg. ein gewisses als à 3 ßl Gunstgeldt; wie es genanndt wird erlegen muss, wofür er den solch acker belangt, als die Hewr richtig hievon abgetragen wirdt, beständig zeit lebens behalten kann, wan er aber verstirbt, muß der acker auffs new vergünstet werden, wie viel acker, so woll zu der Kirch als Stadt belegen, kann aus beiliegender Copie Extract der hiesig Kirchen Matriculn, item ander, hinzu gehörig kirchl. Intraden und was weiter hiebey zu observiren sein müchte, deutlich wahrgenommen werden. Lit C.
Deßgleich hat von Kirch itraden item Sallarierung der Kirch bedienten, die Capitalien bey der Kirch, auß beiliegender Extract nebst was allhier zu observiren gebürt weitläufftiger und außfürlicher auch zu erseh. sub Lit. D.

Wegen der Acker ins gemein

Der acker liegt allhie in 4 schläg, namentlich Maßfeldt, Mittelfeldt und Hohe Feldt und Wisch Schlag denn die mittelsten alß Mittell und Hohe feldt gut leimgemengt auff mittelmäßiger Höhe be= U 142r  legenen tragbahrer Acker ist. Wisch Schlag und Maßfeldt källter und naßer, wie die außrechnung mit mehren besagen. Sandtfeldt hat den Nahmen in der that so ist auch Steenfeldt etwas sandig und dabei kalt.

Wüsten Acker

Kann allhie etwas, nicht sehr viell aufgebrochen werden. Es bleibt aber, der noch dazu dienl. woll belieg, Ursath, denen er zu kömpt habens nicht in vermög. zu cultivirn, jemand anders aber der sich allhier sonst baldt findet, in des Bürgers sein größeste noth guten Acker für ein liederliches zu handeln, giebt hievor nichts, darumb bleibt er woll belieg.

Wischen und Wiesewachs

Sein allhier in Überfluß aber werden also nicht zu eines jedweden Nützen wie sonst woll gehet möchte, als vorerwehnt gebraucht. Man kan auch sonderl. kein gewisses an fuhder Hew allhier setzen, sintemahl wieß in den schläg belegen, nur wan selbige beseyt gehegt und gemeihet wird. was ins gesambt sonst allhie künne geworben werden, soll dennoch beynahe nach eines jedweden wieße boni tet überschlagen, und gesetzt, verfahrung getroffen, woüber die hierüber gemachte aussrechnung zu besehen. Worauß denn weiter erhellet wem selbiges zu kompt und wem selbiges zu stendig, so hat auch allhie die Kirche eigene wieß.

NB. Es wehre nötig, daß ein jeder erweise und dorthin mücht quo ruto sein im Gebrauch habend acker und wiesen allhie beseßen.

Weide

Ist hiebey auch zimlich guth wie ingl. in die aßrechnung zu ersehen sein werk, die Schaffdrifft aber hat daß Ambt od. der Bawhoff allhie übersfeldt.

 U 142v 

Holltzungen allhie

ist nach Rustow die Esch Hörn genandt ein zieml. Holtz von Eichen , Buchen und anderer ahrt Holltz mit Haselln und anderen unterbüschen, so auch bey dergl. jahren ziemlich Mast tragen soll, so ist allhier noch ein fast dergl. Holltz Wiepkenbrinck genanndt. Außwerdts ist hiezu beleg ein schön Holltz zu Drosedow von theils recht gute Eichen zu Schiff- und ander Baw dienliche Hölltzer inngleichen zu Zarnekla, ein dergl. und ziml. großes Holltz wie die Acten mit mehr ausweisen werden.

Ausgaben und Contributionen

vid Beilage Lit. E
Mehr und was sonst der Stadt wegen zu observiren sein möchte, kann auß derselben eignen Profesion so hierbey gehet der Länge nach ersichtl., Lit B.
Was sonst die Aussaad bey der Stadt anlangt, kann nur bey den besagten Acker, und nach kein Profession abgenommen werden, und zwar nach solcher Proportion Es seindt allhie 4 schläge davon liegt 1 allzeit brach, Nun wird nach eigenem Geständnis in jegl. Morgen von mittelmäßiger Höhe 3 Scheffel da aber niedriger Grund ist 3 1/2 Scheffel geseyt, wornach leicht überschlag zu machen.

 U 143r 

Describtion und Annotation über den Loitzer Bawhoff und deßen pertinentien welche umb vorbemelte Zeit zugl. mit der Stadt abgemeßen werden Aug. 97

Der Bawhoff ist von dem hiesigen Bürgermeister und zugleich Ambts=Inspector Eberhard Bertram in Pension genommen, und wiederumb an den itzigen Pensionarius Michel Kroll auff Ostern ao 1695 hiewieder jährl. für 101 Rthl Pension überlassen worden.

Der Acker liegt mit undt unter der Kirchen und Stadt Acker, daher auch von ermelten Beschaffenheit und qualität.

Aus saadt ist hiebey nach voriger Proportion nembl. wie viel allhie in ein Morg. gehöret der Profession nach bei dem Bawhoff als
im andern v. dritten Schlag

12 Drömt gerste
4 dr. Haber
2 dr. Erbsen
4tes Brache
Brachschlag od. Mittelfeldt 1 Last 2 dr
Hochfeldt dit 1 Last 2 dr
Maßfeldt 1 Last 2 dr
Dieckfeldt Rogken 1 Last 1 dr.

Wüster Acker kann hierzu auch etwas nicht gahr viel außgebrochen und zu Nützen gebracht werden.

Wischen und Wiesewachs

Auß der Penser Wisch bekompt er nichts sonderes Es hat solchen der E. Ambts Inspector für sich behalten auß dem
anderen daneben beyliegenden etwan 12 Fuhder
im Maßfeldt 8 Fuhder
im Dieck zwischen daß Korn 5 Fuhder
[Summe:] 25 Fuder

Daß übrige auß der großen des Ambts wiese nembl. was es über mentionierte 12 Fuhder kompt, wird den leuten auff der Freiheit wohnendt gewisse Stücke zur recognition angewiesen.
Die sogenanndte Herrn Wisch gehört der Stadt als Eigenthüml. itzo ist selbige in 3 theilen als Poggendorf 1/3 Schmittow 1/3 und Trantow auch 1/3 vertheilt ein jeder giebt hiefür jährl. Hewr wie oft erwehnt 5 Fl.

 U 143v 

Weide

Ist allhie zieml. gutt der Pensionarij hat hierauff zu des Ackerwercks behuefs follgendes als 26 Heupter Rindvieh als 12 Pferde darzu 400 schaaffe

Sonst muss er an Dienstboten halten 2 Knecht 2 Mägde und 2 jungens

Das Schloß ist itzo ganz verwüstet und die Logementer nunmehro gantz verfallen. Es ist aber allhie ein Zimmer und Gebewde zu Pferdestall und dergl. gut und thüchtig. Von Zimmerwerk und Holltz auch annoch ziemlich unter dach, und wehr schade wan es nicht zu nutzen sollte angewendet sondern wie das ander verfallen so ist auch im in der Stadt auff ambts Grund,. die Freyheit genannt großes langes Gebäude so der H. Inspector bawen und bewohnen lassen wolle. Er hat aber hiezu kein permission erhalten können, sondter müsste befahren, daß ihm an der Hewr solcher Gestalt die bawkosten nicht gut gethan worden, sonst hette es sich baldt selbst kunne bezahlt machen und hernach die jährl. Zinsen hievon dem Ambte berechnen. Es würden sich hiezu die darbey seiende Freiheit halber, leicht bestendige Heuers leüt finden. Mit das Schloß so sonst nicht nicht zu repariren stehet, hat ermelter Ambts Inspector auch vorgeschlagen abzubrechen und die Steine zu verkaufen. Möchte auch, wan selbige allhie nicht zu gebrauchen, auff solche Ahrt doch etwas austragen, itzo werden sie nur wegh gestohlen und werden so niemals was einbringen.
Was hiebey aber am füglichsten und dienlichst vorzunehmen gibt der Augenschein besser und mit mehren an die Hand.

Urkunde F.144r-145v

[...]

 U 171 

Areal=Ausrechnungh über die Stadt Loitz imgl.n über das Schloß und darbey belegenen Bawhoff und darzu gehörigen Acker und Wiesen. Welche Ao 1697 im August Monath abgemeßen worden.

Anmerkungen

Es findet sich allhie auf dem Stadtfelde hauptsächlich dreyerley Acker alß nembl. Ambts- od. zum Bawhoff belegenen, Kirchen- und Stadtacker, welche insgemein in 4 Haubtschläge worunter auch der so genandte Hoeff verstanden gebraucht wirdt, außer denen selben seindt noch vorhanden folgende Kämppe als Sandt=felldt, Kiwit, Großen- und Kleinen Steenfeldt und St. Annen Kamp.

