Annotation und Description über die Stadt Löitz vormahls Lositz genandt welche den 7d August Anno 1697 abgemeßen worden
Wie dieße Stadt unter andern auch ein alt Pommmersche Stadt sey solches zeiget
derohalb annoch habend Acten= und Berichtschafft mit mehren an. Wie den auch auß
beliegende dem Original gleichlautendt Lit.A. zu sehen, daß sie mit sonderbahr
Freyheit begabet selbige ihre Privilegien und Gerechtigkeiten haben sie auch von
denen auff ein ander gefolgten Regierenden Herrn, mit Confirmation und Ernewern
woll versehen laßen.
Ferner ermelter Stadt umbstend von Ackern, Wiesen weid
und Holtzung, ihre Fruchtbahrkeit und abnützung item fischereyen Kruegen und
bierbrawen, alß wozu sonst die Städten haubtsächliche Nahrung haben, solches kann
deroselben eigenen Profession nach beiliegender Lit. B. weitläufftiger ersehen
werden. Deßgleich vom modo contribuendo dieser Punct betreffendt hat es vorhin
einige Streitigkeiten wegen gegeben, die von ein Königl. Commission dergestaldt
behoben sein, daß gewisse Classen und darin ein jeder nach Vermöegen gesetzt und
geschätzt formiret worden. Es könnte auch auch auff solche ahrt die nechste
billigkeit observirt werden, wie den auch E.E. Rath dieser Stadt (nicht aber die
Gemeinen) hiemit woll zufrieden. Wan die Gemeine und Bürgerschaft die itzo
wenigstenso wol by der Repartition als der Rath zu sagen hetten, so aber auch
nicht woll sein kan. Es würde nun ein ordnung daraus entstehen, das aber denen
Bürgern und Einwohnern hierunter sollte zu nahe geschehen kann eben nicht sagen,
Man müßt den Ihren monatl. Steuer=Register sehen. Auß einigen umbstenden aber ist
einiger Maßen zu schließen. Zum Exempl. der Stadt Richter hat sich daselbst als
ein Barbierer der Rath zu bedienen angegeben, und mit Ihnen sein damahl.n schlecht
einkommen halber die Contribution auff ein gewisses nembl. jährl. 14 Rthl
behandelt, hat nach gehends nicht allein ein zieml. theil der Stadt eigenthümbl.
Acker von bedrengten U 141r
Einwohnern an sich erhandelt, und starcke ackerbaw treibet sondern brawet und
brennet, und wen sich jemandt von den Bürgern dieses bedienen will, Ihnen eigenes
gefallens mit der Accise (anges. Er selbst Collector ist) dermaßen anzusehen weiß
daß sie es halb gezwungen müßte anstellen laßen darbey auch sein Barbier Kunst
braucht, wovon auch ein ander leben könne, und giebt od. steüert den noch nicht
mehr den jährl. jedoch D 14 Rthl. Darnechst ist bekandt, daß der Stadt acker
mehrenteils - den Rath Viertel und 8 Menner welche die Contribution auff
vorgedachte ahrt selbst repartirn, eigenthümbl. gehört, den gar wenig von den
anderen die ein Stück eigenen Acker haben, sondern werden Nach und Nach
armuthhalber an Obigen abgetreten und verkaufft, wie denn 3tes auch auff eig.
Specification Lit: B. hinten angefügt zu sehen, daß in der gantzen Stadt kein
Brawer, Wirth oder Ackersmann sich findet der nicht bey der Statt ein Ambte hat.
Mit den übrig handtwerkern ist es mehrenteils Anni auß, und laßen sich für
Tagelöhner guten theils gebrauchen, und stehet zu besorgen daß wo kein ander
Mittel ergriffen, die letzteren ihre Häuser auch heuten nach außern müßten. Mit
Heürung der Kirchen haben sich einige bishero auffgehalten als aber der Vorschuß
Ihnen hiernechst fehlet, hat solches auch meistens obgedachter Rath=Viertels und 8
Männer unter sich, mit den Wiesen hat es fast gleiche Beschaffenheit, doch
behalten die Einwohner solches mehrenteils bei sich, anerwaegen solche an den
schlechten öhrtern und theils ihn mehr kostet ein zu erndten, als er einbringen
kan, belegen. Sonst würde Er auch woll mit St Jacobs Leitern aufgeflog sein, sonst
seind auch gutt wiesen da by Wiepkenbrinck belegen. Ist zwar niedrig und naß kan
aber (wan nicht gahr die naße jahren) 2 mahl. gemehet werdem, wird E.E. Rath
zugeeignet, die übrigen Wiesen werden auch nach guth befinden U 141v oft umbgetheilet so daß einer nicht
weiß, wie mir berichtet, wie lange es sein ist, worauß den follget daß keiner
suchet solche auß zu raeden weill er besorget er müchte nur sein arbeit jemand
anders zu nützen annoch daher die meisten wießen sehr mit weiden büschen bewachsen
und wenig tragen künnen, mehr kann in die außrechnung erseh. werden.
Mit Verheürung und nützung des Kirchen Ackers hat es folgende bewandtnis.
Das erstl. der solch acker haben will, für jeden Morg. ein gewisses als à 3 ßl
Gunstgeldt; wie es genanndt wird erlegen muss, wofür er den solch acker
belangt, als die Hewr richtig hievon abgetragen wirdt, beständig zeit lebens
behalten kann, wan er aber verstirbt, muß der acker auffs new vergünstet
werden, wie viel acker, so woll zu der Kirch als Stadt belegen, kann aus
beiliegender Copie Extract der hiesig Kirchen Matriculn, item ander, hinzu
gehörig kirchl. Intraden und was weiter hiebey zu observiren sein müchte,
deutlich wahrgenommen werden. Lit C.
Deßgleich hat von Kirch itraden item
Sallarierung der Kirch bedienten, die Capitalien bey der Kirch, auß
beiliegender Extract nebst was allhier zu observiren gebürt weitläufftiger und
außfürlicher auch zu erseh. sub Lit. D.
Wegen der Acker ins gemein
Der acker liegt allhie in 4 schläg, namentlich Maßfeldt, Mittelfeldt und Hohe Feldt und Wisch Schlag denn die mittelsten alß Mittell und Hohe feldt gut leimgemengt auff mittelmäßiger Höhe be= U 142r legenen tragbahrer Acker ist. Wisch Schlag und Maßfeldt källter und naßer, wie die außrechnung mit mehren besagen. Sandtfeldt hat den Nahmen in der that so ist auch Steenfeldt etwas sandig und dabei kalt.
Wüsten Acker
Kann allhie etwas, nicht sehr viell aufgebrochen werden. Es bleibt aber, der noch dazu dienl. woll belieg, Ursath, denen er zu kömpt habens nicht in vermög. zu cultivirn, jemand anders aber der sich allhier sonst baldt findet, in des Bürgers sein größeste noth guten Acker für ein liederliches zu handeln, giebt hievor nichts, darumb bleibt er woll belieg.
Wischen und Wiesewachs
Sein allhier in Überfluß aber werden also nicht zu eines jedweden Nützen wie sonst woll gehet möchte, als vorerwehnt gebraucht. Man kan auch sonderl. kein gewisses an fuhder Hew allhier setzen, sintemahl wieß in den schläg belegen, nur wan selbige beseyt gehegt und gemeihet wird. was ins gesambt sonst allhie künne geworben werden, soll dennoch beynahe nach eines jedweden wieße boni tet überschlagen, und gesetzt, verfahrung getroffen, woüber die hierüber gemachte aussrechnung zu besehen. Worauß denn weiter erhellet wem selbiges zu kompt und wem selbiges zu stendig, so hat auch allhie die Kirche eigene wieß.
NB. Es wehre nötig, daß ein jeder erweise und dorthin mücht quo ruto sein im Gebrauch habend acker und wiesen allhie beseßen.
Weide
Ist hiebey auch zimlich guth wie ingl. in die aßrechnung zu ersehen sein werk, die Schaffdrifft aber hat daß Ambt od. der Bawhoff allhie übersfeldt.
U 142vHolltzungen allhie
ist nach Rustow die Esch Hörn genandt ein zieml. Holtz von Eichen , Buchen und anderer ahrt Holltz mit Haselln und anderen unterbüschen, so auch bey dergl. jahren ziemlich Mast tragen soll, so ist allhier noch ein fast dergl. Holltz Wiepkenbrinck genanndt. Außwerdts ist hiezu beleg ein schön Holltz zu Drosedow von theils recht gute Eichen zu Schiff- und ander Baw dienliche Hölltzer inngleichen zu Zarnekla, ein dergl. und ziml. großes Holltz wie die Acten mit mehr ausweisen werden.
Ausgaben und Contributionen
vid Beilage Lit. E
Mehr und was sonst der Stadt wegen zu observiren sein
möchte, kann auß derselben eignen Profesion so hierbey gehet der Länge nach
ersichtl., Lit B.
Was sonst die Aussaad bey der Stadt anlangt, kann nur bey
den besagten Acker, und nach kein Profession abgenommen werden, und zwar nach
solcher Proportion Es seindt allhie 4 schläge davon liegt 1 allzeit brach, Nun
wird nach eigenem Geständnis in jegl. Morgen von mittelmäßiger Höhe 3 Scheffel da
aber niedriger Grund ist 3 1/2 Scheffel geseyt, wornach leicht überschlag zu machen.
Describtion und Annotation über den Loitzer Bawhoff und deßen pertinentien welche umb vorbemelte Zeit zugl. mit der Stadt abgemeßen werden Aug. 97
Der Bawhoff ist von dem hiesigen Bürgermeister und zugleich Ambts=Inspector Eberhard Bertram in Pension genommen, und wiederumb an den itzigen Pensionarius Michel Kroll auff Ostern ao 1695 hiewieder jährl. für 101 Rthl Pension überlassen worden.
Der Acker liegt mit undt unter der Kirchen und Stadt Acker, daher auch von ermelten Beschaffenheit und qualität.
Aus saadt ist hiebey nach voriger Proportion nembl. wie viel allhie in ein Morg. gehöret der Profession nach bei dem Bawhoff
als
im andern v. dritten Schlag
| 12 Drömt gerste 4 dr. Haber 2 dr. Erbsen 4tes Brache |
Brachschlag od. Mittelfeldt 1 Last 2 dr Hochfeldt dit 1 Last 2 dr Maßfeldt 1 Last 2 dr Dieckfeldt Rogken 1 Last 1 dr. |
Wüster Acker kann hierzu auch etwas nicht gahr viel außgebrochen und zu Nützen gebracht werden.
