Annotations über das konigl.n Dorff Vohrbehnde nebst darunter belegen wüsten Dorffe Kalten Wackenitz welches d. 16 julij ao. 1697 abgemeßen.
Erwehntes Dorff ist im Ambte Löitz ¼ meill von selbiger Statt, und von Strahlsundt etwan 5 Meillen, von Greiffswalldt 3 Meillen, von Ancklam 4 Meillen von Demmin 1 ½ Meill belegen, und Grentzet vornehml. Nordtwerts mit Schmitow, Ost=werts mit Trew= und Schwingh Süden mit Löitz und Westen mit Gültzow, Gehören auch im Löitzer Kirchspiel und Kirch,
Beÿ dießem Dorffe seindt besage gezeigete ambts=buche belegen 24 landthuefen und zu der zeit mit 12 Bawleüten bewohnt geweßen, Gehören mit Dienst und Pacht und aller Jurisdiction Nach dem Ambt Löitz. Haben vormahls nach Drosdow Gedient, itzo dienen sie nach Trantow. Von Kalten Wackenitzen seindt gahr keine Nachrichten so wenig wo daß Dorff solte gestanden haben, als einige Grentzen zu sehen. Es vermeinen die Einwohnern zwar obsolte an einem Ohrte die Grentzen hingegangen sein, welche auff der Charte ungefehr auch Gezeignet, allein kein Gewißheit, auß d. Kirchen Matriculen1 zeiget Gültzower Priester obsollte zu dießem wüsten Dorffe 29 Landt huefen belegen geweßen sein, Reimbt sich aber gahr nicht mit obiger mentionirten 24 Landthuefen so allhir zu dießen Vorbehnden Dorff liegen sollten, Den wie hirzu die 24 landthuefen angeschlagen ist so woll Kallten Wackenitzer alß hirzu belegenen acker anhero Cultovirt, welches zu des Keÿßers und Banirschen Zeiten2 geschehen, in welcher Zeit obgemelten 12 Bauren gantz mit dem Dorffe ruinirt worden,
itzo wirdt mehr gemelten hießigen Dorff Vorbehnd bewohnt von 7 Bauren Nahmentl.
N.o 1 Hanß Kiesow d.
Schultze,
[N.o] 2 Claus Krabb
[N.o] 3 Hanß Krabb
[N.o] 4 Marten Westpfahl
[N.o] 5 Jacob Zarnow
[N.o] 6 Claus Corschwandt
[N.o] 7 Christian Kiesow
Inliegers
| [N.o] 8 Jochim Schröder [N.o] 9 Christian Kiesow [N.o] 10 Casper Mörck - hat sich allhie befreÿt und |
Vnterthanen |
U 135v N.o 11 Jochim Kolldrian frej od
frembde
N.o 12 Clauß Zarnow Kuhirte ist Vnterthan
Ihren Nahrung anbelanget haben Sie so woll von Viehzucht wan ez korn feill schlägt als sonsten bej guten Jahren vom Ackerbaw, Ihren meisten beschwerdt ist der gahr Starcke Hoff=dienst, wie Sie dan nicht allein [...]gentl. außerhalb der Saedt zeit 3 tage mit pferd und d. 4ten zu Fuß, in der Saedt zeit die 4 tagen mit den pferden, in der Erndte und zwar erstl. dem Rogken tägl. die gantze woche durch mit 4 persohnen jeder, wen der Rogken abgemeihet die gantze woche und folgends gantze Erndte täglich mit 3 persohnen und pferden, sondern klagen darbej daß Sie so ungewöhnl. lang und zu weilen bis die Klocke 11. des Nachts mit den pferden auff gehalten werden, beij dem vorigen Pensionarius Paul Hellm haben sie zwar auch solchen Dienst abgestattet aber sie haben denoch können zu rechter Zeit zu hause konnen, und sollen Sie länger dießem Pensionarius Martin Kenneck nach Trantow dienen müßen Sie zu letzt verlauffen Sie haben dem inspector solches geklagt aber, kein Enderung erholten [müßen dabÿ vil auß fuhren ohne kürtzung des diensts thun wie Sie itzo noch Buch weitz in jede Erdt 2 wegs geben müssen], wollen sonst gerne dienstg. geben, und lieber alz Ackerwerck dazu dem Vernehmen nach annehmen, wan Sie nur Credit hetten. Es wird Ihnen so vil auffgelegt anderswo zu fohren, und auch Fusdienst Extraordinaer daz Sie es o. außhalten können.