Daß erste Maßfelldt genandt

dießes Jahr Haber und Erbsenschlag meist niedrigh und kaltgrundig auff grandig wenig leimgemengter grundt bey naßen jahren sehr schlupigh, bei trockenen jahren aber dennoch ziml. tragbahr. Es wirdt sonst auch allhie allerley korn als Rogken Gersten Habern Bohnen und Erbsen gebawet.
Anbelangendt der aus Saat ist allhie zu observiren /: weilen wegen der vielen kleinen particul kein richtige Profession bekommen könne :/ daß in jeden Morg. mittelmäßiger Höhe allhie 3 Sch. Hart Korn , wo aber niedrig grund 3 1/2 Sch. geseyt werden.
In den 4 Släg. bedeutet A. Ambts K. Kirch und S. Stadt Acker

Ambtsacker [Aa, Ab]  35M 210R
Aa 10 Stücke, niedrig kalt und grandig grundt jedoch eben 21M
Ab 3 Stücke, von mittelmäßiger Höhe sonst follgend Brackschlag fast an Gültigkeit gl. 14M 210R

Kirchacker [Ka-Kc]  50M 150R
Ka 25 Stücke, Hat gleiche Beschaffenheit mit Aa zwar eben aber niedrig und schlupig 38M
Kb 15 Stücke, Gahr niedrig und kaldt auch nur nur schlechter boden, wird mit Habern od. Bohnen insgemein beseyt 5M 270R
Kc 5 Stücke, Von qualität wie Ab eben und von mittelmäßiger Höhe und Qualität 6M 180R

St: acker [Sa, Sb]  18M 60R
Sa 15 Stücke, Stadt Acker von beschaffenheit wie bey Aa und Ka gemeldet 14M 60R
Sb 3 Stücke, Dito an Gütigkeit Ab und Kc gleich 4M

Hiezu gehört sonst auch wie oben gemeldt, der Hoff vid infra. A4 ex D

Follget Mittelfeldt

dieses Jahr Brackschlag, von Folio 172 Zeile 4 ergänzt ein gantz eben, auch auff mittelmäßiger Höhe belegenes Feldt, ziml. voll mitt Leim vermengt darbey ohne gahr streng Grundt, ist sonst geschickt allerley korn gut zu tragen auch nach Drosedower Scheide hin, woselbst es sandiger u. weniger vermengt.

Ambt[sacker] [Ac, Ad]  42M 120R
Ac 8 Stücke, Ambts Acker, wie gemeldt ziml. fruchtbahr und woll melirt. Grundt 39M 120R
Ad 2 Stücke, ein wenig grandiger und schlechter 3M

K[irchacker] [Kd, Ke]  72M 70R
Kd 13 Stücke, Von Beschaffenheit wie von Ac gemeldt 51M 220R
Ke 5 Stücke, wie bey Ad erwehnt 20M 150R

 U 172 

Stadtacker [Sc-Se]  27M 20R
Sc 12 Stücke, auff mittelmäßiger Höhe eben und sonst voll gemengten tragbahren grundt ist geschickt allerley korn, bey trockenen u. naßen jahren zu tragen wie von Ac gemeldt 22M 275R
Sd 2 Stücke, ein wenig schlechter und mit grob sandt vermengt auch theils kaldt sonst wie von Ad gemeldt 3M 60R
Se 1 Stück, Up den gehren, von gleicher Beschaffenheit 285R

Hohe Feldt

dieses Jahr Gerst=Schlag, sonst von qualität wie vom vorigen Schlag gemeldet worden, doch theils ein wenig höher belegen

Ambts[acker] [Ae, Af]  48M 60R
Ae 8 Stücke, Ziml. gut Leimgemengter Acker 44M 150R
Af 2 Stücke, mehr mit Sandt vermengt - oder grandiger und magerer 3M 210R

K[irchacker] [Kf-Kh]  88M 150R
Kf 14 Stücke, mit Ae einerley Beschaffenheit, nicht gahr streng, doch also meliret daß er geschickt sey allerley korn zu tragen, dazu fein eben belegen 83M 120R
Kg 2 Stücke, niedrig und naß 1M 120R
Kh 2 Stücke, Quer Stücken zwischen Holltz Remeln belegen, grandig Grundt 3M 210R

St[adtacker] [Sf-Sh]  33M 180R
Sf 12 Stücke, Von qualität und beschaffenheit wie Ac und Kf 27M 210R
Sg 2 Stücke, niedrig und kaldt wie Kg 285R
Sh 4 Stücke, quer Stücken up den Gehren von bonität wie Kh 4M 285R

Folget Dieck-feldt

dieses jahr Rogken Schlagh ist durchgehends vom Demminschen Wegh, nach den Wischen abhengigh je neher hinunter je niedriger, sonst zimlich vermengten fruchtbahren boeden, aber guten theils niedrig und naß, die 3 letzten Stücken nach Drosedow hin seindt etwaß grandiger.

Ambts[acker] [Ag, Ah]  35M 120R
Ag 14 Stücke, Von gemelten beschaffenheit, trägt sonst bey trockenen jahren allerley korn, als Weitzen Rocken, Gersten, Haber, Erbßen u. Bohnen, sonst mehrenteils niedrig und kaldtgründig 24M 195R
Ah 4 Stücke, von mittelmäßiger Höhe und Gütigkeit uebrigem Schlag gleich 10M 225R

Kirch[acker] [Ki, Kk]  68M 225R
Ki 18 Stücke, niedrig auff leimgemengten Boeden, aber kaldtgründig und naß jedoch sein die 4 letzten Stücken, nach Drosedow hin, ein wenig höher belegen, darbey aber grandiger u. weniger vermengt 60M 15R
Kk 6 Stücke, vom Wege abhengigh von qualitat wie Ah, mittelmäßiger Acker 8M 210R

Stadtacker [Sj-Sl]  29M 105R
Sj 19 Stücke, Von Beschaffen= und Gütigkeit wie Ag und Ki 19M 30R
Sk 4 Stücke, dito, wie von Ah und Kk gemeldet 8M 120R
Sl 2 Stücke, Kämpe Häncken und Schultzen Kamp genandt, etwas niedrig jedoch mittelmäßig tragbahr 1M 255R

Daß seindt also die 4 Haubt Schläge.

 U 173 

Follget ferner die Neben Schläg außer der Hoeff, welche zum Maßfeldt gelegt u. gebraucht wird

Ambtsacker [A1-A4]  15M 225R
A1 2 Stücken in Sandtfeldt belegenen ambtsacker, zur Mühlen gehörig und belegen Sandtgemengter grundt 2M 255R
A2 1 Stück, Sanct. Annen Kamp , sandtgemengter grundt 4M 150R
A3 1 Stück, dito, aber schlecht und gleicher sandt 2M 105R
[zusammen] 6M 255R
A4 1 Stück, St Jürgens hoeffe, und wie vorgemelt zum Maßfeldt Schlag gehörig und belegen auch fast von selbiger Beschaffenheit niedrig und kaldtgründigh wie Aa beseyet 6M 15R

Sandtfeldt

- hat den nahmen mit der that gehört meist die Kirche zu.

Kirchen Acker [Ba-Bc]  85M 135R
Ba 7 Stücke, Sandigen acker und schlecht, jedoch unter dem wege so nach der Feüsahn gehet, ziml. gemengt und trägt allerley korn, hat der kleinen theilung halber nicht füglich können von anderen separirt werden, sonst ist es hievon etwan 1/3 ter theil. 35M 15R
Bb 6 Stücke, Poggenpoel genandt, meist eben von mittelmäßiger Höhe, grandig Feldt 26M
Bc 12 Stücke, Mager sandt grundt, soll dennoch bey naßen Jahren ziml. Rogken tragen, bey trockenen jahren aber dem ansehen nach die Mühe des begatens guten theils schwerl. belohnen 24M 120R

Stadt=Acker [Bd-Bf]  25M 205R
Bd 7 Stücke, Von beschaffenheit und bonitat wie bey Ba erwehnt 9M 70R
Be 6 Stücke, dieses - wie Bb besaget 5M 210R
Bf 12 Stücke, und dieses wie von Bc gemeldt 10M 225R

C. die Kiwitt

genandt allhie hat die kirch in allem nur 6 Morg das übrige gehört die Stadt zu.

Stadt Acker [Ca, Cb]  16M 270R
Ca 1 Stück, Ist gahr schlecht sandt acker, zusammen 21 Morg, Nach abzugh 6 Morg kompt die Stadt zu 15M
Cb 1 Stück, Galgen Kamp ziml. guter Acker und grundt 1M 270R

Kirche das übrige: und also die Kirche der übrigen Morgen, als nembl. 6M

D . Up der Hoeffe

sonst wie gedacht zum Maßfeldt Schlag gehörig

Kirchacker [Da, Db]  29M 165R
Da 4 Stücken eben ziml. gemengter aber niedrig acker, ist dennoch ziml. zuträgl. 20M 255R
Db 1 Stück, Hoch belegenen mittelmäßigen Sandt u. doch dabey ziml. vermengter Grundt 8M 210R

Stadt Acker: Dc  3 Stücke, Stadtacker von bonitet wie Da, doch nicht so viel niedrig sonst Mittelhöhe  9M 180R

[Summe: ...]