Wischen und Wiesewachs
Auß der Penser Wisch bekompt er nichts sonderes Es hat solchen der E. Ambts
Inspector für sich behalten auß dem
anderen daneben beyliegenden etwan 12
Fuhder
im Maßfeldt 8 Fuhder
im Dieck zwischen daß Korn 5
Fuhder
[Summe:] 25 Fuder
Daß übrige auß der großen des Ambts wiese nembl. was es über mentionierte 12
Fuhder kompt, wird den leuten auff der Freiheit wohnendt gewisse Stücke zur
recognition angewiesen.
Die sogenanndte Herrn Wisch gehört der Stadt als
Eigenthüml. itzo ist selbige in 3 theilen als Poggendorf 1/3 Schmittow 1/3 und Trantow auch 1/3 vertheilt ein jeder giebt hiefür jährl. Hewr wie oft
erwehnt 5 Fl.
Weide
Ist allhie zieml. gutt der Pensionarij hat hierauff zu des Ackerwercks behuefs follgendes als 26 Heupter Rindvieh als 12 Pferde darzu 400 schaaffe
Sonst muss er an Dienstboten halten 2 Knecht 2 Mägde und 2 jungens
Das Schloß ist itzo ganz verwüstet und die Logementer nunmehro gantz verfallen.
Es ist aber allhie ein Zimmer und Gebewde zu Pferdestall und dergl. gut und
thüchtig. Von Zimmerwerk und Holltz auch annoch ziemlich unter dach, und wehr
schade wan es nicht zu nutzen sollte angewendet sondern wie das ander verfallen so
ist auch im in der Stadt auff ambts Grund,. die Freyheit genannt großes langes
Gebäude so der H. Inspector bawen und bewohnen lassen wolle. Er hat aber hiezu
kein permission erhalten können, sondter müsste befahren, daß ihm an der Hewr
solcher Gestalt die bawkosten nicht gut gethan worden, sonst hette es sich baldt
selbst kunne bezahlt machen und hernach die jährl. Zinsen hievon dem Ambte
berechnen. Es würden sich hiezu die darbey seiende Freiheit halber, leicht
bestendige Heuers leüt finden. Mit das Schloß so sonst nicht nicht zu repariren
stehet, hat ermelter Ambts Inspector auch vorgeschlagen abzubrechen und die Steine
zu verkaufen. Möchte auch, wan selbige allhie nicht zu gebrauchen, auff solche
Ahrt doch etwas austragen, itzo werden sie nur wegh gestohlen und werden so
niemals was einbringen.
Was hiebey aber am füglichsten und dienlichst
vorzunehmen gibt der Augenschein besser und mit mehren an die Hand.
Urkunde F.144r-145v
[...]
Areal=Ausrechnungh über die Stadt Loitz imgl.n über das Schloß und darbey belegenen Bawhoff und darzu gehörigen Acker und Wiesen. Welche Ao 1697 im August Monath abgemeßen worden.
Anmerkungen
Es findet sich allhie auf dem Stadtfelde hauptsächlich dreyerley Acker alß nembl. Ambts- od. zum Bawhoff belegenen, Kirchen- und Stadtacker, welche insgemein in 4 Haubtschläge worunter auch der so genandte Hoeff verstanden gebraucht wirdt, außer denen selben seindt noch vorhanden folgende Kämppe als Sandt=felldt, Kiwit, Großen- und Kleinen Steenfeldt und St. Annen Kamp.
Daß erste Maßfelldt genandt
dießes Jahr Haber und Erbsenschlag meist niedrigh und kaltgrundig auff grandig
wenig leimgemengter grundt bey naßen jahren sehr schlupigh, bei trockenen jahren
aber dennoch ziml. tragbahr. Es wirdt sonst auch allhie allerley korn als Rogken
Gersten Habern Bohnen und Erbsen gebawet.
Anbelangendt der aus Saat ist allhie
zu observiren /: weilen wegen der vielen kleinen particul kein richtige Profession
bekommen könne :/ daß in jeden Morg. mittelmäßiger Höhe allhie 3 Sch. Hart Korn ,
wo aber niedrig grund 3 1/2
Sch. geseyt werden.
In den 4 Släg. bedeutet A. Ambts K. Kirch und S. Stadt
Acker
| Ambtsacker | [Aa,
Ab] 35M 210R Aa 10 Stücke, niedrig kalt und grandig grundt jedoch eben 21M Ab 3 Stücke, von mittelmäßiger Höhe sonst follgend Brackschlag fast an Gültigkeit gl. 14M 210R |
| Kirchacker | [Ka-Kc] 50M 150R Ka 25 Stücke, Hat gleiche Beschaffenheit mit Aa zwar eben aber niedrig und schlupig 38M Kb 15 Stücke, Gahr niedrig und kaldt auch nur nur schlechter boden, wird mit Habern od. Bohnen insgemein beseyt 5M 270R Kc 5 Stücke, Von qualität wie Ab eben und von mittelmäßiger Höhe und Qualität 6M 180R |
| St: acker | [Sa,
Sb] 18M 60R Sa 15 Stücke, Stadt Acker von beschaffenheit wie bey Aa und Ka gemeldet 14M 60R Sb 3 Stücke, Dito an Gütigkeit Ab und Kc gleich 4M |
Hiezu gehört sonst auch wie oben gemeldt, der Hoff vid infra. A4 ex D
Follget Mittelfeldt
dieses Jahr Brackschlag, von Folio 172 Zeile 4 ergänzt ein gantz eben, auch auff mittelmäßiger Höhe belegenes Feldt, ziml. voll mitt Leim vermengt darbey ohne gahr streng Grundt, ist sonst geschickt allerley korn gut zu tragen auch nach Drosedower Scheide hin, woselbst es sandiger u. weniger vermengt.
| Ambt[sacker] | [Ac,
Ad] 42M 120R Ac 8 Stücke, Ambts Acker, wie gemeldt ziml. fruchtbahr und woll melirt. Grundt 39M 120R Ad 2 Stücke, ein wenig grandiger und schlechter 3M |
| K[irchacker] | [Kd,
Ke] 72M 70R Kd 13 Stücke, Von Beschaffenheit wie von Ac gemeldt 51M 220R Ke 5 Stücke, wie bey Ad erwehnt 20M 150R |
| Stadtacker | [Sc-Se] 27M 20R Sc 12 Stücke, auff mittelmäßiger Höhe eben und sonst voll gemengten tragbahren grundt ist geschickt allerley korn, bey trockenen u. naßen jahren zu tragen wie von Ac gemeldt 22M 275R Sd 2 Stücke, ein wenig schlechter und mit grob sandt vermengt auch theils kaldt sonst wie von Ad gemeldt 3M 60R Se 1 Stück, Up den gehren, von gleicher Beschaffenheit 285R |
Hohe Feldt
dieses Jahr Gerst=Schlag, sonst von qualität wie vom vorigen Schlag gemeldet worden, doch theils ein wenig höher belegen
| Ambts[acker] | [Ae,
Af] 48M 60R Ae 8 Stücke, Ziml. gut Leimgemengter Acker 44M 150R Af 2 Stücke, mehr mit Sandt vermengt - oder grandiger und magerer 3M 210R |
| K[irchacker] | [Kf-Kh] 88M 150R Kf 14 Stücke, mit Ae einerley Beschaffenheit, nicht gahr streng, doch also meliret daß er geschickt sey allerley korn zu tragen, dazu fein eben belegen 83M 120R Kg 2 Stücke, niedrig und naß 1M 120R Kh 2 Stücke, Quer Stücken zwischen Holltz Remeln belegen, grandig Grundt 3M 210R |
| St[adtacker] | [Sf-Sh] 33M 180R Sf 12 Stücke, Von qualität und beschaffenheit wie Ac und Kf 27M 210R Sg 2 Stücke, niedrig und kaldt wie Kg 285R Sh 4 Stücke, quer Stücken up den Gehren von bonität wie Kh 4M 285R |
Folget Dieck-feldt
dieses jahr Rogken Schlagh ist durchgehends vom Demminschen Wegh, nach den Wischen abhengigh je neher hinunter je niedriger, sonst zimlich vermengten fruchtbahren boeden, aber guten theils niedrig und naß, die 3 letzten Stücken nach Drosedow hin seindt etwaß grandiger.
| Ambts[acker] | [Ag,
Ah] 35M 120R Ag 14 Stücke, Von gemelten beschaffenheit, trägt sonst bey trockenen jahren allerley korn, als Weitzen Rocken, Gersten, Haber, Erbßen u. Bohnen, sonst mehrenteils niedrig und kaldtgründig 24M 195R Ah 4 Stücke, von mittelmäßiger Höhe und Gütigkeit uebrigem Schlag gleich 10M 225R |
| Kirch[acker] | [Ki,
Kk] 68M 225R Ki 18 Stücke, niedrig auff leimgemengten Boeden, aber kaldtgründig und naß jedoch sein die 4 letzten Stücken, nach Drosedow hin, ein wenig höher belegen, darbey aber grandiger u. weniger vermengt 60M 15R Kk 6 Stücke, vom Wege abhengigh von qualitat wie Ah, mittelmäßiger Acker 8M 210R |
| Stadtacker | [Sj-Sl] 29M 105R Sj 19 Stücke, Von Beschaffen= und Gütigkeit wie Ag und Ki 19M 30R Sk 4 Stücke, dito, wie von Ah und Kk gemeldet 8M 120R Sl 2 Stücke, Kämpe Häncken und Schultzen Kamp genandt, etwas niedrig jedoch mittelmäßig tragbahr 1M 255R |
Daß seindt also die 4 Haubt Schläge.