Vom Acker
Der Acker liegt allhie in 4 schlägen ist sonst mehrentheils Sandt gemengter acker, und wenig leim, darzu kaldt grundig,
Das Erstd Schlag so itzo mit Rogken beseÿt, Qwerfeldt genandt, ist A sandig gemengt. Ab aber noch sandiger und mager. Aa aber mit Leim ziml. gemengd und streng, Kan jegl.n etwan 3 drümbt Rogken in seÿen, Die schläge seindt mehrentheils gleich groß und kan nur auch von jegl.n etwan 3 drümbt Gersten geseÿt verden U 136r Haben, 8, 9 bis 12 scheffl. Habern jährl: angesehen in den nach schlägen oder Sandt, welches zu ein jeden Schlag belegen od. zu gelegt, Das dritte jahr od. der dritte Saedt o. kan geseÿt, weill Es zu mager zu tragen. Zu dehm kan es auch nicht bemistet werden, Dannenhero unbesejt liegen laßen müßen.
B. Wackser Felldt Gersten Schlag ist fast wie daz Swerfedt und sandigen Acker Bb. dem Ihr B.b. aber auch strenge und leimigten Acker
C. itzo der Brackschlag und Gültzower schlag genandt ist mehrentheils niedrig und kaldt darbeij doch auch nur grawe sandigen grundt, bej dem Dorffe etwaß und wenig mit Lehm gemengt hat sonst unten Sandt solche kleine Steine und grob Sandt nutzen am Bruch aber ein Stremel von Schwartzem und gut Landt,
D. Baren Trojer Beck, ist Sandt und mager landt, Da aber Wisch Schlag genandt ziml. gemengten etwas Leimichten und ziml. tragenden Acker, Kan weitzen und allerleÿ korn tragen.
Von Hew= und Wiesewachs
Auß d. Torffwischen Fk jede ungefehr 2 Fuhder auß der Hew=wisch Fa. jeder auch ungefehr 2 Fuhder, auß d. Holdtwisch Fe. jeder auch ungefehr 2 Fuhder, Dießes wirdt sonst selten zu wischen gehegt; Sonst zwischen den schlägen im Korn nach dehm die schlägen seindt, etwan 2, 3 Fuhder und also jegl.n ein, jährl. ungefehr 9 Fuhd.r kompt sonst woll dem ansehen nach auch höher.
Von der Weide
Sie können woll weiden und außfüttern 12, 13 Heübter Rindtvieh 8 bis 9 pferde und 10 Stück schafe, klagen aber das Ihnen der weide im Summer mit Trantower schäfferej gahr zu sehr betriben wirdt.
Von Brenn= und Zaun Holltz
Zaun holltz können sie zuer Notthurft auß dem Eller Brock haben, Brenn= Holltz auß dem [Loitzer zu Droßdow belegen] Cron= Holltz zuer Notthurft, nur das dem Heide Reiter anweißungs geld dafür gegeben.