 U 174 

E. Großen Steenfeldt

K[irchacker]: Ea  4 Stücke, Schwärtzl. grandig sandtgemengter acker theils niedrig u. kaldten grundt  3M 240R

St[adtacker]: Eb  4 Stücke, von selbiger beschaffenheit der Stadt und mehrentheils dem Richter gehörig  16M 15R

F. Kleinen Steenfeldt

K[irchacker]: Fa  2 Stücke, grandig und mageren grundt  7M 195R

St[adtacker]: Fb  1 Stück, von selbiger beschaffenheit  195R

[Symbol 19 ,Symbol 69 ]  2M 135R
Symbol 19  1 Stück, ein jard im Sandtfeldt der Capellen zu Vorbend gehörig  1M 15R
Symbol 69  1 Stück, ein dito im Mittel= und Maßfeldt belegen der Capellen zu Drosedow zustendig  1M 120R

G. Wüsten Acker

[Ga-Gg]   62M 165R
Ga  2 Stücke, Up den Gehren genandt, grandig doch ebeneren grundt meistentheils mit weichholltz als Bircken Eschen und Weidenbüschen bewuchsen, wirdt zur Weide gebraucht sonst grüner theils niedrig grundt  34M 150R
Gb  4 Stücke, Ebenen aber etwas sandig sonst reinen grundt u. leicht auffzubrechen  4M 210R
Gc  2 Stücke, gut ebenen doch etwas niedrig reinen grundt  2M 270R
Gd  1 wüsten Stück im Sandtfeldt gantz sandig u. wenig nützlich  180R
Ge  1 wüsten Stück im Sandtfeldt gantz sandig u. wenig nützlich  3M 180R
Gf  3 Stücke, Vormahls zwar Acker geweßen, ist etwas niedrig darbey, mit weichholtz gantz bewuchsen am Saum stehen etzliche eichen und hohe Espen, sonst schwerlich unter Cultur zu bringen  14M 120R
Gg  4 Stücke, kleine Stremels grünen niedrigen acker, könnte endlich woll aufgebrochen werden  1M 255R

H. Wischen und Wiesewachs

[Ha-Ho]   445M 150R
Ha  2 Stücke, Die sogenandte Kreebs=Wisch und 1 am Schoepen Dam belegenes Stück, beide von ein qua[-]lität, weicher grundt mit Moß besetzt und mit klein spitzig Starrgraß dazu die Krebs-Wisch sonderlich an der Mühlen beck, sehr mit weiden und Ellernbüschen bewuchsen, sonst von gahr schlechten wachsthum, könnte zwar mit Roden leicht verbeßert und Ein großes erweitert werden; weill hier aber große Mißvergnügen der bürgers umb etzliche jahren nach befinden die wießen umbgecawelt werden, und solcher nach keiner sein recht eigen Stück, dem bringt nachweiß, so follget darauff, daß keiner zur vorgemelten arbeit Lust hat, dannenhero zu letzt bewachsen müßen, hält in sich 80 Heufuder,  107M 90R
 U 175 Hb  1 Stück, ein Mittellmäßig wisch, Nie=Wisch genandt, etwaß tieff und wäßrig, sonst von mittelmäßigen wahsthumb meist Starrgras, 72 Heufuder,  60M
Hc  1 Stück, Kallter Kuppel genanndt, tieff und naß, mit Lesch bewuchsen sonst sehr fruchtbahre Wisch, 9 Heufuder,  5M 210R
Hd  10 Stücke, Die Pferde Wisch genandt, ist hart und eben kann nicht woll unter Wischen sondern vielmehr unter Weide gerechnet werden, ist vormahlen acker geweßen und wirdt etwan was mit Korn umbschloßen wan der Schlag beseyet, 8 Morg gemeihet, mager u. von schlechten wachsthum, und will ohne dem Wisch allhie genug sein achten sie Es nützlich zur Weide, jedoch soll bey schlechten Futterjahren der gantze platz auch zu weilen dem berichte nach gemeihet werden, hält zusammen, 30 Heufuder,  82M 60R
He  8 Stücke, im Deickfeldt von selbiger beschaffenheit, doch werden diese mehrentheils wan der Schlag beseyet, gehegt und gemeihet, halten zusammen, 19 Heufuder,  23M 105R
Hf  6 Stücke, alß 3 wischflecken im Sandtfeldt 1 [Stück] up den Hoff im Hohen feldt, vid. soll und im Dieckfeldt, 1 dito, nur von schlechten wachsthum, können nur wan die Schlägh beseyt auch gehegt werden, 9 Heufuder,  9M
Hg  1 Stück, an der Krebswisch belegen und auch darzu gehörig, außer daß sie /: biß auff einige flecken an der Trantower Grentz, woselbst einige Fuhder Hew gesammelt werden :/Er gantz mit weiden und bircken auch Ellernbüschen gantz bewuchsen, und also wenig entweder zur Wiese oder zur Weide von der Stadt zu nützen, 11 Heufuder,  39M 120R
Hh  1 Stück, ein niedrig und wäßrig aber sonst trächtige wieße welche auch oftmahls 2 Mahl wan das Futter bey nötig, mit nutzen geworben wird, gehört oder viellmehr hat sich der Rath zu geeignet, 40 Heufuder,  24M 120R
Hj  1 Stück, die Bürgermeister Wisch ist hart und mager, 3 Heufuder,  3M 210R
Hk  1 Stück, Gehört der Kirch ist sehr mager und auch mit büschen durchwuchsen, sonst Wischgraben benahmbset, 12 Heufuder,  21M 135R
Hl  1 Stück, Dito, ist aber von ziml.n wachsthum dabey fein und eben und rein, 10 Heufuder,  6M 15R
Hm  1 Stück, Hat daß Becker Ambt, so itzo in ein Becker bestehet, und sonst woll von der Stadt aus gewißen gründen könnte besprochen werden, von ziml guten wachsthum 3M 30R; dito ein daran liegendt Stück so d. Rathsverwandte Mähl in possession genommen, es beklagt sich aber ein Bürger Petersen, daß er ihm nicht zwingen kann, sonst die helffte ihm rechtmäßig und zwar erblich zusteht 210R; 5 1/2 Heufuder,  3M 240R
Hn  1 Stück, die 4tels männer Wisch von mittelmäßiger wachsthum, 10 Heufuder,  5M 60R U 176 
Ho  1 Stück, mit dießer, itzo genandten Herren Wisch, hat es folgende beschaffenheit. Es hat die Stadt vorzeiten, angesehn sie außerdehm nothdürfftige Wiesewachs gehabt, denselbig dem Hertzogh oder Ihres Fürsten jährl. fur ein billiges heurn als 15 fl. eingethan. Nachmahls wie die Ämbter unter der Könniginnen Administratoren auffsicht gekommen, ist selbige Wisch vor Ermeldten heür den freyen Güttern Poggendorf, Schmittow und Trantow beygelegt - und zwar einem jeden für 5 fl., hält sonst in sich 50 Heufuder,  53M 285R

Folgende seindt Ambts=Wischen

[Hp-Ht]   131M 225R
Hp  1 Stück, Dieser und folgende Wischen gehören zum Schloß od. itzo zum Bawhoff, weill aber dieser Pensionary in des H. Ambts Inspectors Hewr Contract getreten, oder viell mehr mit dem selben Contrahirt, hat Er selbigen reservirt, und hat der Pensionary von dießer Wisch dem Vorgeben nach, nicht mehr den etwan 12 fuhder daß übrige wirdt den leüten auff der Freyheit wohnendt, eingethan , ob es gl. ein Platz ist von 94 Morg. - Er ist aber nur von schlechter wachsthum der grundt mit Moß besetzt, worauff klein spitzig Starrgras wächst zu dehm so ist allhier auch viel weiden büschen, doch ist mehrentheils rein, Sig: Hp von 36 Heufuder,  70M 270R
Hq  1 Stück, Die gemeldte Penser Wisch so der H. Ambtsinspector in gebrauch hat. Ein klein wenig fruchtbahrer sonst von selbiger Ahrt Gras, 23 Heufuder,  30M 90R

Hr 1 Stück, gehört zu Hp ist aber fast gantz bewuchsen u. wenig hievon zu nutzen 23M 180R
Hs 1 Stück, gehört und liegt an der Penser Wisch, gantz bewuchsen und itzo gahr zu nichts nütze 5M 240R
Ht 1 Stück, Ein grün Remel unter dem acker auff St. Annen Kamp dem Ambt zustendig 1M 45R
[zusammen] 11 Heufuder

J. Weide worunter Holltz-Brücher und Morasten verstanden

[Ja-Jz]   717M 90R
Ja  1 Stück, Ein etwas niedrige doch recht gute an Gültzow und Drosedow grentzende weide ein gantz eben platz, sonst etwas mit klein bülten, Kuhwisch genandt  57M 150R
Jb  7 Stücke, ein grüne mehrentheils harte weide, außer an der Herrn Wisch Graben woselbst es ein wenig tieff ist, nebenst andere Grüne Harte Remels zusammen  88M 60R
 U 177 Jc  2 Stücke, Hoch=bergigt und grandige hohe weide  18M 210R
Jd  2 Stücke, Wegen und Sandt=Dühnen gantz sandig und zu wenig nutze  22M 165R
Je  2 Stücke, mehrentheils mit Ellern und andere weichholtz gantz bewuchsen, grüne Weide  46M 165R
Jf  1 Stück, ein Eich holltz mit Haßeln unter büschen auff harten grundt, sonst Wiepken brinck genandt  30M 60R
Jg  1 Stück, imgl. ein Eich Holltz nach Trantower Scheide, so vorzeiten mit dem Hertzog an sich getauschet, ob es gleich meist hart grundt ist und einig gute beüme heget, so kann es dennoch im geringsten der da zwischen belegenen Mühlen becke, auch sonst morasten halber, nicht bey dieser anstaldt so wenig zuer weide als sonst genütz werden.  3M 195R
Jh  1 Stück, so genandte Löitzer Holltze nach Rustow, von allerley ahrt darunter auch Baw= und Mast holltz mit haßeln und anderen unterbüschen gantz dicht bewuchsen  50M 180R
Es liegt hieran ein klein Plätzgen in Rustower feldt Koh=burg genandt, die anderen dergl. höltzung so hieher gehören, besitzen Drosedow und Zarnekow
Ji  4 Stück, drey Remels mit büschen, auch Hochholtz worunter einige kleine Eichen im Dieckfeldt und ein Stück an der Feüsahn liegendt mit dergl. Ahrt bewuchsen, zu sammen auff gut harten grün grund bewuchsen  7M 195R
Jk  allerley kleine Dorn- und andere Remels im Sandtfeldt, Hohe, Mittell und Maßfeldt zwischen den acker stücken liegen, die theils füglich außzurohden und beackern  16M 285R
Jl  1 Stück, Thier garten zum Schloß gehörig 3M 30R auf weich und morastig grund, od. viellmehr ein Eller bruch gantz dicht bewuchsen 11M 20R,  14M 150R
Jm  3 Stücke, Eller brücher, die dennoch mehrentheils können betrieben werden, und meist härtlich sein  22M 180R
Jn  3 Stücke, Gantz naße und morastige Eller brücher die wenig oder o. können genützt werden  15M 210R
Jo  1 Stück, mit weiden und Ellern büsch in waßer continue biß an enckel oder auch knie, dazwischen unergründtl. Torffkuhlen auch etwas Rohr so aber nicht woll wegen daß dichte Holtz kann rausgesamelt werden, am Torffwisch Seiten aber meist hart, woselbst den zwischen den Büschen von gering Leüten etwan ein leder voll hew gesamelt, so ihn dennoch will verwehret werden  19M 60R
Jp  1 Stück, ein fast dergl. ohrt ein Feüsahn genandt, gantz dicht mit Holltz u. Rohr, welches aber kann geworben bewuchsen, ist aber guten theils auff hartem Grund  12M 120R
 U 178 Jq  1 Stück, Up den Kivitt genandt, ein morastige und niedrige weide, etliche öhrter quebbicht, und kann nicht allenthalben der näße halber betrieben werden  101M 30R
Jr  1 Stück, Torffwisch oder -mohr genandt, ist auch vorzeiten ein Torff mohr gewesen, davon noch die Torffkuhlen merckl. genug zu sehen, ist auch recht mohr grundt theils mit kleine bircken sträucher bewuchsen, wirdt zuer Weide gebraucht und kann ob es gleich weich grundig ist dennoch durch und durch betrieben werden.  102M
Js  1 Stück, ist eben grüne Wischgrundt stehet aber, wo nicht gahr trockene jahren sein unter waßer hält in sich  19M 180R
Jt  2 Stücke, darbey belegen u. von selbiger Beschaffenheit, außer das es mit Ellernholltz und büschen bewuchsen  19M 120R
Ju  1 Stück, imgl. darunter und an belegen, und gl. grundt nur daß es ein wenig trockener und nicht so sehr unter waßer stehet, wirdt zwar mehrmahls zuer weide kann auch fügl. zu wischen gebraucht und gemähet werden  28M 225R
Jw  4 Stücke, Bülten Möhren gahr zu o. nütze  3M 180R
Jx  Driften, Wegen und Stein Dämme  8M 210R