U 173Follget ferner die Neben Schläg außer der Hoeff, welche zum Maßfeldt gelegt u. gebraucht wird
| Ambtsacker | [A1-A4] 15M 225R A1 2 Stücken in Sandtfeldt belegenen ambtsacker, zur Mühlen gehörig und belegen Sandtgemengter grundt 2M 255R
|
Sandtfeldt
- hat den nahmen mit der that gehört meist die Kirche zu.
| Kirchen Acker | [Ba-Bc] 85M 135R Ba 7 Stücke, Sandigen acker und schlecht, jedoch unter dem wege so nach der Feüsahn gehet, ziml. gemengt und trägt allerley korn, hat der kleinen theilung halber nicht füglich können von anderen separirt werden, sonst ist es hievon etwan 1/3 ter theil. 35M 15R Bb 6 Stücke, Poggenpoel genandt, meist eben von mittelmäßiger Höhe, grandig Feldt 26M Bc 12 Stücke, Mager sandt grundt, soll dennoch bey naßen Jahren ziml. Rogken tragen, bey trockenen jahren aber dem ansehen nach die Mühe des begatens guten theils schwerl. belohnen 24M 120R |
| Stadt=Acker | [Bd-Bf] 25M 205R Bd 7 Stücke, Von beschaffenheit und bonitat wie bey Ba erwehnt 9M 70R Be 6 Stücke, dieses - wie Bb besaget 5M 210R Bf 12 Stücke, und dieses wie von Bc gemeldt 10M 225R |
C. die Kiwitt
genandt allhie hat die kirch in allem nur 6 Morg das übrige gehört die Stadt zu.
| Stadt Acker | [Ca,
Cb] 16M 270R Ca 1 Stück, Ist gahr schlecht sandt acker, zusammen 21 Morg, Nach abzugh 6 Morg kompt die Stadt zu 15M Cb 1 Stück, Galgen Kamp ziml. guter Acker und grundt 1M 270R |
Kirche das übrige: und also die Kirche der übrigen Morgen, als nembl. 6M
D . Up der Hoeffe
sonst wie gedacht zum Maßfeldt Schlag gehörig
| Kirchacker | [Da,
Db] 29M 165R Da 4 Stücken eben ziml. gemengter aber niedrig acker, ist dennoch ziml. zuträgl. 20M 255R Db 1 Stück, Hoch belegenen mittelmäßigen Sandt u. doch dabey ziml. vermengter Grundt 8M 210R |
Stadt Acker: Dc 3 Stücke, Stadtacker von bonitet wie Da, doch nicht so viel niedrig sonst Mittelhöhe 9M 180R
[Summe: ...]
U 174E. Großen Steenfeldt
K[irchacker]: Ea 4 Stücke, Schwärtzl. grandig sandtgemengter acker theils niedrig u. kaldten grundt 3M 240R
St[adtacker]: Eb 4 Stücke, von selbiger beschaffenheit der Stadt und mehrentheils dem Richter gehörig 16M 15R
F. Kleinen Steenfeldt
K[irchacker]: Fa 2 Stücke, grandig und mageren grundt 7M 195R
St[adtacker]: Fb 1 Stück, von selbiger beschaffenheit 195R
[
,
]
2M 135R
1 Stück, ein jard im Sandtfeldt der Capellen zu Vorbend
gehörig
1M 15R
1 Stück, ein dito im Mittel= und Maßfeldt belegen der Capellen
zu Drosedow zustendig
1M 120R
G. Wüsten Acker
[Ga-Gg]
62M 165R
Ga
2 Stücke, Up den Gehren genandt, grandig doch ebeneren grundt
meistentheils mit weichholltz als Bircken Eschen und Weidenbüschen
bewuchsen, wirdt zur Weide gebraucht sonst grüner theils niedrig grundt
34M 150R
Gb
4 Stücke, Ebenen aber etwas sandig sonst
reinen grundt u. leicht auffzubrechen
4M 210R
Gc
2 Stücke, gut ebenen doch etwas niedrig
reinen grundt
2M 270R
Gd
1 wüsten Stück im Sandtfeldt gantz sandig u. wenig
nützlich
180R
Ge
1 wüsten Stück im Sandtfeldt gantz sandig u. wenig
nützlich
3M 180R
Gf
3 Stücke, Vormahls zwar Acker geweßen,
ist etwas niedrig darbey, mit weichholtz gantz bewuchsen am Saum stehen
etzliche eichen und hohe Espen, sonst schwerlich unter Cultur zu
bringen
14M 120R
Gg
4 Stücke, kleine Stremels grünen
niedrigen acker, könnte endlich woll aufgebrochen werden
1M 255R
H. Wischen und Wiesewachs
[Ha-Ho]
445M 150R
Ha
2 Stücke, Die sogenandte Kreebs=Wisch und 1 am Schoepen Dam belegenes Stück, beide von ein
qua[-]lität, weicher grundt mit Moß besetzt und mit klein spitzig Starrgraß
dazu die Krebs-Wisch sonderlich an
der Mühlen beck, sehr mit weiden
und Ellernbüschen bewuchsen, sonst von gahr schlechten wachsthum, könnte
zwar mit Roden leicht verbeßert und Ein großes erweitert werden; weill hier
aber große Mißvergnügen der bürgers umb etzliche jahren nach befinden die
wießen umbgecawelt werden, und solcher nach keiner sein recht eigen Stück,
dem bringt nachweiß, so follget darauff, daß keiner zur vorgemelten arbeit
Lust hat, dannenhero zu letzt bewachsen müßen, hält in sich 80
Heufuder,
107M 90R
U 175 Hb
1 Stück, ein Mittellmäßig wisch,
Nie=Wisch genandt, etwaß tieff
und wäßrig, sonst von mittelmäßigen wahsthumb meist Starrgras, 72
Heufuder,
60M
Hc
1 Stück, Kallter Kuppel genanndt, tieff und naß, mit Lesch bewuchsen
sonst sehr fruchtbahre Wisch, 9 Heufuder,
5M 210R
Hd
10 Stücke, Die Pferde Wisch genandt, ist hart und eben
kann nicht woll unter Wischen sondern vielmehr unter Weide gerechnet werden,
ist vormahlen acker geweßen und wirdt etwan was mit Korn umbschloßen wan der
Schlag beseyet, 8 Morg gemeihet, mager u. von schlechten wachsthum, und will
ohne dem Wisch allhie genug sein achten sie Es nützlich zur Weide, jedoch
soll bey schlechten Futterjahren der gantze platz auch zu weilen dem
berichte nach gemeihet werden, hält zusammen, 30 Heufuder,
82M 60R
He
8 Stücke, im Deickfeldt von selbiger beschaffenheit,
doch werden diese mehrentheils wan der Schlag beseyet, gehegt und gemeihet,
halten zusammen, 19 Heufuder,
23M 105R
Hf
6 Stücke, alß 3 wischflecken im
Sandtfeldt 1 [Stück] up den Hoff im Hohen feldt, vid. soll und im Dieckfeldt, 1 dito, nur von schlechten wachsthum, können nur
wan die Schlägh beseyt auch gehegt werden, 9 Heufuder,
9M
Hg
1 Stück, an der Krebswisch belegen und auch darzu gehörig,
außer daß sie /: biß auff einige flecken an der Trantower Grentz, woselbst
einige Fuhder Hew gesammelt werden :/Er gantz mit weiden und bircken auch
Ellernbüschen gantz bewuchsen, und also wenig entweder zur Wiese oder zur
Weide von der Stadt zu nützen, 11 Heufuder,
39M 120R
Hh
1 Stück, ein niedrig und wäßrig aber
sonst trächtige wieße welche auch oftmahls 2 Mahl wan das Futter bey nötig,
mit nutzen geworben wird, gehört oder viellmehr hat sich der Rath zu
geeignet, 40 Heufuder,
24M 120R
Hj
1 Stück, die Bürgermeister Wisch ist hart und mager, 3
Heufuder,
3M 210R
Hk
1 Stück, Gehört der Kirch ist sehr mager
und auch mit büschen durchwuchsen, sonst Wischgraben benahmbset, 12 Heufuder,
21M 135R
Hl
1 Stück, Dito, ist aber von ziml.n wachsthum dabey fein und eben und rein, 10
Heufuder,
6M 15R
Hm
1 Stück, Hat daß Becker Ambt, so itzo in
ein Becker bestehet, und sonst woll von der Stadt aus gewißen gründen könnte
besprochen werden, von ziml guten wachsthum 3M 30R; dito ein daran liegendt
Stück so d. Rathsverwandte Mähl in possession genommen, es beklagt sich aber
ein Bürger Petersen, daß er ihm nicht zwingen kann, sonst die helffte ihm
rechtmäßig und zwar erblich zusteht 210R; 5 1/2 Heufuder,
3M 240R
Hn
1 Stück, die 4tels männer Wisch von mittelmäßiger wachsthum, 10 Heufuder,
5M 60R U 176
Ho
1 Stück, mit dießer, itzo genandten
Herren Wisch, hat es folgende beschaffenheit. Es hat die Stadt vorzeiten,
angesehn sie außerdehm nothdürfftige Wiesewachs gehabt, denselbig dem
Hertzogh oder Ihres Fürsten jährl. fur ein billiges heurn als 15 fl.
