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Barrierefreiheit Svea-Pommern


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Greifswald ist bemüht, alle Internetseiten nach § 13 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V ) so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Einschränkungen und Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können, so wie es festgehalten ist in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V ).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt des Projektes Svea-Pommern stimmt nicht mit den Anforderungen des § 13 des LBGG MV überein.

Ziel dieser Internetpräsenz ist der Erhalt der einzigartigen digitalen Edition über die Karten und Texte der Schwedischen Landesaufnahme von Pommern aus der Zeit von 1692 bis 1709. Ein Teil der Funktionalität und der erarbeiteten Informationen des Projektes Svea-Pommern soll in das Interreg-Projekt In Terris Gryphi überführt und dort selbstverständlich auch barrierefrei präsentiert werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der gesamte Content des Internetauftritts steht nicht barrierefrei zur Verfügung. Eine mobile Ausspielansicht existiert nicht.

Begründung der Mängel

Der Internetauftritt des Projektes Svea-Pommern ist komplex und umfangreich. Das Projekt startete im Jahr 2008 und lief im Jahr 2011 aus. Es stehen keine finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung, um den Internetauftritt und den Content an die modernen Erfordernisse einer Barrierefreiheit anzupassen.

Barrierefreiheit stand beim Aufbau von Webseiten zu dieser Zeit generell noch nicht im Fokus von Designprozessen. Auch die Politik sah noch keinen wirklichen Handlungsbedarf. Ersichtlich ist dies u.a. daran, dass die Bundesrepublik Deutschland erst im Jahr 2008 ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (A/61/611 ) unterschrieb, dass im Jahr 2009 in Kraft trat . Im Jahr 2019 wurde in der Bundesrepublik die Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 mittels eines Gesetzes umgesetzt, welches eine Barrierefreiheit für Webauftritte im öffentlichen Bereich vorschreibt.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 4.03.2026 erstellt.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Die Erklärung wurde zuletzt am 4.03.2026 überprüft.

Rückmeldungen und Kontakt

Wir sind uns bewusst und bedauern, dass der gesamte Internetauftritt die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält. Rückmeldungen senden Sie gern per E-Mail an svea_webmaster@uni-greifswald.de oder nutzen die Postanschrift

Dr. Bernd Bobertz
Universität Greifswald
Institut für Geographie und Geologie
Friedrich-Ludwig-Jahnstraße 16

Telefon +49 3834 420 4474

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens können Sie die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschalten.

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Erstellt von admin. Letzte Änderung: Freitag 27. März, 2026 17:30:36 CET by admin.