Jy 1 Stück, tieff sumpffig ohrt dem ambt gehörig mit Lesch- und Ellernbüschen bewuchsen an der Stadt mauer belegen 7M240R
Jz 1 Stück, Koppel, meist auff hart hart grundt, an den bawhoff und also zum ambt gleich fals gehörig belegen, mit weich holltz bewuchsen, 4M 90R
[zusammen] 12M 60R

L. Fischwaßer alß eines theils und zwar die helffte Peene, sonicht in Löitzer bezirck eingeschloßen, und Mühlen Damm und Beck.

[La,Lb]   35M 255R
La  Schloß Mühlen deich mit die Beck, worin Krebs und allerley klein Fisch seyn soll  8M 210R
Lb  die helffte Peine worin allerhandt Fisch auch große Wellse, gefangen werden wirdt dennoch wenig zur Stadt nützen gebraucht  27M 45R

M. die Stadt in Ihr Circumferentz wälle und maur nebst sembtl. Kuppeln und gertens

[Ma-Mg]   31M 30R
Ma  1 Stück, die Stadt Circumferentz hält in sich mit der Mauer  15M
Mb  2 Stücke, Stadt Kuppeln acker landt  2M 245R
Mc  die Bleiche und ein grünplatz an der Stadt Maur nebst d. Stadtgraben  5M 15R
Md  18 Stücke, Sembtl. der Stadt gehörige Gartens  4M 70R
 U 179 Me  1 Stück, ein kl. Stück so der H. BürgerM: Bartram mit Concession der Regierung jährl. für ein gewiße Pacht von d. so genandten St. Annen Kamp deßen Garten angefügt genommen  45R
Mf  2 Stücke, ein klein Kuppel, dert=garden genandt und noch ein ander Kuppel beide acker grundt der Kirche gehörig  3M 30R
Mg  1 Stück, ein Platz od. Lehm Kuhlen die Kirche gleichfals gehörig vor d. Stadttor belegen  225R

Folget Das Schloß nebst außer und in der Stadt benahmste Freiheit, mit ein Ambts Garten

[Mh-Mo]   5M 255R
Mh  1 Stück, Schloß in sein Circumferentz  1M 225R
Mi  1 Stück, die Graben umbher  240R
Mk  1 Stück, ein davor belegenen itzo gahr demolirten Schantze in welche Kohlgartens sein  105R
Ml  2 Stücke, ein Stremel ums selbige her, item die Hoffstellen und darbey belegnen Kuppeln und Gartens bey denen außer der Stadt belegenen Freyheitsbuden und -kathen  1M 195R
Mn  1 Stück, Die Freyheits und zum schloß gehörigen buden in der Stadt  90R
Mo  1 Stück, Ein daran belegenen ambts garten worin nichts mehr denn unterschiedlich Obstbäume  1M

Der Bauhoff zum ambt gehörig

[Mp-Mv]   3M 225R
Mp  1 Stück, der Bawhoff und Hoffrühm  1M
Mq  1 Stück, ein Platz darbey mit viel Stein welle woselbst vormahls Gebäude zwischengestanden  270R
Mr  1 Stück, ein Kohlgarten  75R
Ms  die Kirche od. Capelle vor der Stadt so von dem jetzig Bürger Meister neu auffgebawet nebst der Kirch hoff auff welchem alle Todten und leichen auß der Stadt begraben werden  1M
Mt  die Sandt Mühle mit Haußstedt und mühlen stelle  180R
Mv  Richtplatz und Raben Stein

NB: Hat also wie vorgemeldt daß ambt und allhie zu der so genandte Bawhoff in allen am Acker belegen 177 Morg 135 Ruten
Und an Wischen die auch die auch apart abgenommen und außgerechnet sein 131 Morg 225 Ruten

QR hießig Kirche und Stadt alß das übrige

S[umm]a

Cultiwirter Acker: 769M 130R
Wüster Acker: 62M 165R
Wiesen: 577M 75R
Fuhder Hew: 430 1/2
Holtz, Weide, Brüche u. Morast: 717M 90R
Fischwäßer: 35M 255R
Stadtmauer Graben u. Garten: 40M 210R

 RRev 333   URev 23 

Am 27. Juli des Jahres 1705 wurde die Stadt Loitz revidiert und wie folgt befunden

Neuer Acker seit der letzten Vermessung

G1  5 Stücke, aufgebrochen vom wüsten Acker Ga, schwarze Sanderde, wird nicht als Feld genutzt, sondern hin und wieder mit Bohnen oder Flachs besät, liegt niedrig  5M 210R
G2  2 Stücke, bewirtschaftet vom wüsten Acker Gb, ebener Sand, von gleicher Beschaffenheit wie G1, wird genutzt wie Sh  3M 195R
G3  2 Stücke, aufgebrochen vom Ödland Gc, schwarze Sanderde, wird genutzt wie Aa  180R
G4  1 Stück, aufgebrochen von Gd, ebener Sand, wird genutzt wie Bc  195R
G5  1 Stück, bewirtschaftet vom wüsten Acker Gf, schwarze Sanderde, genutzt wie Ke  210R
 RRev 334  URev 24 G6  4 Stücke aufgebrochen vom wüsten Acker Gg, niedrige Sanderde, werden nicht als Feld genutzt sondern hin und wieder besät, ihre Fläche findet sich im Ausrechnungsbuch, da es vollständig bewirtschaftet ist.  1M255R

Beschreibung der übrigen wüsten Äcker

Das übrige von Ga ist auf keinen Fall zu kultivieren, da es sehr niedrig liegt und mit großen und kleinen Bäumen bewachsen ist, aber als Weide ist es nutzbar, da dort gutes Gras wächst.
Das, was von Gb übrig ist, ist niedrige Weide, die nicht als Acker genutzt werden kann. RRev 335 
 URev 25 Aber das von Gc übrige wird als Wiese genutzt, da dort gutes Gras wächst. Ist als Acker nicht sonderlich geeignet, da sie sehr niedrig liegt.
Ge könnte im Notfall wohl aufgebrochen werden; liegt zwar auch etwas niedrig, ist aber von ebenem Sandboden.
Das übrige von Gf ist dicht mit großen Bäumen, Dornen- und Weidenbüschen bewachsen, außerdem sehr uneben, scheint als Acker ziemlich unbrauchbar zu sein.
Darüberhinaus ist hier nichts, was als Acker nutzbar wäre, RRev 336   URev 26 weder von den Viehweiden, noch vom Wald, wenn nicht ein Teil der Wiese Hd aufgebrochen werden könnte, da sie einen ziemlich festem Grund hat. Er besteht aus ebener schwarzer Sanderde, ist aber sehr kaltgründig und deshalb als Acker fast nicht zu gebrauchen. Kann auch nicht als Wiese entbehrt werden, da dort das beste Pferdefutter wächst, da die anderen Wiesen viel grobes Riedgras haben.

Summe

neuer Acker: 13M 45R

 U 148v 

Lit: A.
Folget die Verzeichnis aller Einwohner in diesem Städtlein Loitz, wie auch dererselben Nahmen, Gewerbe und Hanthierung.