eingethan. Nachmahls wie die Ämbter unter der Könniginnen Administratoren
auffsicht gekommen, ist selbige Wisch vor Ermeldten heür den freyen Güttern
Poggendorf, Schmittow und Trantow beygelegt - und zwar einem jeden für 5
fl., hält sonst in sich 50 Heufuder,
53M 285R
Folgende seindt Ambts=Wischen
[Hp-Ht]
131M 225R
Hp
1 Stück, Dieser und folgende Wischen
gehören zum Schloß od. itzo zum Bawhoff, weill aber dieser Pensionary in des
H. Ambts Inspectors Hewr Contract getreten, oder viell mehr mit dem selben
Contrahirt, hat Er selbigen reservirt, und hat der Pensionary von dießer
Wisch dem Vorgeben nach, nicht mehr den etwan 12 fuhder daß übrige wirdt den
leüten auff der Freyheit wohnendt, eingethan , ob es gl. ein Platz ist von
94 Morg. - Er ist aber nur von schlechter wachsthum der grundt mit Moß
besetzt, worauff klein spitzig Starrgras wächst zu dehm so ist allhier auch
viel weiden büschen, doch ist mehrentheils rein, Sig: Hp von 36
Heufuder,
70M 270R
Hq
1 Stück, Die gemeldte Penser Wisch so der H. Ambtsinspector in
gebrauch hat. Ein klein wenig fruchtbahrer sonst von selbiger Ahrt Gras, 23
Heufuder,
30M 90R
| Hr 1 Stück, gehört zu Hp
ist aber fast gantz bewuchsen u. wenig hievon zu nutzen 23M 180R Hs 1 Stück, gehört und liegt an der Penser Wisch, gantz bewuchsen und itzo gahr zu nichts nütze 5M 240R Ht 1 Stück, Ein grün Remel unter dem acker auff St. Annen Kamp dem Ambt zustendig 1M 45R |
[zusammen] 11 Heufuder |
J. Weide worunter Holltz-Brücher und Morasten verstanden
[Ja-Jz]
717M 90R
Ja
1 Stück, Ein etwas niedrige doch recht
gute an Gültzow und Drosedow grentzende weide ein gantz eben platz, sonst
etwas mit klein bülten, Kuhwisch
genandt
57M 150R
Jb
7 Stücke, ein grüne mehrentheils harte
weide, außer an der Herrn Wisch
Graben woselbst es ein wenig tieff ist, nebenst andere Grüne Harte Remels
zusammen
88M 60R
U 177 Jc
2 Stücke, Hoch=bergigt und grandige hohe
weide
18M 210R
Jd
2 Stücke, Wegen und Sandt=Dühnen gantz
sandig und zu wenig nutze
22M 165R
Je
2 Stücke, mehrentheils mit Ellern und
andere weichholtz gantz bewuchsen, grüne Weide
46M 165R
Jf
1 Stück, ein Eich holltz mit Haßeln
unter büschen auff harten grundt, sonst Wiepken
brinck genandt
30M 60R
Jg
1 Stück, imgl. ein Eich Holltz nach
Trantower Scheide, so vorzeiten
mit dem Hertzog an sich getauschet, ob es gleich meist hart grundt ist und
einig gute beüme heget, so kann es dennoch im geringsten der da zwischen
belegenen Mühlen becke, auch sonst morasten halber, nicht bey dieser
anstaldt so wenig zuer weide als sonst genütz werden.
3M 195R
Jh
1 Stück, so genandte Löitzer Holltze nach Rustow, von allerley
ahrt darunter auch Baw= und Mast holltz mit haßeln und anderen unterbüschen
gantz dicht bewuchsen
50M 180R
Es liegt hieran
ein klein Plätzgen in Rustower feldt Koh=burg genandt, die anderen dergl. höltzung so hieher gehören,
besitzen Drosedow und Zarnekow
Ji
4 Stück, drey Remels mit büschen, auch
Hochholtz worunter einige kleine Eichen im Dieckfeldt und ein Stück an der Feüsahn liegendt mit dergl. Ahrt bewuchsen, zu sammen auff
gut harten grün grund bewuchsen
7M 195R
Jk
allerley kleine Dorn- und andere Remels
im Sandtfeldt, Hohe, Mittell und Maßfeldt zwischen den
acker stücken liegen, die theils füglich außzurohden und beackern
16M 285R
Jl
1 Stück, Thier garten zum Schloß gehörig
3M 30R auf weich und morastig grund, od. viellmehr ein Eller bruch gantz
dicht bewuchsen 11M 20R,
14M 150R
Jm
3 Stücke, Eller brücher, die dennoch
mehrentheils können betrieben werden, und meist härtlich sein
22M 180R
Jn
3 Stücke, Gantz naße und morastige Eller
brücher die wenig oder o. können genützt werden
15M 210R
Jo
1 Stück, mit weiden und Ellern büsch in
waßer continue biß an enckel oder auch knie, dazwischen unergründtl.
Torffkuhlen auch etwas Rohr so aber nicht woll wegen daß dichte Holtz kann
rausgesamelt werden, am Torffwisch Seiten aber meist hart, woselbst den
zwischen den Büschen von gering Leüten etwan ein leder voll hew gesamelt, so
ihn dennoch will verwehret werden
19M 60R
Jp
1 Stück, ein fast dergl. ohrt ein
Feüsahn genandt, gantz dicht mit
Holltz u. Rohr, welches aber kann geworben bewuchsen, ist aber guten theils
auff hartem Grund
12M 120R
U 178 Jq
1 Stück, Up
den Kivitt genandt, ein morastige und niedrige weide, etliche
öhrter quebbicht, und kann nicht allenthalben der näße halber betrieben
werden
101M 30R
Jr
1 Stück, Torffwisch oder -mohr genandt,
ist auch vorzeiten ein Torff mohr gewesen, davon noch die Torffkuhlen
merckl. genug zu sehen, ist auch recht mohr grundt theils mit kleine bircken
sträucher bewuchsen, wirdt zuer Weide gebraucht und kann ob es gleich weich
grundig ist dennoch durch und durch betrieben werden.
102M
Js
1 Stück, ist eben grüne Wischgrundt
stehet aber, wo nicht gahr trockene jahren sein unter waßer hält in
sich
19M 180R
Jt
2 Stücke, darbey belegen u. von selbiger
Beschaffenheit, außer das es mit Ellernholltz und büschen bewuchsen
19M 120R
Ju
1 Stück, imgl. darunter und an belegen,
und gl. grundt nur daß es ein wenig trockener und nicht so sehr unter waßer
stehet, wirdt zwar mehrmahls zuer weide kann auch fügl. zu wischen gebraucht
und gemähet werden
28M 225R
Jw
4 Stücke, Bülten Möhren gahr zu o.
nütze
3M 180R
Jx
Driften, Wegen und Stein Dämme
8M 210R
| Jy 1 Stück, tieff sumpffig
ohrt dem ambt gehörig mit Lesch- und Ellernbüschen bewuchsen an der
Stadt mauer belegen 7M240R Jz 1 Stück, Koppel, meist auff hart hart grundt, an den bawhoff und also zum ambt gleich fals gehörig belegen, mit weich holltz bewuchsen, 4M 90R |
[zusammen] 12M 60R |
L. Fischwaßer alß eines theils und zwar die helffte Peene, sonicht in Löitzer bezirck eingeschloßen, und Mühlen Damm und Beck.
[La,Lb]
35M 255R
La
Schloß Mühlen deich mit die Beck, worin
Krebs und allerley klein Fisch seyn soll
8M 210R
Lb
die helffte Peine worin allerhandt Fisch
auch große Wellse, gefangen werden wirdt dennoch wenig zur Stadt nützen
gebraucht
27M 45R
M. die Stadt in Ihr Circumferentz wälle und maur nebst sembtl. Kuppeln und gertens
[Ma-Mg]
31M 30R
Ma
1 Stück, die Stadt Circumferentz hält in
sich mit der Mauer
15M
Mb
2 Stücke, Stadt Kuppeln acker landt
2M 245R
Mc
die Bleiche und ein grünplatz an der
Stadt Maur nebst d. Stadtgraben
5M 15R
Md
18 Stücke, Sembtl. der Stadt gehörige
Gartens
4M 70R
U 179 Me
1 Stück, ein kl. Stück so der H.
BürgerM: Bartram mit Concession der Regierung jährl. für ein gewiße Pacht
von d. so genandten St. Annen Kamp
deßen Garten angefügt genommen
45R
Mf
2 Stücke, ein klein Kuppel, dert=garden
genandt und noch ein ander Kuppel beide acker grundt der Kirche gehörig
3M 30R
Mg
1 Stück, ein Platz od. Lehm Kuhlen die
Kirche gleichfals gehörig vor d. Stadttor belegen
225R
Folget Das Schloß nebst außer und in der Stadt benahmste Freiheit, mit ein Ambts Garten
[Mh-Mo]
5M 255R
Mh
1 Stück, Schloß in sein
Circumferentz
1M 225R
Mi
1 Stück, die Graben umbher
240R
Mk
1 Stück, ein davor belegenen itzo gahr
demolirten Schantze in welche Kohlgartens sein
105R
Ml
2 Stücke, ein Stremel ums selbige her,
item die Hoffstellen und darbey belegnen Kuppeln und Gartens bey denen außer
der Stadt belegenen Freyheitsbuden und -kathen
1M 195R
Mn
1 Stück, Die Freyheits und zum schloß
gehörigen buden in der Stadt
90R
Mo
1 Stück, Ein daran belegenen ambts
garten worin nichts mehr denn unterschiedlich Obstbäume
1M
Der Bauhoff zum ambt gehörig
[Mp-Mv]
3M 225R
Mp
1 Stück, der Bawhoff und Hoffrühm
1M
Mq
1 Stück, ein Platz darbey mit viel Stein
welle woselbst vormahls Gebäude zwischengestanden
270R
Mr
1 Stück, ein Kohlgarten
75R
Ms
die Kirche od. Capelle vor der Stadt so
von dem jetzig Bürger Meister neu auffgebawet nebst der Kirch hoff auff
welchem alle Todten und leichen auß der Stadt begraben werden
1M
Mt
die Sandt Mühle mit Haußstedt und mühlen
stelle
180R
Mv
Richtplatz und Raben Stein
NB: Hat also wie vorgemeldt daß ambt und allhie zu der so genandte Bawhoff in
allen am Acker belegen 177 Morg 135 Ruten
Und an Wischen die auch die auch
apart abgenommen und außgerechnet sein 131 Morg 225 Ruten
QR hießig Kirche und Stadt alß das übrige
S[umm]a
Cultiwirter Acker: 769M 130R
Wüster Acker: 62M 165R
Wiesen: 577M
75R
Fuhder Hew: 430 1/2
Holtz, Weide, Brüche u. Morast: 717M 90R
Fischwäßer: 35M
255R
Stadtmauer Graben u. Garten: 40M 210R
Am 27. Juli des Jahres 1705 wurde die Stadt Loitz revidiert und wie folgt befunden
Neuer Acker seit der letzten Vermessung
G1
5 Stücke, aufgebrochen vom wüsten Acker
Ga, schwarze Sanderde, wird nicht als Feld genutzt, sondern hin und wieder
mit Bohnen oder Flachs besät, liegt niedrig
5M 210R
G2
2 Stücke, bewirtschaftet vom wüsten
Acker Gb, ebener Sand, von gleicher Beschaffenheit wie G1, wird genutzt wie
Sh
3M 195R
G3
2 Stücke, aufgebrochen vom Ödland Gc,
schwarze Sanderde, wird genutzt wie Aa
180R
G4
1 Stück, aufgebrochen von Gd, ebener
Sand, wird genutzt wie Bc
195R
G5
1 Stück, bewirtschaftet vom wüsten Acker
Gf, schwarze Sanderde, genutzt wie Ke
210R
RRev 334 URev 24 G6
4 Stücke aufgebrochen vom wüsten Acker
Gg, niedrige Sanderde, werden nicht als Feld genutzt sondern hin und wieder
besät, ihre Fläche findet sich im Ausrechnungsbuch, da es vollständig
bewirtschaftet ist.