U 136vVon dem Hoffdienst vid supra
Sonst müßen zum Hoff tienst 4 pferde gehollten und zwar müßen Sie itzo 8 pferde darzu hallten, weill 4 es nicht außhalten
können,
sondern den halben oder auch auff den andern tagh 4 andern frische pferde schicken müßen. Zu ihren eigen Acker darzu 4 Hack
ochsen,
Sie haben sonst itzo an Vieh
N. 1, 16 Heubter Rindt=Vieh, pferde 8 Stücke und 2 über jerige Fullen
[N.] 2, 15 dito, pferde 8
und 2 über jährige Fullen
[N.] 3, 14 dito, und pferde wie die Vorigen
[N.] 4, 12. Heübter Rindtvih und 8 pferde 1
Fullen
[N.] 5, 9 dito, und 8 pferde
[N.] 6, 14 dito, v. 8 pferde 2 überjährige Fullen
[N.] 7, 12 dito, imgl. 8 pferde 2
Fullen
Dienst boeten muß ein jeder 1 Knecht 1 Magdt und jungen hallten. darzu in der Erndte 1 auß Knecht od. Tage löhner
Inliegers
N.o 8, ein inlieger liegt in N.o 4 sein Kath, ist ein
unterthan und tage löhner, hat 1 Kuh
N.o 9, ist ein allter Man und hat sein Sohn den Hof aufgegeben
liegt auch bej Ihm in ein Kath. Hat auch 1 Kuh,
N.o 10, liegt hirin, hat kein eigen Kath, sond. itzo
zu einltzl. alß tage löhner arbeitet, Hat 1 Kuh und 2 Rinder
N.o 11, liegt in N.o 6 sein Kath, und ist ein tagelöhner hat auch ein Kuh.
[N.o] 12, der Kuhirte ein untertahn
Sembtl. Inliegers thun sonst kein dienst sondern geben jährl. 3 fl.
Hews so sie mit taglohn wider ab=verdhinen.
Contributionen und andere Ausgaben
Versteüren ein jed für 1 volle Hueff - In dießem Jahr haben Sie laut Producirte quitung vom gantzen Dorff auß gegeben
April zu Reuter werbung à Hf. 2 Rx 38 2/5 lßl; 19 Rix 30
lßl
Holltz fuhren gelder 3 [Rix] 17 [lßl]
Estat steur3 à Hf. 2 Rxlr; 14 [Rix]
Tribunal Steur4 à H: 21 lßl.; 3 [Rix] 10 [lßl]
Zu Reuter= Verpflegung
Pro Jan: 5 Rx
12 lß
Feld: dito thut 10 Rx 24 lß
Pro Martij Maÿ ex Junij Monattl. 6 Rx 34 lß. thut in den 4 Monatten 26
Rx 40 lß.
Service über dehm Monattl. 1 Rx und darzu 7 brodt und 7 pfundt butter dießes wirdt Ihnen o. guth gethan,
Im vorigem Jahr sembtl. das Gantze Dorff laut qtung. Reuter Verpflegung 63 Rthl. als moantl. 5 Rx 12 lß gegeben.
Accis5 vorhin ein jeder qtaliter 42 lß gegeben, itzo seindt sie verhöhet, und muß ein jeder qtaliter 1 Rthl. 15 lß geben.
Pacht und Herren tehrung alß 6 lß geben Sie ein jed.r jehrl. 3 Rx 45 lß. die Sie nicht Eher sonst voll gegeben alß itzo dem Obristen Mevius Zu dem geben Sie auch auß dem Dorfe an dem selben jährl. 7 schfl. Rogken 7 schfl. Gersten und 7 schfl. Habern, worauff Sie nicht qtirt worden
Magatzin Rogken6 , haben Sie im vorigen Jahr nach Demmin 71 Scheffel Rogken geben müssen.
Priester und Küster Gebühr
Nach Löitz dem Praeposit: von jeden 2 schfl. Rogken, 10 Eÿer; Dem Diacono 1 schfl.Rogken, 10 Eÿer; Dem Küster nur 10 Eÿer
Nach
Gülltzow jed. 1 schfl. Rogken und 1 schfl. Haber, so von je heraus nur gegeben, jetzo fordert derselbe und suchet sie sollen
nicht
allein noch mehr geben, sondern bej sein Haus allerlej Handt arbeit darzu, seindt auch gezwungen Handt arbeit auffs New zu
thun
weill Sie kein schutz haben v. Nimandt d. für Ihnen spechen will.