1. Die Geistlichkeit

H. Mag. Christianus Schröder, Pastor und Praepositus
H. Johannes Dassovius, Diaconus und zugleich Rector Scholae
Johannes Krey, Cantor
Johann Gitow, Custos, seines Handtwercks ein Drechsler

2. Der Rath bestehet in folgenden Persohnen

H. Eberhard Bertram, Consul und zugleich Königl. Ambtsinspector
H. Jochim Hartwig Berens, Stadt Richter, Accijs-Collector und Zöllner, treibet beyher Brau Nahrung und Ackerwerck, auch seine erlernete Barbier Kunst.
H. Heinrich Möhl, Rathsverwandter und beyher ein Schuester
H. Jürgen Teschendorff, Rathsverwandter, treibet Wirthschafft, brau Nahrung und Ackerwerck.
H. Samuel Sodeman, Rathsverwandter, dem Vorigen gleich
Joachim Alexander Engelhart, Stadtsecretarius

3. Bürgerschafft

Fridericus Christians, Bürgerwordthalter

Andreas von der Osten, Brawer und Ackers Mann
Melcher Möhle, dito
Peter Kummerow,dito
Hans Holm, Grobschmidt
Vierthelsmänner

Christian Franck, Fastbecker
Henning Klug, Rademacher
Hans Jacob Kesler, Kleinschmidt
Jacob Peters, Fischer
Acht Männer

Jacob Hövett, Stadt Collector
Michael Hübener, Stadt Musicante
Johann Wäsche, Apothecker
Paul Borneman, Barbierer

Christoff Hagen
Berend Peters
Krahmere

Andreas Hahn, Kirchen Schreiber, welcher beyher ein wenig Ackerbau treibet.
Martin Osten, Loßbecker U 149r 

Johann Heideman
Jochim Heideman
Cornelius Dietrich
Matthies Benedix
Johann Virow
Johann Peters
Schuestere, theils aber nur Altflickere, die auch zum theil auf Taglohn gehen

Jacob Schubbe
Magnus Berg
Lorentz Linde
Frantz Must
Paul Philipp
Christian Jasmund
Schneidere

Jochim Vicke
Michell Langhoff
Wilhelm Wilms
Hans Peters
Leinwebere

Dieterich Hanebutt
Jochim Gilow
Jochim Hinz-Sülfflohm
Tischler

Peter Staack
Christian Wendt
Courd Wilms
Zimmerleüthe

Jacob Schröder
Friedrich Reincke
Fiedlers, welche auch ein wenig Brandtwein brennen.

Zu observiren ist, das ihrer drey von obgesetzten, weill sie sich von ihrem Handtwercke allein nicht ernehren können, auch ein wenig Brandtwein brennen.

Claus Brandenburg, Grobschmidt
Niclaus Schmidt, Schlächter

Christoff Kilian
Christian Henning
Böttichers

Emanuel Krüger, Fischer
Peter Wiencke, Glaser
Michell Hornberger, Töpffer
Jürgen Gruber, Schwartzfärber

Jacob Möhl
Hinrich Weserman
Michell Wolter
Jochim Hanebutt
Asmus Jürgens
Ackers Leüthe, der letztere hievon ist zugleich Ambts Land Reüter.

Zacharias Schröder, Todten Gräber und Tagelöhner

Johan Flindt
Jochim Teich
Hinrich Gilow
Jochim Kruse
Tagelöhner

Hans Meyer
Marten Stubbe
Thorwärter

Christian Schröder, Stadtdiener
Hinrich Plüter, Kühehirthe
Hinrich Siemer, Schweine hirthe
Noch finden sich zwo Bürger Wittwen, Olerichsche und Matthiesche, die durch Spinnen und Tagelohn ihren Auffenthalt suchen.

L.S. Nostre Senatus subscripsit Eberhard Bertram p. t. Consul dicens

 U 146r 

Lit B.
Auff des Königl. Commissarij Herrn Johann Peters einereichten Puncta und darüber verlangte erklärung, giebt E. E. Rath zu Loitz, Zur dienstlichen Antwort und Nachricht folgendes.

Punktij 1: Einen Auffsatz der Nahmen aller Einwohner und ihre Hanthierung.

Ad 1 Wirdt ihm hirmit laut spezialen Auffsatzes sub Lit. A extradiret.

[Punktij] 2: Von der Beschaffenheit des Ackers, dero Außsaat und Fruchtbarkeit, wieviell itzo und vorhin der Stadt eigenthümblich gewesen.

[Ad] 2 Mit dem Acker hat es diese Beschaffenheit, das einige Schläge mittellmäßig, einige aber gantz unfruchtbahr seijn, und selten gutt Korn darauf wächset. Es hat aber die Stadt und Bürgerschafft gar wenig Eigenthümblichen Acker, so woll kaum in 2 Hufen Landes bestehen mag, wen der Auswertigen Leuthen zukommender Acker abgehet, der übrige gehöret zum Ambte und der Kirche. Die auswärtigen Leüthe, welche hier Acker haben, haben solchen von ihren Vorfahren ererbt, welche theils gestorben, theils weghgezogen.

[Punktij] 3: Von beschaffenheit und Fruchtbarkeit der Wiesen und wieviell Fuder Hew jährlich könne geworben werden.

[Ad] 3 Auf die Wiesen ist kein gewisser Anschlag zu machen, weill sie öfters, wan das Wasser auffsteiget, gar bestehen bleiben, und nur wenig können genützt werden, so das mancher Bürger 1 oder 2, und zum höchsten 4 Fuder Heu werben kann.

[Punktij] 4: Von denen Weiden und Höltzungen, wie selbige von der Stadt genützet wirdt zum Baw= brenholtz oder sonst verkauffet werden.

[Ad] 4 Es hat zwahr die Stadt ein Eich-Höltzchen, der Wiepkenbring und die Esch-Hörne genant, darin nottürfftig bauholtz für die Einwohner vorhanden, es träget aber solches gar keine Mast, und ist in 10 Jahren nicht die geringste Mast vorhanden gewesen, weil es sehr niedrig und im Morast belegen. Verkauffet wirdt daraus nichts, es sey dan, das die hohe Unumbgängliche Noth erfordert, das zur Sublevation der Armuth einige Stücke daraus verkauffet werden. Brenholtz ist bey der Stadt gar nicht, als strauchwerck, welches zur feürung gebrauchet werden muß, wo nicht die Einwohner vom Ambt oder  U 146v  sonst in der Nachbarbarschafft die Notturfft ankauffen wollen. Es hat auch die Stadt bey Verkauffung des Dorffes Zarniglow sich das daselbst vorhandene Holtz, die Borst genant, zwahr vorbehalten, es ist aber in derselben wenig Bau- und Nützholz mehr zu finden, weill nach den letzt Recidiv mit Königl. hochpreisl. Regierungs-Bewilligung eine quantität Bäume daraus verkaufft, Zu Wiedererbauung der gantz devastiret gewehsenen Peenbrücken, auch Schuell, Rathhauß und Stadt Gebäuden, so das nur etwa Senaty nach alter Gewohnheit anstatt ihres Salary zu Zeiten und woll in 10 Jahren jedweder nur einen baum daraus habhafft werden kan. Brenholtz st an dem ohrt woll, und übrig genug, weill aber der Weg dahin schlim und der ohrt weit von hier, auch das Holtz tieff im Waßer stehet, kan man es ohne im harten Winter, da man näher holtz für geringes Gelt haben kan, nicht bekommen, und ist also auch wenig zu æstimiren.

Punkty 5: Ob bey der Stadt einige Mühl-Gerechtigkeiten seyn.

[Ad] 5 Es hat zwahr Senaty bey der hochpreislichen Königl. Regierung deswegen Unterthänigste Ansuchung gethan, bis dato aber nichts erhalten können.

[Punkty] 6: Von Fischereyen, dero Gerechtigkeit und wie es damit gehalten.

[Ad] 6 Fischerey in der Peene ist gar schlecht, so das ein paar bürger, die sich Fischer nennen laßen, Zu gewißer Jahres Zeit dan und wan etwas fangen, geben aber davon keine Pächte, sondern werden in der Contribution deswegen in etwa mit angesehen, holen sonst die Fische zu des Städtchens Notturfft mehrentheils von Anklam, oder Sie werden auch von da hieher gebracht. Es hat sonst die Stadt vermöge einiger Nachrichtungen die Gerechtigkeit, die gantze Peene durch zu fischen, kombt aber niemandem hie selbst zu Nutzen.

 U 147r 

[Punkty] 7: Von Baum= Hopffen= und Kohlgartens, was sie profitiren können.

[Ad] 7 Hopffen Garten sind gar nicht, sondern nach der Krieges recidiv sind zwahr einige baum= und Kohlgärten wieder angebawet, die aber noch wenig profitiren, weill bey den Einquartierungen solche Früchte nicht zu beschützen seyn.

[Punkty] 8: Von Krügen, Zoll-Plätzen, Jahrmarckt und Jahrmarcktsstellen.

[Ad] 8 Krüge und Zölle hat die Stadt gar nicht, wirdt auch nicht eine tonne bier bey jetzigen Zeiten aus der Stadt verfahren oder verkaufft. Es werden zwahr alhie jährlich ein Jahrmarckt, ein Pferde und ein Viehmarckt gehalten, der Zoll davon läst die Königl. Cammer einheben, die meisten Bürger haben nichts als Ungemach davon, das Stätte Geldt von der Krahmerei träget 4, 8 bis 17 Rtlr. welche in die Stadt Collection fließen, und zu bezahlung der Stadtbedienten mit angewendet werden.

[Punkty] 9: Von Außgaben und Contributionen, wie es jetzo und vorhin damit gehalten, von wieviell huefen, und auf welche Ahrt gesteüret.

[Ad] 9 Die Stadt versteüret anitzo für 22 1/2 huefe nach dem Modo reducto; Wegen des Modi contribuendi hat die Königl. Commission alhie eine solche Anordnung verfaßet, das die Bürgerschafft in 6 Classen eingetheilet wirdt, und nachdem Sie vermögend befunden, in diese oder jehne Classe auffgeführet werden, wobey das observiret wirdt, alles was dieser oder jehner an Eigentumb als Hause, Äcker, Wiesen, Garten, Vieh oder Fahrnis oder sonst seinem Gewerbe und hanthierung nach haben möchte oder præstieren könne. Diejehnigen aber, welche so gar unvermögend seyn, das sie auch in die geringsten Classe nicht aufgeführet werden konnen, geben von ihrer Armuth nur ein weniges, welcher Mody dan auch an diesem ohrte Zum richtigsten und erträglichsten befunden worden. Vide supra sub signo F.Folgendes zu Punkt 9 ist in kleiner Schrift nachträglich am Rande vermerkt.