1M255R
Beschreibung der übrigen wüsten Äcker
Das übrige von Ga ist auf keinen Fall zu kultivieren, da es sehr niedrig liegt und
mit großen und kleinen Bäumen bewachsen ist, aber als Weide ist es nutzbar, da
dort gutes Gras wächst.
Das, was von Gb übrig ist, ist niedrige Weide, die
nicht als Acker genutzt werden kann. RRev 335
URev 25 Aber das von Gc übrige wird als
Wiese genutzt, da dort gutes Gras wächst. Ist als Acker nicht sonderlich geeignet,
da sie sehr niedrig liegt.
Ge könnte im Notfall wohl aufgebrochen werden;
liegt zwar auch etwas niedrig, ist aber von ebenem Sandboden.
Das übrige von
Gf ist dicht mit großen Bäumen, Dornen- und Weidenbüschen bewachsen, außerdem sehr
uneben, scheint als Acker ziemlich unbrauchbar zu sein.
Darüberhinaus ist hier
nichts, was als Acker nutzbar wäre, RRev 336
URev 26 weder von den
Viehweiden, noch vom Wald, wenn nicht ein Teil der Wiese Hd aufgebrochen werden
könnte, da sie einen ziemlich festem Grund hat. Er besteht aus ebener schwarzer
Sanderde, ist aber sehr kaltgründig und deshalb als Acker fast nicht zu
gebrauchen. Kann auch nicht als Wiese entbehrt werden, da dort das beste
Pferdefutter wächst, da die anderen Wiesen viel grobes Riedgras haben.
Summe
neuer Acker: 13M 45R
Lit: A.
Folget die Verzeichnis aller Einwohner in diesem
Städtlein Loitz, wie auch dererselben Nahmen, Gewerbe und Hanthierung.
1. Die Geistlichkeit
H. Mag. Christianus Schröder, Pastor und Praepositus
H. Johannes Dassovius,
Diaconus und zugleich Rector Scholae
Johannes Krey, Cantor
Johann Gitow,
Custos, seines Handtwercks ein Drechsler
2. Der Rath bestehet in folgenden Persohnen
H. Eberhard Bertram, Consul und zugleich Königl. Ambtsinspector
H. Jochim
Hartwig Berens, Stadt Richter, Accijs-Collector und Zöllner, treibet beyher Brau
Nahrung und Ackerwerck, auch seine erlernete Barbier Kunst.
H. Heinrich Möhl,
Rathsverwandter und beyher ein Schuester
H. Jürgen Teschendorff,
Rathsverwandter, treibet Wirthschafft, brau Nahrung und Ackerwerck.
H. Samuel
Sodeman, Rathsverwandter, dem Vorigen gleich
Joachim Alexander Engelhart,
Stadtsecretarius
3. Bürgerschafft
Fridericus Christians, Bürgerwordthalter
| Andreas von der Osten, Brawer und Ackers Mann Melcher Möhle, dito Peter Kummerow,dito Hans Holm, Grobschmidt |
Vierthelsmänner |
| Christian Franck, Fastbecker Henning Klug, Rademacher Hans Jacob Kesler, Kleinschmidt Jacob Peters, Fischer |
Acht Männer |
Jacob Hövett, Stadt Collector
Michael Hübener, Stadt
Musicante
Johann Wäsche, Apothecker
Paul Borneman, Barbierer
| Christoff Hagen Berend Peters |
Krahmere |
Andreas Hahn, Kirchen Schreiber, welcher beyher ein wenig Ackerbau
treibet.
Martin Osten, Loßbecker U 149r
| Johann Heideman Jochim Heideman Cornelius Dietrich Matthies Benedix Johann Virow Johann Peters |
Schuestere, theils aber nur Altflickere, die auch zum theil auf Taglohn gehen |
| Jacob Schubbe Magnus Berg Lorentz Linde Frantz Must Paul Philipp Christian Jasmund |
Schneidere |
| Jochim Vicke Michell Langhoff Wilhelm Wilms Hans Peters |
Leinwebere |
| Dieterich Hanebutt Jochim Gilow Jochim Hinz-Sülfflohm |
Tischler |
| Peter Staack Christian Wendt Courd Wilms |
Zimmerleüthe |
| Jacob Schröder Friedrich Reincke |
Fiedlers, welche auch ein wenig Brandtwein brennen. |
Zu observiren ist, das ihrer drey von obgesetzten, weill sie sich von ihrem Handtwercke allein nicht ernehren können, auch ein wenig Brandtwein brennen.
Claus Brandenburg, Grobschmidt
Niclaus Schmidt, Schlächter
| Christoff Kilian Christian Henning |
Böttichers |
Emanuel Krüger, Fischer
Peter Wiencke, Glaser
Michell Hornberger,
Töpffer
Jürgen Gruber, Schwartzfärber
| Jacob Möhl Hinrich Weserman Michell Wolter Jochim Hanebutt Asmus Jürgens |
Ackers Leüthe, der letztere hievon ist zugleich Ambts Land Reüter. |
Zacharias Schröder, Todten Gräber und Tagelöhner
| Johan Flindt Jochim Teich Hinrich Gilow Jochim Kruse |
Tagelöhner |
| Hans Meyer Marten Stubbe |
Thorwärter |
Christian Schröder, Stadtdiener
Hinrich Plüter, Kühehirthe
Hinrich
Siemer, Schweine hirthe
Noch finden sich zwo Bürger Wittwen, Olerichsche und
Matthiesche, die durch Spinnen und Tagelohn ihren Auffenthalt suchen.
L.S. Nostre Senatus subscripsit Eberhard Bertram p. t. Consul dicens
Lit B.
Auff des Königl. Commissarij Herrn Johann Peters
einereichten Puncta und darüber verlangte erklärung, giebt E. E. Rath zu Loitz, Zur
dienstlichen Antwort und Nachricht folgendes.
Punktij 1: Einen Auffsatz der Nahmen aller Einwohner und ihre Hanthierung.
Ad 1 Wirdt ihm hirmit laut spezialen Auffsatzes sub Lit. A extradiret.
[Punktij] 2: Von der Beschaffenheit des Ackers, dero Außsaat und Fruchtbarkeit, wieviell itzo und vorhin der Stadt eigenthümblich gewesen.
[Ad] 2 Mit dem Acker hat es diese Beschaffenheit, das einige Schläge mittellmäßig, einige aber gantz unfruchtbahr seijn, und selten gutt Korn darauf wächset. Es hat aber die Stadt und Bürgerschafft gar wenig Eigenthümblichen Acker, so woll kaum in 2 Hufen Landes bestehen mag, wen der Auswertigen Leuthen zukommender Acker abgehet, der übrige gehöret zum Ambte und der Kirche. Die auswärtigen Leüthe, welche hier Acker haben, haben solchen von ihren Vorfahren ererbt, welche theils gestorben, theils weghgezogen.
[Punktij] 3: Von beschaffenheit und Fruchtbarkeit der Wiesen und wieviell Fuder Hew jährlich könne geworben werden.
[Ad] 3 Auf die Wiesen ist kein gewisser Anschlag zu machen, weill sie öfters, wan das Wasser auffsteiget, gar bestehen bleiben, und nur wenig können genützt werden, so das mancher Bürger 1 oder 2, und zum höchsten 4 Fuder Heu werben kann.
[Punktij] 4: Von denen Weiden und Höltzungen, wie selbige von der Stadt genützet wirdt zum Baw= brenholtz oder sonst verkauffet werden.
[Ad] 4 Es hat zwahr die Stadt ein Eich-Höltzchen, der Wiepkenbring und die Esch-Hörne genant, darin nottürfftig bauholtz für die Einwohner vorhanden, es träget aber solches gar keine Mast, und ist in 10 Jahren nicht die geringste Mast vorhanden gewesen, weil es sehr niedrig und im Morast belegen. Verkauffet wirdt daraus nichts, es sey dan, das die hohe Unumbgängliche Noth erfordert, das zur Sublevation der Armuth einige Stücke daraus verkauffet werden. Brenholtz ist bey der Stadt gar nicht, als strauchwerck, welches zur feürung gebrauchet werden muß, wo nicht die Einwohner vom Ambt oder U 146v sonst in der Nachbarbarschafft die Notturfft ankauffen wollen. Es hat auch die Stadt bey Verkauffung des Dorffes Zarniglow sich das daselbst vorhandene Holtz, die Borst genant, zwahr vorbehalten, es ist aber in derselben wenig Bau- und Nützholz mehr zu finden, weill nach den letzt Recidiv mit Königl. hochpreisl. Regierungs-Bewilligung eine quantität Bäume daraus verkaufft, Zu Wiedererbauung der gantz devastiret gewehsenen Peenbrücken, auch Schuell, Rathhauß und Stadt Gebäuden, so das nur etwa Senaty nach alter Gewohnheit anstatt ihres Salary zu Zeiten und woll in 10 Jahren jedweder nur einen baum daraus habhafft werden kan. Brenholtz st an dem ohrt woll, und übrig genug, weill aber der Weg dahin schlim und der ohrt weit von hier, auch das Holtz tieff im Waßer stehet, kan man es ohne im harten Winter, da man näher holtz für geringes Gelt haben kan, nicht bekommen, und ist also auch wenig zu æstimiren.
Punkty 5: Ob bey der Stadt einige Mühl-Gerechtigkeiten seyn.
[Ad] 5 Es hat zwahr Senaty bey der hochpreislichen Königl. Regierung deswegen Unterthänigste Ansuchung gethan, bis dato aber nichts erhalten können.
[Punkty] 6: Von Fischereyen, dero Gerechtigkeit und wie es damit gehalten.
[Ad] 6 Fischerey in der Peene ist gar schlecht, so das ein paar bürger, die sich Fischer nennen laßen, Zu gewißer Jahres Zeit dan und wan etwas fangen, geben aber davon keine Pächte, sondern werden in der Contribution deswegen in etwa mit angesehen, holen sonst die Fische zu des Städtchens Notturfft mehrentheils von Anklam, oder Sie werden auch von da hieher gebracht. Es hat sonst die Stadt vermöge einiger Nachrichtungen die Gerechtigkeit, die gantze Peene durch zu fischen, kombt aber niemandem hie selbst zu Nutzen.