Areal Aus=Rechnungh Des Königl.n im Löitzer Ambt und Kirchspiell belegenen Dorffs Voerbeen - mit des von vhrallten Zeiten verwüstetes Dorffs Kahlen Wackenitz Ao 1697 im Julio abgemeßen
Der Acker hiebey ist in Vier Schlägen belegen
Hiebeÿ ist zu mercken daß der Acker durch gehends Eben Ziml. woll vermengt. und tragbahr außer (so genandt) Bauen Trojer Beck, woselbst jeneher nach der Heide je Sandiger, und ist davon zu jeden von den dreÿen schlägen A. B. D. ein stück beÿ gelegt: worauff Rogken und Habern gebawet wirdt, Dießes bekumpt selten nicht, v. bleibt unterweilen ein pahr jahr überliegen, alß d. wieder beseÿt.
Rogken - Schlagh
[A] 111M 105R
Aa, 1 [Stück], Leim v. Sandtgemengten Grundt, gut mittelmäßig Feldt, nicht zu hoch auch o. zu niedrig, 34M
210R
Ab, 1 [Stück], Dwer Feldt genandt ist etwas Sandig, doch nicht gahr schlecht,
63M 210R
Ac, 4 [Stücke], an der Heide Sandig v. mager, jedoch trägt Er guten Rogken, 12M 285R
B Mittellschlag - Haberschlag, wirdt aber 2 mahl mit Gersten beseÿt.
[B] 121M 165R
Ba, 1 [Stück], ein gut wollgemengtes zuträgliches Feldt, geschickt allerleÿ korn zu tragen, 50M 195R
Bb, 1
[Stück], Etwas Sandiger doch dabeÿ dergestaldt vermengt das Es allerleÿ Korn außer weitzen tragen kan. Vnd gleichfals 2 mahl
gersten, 30M 225R
Bc, 1 [Stück], etwas Sandiger noch, v. magerer - kan nur einahl Gersten tragen, 18M 210R
Bd, 1 [Stück],
von Selbiger Beschaffenheit doch ein wenig magerer, 13M 210R
Be, 2 wörter7 , sehr gut Feldt, 3M 45R
Bf , 3 [Stücke], ein Stück in der Heide
belegenen, v. von dem Müller außgerißenen sandigen acker, 4M 180R
C Brackschlag - Gülltzow schlag genandt,
[C] 143M 195R
Ca, 1 [Stück], theils etwaß niedrig belegen, mit Leim gelinde vermengt und darunter etwaz grob Sandt - ist
dabeÿ dem ausehen nach woll etwaß kaldt, 98M 90R
Cb, 1 [Stück], gut Schwartzen acker, 7M
Cc, 4 [Stücke], mit grob Sandt
vermengter etwaß niedrig v. kladtgrundigen acker - doch kan dießer Schlag so woll beÿ trockenen als naßen jahren sein He.
belohnen, 36M 210R
Cd, 1 [Stück], niedrig belegen sonst guter boden, 1M 195R
D Wisch Schlag a. Gersten Schlag
[D] 146M 90R
Da, 1 [Stück], wollgemengten leimichten acker kan weitzen v. allerleÿ korn tragen, 53M
Db, 1 [Stück], Sandt
gemengter grundt, gelinde v. gahr wenig vermengt, v. ist sonderl. Rogk. landt, 32M 210R
Dc, 1 [Stück], Sandig v. mager -
bleibt zu weilen ein pahr jahr überliegen, v. den mit Rogken od. Haber beseÿt, 24M 285R
Dd, 1 [Stück], fast von selbiger
beschaffenheit, doch ist etwan 10 morgen hiebeÿ ein wenig beßer. bleibt gl.fals überligen, 35M 195R
NB - von den 4 schlagen wirdt Aa, Ba, Ca, v. Da allzeit 2 mahl mit Gersten beseÿt, und die neben schlag nach gut= end finden des jahrs beschaffenheit - nicht ordinair besäte sondern nach dem Es bemistet werden kan beseÿt, oder da es mager ein pahr jahr über Stücks weise beligen bleibt.