F: Vor der im ao. 72 gehaltene Königl. Commission ist mit der Contribution nicht also umbgang, als es HH. Commissarij für gutt befunden, besonders es haben diejehnigen, welche noch eines jedwanigen Vermögens gewesen, solange die andern übertragen müßen, bis Sie darüber mit verdorben, welches nachmahls geendert u. noch itzo für gutt befunden worden. Die Verwüstung dieses Stättleins ist Zuerst geschehen in der ersten Kayserl. recidiv, da mehrentheils die gantze Stadt abgebrandt. Nachmahls, da sich einige Bürger bemühet, wieder zu bawen, ist der Pollnische Krieg eingefallen, welcher durch die harten Contributionen u. Einquartierungen mit den meisten Einwohnern das Garaus gemachet. Da nun nachgehends etliche nur wenige Bürger wieder angebawet, ist die Dänische und Brandenburg. recidiv eingefallen, auch folglich abermals eine große Feüersbrunst im Stättchen entstanden. Zuletzt hat nochmahls der Dänische und Brandenburg. König das Stättchen dergestalt ruiniret, das die meisten bürger verstorben, verlauffen, die Häuser verwüstet u. übell zugerichtet worden. Nachdehm nun der liebe Gott seine Zorn Ruthe in Gnaden abgewendet u. Uns den lieben Frieden wiederumb geschencket, haben die noch wenig übrig gebliebenen Bürger den Anfang mit reparirung ihrer Häuser und buden gemachet, auch denen Frembden, welche sich hier niederlaßen wollen, Freyheit u. holtz zur Baute gegeben; einige 10 Jahre, etlichen weniger, nachdehm Sie die Häuser groß oder klein gebawet, wodurch sich noch einige frembde Leüthe wieder anhero gesetzet, so das die Bürgerschafft, wie beigefügte Lista besaget, sich dadurch soweit vermehret und verbeßert hat. Weill es gar nun aber eins die Contributions-Last die Einwohner so hart drücket, das sie es nicht außhalten können, verspühret man, das die Bürgerschafft mehr ab als zunimbt. Wann aber das Stättchen in auffnehmen gebracht werden sollte, würde es nirgends anders geschehen können als durch Freyheiten u. Erleichterungen der Contribution. Von den alten Contributionen sind keine Rechnungen mehr vorhanden, weill der alte Magistrat dieses ohrts ausgestorben u. keine Registra hinterlassen. Von dehnen letzten ist eines jahres Extract aus dehm Stadt Register mit bey gelegt. sub. Lit. B.

 U 147v 

[Punkty] 10: Von Priester- und Küster Gebühr.

[Ad] 10 Priester- und Küster Gebühr hat zwahr die Stadt nicht auszugeben, außer das sie (1) schuldig ist, von dehen Pfarrbawten die Scheünen und brunnen in bäulichem stand zu erhalten, (2) Dem Diacono, Rectori und Cantori aber gantze Wohnungen zu verschaffen, beyde Schull Collegen zu unterhalten, (3) Dem Hrn. Praeposito jährlich 4 fl. den Holtz Geld, imgleichen (4) von dem Rathhaus, weill es ehemahls eine verwuestete Capelle gewesen, jährlich 4 fl. Zinsen an die Kirche zu geben. So müßen auch endlich (5) die Einwohner die 4 Zeiten Pfennige und Pröven an die Kirche und dehnen Hrn. Geistl. entrichten.

[Punkty] 11: Von Monumenten, Antiquitäten, alte Namen und dehren Ausdeütung.

[Ad] 11 Von Monumentis und Antiquitäten ist nicht sonderliches zu observiren, außer das die hochseel. letztere Hertzogin Sophia Hedewig an diesem Ohrte ihren Wittwen-Sitz gehabt, auch Zu der Zeit in der Kirche ein fürstl. Gestühl ganz zierlich und mit dehnen hochfürstl. Ahnen wohl bemahlen und ausputzen laßen. Das Schloß aber, das ihre residence gewesen, ist in dehnen schweren Krieges Zeiten und nachgehends sosehr verwüestet, das nicht mehr als die Rudera davon übrig. Es ist sonst auch dieses Städtchen Loitz uhralters Lositz und von Thetlevis, einem Ritter in Gadebusch, mit sonderbahren Gnaden und Privilegien, weill es der Schlüssel seines Landes gewesen, in Anno 1242 versehen und mit zweyen Stadt Gütern, Drosdow und Zarniglow, beschencket worden, welches Privilegium der hochseel. Hertzog Wartislaus in Ao. 1292 und nachmahls dero hohe Herren Successores nach und nach allergnädigst confirmiret. Die beiden Güter betreffend, so possidiret anitzo das erste zwahr die hochgräfl. Lillieschen Erben, die hohe königl. Reduction aber  U 148r  hat solches mit eingezogen, und weiß Niemand in dieser Stadt, auf was ahrt es von der Stadt abgebracht. Das andere, Zarniglow, ist in der ersten Kayserlichen Krieges Zeit, da das Städtchen gebrandtschatzet worden, zu etwaniger Conservation derselben von Unsern seel. Vorfahren so hoch verpfändet worden, das es dehnen Einwohnern nachgehends in Process- Kosten höher ankommen, als es wehrt gewehsen, so, das Wir auch genötiget worden, endlich solches gar von Handt zu schlagen, bloß das die Stadt ein Capithall von 500 Rtlr. sich darinnen reserviret, und solche durch Richterl. Erkäntnis mainteniret hat.

[Punkty] 12: Von Gerechtigkeit der Ober= und Unterjagdt, Wildtwerck und derer Nutzen.

[Ad] 12 Weill wegen der Ober= und Unterjagdt die Stadt nichts specialer beyzubringen hat, (außer was Se. Königl. Maytt: zu Schweden des Königes Frau Groß Mutter, Unsere Allergnädigste Königin und Frau, in Vormundtschafft dero höchstseel. Sohnes Caroli XI., Glorwürdigsten Andenkens, in dem allergnädigst ausgegebenen und confirmirten Stadt Privilegio, de dato Stockholm d. 31. Jan. 1663, deswegen erinnern und zu confirmiren allergn. geruhen wollen) So hat sich auch niemand an diesem ohrte derselben bedienet.

[Punkty] 13: Von der Jurisdiction, wie weit sich solche erstrecket.

[Ad] 13 Die Jurisdiction haben Se. Königl. Maytt. zur Helffte, und die Stadt zur Helffte, wie dan auch die Brüche zu beiden Theilen berechnet werden. Es haben aber dieselben in vielen Jahren nicht soviell eingebracht, als die Justice erfordert.

 U 150r 

Lit C.
Eigenthumbs Acker der Kirchen zu Loitz

Derselbe soll soviele ,am auß denen außgehändigten Uhrkunden, Nachrichten, Rechnungen und Fragmentis nachforschen können, in Vierzehen Landhuffen, Jede zu dreysig Morgen, ehe mehr alß minder gerechnet bestehen. Nachdem man aber einen pertinenten überschlag gemacht, was die Kirche anitzo wirklich noch in besietze habe, hat sich befunden, daß dieselbe auff eine halbe huffe verringert, welches allem muthmaß nach daher kommen, daß in langer Zeit keine Visitation gehalten, dann daß bey dem darüber eingefallenen Kriegs Wesen, der acker nicht allezeit richtig verheuret, und also die Grentzen und Scheiden verweichet zu werden veranlaßet; werde gleichwohl allermaßen billig, daß der Kirchen Patrimonium redintegriret werde, seindt aber an sich gewieß und richtig, daß die Stadt an Eigenthumbs Acker gar wenig habe, Welches sich über zwey oder drey hufen nicht belauffen könne, sondern fast aller Stadt Acker der Kirchen zu stehe. So ist für gut befunden, daß ein jeglicher, Er sey wer er wolle, der einigen Acker auff dem Stadtfelde im Gebrauch hat, titulum possessionis mit genugsamen Uhrkunde innerhalb 6 Wochen bey bringe sole, damit der Kirchen, ihrer verlohrenen Acker restituiret, sindt sowoll deßelben, alß der Stadt Acker, in seiner gewießen grentzen wiederumb gebracht werden möge, wie solches in dergleichen fällen anderer ohrten in der nachbahrschafft ebenmeßig geordnet, allermaßen denen Verordneten und den Vorstehern kräft dieses anbefohlen wirdt, bey des Herren Patroni Gevollmächtigter, damit ein solches befordert werde, anregung zu thun, damit in ermelter Zeit, solches werckstellig gemachet werde.

Auff das auch hinfüro solche Confusion vermitten, und der Kirchen eigenthumb nicht weiter verschmelert werde; sollen die Provisores gehalten sein, alle Jahre  U 150v  Die Grentzen, welche sie mit gewießen Marcksteinen undt Pfälen setzen werden, zu berichtigen, und renoviren, solches auch nicht zu versäumen, un zu einiger Verantwortung sich selbst schuldig zu machen. Undt alß befunden daß hiebevor der Kirchen Acker verpfändet, auch woll etliche particule gar verætieniret und verkauffet, soll solches hinfüro gantz verboten und kein Acker sine causa cognitione, ohne Vorwißen des Patroni und Consens des Consistorij, oder hohen Obrigkeit, und genugsamen bündigen, und gültigen Ursachen verpfändet, ganz und gar aber nicht verkaufft, vielmehr der jenige welcher Verkaufft, redimiret und wieder eingelößet, auch dahin gesehen warden, daß der verpfändete Acker wiederumb von solchem onere der Kirchen zum besten befreyet werde.