U 147r[Punkty] 7: Von Baum= Hopffen= und Kohlgartens, was sie profitiren können.
[Ad] 7 Hopffen Garten sind gar nicht, sondern nach der Krieges recidiv sind zwahr einige baum= und Kohlgärten wieder angebawet, die aber noch wenig profitiren, weill bey den Einquartierungen solche Früchte nicht zu beschützen seyn.
[Punkty] 8: Von Krügen, Zoll-Plätzen, Jahrmarckt und Jahrmarcktsstellen.
[Ad] 8 Krüge und Zölle hat die Stadt gar nicht, wirdt auch nicht eine tonne bier bey jetzigen Zeiten aus der Stadt verfahren oder verkaufft. Es werden zwahr alhie jährlich ein Jahrmarckt, ein Pferde und ein Viehmarckt gehalten, der Zoll davon läst die Königl. Cammer einheben, die meisten Bürger haben nichts als Ungemach davon, das Stätte Geldt von der Krahmerei träget 4, 8 bis 17 Rtlr. welche in die Stadt Collection fließen, und zu bezahlung der Stadtbedienten mit angewendet werden.
[Punkty] 9: Von Außgaben und Contributionen, wie es jetzo und vorhin damit gehalten, von wieviell huefen, und auf welche Ahrt gesteüret.
[Ad] 9 Die Stadt versteüret anitzo für 22 1/2 huefe nach dem Modo reducto; Wegen des Modi contribuendi hat die Königl. Commission alhie eine solche Anordnung verfaßet, das die Bürgerschafft in 6 Classen eingetheilet wirdt, und nachdem Sie vermögend befunden, in diese oder jehne Classe auffgeführet werden, wobey das observiret wirdt, alles was dieser oder jehner an Eigentumb als Hause, Äcker, Wiesen, Garten, Vieh oder Fahrnis oder sonst seinem Gewerbe und hanthierung nach haben möchte oder præstieren könne. Diejehnigen aber, welche so gar unvermögend seyn, das sie auch in die geringsten Classe nicht aufgeführet werden konnen, geben von ihrer Armuth nur ein weniges, welcher Mody dan auch an diesem ohrte Zum richtigsten und erträglichsten befunden worden. Vide supra sub signo F.Folgendes zu Punkt 9 ist in kleiner Schrift nachträglich am Rande vermerkt.
F: Vor der im ao. 72 gehaltene Königl. Commission ist mit der Contribution nicht also umbgang, als es HH. Commissarij für gutt befunden, besonders es haben diejehnigen, welche noch eines jedwanigen Vermögens gewesen, solange die andern übertragen müßen, bis Sie darüber mit verdorben, welches nachmahls geendert u. noch itzo für gutt befunden worden. Die Verwüstung dieses Stättleins ist Zuerst geschehen in der ersten Kayserl. recidiv, da mehrentheils die gantze Stadt abgebrandt. Nachmahls, da sich einige Bürger bemühet, wieder zu bawen, ist der Pollnische Krieg eingefallen, welcher durch die harten Contributionen u. Einquartierungen mit den meisten Einwohnern das Garaus gemachet. Da nun nachgehends etliche nur wenige Bürger wieder angebawet, ist die Dänische und Brandenburg. recidiv eingefallen, auch folglich abermals eine große Feüersbrunst im Stättchen entstanden. Zuletzt hat nochmahls der Dänische und Brandenburg. König das Stättchen dergestalt ruiniret, das die meisten bürger verstorben, verlauffen, die Häuser verwüstet u. übell zugerichtet worden. Nachdehm nun der liebe Gott seine Zorn Ruthe in Gnaden abgewendet u. Uns den lieben Frieden wiederumb geschencket, haben die noch wenig übrig gebliebenen Bürger den Anfang mit reparirung ihrer Häuser und buden gemachet, auch denen Frembden, welche sich hier niederlaßen wollen, Freyheit u. holtz zur Baute gegeben; einige 10 Jahre, etlichen weniger, nachdehm Sie die Häuser groß oder klein gebawet, wodurch sich noch einige frembde Leüthe wieder anhero gesetzet, so das die Bürgerschafft, wie beigefügte Lista besaget, sich dadurch soweit vermehret und verbeßert hat. Weill es gar nun aber eins die Contributions-Last die Einwohner so hart drücket, das sie es nicht außhalten können, verspühret man, das die Bürgerschafft mehr ab als zunimbt. Wann aber das Stättchen in auffnehmen gebracht werden sollte, würde es nirgends anders geschehen können als durch Freyheiten u. Erleichterungen der Contribution. Von den alten Contributionen sind keine Rechnungen mehr vorhanden, weill der alte Magistrat dieses ohrts ausgestorben u. keine Registra hinterlassen. Von dehnen letzten ist eines jahres Extract aus dehm Stadt Register mit bey gelegt. sub. Lit. B.
U 147v[Punkty] 10: Von Priester- und Küster Gebühr.
[Ad] 10 Priester- und Küster Gebühr hat zwahr die Stadt nicht auszugeben, außer das sie (1) schuldig ist, von dehen Pfarrbawten die Scheünen und brunnen in bäulichem stand zu erhalten, (2) Dem Diacono, Rectori und Cantori aber gantze Wohnungen zu verschaffen, beyde Schull Collegen zu unterhalten, (3) Dem Hrn. Praeposito jährlich 4 fl. den Holtz Geld, imgleichen (4) von dem Rathhaus, weill es ehemahls eine verwuestete Capelle gewesen, jährlich 4 fl. Zinsen an die Kirche zu geben. So müßen auch endlich (5) die Einwohner die 4 Zeiten Pfennige und Pröven an die Kirche und dehnen Hrn. Geistl. entrichten.
[Punkty] 11: Von Monumenten, Antiquitäten, alte Namen und dehren Ausdeütung.
[Ad] 11 Von Monumentis und Antiquitäten ist nicht sonderliches zu observiren, außer das die hochseel. letztere Hertzogin Sophia Hedewig an diesem Ohrte ihren Wittwen-Sitz gehabt, auch Zu der Zeit in der Kirche ein fürstl. Gestühl ganz zierlich und mit dehnen hochfürstl. Ahnen wohl bemahlen und ausputzen laßen. Das Schloß aber, das ihre residence gewesen, ist in dehnen schweren Krieges Zeiten und nachgehends sosehr verwüestet, das nicht mehr als die Rudera davon übrig. Es ist sonst auch dieses Städtchen Loitz uhralters Lositz und von Thetlevis, einem Ritter in Gadebusch, mit sonderbahren Gnaden und Privilegien, weill es der Schlüssel seines Landes gewesen, in Anno 1242 versehen und mit zweyen Stadt Gütern, Drosdow und Zarniglow, beschencket worden, welches Privilegium der hochseel. Hertzog Wartislaus in Ao. 1292 und nachmahls dero hohe Herren Successores nach und nach allergnädigst confirmiret. Die beiden Güter betreffend, so possidiret anitzo das erste zwahr die hochgräfl. Lillieschen Erben, die hohe königl. Reduction aber U 148r hat solches mit eingezogen, und weiß Niemand in dieser Stadt, auf was ahrt es von der Stadt abgebracht. Das andere, Zarniglow, ist in der ersten Kayserlichen Krieges Zeit, da das Städtchen gebrandtschatzet worden, zu etwaniger Conservation derselben von Unsern seel. Vorfahren so hoch verpfändet worden, das es dehnen Einwohnern nachgehends in Process- Kosten höher ankommen, als es wehrt gewehsen, so, das Wir auch genötiget worden, endlich solches gar von Handt zu schlagen, bloß das die Stadt ein Capithall von 500 Rtlr. sich darinnen reserviret, und solche durch Richterl. Erkäntnis mainteniret hat.
[Punkty] 12: Von Gerechtigkeit der Ober= und Unterjagdt, Wildtwerck und derer Nutzen.
[Ad] 12 Weill wegen der Ober= und Unterjagdt die Stadt nichts specialer beyzubringen hat, (außer was Se. Königl. Maytt: zu Schweden des Königes Frau Groß Mutter, Unsere Allergnädigste Königin und Frau, in Vormundtschafft dero höchstseel. Sohnes Caroli XI., Glorwürdigsten Andenkens, in dem allergnädigst ausgegebenen und confirmirten Stadt Privilegio, de dato Stockholm d. 31. Jan. 1663, deswegen erinnern und zu confirmiren allergn. geruhen wollen) So hat sich auch niemand an diesem ohrte derselben bedienet.
[Punkty] 13: Von der Jurisdiction, wie weit sich solche erstrecket.
[Ad] 13 Die Jurisdiction haben Se. Königl. Maytt. zur Helffte, und die Stadt zur Helffte, wie dan auch die Brüche zu beiden Theilen berechnet werden. Es haben aber dieselben in vielen Jahren nicht soviell eingebracht, als die Justice erfordert.
Lit C.
Eigenthumbs Acker der Kirchen zu Loitz
Derselbe soll soviele ,am auß denen außgehändigten Uhrkunden, Nachrichten, Rechnungen und Fragmentis nachforschen können, in Vierzehen Landhuffen, Jede zu dreysig Morgen, ehe mehr alß minder gerechnet bestehen. Nachdem man aber einen pertinenten überschlag gemacht, was die Kirche anitzo wirklich noch in besietze habe, hat sich befunden, daß dieselbe auff eine halbe huffe verringert, welches allem muthmaß nach daher kommen, daß in langer Zeit keine Visitation gehalten, dann daß bey dem darüber eingefallenen Kriegs Wesen, der acker nicht allezeit richtig verheuret, und also die Grentzen und Scheiden verweichet zu werden veranlaßet; werde gleichwohl allermaßen billig, daß der Kirchen Patrimonium redintegriret werde, seindt aber an sich gewieß und richtig, daß die Stadt an Eigenthumbs Acker gar wenig habe, Welches sich über zwey oder drey hufen nicht belauffen könne, sondern fast aller Stadt Acker der Kirchen zu stehe. So ist für gut befunden, daß ein jeglicher, Er sey wer er wolle, der einigen Acker auff dem Stadtfelde im Gebrauch hat, titulum possessionis mit genugsamen Uhrkunde innerhalb 6 Wochen bey bringe sole, damit der Kirchen, ihrer verlohrenen Acker restituiret, sindt sowoll deßelben, alß der Stadt Acker, in seiner gewießen grentzen wiederumb gebracht werden möge, wie solches in dergleichen fällen anderer ohrten in der nachbahrschafft ebenmeßig geordnet, allermaßen denen Verordneten und den Vorstehern kräft dieses anbefohlen wirdt, bey des Herren Patroni Gevollmächtigter, damit ein solches befordert werde, anregung zu thun, damit in ermelter Zeit, solches werckstellig gemachet werde.