U 164E wüsten acker - durchgehendt eben Sandt doch etwas mit weißen Leim gementer grundt
[E] 308M 60R
Ea, 2 [Stücke], wie gemeldt, doch weit von Dorffe belegen, v. könte o. bedünget werden, 292M 90R
Eb, 13
[Stücke], grünen wüsten acker niedrig - und nas, 10M 285R
Ec, 1 [Stück], von mittelmäßiger Höhe Klewer grundt, wirdt gemeihet v. zu Hew gehegt - wan das schlag besejt, 4M 285R
F Wischen
[F] 76 Heufuder, 84M 285R
Fa, 1 [Stück], Hew=wisch genandt von mittelmäßigen wachsthum,
22M 150R
Fb, 1 [Stück], Torff=wisch - ist ungefehr halb nembl. oben nur schlecht, und
unten an der scheide von guten wachsthum, 13M 120R
Fc, 9 [Stücke], allerleÿ im Korn liegenden Flecken, so nur wan die darum
liegenden schläge beseÿt gehegt werden zusammen nur von schlechten waßthum, außer Trojer
Beck, vnd im wischschlag, So mittelmeßig, 27M 75R
Fd, 1 [Stück], Holtz
wischen, etzlicher wegen quebbigt nur von schlechten wachsthum wirdt auch nicht alle jahr alß nur wan daz Futter beÿ
nötig scheinet gehegt, sondern zur weide gebraucht, 21M 90R
Fe, 1 [Stück], ein
klein Kuppel oder wischen am dorffe, 150R
G Heide, Weide, Brücher, Morast, und pöeler
[G] 360M 30R
Ga, 1 [Stück], ein Hohe Heide - auff Sandigen Grundt, vormahlen dennoch ni[...] geweßen, 194M
Gb, 3 [Stücke], darin liegende hohe magere Heide bergen, 13M 105R
Gc, 7 Stücken und
Flecken Grüne weide worunter auch die Graben verstanden - seindt, 50M 225R
Gd, 8 [Stücke], theils Sandt vnd Lehm Kuhlen theiß
große Stein Humper, v. dergl.n unnützl. Landt, 3M 165R
Ge, 1 [Stück], Ein Grüne weide niedrig und
morastig, kan auch beÿ naßen jahren nicht al. betrieben werden, 79M 210R
Gf, 1 [Stück], Eller Bruch zwischen den Stubben doch
Grün, aber morastig, 6M 180R
Gh, 1 [Stück], meist hart worauff einigen Eichen und Haßelln v. ander unter büschen stehn, 2M
60R
Gj, 1 [Stück], Eller Bruch - gantz naß und zwischen den Stubben waßer v. kein Gras, 2M
Gk, 1 [Stück], wüsten Acker, so
aber itzo gantz mit Holltz alß Ellern, Bircken, und weiden bewuchsen, sonst zur weide, 2M 240R
Gl, 1 [Stück], Wackser Soll mit Moß und Bülten vnd sonderl. zu nichts dienl., 2M 180R
Gm, 9 [Stücke], allerleÿ
waßer und theils - gräßigt pöele, worunter Dwer Soll, auch begriffen darin einge Carußen
sein, 2M 165R
H Strase und Hoffruhme
[H] 23M 180R
Ha, 1 [Stück], Straße und gemeinheit worin sich 2 kleine waßer Bäche begegnen, 9M 30R
Hb, 1 wordt, wovon etwaß
kan beseÿt, und etwaß d. Näße halber zu wischen od. weide gebraucht werden zu der Capellen daselbst belegen, 1M 130R
Hc, 1
[Stück], ein wüst Stedte gleich fals d. Capellen zu stendig, itzo mit Kirschen beumen bewuchsen wofür ein von d. einwohn.