Damit auch hinfüro solcher Acker, so viel beßer, zu nutz der Kirchen genoßen warden könne, soll derselbe vor als nach, zwar versteüert, jedoch aber, weil die bißherige Heüer gar geringe und der Kirchen wenig Vorthel darauß erwachsen, zum dritten theil dergestaltet erhöhet warden, daß, nach dem derselbe gut oder geringe, oder auch wollgegeben, ein jeder der bißher von der Morgen 8 lß hinfüro 12 lß, welcher 12 hinfüro 18 lß et sic consequenter geben, und also die gantze Summa der acker heuer, welche laut beygehender Verzeichnis sub A. anjetzo etwa 513 Marck sundisch belaufft, zum wenigsten biß an 700 Marck erhältundt im künfftigen jahrs Register alßfort eingeführet werde; Auff daß um solches so fort in schwang und zum effect gebracht werde, haben die Herren Visitatores solchem selbst zugleich einen anfang geben, und warden die Provisores daßelbe vollends abrichten, und sich bemühen, den noch übrigen wüsten Acker außzubringen, und alß hiebevor der Acker also eingetheillet, daß ein jeglicher der Einwohner etwas davon gemietet, soll solches auch hiefüro also gehalten,  U 151r  Und nicht verstatet warden, daß etliche denselben alleine gebrauchen, insonderheit aber soll gantz und gar verboten sein, daß jemand sich, wie bißher geschehen unterstehen sollte, seinen von der Kirche geheuerten Acker hinwiederumb zu verheuern, und damit seinen Vortheil zutreiben, sondern es soll ein Jeglicher seinen Acker selbst gebrauchen, Welches die Provisores beobachten warden, Hingegen soll den jenigen, welche den Acker einmahl gegen abstatunge des gewöhnlichen Gunstgeldes gemietet, und denselben die tage ihres lebens behalten wollen, derselbe gelaßen werde. Wan auch hinfüro derogleichen Verenderung vorgehen, und der Acker einem oder anderen auffs Neue vermitet wird, soll nach altem gebrauch, solches mit Vorbewust des Patroni fortgestellet werden, Wie dann auch denjenigen, welche die Ackerheuer nicht zu nechster Zeit bezahlen, derselbe laut Visitation bescheides de Anno 1612 propria authoritate abgenommen, und anderen, welche daß Ihrige richtig bezahlen, zugelegt werden soll. Undt alß den Hr. Præpositus, Diaconus, Küster und Kastenschreiber, von solchem Acker etwaß gewißes frey zugebrauchen gehabt, hat es damit sein Verbleiben, und ist bey ihren salaries determiniret, für das übrige aber müßen Sie die heuer abstaten. Wie dan auch dem H. Præposito die bißher anstat der Zinsen von 1700 Marck Capital gebrauchte 4 Stücke Acker von ohngefehr einer Huffe landes, für solche Zinsen, biß daß Capital ( davon unter disposition gemachet ) abgetragen, gelaßen werde, Werde aber inzwischen in dem Register unter die Ackerheuer mit auff und abgeführet.

 U 152r 

Lit. D.
Auf daß, waß vermöge habender Instruction des Hr. Commissarius, wegen der Löitzischen Kirchen und Kirchen bedienten zu wißen verlanget, dienet diese zur Nachricht.

Ad 1.qstionem
Die Kirche Ihren einkommen Waß selbige an äcker, Wießen und andere considerablen revenuen, Capitalien und dergl. Hier und anderswo hat, und waß dazu belegen.

R.
In der Kirchen MAtricul de Ao 1653 findet man dieses: Die Kirche hat an Capitalien nach dem Registeren, und laut der in der Matricul bey gefügten Specification Sub. B. 10936 Marck 2 ß zu fordern, wobey verzeichnet, welche gewiße, oder ungewiße sein, Es werden dabey die Kirchen Provisores ermahnt und erinnert, die Ungewißheiten auffzukündigen, und sich zu bemühen, wie sie dann auch dahin sehen werden, daß die jenigen, welche anitzo gewiße sein, und darüber keine Obligationes vorhanden, mit Obligationen mögen versichert werden. Es ist auch dahmals bey der Visitation gleich eine Untersuchung d. Capitalien geschehen und befunden, daß nicht mehr als 4248 Marck 7 ß gewieß Capitalien vorhanden, man hat auch bißhero der jetzerwehnten 4258 M 7 ß Kirche Capitalien nicht einmahl genießen können, und findet sich der Zinsen halber ein ziemlicher rest, daher es geschehen, daß man annoch einem und anderen Kirchen bedienten schuldig. Dürffte auch noch mehr von ietz gemeldeten Capitalien caduc werden, weil selbige auf Häuser, welche die einwohner desolat werden laßen, und mit den Zimmern herunter fallen.

 U 152v 

Ad qst: 2
Wie es mit Verheürung der Kirchen äcker gehalten? Ob bey den Kirchen-Acten einige Nachrichtungen, wie solche dazu gekommen? Und von Wem? Waß dieselbe von alters gehabt und itzo wie sich solche vermehret oder verringert.

R.
Wegen der Verheuerung und wie es damit gehalten, ist in der Kirchen Matricul gute nachricht und ist davon Copei beygefüget Sub Lit A.
Wie die Kirche zu dem acker gekommen ist nicht vollige Nachricht, weil sie den acker vor etzlichen hundert Jahren her in Possession gehabt; in der alten Matricul findet man dießes, daß Ao 1628 Cantate Wie der große Brandt hier leyder geweßen, daß der eine damahlige Vorsteher, Paul Wieße mit abgebrandt, daß es damahls sampt der Kirchen Hauptbuche und andern sachen, so damahl mit von abhand kommen, mit vergangen oder verbrandt sein.

Ad qst 3
Wovon die Kirche unterhalten wirdt, und wer schuldig, dem Herkommen nach bey anstoßenden Unglück zu repariren.

R.
Davon findet man dieses in der Matricul. Damit man aber wißen möge wie weit eineß jeden Schuldigkeit sich bey der Kirchen und Pfarrbaudte erstreckt, wird es damit folgender gestalt gehalten, daß wan die Kirche zu bawen, so verschafft sich die Kirche die Materialien, an Holtz, Stein und Kalck, und stattet auch daß Arbeitslohn ab, die dazu behuefige fuhren aber werden von sämptlichen eingepfarrten, dieser gestalt verrichtet, daß die Stadt und deren Einwohner zwey theil, andere Eingepfarrte aber ein dritten theil über sich nehmen.
Unter halten wirdt die Kirche von ihren revenueen oder Einkommen.

 U 153r 

Ad qst 4.
Wie die Geistlichen als der Præpositus und Diaconus unterhalten werden

R.
Der Pastor und Præposito hat jährlich anstehender Hebung
auß der Kirchen Kasten 145 fl 8 lß.
Auß der Capellen zu Vorbendt 1 fl 16 lß
auß der Capellen zu Zetlow 1 fl 16 lß
und von den Capellen acker 16 scheffel in saat.
Auß der Capellen von Rustow sollen 5 fl gegeben werden, aber sie folgen nicht, weil die Capelle gantz keine Mittel. Auß Grundtrißen Testament 2 fl vorp. und 12 lß
Officianten Geldt, so der Ampts Inspector von fürstl. Renterey zahlet 10 fl. Pommersch.

Meßkorn hat der Præpositus
aus Vorbend hiebevor zu fordern gehabt 2 drömbt rocken, weil darin 12 Bawleute gewohnet und 4 Cossaten ohne die Freykahten, weil aber itzo nur 7 Bawleute darinnen wohnen, so bekommt er nur 14 Scheffel, der Pensionarius aus Trantow (welches in einem anderen Kirchspiel lieget) gebrauchet den acker von den wüsten Höfen aus Vorbendt, und giebt davor 10 Scheffel, bekommt also der Præpositus zwar völliges Meßkorn auß Vorbendt NB. 2 drömbt, aber weil die 5 Höfe und 4 Cossaten verwüstet, kan er darauß die Accidentien, so aus den bewohneten Höfen zu folgen pflegen, nicht haben.
Auß Schwinge hat der Præpositus hiebevor zu fordern gehabt 1 drömbt, weil darinnen 4 Bauleute und 2 Koßaten gewohnet, weil aber itzo alles verwüstet, so giebt der Pensionarius zu Trantow so den acker gebrauchet daß gewöhnl. Meßkorn 1 drömbt, aber weil alle Höfe wüste, kan der Præpositus die gewöhnl. Accidentien nicht haben.
 U 153v Auß Zetlow 1 drömbt 2 Scheffel. Es haben vor alters darin gewohnt 7 Bauleute zwey Coßaten ohne die Einlieger, anitzo wohnt ein Man darinnen.
Auß Rustow woselbst von alters 14 Bauleute gewohnet, bekommt der Præpositus 2 drömbt 2 scheffel rocken.
Auß Drosedow werden gegeben 1 drömbt 7 scheffel rocken.

Pröfengeldt hat der Præpositus auß den 5 Kirchspielsdörffern auß jedem Hofe, Katen und Einlieger hiebevor zu heben gehabt im Jahr 2 mahl ümb Martini und Ostern jedes mahl 1 sößling, weil aber die Häußer im Kriege gantz verwüstet und öfter in einem gantzen dorff nur ein Hauß gestanden, hat man solchen sößling vergeßen, und wenn man ihn itzo fordert, sprechen die Einwohner daß wehr waß newes.
Pröfen hat er aus der Stadt umb Ostern Michaelis und Weynachten zu heben indes mahl ohngefehr 20 ßl. Von dießem hat es weit mehr getragen, nun mehr ist die Stadt durch Krieg und Brandt über die helft ruiniret.