Auff das auch hinfüro solche Confusion vermitten, und der Kirchen eigenthumb nicht weiter verschmelert werde; sollen die Provisores gehalten sein, alle Jahre U 150v Die Grentzen, welche sie mit gewießen Marcksteinen undt Pfälen setzen werden, zu berichtigen, und renoviren, solches auch nicht zu versäumen, un zu einiger Verantwortung sich selbst schuldig zu machen. Undt alß befunden daß hiebevor der Kirchen Acker verpfändet, auch woll etliche particule gar verætieniret und verkauffet, soll solches hinfüro gantz verboten und kein Acker sine causa cognitione, ohne Vorwißen des Patroni und Consens des Consistorij, oder hohen Obrigkeit, und genugsamen bündigen, und gültigen Ursachen verpfändet, ganz und gar aber nicht verkaufft, vielmehr der jenige welcher Verkaufft, redimiret und wieder eingelößet, auch dahin gesehen warden, daß der verpfändete Acker wiederumb von solchem onere der Kirchen zum besten befreyet werde.
Damit auch hinfüro solcher Acker, so viel beßer, zu nutz der Kirchen genoßen warden könne, soll derselbe vor als nach, zwar versteüert, jedoch aber, weil die bißherige Heüer gar geringe und der Kirchen wenig Vorthel darauß erwachsen, zum dritten theil dergestaltet erhöhet warden, daß, nach dem derselbe gut oder geringe, oder auch wollgegeben, ein jeder der bißher von der Morgen 8 lß hinfüro 12 lß, welcher 12 hinfüro 18 lß et sic consequenter geben, und also die gantze Summa der acker heuer, welche laut beygehender Verzeichnis sub A. anjetzo etwa 513 Marck sundisch belaufft, zum wenigsten biß an 700 Marck erhältundt im künfftigen jahrs Register alßfort eingeführet werde; Auff daß um solches so fort in schwang und zum effect gebracht werde, haben die Herren Visitatores solchem selbst zugleich einen anfang geben, und warden die Provisores daßelbe vollends abrichten, und sich bemühen, den noch übrigen wüsten Acker außzubringen, und alß hiebevor der Acker also eingetheillet, daß ein jeglicher der Einwohner etwas davon gemietet, soll solches auch hiefüro also gehalten, U 151r Und nicht verstatet warden, daß etliche denselben alleine gebrauchen, insonderheit aber soll gantz und gar verboten sein, daß jemand sich, wie bißher geschehen unterstehen sollte, seinen von der Kirche geheuerten Acker hinwiederumb zu verheuern, und damit seinen Vortheil zutreiben, sondern es soll ein Jeglicher seinen Acker selbst gebrauchen, Welches die Provisores beobachten warden, Hingegen soll den jenigen, welche den Acker einmahl gegen abstatunge des gewöhnlichen Gunstgeldes gemietet, und denselben die tage ihres lebens behalten wollen, derselbe gelaßen werde. Wan auch hinfüro derogleichen Verenderung vorgehen, und der Acker einem oder anderen auffs Neue vermitet wird, soll nach altem gebrauch, solches mit Vorbewust des Patroni fortgestellet werden, Wie dann auch denjenigen, welche die Ackerheuer nicht zu nechster Zeit bezahlen, derselbe laut Visitation bescheides de Anno 1612 propria authoritate abgenommen, und anderen, welche daß Ihrige richtig bezahlen, zugelegt werden soll. Undt alß den Hr. Præpositus, Diaconus, Küster und Kastenschreiber, von solchem Acker etwaß gewißes frey zugebrauchen gehabt, hat es damit sein Verbleiben, und ist bey ihren salaries determiniret, für das übrige aber müßen Sie die heuer abstaten. Wie dan auch dem H. Præposito die bißher anstat der Zinsen von 1700 Marck Capital gebrauchte 4 Stücke Acker von ohngefehr einer Huffe landes, für solche Zinsen, biß daß Capital ( davon unter disposition gemachet ) abgetragen, gelaßen werde, Werde aber inzwischen in dem Register unter die Ackerheuer mit auff und abgeführet.
Lit. D.
Auf daß, waß vermöge habender Instruction des Hr.
Commissarius, wegen der Löitzischen Kirchen und Kirchen bedienten zu wißen verlanget,
dienet diese zur Nachricht.
Ad 1.qstionem
Die Kirche Ihren einkommen Waß selbige an
äcker, Wießen und andere considerablen revenuen, Capitalien und dergl. Hier und
anderswo hat, und waß dazu belegen.
R.
In der Kirchen MAtricul de Ao 1653 findet man dieses: Die Kirche hat an
Capitalien nach dem Registeren, und laut der in der Matricul bey gefügten
Specification Sub. B. 10936 Marck 2 ß zu fordern, wobey verzeichnet, welche
gewiße, oder ungewiße sein, Es werden dabey die Kirchen Provisores ermahnt und
erinnert, die Ungewißheiten auffzukündigen, und sich zu bemühen, wie sie dann auch
dahin sehen werden, daß die jenigen, welche anitzo gewiße sein, und darüber keine
Obligationes vorhanden, mit Obligationen mögen versichert werden. Es ist auch
dahmals bey der Visitation gleich eine Untersuchung d. Capitalien geschehen und
befunden, daß nicht mehr als 4248 Marck 7 ß gewieß Capitalien vorhanden, man hat
auch bißhero der jetzerwehnten 4258 M 7 ß Kirche Capitalien nicht einmahl genießen
können, und findet sich der Zinsen halber ein ziemlicher rest, daher es geschehen,
daß man annoch einem und anderen Kirchen bedienten schuldig. Dürffte auch noch
mehr von ietz gemeldeten Capitalien caduc werden, weil selbige auf Häuser, welche
die einwohner desolat werden laßen, und mit den Zimmern herunter fallen.
Ad qst: 2
Wie es mit Verheürung der Kirchen äcker gehalten?
Ob bey den Kirchen-Acten einige Nachrichtungen, wie solche dazu gekommen? Und von
Wem? Waß dieselbe von alters gehabt und itzo wie sich solche vermehret oder
verringert.
R.
Wegen der Verheuerung und wie es damit gehalten, ist in der Kirchen
Matricul gute nachricht und ist davon Copei beygefüget Sub Lit A.
Wie die
Kirche zu dem acker gekommen ist nicht vollige Nachricht, weil sie den acker vor
etzlichen hundert Jahren her in Possession gehabt; in der alten Matricul findet
man dießes, daß Ao 1628 Cantate Wie der große Brandt hier leyder geweßen, daß der
eine damahlige Vorsteher, Paul Wieße mit abgebrandt, daß es damahls sampt der
Kirchen Hauptbuche und andern sachen, so damahl mit von abhand kommen, mit
vergangen oder verbrandt sein.
Ad qst 3
Wovon die Kirche unterhalten wirdt, und wer
schuldig, dem Herkommen nach bey anstoßenden Unglück zu repariren.
R.
Davon findet man dieses in der Matricul. Damit man aber wißen möge wie weit
eineß jeden Schuldigkeit sich bey der Kirchen und Pfarrbaudte erstreckt, wird es
damit folgender gestalt gehalten, daß wan die Kirche zu bawen, so verschafft sich
die Kirche die Materialien, an Holtz, Stein und Kalck, und stattet auch daß
Arbeitslohn ab, die dazu behuefige fuhren aber werden von sämptlichen
eingepfarrten, dieser gestalt verrichtet, daß die Stadt und deren Einwohner zwey
theil, andere Eingepfarrte aber ein dritten theil über sich nehmen.
Unter
halten wirdt die Kirche von ihren revenueen oder Einkommen.
Ad qst 4.
Wie die Geistlichen als der Præpositus und
Diaconus unterhalten werden
R.
Der Pastor und Præposito hat jährlich anstehender Hebung
auß der
Kirchen Kasten 145 fl 8 lß.
Auß der Capellen zu Vorbendt 1 fl 16 lß
auß
der Capellen zu Zetlow 1 fl 16 lß
und von den Capellen acker 16 scheffel in
saat.
Auß der Capellen von Rustow sollen 5 fl gegeben werden, aber sie folgen
nicht, weil die Capelle gantz keine Mittel. Auß Grundtrißen Testament 2 fl vorp.
und 12 lß
Officianten Geldt, so der Ampts Inspector von fürstl. Renterey
zahlet 10 fl. Pommersch.
Meßkorn hat der Præpositus
aus Vorbend hiebevor zu fordern gehabt 2 drömbt
rocken, weil darin 12 Bawleute gewohnet und 4 Cossaten ohne die Freykahten, weil
aber itzo nur 7 Bawleute darinnen wohnen, so bekommt er nur 14 Scheffel, der
Pensionarius aus Trantow (welches in einem anderen Kirchspiel lieget) gebrauchet
den acker von den wüsten Höfen aus Vorbendt, und giebt davor 10 Scheffel, bekommt
also der Præpositus zwar völliges Meßkorn auß Vorbendt NB. 2 drömbt, aber weil die
5 Höfe und 4 Cossaten verwüstet, kan er darauß die Accidentien, so aus den
bewohneten Höfen zu folgen pflegen, nicht haben.
Auß Schwinge hat der
Præpositus hiebevor zu fordern gehabt 1 drömbt, weil darinnen 4 Bauleute und 2
Koßaten gewohnet, weil aber itzo alles verwüstet, so giebt der Pensionarius zu
Trantow so den acker gebrauchet daß gewöhnl. Meßkorn 1 drömbt, aber weil alle Höfe
wüste, kan der Præpositus die gewöhnl. Accidentien nicht haben.
U 153v Auß Zetlow 1 drömbt 2 Scheffel. Es
haben vor alters darin gewohnt 7 Bauleute zwey Coßaten ohne die Einlieger, anitzo
wohnt ein Man darinnen.
Auß Rustow woselbst von alters 14 Bauleute gewohnet,
bekommt der Præpositus 2 drömbt 2 scheffel rocken.
