Beschreibung über die Amtsmühle Schwinger Mühle, Schoppenmühle und Sandmühle
Schoppenmühle ist eine Getreidemühle, gehört zum Amt und Kirchspiel Loitz, liegt an der Grenze zwischen Schwinge und Trantow. Zur Mühle gehören einige Ackerkämpe1 , die der Müller bestellt. Der Müller, der bei dieser Mühle wohnt, hat die anderen beiden in Pacht2 und zahlt für alle drei 100 Rthl. Was zu den Hofstellen der Mühle gehört, siehe auf Vorbeins Karte, ebenso die Ausrechnung Folio 167.
Schwinger Mühle ist eine Sägemühle, gehört zum Amt und Kirchspiel Loitz, liegt an der Grenze zwischen Schwinge und Trantow. Zur Mühle gehören einige Ackerkämpe, die zumeist wüst liegen.
Sandmühle ist eine Walkmühle, gehört zum Amt und Kirchspiel Loitz, liegt an der Grenze zwischen der Stadt Loitz und Trantow. Nach dem Bericht des Müllers soll ein Teil vom Bruch zu dieser Mühle gehört haben, aber die Bauern in Trantow meinten, darüber nicht Bescheid zu wissen. Der Müller auf der Schoppenmühle hat auch diese Mühle und zahlt, wie es oben genannt ist.
Jochom Fietz, der Müller.
U 306Arealausrechnung über Schoppen- und Schwingermühle
[Randnotiz:] "d. 10 febr. 1706. sind diese äcker mit zu Trantow angeschlagen in der K. Matr: Com:"
Schoppenmühle
Ma Sandhumus, zwei Stücke, 7M 210R
Mb sumpfige, moosbewachsene Wiese, 150R
Mc sumpfige Koppel, 2M 180R
Md der
Mühlenteich, 10M 180R
Me das Haus mit der Strasse, 270R
Schwingermühle
Na hochgelegener Sandhumus, lehmhaltig, drei Stücke, 2M 90R
Nb wüster Acker mit Heidekraut und Birkenbüschen bewachsen, 1M
180R
Nc Hügel mit Eichen, Erlen und Haseln bewachsen, 4M 240R
Nd der Mühlenteich, 46M 90R
[Summe]
Acker: 10M
wüster Acker: 1M 180R
Wiese: 150R
Heufuder: -
Wald und Moraste: 7M 120R
Seen: 56M
270R
Hofstellen: 270R
1 Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.
2 Mühlenpacht: Für die Festlegung der Mühlenpacht waren die Anschläge und der Pachtkontrakt notwendig. Unter den Anschlägen versteht man, wieviel eine Mühle unter bestimmten Vorraussetzungen mahlen konnte (wie z.B.: Wasserverlauf, Quantität des Wassers, Konstruktion der Mühle). Aus den Administrationsrechnungen wurde der Durchschnittsertrag der Mühle aus den letzten sechs, zehn oder zwölf Jahren als Pacht errechnet. Da diese Methode eher unzuverlässig war, wurden spezielle Mühlen-Tabellen für den jeweiligen Ort erstellt, aus denen sich anhand der Einwohner der Verbrauch und damit die Pacht berechnen ließ. Im Pachtkontrakt war u.a. das Inventar der Mühle, dazugehörigen Äcker, Wiesen usw., sowie Dauer der Pacht und die Höhe des Pachtgeldes festgehalten. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 96 Berlin 1804, Sp. 388-404.