Wegen Witteltag verträget sich ein jeder mit dem Præpositus, so fern er ihm nicht die Eyer und Würst in natura abträgtet. Die Schiffer geben einen Hammel.
Noch hat der Præpositus zwey viertel brenholtz vom Ampte frey und 2 Büchen und eine Eiche, welche ihm von dem Ampts Bauern soll zu Hause gefahren werden, weil aber wenig Bauern nun mehro vorhanden, fahren dieselbe etwa ein jeder 2 fuder, dafür ihnen aber der Præpositus eine kleine bezahlung tun muß.
Noch bekommt der Præpositus 4 fl. Holtzgeldt von der Stadt.
Noch hat der Præpositus wenn Mast vorhanden, so  U 154r  Wohl in dem Königl. Walde als in der Stadt Holtzung gewiße Stücke Schweine frey einzutreiben.
Von dem Kirchen Acker hat der Præpositus etzliche gewiße Stücke ohngefehr 10 Morgen frey zu gebrauchen, vor daß übrige muß er die gewöhnliche Heuer abstatten.
Wießgarten hat der Præpositus 30 Stücke frey zu gebrauchen, sind von schlechten Werthe. Imgleichen genießet er aller Wischkafeln bey der Stadt nach Erbengererechtigkeit.
Zween Kirchen Bauern hat der Præpositus zu seinen Ackerbaw zu gebrauchen , weil sie aber eine Meile von hier wohnen, haben sie so weit zum Dienst nicht fuglich kommen können, dahero sie sich erbothen, lieber jährlich ein jeder 45 Rtlr. Dem Præpositus zu geben. Welches auch der Præpositus M. Menzelig von jedem genoßen, allein deßen Successor M. Lokkervitz ist nur auf 25 Rtlr. Gekommen, der itzige Præpositus kan nicht einmahl 20 Rtlr. Von jedem erlangen, weil die Steuern und ausgaben, wie sie sprechen, nunmehro größer als vor dießem.
Die Accidentalia betreffend, verrichtet d. Præpositus dieses Orts nach altem Herkommen die Labores so im Ministerio für fallen, sonderlich mit Kindt tauff, Eheleute vertrawen, krancken berichten, leichpredigten und hat davon seine Accidentia. Es giebt ihm aber deßfals, wie auch in Beichtsteuer ein jeglicher was er will.

Des Diaconi Hebungen:
Der Diacconus oder Caplan welcher zugleich Rector Scholae ist, bekommt auß den Kirchen Kasten jährlich 72 fl besoldung, thut quartatliter 18 fl votpommersch, zwey fl 4 lß Holtzgeldt.
Zwantzig fl. aus der fürstl. Renterey auff Martini
Alß ein augmentu jährlich 33 fl vorpommersch 8 lß. U 154v 
Pröfen auß der Stadt, umb Ostern Michael. Und Weynachten indes mahl ohngefehr 20 lß.
Pröfen von den Dörffern, die die Bauerleute, ingleichen eine Wurst, und die Coßaten ingleichen einen seßling geben, solches theilt er mit dem Custode.
Witteltag von den Dörffern empfängt er von jedem Hofe 10 Eyer und eine Wurst.
Das halbe Schulgeld von den Knaben, die andere helfte bekommet der Cantor.
Ferner hat der Sacellanus ein Accidens vom Gerichtsitzen auch von Leichbestättigungen, derer dannm wenn kein Leichpredigt vom Pastore gehalten wird, er eine Lection auf dem Kirch-Hofe abließet in einer Collecte; Bey den Copulationibus hilfft er singen und hat dafür Acculens.
Meßkorn hat er 2. drömbt 9 Scheffel Rocken von Vorbend, Schwinge Drosedow und Zetlow. Von Rustow hat er von jeglichen Bauern an stat des Korns 2 Mark zu heben.
Acker hat er etzliche gewiße Stücke ohngefehr von 8 Morg. Noch den Dom-Garten in der Stadt, wie auch einen Garten vorm Steintor bey. St. Gerdruthen Kirche.
Wan der Præpositus zwey Schweine in die Mast bey dem Ampt und bey der Stadt seines Ampts wegen bekommt hat der Caplan die helffte.
Weiter hat er Erbengerechtigkeit anderen Bürgern gleich an Holtz und Wießen.
Endlich hat er auch ein Viertel Bren-Holtz auß dem Wald.
Die letzte Frage betreffend, ob in den Kirchen Acten einige Nachrichte, Antiquitäten und der gleich zu finden, darauff ist die Antwort daß viel von den Kirchen Schriften verbrandt, und waß noch vorhanden, ist von keinem Werth.

 U 156v 

Lit. E
Designatio der Contribution oder Extract eines und (Falz) des 1695sten Jahres Contribution aus dem Stättlein Loitz auß welchem füglich und zur Genüge abzunehmen (Falz) wie und welcher gestalt an diesem geringen Ohrt bey jetziger Zeit gesteüret worden, und wohin solche Steür wiederumb verwendet werden müßen

Einnahmen

Pro Januario hat ausgeschrieben werden müßen 1 1/2 Anlage, haben getragen 121 Fl. 1 lß
Pro Febr. 1 1/2 Anlage 115 Fl. 1 lß
[Pro] Martio 1 Anlage 79 Fl. 20 lß
[Pro] April 1 dito 88 Fl. 16 lß
[Pro] Majo 1 dito 85 Fl. 10 lß
[Pro] Junio 1 dito 85 Fl. 16 lß
[Pro] Julio 1 dito 85 Fl. 16 lß
[Pro] Aug. 2 dito 189 Fl. 19 lß
[Pro] Sept 1 dito 87 Fl. 2 lß
[Pro] Octobr. 1 dito 90 Fl.
[Pro] Nov. 1 dito 84 Fl. 14 lß
[Pro] Dec. 1 dito 94 Fl. 2 lß

Hinzu werden genommen die wenigen Stadtintraden, so in den Jahrmarckten an Städtegeldt, item an Hauß, Acker u. Garten heuer, Wiesen, verkaufften Holtz an die Bürger, imgleichen an Zinsen aus Zarnegla, auch einigen Häusern in der Stadt gehoben werden, und zum höchsten zu bewohnen sind auf 100 Fl.
Zu der 228 Sch. Magazin-Rocken, welche die Einwohner in natura nicht abliefern können sondern von anders im Lande erkauffet und à Sch 40 lß bezahlet werden, haben dieselben durch eine à parte Anlage zusammen bringen müßen 390 Fl.
Durch zweymahlige publicirte Capitation-Steür ist herausgebracht 216 Fl.

Sum: Summar. 1912 Fl. 21 lß

 U 157r 

Außgaben

Von Gegenstehendem ist erstl. zu denen oneribus oder exsolvendis publicis ausgegeben worden:
An Huefen und Tribunal=Steüren 254 Fl. 1 1/2
Reüter Steüer 463 Fl. 12 lß
Obdachs Geldern für einen Ritter 60 Fl.
dito für einen gemeinen Prophos vor ihr hochgräfl. Excell. Regiment 16 Fl.
An Servicen für die Artillerie und Fortifications Bediente nach Stettin und Stralsund 130 Fl. 12 lß
An Magazin-Rocken 228 Sch. à 40 lß 390 Fl.
Capitation-Steur 216 Fl.

Exsolvenda ordinaria, so dem Stättlein jährlich zu bezahlen angewachsen:
Dem Hr. Stadt Syndicus Doct. Baltzern 20 Fl.
Dem Hr. Præpositus Holtzgeld 4 Fl.
Dem Diacono, welcher zugleich Rector Scholae ist wegen der Schull-Arbeit u. Hausheuer 20 Fl.
Dem Cantor pro Salario und Speisegeld 100 Fl.
Dem Secretario pro Salario u. Hausheuer 40 Fl.
Dem Stadt Collector 12 Fl.
Dem Stadt Diener nebst freyer Hausierung 36 Fl.
Dem Nachtwächter 12 Fl.
Dem Pfandvoigt 4 Fl.
Dem Hirten Stieffel=Geld 4 Fl.
Rathaus Zinsen an die Kirche 4 Fl.
Zu Damm und Brücken auch anderen Stadtbawten, im gleichen zu anderen nothwendigen Außgaben, so in bezahlung beschwerlicher Executions-Gebühr, Lagil wegen geforderter harter Müntze, reparirung alter Stadthäuser, Reise= und Process-Kosten etc. etc. bestanden 126 Fl. 16 1/2

Sum: 1912 Fl. 18 lß

Welches die wenigen Bürger und Einwohner (ohne die Accijse, welche jeder nachdem er viell oder wenig verthutt, in die Königl Accijs Collectur entrichtet) auffbringen und die würckliche Einquartierung von einer halben Compagnie, nebst Ober und Unterofficieren dazu aus stehen müßen. Wobey dieses zu observieren. Daß obzwahr bey nachsehen der Stadt-Register befunden worden, das in vorhergehenden Jahren die Contribution zu werden 20, 30 bis 50 fl. weniger, doch auch zuweilen sonderlich in Anno 96 da der Magazin Rocken à Sch 1 Rtlr.bezahlet werden müßen, höher und in diesem lauffenden 1697sten die Reüter Gelder u. Servicen gestiegen und völlig auf 2000 fl. oder 1000 Rtlr. sich betragen möchte.

Ex commisione et noie senaty subscr. Joach. Alex. Engelbart Curiae Secretarius

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Petersen
Revision:
Anmerkungen:

1  von Folio 172 Zeile 4 ergänzt

2 Folgendes zu Punkt 9 ist in kleiner Schrift nachträglich am Rande vermerkt.