Auß Drosedow werden gegeben
1 drömbt 7 scheffel rocken.
Pröfengeldt hat der Præpositus auß den 5 Kirchspielsdörffern auß jedem Hofe, Katen
und Einlieger hiebevor zu heben gehabt im Jahr 2 mahl ümb Martini und Ostern jedes
mahl 1 sößling, weil aber die Häußer im Kriege gantz verwüstet und öfter in einem
gantzen dorff nur ein Hauß gestanden, hat man solchen sößling vergeßen, und wenn
man ihn itzo fordert, sprechen die Einwohner daß wehr waß newes.
Pröfen hat er
aus der Stadt umb Ostern Michaelis und Weynachten zu heben indes mahl ohngefehr 20
ßl. Von dießem hat es weit mehr getragen, nun mehr ist die Stadt durch Krieg und
Brandt über die helft ruiniret.
Wegen Witteltag verträget sich ein jeder mit dem Præpositus, so fern er ihm nicht
die Eyer und Würst in natura abträgtet. Die Schiffer geben einen Hammel.
Noch
hat der Præpositus zwey viertel brenholtz vom Ampte frey und 2 Büchen und eine
Eiche, welche ihm von dem Ampts Bauern soll zu Hause gefahren werden, weil aber
wenig Bauern nun mehro vorhanden, fahren dieselbe etwa ein jeder 2 fuder, dafür
ihnen aber der Præpositus eine kleine bezahlung tun muß.
Noch bekommt der
Præpositus 4 fl. Holtzgeldt von der Stadt.
Noch hat der Præpositus wenn Mast
vorhanden, so U 154r Wohl in
dem Königl. Walde als in der Stadt Holtzung gewiße Stücke Schweine frey
einzutreiben.
Von dem Kirchen Acker hat der Præpositus etzliche gewiße Stücke
ohngefehr 10 Morgen frey zu gebrauchen, vor daß übrige muß er die gewöhnliche
Heuer abstatten.
Wießgarten hat der Præpositus 30 Stücke frey zu gebrauchen,
sind von schlechten Werthe. Imgleichen genießet er aller Wischkafeln bey der Stadt
nach Erbengererechtigkeit.
Zween Kirchen Bauern hat der Præpositus zu seinen
Ackerbaw zu gebrauchen , weil sie aber eine Meile von hier wohnen, haben sie so
weit zum Dienst nicht fuglich kommen können, dahero sie sich erbothen, lieber
jährlich ein jeder 45 Rtlr. Dem Præpositus zu geben. Welches auch der Præpositus
M. Menzelig von jedem genoßen, allein deßen Successor M. Lokkervitz ist nur auf 25
Rtlr. Gekommen, der itzige Præpositus kan nicht einmahl 20 Rtlr. Von jedem
erlangen, weil die Steuern und ausgaben, wie sie sprechen, nunmehro größer als vor
dießem.
Die Accidentalia betreffend, verrichtet d. Præpositus dieses Orts nach
altem Herkommen die Labores so im Ministerio für fallen, sonderlich mit Kindt
tauff, Eheleute vertrawen, krancken berichten, leichpredigten und hat davon seine
Accidentia. Es giebt ihm aber deßfals, wie auch in Beichtsteuer ein jeglicher was
er will.
Des Diaconi Hebungen:
Der Diacconus oder Caplan welcher zugleich Rector
Scholae ist, bekommt auß den Kirchen Kasten jährlich 72 fl besoldung, thut
quartatliter 18 fl votpommersch, zwey fl 4 lß Holtzgeldt.
Zwantzig fl. aus der
fürstl. Renterey auff Martini
Alß ein augmentu jährlich 33 fl vorpommersch 8
lß. U 154v
Pröfen auß
der Stadt, umb Ostern Michael. Und Weynachten indes mahl ohngefehr 20
lß.
Pröfen von den Dörffern, die die Bauerleute, ingleichen eine Wurst, und
die Coßaten ingleichen einen seßling geben, solches theilt er mit dem
Custode.
Witteltag von den Dörffern empfängt er von jedem Hofe 10 Eyer und
eine Wurst.
Das halbe Schulgeld von den Knaben, die andere helfte bekommet der
Cantor.
Ferner hat der Sacellanus ein Accidens vom Gerichtsitzen auch von
Leichbestättigungen, derer dannm wenn kein Leichpredigt vom Pastore gehalten wird,
er eine Lection auf dem Kirch-Hofe abließet in einer Collecte; Bey den
Copulationibus hilfft er singen und hat dafür Acculens.
Meßkorn hat er 2.
drömbt 9 Scheffel Rocken von Vorbend, Schwinge Drosedow und Zetlow. Von Rustow hat
er von jeglichen Bauern an stat des Korns 2 Mark zu heben.
Acker hat er
etzliche gewiße Stücke ohngefehr von 8 Morg. Noch den Dom-Garten in der Stadt, wie
auch einen Garten vorm Steintor bey. St. Gerdruthen Kirche.
Wan der Præpositus
zwey Schweine in die Mast bey dem Ampt und bey der Stadt seines Ampts wegen
bekommt hat der Caplan die helffte.
Weiter hat er Erbengerechtigkeit anderen
Bürgern gleich an Holtz und Wießen.
Endlich hat er auch ein Viertel Bren-Holtz
auß dem Wald.
Die letzte Frage betreffend, ob in den Kirchen Acten einige
Nachrichte, Antiquitäten und der gleich zu finden, darauff ist die Antwort daß
viel von den Kirchen Schriften verbrandt, und waß noch vorhanden, ist von keinem
Werth.
Lit. E
Designatio der Contribution oder Extract eines und
(Falz) des 1695sten Jahres Contribution aus dem Stättlein
Loitz auß welchem füglich und zur Genüge abzunehmen (Falz) wie und welcher gestalt an
diesem geringen Ohrt bey jetziger Zeit gesteüret worden, und wohin solche Steür
wiederumb verwendet werden müßen
Einnahmen
Pro Januario hat ausgeschrieben werden müßen 1 1/2 Anlage, haben getragen 121 Fl. 1 lß
Pro Febr. 1 1/2 Anlage 115 Fl. 1 lß
[Pro] Martio 1 Anlage 79 Fl. 20 lß
[Pro] April 1 dito 88 Fl. 16
lß
[Pro] Majo 1 dito 85 Fl. 10 lß
[Pro] Junio 1 dito 85 Fl. 16
lß
[Pro] Julio 1 dito 85 Fl. 16 lß
[Pro] Aug. 2 dito 189 Fl. 19
lß
[Pro] Sept 1 dito 87 Fl. 2 lß
[Pro] Octobr. 1 dito 90 Fl.
[Pro]
Nov. 1 dito 84 Fl. 14 lß
[Pro] Dec. 1 dito 94 Fl. 2 lß
Hinzu werden genommen die wenigen Stadtintraden, so in den Jahrmarckten an
Städtegeldt, item an Hauß, Acker u. Garten heuer, Wiesen, verkaufften Holtz an die
Bürger, imgleichen an Zinsen aus Zarnegla, auch einigen Häusern in der Stadt
gehoben werden, und zum höchsten zu bewohnen sind auf 100 Fl.
Zu der 228 Sch.
Magazin-Rocken, welche die Einwohner in natura nicht abliefern können sondern von
anders im Lande erkauffet und à Sch 40 lß bezahlet werden, haben dieselben durch
eine à parte Anlage zusammen bringen müßen 390 Fl.
Durch zweymahlige
publicirte Capitation-Steür ist herausgebracht 216 Fl.
Sum: Summar. 1912 Fl. 21 lß
U 157rAußgaben
Von Gegenstehendem ist erstl. zu denen oneribus oder exsolvendis publicis
ausgegeben worden:
An Huefen und Tribunal=Steüren 254 Fl. 1 1/2 lß
Reüter Steüer 463
Fl. 12 lß
Obdachs Geldern für einen Ritter 60 Fl.
dito für einen gemeinen
Prophos vor ihr hochgräfl. Excell. Regiment 16 Fl.
An Servicen für die
Artillerie und Fortifications Bediente nach Stettin und Stralsund 130 Fl. 12
lß
An Magazin-Rocken 228 Sch. à 40 lß 390 Fl.
Capitation-Steur 216 Fl.
Exsolvenda ordinaria, so dem Stättlein jährlich zu bezahlen angewachsen:
Dem
Hr. Stadt Syndicus Doct. Baltzern 20 Fl.
Dem Hr. Præpositus Holtzgeld 4
Fl.
Dem Diacono, welcher zugleich Rector Scholae ist wegen der Schull-Arbeit
u. Hausheuer 20 Fl.
Dem Cantor pro Salario und Speisegeld 100 Fl.
Dem
Secretario pro Salario u. Hausheuer 40 Fl.
Dem Stadt Collector 12 Fl.
Dem
Stadt Diener nebst freyer Hausierung 36 Fl.
Dem Nachtwächter 12 Fl.
Dem
Pfandvoigt 4 Fl.
Dem Hirten Stieffel=Geld 4 Fl.
Rathaus Zinsen an die
Kirche 4 Fl.
Zu Damm und Brücken auch anderen Stadtbawten, im gleichen zu
anderen nothwendigen Außgaben, so in bezahlung beschwerlicher Executions-Gebühr,
Lagil wegen geforderter harter Müntze, reparirung alter Stadthäuser, Reise= und
Process-Kosten etc. etc. bestanden 126 Fl. 16 1/2 lß
Sum: 1912 Fl. 18 lß
Welches die wenigen Bürger und Einwohner (ohne die Accijse, welche jeder nachdem er viell oder wenig verthutt, in die Königl Accijs Collectur entrichtet) auffbringen und die würckliche Einquartierung von einer halben Compagnie, nebst Ober und Unterofficieren dazu aus stehen müßen. Wobey dieses zu observieren. Daß obzwahr bey nachsehen der Stadt-Register befunden worden, das in vorhergehenden Jahren die Contribution zu werden 20, 30 bis 50 fl. weniger, doch auch zuweilen sonderlich in Anno 96 da der Magazin Rocken à Sch 1 Rtlr.bezahlet werden müßen, höher und in diesem lauffenden 1697sten die Reüter Gelder u. Servicen gestiegen und völlig auf 2000 fl. oder 1000 Rtlr. sich betragen möchte.
Ex commisione et noie senaty subscr. Joach. Alex. Engelbart Curiae Secretarius