jährl. die
Capelle 8 lß entrichtet, 190R
Hd, 5 wüsten Baur=wohnstedten, werden von den Nachbahrn, ob sie gl. wenig nütze seindt, zur weide
gebraucht, 2M 90R
He, 7 bewohnte Hoffruhm mit den Kohlhöefen (Obst gartens seint allhie keine worauff zu reflectiren), sondern
etzl. haben ein pahr bäumges etl. gar keine, 5M 100R
Hf, am Dorffe Dorn Remels8 an = und mit den Sembtlichen wegen, 4M
240R
S[umm]a
Cultovirten acker: 522M 255R
Wüsten acker: 308M 60R
Wischen: 84M 285R
Fuhder Hew: 76
Holltz weide v. Heide: 360M
30R
Fischteiche v. pole: -
Hoffruhm Straße v. wege: 23M 180R
Am 20. Juli 1705 wurde das Dorf Vorbein revidiert und wie folgt befunden
Neuer Acker, seit der letzten Vermessung bewirtschaftet
[E1,E2,G3,G4] 50M 255R
E1, 13 [Stücke], die vom wüsten Acker Ea bewirtschaftet wurden, ist zumeist durchgehend reiner Sand, kann
deshalb nicht als Feld genutzt werden, sondern wird um das vierte bis fünfte Jahr einmal mit Roggen oder Hafer besät, beträgt
an
Inhalt 44M 210R
E2, 5 [Stücke], vom wüsten Acker Eb bewirtschaftet, ist ebener Sandboden und werden zusammen mit dem Feld
bestellt, worin sie liegen und die Urschrift ausweist, 3M 240R
G3, 1 [Stück], vom wüsten Acker Ga bewirtschaftet, ist reiner
Sand und wird wie E1 bestellt, 2M 30R
G4, 1 [Stück], von Gb bewirtschaftet, von Beschaffenheit und Gebrauch wie G3, 75R
Beschreibung vom übrigen wüsten Acker
Was noch von Ea wüst liegt, könnte wohl zur Not bewirtschaftet werden, ist aber durchgehend reiner Sand mit kleinem RRev 331 URev 21 Heidekraut bewachsen, und es sind einige niedrige Flecken darin, die mit Nr. 1 bezeichnet sind, und beträgt an Inhalt vier Morgen. Sonst wird von den Einwohnern geäußert, nichts von der Schafweide entbehren zu können, und wenn es bewirtschaftet werden sollte, könnte es nicht öfter als jedes vierte bis fünfte Jahr besät werden, den Inhalt findet man im Ausrechnungsbuch, wenn der neue Acker E1 und die vier Morgen Weide abgezogen werden.
Das Übrige von Eb wird ganz als Wiese, sowie als Weide genutzt, weil es niedrig und als Acker ungeeignet ist.
Ec lag jetzt wie früher wüst und kann wegen seiner Niedrigkeit nicht bewirtschaftet werden.
RRev 332 URev 22Ga liegt noch wie früher wüst, und scheint größtenteils zur Kultivierung ungeeignet zu sein, denn es besteht durchgehend aus reinem gelben Sand mit kleinem Heidekraut bewachsen.
Gb sind reine Sandhügel und als Acker ganz ungeeignet.
Summe
neuer Acker: 50M 255R
1 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
2 Nach dem Tod des letzten pommerschen Herzogs Bogislaw XIV im März 1637, forderte der Kurfürst von Brandenburg die vertraglich zugesicherte Sukzession in Pommern, das aber weiterhin von Schweden besetzt blieb. Verbündete brandenburgische und kaiserliche Armeen drangen in Pommern ein, die schwedischen Generäle Wrangel und Banér konnten das Land mit Mühe halten. Als 1638 der Gouverneur Sten Bielke starb, regierten Banér und seine Offiziere für drei Jahre faktisch das Land. Die Forderungen des Militärs, die Kriegslasten, die Pommern leisten musste, stiegen ständig an. Dies änderte sich erst 1641 mit einer Beruhigung der kriegerischen Lage und der Berufung Torstenssons zum Generalgouverneur und Axel Lilies zum Gouverneur von Hinterpommern. Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 86. Stadtarchiv Wismar, Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 (x), Rep 3 (1) 0698.
3 Etats- oder Staatssteuer: eine Steuer, die an den Staat entrichtet wird.
4 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
5 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
6 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
7 Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist. Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.
8 Rämel bezeichnet einen schmalen Strich Landes um oder an der Seite eines Feldes oder einer Hölzung, Weide u.a.. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 179, Berlin 1842, Sp. 298.